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1325/2017

Barrierefreie bezahlbare Wohungen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 04.05.2017

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 16.05.2017, TOP 5.3.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2862 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56/560 
 
Vorlagen-Nummer 
 1325/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 16.05.2017 
 
Barrierefreie bezahlbare Wohnungen 
Die Vertreterinnen und Vertreter der Behindertenorganisationen und –selbsthilfegruppen in der Stadt-
arbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik bitten um Beantwortung folgender Fragen:  
 
Immer mehr Menschen in Köln suchen eine barrierefreie bezahlbare Wohnung. Die Wohnungssuche 
gestaltet sich sehr schwierig, da kein ausreichendes Angebot an barrierefreien bezahlbaren Wohnun-
gen besteht. Daher bittet die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik um einen Sachstandsbe-
richt zu folgenden Fragen: 
1. Wie viele barrierefreie und wie viele rollstuhlgerechte Wohnungen stehen der Stadt Köln zur 
Vermittlung zur Verfügung? 
2. Wie viele Anträge auf Wohnungsvermittlung einer barrierefreien und/oder einer rollstuhlgerech-
ten Wohnung werden pro Jahr gestellt (Zeitraum 2014 – 2016)? 
3. Gibt es eine Warteliste bei der Stadt Köln? Wenn ja - wie lang müssen die Antragsteller*innen 
warten, um eine barrierefreie und/oder rollstuhlgerechte Wohnung zu erhalten? 
4. Wie sieht das Vermittlungsverfahren für barrierefreie und für rollstuhlgerechte Wohnungen 
durch die Stadt Köln aus? 
 
Beantwortung:  
 
Wie richtig dargestellt, ist die Situation für wohnungssuchende Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfah-
rer besonders schwierig. Leider ist kein ausreichendes Wohnungsangebot vorhanden, so dass viele 
Wohnungssuchende unversorgt bleiben. 
 
 
Zu  Frage 1: 
 
Aktuell haben 9.075 geförderte Wohnungen das Merkmal „barrierefrei“, 262 sind rollstuhlgerecht. 
 
 
Zu Frage 2: 
 
Die Zahl der Anträge auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines mit dem Merkmal „Rollstuhl“ 
ist in den letzten drei Jahren annähernd gleich geblieben:  
 
2014 448    2015 461   2016 423 
 
In 2016 haben 124 Haushalte in denen Rollstuhlfahrerinnen oder Rollstuhlfahrer leben eine neue 
Wohnung bezogen.

2 
 
 
Zu Frage 3 und 4  
 
Die Wohnungssuche erfolgt grundsätzlich in Eigenregie. Wie alle anderen öffentlich geförderten 
Wohnungen, sind auch die barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen von der Belegungsver-
einbarung mit der Kölner Wohnungswirtschaft erfasst. Die Entscheidung über die Vergabe der Woh-
nungen obliegt den Hauseigentümern. Sie sind verpflichtet die Belegungsbindungen einzuhalten und 
die festgestellte Dringlichkeitsstufe zu berücksichtigen. Damit ist gewährleistet, dass rollstuhlgerechte 
Wohnungen nur an Rollstuhlfahrer vergeben werden. 
 
Zusätzlich zu der Beratung durch das Amt für Wohnungswesen selbst, bietet Parisozial mit finanziel-
ler Unterstützung der Stadt Köln – durch das Angebot „Wohn-mobil“ Hilfestellung bei der Wohnungs-
suche, sowie beim Umzug an.

Beratungsverlauf (1)

16.05.2017 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 5.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1325/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
04.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27