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2009/0472

Bebauungsplan Wx 14 - Gärten 'Hinter den Gehren' - (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 13.10.2009

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2009/0472

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2009/0472

3387 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
21.10.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Umweltamt an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0472 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Bebauungsplan Wx 14  - Gärten "Hin ter den Gehren" -  (Aufstellungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 13.10.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Für das Gebiet westlich des Weges „Hinter den Gehren“ im Westen der Gemarkung Wixhausen, Flur 6 
mit den Flurstücken Nr. 127, 128, 129, 130, 131, 132, 133, 134, 135, 136/1, 136/2, 137 und 202 sowie 
Nr. 223 tlw. ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen, um die bisher ungenehmig-
ten baulichen Anlagen und Gärten im Außenbereich teilweise planungsrechtlich zu sichern und somit 
das Planungsgebiet als Fläche für gärtnerische Nutzung auf Dauer zu erhalten. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage 2009/0472 vom 13.10.2009:  
 
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist das Gesetz zur Ergänzung des Hessischen 
Naturschutzgesetzes (HENatG) vom 04.04.1990. Den Städten und Gemeinden als Träger der Bau-
leitplanung wurde Gelegenheit gegeben, ein Nutzungsverbot für bislang ungenehmigte bauliche 
Anlagen und Gärten im Außenbereich durch Bebauungspläne abzuwenden. Dieses Gesetz trat am 
31.12.1996 außer Kraft. Nach Ablauf der im Gesetz genannten Frist gilt seit Januar 1997, falls kein 
Bebauungsplan vorliegt, wieder die Pflicht zum Handeln. Eine auch nur stillschweigende Duldung 
ungenehmigter und nicht genehmigungsfähiger Anlagen ist den Naturschutz- und Bauaufsichtsbe-
hörden verwehrt. 
Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes soll der gesetzliche Vollzug von Maßnahmen gegen 
bislang ungenehmigte bauliche Anlagen und Gärten im Außenbereich abgewendet und die Grund-
lage für eine Legalisierung geschaffen werden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans Wx 14  - Gärten „Hinter den Gehren“ –

3 
 
... 
 
Mit dem Bebauungsplan Wx 14 sollen zum einen die bisher ungenehmigten baulichen Anlagen und 
Gärten im Außenbereich teilweise legalisiert und in ihrem Bestand gesichert werden und zum ande-
ren eine moderate Erweiterung zugelassen werden. 
 
Die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind im Flächennutzungsplan der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt als Fläche für die Landwirtschaft, ökologisch wertvolles Grünland darge-
stellt. Zudem liegen die Flächen im Landschaftsschutzgebiet (LSG). Die erforderliche Te illöschung 
des LSG wurde durch die obere Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Darmstadt in Aus-
sicht gestellt. 
 
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll das Planungsgebiet als Freifläche mit gärtnerischer 
Nutzung auf Dauer erhalten werden. 
 
 
Der Dezernent I:     Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
 
 
Walter Hoffmann     Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Oberbürgermeister     Stadtrat 
 
Darmstadt, 13.10.2009 
61.4 ha  Nst. 2112

Beratungsverlauf (4)

TOP 13
TOP 573
TOP 16
TOP 33

Orte (1)

  • Hinter den Gehren

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0472
Typ
Magistratsvorlage
Datum
13.10.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00