1325/2017
Barrierefreie bezahlbare Wohungen
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2862 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56/560 Vorlagen-Nummer 1325/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 16.05.2017 Barrierefreie bezahlbare Wohnungen Die Vertreterinnen und Vertreter der Behindertenorganisationen und –selbsthilfegruppen in der Stadt- arbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik bitten um Beantwortung folgender Fragen: Immer mehr Menschen in Köln suchen eine barrierefreie bezahlbare Wohnung. Die Wohnungssuche gestaltet sich sehr schwierig, da kein ausreichendes Angebot an barrierefreien bezahlbaren Wohnun- gen besteht. Daher bittet die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik um einen Sachstandsbe- richt zu folgenden Fragen: 1. Wie viele barrierefreie und wie viele rollstuhlgerechte Wohnungen stehen der Stadt Köln zur Vermittlung zur Verfügung? 2. Wie viele Anträge auf Wohnungsvermittlung einer barrierefreien und/oder einer rollstuhlgerech- ten Wohnung werden pro Jahr gestellt (Zeitraum 2014 – 2016)? 3. Gibt es eine Warteliste bei der Stadt Köln? Wenn ja - wie lang müssen die Antragsteller*innen warten, um eine barrierefreie und/oder rollstuhlgerechte Wohnung zu erhalten? 4. Wie sieht das Vermittlungsverfahren für barrierefreie und für rollstuhlgerechte Wohnungen durch die Stadt Köln aus? Beantwortung: Wie richtig dargestellt, ist die Situation für wohnungssuchende Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfah- rer besonders schwierig. Leider ist kein ausreichendes Wohnungsangebot vorhanden, so dass viele Wohnungssuchende unversorgt bleiben. Zu Frage 1: Aktuell haben 9.075 geförderte Wohnungen das Merkmal „barrierefrei“, 262 sind rollstuhlgerecht. Zu Frage 2: Die Zahl der Anträge auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines mit dem Merkmal „Rollstuhl“ ist in den letzten drei Jahren annähernd gleich geblieben: 2014 448 2015 461 2016 423 In 2016 haben 124 Haushalte in denen Rollstuhlfahrerinnen oder Rollstuhlfahrer leben eine neue Wohnung bezogen. 2 Zu Frage 3 und 4 Die Wohnungssuche erfolgt grundsätzlich in Eigenregie. Wie alle anderen öffentlich geförderten Wohnungen, sind auch die barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen von der Belegungsver- einbarung mit der Kölner Wohnungswirtschaft erfasst. Die Entscheidung über die Vergabe der Woh- nungen obliegt den Hauseigentümern. Sie sind verpflichtet die Belegungsbindungen einzuhalten und die festgestellte Dringlichkeitsstufe zu berücksichtigen. Damit ist gewährleistet, dass rollstuhlgerechte Wohnungen nur an Rollstuhlfahrer vergeben werden. Zusätzlich zu der Beratung durch das Amt für Wohnungswesen selbst, bietet Parisozial mit finanziel- ler Unterstützung der Stadt Köln – durch das Angebot „Wohn-mobil“ Hilfestellung bei der Wohnungs- suche, sowie beim Umzug an.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1325/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 04.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27