2009/0472
Bebauungsplan Wx 14 - Gärten 'Hinter den Gehren' - (Aufstellungsbeschluss)
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2009/0472
3387 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 21.10.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Umweltamt an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0472 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Bebauungsplan Wx 14 - Gärten "Hin ter den Gehren" - (Aufstellungsbeschluss) Vorlage vom: 13.10.2009 Beschlussvorschlag: Für das Gebiet westlich des Weges „Hinter den Gehren“ im Westen der Gemarkung Wixhausen, Flur 6 mit den Flurstücken Nr. 127, 128, 129, 130, 131, 132, 133, 134, 135, 136/1, 136/2, 137 und 202 sowie Nr. 223 tlw. ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen, um die bisher ungenehmig- ten baulichen Anlagen und Gärten im Außenbereich teilweise planungsrechtlich zu sichern und somit das Planungsgebiet als Fläche für gärtnerische Nutzung auf Dauer zu erhalten. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage 2009/0472 vom 13.10.2009: Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist das Gesetz zur Ergänzung des Hessischen Naturschutzgesetzes (HENatG) vom 04.04.1990. Den Städten und Gemeinden als Träger der Bau- leitplanung wurde Gelegenheit gegeben, ein Nutzungsverbot für bislang ungenehmigte bauliche Anlagen und Gärten im Außenbereich durch Bebauungspläne abzuwenden. Dieses Gesetz trat am 31.12.1996 außer Kraft. Nach Ablauf der im Gesetz genannten Frist gilt seit Januar 1997, falls kein Bebauungsplan vorliegt, wieder die Pflicht zum Handeln. Eine auch nur stillschweigende Duldung ungenehmigter und nicht genehmigungsfähiger Anlagen ist den Naturschutz- und Bauaufsichtsbe- hörden verwehrt. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes soll der gesetzliche Vollzug von Maßnahmen gegen bislang ungenehmigte bauliche Anlagen und Gärten im Außenbereich abgewendet und die Grund- lage für eine Legalisierung geschaffen werden. Geltungsbereich des Bebauungsplans Wx 14 - Gärten „Hinter den Gehren“ – 3 ... Mit dem Bebauungsplan Wx 14 sollen zum einen die bisher ungenehmigten baulichen Anlagen und Gärten im Außenbereich teilweise legalisiert und in ihrem Bestand gesichert werden und zum ande- ren eine moderate Erweiterung zugelassen werden. Die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind im Flächennutzungsplan der Wissen- schaftsstadt Darmstadt als Fläche für die Landwirtschaft, ökologisch wertvolles Grünland darge- stellt. Zudem liegen die Flächen im Landschaftsschutzgebiet (LSG). Die erforderliche Te illöschung des LSG wurde durch die obere Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Darmstadt in Aus- sicht gestellt. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll das Planungsgebiet als Freifläche mit gärtnerischer Nutzung auf Dauer erhalten werden. Der Dezernent I: Der Dezernent VI: Walter Hoffmann Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Oberbürgermeister Stadtrat Darmstadt, 13.10.2009 61.4 ha Nst. 2112
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Hinter den Gehren
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0472
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.10.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00