0811/2021
Baubeschluss für den barrierefreien Umbau der Bushaltestelle Vischerringstraße (2 Haltekanten) auf der KVB-Linie 157 im Stadtbezirk Mülheim
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Anlage 3_Lageplan Haltestelle Vischeringstraße FR Ostheim
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M M 817 819 818 x 11,35 3,00 18,00 3,00 Johann-Bensberg-Straße öffentliche Fläche xx öffentliche Fläche 4,20 1,00 18,00 1,00 27,505,72 4,68 AnhebungsbausatzAnhebungsbausatz SchienenminusSchienenminus x xx Haltestellenbordstein Typ "Köln", 18/30 grau Platten 30/30/08 anthrazitPlatten 30/30/8 altgraphit (Stadtstein) 2,00 3,00 3,00 Rinne Gussasphalt b=20cm Zaun versetzen um 1,6mTB 03cm Fahrtrichtung Ostheim FGU versetzt Noppenfeld 60x60cm Fahrtrichtung Dünnwald Platten 15/30/08 anthrazit 3,70Noppenplatten 30/30/08 Bestandsbord a=3cm a=8cm Rippenplatten 30/30/08 mit 50mm Rippenabstand in Trapezform TB 03cm 3,47 ÄnderungenPos. Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: NHN NN Koordinatensystem: Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: Auditor/in: Datum: Übersichtsplan Entwurfsplanung Bezirk/ Stadtteil Amtsleiter/-in (66) Abteilungsleiterin (664) Gruppenleiter/-in (664/5) Sachbearbeiter/-in (664/5) Datum Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Straßenname/Maßnahme Barrierefreier Haltestellenausbau der Linie 157 Maßstab 1:250 / 1:100 Zeichner/DatumPlanart Lageplan - Sonderplan Legende Bestand Planung Asphalt/Gussasphalt Betonsteinpflaster 10/20 altgraphit oder gleichwertig Gem. Geh- und Radweg Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinplatten 40/40 grau Betonsteinpflaster 10/20 anthrazit/ grau baulicher Radweg Betonsteinplatten 30/15 rot Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Gehwegüberfahrt (mit LKW) Betonsteinplatten 10/20/10 altgraphit oder gleichwertig Rotmarkierung auf der Fahrbahn Radfahrerfurt Betonsteinplatten 30/15 altgraphit oder gleichwertig Kleinpflaster 10/10 Granit, hell Grünfläche/ Baumbeet Betonsteinplatten 30/15 anthrazit Geländeankauffläche Taktile Elemente Rippenplatte 30/30 Buskap Betonsteinplatten 30/30/8 altgraphit oder gleichwertig Blindenleitsystem 30/30/08 anthrazit Geländeverkauffläche Taktile Elemente Noppenplatte 30/30 Straßenbegrenzungslinie gemäß B-Plan Grundstücksgrenze privat/öffentlich Standort für LSA und Mast Straßen- beleuchtung Ein- und Ausfahrt KFZ Fußläufiger Hauseingang Standort für VZ Pfosten Poller/ Absperr- pfostenfestheraus- nehmbar Sinkkasten 50/5030/30 Fahrgastunterstand Dynamische Fahrgastinformationen (DFI) "optionaler Standort" Abfallbehälter Findling Baum Baumschutzbügel Fahrradnadel/ Anlehnbügel Zaun Achse Gussasphaltrinne Hochbord 12/15/25 Straßenbegrenzungslinie gemäß B-PlanRundbord 15/22 Tiefbord Winkelstein 30/22/8 Flachbord Schmalstrich Markierungen S Breitstrich Markierungen B Basamentstein 16/16/14 Materialwechsel Baum Verkehrs- und Hinweisschilder Werbeanlagen/ Anschlagssäule Beleuchtungs- anlagen Poller, Mast, Fahnenstange Rückbau vorhandener Anlagen Bestandshöhe Telefonzelle Sinkkasten Einlauf Schächte Lichtsignalanlage Stromkasten Verteilerkasten Kanaldeckel Entlüftungsdeckel Gasschieber Wasserschieber, Hydrant Abfallbehälter, Briefkasten Parkautomat Gebäude Fahrgast- unterstand Grünland Baumschutzbügel Findling Haltestelle Nr.9: Vischeringstraße FR Ostheim 279 x 750 mm Anlage 3 Detail M 1:100 [m] Kubura/18.11.20 411-LP-09 9 / Holweide - Fr. Dietz Hr. Fellecke Hr. Marotta KVB 662/1 261/21 Buskap StVO-Anordnung Versetzen der Zaunanlage. Übertragung der Fläche bzgl. Liegenschaftskataster Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 30.09.2020 Denzer/18.11.20 geprüft/ Datum gez. Radunz (per Mail) Feld 09.09.2020 15.09.2020 gez. Mahlke (per Mail) 15.09.2020 29.09.2020 28.09.2020 14.09.2020 Anlage 3
Anlage 1_Auszug Nahverkehrsplan
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Anlage 1
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/4 664 Vorlagen-Nummer 0811/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für den barrierefreien Umbau der Bushaltestelle Vischerringstraße (2 Haltekanten) auf der KVB-Linie 157 im Stadtbezirk Mülheim Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit dem barrierefreien Ausbau der Bushal- testelle Vischerringstraße (2 Haltekanten) auf der KVB-Linie 157 im Stadtbezirk Mülheim mit Gesamt- kosten in Höhe von 100.100 €. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.05.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 100.100 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 90.090 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 2.002 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 1.802 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausgangslage Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) besteht die Zielsetzung bis zum 1. Januar 2022, eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu erreichen. Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Köln wurde eine Prioritätenliste für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen erstellt, um bis zum Jahr 2022 für möglichst viele Men- schen eine Verbesserung zu erreichen. Demnach sind alle noch nicht barrierefrei ausgebauten Bus- haltestellen der 7 Buslinien 127, 157, 133, 160, 147, 120 und 140 mit mehr als 50 Ein- und Ausstei- genden pro Tag in der neuen Prioritätenliste enthalten (s. Anlage 1 - Nahverkehrsplan der Stadt Köln, S. 210 ff). Es ist vorgesehen, einen schrittweisen Umbau vorzunehmen. Dabei wurden verschiedene Arbeitspa- kete gebildet. Die KVB-Linie 157 verläuft vom Stadtteil Dünnwald über die Stadtteile Höhenhaus, Holweide, Mer- heim und Neubrück bis nach Ostheim. Die allgemeinen Betriebszeiten liegen zwischen 4.00 und 1.00 Uhr (nachfolgender Tag). Die Taktfolgezeiten von Ostheim nach Dünnwald folgen dem 20-Minuten-Takt. Um das hohe Fahr- 3 gastaufkommen ab Ostheim zu bewältigen, wird die KVB-Linie 157 zwischen 5.00 und 20.00 Uhr zu- sätzlich bis zu den Haltestellen Eggerbachstraße, Holweide S-Bahn oder Sigwinstraße verdichtet, so dass die Bushaltestellen im 10-Minuten-Takt bedient werden. Von Dünnwald nach Ostheim erfolgt die Bedienung der Bushaltestellen nur zwischen 6.00 und 9.00 Uhr und zwischen 13.00 und 19.00 Uhr im 20-Minuten-Takt. Zusätzlich verkehrt die Buslinie 157 in der Hauptverkehrszeit von Holweide nach Ostheim ebenfalls im 20-Minuten-Takt, sodass ein 10- Minuten-Takt entsteht. In Dünnwald erfolgt durch die Linie 157 keine Bedienung der Bushaltestellen zwischen 9.00 und 13.00 Uhr. Alternativ können in diesem Zeitraum die Buslinien 155 und 156 genutzt werden. Auf dem Linienweg sind insgesamt 29 Haltestellen barrierefrei auszubauen. Aufgrund der oben er- wähnten Priorisierung soll im Stadtbezirk Mülheim zunächst die Haltestelle Vischerringstraße (Fahrt- richtung Dünnwald und Fahrtrichtung Ostheim) barrierefrei ausgebaut werden. Die Stadt Köln hat für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen einen Standard entwickelt, der mit den Behindertenverbänden abgestimmt ist. Im Busbereich wird die Barrierefreiheit durch den Einsatz von Niederflurbussen und den Bau von Haltekanten mit mindestens 18 cm hohen Borden hergestellt, die von den Bussen geradlinig angefahren werden können. Im Gehweg- und Wartebereich wird mit- tels Bodenindikatoren ein taktiles Leitsystem hergestellt. In der Regel hat die Haltekante eine Länge von 18 m und die Aufstellfläche für Fahrgäste eine Tiefe von 2,5 m. 2. Planung Die Bushaltestelle Vischerringstraße liegt an der Johann-Bensberg-Straße in Holweide und dient als Verknüpfungshaltestelle zu den Stadtbahnlinien 3, 13 und 18. Die Busse halten in beiden Fahrtrichtungen am Fahrbahnrand. Erhöhte Bordsteine und taktile Ele- mente sind nicht verbaut, Fahrgastunterstände (FGU) und dynamische Fahrgastinformation (DFI) sind an beiden Haltepositionen vorhanden. Die Wartefläche für Fahrgäste befindet sich auf dem Gehweg, welcher auch als Zugang zur Stadtbahn dient. Die Fahrbahn in Richtung Süden weitet sich vor dem Bahnübergang auf. Die Halteposition der Busse in Fahrtrichtung Dünnwald liegt rund 50 m vor dem Bahnübergang. Geplant sind zwei Buskaps mit 18 cm hohen Buskapbordsteinen. Die taktilen Elemente werden nach dem aktuellen Regeldetail für Bushaltestellen eingesetzt. Die vorhandenen FGU und DFI werden wieder verwendet. Die Haltekante in Fahrtrichtung Ostheim kann wegen der Platzverhältnisse an dem bestehenden Standort nicht ausgebaut werden. Sie wird hinter den Bahnübergang verlegt und unmit- telbar an die Musikschule grenzen. Der Gehweg wird auf eine Breite von 3,0 m erhöht. Die Zaunanla- ge der Musikschule soll um 1,60 m nach hinten versetzt werden. Eine Übertragung der Fläche bzgl. Liegenschaftskataster der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zum Amt für Straßen und Verkehrsent- wicklung ist beantragt. Die Ausführungsplanungen sind den beigefügten Lageplänen (Anlage 2 und 3) zu entnehmen. 3. Kosten und Zeitplan Die Kosten für den barrierefreien Umbau der Haltestelle Vischerring Straße (Fahrtrichtung Dünn-wald und Ostheim) betragen rd. 100.100 €. Die Auftragsvergabe und Abwicklung der Maßnahmen erfolgen sukzessive. Es ist vorgesehen, im 4. Quartal 2021 mit den Arbeiten zu beginnen. Der Umbau erfolgt dann im Jahr 2022. Restarbeiten werden im Jahr 2023 erledigt. 4. Finanzierung Die Gesamtkosten in Höhe von 100.100 € sind investiv zu finanzieren. Dabei entfällt auf das Haus- haltsjahr 2021 ein Betrag von rd. 35.000 €, auf das Haushaltsjahr 2022 ein Betrag von rd. 52.900 € und auf das Haushaltsjahr 2023 ein Betrag von rd. 12.200 €. Die im Haushaltsjahr 2021 benötigen investiven Mittel von rd. 35.000 € stehen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-4359, Ausbau und Anpassung von Hal- 4 testellen an Niederflurbusse, Teilplanzeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen) zur Verfügung. Die restlichen erforderlichen investiven Finanzmittel für die Jahre 2022 und 2023 sind in der Mittel- fristplanung des Haushaltes 2020/2021 berücksichtigt. Das Dezernat für Mobilität und Liegenschaften wird die erforderlichen Veranschlagungen - insbesondere mit Blick auf ggf. notwendige Verpflich- tungsermächtigungen - im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. vorsehen. Des Weiteren wird im Teilergebnisplan 1201 ab dem Haushaltsjahr 2023 ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 2.002 € sowie in der Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, für die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 1.802 € berücksichtigt. Das Dezernat für Mobilität und Liegenschaften wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungs- prozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel für die bilanzi- ellen Abschreibungen, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) als zuständige Bewilligungsbehörde hat den barrie- refreien Umbau der Bushaltestellen auf der KVB-Linie 157 als Investitionsmaßnahme in besonderem Landesinteresse nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG) eingeplant. Ein entsprechender Antrag auf Förderung wird zeitnah gestellt. Bei Bewilligung beträgt der Fördersatz 90 %. Demnach kann eine Förderung in Höhe von 90.090 € eingeplant werden. 5. Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re- duktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlagen Anlage 1: Auszug Nahverkehrsplan, Seite 210ff Anlage 2: Lageplan Haltestelle Vischerringstraße, Fahrtrichtung Dünnwald Anlage 3: Lageplan Haltestelle Vischeringstraße, Fahrtrichtung Ostheim
Anlage 2_Lageplan Haltestelle Vischeringstraße FR Dünnwald
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M Rippenplatten 30/30/08 mit 50mm Rippenabstand in Trapezform TB 03cm Noppenfeld 60x60cm Fahrtrichtung Dünnwald Platten 30/15/08 anthrazit Rinne Gussasphalt b=20cm versetzt Abfallbeh. FGU versetzt Platten 30/30/8 altgraphit (Stadtstein) 3,66 3,00 2,16 5,25 Noppenplatten 30/30/08 1,50 Bestandsbord a=8cm Bestandsbord a=8cm DFI versetzen 11,213,55 Haltestellenbordstein Typ "Köln", 18/30 grau M M 817 819 818 x 11,35 3,00 18,00 3,00 Johann-Bensberg-Straße öffentliche Fläche xx öffentliche Fläche 4,20 1,00 18,00 1,00 27,505,72 4,68 ÄnderungenPos. Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: NHN NN Koordinatensystem: Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: Auditor/in: Datum: Übersichtsplan Entwurfsplanung Bezirk/ Stadtteil Amtsleiter/-in (66) - Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in (664/5) Sachbearbeiter/-in (664/5) Datum Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Straßenname/Maßnahme Maßstab 1:250 / 1:100 Zeichner/DatumPlanart Lageplan Legende Bestand Planung Asphalt/Gussasphalt Betonsteinpflaster 10/20 altgraphit oder gleichwertig Gem. Geh- und Radweg Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinplatten 40/40 grau Betonsteinpflaster 10/20 anthrazit/ grau baulicher Radweg Betonsteinplatten 30/15 rot Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Gehwegüberfahrt (mit LKW) Betonsteinplatten 10/20/10 altgraphit oder gleichwertig Rotmarkierung auf der Fahrbahn Radfahrerfurt Betonsteinplatten 30/15 altgraphit oder gleichwertig Kleinpflaster 10/10 Granit, hell Grünfläche/ Baumbeet Betonsteinplatten 30/15 anthrazit Geländeankauffläche Taktile Elemente Rippenplatte 30/30 Buskap Betonsteinplatten 30/30/8 altgraphit oder gleichwertig Blindenleitsystem 30/30/08 anthrazit Geländeverkauffläche Taktile Elemente Noppenplatte 30/30 Straßenbegrenzungslinie gemäß B-Plan Grundstücksgrenze privat/öffentlich Standort für LSA und Mast Straßen- beleuchtung Ein- und Ausfahrt KFZ Fußläufiger Hauseingang Standort für VZ Pfosten Poller/ Absperr- pfostenfestheraus- nehmbar Sinkkasten 50/5030/30 Fahrgastunterstand Dynamische Fahrgastinformationen (DFI) "optionaler Standort" Abfallbehälter Findling Baum Baumschutzbügel Fahrradnadel/ Anlehnbügel Zaun Achse Gussasphaltrinne Hochbord 12/15/25 Straßenbegrenzungslinie gemäß B-PlanRundbord 15/22 Tiefbord Winkelstein 30/22/8 Flachbord Schmalstrich Markierungen S Breitstrich Markierungen B Basamentstein 16/16/14 Materialwechsel Baum Verkehrs- und Hinweisschilder Werbeanlagen/ Anschlagssäule Beleuchtungs- anlagen Poller, Mast, Fahnenstange Rückbau vorhandener Anlagen Bestandshöhe Telefonzelle Sinkkasten Einlauf Schächte Lichtsignalanlage Stromkasten Verteilerkasten Kanaldeckel Entlüftungsdeckel Gasschieber Wasserschieber, Hydrant Abfallbehälter, Briefkasten Parkautomat Gebäude Fahrgast- unterstand Grünland Baumschutzbügel Findling Haltestelle Nr.8: Vischeringstraße FR Dünnwald 279 x 750 mm Anlage 2 Detail M 1:100 [m] 9 / Holweide Kubura/18.11.20 411-LP-08 Fr. Dietz Hr. Fellecke Hr. Marotta Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum KVB 662/1 Buskap StVO-Anordnung 30.09.2020 Denzer/18.11.20 geprüft/ Datum Barrierefreier Haltestellenausbau der Linie 157 gez. Radunz (per Mail) Feld 09.09.2020 15.09.2020 29.09.2020 28.09.2020 14.09.2020 Anlage 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Johann-Bensberg-Straße
- Vischeringstraße
- Sigwinstraße
- Eggerbachstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 0811/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 10.03.2021
- Erstellt
- 03.03.2021 12:08