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Verwendung der Stellplatzablösemittel

Beschlussvorlage Ausschuss 0486/2020 vom 31.03.2020

Stand: Am 28.04.2020 im Verkehrsausschuss ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/621/3 Vorlagen-Nummer 0486/2020 Freigabedatum 31.03.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verwendung der Stellplatzablösemittel Herstellung von PKW- und Fahrradstellplätzen auf dem Eiler Schützenplatz in Köln-Porz-Eil Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt, dass für die im Rahmen der Umgestaltung des Eiler Schützen- platzes in Köln-Porz-Eil geplante Herstellung von Stellplätzen für PKW und Fahrräder ein Betrag in Höhe von 82.837,26 € aus Stellplatzablösemitteln zur Verfügung gestellt wird. Verkehrsausschuss 28.04.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 81.304,54 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 81.304,54 100 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.532,72 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 1.532,72 € 100 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 1.626,10 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 ff a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 1.626,10 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.07.2019 die Umgestaltung des Eiler Schützenplatzes beschlos- sen (Vorlagen-Nummer 4262/2018). Im Rahmen der Umgestaltung sollen u. a. Stellplätze für PKW und Fahrräder hergestellt werden. Die Kosten hierfür betragen 81.304,54 € für die PKW- und 1.532,72 € für die Fahrradstellplätze, insgesamt also 82.837,26 €. Nach § 48 Abs. 4 Ziffer 1 BauO NRW 2018 können Stellplatzablösemittel u. a. für die Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen verwendet werden. Diese Voraussetzung wird durch die im Rahmen der Umgestaltung geplante Herstellung der PKW-Stellplätze erfüllt. Nach § 48 Abs. 4 Ziffer 2 BauO NRW 2018 können Stellplatzablösemittel u. a. für sonstige Maßnah- men zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr verwendet werden. Die Schaffung von Ab- stellmöglichkeiten für Fahrräder ist geeignet, eine verstärkte Nutzung von Fahrrädern anstelle von PKW zu fördern. Dies führt zu einer Entlastung der im Umfeld des Eiler Schützenplatzes liegenden Straßen vom ruhenden Verkehr. Anlage: Übersichtsplan 3
  • Anlage 1 - Übersichtsplan

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    Anlage 1 KölnGIS Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern Übersichtsplan Mittelpunkt: [364939,5640108] 1:1000 Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richt igkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weltergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 11.02.2020

Beratungsverlauf

  1. 28.04.2020

    Verkehrsausschuss

    TOP 3.4, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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