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0486/2020

Verwendung der Stellplatzablösemittel

Beschlussvorlage Ausschuss 31.03.2020

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 28.04.2020, TOP 3.4

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Übersichtsplan

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Beschlussvorlage Ausschuss

2651 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/621/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0486/2020 
Freigabedatum 31.03.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verwendung der Stellplatzablösemittel 
Herstellung von PKW- und Fahrradstellplätzen auf dem Eiler Schützenplatz in Köln-Porz-Eil 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beschließt, dass für die im Rahmen der Umgestaltung des Eiler Schützen-
platzes in Köln-Porz-Eil geplante Herstellung von Stellplätzen für PKW und Fahrräder ein Betrag in 
Höhe von 82.837,26 € aus Stellplatzablösemitteln zur Verfügung gestellt wird. 
 
 
Verkehrsausschuss 28.04.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   81.304,54 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 81.304,54   100 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.532,72 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 1.532,72 €  100 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   1.626,10 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 ff 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   1.626,10 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.07.2019 die Umgestaltung des Eiler Schützenplatzes beschlos-
sen (Vorlagen-Nummer 4262/2018). Im Rahmen der Umgestaltung sollen u. a. Stellplätze für PKW 
und Fahrräder hergestellt werden. Die Kosten hierfür betragen 81.304,54 € für die PKW- und 
1.532,72 € für die Fahrradstellplätze, insgesamt also 82.837,26 €. 
 
Nach § 48 Abs. 4 Ziffer 1 BauO NRW 2018 können Stellplatzablösemittel u. a. für die Herstellung 
zusätzlicher Parkeinrichtungen verwendet werden. Diese Voraussetzung wird durch die im Rahmen 
der Umgestaltung geplante Herstellung der PKW-Stellplätze erfüllt.  
 
Nach § 48 Abs. 4 Ziffer 2 BauO NRW 2018 können Stellplatzablösemittel u. a. für sonstige Maßnah-
men zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr verwendet werden. Die Schaffung von Ab-
stellmöglichkeiten für Fahrräder ist geeignet, eine verstärkte Nutzung von Fahrrädern anstelle von 
PKW zu fördern. Dies führt zu einer Entlastung der im Umfeld des Eiler Schützenplatzes liegenden 
Straßen vom ruhenden Verkehr.  
 
 
Anlage: Übersichtsplan

3

Anlage 1 - Übersichtsplan

478 Zeichen

Anlage 1
KölnGIS

Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern

Übersichtsplan

Mittelpunkt: [364939,5640108] 1:1000

Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster

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Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weltergehender Nutzung zuständig.

Erstellt am: 11.02.2020

Beratungsverlauf (1)

28.04.2020 Verkehrsausschuss
TOP 3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0486/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
31.03.2020
Erstellt
12.02.2020 09:12