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AN/0579/2022

Rollstuhl-Rampe zum Zirkuszelt von Latibul, Theater- und Zirkuspädagogisches Zentrum Köln, An der Schanz

Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) 09.03.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 10.03.2022, TOP 8.1.10

Sachstandsbericht BV

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Anlage 1

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Anlage 2

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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Sachstandsbericht BV

1751 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0579/2022
Stand: 04.05.2023 
Sachstandsbericht  
Rollstuhl-Rampe zum Zirkuszelt von Latibul, Theater- und Zirkuspädagogisches 
Zentrum Köln, An der Schanz 
- Gemeinsamer Antrag von Grünen und GUT -Beschluss: 
 
Von dem Hauptgelände des Zirkus-Ensembles Latibul, An der Schanz, wird die Errichtung 
einer Rollstuhl-Rampe über die Rasenfläche (ausnahmsweise) genehmigt. 
 
Die Rollstuhl-Rampe soll vom oben liegenden Latibul-Gelände zum neuen, tiefer und nördli-
cher gelegenen Zelt am äußersten Rand der Grünanlage führen. 
 
Der auf dieser Strecke bereits vorhandene, teilweise befestigte Weg, soll nach Möglichkeit 
mitverwendet werden, um nicht allzu viel neu zu versiegeln. 
 
Die Rampe soll eine Abzweigung erhalten, die – ebenfalls als Rollstuhl-Rampe - zum Inneren 
der Rasenfläche in der Mitte führt, kurz davor dort endet mit Stellflächen für 2-3 Rollstuhlfah-
rer*innen. 
 
Dies soll ermöglichen, dass auch Rollstuhlfahrer*innen an den gelegentlichen Open-Air-
Darstellungen im Sommer als Zuschauer teilnehmen können. 
 
Insgesamt ist darauf zu achten, dass 
 
a) möglichst wenig Fläche versiegelt wird 
b) möglichst wenig Quadratmeter von der Grünfläche für die Rampe abgetrennt werden. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Bereits im Frühjahr 2022 hat ein Ortstermin mit Verantwortlichen des Zirkus-Ensembles La-
tibul stattgefunden. Hierbei wurde der Trassenverlauf der „Wege- und Rampenrgänzung“ be-
sprochen. Die Rampe wurde in der Zwischenzeit gebaut. 
 
Die im Antrag geforderten Punkte, Anbindung an vorhandenen Weg, möglichst wenig versie-
gelte Fläche und geringstmögliche Abtrennung der Grünanlage haben Berücksichtigung ge-
funden.

2

Anlage 2

99 Zeichen

LATIBUL

© OpenStreetMap-Mitwirkende 9

?

BESSER a 1 +

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

2169 Zeichen

Grüne 
GUT  
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 09.03.2022 
AN/0579/2022 
Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 10.03.2022 
 
Rollstuhl-Rampe zum Zirkuszelt von Latibul, Theater- und Zirkuspädagogisches 
Zentrum Köln, An der Schanz 
- Gemeinsamer Antrag von Grünen und GUT - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Von dem Hauptgelände des Zirkus-Ensembles Latibul, An der Schanz, wird die 
Errichtung einer Rollstuhl-Rampe über die Rasenfläche (ausnahmsweise) genehmigt. 
Die Rollstuhl-Rampe soll vom oben liegenden Latibul-Gelände zum neuen, tiefer und nördli-
cher gelegenen Zelt am äußersten Rand der Grünanlage führen. 
 
Der auf dieser Strecke bereits vorhandene, teilweise befestigte Weg, soll nach Möglichkeit 
mitverwendet werden, um nicht allzu viel neu zu versiegeln. 
 
Die Rampe soll eine Abzweigung erhalten, die – ebenfalls als Rollstuhl-Rampe - zum Inne-
ren der Rasenfläche in der Mitte führt, kurz davor dort endet mit Stellflächen für 2-3 Rollstuhl-
fahrer*innen. 
Dies soll ermöglichen, dass auch  Rollstuhlfahrer*innen an den gelegentlichen Open-Air-
Darstellungen im Sommer als Zuschauer teilnehmen können. 
 
Insgesamt ist darauf zu achten, dass 
 
a) möglichst wenig Fläche versiegelt wird 
b) möglichst wenig Quadratmeter von der Grünfläche für die Rampe abgetrennt werden.

- 2 - 
 
 
Begründung: 
 
A. Eine Rollstuhl-Rampe über das derzeitige Gelände zu errichten ist nicht möglich. Allen-
falls ein sehr aufwändiger und sehr reparaturanfälliger Aufzug könnte auf dem derzeiti-
gen Gelände errichtet werden. Dem Zugang zum Zelt für Rollstuhlfahrer*innen wollen wir 
aber gewährleisten.  
B. Über Mittel der „Aktion Mensch“ ist die Finanzierung der Rampe schon gesichert. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Verfall von Fördermitteln für den Bau und Beendigung des Baus vor der Sommerauffüh-
rungssaison. 
 
 
 
gez. Max Beckhaus     gez. Bela Schlieper

Beratungsverlauf (1)

10.03.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.10 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • An der Schanz

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Details

Aktenzeichen
AN/0579/2022
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
Datum
09.03.2022
Erstellt
09.03.2022 13:00