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1051/2026/1

Fällung eines geschützten Straßenbaumes an der Senefelder Str. 84-86, Köln-Ehrenfeld

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 16.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 11.05.2026, TOP 10.2.1

Anlage 2 DE BV 4 Vorlage 1051_2026 Unterschriften

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Ansehen

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 - BE-Plan Außenanlagenplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 DE BV 4 Vorlage 1051_2026 Unterschriften

3421 Zeichen

(^)
Stadt Köln
Der Oberbürgermeister
Vorlagen-Nummer
1051/2026/1
Dezernat, Dienststelle
VIII/67
Freigabedatum
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit­
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung
Betreff
Fällung eines geschützten Straßenbaumes an der Senefelder Str. 84-86, Köln-Ehrenfeld
Gremium Datum
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Genehmigung DE
Begründung der Dringlichkeit:
Dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen liegt ein Antrag zur Fällung eines städti­
schen Straßenbaums auf Höhe der Senefelderstraße 84 - 86 vor.
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat vorab Einwendungen gegen die Erteilung der Fällgeneh­
migung eines Straßenbaums an der Senefelderstr. 84-86 erhoben. Ein gemeinsamer Ortster­
min wurde seitens der Bezirksvertretung in diesem Fall nicht erwünscht.
Das in Kürze bestehende Baurecht erlaubt hier jedoch keine Ermessensspielräume und die 
Fällgenehmigung ist daher zu erteilen. Die Verwaltung hat die Erteilung der Baugenehmigung 
für Ende April 2026 vorgesehen. Die Verwaltung strebt daher eine Genehmigung der Fällung 
im Entscheidungsgremium Umwelt, Klima und Grün an. Der nächste Tagungstermin des Aus­
schusses findet am 30.04.2026 statt. Die nächste reguläre Sitzung der Bezirksvertretung Eh­
renfeld findet am 11.05.2026 statt und somit wird der reguläre Gremienlauf nicht eingehalten.
Eine Verzögerung bei der Erteilung der Fällgenehmigung könnte Schadensersatzforderungen 
des Vorhabenträgers nach sich ziehen.
Zur Herstellung von Planungssicherheit für den Vorhabenträger soll eine Dringlichkeitsent­
scheidung der Bezirksvertretung Ehrenfeld eingeholt werden.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt per Dringlichkeitsentscheidung, der beantragten 
Fällgenehmigung zuzustimmen.
□ ungeändert 
zugestimmt
□ geändert zugestimmt
(siehe z. B. „Anlage 1“ oder 
„Anlage 1 und 2“)
X abgelehnt
□ ohne Votum. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung in der Sache erfolgt nicht.

2
(ggf. siehe ß ..A 1 )
Datum Unterschrift Unterschrift
VI

3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Kl Nein
Begründung:
Dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen liegt ein Antrag zur Fällung eines städti­
schen Straßenbaums auf Höhe der Senefelderstraße 84 - 86 vor. Der Antrag steht in Verbin­
dung mit einem Bauantrag, dessen Inhalt der Rück- und Neubau eines Mehrparteienhauses 
ist. Aufgrund der Nähe zum Baukörper kann der Baum durch Schutzmaßnahmen während der 
Baumaßnahmen nicht erhalten werden.
Bei bestehendem Baurecht ist die Fällgenehmigung zu erteilen. Hierbei ist der entscheiden­
den Stelle kein Ermessen eingeräumt, innerhalb derereine Interessenabwägung erfolgen 
würde. Die Versagung der Erlaubnis steht somit der nach § 7 Abs. 2 lit. b Baumschutzsatzung 
baurechtlich vorrangigen Realisierung des Vorhabens entgegen.
Am 27.01.2026 hat die Verwaltung die Bezirksvertretung Ehrenfeld über ihre Absicht infor­
miert, die Fällerlaubnis für den betroffenen Baum unter der Auflage einer Ausgleichszahlung 
von 1.488 € zu erteilen. Ein Baum wird nach Rückbau der Baustelle und Abschluss der Bauar­
beiten an gleicher Stelle neu gepflanzt.

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

3359 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 1051/2026/1 
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
Fällung eines geschützten Straßenbaumes an der Senefelder Str. 84-86, Köln-Ehrenfeld 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.05.2026 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen liegt ein Antrag zur Fällung eines städti-
schen Straßenbaums auf Höhe der Senefelderstraße 84 - 86 vor.  
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat vorab Einwendungen gegen die Erteilung der Fällgeneh-
migung eines Straßenbaums an der Senefelderstr. 84-86 erhoben. Ein gemeinsamer Ortster-
min wurde seitens der Bezirksvertretung in diesem Fall nicht erwünscht. 
 
Das in Kürze bestehende Baurecht erlaubt hier jedoch keine Ermessensspielräume und die 
Fällgenehmigung ist daher zu erteilen. Die Verwaltung hat die Erteilung der Baugenehmigung 
für Ende April 2026 vorgesehen. Die Verwaltung strebt daher eine Genehmigung der Fällung 
im Entscheidungsgremium Umwelt, Klima und Grün an. Der nächste Tagungstermin des Aus-
schusses findet am 30.04.2026 statt. Die nächste reguläre Sitzung der Bezirksvertretung Eh-
renfeld findet am 11.05.2026 statt und somit wird der reguläre Gremienlauf nicht eingehalten. 
 
Eine Verzögerung bei der Erteilung der Fällgenehmigung könnte Schadensersatzforderungen 
des Vorhabenträgers nach sich ziehen. 
 
Zur Herstellung von Planungssicherheit für den Vorhabenträger soll eine Dringlichkeitsent-
scheidung der Bezirksvertretung Ehrenfeld eingeholt werden. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt per Dringlichkeitsentscheidung, der beantragten 
Fällgenehmigung zuzustimmen. 
 
☐ ungeändert 
zugestimmt 
☐ geändert zugestimmt 
(siehe z. B. „Anlage 1“ oder 
„Anlage 1 und 2“) 
☒ abgelehnt 
☐ ohne Votum. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung in der Sache erfolgt nicht.

2 
 
(ggf. siehe z. B. „Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2“) 
 
Datum  Unterschrift  Unterschrift 
15.04.2026  gez. Spelthann  gez. Pöttgen

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen liegt ein Antrag zur Fällung eines städti-
schen Straßenbaums auf Höhe der Senefelderstraße 84 - 86 vor. Der Antrag steht in Verbin-
dung mit einem Bauantrag, dessen Inhalt der Rück- und Neubau eines Mehrparteienhauses 
ist. Aufgrund der Nähe zum Baukörper kann der Baum durch Schutzmaßnahmen während der 
Baumaßnahmen nicht erhalten werden. 
 
Bei bestehendem Baurecht ist die Fällgenehmigung zu erteilen. Hierbei ist der entscheiden-
den Stelle kein Ermessen eingeräumt, innerhalb derer eine Interessenabwägung erfolgen 
würde. Die Versagung der Erlaubnis steht somit der nach § 7 Abs. 2 lit. b Baumschutzsatzung 
baurechtlich vorrangigen Realisierung des Vorhabens entgegen. 
 
Am 27.01.2026 hat die Verwaltung die Bezirksvertretung Ehrenfeld über ihre Absicht infor-
miert, die Fällerlaubnis für den betroffenen Baum unter der Auflage einer Ausgleichszahlung 
von 1.488 € zu erteilen. Ein Baum wird nach Rückbau der Baustelle und Abschluss der Bauar-
beiten an gleicher Stelle neu gepflanzt.

Anlage 1 - BE-Plan Außenanlagenplan

455 Zeichen

Pflanzflächen BEEEREER — ceschnitene Hecken 49.00 Geländehöhe/ Bestand

| Tennenbelag Pflaster-/ Plattenflächen 49.00 'Geländehöhe/ Planung
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na zu fällende private Gehölze,
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Beratungsverlauf (1)

11.05.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.2.1 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Senefelderstraße 84
  • Straße 8

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Details

Aktenzeichen
1051/2026/1
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
16.04.2026
Erstellt
14.04.2026 11:27