1051/2026/1
Fällung eines geschützten Straßenbaumes an der Senefelder Str. 84-86, Köln-Ehrenfeld
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Anlage 2 DE BV 4 Vorlage 1051_2026 Unterschriften
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(^) Stadt Köln Der Oberbürgermeister Vorlagen-Nummer 1051/2026/1 Dezernat, Dienststelle VIII/67 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Fällung eines geschützten Straßenbaumes an der Senefelder Str. 84-86, Köln-Ehrenfeld Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Genehmigung DE Begründung der Dringlichkeit: Dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen liegt ein Antrag zur Fällung eines städti schen Straßenbaums auf Höhe der Senefelderstraße 84 - 86 vor. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat vorab Einwendungen gegen die Erteilung der Fällgeneh migung eines Straßenbaums an der Senefelderstr. 84-86 erhoben. Ein gemeinsamer Ortster min wurde seitens der Bezirksvertretung in diesem Fall nicht erwünscht. Das in Kürze bestehende Baurecht erlaubt hier jedoch keine Ermessensspielräume und die Fällgenehmigung ist daher zu erteilen. Die Verwaltung hat die Erteilung der Baugenehmigung für Ende April 2026 vorgesehen. Die Verwaltung strebt daher eine Genehmigung der Fällung im Entscheidungsgremium Umwelt, Klima und Grün an. Der nächste Tagungstermin des Aus schusses findet am 30.04.2026 statt. Die nächste reguläre Sitzung der Bezirksvertretung Eh renfeld findet am 11.05.2026 statt und somit wird der reguläre Gremienlauf nicht eingehalten. Eine Verzögerung bei der Erteilung der Fällgenehmigung könnte Schadensersatzforderungen des Vorhabenträgers nach sich ziehen. Zur Herstellung von Planungssicherheit für den Vorhabenträger soll eine Dringlichkeitsent scheidung der Bezirksvertretung Ehrenfeld eingeholt werden. Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt per Dringlichkeitsentscheidung, der beantragten Fällgenehmigung zuzustimmen. □ ungeändert zugestimmt □ geändert zugestimmt (siehe z. B. „Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2“) X abgelehnt □ ohne Votum. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung in der Sache erfolgt nicht. 2 (ggf. siehe ß ..A 1 ) Datum Unterschrift Unterschrift VI 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Kl Nein Begründung: Dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen liegt ein Antrag zur Fällung eines städti schen Straßenbaums auf Höhe der Senefelderstraße 84 - 86 vor. Der Antrag steht in Verbin dung mit einem Bauantrag, dessen Inhalt der Rück- und Neubau eines Mehrparteienhauses ist. Aufgrund der Nähe zum Baukörper kann der Baum durch Schutzmaßnahmen während der Baumaßnahmen nicht erhalten werden. Bei bestehendem Baurecht ist die Fällgenehmigung zu erteilen. Hierbei ist der entscheiden den Stelle kein Ermessen eingeräumt, innerhalb derereine Interessenabwägung erfolgen würde. Die Versagung der Erlaubnis steht somit der nach § 7 Abs. 2 lit. b Baumschutzsatzung baurechtlich vorrangigen Realisierung des Vorhabens entgegen. Am 27.01.2026 hat die Verwaltung die Bezirksvertretung Ehrenfeld über ihre Absicht infor miert, die Fällerlaubnis für den betroffenen Baum unter der Auflage einer Ausgleichszahlung von 1.488 € zu erteilen. Ein Baum wird nach Rückbau der Baustelle und Abschluss der Bauar beiten an gleicher Stelle neu gepflanzt. Legende • ; PtaOK’ («'S «W »JI«*’ PSW» 1 8 l»c* «WWW •I ■ l'‘'i ' («Sen Senefelderstrasse • • P*JJ* AW*« !______ Senefelsrerstrasse Duxnla’rt jbsds^ / I /
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/67 Vorlagen-Nummer 1051/2026/1 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit- glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Fällung eines geschützten Straßenbaumes an der Senefelder Str. 84-86, Köln-Ehrenfeld Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.05.2026 Begründung der Dringlichkeit: Dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen liegt ein Antrag zur Fällung eines städti- schen Straßenbaums auf Höhe der Senefelderstraße 84 - 86 vor. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat vorab Einwendungen gegen die Erteilung der Fällgeneh- migung eines Straßenbaums an der Senefelderstr. 84-86 erhoben. Ein gemeinsamer Ortster- min wurde seitens der Bezirksvertretung in diesem Fall nicht erwünscht. Das in Kürze bestehende Baurecht erlaubt hier jedoch keine Ermessensspielräume und die Fällgenehmigung ist daher zu erteilen. Die Verwaltung hat die Erteilung der Baugenehmigung für Ende April 2026 vorgesehen. Die Verwaltung strebt daher eine Genehmigung der Fällung im Entscheidungsgremium Umwelt, Klima und Grün an. Der nächste Tagungstermin des Aus- schusses findet am 30.04.2026 statt. Die nächste reguläre Sitzung der Bezirksvertretung Eh- renfeld findet am 11.05.2026 statt und somit wird der reguläre Gremienlauf nicht eingehalten. Eine Verzögerung bei der Erteilung der Fällgenehmigung könnte Schadensersatzforderungen des Vorhabenträgers nach sich ziehen. Zur Herstellung von Planungssicherheit für den Vorhabenträger soll eine Dringlichkeitsent- scheidung der Bezirksvertretung Ehrenfeld eingeholt werden. Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt per Dringlichkeitsentscheidung, der beantragten Fällgenehmigung zuzustimmen. ☐ ungeändert zugestimmt ☐ geändert zugestimmt (siehe z. B. „Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2“) ☒ abgelehnt ☐ ohne Votum. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung in der Sache erfolgt nicht. 2 (ggf. siehe z. B. „Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2“) Datum Unterschrift Unterschrift 15.04.2026 gez. Spelthann gez. Pöttgen 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen liegt ein Antrag zur Fällung eines städti- schen Straßenbaums auf Höhe der Senefelderstraße 84 - 86 vor. Der Antrag steht in Verbin- dung mit einem Bauantrag, dessen Inhalt der Rück- und Neubau eines Mehrparteienhauses ist. Aufgrund der Nähe zum Baukörper kann der Baum durch Schutzmaßnahmen während der Baumaßnahmen nicht erhalten werden. Bei bestehendem Baurecht ist die Fällgenehmigung zu erteilen. Hierbei ist der entscheiden- den Stelle kein Ermessen eingeräumt, innerhalb derer eine Interessenabwägung erfolgen würde. Die Versagung der Erlaubnis steht somit der nach § 7 Abs. 2 lit. b Baumschutzsatzung baurechtlich vorrangigen Realisierung des Vorhabens entgegen. Am 27.01.2026 hat die Verwaltung die Bezirksvertretung Ehrenfeld über ihre Absicht infor- miert, die Fällerlaubnis für den betroffenen Baum unter der Auflage einer Ausgleichszahlung von 1.488 € zu erteilen. Ein Baum wird nach Rückbau der Baustelle und Abschluss der Bauar- beiten an gleicher Stelle neu gepflanzt.
Anlage 1 - BE-Plan Außenanlagenplan
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Pflanzflächen BEEEREER — ceschnitene Hecken 49.00 Geländehöhe/ Bestand | Tennenbelag Pflaster-/ Plattenflächen 49.00 'Geländehöhe/ Planung - T I na zu fällende private Gehölze, | (® zu ornattender Soltaroaum % gem. Baumschutzsatzung nicht geschützt 25 | 2U58 8 8 2 Stck Wärmepumpen. 1.109 «0.544 mi eingehaust 7] am rn Senefelderstrasse Asa m nn Orte ger, N 0% SET Sara RRERREES SR feier: 20 LE se ühgstrasse EEE SEAT SEILER RR SEE % ERRRKE RESTE
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Senefelderstraße 84
- Straße 8
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Details
- Aktenzeichen
- 1051/2026/1
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 16.04.2026
- Erstellt
- 14.04.2026 11:27