AN/1767/2023
Überprüfung und ggf. Änderung von Umlaufgittern
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Anlage1-Umlaufgitter
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Anlage 1 zu Antrag der Grünen zu Umlaufgittern (BV Nippes-Sitzung am 19.10.2023) Beispiel 1: Aufgang neben der Fußgängerbrücke über Innere Kanal- straße zum Lent- park auf Nippeser Seite. Problem: Überschneidung der Gitter. Beispiel 2: Friedrich-Karl- Straße 61, Übergang zum Weidenpescher Park.Problem: Überschneidung der Gitter. Notwen- digkeit fraglich. Beispiel 3: Nordende der Gustav-Nachtigall- Straße, Übergang zum Tobi-Stein- gass-Park. Prob- leme: Überschnei- dung & zu geringer Abstand der Gitter und von der Straße. Beispiel 4: Geldernstraße, Ein- gänge zum Geld- ernpark. Problem: Überschneidung der Gitter. Notwendig- keit des südlichen Umlaufgitters fraglich.. Beispiel 5: Aufgang/Rampe am Nordende der Kempener Straße zur Wohnbebauung “Am Ausbesse- rungswerk“. Pro- blem: Zu geringer Abstand der Gitter. Beispiel 6: FGÜ mit Mittel- insel auf Höhe Am Bilderstöckchen 41/43, am Über - gang zu nördlicher Grünfläche. Proble- me: Überschnei- dung eines Gitters. Notwendigkeit von drei Umlaufgittern fraglich. ohne Fotos (siehe Google StreetView)
Antrag nach § 3 (Grüne BV5)
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www.gruenekoeln.de Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 05.10.2023 AN/1767/2023 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Überprüfung und ggf. Änderung von Umlaufgittern - Antrag der Grünen - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Umlaufgitter im Stadtbezirk auf öffentli- chem Straßenland entsprechend nachfolgender Vorgaben auf ihre Notwendigkeit und Kon- formität mit aktuellen Richtlinien (DIN 18040-3, EFA 2002, ERA 2010) zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. (1) der Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Gittern ist überall sicherzustellen (2) eine "Überschneidung" von Umlaufgittern ist überall zu beseitigen (3) an Stellen, wo Umlaufgitter einen für den Radverkehr freigegebenen Weg abgrenzen, ist der Mindestabstand zwischen den Gittern möglichst auf 2 Meter zu erweitern (4) an Stellen mit besonders hoher Frequentierung durch Kinder und Jugendliche ist der vor- geschriebene Mindestabstand von 3 Metern zu einer (querenden) Straße zwingend um- zusetzen Bezirksvertretung Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln-Nippes Tel.: 0221 221 95309 E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de Begründung: Umlaufgitter leisten einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit, haben zugleich aber oft unerwünschte Nebenwirkungen. Für Rollstuhlfahrende, Menschen mit Kinderwagen, über- große Fahrräder und Lastenräder sind sie teils schwer passierbar. Aktuell gibt es im Bestand der Umlaufgitter im Stadtbezirk noch Ausführungen, die nicht der DIN-Norm 18040-3 entsprechen, bzw. nicht den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanla- gen (kurz EFA) und den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (kurz ERA) entsprechen. Im Sinne der Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit und Praktikabilität ist dies zu korrigieren. Konkrete Beispiele für nicht-konforme Umlaufgitter sind der Anlage zu entnehmen. gez. Spieß gez. Vogel
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle
/
Vorlagen-Nummer
AN/1767/2023
Stand: 06.01.2026
Sachstandsbericht
Überprüfung und ggf. Änderung von Umlaufgittern
- Antrag der Grünen -
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Umlaufgitter im Stadtbezirk auf öffentlichem
Straßenland entsprechend nachfolgender Vorgaben auf ihre Notwendigkeit und Konformität
mit aktuellen Richtlinien (DIN 18040-3, EFA 2002, ERA 2010) zu überprüfen und ggf. zu korri-
gieren.
1. der Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Gittern ist überall sicherzustellen
2. eine "Überschneidung" von Umlaufgittern ist überall zu beseitigen
3. an Stellen, wo Umlaufgitter einen für den Radverkehr freigegebenen Weg abgrenzen, ist
der Mindestabstand zwischen den Gittern möglichst auf 2 Meter zu erweitern
4. an Stellen mit besonders hoher Frequentierung durch Kinder und Jugendliche ist der vor-
geschriebene Mindestabstand von 3 Metern zu einer (querenden) Straße zwingend umzu-
setzen
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Verwaltung prüft gemäß Auftrag des Verkehrsausschusses (AN/0435/2022) die Umlauf-
sperren im Stadtgebiet hinsichtlich der Passierbarkeit für z. B. Lastenräder, Kinderwagen und
Rollstühle. Unter „Sag’s uns“ gemeldete Umlaufsperren werden vorrangig bearbeitet:
https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/anregungen-beschwerden/index.html
Dabei ist in jedem Einzelfall unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten die Sicherheit der
zu Fuß Gehenden und der Radfahrenden zu prüfen und zu erwägen, ob die Umlaufsperre
1. ersatzlos abgebaut werden kann,
2. durch Begrenzungspfosten oder ähnliche Elemente ersetzbar ist oder
3. durch eine Ausführungsvariante mit Aufstellung der Elemente im 45 Grad-Winkel mit
ausreichenden Abständen, mindestens 1,50 m, für die Passierbarkeit erneuert wird.
Die Umsetzung des Auftrags erfolgt sukzessive im Rahmen der personellen Kapazitäten.“
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Erneute Berichterstattung:
Die Verwaltung verweist auf die Mitteilung 2026/2024 SessionNet | Passierbare Umlaufsper-
ren. Die Umsetzung erfolgt weiterhin sukzessive im Rahmen der personellen Kapazitäten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1767/2023
- Typ
- Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
- Datum
- 05.10.2023
- Erstellt
- 05.10.2023 09:56