Mandari Insight

AN/1767/2023

Überprüfung und ggf. Änderung von Umlaufgittern

Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) 05.10.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 19.10.2023, TOP 8.1.1

Anlage1-Umlaufgitter

· application/pdf

Ansehen

Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht BV

· application/pdf

Ansehen

Anlage1-Umlaufgitter

1096 Zeichen

Anlage 1
zu Antrag der Grünen zu Umlaufgittern (BV Nippes-Sitzung am 19.10.2023)
Beispiel 1: 
Aufgang neben der 
Fußgängerbrücke 
über Innere Kanal-
straße zum Lent-
park auf Nippeser 
Seite. Problem: 
Überschneidung 
der Gitter.
Beispiel 2: 
Friedrich-Karl-
Straße 61, 
Übergang zum 
Weidenpescher 
Park.Problem: 
Überschneidung 
der Gitter. Notwen-
digkeit fraglich.
Beispiel 3: 
Nordende der 
Gustav-Nachtigall-
Straße, Übergang 
zum Tobi-Stein-
gass-Park. Prob-
leme: Überschnei-
dung & zu geringer 
Abstand der Gitter 
und von der Straße. 
Beispiel 4: 
Geldernstraße, Ein-
gänge zum Geld-
ernpark. Problem: 
Überschneidung der 
Gitter. Notwendig-
keit des südlichen 
Umlaufgitters 
fraglich..

Beispiel 5: 
Aufgang/Rampe 
am Nordende der 
Kempener Straße 
zur Wohnbebauung 
“Am Ausbesse-
rungswerk“. Pro-
blem: Zu geringer 
Abstand der Gitter.
Beispiel 6:    FGÜ mit Mittel-
insel auf Höhe Am 
Bilderstöckchen 
41/43, am Über -
gang zu nördlicher 
Grünfläche. Proble-
me: Überschnei-
dung eines Gitters. 
Notwendigkeit von 
drei Umlaufgittern 
fraglich.
ohne Fotos 
(siehe Google StreetView)

Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

2278 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
 
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 05.10.2023 
AN/1767/2023 
Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Überprüfung und ggf. Änderung von Umlaufgittern 
- Antrag der Grünen - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Umlaufgitter im Stadtbezirk auf öffentli-
chem Straßenland entsprechend nachfolgender Vorgaben auf ihre Notwendigkeit und Kon-
formität mit aktuellen Richtlinien (DIN 18040-3, EFA 2002, ERA 2010) zu überprüfen und ggf. 
zu korrigieren. 
 
(1) der Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Gittern ist überall sicherzustellen 
(2) eine "Überschneidung" von Umlaufgittern ist überall zu beseitigen 
(3) an Stellen, wo Umlaufgitter einen für den Radverkehr freigegebenen Weg abgrenzen, ist 
der Mindestabstand zwischen den Gittern möglichst auf 2 Meter zu erweitern 
(4) an Stellen mit besonders hoher Frequentierung durch Kinder und Jugendliche ist der vor-
geschriebene Mindestabstand von 3 Metern zu einer (querenden) Straße zwingend um-
zusetzen 
 
 
  Bezirksvertretung Nippes 
Neusser Str. 450 
50733 Köln-Nippes 
Tel.: 0221 221 95309 
E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de

Begründung: 
 
Umlaufgitter leisten einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit, haben zugleich aber oft 
unerwünschte Nebenwirkungen. Für Rollstuhlfahrende, Menschen mit Kinderwagen, über-
große Fahrräder und Lastenräder sind sie teils schwer passierbar. 
Aktuell gibt es im Bestand der Umlaufgitter im Stadtbezirk noch Ausführungen, die nicht der 
DIN-Norm 18040-3 entsprechen, bzw. nicht den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanla-
gen (kurz EFA) und den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (kurz ERA) entsprechen. Im 
Sinne der Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit und Praktikabilität ist dies zu korrigieren. 
 
Konkrete Beispiele für nicht-konforme Umlaufgitter sind der Anlage zu entnehmen. 
 
 
 
gez. Spieß        gez. Vogel

Sachstandsbericht BV

2165 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1767/2023
Stand: 06.01.2026 
Sachstandsbericht  
Überprüfung und ggf. Änderung von Umlaufgittern 
- Antrag der Grünen - 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Umlaufgitter im Stadtbezirk auf öffentlichem 
Straßenland entsprechend nachfolgender Vorgaben auf ihre Notwendigkeit und Konformität 
mit aktuellen Richtlinien (DIN 18040-3, EFA 2002, ERA 2010) zu überprüfen und ggf. zu korri-
gieren. 
 
1. der Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Gittern ist überall sicherzustellen 
2. eine "Überschneidung" von Umlaufgittern ist überall zu beseitigen 
3. an Stellen, wo Umlaufgitter einen für den Radverkehr freigegebenen Weg abgrenzen, ist 
der Mindestabstand zwischen den Gittern möglichst auf 2 Meter zu erweitern 
4. an Stellen mit besonders hoher Frequentierung durch Kinder und Jugendliche ist der vor-
geschriebene Mindestabstand von 3 Metern zu einer (querenden) Straße zwingend umzu-
setzen 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Verwaltung prüft gemäß Auftrag des Verkehrsausschusses (AN/0435/2022) die Umlauf-
sperren im Stadtgebiet hinsichtlich der Passierbarkeit für z. B. Lastenräder, Kinderwagen und 
Rollstühle. Unter „Sag’s uns“ gemeldete Umlaufsperren werden vorrangig bearbeitet: 
https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/anregungen-beschwerden/index.html 
 
Dabei ist in jedem Einzelfall unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten die Sicherheit der 
zu Fuß Gehenden und der Radfahrenden zu prüfen und zu erwägen, ob die Umlaufsperre 
 
1. ersatzlos abgebaut werden kann, 
2. durch Begrenzungspfosten oder ähnliche Elemente ersetzbar ist oder 
3. durch eine Ausführungsvariante mit Aufstellung der Elemente im 45 Grad-Winkel mit 
ausreichenden Abständen, mindestens 1,50 m, für die Passierbarkeit erneuert wird. 
 
Die Umsetzung des Auftrags erfolgt sukzessive im Rahmen der personellen Kapazitäten.“

2 
 
Erneute Berichterstattung: 
 
Die Verwaltung verweist auf die Mitteilung 2026/2024 SessionNet | Passierbare Umlaufsper-
ren. Die Umsetzung erfolgt weiterhin sukzessive im Rahmen der personellen Kapazitäten.

Beratungsverlauf (1)

19.10.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1767/2023
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
Datum
05.10.2023
Erstellt
05.10.2023 09:56