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1724/2020

Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Köln im Programmgebiet „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil“

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 04.06.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 16.06.2020, TOP 6.5

Anlage 1 Richtlinie VF SR Porz

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20200515_Antrag VF

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Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Richtlinie VF SR Porz

18720 Zeichen

1 
 
Richtlinie der Stadt Köln zur Gewährung von Zuwendungen 
aus dem Verfügungsfonds im Rahmen des Programms „Starke 
Veedel – starkes Köln“ für das Gebiet „Porz-Ost, Finkenberg, 
Gremberghoven und Eil“ 
 
1. Allgemeines  
Im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ hat der Rat am 04.04.2019 das 
Integrierte Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberg-
hoven und Eil“ beschlossen. Mit dem Verfügungsfonds wird die Entwicklung und Umsetzung 
kleinteiliger Projekte und Aktivitäten gefördert. Alle auf dem Gebiet der Sozialen Stadt „Porz-
Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil “ tätigen E inrichtungen, Vereine, Bewohnergrup-
pen, einzelne engagierte Bewohnerinnen und Bewohner und sonstige Institutionen haben die 
Möglichkeit, mit ihren Ideen, Aktionen und Projekten an der Aufwertung ihres Stadtteils bzw. 
der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes aktiv mitzuwirken und Fördermittel aus 
dem Verfügungsfonds zu beantragen.  
Über die Vergabe der Fördermittel aus dem Verfügungsfonds wird auf Basis der Förderricht-
linie Stadterneuerung 2008, Teil IV - Förderbestimmungen für die Soziale Stadt, Ziffer 17 
„Aktive Mitwirkung der Beteiligten“ in Verbindung mit dieser kommunalen Richtlinie entschie-
den.  
 
2. Förderungsgegenstand  
Gefördert werden Maßnahmen und Projekte im Geltungsbereich des Programmgebiets 
„Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil“, für das auf der Grundlage der Förderrichtli-
nie Stadterneuerung 2008 des Landes Nordrhein -Westfalen Fördermittel des Bundes und 
des Landes Nordrhein-Westfalen bewilligt wurden. Die Abgrenzung des Programmgebiets 
„Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil“ ist unter Punkt 18 dargestellt und entspricht 
der Abgrenzung des Sozialraums „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil“.  
Zuwendungen werden nur zur Deckung von Ausgaben der Zuwendungsempfängerin oder 
des Zuwendungsempfängers für einzelne abgegrenzte Vorhaben (Projektförderung) g e-
währt. Eine institutionel le Förderung der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendung s-
empfängers ist ausgeschlossen.  
Der Verfügungsfonds darf nicht die Regelförderung beziehungsweise Regelfinanzierung von 
Projekten ersetzen, sondern soll helfen, neue und zusätzliche Ideen aus dem Programmge-
biet „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil“ zu realisieren.  
 
3. Förderfähige Maßnahmen  
Es können Zuwendungen für folgende förderfähige Maßnahmen gewährt werden:  
 Durchführung von Workshops zu Aufgabenstellungen im Stadtteil  
 Mitmachaktionen im Stadtteil  
 Wettbewerbe zu Themenstellungen im Stadtteil  
 Imagekampagnen und andere geeignete Maßnahmen zur Aktivierung der Beteiligten 
im Stadtteil

2 
 
Förderfähig sind die für diese Maßnahmen entstehende n Sach- und Honorarkosten. Gege-
benenfalls ist ein Honorarvertrag für selbstständige Tätigkeiten abzuschließen. Für den An-
tragsteller oder die Antragstellerin kann maximal eine Aufwandsentschädigung für die eigent-
liche Projektdurchführung in Höhe von 15 ,00 Euro pro Stunde anerkannt werden. Im Ra h-
men des Verwendungsnachweises ist eine entsprechende Stunden-Tätigkeitsdokumentation 
vorzulegen.  
 
4. Zielsetzungen und Fördervoraussetzungen der Maßnahmen  
a) Zu den allgemeinen Zielsetzungen gehören, dass die beantragten Maßnahmen die fo l-
genden Kriterien erfüllen müssen:  
 Aktivierung von Bewohnerengagement  
 Stärkung der Gemeinschaft beziehungsweise der Nachbarschaft  
 Stärkung von Eigenverantwortung und Selbsthilfe der im Programmgebiet lebenden 
Bürgerinnen und Bürger  
 Stärkung des Images und der Identifikation mit dem Programmgebiet  
 
b) Zu den allgemeinen Fördervoraussetzungen gehören, dass die Maßnahmen  
 ausschließlich dem Gebiet und seiner Bewohnerschaft zu Gute kommen,  
 ausschließlich im Gebiet durchgeführt werden,  
 alle für die Maßnahme erforderlichen öffentlich -rechtlichen Genehmigungen vorlie-
gen,  
 mit der beantragten Maßnahme vor Bewilligung noch nicht begonnen wurde.  
 
5. Förderausschluss  
Folgende Maßnahmen beziehungsweise Kosten können nicht gefördert werden:  
 Maßnahmen, für die Fördermittel anderer Finanzierungsträger vorrangig einzusetzen 
sind  
 Maßnahmen, deren Durchführung auch ohne Förd erung nach dieser Richtlinie s i-
chergestellt ist,  
 Maßnahmen, die der Gewinnerzielung dienen,  
 reguläre Personalkosten sowie laufende Betriebs- und Sachkosten der Antragstellerin 
beziehungsweise des Antragstellers,  
 Kostenanteile in der Höhe, in der die Empfängerin beziehungsweise der Empfänger 
der Zuwendung die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz 
hat. In diesem Fall dürfen nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) gefördert 
werden,  
 Unbefristete Maßnahmen.  
 
6. Art und Umfang der Mittel  
 Die Finanzierung des Verfügungsfonds erfolgt aus den vom Land Nordrhein- Westfa-
len bewilligten Fördermitteln und aus Mitteln der Stadt Köln.

3 
 
 Die für den Verfügungsfonds bewilligten Fördermittel werden anteilig auf die Jahre 
2020 bis 2022 verteilt.  
 Die maximale Zuwendungshöhe pro Projektantrag aus dem Verfügungsfonds wird auf 
4.999,00 Euro (netto) begrenzt.  
 Die Zuwendung wird zweckgebunden für die im Antrag dargestellten Kosten bewilligt.  
 Der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller wird gestattet, innerhalb der 
geförderten Maßnahme Mehrausgaben einzelner Kostenpositionen durch Minderaus-
gaben bei anderen Kostenpositionen bis zu einer Höhe von 20 Prozent ohne Zustim-
mung der Stadt Köln auszugleichen.  
 Die Fördermittel sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.  
 
7. Antragsteller und Zuwendungsempfänger  
Antragstellerin und Antragsteller, Zuwendungsempfä ngerin und Zuwendungsempfänger 
können im Programmgebiet tätige juristische und natürliche Personen sein.  
 
8. Rechtsanspruch  
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die zur Verfügung ste-
henden Mittel sind freiwillige Leistungen der  Stadt Köln. Eine Förderung durch den Verf ü-
gungsfonds erfolgt nur vorbehaltlich der bewilligten Fördermittel und der zur Verfügung st e-
henden Haushaltsmittel.  
 
9. Antragstellung  
Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Verfügungsfonds „Porz-Ost, F inken-
berg, Gremberghoven und Eil“ ist schriftlich an das Amt für Stadtentwicklung und Statistik zu 
richten. Das Antragsformular (siehe Anlage) ist im Internet abrufbar unter www.starke-
veedel.koeln.  
Für die Jahre 2020 bis 2022 sind insgesamt sechs Antragsdurchläufe geplant. Die jeweiligen 
Abgabefristen werden auf der Internetseite www.starke-veedel.koeln veröffentlicht und über 
die Akteure im Programmgebiet kommuniziert. 
Der Antrag muss Angaben zur Antragstellerin beziehungsweise zum Antragsteller beinha l-
ten, Zeitpunkt oder Zeitraum der Maßnahme , Ziele und Inhalte sowie Nutzen und Auswi r-
kungen für das Gebiet definieren. Er ist mit Datum und rechtsverbindlich zu unterschreiben.  
Die Einnahmen und Ausgaben der Maßnahme sind in einem Finanzierungsplan detailliert 
dar-zustellen. Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (insb e-
sondere Beiträge und Spenden) sind als Deckungsmittel für alle mit dem Zuwendungszweck 
zusammenhängenden Ausgaben einzusetzen.  
Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller versichert im Antrag, dass die Ang a-
ben vollständig und richtig sind und dass die beantragte Maßnahme bedarfsgerecht und 
sinnvoll ist und keine Finanzierun gsmöglichkeiten aus anderen Quellen (zum Beispiel b e-
zirks- oder sozialräumliche Mittel beziehungsweise Mittel anderer Fördermittelgeber) heran-
gezogen wer-den.

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10. Entscheidungs- und Bewilligungsverfahren  
Die Anträge werden vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln auf ihre 
grundsätzliche Förderfähigkeit geprüft. Eine Nichteinhaltung der Förderbedingungen gemäß 
der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds führt zum Au s-
schluss. Die Antragst ellerin oder der Antragsteller erhält hierüber eine schriftliche Mitteilung. 
Die förderfähigen Anträge werden durch ein Gremium bewertet, das aus der Bezirksjugend-
pflege, der Sozialraumkoordination „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil “, dem 
Quartiersmanager oder der Quartiersmanagerin „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und 
Eil“ sowie je einer Vertreterin/eines Vertreters des interkulturellen Dienstes, und des Bürger-
amtes Porz gebildet wird. Bei Bedarf werden weitere städtische Dienststellen hinzugezogen. 
Die auf Basis dieser Bewertung erstellten Stellungnahme n werden den Mitgliedern der Be-
zirksvertretung Porz vor Entscheidung zur Verfügung gestellt.  
Über die Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Fördermittelbudgets entscheidet die 
Bezirksvertretung Porz. Das im jeweiligen Jahr zur  Verfügung stehende Budget wird gleich-
mäßig auf die Antragszeiträume aufgeteilt. Werden diese Teilbudgets nicht vollständig aus-
geschöpft, ist eine Übertragung der  überschüssigen Mittel unter Berücksichtigung der För-
dermittelbewilligung in den nächsten Antragszeitraum vorgesehen. Mittel, die nach der letz-
ten Antragsrunde nicht ausgezahlt werden, verfallen.  
Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller wird schriftlich über die Entscheidung 
der Bezirksvertretung informiert. Bei positiver Entscheidung über den Antrag erhält sie oder 
er einen schriftlichen Bewilligungsbescheid. Die „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendu n-
gen aus dem Verfügungsfonds für d as Programmgebiet „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberg-
hoven und Eil“ sowie der eingereichte Projektantrag sind Bestandteil der Bewilligung.  
Im Falle einer Antragsablehnung durch die Bezirksvertretung Porz erhält die Antragstellerin 
beziehungsweise der Antragsteller eine schriftliche Mitteilung mit einer Begründung der Ent-
scheidung. Die Anträge können in einem späteren Antragszeitraum erneut gestellt werden.  
 
11. Vergabebestimmungen  
Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller ist dazu verpflichtet, folgende Vergab-
ebestimmungen einzuhalten und nachzuweisen: 
 Aufträge bis zu einem Höchstwert von 499,00 € (ohne Umsatzsteuer) können nach Er-
halt des Bewilligungsbescheides durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller im 
Wege eines Direktauftrages vergeben werden. 
 Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 500,00 € bis 4.999,00 € (ohne Um-
satzsteuer) können nach Erhalt des Bewilligungsbescheides durch die Antragstellerin 
bzw. den Antragsteller in einem formlosen Verfahren vergeben werden. Das formlose 
Verfahren umfasst einen Preisvergleich (z.B. online, telefonisch oder per E-Mail) zwi-
schen mindestens drei Anbietern, bei denen ein Angebot eingeholt wird. Die Antrag-
stellerin bzw. der Antragsteller ist dazu verpflichtet, den Auftrag an den Anbieter mit 
dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben. Dies ist durch entsprechende Nachwei-
se (z.B. Ausdruck einer Anfrage per E-Mail; Telefonnotiz) zu dokumentieren. Die An-
gebote sind den Antragsunterlagen beizufügen bzw. spätestens mit den Abrech-
nungsunterlagen (siehe Punkt 14) bei der Stadt Köln einzureichen. Auch eine unbe-
antwortete Anfrage stellt eine Angebotseinholung dar.

5 
 
12. Zweckbindungsfrist für beschaffte Gegenstände  
Für Ersteinrichtungen und bewegliche Gegenstände, die im Rahmen der Maßnahme b e-
schafft wer den, ist eine Zweckbindungsfrist von mindestens fünf Jahren ab dem Anscha f-
fungsdatum vom Zuwendungsempfänger einzuhalten und sicherzustellen. Dies beinhaltet die 
zweckentsprechende Nutzung sowie die Instandhaltung und Ersatzbeschaffung bei Verlust. 
Erst nach Ablauf der zeitlichen Bindung kann über die erworbenen oder hergestellten G e-
genstände frei verfügt werden. Sofern diese Frist unterschritten wird, muss vom Zuwe n-
dungsempfänger der Zuschuss anteilig für die nicht erfüllte Zweckbindungszeit erstattet wer-
den. Sofern der An -schaffungs- oder Herstellungswert beschaffter Gegenstände 800,00 
€netto übersteigt, sind diese zu inventarisieren.  
 
13. Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers  
Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, alle inhaltl i-
chen und abrechnungsrelevanten Änderungen der Projekte unverzüglich dem Amt für Stadt-
entwicklung und Statistik schriftlich mitzuteilen.  
 
14. Nachweis der Verwendung und Auszahlungsmodalitäten  
Für die Auszahlung der Zuwendung gilt das Erstattungspri nzip, d.h. der Zuwendungsemp-
fänger oder die Zuwendungsempfängerin tritt finanziell in Vorle istung. Die Zuwendung wird 
nachträglich auf Vorlage des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Auf begründeten Antrag 
kann vor Projektstart ein Abschlag in Höhe von 30% der Antragssumme, maximal jedoch 
1.500,00 €, ausgezahlt werden.  
Grundsätzlich ist der Verwendungsnachweis spätestens vier Wochen nach Beendigung der 
Maßnahme an das Amt für Stadtentwicklung und Statistik in schriftlicher und digitaler Form 
zu senden. Für Maßnahmen, die im Laufe des Jahres 2022 durchgeführt werden, muss der 
Verwendungsnachweis vier Wochen nach Beendigung der Maßnahme, spätestens aber bis 
zum 30.11.2022 dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik vorgelegt werden.  
Mit dem Nachweis müssen alle Vergabe-, Vertrags-, Auftrags-, Rechnungs- und Einnahme-
unterlagen sowie Zahlungsnachweise (Kontoauszüge, Quittungen) im Original zur Archivie-
rung bei der Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik eingereicht werden.  
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nach-
weis. Sofern der Antragsteller oder die Antragstellerin eine Aufwandsentschädigung bea n-
tragt hat, ist für die geleistete Projektarbeitszeit ein Stunden-Tätigkeitsbericht vorzulegen. 
Weiterhin ist die Einhaltung der Publizitätsvorschriften gem. Ziffer 16.1 durch entsprechende 
Vorlage der Veröffentlichungen beziehungsweise durch Fotos nachzuweisen.  
In dem Sachb ericht sind die Verwendung der Zuwendung sow ie das erzielte Ergebnis im 
Einzelnen darzustellen und zwei bis drei aussagekräftige Fotos  des Projektes beizufügen. 
Die Nutzungsrechte an den Fotos werden damit unbeschränkt an die Stadt Köln übertragen. 
Bei der  Aufnahme der Fotos sind die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung 
(DSGVO) zu beachten. 
In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und 
voneinander getrennt entsprechend der Gliederung des Finanzplanes auszuweise n. Der 
Nachweis muss alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen und 
Aus-gaben enthalten. Aus dem Nachweis müssen Tag, Empfänger, Einzahler, Grund und

6 
 
Einzel-betrag jeder Zahlung ersichtlich sein. Soweit die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug 
nach §15 Umsatzsteuergesetz besteht, dürfen nur die Entgelte (Nettopreise zzgl. Umsat z-
steuer abzgl. Vorsteuer) berücksichtigt werden.  
Die zu verwendenden Formulare sind im Internet abrufbar unter www.starke-veedel.koeln.  
Sofern im Rahmen des Projektes Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 500,00 € 
bis 4.999,00 € (ohne Umsatzsteuer) vergeben wurden, ist zudem spätestens im Zuge des 
Verwendungsnachweises zu belegen, dass in einem formlosen Verfahren bei mi ndestens 
drei Anbietern ein Angebot eingeholt wurde (siehe Punkt 11). 
Sind die nachgewiesenen Kosten geringer als die mit dem Bewilligungsbescheid anerkann-
ten Kosten oder erhöhen sich die Deckungsmittel oder treten neue Deckungsmittel hinzu, 
reduziert sich  die Zuwendung entsprechend. Eine nachträgliche Erhöhung der Zuwendung 
bei Überschreitung der veranschlagten Kosten ist ausgeschlossen.  
Im Verwendungsnachweis ist zu bestätigen, dass die in den Belegen enthaltenen Angaben 
richtig sind, die Ausgaben notwendig waren und wirtschaftlich und sparsam verfahren wo r-
den ist.  
Nach Überprüfung der Kosten - und Einnahmebelege und der zweckentsprechenden Ver-
wendung der Mittel des Verfügungsfonds wird der sich daraus ergebende Zuschuss ausge-
zahlt.  
 
15. Prüfung der Verwendung  
Die Bewilligungsbehörde des Landes Nordrhein -Westfalen ist berechtigt, die Verwendung 
der Zuwendung durch Einsicht in die Bücher,  Belege und sonstigen Geschäftsunterlagen 
örtlich zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. In d iesem Fall muss durch den 
Zuwendungsempfänger Akteneinsicht gewährt werden und die Er teilung von Auskünften 
sichergestellt werden.  
 
16. Erstattung der Zuwendung und Verzinsung  
Die Zuwendung ist unverzüglich zu erstatten, soweit ein Zuwendungsbescheid nach Verwal-
tungsverfahrensrecht (insbesondere §§ 48, 49 VwVfG NRW) oder anderen Rechtsvorschrif-
ten mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen oder sonst unwirk-
sam wird.  
Der Erstattungsanspruch wird insbesondere festgestellt und geltend gemacht, wenn  
 eine auflösende Bedingung eingetreten ist (z.B. nachträgliche Ermäßigung der Aus -
gaben oder Änderung der Finanzierung),  
 die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist,  
 die Zuwendung nicht oder nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet wird,  
 Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllt, insbesondere den 
vorgeschriebenen Verwendungsnachweis nicht rechtzeitig vorlegt sowie Mitt eilungs-
pflichten nach Ziffer 13 nicht rechtzeitig nachkommt.  
Zurückgeforderte Beträge sind vom Zeitpunkt der Auszahlung an bis zum Zeitpunkt der E r-
stattung mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich  zu verzinsen (§ 49a Abs. 3 
Satz 1 VwVfG NRW).

7 
 
17. Besondere Nebenbestimmungen  
 
17.1 Publizitätsvorschriften  
Bei der Erstellung von Medien zur Publizität (Internet, Broschüren, Faltblätter, Postkarten, 
Postern, Plakaten, Präsentationen, Hinweisschildern und ähnliches) i m Rahmen von Ma ß-
nahmen, die mit Mitteln des Verfügungsfonds im Geltungsbereich des Gebietes „ Porz-Ost, 
Finkenberg, Gremberghoven und Eil“ gefördert werden sind die Logos des Bundesministeri-
ums des Innern für Bau und Heimat, des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung 
und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, der Stadt Köln sowie S tarke Veedel auf den 
öffentlichkeitswirksamen Materialien zu platzieren. Die Vorlagen fü r die zu verwendenden 
Logos werden von der Stadt Köln als Muster zur Verfügung gestellt.  
 
17.2 Geschlechtergerechtigkeit  
Alle Maßnahmen sind dem Ziel der Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit verpflic h-
tet. Sie sollen daher so optimiert werden, dass sie sowohl die unterschiedlichen Ausgangs-
bedingungen von allen Geschlechtern als auch die unterschie dlichen Auswirkungen von 
Maßnahmen der Förderung auf alle Geschlechter in der Art berücksichtigen, dass Ungleich-
behandlungen aufgedeckt und abgebaut werden.

8 
 
18. Programmgebiet „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil“  
 
 
 
19. Inkrafttreten  
Diese Richtlinie tritt mit Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Porz in Kraft.

20200515_Antrag VF

2634 Zeichen

Stadt Köln Starke Veedel - Starkes Köln
Antrag auf Zuwendungen
aus dem Verfügungsfonds
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln Telefon 0221 / 221-30809
Telefax 0221 / 221-28493
E-Mail starke.veedel@stadt-koeln.de
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Verfügungsfonds
Antragstellerin oder Antragsteller (Gruppe, Verein, Einrichtung, Person)
Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner
Familienname Vorname
Straße und Hausnummer Postleitzahl
Telefonnummer Telefaxnummer E-Mail-Adresse
Projekttitel
Das Projekt ist eine
(Bitte maximal zwei Möglichkeiten ankreuzen.)
Maßnahme zur Aktivierung des Bewohnerengagements
Maßnahme zur Stärkung der Gemeinschaft und der Nachbarschaft
Maßnahme zur Stärkung der Eigenverantwortung und Selbsthilfe der im
Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger
Maßnahme zur Stärkung des Images und der Identifikation mit dem Sozialraum
Projektbeginn Projektende
Seite 1 von 4
-

Beschreibung des Projektes
(sofern nötig, kann eine Anlage beigefügt werden)
Welche Bewohnergruppen sollen besonders mit dem Projekt angesprochen werden?
Was soll das Projekt für die Bewohnerinnen und Bewohner im Sozialraum erreichen?
(Zum Beispiel Stärkung des Zusammenhaltes)
Seite 2 von 4

Kosten des Projektes
Art der Kosten bitte detailliert darstellen Kosten in Euro
Summe der Kosten
Einnahmen des Projektes
Beiträge oder Spenden
Eintrittsgelder oder sonstige Einnahmen
Summe der Einnahmen
Beantragter Zuschuss aus dem Verfügungsfonds
(Differenz Kosten abzüglich Einnahmen, maximal 4999 Euro)
Seite 3 von 4

Begründung zur Auszahlung eines Abschlags vor Projektbeginn
Höhe des beantragten Abschlags
Maximal 30 Prozent des beantragten Zuschusses,
höchstens 1500 Euro.
Kontoverbindung der Antragstellerin oder des Antragstellers
Kontoinhaberin oder Kontoinhaber
Familienname Vorname
Geldinstitut
IBAN
BIC
Die Antragstellerin oder der Antragsteller versichert mit der Unterschrift, dass die
beantragte Maßnahme bedarfsgerecht und sinnvoll ist und vorrangige
Finanzierungsmöglichkeiten aus anderen Quellen, zum Beispiel bezirks- oder
sozialräumliche Mittel oder anderer Fördermittelgeber geprüft wurden. Weiterhin wird mit
der Unterschrift bestätigt, dass die in diesem Antrag gemachten Angaben vollständig
und richtig sind, einschließlich seiner Anlagen.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis
genommen habe, ihr zustimme und mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen
Daten einverstanden bin.
Link zur Datenschutzerklärung
Ort und Datum
Ort und Datum Unterschrift der Antragstellerin oder des
Antragstellers
Seite 4 von 4

Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

1410 Zeichen

15 04.06.2020 
152/11 Frau Feyen 
 30803 
 Verf_VF Beschlussvorlage 
SR Porz_Anlage0.docx 
 
Umsetzung der Teilmaßnahme Verfügungsfonds der Maßnahme 0.0.1 "Büro für Quar-
tiersmanagement und Aktivierung" im Rahmen des Gesamtkonzeptes "Starke Veedel - 
Starkes Köln" 
hier: Einführung eines Verfügungsfonds im Sozialraum „Porz-Ost, Finkenberg, Grem-
berghoven und Eil“ (Beschlussvorlage BV 7, 16.06.2020, Nr. 1724/2020) 
ANLAGE 0 DRINGLICHKEIT 
 
1. Da die Beschlussvorlage zur Einführung des Verfügungsfonds im Sozialraum „Porz-
Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil“ die Bezirksvertretung Porz erst am 04.06.2020 
erreicht hat, wird eine Dringlichkeitsbegründung notwendig. 
 
2. Anlage 0  
Dringlichkeitsbegründung  
Die Verwaltung beabsichtigt die Umsetzung der Teilmaßnahme Verfügungsfonds der Maß-
nahme 0.0.1 "Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung" im Rahmen des Gesamtkon-
zeptes "Starke Veedel - Starkes Köln".  
 
Um den ersten geplanten Aufruf zur Antragstellung durch die Bürgerinnen und Bürger im 
Sommer zu ermöglichen, ist der Beschluss durch die Bezirksvertretung Porz zur Einführung 
des Verfügungsfonds mit der entsprechenden Richtlinie am 16.06.2020 vorgesehen. Die 
Entscheidung der Bezirksvertretung Porz über die dann eingehenden Projektanträge ist für 
den 01.09.2020 geplant. Entsprechend der zeitlichen Planung wird die Vorlage der Bezirks-
vertretung Porz verfristet vorgelegt.

Beschlussvorlage Ausschuss

7487 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/152 
152/11 
Vorlagen-Nummer 
 1724/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Köln im Programmgebiet „Porz-Ost, 
Finkenberg, Gremberghoven und Eil„ 
hier: Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im „Soziale 
Stadt“ - Gebiet Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem 
Verfügungsfonds mit einem Gesamtvolumen von 66.666,66 € als Teilmaßnahme der Maßnahme 
„Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“. Grundlage ist das Leitkonzept „Starke Veedel – 
Starkes Köln“ (Ratsbeschluss vom 20.12.2016, Vorlage-Nr. 2899/2016) und das darauf basie-
rende Integrierte Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Porz-Ost, Finkenberg, 
Gremberghoven und Eil“ (Ratsbeschluss vom 04.04.2019, Vorlage-Nr. 3777/2018).  
 
2. Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Teilmaßnahme zur 
Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds für das Gebiet der Sozialen Stadt 
„Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil“.  
Alternative: 
Die Bezirksvertretung Porz erkennt die Richtlinie der Teilmaßnahme zur Gewährung von Zuwen-
dungen aus dem Verfügungsfonds für das Gebiet der Sozialen Stadt „Porz-Ost, Finkenberg, 
Gremberghoven und Eil“ nicht an. 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  66.666,66 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 46.666,66 € 
 70 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Stadt Köln hat sich mit Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (Vorlage -Nr.: 2899/2016) für die 
Durchführung des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ entschieden. Mit dem Programm 
„Starke Veedel - Starkes Köln“ steht die Stärkung der Stadtquartiere mit besonderem Förderbe-
darf sowie die nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation der in diesen Quartieren lebenden 
Menschen im Fokus. Die Aktivierung der in dem Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger ist 
daher ein entscheidender Baustein für die erfolgreiche Umsetzung von „Starke Veedel – Starkes 
Köln“.  
Mit dem Ratsbeschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes im Programmgebiet „Porz-
Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil“  am 04.04.2019 (Vorlage-Nr. 3777/2018) wurde die 
Grundlage geschaffen, um Zuwendungen aus dem Städtebauförderprogramm zu beantragen.  
Der Förderantrag zur Maßnahme 0.0.1 „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“ wurde 
mit Zuwendungsbescheid vom 30.09.2019 durch den Fördermittelgeber positiv beschieden.  
Der Verfügungsfonds ist eine Teilmaßnahme des „Büros für Quartiersmanagement und Aktivie-
rung“. Für das Gebiet der Sozialen Stadt „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil“ stehen 
im Bewilligungszeitraum (2020 – 2023) Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds mit einem Ge-

3 
samtvolumen von 66.666,66 € zur Verfügung. Die Teilmaßnahme wird in einem Durchführungs-
zeitraum von zwei Jahren, parallel zur Umsetzung des Quartiersmanagements und den bauli-
chen Maßnahmen, angesetzt. Über die Vergabe der Fördermittel aus dem Verfügungsfonds ist 
aufgrund der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 auf der Grundlage einer kommunalen Richt-
linie zu entscheiden. 
Die Teilmaßnahme zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds sieht eine För-
derung von kleinteiligen Projekten und Aktivitäten vor. Alle im Programmgebiet tätigen Einrich-
tungen, Vereine, Bewohnergruppen sowie einzelne engagierte Bewohnerinnen und Bewohner 
und sonstige Institutionen haben die Möglichkeit, mit ihren Ideen, Aktionen und Projekten an der 
Verbesserung im Stadtteil bzw. an der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzepts aktiv mit-
zuwirken und Fördermittel aus dem Verfügungsfonds zu beantragen. Der Fonds wird zukünftig 
vom zuständigen „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“ betreut und im Stadtteil be-
worben. 
Das „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“ im Programmgebiet „Porz-Ost, Finkenberg, 
Gremberghoven und Eil“ wurde europaweit ausgeschrieben. Der Vertragsabschluss steht unmit-
telbar bevor. Das Büro wird voraussichtlich im Juni 2020 seine Arbeit aufnehmen. 
Über die Gewährung einer Zuwendung entscheidet die Bezirksvertretung Porz nach einer Vor-
prüfung der Anträge durch ein Gremium, das aus dem Quartiersmanager oder der Quartiersma-
nagerin, der Sozialraumkoordination, der Bezirksjugendpflege sowie je einer Vertreterin/eines 
Vertreters des Interkulturellen Dienstes und des Bürgeramtes Porz gebildet wird. Die Geschäfts-
führung des Gremiums übernimmt das „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“.  
Der erste Antragsdurchlauf für 2020 beginnt nach Beschlussfassung über die Richtlinie und läuft 
bis zum 16.08.2020, damit geplante Aktivitäten schnellstmöglich entsprechend beschieden und 
durchgeführt werden können. 
Die maximale Zuwendungshöhe pro Projektantrag wird auf 4.999,00 € netto begrenzt. Das zur 
Verfügung stehende Budget wird gleichmäßig auf den Durchführungszeitraum, wie in der Richtli-
nie unter Ziffer 9 benannt, aufgeteilt. Sollten mehr Fördermittel beantragt werden als im jeweili-
gen Antragsdurchlauf zur Verfügung stehen, wird die Verwaltung sicherstellen, dass kleinere, 
mittlere und umfangreiche Projekte in einem proportionierten Verhältnis zur Entscheidung vorge-
legt werden. Eine Förderung durch den Verfügungsfonds erfolgt nur vorbehaltlich der bewilligten 
Fördermittel und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. 
Eine Mitteilung zum Verlauf wird nach Entscheidung der Bezirksvertretung 7 (Porz) dem Stadt-
entwicklungsausschuss zur Information vorgelegt. 
Finanzierung 
Die Kosten für die Teilmaßnahme zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds 
im Gebiet „Soziale Stadt“ Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil liegen bei insgesamt 
66.666,66 € brutto. 
Die Höhe der Fördermittel im Rahmen des Städtebauförderprogramms "Soziale Stadt" des Lan-
des NRW beträgt laut Zuwendungsbescheid Nr. 05/10/19 insgesamt 46.666,66 € brutto. Der Ei-
genanteil der Stadt Köln beträgt 20.000,00 € brutto. 
Eine Nachförderung ist ausgeschlossen. Die Gesamtkosten liegen innerhalb des Kostenvolu-
mens der bereits beschlossenen Mittel des Gesamtprogramms in Höhe von 97,2 Millionen €.  
Die Finanzierung der förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme erfolgt aus dem Teilergebnis-
plan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen.  
 
Anlagen: 
 Anlage 1: Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds für das Pro-
grammgebiet „Soziale Stadt“ Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil 
 Anlage 2: Antragsvordruck

Beratungsverlauf (1)

16.06.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1724/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
04.06.2020
Erstellt
04.06.2020 13:30