2007/0315
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.2 - An der Kastanienallee - (Offenlagebeschluss)
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2007/0315
25910 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
19.07.2007
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI Grünflächen- und Umweltamt
Amt: Stadtplanungsamt
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Tagesordnung: I II
Verteiler:
III VI
61 67
Stvv
Vorlage-Nr. 2007/0315
Magistratsbeschluss-Nr.
468
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.2 - An der Kastanienallee -
(Offenlagebeschluss)
Vorlage vom: 10.07.2007
Beschlussvorschlag:
1. Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 8.4.2 wird im Westen und im Osten
des Gebietes erweitert.
2. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbete iligung des Bebauungsplans N 8.4.2
vorgebrachten Anregungen und Hinweise der/des
2.1 Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Schloss/Glockenbau, 64283 Darmstadt vom 26.07.2005
2.2 Privatperson 1
2.3 Fa. Merck KGaA, Frankfurter Str. 250, 64293 Darmstadt vom 03.08.2005
2.4 HSE, Postf. 10 01 40, 64201 Darmstadt vom 04.08.2005
2.5 Deutsche Telekom AG, T-Com, Eschollbrücker Straße 12, 64283 Darmstadt vom
12.08.2005
2.6 Industrie- und Handelskammer Darmstadt, Rheinstraße 89, 64295 Darmstadt vom
16.08.2005
2.7 Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt vom
26.08.2005
werden im Sinne der jeweiligen Stellungnahme berücksichtigt/nicht berücksichtigt.
3. Dem vorliegenden, entsprechend den Ergebnissen der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB)
und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 (1) BauGB) erarbeiteten Entwurf zum Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan N 8.4.2 und der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht sowie den in den
Bebauungsplanentwurf aufgenommenen Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen wird
zugestimmt.
4. Der Entwurf und die Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8.4.2 – An der
Kastanienallee – für das Gebiet zwischen Kastanienallee im Süden und Elfeicher Weg im Norden,
2
...
westlich begrenzt durch den Elfeicher Weg und östlich begrenzt durch die öffentliche
Fußwegeverbindung zwischen Kastanienallee und Elfeicher Weg entlang des Müllerteichs sind gem. §
3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Anlagen: Begründung zum Bebauungsplanentwurf N 8.4.2 mit Umweltbericht
Beschluss des Magistrats vom 25.07.2007
Der Vorlage wird zugestimmt.
3
...
Begründungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 10.07.2007:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 21.07.2005 beschlossen, für den
vorliegenden Bereich einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Sinne des § 12 BauGB
aufzustellen (Vorhaben- und Erschließungsplan). Der Aufstellungsbeschluss wurde am 01.08.2005 im
Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung wurde
aufgrund des Magistratsbeschlusses vom 29.06.2005 nach Bekanntmachung im Darmstädter Echo
am 05.07.2005 in der Zeit vom 05.07.2005 bis einschl. 05.08.2005 durchgeführt. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 18.07.2005 gem. § 4 (1) BauGB von der Aufstellung
des Bebauungsplans unterrichtet.
Zu 1.:
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde im Osten um die Fläche der
städtischen Grundstücke Gemarkung Darmstadt, Flur 30 Nr. 48/17, 45/8 und 45/9 erweitert, um den
Ausbau des öffentlichen Weges und der öffentlichen Grünfläche im Geltungsbereich zu gewährleisten
und eine doppelte Erschließung auf dem städtischen und dem Privatgrundstück zu vermeiden.
Im Westen wurde der Geltungsbereich um die Grundstücke des Bayerischen Biergartens erweitert,
um dessen Bestand zu sichern und um die Lärmproblematik zwischen der Biergartennutzung und der
angrenzenden neuen Wohnnutzung innerhalb des Bebauungsplans durch entsprechende
Festsetzungen lösen zu können.
Der Geltungsbereich wurde gegenüber dem Aufstellungsbeschluss und der frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung entsprechend geändert bzw. erweitert.
Zu 2:
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurden folgende Anregungen
und Hinweise vorgebracht:
Anregungen: Stellungnahme:
____________________________________________________________________________________
_________
2.1 Landesamt für Denkmalpflege Hessen,
Schloss/Glockenbau, 64283 Darmstadt,
(Schreiben vom 26.07.2005):
Zur Sicherung von Bodendenkmalen ist ein
Hinweis auf § 20 HDSchG wie folgt
aufzunehmen:
"Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler
bekannt werden, so ist dies dem Landesamt
für Denkmalpflege (Archäologische
Denkmalpflege) oder der Unteren
Denkmalschutzbehörde unverzüglich
anzuzeigen."
Die Anregung wird berücksichtigt. Ein
entsprechender Hinweis ist unter Ziffer V. 1 in
den Entwurf des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplans aufgenommen worden.
2.2 Privatperson 1
(Schreiben vom 02.08.2005):
4
...
Um eine Gleichbehandlung benachbarter
Grundstücke zu gewährleisten, sollten auch
auf dem Grundstück Kastanienallee 18
Möglichkeiten zur Erweiterung der Bebauung
zugelassen werden.
Das Grundstück für die vorgesehene
Bebauung befindet sich innerhalb des
Bürgerparks Nord, der durch die
Bebauungspläne N 8 bzw. N 8.4 gesichert ist.
In diesen Bauleitplänen sind neben der
Einbeziehung von vorhandenen Gebäuden
keine neuen Bauflächen für private
Bauvorhaben vorgesehen worden.
Da sich nicht alle Flächen des Bürgerparks in
städtischem Besitz befinden, sind Teile des
Bürgerparks nicht zugänglich und stellen eine
Unterbrechung der räumlichen
Zusammenhänge dar.
In diesem Fall ist das Grundstück zudem
durch zahlreiche bauliche Anlagen, die der
ursprünglichen gewerblichen Nutzung
zuzuordnen sind, geprägt.
Es war eine Voraussetzung für die Schaffung
von Baurecht auf dem Grundstück des
Vorhabenträgers, dass ein entsprechender
Ausgleich mit positivem Nutzen für den Park
erreicht wird.
Dies betrifft sowohl die Art der Nutzung als
auch die Ausgleichsmaßnahmen, die durch
den Vorhabenträger zu erfüllen sind.
Im Rahmen der Bebauung wird auf der
ehemals unzugänglichen Fläche eine
öffentliche Wegeverbindung geschaffen,
welche die Vernetzung im Park verbessert
und den See auch für Außenstehende
erlebbar macht. Die vorhandenen, die
Situation belastenden Grundstücke werden
beseitigt.
Weiterhin wird zur Verbesserung der
Stellplatzsituation durch den Vorhabenträger
ein neuer, öffentlicher Parkplatz geschaffen,
der es ermöglichen wird, das Parken in der
Kastanienallee weitgehend zu unterbinden.
Die Gebäude selbst werden als freistehende
Bebauung in einer parkähnlichen Fläche, d. h.
ohne die Möglichkeit von privaten
Mietergärten errichtet. Der Einblick in die
Wohnanlage von allen angrenzenden Wegen
aus ist möglich, das räumliche Kontinuum des
Bürgerparks soll auf diese Weise gegenüber
der bestehenden Situation verbessert werden.
Schließlich trägt die spezielle Nutzung selbst
mit dem Ziel, alten Menschen auf hohem
Niveau eine Heimat mit der Möglichkeit der
Versorgung zu bieten, einen besonderen
Charakter, der einem öffentlichen Interesse
entgegenkommt.
5
...
In der Summe ist diese spezielle Situation und
ihr Lösungsvorschlag, der ein Ergebnis von
langjährigen Überlegungen darstellt, nicht mit
dem benachbarten Grundstück vergleichbar.
Das Grundstück ist bereits jetzt als Grünfläche
angelegt. Reste alter gewerblicher Nutzung
sind nicht vorhanden.
Die Schutzbedürftigkeit des nördlich
angrenzenden Müllerteiches erfordert
entsprechende Abstände für eine natürliche
Umgebung. Im Gegensatz dazu ist der Teich
auf dem Grundstück des Vorhabenträgers als
Tongrube entstanden und über viele Jahre
eine Gewerbefläche gewesen.
Das Grundstück in der Kastanienallee 18 hat
in der Vergangenheit bereits eine Erweiterung
über das vorgegebene Maß hinaus erhalten.
Auch ist es weiterhin nicht das Ziel, innerhalb
des Bürgerparks neue Wohnflächen zu
schaffen, mit den Folgen einer weiteren
Verkehrsbelastung und privaten Aneignung
von Grünflächen.
Aus diesen Gründen kann weder im Rahmen
des laufenden, noch im Zuge eines weiteren
Bauleitplanverfahrens diesbezüglich weiteres
Baurecht geschaffen werden.
2.3 Merck KGaA,
Frankfurter Str. 250, 64293 Darmstadt,
(Schreiben vom 03.08.2005):
Die vorgesehene Planung zur Errichtung von
Wohngebäuden mit Serviceeinrichtungen für
ca. 50 alte Menschen verstößt gegen
geltendes Recht und verletzt die Merck KGaA
in ihren Rechten. Daher kann die Planung
nicht umgesetzt werden.
Bestehende Situation:
Die Firma Merck KGaA betreibt auf der
Grundlage zahlreicher
immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen
auf ihrem Werksgelände verschiedene
genehmigungsbedürftige Anlagen. Der
Betriebsbereich fällt unter die erweiterten
Pflichten der 12. BlmSchV
(Störfallverordnung). Die jüngste Änderung ist
durch die „Verordnung zur Umsetzung der
Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16.12.2003
zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG des
Rates zur Beherrschung der Gefahren bei
schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen“
erfolgt. Diese Verordnung ist am 01. Juli 2005
in Kraft getreten.
Die geplante Bebauung soll in ca. 900 m
Es sind Unfallgefahren zu berücksichtigen, die
auf das Gebiet einwirken können. Hierbei sind
die Richtlinien 2003/105/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. Dezember 2003 zur Beherrschung der
Gefahren bei schweren Unfällen mit
gefährlichen Stoffen (Seveso-II-Richtlinie) und
ihre Umsetzung durch § 50
Bundesimmissionsschutzgesetz zu
berücksichtigen, wonach bei
raumbedeutsamen Planungen und
Maßnahmen die Nutzungen einander so
zuzuordnen sind, dass schädliche
Umweltauswirkungen und von schweren
Unfällen in Betriebsbereichen hervorgerufene
Auswirkungen auf die ausschließlich oder
überwiegend dem Wohnen dienenden
Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige
Gebiete soweit wie möglich vermieden
werden.
Die hier zu berücksichtigenden
nächstgelegenen Störfallanlagen nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz und der 12.
Verordnung zum
Bundesimmissionsschutzgesetz (12.
6
...
Abstand zum Betriebsbereich der Merck KGaA
errichtet werden. Dazwischen befinden sich im
Wesentlichen Grünflächen, unterbrochen
durch den Martin-Luther-King-Ring.
Rechtliche Bewertung:
Die vorgesehene Planung zur Errichtung von
Wohngebäuden mit Serviceeinrichtungen für
ca. 50 alte Menschen verstößt gegen das
Optimierungsgebot des § 50 BImSchG und
gegen Artikel 12 der Seveso-II-Richtlinie sowie
gegen das Gebot der Konfliktbewältigung. Die
Planung muss daher entfallen, da eine
Vereinbarkeit mit den genannten Normen
bisher nicht geklärt ist. Die Lösung des
Konflikts muss im Rahmen der Bauleitplanung
erfolgen und kann nicht auf ein späteres
(Genehmigungs-)verfahren verschoben
werden.
1. Verstoß gegen Seveso-II-Richtlinie
und § 50 BImSchG
Nach Artikel 12 der Seveso-II-Richtlinie
verpflichten sich die Mitgliedsstaaten,
zwischen Betrieben, die unter diese Richtlinie
fallen, und Wohngebieten sowie öffentlich
genutzten Gebieten einen angemessenen
Abstand zu wahren. Diese Richtlinie wurde
u.a. durch § 50 BImSchG in nationales Recht
umgesetzt. Danach sind bei
raumbedeutsamen Planungen Flächen
einander so zuzuordnen, dass schädliche
Umwelteinwirkungen und von schweren
Unfällen auf die ausschließlich oder
überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete
sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete
soweit wie möglich vermieden werden. Durch
die vorgesehene Nutzung wird diesem Gebot
nicht entsprochen, da Wohnnutzung in
kritischer Nähe zur Merck KGaA festgesetzt
werden soll.
Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 50
BImSchG sind Industriegebiete und die
genannten schützenswerten Gebiete „soweit
wie möglich“ zu trennen. Es ist daher geboten,
dass die störfallrelevanten Gesichtpunkte in
die planerische Abwägung erkennbar
eingehen und dort mit dem ihnen
zukommenden besonderen Gewicht
Berücksichtigung finden (BVerwGE 71,
163(165)). Eine Zurückstellung
störfallrechtlicher Belange ist nur möglich,
wenn die Planung durch entgegenstehende
Belange mit hohem Gewicht zwingend
geboten ist. Eine Beachtung dieser Vorgaben
ist im vorliegenden Entwurf des
Bebauungsplans nicht zu erkennen, obwohl zu
den Gebieten, die im Hinblick auf schwere
Unfälle besonders schutzbedürftig sind primär
Wohngebiete gehören. Es wird nur lapidar
BlmSchV, Störfallverordnung) befinden sich
auf dem Betriebsgelände der Fa. Merck,
welches westlich des Plangebietes in einer
Entfernung (Luftlinie) von mindestens ca. 970
m an der Frankfurter Landstraße gelegen ist.
Das „Gutachten zur Verträglichkeit des
Betriebsbereiches der Fa. Merck mit den
Planungen in dessen Umfeld unter dem
Gesichtspunkt des § 50 BImSchG bzw. des
Artikel 12 der Seveso-II-Richtlinie“, erstellt im
Juni 2006 vom TÜV Nord, berücksichtigt
sämtliche Anlagen der Fa. Merck und
errechnet einen Achtungsabstand zur Fa.
Merck für sensible Nutzungen.
Planungen, die außerhalb der
Achtungsgrenze liegen, sind unter dem
Gesichtspunkt des § 50 BImSchG nicht
betroffen. Der Achtungsabstand beträgt an
dieser Stelle ca. 800 m vom Betriebsbereich
der Fa. Merck.
Insgesamt kann daher davon ausgegangen
werden, dass durch das Vorhaben weder die
Rechte des Betriebes berührt werden, noch
mit besonderen Unfallrisiken oder einer
zusätzlichen Gefährdung der Bevölkerung zu
rechnen ist.
7
...
erwähnt, dass eine Vereinbarkeit mit der
Seveso-II-Richtlinie erst noch zu klären ist.
2. Verstoß gegen das Gebot der
Konfliktbewältigung
Das Fehlen einer vertieften
Auseinandersetzung der Planung mit der
vorhandenen industriellen Nutzung durch die
Merck KGaA, der geschilderten Rechtslage
sowie den privaten Belangen des
Vorhabenträgers verstößt auch gegen das
Gebot der Konfliktbewältigung. Von jedem
Bauleitplan wird verlangt, dass er die ihm
zuzurechnenden Konflikte bewältigt (vgl. Battis
/ Krautzberger/Löhr BauGB 8. Aufl. § 1 Rdnr.
115) und nicht auf andere Verfahren verlagert.
Der Stadt Darmstadt ist bekannt, dass
Vorhaben in der geplanten Entfernung unter
Störfallgesichtspunkten als kritisch einzustufen
sind. Die Betrachtungen, welches konkrete
Gefährdungspotenzial durch die Merck KGaA
in einem Störfall oder Dennoch-Störfall den
Nutzer der Wohngebäude droht, welche
Schutzmaßnahmen für die Nutzer bestehen,
und ob die vorgesehene Nutzung damit
vereinbar ist, fehlt völlig. Auch fehlen
Betrachtungen zu möglichen
Alternativstandorten des Vorhabens.
Aus diesen Gründen kann der Bebauungsplan
nicht wie vorgesehen in Kraft treten.
2.4
HSE, Postf. 10 01 40, 64201 Darmstadt,
(Schreiben vom 04.08.2005):
Hinsichtlich der geplanten
Anpflanzungsmaßnahmen im Bereich der
Leitungstrassen ist zu beachten, dass
tiefwurzelnde Bäume lt. DIN 18920 und den
technischen Richtlinien GW 125 einen
Mindestabstand von 2,5 m zu den
Versorgungsleitungen aufweisen müssen.
Wird dieser Abstand unterschritten, sind die
Leitungen gegen Wurzeleinwirkungen zu
sichern oder die Standorte der Bäume
dementsprechend zu verschieben.
Pflanzmaßnahmen im Nahbereich der
Betriebsmittel der HSE sind vorher mit der
HSE abzustimmen. Es wird beantragt,
Leitungs- bzw. Baumschutzmaßnamen in die
planungsrechtlichen Festsetzungen zum
Bebauungsplan aufzunehmen.
Sparte Strom
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden
sich Betriebsmittel der HEAG Südhessische
Energie AG. Bei einer Entwidmung der
Wegeparzellen sind die Betriebsmittel im
Grundbuch dinglich zu sichern. Notwendige
Kabelumlegungen gehen zu Lasten des
Veranlassers bzw. werden nach geltenden
Leitungs- bzw. Baumschutzmaßnahmen sind
nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Sie
werden im Rahmen der Ausbauplanung
abgestimmt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
Eine Entwidmung von Wegeparzellen ist nicht
geplant.
8
...
Verträgen geregelt und sind rechtzeitig mit der
HSE abzusprechen.
Die Stromversorgung des Planungsgebietes
ist durch Ergänzung und Erweiterung des
bestehenden Versorgungsnetzes im Zuge der
Erschließungsmaßnahmen entsprechend dem
Leistungsbedarf der zukünftigen Abnehmer
geplant.
Neue Versorgungskabel können erst gelegt
werden, wenn die Bauarbeiten für Kanalisation
und Wasserversorgung abgeschlossen, die
Erschließungsarbeiten lage- und höhenmäßig
hergestellt und die Grenzen sichtbar vermarkt
sind.
Sparte Gas
Die Gasversorgung des Plangebietes ist unter
Beachtung der Wirtschaftlichkeit möglich.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
2.5 Deutsche Telekom AG, T-Com ,
Eschollbrücker Straße 12, 64283 Darmstadt
(Schreiben vom 12.08.2005):
Bei Abriss der im Planbereich vorhandenen
Hauseinführungen ist es notwendig, die
Deutsche Telekom AG so früh wie möglich,
mind. 4 Monate vor Abrissbeginn, schriftlich zu
informieren.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist
das „Merkblatt über Baumstandorte und
unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“
der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen, Ausgabe 1989 (u.a. Abschnitt
3) zu beachten.
Einer Überbauung der
Telekommunikationslinien der Deutschen
Telekom AG kann nicht zugestimmt werden,
weil dadurch der Bau, die Unterhaltung und
Erweiterung verhindert werden und ein
erhebliches Schadensrisiko für die
Telekommunikationslinie besteht.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Eine Abstimmung findet im Rahmen der
Baugenehmigung statt.
2.6 Industrie- und Handelskammer Darmstadt ,
Rheinstraße 89, 64295 Darmstadt
(Schreiben vom 16.08.2005):
Die Begründung geht unter Punkt 1.
Rechtsgrundlagen nur knapp auf die Seveso
II-Richtlinie ein.
Ob sich hieraus ein Konflikt zum nahe
gelegenen Werksareal der Merck KGaA
ableitet, ist noch zu klären.
Es besteht kein Konflikt mehr, da in der
Zwischenzeit ein Gutachten vorliegt. Aufgrund
der daraus resultierenden Vereinbarung
zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt
und der Fa. Merck KGaA beträgt der
Achtungsabstand zum Werksgelände 800 m.
Das Plangebiet liegt mit einem
Mindestabstand von ca. 970 m (Luftlinie)
außerhalb dieses Bereichs.
2.7 Regierungspräsidium Darmstadt,
Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
(Schreiben vom 26.08.2005):
9
...
Abteilung Umwelt:
Grundwasser, Wasserversorgung
Die für den Planbereich ermittelnden
Bemessungsgrundwasserstände sind im
Rahmen der Planung zu berücksichtigen, um
Vernässungsschäden zu vermeiden. Die
Wasserversorgung wird als gesichert
angesehen.
Bodenschutz
Für die Altablagerung (ALTIS-
Schlüsselnummer 411.000.000.000.034) im
nördlichen Bürgerpark liegen Unterlagen beim
RPU-DA vor, die eingesehen werden können.
Die genaue Lage der Deponie ist nicht
vollständig bekannt.
Folgender Hinweis ist aufzunehmen:
- Bei Eingriffen in den Deponiekörper ist
das Regierungspräsidium Darmstadt, Abt.
Umwelt Darmstadt, Dez. IV/Da 41.5 im
Vorfeld zu beteiligen.
- Bei allen Maßnahmen, die einen
Eingriff in den Boden erfordern, ist auf
sensorische Auffälligkeiten zu achten.
Werden solche Auffälligkeiten des
Untergrundes festgestellt, die auf das
Vorhandensein von schädlichen
Bodenveränderungen hinweisen, ist
umgehend das Regierungspräsidium
Darmstadt, Abt. Umwelt Darmstadt, Dez.
IV/Da 41.5 zu informieren.
- Bei Baugenehmigungsverfahren, die
Altflächen, schädliche
Bodenveränderungen und/oder
Grundwasserschäden betreffen, ist das
Regierungspräsidium Darmstadt, Abt.
Umwelt Darmstadt, Dez. IV/Da 41.5
(zuständige Bodenschutzbehörde) zu
beteiligen.
Im Rahmen der Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB sind Aussagen zu vorhandenen
Altflächen (Altstandorte, Altablagerungen),
Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen
und/oder Grundwasserschäden im
Geltungsbereich aufzunehmen.
Folgende Punkte sind darzustellen:
- Bewertung des Gefährdungspotenzials für
die vorgesehene bauliche Nutzung bei
Altflächen,
- Erforderliche Untersuchungen vor der
Bebauung der Grundstücke aufgrund der
vorstehenden Bewertung,
- Auswirkungen auf die vorgesehene
bauliche Nutzung bei bereits festgestell-ten
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die Anregung wird berücksichtigt. Die
entsprechenden Hinweise sind unter Ziffer
V. 2 in den Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan aufgenommen worden.
Die gemäß Anlage 1 zum BauGB
erforderlichen Angaben betreffend die in § 1
(6) Nr. 7 genannten Schutzgüter sind im
Umweltbericht enthalten.
10
...
schädlichen Bodenveränderungen und/oder
Grundwasserverunreinigungen,
- Auswirkungen der geplanten baulichen
Nutzung auf Sanierungsmaßnahmen der
festgestellten schädlichen Bodenver-
änderungen und/oder Grundwasserver-
unreinigungen.
Immissionsschutz
Eine Aussage zur Aufstellung des
Bebauungsplans ist hinsichtlich des
Immissionsschutzes aufgrund der fehlenden
Unterlagen nicht möglich.
Die Stadt Darmstadt hat vor einigen Wochen
ein Gutachten zum gesamten Betriebsbereich
der Merck KGaA bei der RWTÜV Systems
GmbH Essen, in Auftrag gegeben. Eine
detaillierte Stellungnahme ist erst nach
Vorlage dieses Gutachtens möglich.
Zu dieser Thematik wird das Gutachten zum
städtebaulichen Rahmenplan - Ehemaliges
Eisenbahnausbesserungswerk - erwähnt.
Dieses Gutachten beurteilt auf der Grundlage
der relevanten, derzeit aktuell gehandhabten
Störfallstoffmengen und dabei jeweils der
größten zusammenhängenden Menge die
Freisetzung von Ammoniak, Chlor und
Fluorwasserstoff sowie die Freisetzung und
nachfolgende Explosion von Wasserstoff.
Dabei kommt der Gutachter bei Ammoniak zu
dem maximalen Auswirkungsradius von 2.070
m, bis zu denen im Falle eines Störfalls noch
mit irreversiblen Gesundheitsschäden zu
rechnen ist.
Das Gutachten ist jedoch anhand der aktuell
gehandhabten Störfallstoff-Mengen und der
Freisetzung der jeweils größten
zusammenhängenden Menge erstellt worden.
Aufgrund aktueller Erkenntnisse im
Immissionsschutz wird mittlerweile von
anderen Rahmenparametern ausgegangen.
Diese Änderung der Rahmenparameter kann
eine Verschiebung der kritischen Abstände in
die eine sowie die andere Richtung zur Folge
haben.
Für die noch zu erstellende Umweltprüfung ist
hinsichtlich des Immissionsschutz folgendes
zu beachten:
Es sind Angaben zu Lärm, insbesondere
Verkehrslärm, Lufthygiene (Geruch),
Erschütterungen, Licht, Strahlung und Klima
(entsprechend der Vorgaben des BauGB
Anhanges) zu machen. Hinsichtlich des
Umfangs und des Detaillierungsgrads der
Umweltprüfung genügt eine angemessen
allgemeine, zusammenfassende Form.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Das Gutachten liegt zwischenzeitlich vor.
Aufgrund der daraus resultierenden
Vereinbarung zwischen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Fa.
Merck KGaA beträgt der Achtungsabstand
zum Werksgelände 800 m. Das Plangebiet
liegt mit einem Mindestabstand von ca. 970 m
(Luftlinie) außerhalb dieses Bereichs.
Die gemäß Anlage 1 zum BauGB
erforderlichen Angaben betreffend die in
§ 1 (6) Nr. 7 genannten Schutzgüter sind im
11
...
Weitere spezielle Untersuchungen, Gutachten
oder ähnliches sind nicht erforderlich.
Altflächen:
Im Geltungsbereich liegen folgende Altflächen
(Altstandorte):
Schlüsselnr.:
411.000.000.000.034
Lage:
Ablagerungen nördlicher Bürgerpark Nord,
Kastanienallee
Art der Ablagerungen:
Altablagerungen.: ehem. Müllplatz mit
unbekannten Einlagerungen
Betriebszeitraum:
15.06.1960 – 15.06.1967
Schlüsselnr.
411.000.020.001.693
Lage:
Elfeicher Weg 181
Art der Anlage: Bausanierung
An/Abmeldung: 04.1997 – 01.1998
Umweltbericht enthalten.
Die Altstandorte wurden als Hinweis V. 3 in
den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
übernommen.
Zu 3. und 4.:
Gemäß § 3 (2) BauGB wurde der Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die dazu
gehörende Begründung einschließlich Umweltbericht erstellt.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs und der zugehörigen Begründung erfolgt nach vorheriger
öffentlicher Bekanntmachung.
Der Dezernent III: Der Dezernent VI:
Klaus Feuchtinger Dipl.-Ing. Dieter Wenzel
Stadtrat S t a d t r a t
Anlagen:
• Begründung zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 8.4.2 (Teil I)
• Umweltbericht mit Anhang zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 8.4.2
(Teil II der Begründung) in schwarz/weiss. Die großformatigen Pläne Nr. 3, 6 und 7 sind
verkleinert enthalten, sie werden bei den Sitzungen im Original aufgehängt.
Hinweis: Das Original des Umweltberichts mit den großformatigen farbigen Plänen und
Fotos kann vorab in der Magistratsgeschäftsstelle eingesehen werden.
Zu den Sitzungen wird ausgelegt bzw. aufgehängt:
12
...
• Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 8.4.2
• Großformatige Pläne Nr. 3, 6 und 7 aus dem Anhang zum Umweltbericht (nicht kopierfähig)
Vorab werden übersandt:
• Akten (z. Hd. des Berichterstatters)
• 14 Exemplare des Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 8.4.2 für die
Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung
Darmstadt, den 10.07.2007
VI/61.4 zim Nst. 2603
anlage 1
129267 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 10. Juli 2007 Der Magistrat VI/61.3 cb Nst. 2606 Begründung gem. § 9 (8) Baugesetzbuch zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 8.4.2 - An der Kastanienallee – für die Grundstücke der Gemarkung Darmstadt, Flur 30, Flurstücke Nr. 45/8, 45/9, 47/4, 48/12, 48/13, 48/17, 48/18, 48/19 und Flur 12 Nr. 58/70 tlw. und 60/1 tlw. zwischen Kastanienallee im Süden und Elfeicher Weg im Norden, westlich begrenzt durch den Elfeicher Weg und östlich begrenzt durch die öffentliche Fußwegeverbin-dung zwischen Kastanienallee und Elfeicher Weg entlang des Müllerteichs. Lage des Geltungsbereichs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans, o.M. Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat
2
INHALT I Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes 1. Ausgangsbedingungen 1.1 Rechtsgrundlagen 1.2 Räumlicher Geltungsbereich und Größe 1.3 Einordnung in die Ziele der Raumordnung und der Landesplanung 1.4 Planungsanlass 1.5 Sonstige Rahmenbedingungen 1.5.1 Beurteilung der Unfallrisiken durch Emissionen im Rahmen der Seveso-II-Richtlinie 2. Planungsgrundlagen 2.1 Lage des Geltungsbereiches und städtebauliches Umfeld 2.2 Gegenwärtige Nutzung und Gebäudebestand 2.3 Bestand Erschließung 2.3.1 Motorisierter Individualverkehr 2.3.2 Öffentlicher Personennahverkehr 2.3.3 Fuß- und Radwegebeziehungen 2.3.4 Erschließung 3. Allgemeine Planungsziele 4. Grundzüge der Planung 4.1 Nutzung und Bebauung 4.2 Erschließung und Verkehr 4.3 Freiflächen 4.4 Durchführung 5. Begründung der Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) 5.1 Art der baulichen Nutzung 5.2 Maß der baulichen Nutzung, Höhe der baulichen Anlagen 5.3 Bauweise, überbaubare Flächen 5.4 Verkehrsflächen (Ein- und Ausfahrten) 5.5 Flächen für Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen 5.6 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 5.7 Grünflächen 5.8 Maßnahmen und Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft 5.9 Sonstige Festsetzungen 6. Städtebauliche Kennwerte 6.1 Flächen im Geltungsbereich - Nachweis der GRZ
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II Umweltbericht 1. Einleitung 1.1 Räumliche und inhaltliche Abgrenzung 1.2 Planungskonzept (Inhalt und Ziele des B-Plans) 1.3 Planungsvarianten 1.4 Lage im Raum 1.5 Geschichtlicher Rückblick 1.6 Rechtsgrundlagen 1.6.1 Verfahrensablauf 1.6.2 Grundlagen des Bebauungsplans 1.6.3 Regionalplan 1.6.4 Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan 1.6.5 Grünordnungsplan 1.6.6 Weitere zu beachtende Fachplanungen 1.7 Umweltqualitätsziele 1.8 Angewandte Untersuchungsmethoden 1.9 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen 2. Wirkfaktoren des Vorhabens auf Natur und Landschaft 2.1 Anlagebedingte Wirkfaktoren 2.2 Baubedingte Wirkfaktoren 2.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren 3. Schutzgutanalyse und Bewertung (Aktueller Umweltzustand) 3.1 Schutzgut Tier und Pflanzen 3.2 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung 3.3 Schutzgut Luft und Klima 3.4 Schutzgut Boden 3.5 Schutzgut Wasser 3.6 Schutzgut Mensch 3.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 3.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 3.9 Zusammenfassende Bewertung der Schutzgüter 4. Konflikte und Beeinträchtigungen 4.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen 4.2 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung 4.3 Schutzgut Luft und Klima 4.4 Schutzgut Boden 4.5 Schutzgut Wasser 4.6 Schutzgut Mensch 4.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 4.8 Zusammenfassende Konfliktbewertung 4.9 Entwicklungsprognosen bei Durchführung / Nichtdurchführung der Planung
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5. Maßnahmen 5.1 Vermeidungs- und Minimierungskonzept 5.2 Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen 5.2.1 Tabellarische Berechnung des Kompensationsdefizits 5.2.2 Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Planungsgebiets ("planextern") 6. Grünordnerische Festsetzungen und Hinweise 6.1 Festsetzungen 6.2 Gehölzarten - Auswahlliste 7. Monitoring (geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen der B-Plan-Durchführung) 8. Zusammenfassung 9. Literaturverzeichnis 10. Anhang 1: Fotos 11. Anhang 2: Planunterlagen
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I Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes 1 Ausgangsbedingungen 1.1 Rechtsgrundlagen Das Verfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes richtet sich nach den nachfolgend aufgeführten Vorschriften: - Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) - Baunutzungsverordnung (BauNVO) i. d. F. vom 23.01.1990 (BGBI. I. S. 133), zuletzt ge-ändert durch Art. 3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vom 22.04.1993 (BGBI. I S. 466) - Hessische Bauordnung (HBO) vom 18.06.2002 (GVBI. I S. 274), verkündet am 21.06.2002, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.09.2005 (GVBl. I S. 662) - Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 25.03.2002 (BGBI. I S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10.05.2007 (BGBl. I S. 666) - Hessisches Naturschutzgesetz (HENatG) i.d.F. vom 04.12.2006 (GVBI. I S. 619) 1.2 Räumlicher Geltungsbereich und Größe Der vorhabenbezogene Bebauungsplan N 8.4.2 liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebau-ungsplanes N 8.4 und umfasst die Fläche des privaten Grundstücks um den Teich nördlich der Kastanienallee, den Bereich des bayerischen Biergartens sowie öffentliche Flächen zur Anlage von Parkwegen und Stellplätzen für Freizeitnutzungen. Der Geltungsbereich des Bebauungs- und Landschaftsplans N 8.4 umfasst den nördlichen Abschluss des Darmstädter Bürgerparks und das Gebiet nördlich des Messplatzes. Er wird im Norden begrenzt von der Bahnstrecke nach Dieburg, im Westen durch die Frankfurter Straße, im Süden durch die Marburger Straße und die Kastanienallee und im Osten durch die Kranichsteiner Straße sowie die ehemalige Gleisverbindung von der Odenwaldbahn nach Dieburg. Dieser Plan wurde entwickelt aus dem Bebauungsplan N 8, der zur Neuordnung der Gebiete nördlich des Rhönrings diente und die Grundlage für den Bürgerpark Nord leg-te. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan "An der Kastanienallee" N 8.4.2 beinhaltet verschie-dene Maßnahmen, die eine Neuordnung des privaten Grundstücks des Vorhabenträgers und darüber hinaus eine planerische Überarbeitung der angrenzenden öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen zum Ziel hat.
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Für die bestehende Gartenwirtschaft, den Bayrischen Biergarten, ist kein planerischer Ein-griff in den Bestand vorgesehen. Die Aufnahme in den Bebauungsplan N 8.4.2 erfolgt, um im Rahmen der Neuordnung des Nachbargrundstücks alle Umgebungsfaktoren prüfen und bei der Umsetzung der Maßnahme berücksichtigen zu können. Die Fläche des gesamten Geltungsbereiches beträgt ca. 39.334 qm. Das eigentliche Pla-nungsgebiet des Vorhabenträgers, das private Grundstück mit Teich (Flur 30, Flurstück 48/19 und 47/4) umfasst eine Fläche von ca. 22.058 qm. 1.3 Einordnung in die Ziele der Raumordnung und der Landesplanung Parallel zum Bebauungsplan wird ein Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan durchgeführt. In diesem Verfahren wird die Wohnanlage als Wohnbaufläche ausgewiesen, der Biergarten wird als „sonstige Freizeit- und Erholungsanlage“ innerhalb der Parkfläche ausgewiesen. Der Bebauungsplan ist damit aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickelt. 1.4 Planungsanlass Der Vorhabenträger beabsichtigt, die Fläche des Planungsgebietes (privates Grundstück mit Teich) mit der vorhandenen stillgelegten Gewerbe- und Industrienutzung in ein allgemeines Wohngebiet gem. BauNVO umzuwandeln. Die vorhandenen Gebäude unterschiedlichster Nutzungen werden auf der Grundlage der BauNVO durch eine Wohnnutzung mit besonderer Zweckbindung ersetzt. Für die Bewohner sind auf dem Grundstück Wohngebäude und Ser-viceeinrichtungen mit sozialem Charakter vorgesehen, die auf die Bedürfnisse älterer Men-schen ausgerichtet sind. Ziel der Nutzungsänderung ist die Einführung einer für das Gebiet verträglichen Nutzung, die nachhaltig die Neuordnung der gesamten planerischen Maß-nahme unterstützt. Das Planungsgebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungs- und Land-schaftsplans N 8.4, Darmstadt Nord-Ost und ist als öffentliche Grünfläche (10.1.1 Parkan-lagen mit Wegen und 10.1.2 Teiche) ausgewiesen. Eine bauliche Nutzung als Wohngebiet und als Sondergebiet ist darin nicht vorgesehen, deshalb wird die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich.
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1.5 Sonstige Rahmenbedingungen 1.5.1 Beurteilung der Unfallrisiken durch Emissionen im Rahmen der Seveso-II-Richtlinie: Es sind Unfallgefahren zu berücksichtigen, die auf das Gebiet einwirken können. Hierbei sind die Richtlinien 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso-II-Richtlinie) und ihre Umsetzung durch § 50 Bundesimmissionsschutzge-setz zu berücksichtigen, wonach bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die Nutzungen einander so zuzuordnen sind, dass schädliche Umweltauswirkungen und von schweren Unfällen in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Ge-biete soweit wie möglich vermieden werden. Die hier zu berücksichtigenden nächstgelegenen Störfallanlagen nach dem Bundesimmissi-onsschutzgesetz und der 12. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (12. BlmSchV, Störfallverordnung) befinden sich auf dem Betriebsgelände der Fa. Merck, wel-ches westlich des Plangebietes in einer Entfernung (Luftlinie) von mindestens ca. 970 m an der Frankfurter Landstraße gelegen ist. Das "Gutachten zur Verträglichkeit des Betriebsbereiches der Fa. Merck mit den Planungen in dessen Umfeld unter dem Gesichtspunkt des § 50 BImSchG bzw. des Artikels 12 der Se-veso-II-Richtlinie", erstellt im Juni 2006 vom TÜV Nord, berücksichtigt sämtliche Anlagen der Fa. Merck und errechnet einen Achtungsabstand zur Fa. Merck für sensible Nutzungen. Planungen, die außerhalb der Achtungsgrenze liegen, sind unter dem Gesichtspunkt des § 50 BImSchG nicht betroffen. Der Achtungsabstand beträgt ca. 800 m vom Betriebsbe-reich der Fa. Merck. Insgesamt kann daher davon ausgegangen werden, dass durch das Vorhaben weder die Rechte des Betriebes berührt werden, noch mit besonderen Unfallrisiken oder einer zusätz-lichen Gefährdung der Bevölkerung zu rechnen ist. 2. Planungsgrundlagen 2.1 Lage des Geltungsbereichs und städtebauliches Umfeld Das Planungsgebiet des Vorhabenträgers liegt im nördlichen Bürgerpark, innerhalb der Ortslage. Das städtebauliche Umfeld des Grundstücks ist geprägt durch die offene Land-schaft des Bürgerparks mit den verschiedenen Freizeiteinrichtungen (Sportanlagen u. Grill-
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platz) sowie den baulichen Anlagen der Eissporthalle und der Wohnbebauung entlang der Kastanienallee. Die vorhandenen Wohngebäude sind als Einzelhäuser in offener Bauweise errichtet. Die Bebauung des Biergartens schließt als Grenzbebauung in geschlossener Bauweise an die westliche Grenze des Planungsgebietes an. An der Grundstücksgrenze, parallel zu der vorhandenen Stellplatzfläche des Biergartens verläuft ein geschlossener Holzzaun. An der Ecke Kastanienallee / Elfeicher Weg steht freigestellt das Wohnhaus des Biergarten-Betreibers, errichtet in offener Bauweise. Die derzeitige räumliche und bauliche Situation des Planungsgebietes zeigt eine ungeordne-te Ansammlung von baulichen Anlagen, hervorgehend aus den vielfältigen, im Laufe der Jahre variierenden Nutzungen des Grundstücks. Gebäude der brachgefallenen Industrie- und Gewerbenutzung sind zum Teil erhalten und dienen verschiedenen Freizeitnutzungen. Im Rahmen der Nutzung als privates Garten-grundstück sind sie zeitweise um temporär genutzte Wohngebäude ergänzt worden. Mehr-fach wurden Teile der vorhandenen Bebauung in den vergangenen Jahren erweitert oder abgebrochen. Vor diesem Hintergrund ist ein Grundstück mit sehr durchmischtem Charakter entstanden. Die vorhandene Bebauung fügt sich nicht in das angrenzende Wohngebiet ein. Die Freiflä-chen und der Teich sind zum offenen Gelände des Bürgerparks abgeschottet. Angestrebt wird eine Neuordnung der gesamten Anlage, um damit die Eingliederung und räumliche Integration in das Gefüge des Bürgerparks zu erreichen. 2.2 Gegenwärtige Nutzung und Gebäudebestand Das Planungsgebiet unterlag im gesamten Zeitraum der gewerblichen und privaten Nutzung ständigen baulichen Veränderungen. Die vorgenommene Bestandsaufnahme zur Bestim-mung des Maßes der baulichen Nutzung berücksichtigt alle Gebäude, die sich gleichzeitig auf dem Grundstück befanden. Es wurden bereits einige der Gebäude abgerissen, das heißt der dokumentierte Zustand existiert nicht mehr und kann nur noch anhand von Bestands-plänen nachvollzogen werden. Die Ergebnisse der beschriebenen Untersuchung liegen dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zugrunde. Das Planungsgebiet ist mit mehreren, sehr unterschiedlichen Gebäuden belegt. Es finden sich ein mehrgeschossiges Ziegelsteingebäude (ehemalige Industrie- u. Gewerbenutzung), eine großräumige Halle (ehemalige Industrie- u. Gewerbenutzung) und mehrere kleinere Nebengebäude in Leichtbauweise. Die Bebauung ist gleichmäßig über das Grundstück, um
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den zentral gelegenen Teich verteilt. Das Planungsgebiet ist mit einem Holzzaun und einer dichten, von außen kaum einsehbaren Hecke eingefriedet. Die Einfriedung verläuft entlang der Grundstücksgrenze. Landschaftsprägend ist die Kastanienallee, die als Naturdenkmal (Nr. 002) gem. § 28 BNatSchG teilweise im Geltungsbereich liegt. 2.3 Bestand Erschließung 2.3.1 Motorisierter Individualverkehr Das Planungsgebiet wird sowohl von Süden von der Kastanienallee wie auch von Norden vom Elfeicher Weg her erschlossen. Der Elfeicher Weg schließt als Sackgasse mit Wende-hammer an die Kastanienallee an. Die Kastanienallee zweigt als Sackgasse von der Kra-nichsteiner Straße ab. Der Biergarten verfügt über einen Pkw-Stellplatz und einen Stellplatz für Fahrräder am Elf-eicher Weg. Ein weiterer Stellplatz für Fahrräder und Motorräder liegt an der Kastanienal-lee. 2.3.2 Öffentlicher Personennahverkehr Die Erschließung des Gebietes durch den ÖPNV erfolgt von Westen über die Straßenbahnli-nie 4 und 5, in Richtung Kranichstein mit der Haltestelle Eissporthalle (Entfernung ca. 500 m) oder von Osten über die Buslinie H in Richtung Kranichstein, mit der Haltestelle Kastanienallee (Entfernung ca. 370m). 2.3.3 Fuß- und Radwegebeziehungen Der gesamte Geltungsbereich ist sowohl durch Fuß- als auch Radwege, welche Bestandteil des Radwegenetzes der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind, erschlossen. Das Wegenetz verläuft durch den Bürgerpark. 2.3.4 Erschließung Das Gebiet ist an das Strom-, Wasser-, Gas- und Kanalnetz der Wissenschaftsstadt Darm-stadt angeschlossen. Die HSE bestätigt eine ausreichende Versorgung mit Löschwasser. 3. Allgemeine Planungsziele Das bisher hermetisch abgeschlossene Planungsgebiet wird geöffnet und damit in die offe-ne Parklandschaft des Bürgerparks einbezogen. Die Grundstücksränder zu den angrenzen-den öffentlichen Flächen werden freigeräumt. Alle vorhandenen blickdichten Hecken und Zäune werden zugunsten der weit in das Grundstück hinein reichenden Blickachsen ent-fernt. Der Bürgerpark wird damit optisch vergrößert.
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Nach Möglichkeit soll die Durchwegung des Bürgerparks ergänzt und im Sinne des vorhan-denen Gesamtkonzeptes weiter über das Planungsgebiet hinweg verknüpft werden. Ein neu-er Fuß- und Radweg für die Allgemeinheit verbindet die Kastanienallee mit dem Elfeicher Weg. Durch die Einrichtung eines neuen öffentlichen Stellplatzes an der Kastanienallee wird eine Entlastung des nördlichen Bürgerparks von belastendem Parkplatzsuchverkehr durch Nut-zer des Biergartens, der Grillplätze und der Eissporthalle erreicht. Der Verkehr rund um den Biergarten und die Grillhütte wird eingeschränkt und in der Kastanienallee bereits östlich des Biergartens aufgefangen. Der verkehrsberuhigte Elfeicher Weg dient nur noch der Er-schließung der Anwohner und damit können die Seitenränder des Wegs zurückgebaut und begrünt werden. 4. Grundzüge der Planung 4.1 Nutzung und Bebauung Der Vorhabenträger möchte auf dem Grundstück Wohngebäude mit Serviceeinrichtungen vorwiegend für ältere Menschen realisieren. Die Planung sieht max. 50 Wohneinheiten in 10 Häusern zu je 5 Wohneinheiten vor. Die Gebäude sind als Einzelhäuser locker um den See über das gesamte Planungsgebiet verteilt. Davon sind einige Nutzungseinheiten im Bereich der Kastanienallee zum Teil für Betreuung und Pflege der Bewohner vorgesehen. Mit der geplanten "Wohnanlage" erhöht sich die Anzahl der Anwohner in der Kastanienallee nur geringfügig. Bei 50 Wohneinheiten handelt es sich höchstens um 100 Bewohner der Wohnanlage. Das Grundstück hat eine Fläche von ca. 22.058qm, davon sind ca. 16.254 qm bebaubare Fläche und ca. 5.804 qm Wasserfläche (Teich). Die Geschossfläche der Bebauung beträgt 4.800qm, davon hat jedes Gebäude einen Anteil von 480 qm (Geschossfläche 10 x 480 qm). Die Zahl der Vollgeschosse ist zwingend auf 2 festgesetzt. Das Verhältnis der Flä-che von Erd- zu Obergeschoss beträgt ca. 54 : 46. Die Fläche des Obergeschosses beträgt ca. 85 % der Erdgeschossfläche. Die Oberkante der Wohngebäude ist bezogen auf die jeweilige NN-Höhe auf max. 7,0 m festgelegt. Alle Obergeschosse sind über einen Aufzug und eine offene, nicht eingehauste Treppe erschlossen. Alle Häuser sind mit einem zum Teil auskragenden Flachdach über-deckt. Zur optimalen Ausrichtung der Gebäude und zur Sicherung des Baumbestandes sind auf dem Grundstück 10 Baufelder mit einer Fläche von max. 508 qm festgesetzt. Die Festle-
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gung der zum Teil trapezförmigen Baugrenzen nimmt Rücksicht auf die von der öffentlichen Verkehrsfläche und den Parkwegen zum Teich hin gerichteten Blickachsen. 4.2 Erschließung und Verkehr Die Erschließung der Wohngebäude erfolgt von der Kastanienallee und vom Elfeicher Weg über Parkwege und Zufahrten von der öffentlichen Verkehrsfläche. Westlich des Teiches wird eine Wegeverbindung (westlicher Parkweg) zwischen Kastanienal-lee und Elfeicher Weg mit Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit (Bürgerparkbesucher) angelegt. In der Hälfte des Grundstücks weitet sich der Weg auf und öffnet eine Blickachse auf den Teich. Östlich des Planungsgebietes wird der vorhandene öffentliche Fuß- und Radweg (östlicher Parkweg) ausgebaut und mit Geh- und Fahrrecht zugunsten der Anwohner und der Feuer-wehr angelegt. Dieser Weg (Sackgasse) hat seine Zu- und Ausfahrt von der Kastanienallee und verengt sich im Bereich des Müllerteichs wieder zum Rad- und Fußweg. Für die Feuer-wehr wird eine Wendemöglichkeit eingerichtet. Jedes Gebäude hat einen befestigten Vorbereich (Vorfläche), der an die gepflasterten Park-wege angebunden ist. Die öffentlichen Wege werden in harmonisch geschwungener Geomet-rie an die Vorflächen herangeführt. Insgesamt wird damit eine großzügige, offene Einbin-dung der Häuser in den Park erreicht. Die innere Erschließung des Geländes erfolgt über private "Spazierwege" als Rundweg ent-lang der Uferzone des Teiches. Der ruhende Verkehr wird auf dem Grundstück in einer unterirdischen Parkgarage an der Kastanienallee untergebracht (55 Stellplätze). Die Zu- und Ausfahrt zur Tiefgarage erfolgt von der Kastanienallee. Das Tiefgaragendach wird intensiv begrünt. Zwei oberirdische Stell-plätze sind im Bereich der südlichen Grundstückszufahrt zur Tiefgarage für das Servicege-bäude im Baufeld 3 vorgesehen. Ein zusätzlicher öffentlicher Parkplatz mit 62 Stellplätzen, auch als Wendeplatz gedacht, wird auf dem öffentlichen Gelände südlich der Kastanienallee geschaffen. Zu- und Ausfahrt zum Parkplatz sind getrennt angelegt. Die Planung der Stellplätze und die Durchführung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen erfolgen entsprechend dem Umweltbericht. Die Umfahrung des Biergartens im Westen (Elfeicher Weg) bleibt erhalten, sie wird jedoch in ihrer Breite reduziert. Die Seitenränder entlang der Umfahrung werden zur öffentlichen Grünfläche des Bürgerparks umgewandelt.
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4.3 Freiflächen Die Anlage ist als stark durchgrünter, offener Wohnpark mit eingefriedeter privater Grünflä-che geplant. Insgesamt soll der Anteil der versiegelten Flächen gering gehalten werden. Die vorhandenen wertvollen Baumbestände des Grundstücks sollen erhalten werden. Bäume und Hecken sind entsprechend dem Umweltbericht neu zu pflanzen. Die Zaunanlage ist als eingegrünter Metallzaun (Höhe = 1,20 m) geplant und wird im Be-reich der Kastanienallee und am westlichen Parkweg für Blickachsen auf den Teich frei-gehalten. Die Einfriedigung befindet sich zwischen den Gebäuden um den Eindruck von frei im Park stehenden Häusern zu unterstreichen. Das Niederschlagswasser der Dachflächen, Dach- und Gartenterrassen verbleibt auf dem Grundstück und wird in den Außenanlagen versickert. Eine Ausführung der Terrassen und Vorflächen als befestigte, versiegelte Flächen ist zulässig. Ein Teil der Dachflächen wird ex-tensiv begrünt, um die anfallenden Niederschlagsmengen gemindert und zeitverzögert zur Versickerung abzugeben. Das Oberflächenwasser der Erschließungswege und Gartenterras-sen versickert über entsprechende Gefälleausbildung in den angrenzenden Grünflächen, zusätzliche Entwässerungseinrichtungen entfallen. Auf dem Grundstück werden Flächen für Müll-Sammelstellen für jeweils zwei Häuser zu-sammengefasst. Die Müll-Sammelstellen sind als Nebenanlagen innerhalb der Baugrenzen einzurichten. Flächen für das Abstellen von Fahrrädern sind in der Tiefgarage und an den Vorflächen vorgesehen. 4.4 Durchführung Zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt, dem Vorhabenträger und dem Biergartenbetreiber, sowie ein Durchführungs- und ein Erschließungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt abzuschließen, in denen neben den Durchführungsverpflichtungen u.a. die Übernahme der anfallenden Kosten gere-gelt wird. Die Grundzüge der Erschließung werden im Durchführungsvertrag geregelt; die Ausbaude-tails der Erschließung in einem separaten Erschließungsvertrag. Der städtebauliche Vertrag dient u.a. der Regelung der Betriebszeiten für den Biergarten, da diese nicht durch Festsetzungen im Bebauungsplan geregelt werden können. Folgende Punkte müssen vertraglich zwischen Stadt und Vorhabenträger geregelt werden: - Wegeverbindung auf privatem Grundstück (Flur 30, Flur Nr. 48/19), westlich des Teichs
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mit Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit, incl. Beleuchtung einschließlich Sicherung durch Baulast und/oder Grunddienstbarkeit - Umbau Fuß- und Radweg auf öffentlichem Grundstück (Flur 30, Flur Nr. 48/17 u. 45/9), östlich des Teichs zu Weg mit Fahr- und Gehrecht zugunsten der Anwohner des westlich angrenzenden Grundstücks (Flur 30, Flur Nr. 48/19 u. 47/4); das Gehrecht für die Allgemeinheit bleibt bestehen, incl. Beleuchtung - Öffentlich nutzbarer Park- und Wendeplatz (62 Stellplätze) auf dem öffentlichen Gelän-de südlich der Kastanienallee - Einfriedung und Begrünung der Grundstücksränder auf dem Privatgelände - Ausbau der Zufahrten von der Kastanienallee und vom Elfeicher Weg - Herstellung der Wegeverbindungen, der Wiese am Teich und der gesamten Grünanlage gem. Landschaftsplan und Umweltbericht 5. Begründung der Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (§ 9 (1) BauGB) 5.1 Art der baulichen Nutzung Auf Grund der zukünftigen Nutzungsabsicht wird für das Planungsgebiet des Vorhabenbe-zogenen Bebauungsplans N 8.4.2 die bauliche Nutzung eines allgemeinen Wohngebietes festgesetzt. Entsprechend der Regelungen des § 4 Abs. 2 der BauNVO, sind im allgemeinen Wohngebiet auch Gebäude zulässig, die den gesundheitlichen und sozialen Zwecken ihrer Bewohner dienen. Weitere Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nr. 2-5 BauNVO sind nicht zugelas-sen. Für das Grundstück des bestehenden Biergartens wird die bauliche Nutzung eines Sonder-gebietes gem. § 11 Abs. 1 der BauNVO im Bebauungsplan N 8.4.2 festgesetzt. Die zukünf-tige Nutzung des Gebietes wird auf einen gastronomischen Betrieb mit dem Schwerpunkt der Gartenwirtschaft, d.h. der Freiluft-Bewirtung in der beschriebenen Größenordnung von max. 2.500 qm Freiluft-Bewirtungsfläche eingeschränkt. Die Nutzung des Sondergebietes wird um ein zweckgebundenes Wohnen für den Betrieb der gastronomischen Nutzung er-weitert. Die Wohngebäude sind dem Gewerbebetrieb damit zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet. 5.2 Maß der baulichen Nutzung, Höhe der baulichen Anlagen Das Maß der baulichen Nutzung im WA-Gebiet richtet sich einerseits nach der Grundflä-chenzahl und andererseits nach der Geschossfläche. Die Festsetzung der Grundflächenzahl bezieht sich auf das gesamte, zu beplanende Grundstück mit Teich (ca. 22.058qm). Ziel ist
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es, mit dem Faktor 0,2 den Umfang der baulichen Anlagen einzuschränken und den park-ähnlich Charakter des Grundstücks zu erhalten. Die Geschosse sind zu staffeln; eine Abstufung der Geschossfläche von OG zu EG von 85 % wird festgesetzt. Die Geschossfläche von 480 qm bezieht sich auf jeweils ein Baufeld von insgesamt 10 aus-gewiesenen Baufeldern. Die Festsetzung der Baufelder in Verbindung mit der zwingenden Festsetzung der "85%-Staffel" begünstigt eine gleichmäßige Verteilung der gesamten Ge-schossfläche auf dem bebaubaren Grundstück. Um die Einfügung der Bebauung in das städtebauliche Umfeld zu gewährleisten, wird die maximale Oberkante (OK) der Dachfläche festgesetzt. Die maximal mögliche Höhe der Ge-bäude wird auf ca. 7,0 m über der natürlichen Geländeoberkante festgesetzt. Im SO-Gebiet richtet sich das Maß der baulichen Nutzung nach der Grundflächenzahl, die sich auf die gesamte Fläche des Biergarten-Grundstücks bezieht (9.869qm). Ziel ist es hier mit dem Faktor 0,2 eine Erweiterung der bestehenden Gebäude auf ein Minimum einzu-schränken und den parkähnlichen Charakter des Biergarten-Grundstücks im heutigen Zu-stand zu erhalten. Entsprechend dem Gebäudebestand wird in der Sondergebietsfläche eine 1-geschossige Bauweise mit Satteldach festgelegt. Die Gebäude entlang der Grenze zum WA-Gebiet erfül-len hier den erforderlichen Schallschutz und schirmen das Wohngebiet schallschutztech-nisch vom Betrieb des Biergartens ab. Aus diesem Grund werden für diese Gebäude die Dachhöhe, die symmetrischen Firstlinie und die Firstrichtung festgeschrieben, um die dem Schallgutachten zugrunde gelegten Neigungswinkel der umgebenden Wand- und Dachflä-chen für eine Neubebaung zu definieren und darüber hinaus die Einfügung der Baukörper in die Umgebung zu gewährleisten. Die Höhen der Gebäude im WA sowie im SO-Gebiet werden als absolute Höhen im Meter über NN angegeben. Dadurch soll die Höhenstaffelung der Gebäude innerhalb des Geländes sowie die vorhandene topographische Situation bewahrt und die Lärmschutzfunktion der Gebäude des Biergartenbetriebes gesichert werden. 5.3 Bauweise, überbaubare Flächen Die Gebäude im WA-Gebiet sollen in offener Bauweise gem. § 22 BauNVO errichtet werden. Zur optimalen Einfügung der baulichen Anlagen in die Parklandschaft und zum Schutz der vorhandenen Bäume sind die überbaubaren Grundflächen durch Baugrenzen ("Baufenster")
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festgesetzt, innerhalb derer die baulichen Anlagen geringfügig verschoben und ausgerichtet werden können. Im SO-Gebiet wird die dem Schallschutz dienende Bebauung entlang der Grenze zum WA-Gebiet mit geschlossener Bauweise festgeschrieben. Damit wird auch im Fall einer Neube-bauung die schallschutztechnische Abschirmung der Wohngebäude vom Biergartenbetrieb sichergestellt. Für das im Sondergebiet frei stehende Wohngebäude (Ecke Elfeicher Weg / Kastanienallee) erfolgt die Festsetzung der offenen Bauweise, um ein Einfügen des Gebäudes in die Park-landschaft des Bürgerparks auch zukünftig festzulegen. 5.4 Verkehrsflächen (Ein- und Ausfahrten) Die Darstellung "Bereiche für Ein- und Ausfahrten" dient der Festlegung der Einfahrten in das Wohn- und Sondergebiet von der Kastanienallee und dem Elfeicher Weg. Anlass für die-se Regelung ist der Schutz der vorhandenen Alleenrandbegrünung und des Grundstücksbe-wuchses. 5.5 Flächen für Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen Für die Bewohner der neuen Wohnbebauung sowie für die Besucher des Bürgerparks mit seinen Sport- und Freizeiteinrichtungen werden im Geltungsbereich des Bebauungsplans Pkw-Stellplätze für zwei unterschiedliche Nutzergruppen neu geschaffen. Der Biergarten verfügt über bestehende Stellplätze für Pkw, Motorräder und Fahrräder. Für die Wohnbebauung ist nur die Errichtung einer unterirdischen Tiefgarage zulässig, um das parkähnliche Grundstück von ruhendem Verkehr frei zu halten. Nur im Bereich der Ser-viceeinrichtungen an der Kastanienallee sind oberirdische Stellplätze in beschränkter An-zahl für Kurzparker und Besucher zulässig. Auf dem Grundstück des Biergartens sind entsprechend der Größe der Freiluft-Bewirtungs-fläche Stellplätze auf den gekennzeichneten Flächen zulässig. Für den Nachweis der benö-tigten Flächen ist zu beachten, dass der Gastronomiebetrieb witterungsabhängig ist und daher entweder die Gartenwirtschaft oder die Gaststätte besucht werden. Großereignisse mit umfangreichen Besucherzahlen finden seltener als zehnmal im Jahr statt und sind deshalb entsprechend den Festsetzungen zum Schallschutz auch bei der Stellplatz-Ermittlung zu vernachlässigen. Verkehrstechnisch ist der Biergarten optimal erschlossen. Das Grundstück liegt zentral im Bürgerpark und ist aus allen Richtungen an das Fahrradwegenetz und den öffentlichen Nah-
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verkehr angebunden. Außerdem ist davon auszugehen, dass bei guter Witterung überdurch-schnittlich viele Besucher den Biergarten mit dem Fahrrad ohne Pkw erreichen. Aufgrund dieser Abhängigkeiten sind Pkw-Stellplätze nur für die max. Freiluft-Bewirtungsfläche oder den max. Gaststättenbetrieb aber nicht für beide Flächen erforder-lich. 5.6 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen Für die Biergartennutzung ist davon auszugehen, dass Geräuscheinwirkungen nicht nur al-lein aus dem eigentlichen Biergartenbetrieb (sprechende Besucher), sondern auch aus dem Individualverkehr der Besucher zu erwarten sind. Im Rahmen der schallgutachterlichen Stellungnahme wurden deshalb der Biergartenbetrieb, der Pkw-Parkplatz am Elfeicher Weg und der Motorrad-Parkplatz betrachtet. Im Ergebnis der Untersuchung werden die Geräuscheinwirkungen des Biergartenbetriebs durch die bestehende Grenzbebauung der Gartenwirtschaft (Gebäude D, E u. F, Zaun C) zum WA-Gebiet soweit reduziert, dass die Gaststättennutzung mit der geplanten Wohnnut-zung verträglich ist. Dementsprechend werden die bestehenden Gebäude und die vorhandene Lärmschutzwand (geschlossener Holzzaun) in ihren derzeitigen Ausdehnungen (Länge u. Höhe) als schall-beugende Kanten zum Schutz der Wohnnutzung vor den Geräuscheinwirkungen des Bier-gartens festgesetzt. Gebäude und Lärmschutzwand sind im Schadensfall gemäß den Festsetzungen wieder zu errichten oder - im Fall der Gebäude D und E - durch eine geeignete Lärmschutzwand zu ersetzen. Der abfahrende Pkw-Verkehr nachts führt für die im Nordwesten vorgesehenen Wohnräume des Gebäudes im Baufeld Nr. 10 zu Geräuscheinwirkungen, die zusätzliche Maßnahmen zur Geräuschminderung erfordern. Das Ergebnis der Abwägung zwischen städtebaulichen Aspekten und den Aspekten der akti-ven Geräuschminderung zum Schutz der Bewohner führt im vorliegenden Fall zu passiven Schallschutzmaßnahmen in der Art eines Wintergartens bzw. von mechanischen Lüftungs-einrichtungen. Mit der Realisierung dieser passiven Schallschutzmaßnahmen im Rahmen der Planung der Wohnanlage ist davon auszugehen, dass der Pkw-Parkplatz mit der Wohn-nutzung verträglich sein wird. Alle Faktoren, die den Betrieb des Biergartens in seinem heutigen Zustand beschreiben und
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damit den Rahmen der schallschutztechnischen Beurteilung abstecken, sind in der schall-gutachterlichen Stellungnahme des Ingenieurbüros ITA festgehalten. Modifikationen des Biergartenbetriebes können innerhalb der festgesetzten schalltechnischen Grenzen erfol-gen. Zu diesem Zweck werden die einzuhaltenden Beurteilungspegel festgeschrieben. Für jede Art eines - gegenüber der bestehenden Nutzung - modifizierten Biergartenbetriebs ist ein Nachweis der schalltechnischen Gleichwertigkeit mit der bestehenden Situation durch Einhaltung der vorgegebenen Beurteilungspegel zu führen. Die Beurteilungspegel sind an den in der Planzeichnung des Bebauungsplans eingetragenen Immissionspunkten (IP 1-4) einzuhalten. Sie sind, abhängig vom Beurteilungszeitraum, der Tabelle 1 unter Punkt 7.2 der textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan zu entnehmen. Im Osten des geplanten Wohngebietes befindet sich in einer Entfernung von ca. 230 m zum nächstgelegenen Baufeld ein Sportplatz, der einem Fußballverein wochentags zum Trainig und an den Wochenenden für Punktspiele dient. Andere Sportarten werden dort nicht aus-geübt. Um sicherzustellen, daß keine schädlichen Lärmemissionen von diesem Sportplatz ausgehen, wird auch hier der Einfluß auf das Wohngebiet untersucht. Die abschließenden Ergebnisse liegen noch nicht vor, es ist aber davon auszugehen, daß dann, wenn Maßnah-men zur Geräuschminderung erforderlich sein sollten, diese als passive Maßnahmen im Bereich der geplanten Gebäude realisiert werden könnten (z. B. Schallschutzfenster). Die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt. Ausgehend vom Bestand des Biergartens und der geplanten Wohnnutzung dienen alle schalltechnischen Festsetzungen der Sicherstellung der Verträglichkeit zwischen Wohnnut-zung und gewerblicher Nutzung (Gastronomie mit Schwerpunkt Gartenwirtschaft). 5.7 Grünflächen Die Festsetzung der privaten Grünfläche im WA-Gebiet dient der Sicherstellung der Ausstat-tung der Grünflächen im Planungsgebiet als offene Parklandschaft. Ausgeschlossen wird die Einrichtung privater Nutz- und Ziergärten mit zusätzlichen Abgrenzungen durch Zäune in-nerhalb des parkähnlichen Grundstücks. Der bestehende Biergarten entspricht mit seinem großen Baumbestand und der weiträumi-gen Kiesfläche dem Bild einer klassischen Gartenwirtschaft und fügt sich damit gut in das Konzept des Bürgerparks ein. Ein überwiegend aus hochstämmigen Rosskastanien bestehender Baumhain, definiert den Bereich der Freiluft-Bewirtungsfläche auf dem großen Privatgrundstück. Der Baumbestand
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umfasst ca. 97 eng gepflanzte Bäume (77 Rosskastanien und 20 andere Baumarten), die, obwohl noch sehr jung, ein fast geschlossenes Blätterdach bilden. Unter landschaftsplane-rischen und grüngestalterischen Gesichtspunkten ist zu erwarten, dass der Baumhain in Zukunft noch ausgedünnt werden muss und deshalb eine Festsetzung des tatsächlichen Baumbestands von 97 Bäumen im Bebauungsplan nicht sinnvoll ist. Ziel ist es, mit der Festsetzung einer reduzierten Mindestanzahl von Bäumen (mind. 60 Hochstämme) innerhalb der Bewirtungsfläche den besonderen Charakter des Ortes und die gut auf diesen Ort abgestimmte Nutzung der Gartenwirtschaft zu erhalten und diese als eines der Freizeitangebote des Bürgerparks zu etablieren. 5.8 Maßnahmen und Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Die Maßnahmen der Pflanzbindung dienen dem Schutz der zu erhaltenden Bestandsbäume, der Strauchpflanzungen, der Wiesenflächen und damit der Sicherung des Kleinklimas. Durch die Pflanzgebote im WA-Gebiet von Hochstämmen (73 Bäume) und Sträuchern gem. der Artenauswahlliste sowie Wiesen auf privaten wie auch öffentlichen Flächen wird die Bio-topstruktur gefördert und eine Verbesserung des Kleinklimas erreicht. Von dieser Aufwer-tung des Wohnumfeldes profitieren nicht nur die Anwohner der Kastanienallee sondern auch die Besucher des Bürgerparks. Die Begrünung der Dach- und Tiefgaragenflächen im WA-Gebiet dient dem größtmöglichen Erhalt der Bodenfunktionen im Planungsgebiet. Die Einschränkung der Flächenversiegelung und die Maßnahmen zur Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers sichern den Bo-denwasserhaushalt und dienen der Rückhaltung des Niederschlags. 5.9 Sonstige Festsetzungen Flächen für Geh- und Fahrrechte Das mit Gehrechten zugunsten der Allgemeinheit zu belastende private Grundstück (Flur 30, Flur Nr. 48/19) dient als öffentliche Wegeverbindung zwischen der Kastanienallee und dem Elfeicher Weg. Das mit Geh- und Fahrrechten zugunsten der Anwohner zu belastende öffentliche Grund-stück (Flur 30, Flur Nr. 48/17 u. 45/9) sichert die Erschließung des westlich an die öffentli-che Grünfläche angrenzenden privaten Grundstücks mit Teich (Flur 30, Flur Nr. 48/19).
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6 Städtebauliche Kennwerte 6.1 Flächen im Geltungsbereich - Nachweis der GRZ - Theoretische Berechnung - Geltungsbereich Vorhabenbezogener Bebauungsplan ca. 29.465 qm
Planungsgebiet, privates Grundstück mit Teich ( Flur 30, Flurstücke 48/19 u. 47/4) ca. 22.058 qm 100 %
Überbaubare Fläche ca. 4.412 qm 20 % Max. überbaubare Fläche incl. erweiterte Grundfläche ca. 6.617 qm 30 % Nicht überbaubare Fläche: ca. 15.441 qm 70 % - Berechnung nach tatsächlicher Planung, Stand 18.01.2007 - Grundfläche (Gebäude, Terrassen u. Vorflächen) ca. 3.855 qm 17,5 %
Erweiterte Grundfläche (Tiefgarage mit Zufahrt u. Stellplätze mit Zufahrt + Nebenan-lagen + bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche)
ca. 1.431 qm
6,5 %
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- Ermittlung der Grundfläche nach tatsächlicher Planung, Stand 18.01.2007 - 1. Grundfläche - Wohngebäude (6 Gebäude mit Teilunterkellerung, 2 Gebäude komplett unterkellert, 2 Gebäude überdecken Tiefgarage) 10 x 253 qm 2.530 qm
- Terrassen (3 Terrassen je Haus) 10 x 48,5 qm 485 qm - Vorflächen (1 Vorfläche je Haus) 8 x 82,5 qm 2 x 90 qm 840 qm Summe 3.855 qm 2. Erweiterte Grundfläche 2.1 Erweiterte Grundfläche (oberhalb der Geländekante) - Nebenanlagen (z.B. Müllsammelstellen je Hauspaar) 5 x 6 qm 30 qm - Zufahrt und Stellplätze 104qm+37qm 141 qm 2.2 Erweiterte Grundfläche (unterhalb der Geländeoberkante) - Tiefgarage mit Rampe 1.952 qm 1.145 qm abzgl. Überdeckung Häuser 2 u. 3 - 506 qm abzgl. Überdeckung Vorflächen Häuser 2 u. 3 - 180 qm abzgl. Überdeckung Terrassen Häuser 2 u. 3 - 63,5 qm abzgl. Überdeckung Stellplätze / Zufahrt - 58 qm - Kellerräume (6 Teil-/ 2 Vollunterkellerung) 1.492 qm 0 abzgl. Überdeckung 8 Häuser (1, 4 - 10) - 1.448 qm abzgl. Überdeckung 8 Vorflächen (1, 4 - 10) - 44 qm - Kellerräume Tiefgarage 115 qm 115 qm Summe 1.431 qm Summe Grundfläche 3.855 qm Summe erweiterte Grundfläche 1.431 qm Summe Gesamtgrundfläche (incl. erweiterte Grundfläche) 5.286 qm
Ausarbeitung
Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.2 "An der Kastanienallee" UMWELTBERICHT Fassung vom 02 - 07 - 2007
Wissenschaftsstadt Darmstadt Seite 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "An der Kastanienallee" Umweltbericht
Landschaftsarchitekt Michael Palm 0628_Umweltbericht Stand 02 - 07 - 2007
Inhalt 1. Einleitung...........................................................................................................5 1.1. Räumliche und inhaltliche Abgrenzung........................................................................5 1.2. Planungskonzept (Inhalt und Ziele des B - Plans).......................................................5 1.3. Planungsvarianten.......................................................................................................6 1.4. Lage im Raum.............................................................................................................7 1.5. Geschichtlicher Rückblick............................................................................................7 1.6. Rechtsgrundlagen.......................................................................................................7 1.6.1 Verfahrensablauf...............................................................................................7 1.6.2 Grundlagen des Bebauungsplans......................................................................8 1.6.3 Regionalplan.....................................................................................................8 1.6.4 Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan........................................................8 1.6.5 Grünordnungsplan.............................................................................................8 1.6.6 Weitere zu beachtende Fachplanungen............................................................9 1.7. Umweltqualitätsziele....................................................................................................9 1.8. Angewandte Untersuchungsmethoden........................................................................9 1.9. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen...........10 2. Wirkfaktoren des Vorhabens auf Natur und Landschaft..................................11 2.1. Anlagebedingte Wirkfaktoren.....................................................................................11 2.2. Baubedingte Wirkfaktoren.........................................................................................12 2.3. Betriebsbedingte Wirkfaktoren...................................................................................13 3. Schutzgutanalyse und Bewertung (Aktueller Umweltzustand)........................15 3.1. Schutzgut Tiere und Pflanzen....................................................................................15 3.2. Schutzgut Landschaftsbild und Erholung...................................................................17 3.3. Schutzgut Luft und Klima...........................................................................................17 3.4. Schutzgut Boden.......................................................................................................18 3.5. Schutzgut Wasser.....................................................................................................19 3.6. Schutzgut Mensch.....................................................................................................19 3.7. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter.................................................................20 3.8. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern........................................................20 3.9. Zusammenfassende Bewertung der Schutzgüter......................................................21 4. Konflikte und Beeinträchtigungen....................................................................22 4.1. Schutzgut Tiere und Pflanzen....................................................................................22 4.2. Schutzgut Landschaftsbild und Erholung...................................................................24 4.3. Schutzgut Luft und Klima...........................................................................................24 4.4. Schutzgut Boden.......................................................................................................24 4.5. Schutzgut Wasser.....................................................................................................24 4.6. Schutzgut Mensch.....................................................................................................25 4.7. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter.................................................................25 4.8. Zusammenfassende Konfliktbewertung.....................................................................25 4.9. Entwicklungsprognose bei Durchführung / Nichtdurchführung der Planung...............25 5. Maßnahmen....................................................................................................26 5.1. Vermeidungs- und Minimierungskonzept...................................................................26 5.2. Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen............................................................27 5.2.1 Tabellarische Berechnung des Kompensationsdefizits....................................27 5.2.2 Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Planungsgebiets ("planextern")...30
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6. Grünordnerische Festsetzungen und Hinweise...............................................31 6.1. Festsetzungen...........................................................................................................31 6.2. Gehölzarten - Auswahlliste........................................................................................35 7. Monitoring (geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen der B - Plan - Durchführung).........................................36 8. Zusammenfassung..........................................................................................37 9. Literaturverzeichnis.........................................................................................38 10. Anhang 1: Fotos..............................................................................................39 11. Anhang 2: Planunterlagen...............................................................................45
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Vorbemerkung Dieser Umweltbericht wurde nach den Regelungen des Baugesetzbuches vom 20. Juli 2004 und die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung nach der Kompensationsverordnung des Landes Hessen vom 01 - 09 - 2005 verfasst.
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1. Einleitung 1.1. Räumliche und inhaltliche Abgrenzung Der Untersuchungsraum für den Umweltbericht beschränkt sich im Wesentlichen auf den geplanten Geltungsbereich des B-Planes N 8.4.2 "An der Kastanienallee" und die unmittelbar angrenzenden Flurstücke, zu denen Privatflächen (Hausgärten), öffentlicher Straßenraum und öffentliche Grünflächen (Bürgerpark Nord) gehören. Der Geltungsbereich des B-Planes N 8.4.2 umfasst das Grundstück der Gemarkung Darmstadt, Flur 30, Flurstück Nr. 48/19 und 47/4 zwischen Kastanienallee im Süden und Elfeicher Weg im Norden, westlich begrenzt durch den "Bayrischen Biergarten" (Flurstücke 48/12, 48/13, 48/18), der noch mit zum Geltungsbereich des B-Planes N 8.4.2 gehört, jedoch nicht in die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung einbezogen wird. Erweitert wird der Geltungsbereich durch öffentliche, östlich angrenzende Flächen (Flurstücke 48/17, 45/8, 45/9), einen Abschnitt der Kastanienallee (Flurstück 60/1) und eine öffentliche Fläche südlich der Kastanienallee (Teil von Flur 12 Flurstück 58/70, siehe auch in den Planunterlagen). Das Planungsgebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungs- und Land-schaftsplans N 8.4, Darmstadt Nord-Ost. Der Geltungsbereich des Bebauungs- und Land-schaftsplans N 8.4 umfasst den nördlichen Abschluss des Darmstädter Bürgerparks und das Gebiet nördlich des Messplatzes bis zur Trasse der Odenwaldbahn. Die hier erfassten privaten Grundstücksflächen sind im Bebauungs- und Landschaftsplan N 8.4 als Öffentliche Grünflächen (10.1.1 Parkanlagen mit Wegen und 10.1.2 Teiche) festgesetzt und soll als solche erhalten werden. Biergarten Im Bereich des Biergartens wurde der Bestand aufgenommen. Die Freiflächen bestehen vorwiegend aus wassergebundener Wegedecke. Neben weiteren Bäumen verfügt der Biergarten über einen großen Baumhain (Rosskastanie) und eine umlaufende Hecke (Eibe, teilweise auch Feuerdorn). Markant ist eine große Silberpappel. Die Außenanlagen des Biergartens sind in dieser Form zu erhalten. Detaillierte Festsetzungen dazu sind dem Bebauungsplan zu entnehmen. Es sind derzeit keine Veränderungen vorgesehen. Bestand und Planung sind somit identisch. Aus diesem Grunde wird auf eine detaillierte Behandlung im vorliegenden Umweltbericht verzichtet. Soweit wechselseitige Lärmbeeinträchtigungen möglich werden, sind diese im Umweltbericht bzw. in dem im Zuge des Verfahrens erstellten Lärmschutzgutachten betrachtet. Der Biergarten ist eine wichtige Freizeitnutzung innerhalb der öffentlichen Grünfläche des Bürgerparks Nord. 1.2. Planungskonzept (Inhalt und Ziele des B - Plans) Der Vorhabenträger, die Konzeptbau - Invest GmbH aus Höchst / Odenwald, möchte auf seinem Grundstück Wohngebäude mit Serviceeinrichtungen für alte Menschen („Wohnen mit Service“) realisieren. Die Planung sieht maximal 50 Wohneinheiten in 10 Häusern zu je 5 Wohneinheiten vor. Davon sind Teile im Bereich der Kastanienallee für die Betreuung und Pflege der Bewohner vorgesehen. Der Geltungsbereich N 8.4.2 umfasst insgesamt 39.334 m². Das zu bebauende Grundstück (Flurstücke 48/19 und 47/4, in Zukunft kurz Planungsgebiet genannt) hat eine Fläche von ca. 22.058 m², davon sind ca. 5.800 m² Wasserfläche (Teich).
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Es werden 10 Baufenster von je maximal 508 m² festgesetzt. Die überbaubare Fläche (inkl. Nebenanlagen und Stellplätze) wird auf 6.617 m² (30%) festgelegt. Die Grundfläche der Bebauung beträgt 2.530 m² (10 x 253 m² pro Wohngebäude), die Geschossfläche 4.800 m² (10 x 253 m² + 10 x 227 m²). Die Gebäude sollen in offener Bauweise gem. BauNVO §22 errichtet werden. Die Zahl der Vollgeschosse ist auf maximal 2 begrenzt (mit Flachdach). Die für die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung relevante Fläche (Geltungsbereich abzüglich Biergartengelände) beträgt 29.465 m². Westlich des Teichs soll eine Wegeverbindung mit Fahrrecht zugunsten der Anlieger, mit Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit (Bürgerparkbesucher) angelegt werden. Die Umfahrung des Biergartenbereichs im Westen bleibt erhalten, wird jedoch in ihrer Breite reduziert. Der Elfeicher Weg soll künftig nur noch der Erschließung der Anwohnerhäuser dienen. Ein zusätzlicher, öffentlich nutzbarer Parkplatz (62 Stellplätze), auch als Wendeplatz, wird auf dem öffentlichen Gelände (Wiese) südlich der Kastanienallee geschaffen (Einschränkung des Parkplatzsuchverkehrs rund um den Biergarten und die Grillhütten). Insgesamt wird das Areal des Biergartens besser an den Bürgerpark angebunden und es entsteht für die Öffentlichkeit ein visueller Bezug zu dem bisher verborgen liegenden Teich. Die Anlage ist als stark durchgrünter, eingefriedeter Wohnpark geplant. Insgesamt soll der Anteil der versiegelten Flächen gering gehalten werden. Der ruhende Verkehr wird in einer begrünten Tiefgarage mit 55 Stellplätzen untergebracht. Zwei weitere oberirdische Stellplätze im Zugangsbereich von Haus Nr. 3 sind vorgesehen. Die innere Erschließung des Geländes erfolgt über Wohnwege, die alle seitlich im Gelände entwässert werden. Terrassenflächen werden ebenfalls in den Rasen entwässert. Das Planungsgebiet ist an das Strom-, Wasser-, Gas- und Kanalnetz der Wissenschaftsstadt Darmstadt angeschlossen. Das Landschaftsarchitekturbüro Palm wurde durch den Vorhabenträger mit der Bearbeitung des Umweltberichtes beauftragt. Eine Bestandsaufnahme erfolgte durch das Landschafts-architekturbüro im Oktober und November 2006. Der als unbedingt erhaltenswert erfasste Gehölzbestand wird erhalten. Es sollen insgesamt 73 neue hochstämmige Bäume gepflanzt werden. Der Bilanzierungsbereich N 8.4.2 umfasst gemäß Planung folgende Flächen: Gesamtfläche Bilanzierung: 29.465 m² Dachfläche (mit Dachbegrünung) 2.590 m² Erschließungsflächen (Wege, Straßen, Treppen) 6.564 m² Grünflächen (inkl. Tiefgaragenbegrünung) 14.507 m² Teich 5.804 m² Ansonsten sei an dieser Stelle auf die Begründung des B - Plans (Darlegung der Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans) verwiesen. 1.3. Planungsvarianten Es wurden im bisherigen Verlauf zahlreiche Planungsvarianten mit dem Stadtplanungsamt und dem Grünflächen- und Umweltamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt diskutiert. Dabei
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wurde eine Reduzierung der Baukörper von 11 auf 10 erreicht. Die Planung der Freiflächen wurde ebenfalls in Varianten untersucht. Ergebnis ist die vorliegende, großzügige Einbindung der Wohnanlage in den Bürgerpark Nord. 1.4. Lage im Raum Das geplante Baugebiet mit einer Fläche von ca. 3,93 ha befindet sich am nördlichen Stadtrand Darmstadts, im Naturraum 'Hessische Rheinebene' (Untereinheit 'Griesheim-Weiterstädter Sand') in unmittelbarer Nähe zu den Naturräumen 'Untermainebene' im Norden und 'Messeler Hügelland' im Osten. Der Naturraum 'Hessische Rheinebene' ist geprägt durch mächtige quartäre Sand- und Kiessedimente, die flächenhaft von Flugsanden überlagert sind. Das innerhalb der Ortslage liegende Grundstück ist derzeit schon bebaut und wird privat genutzt (Ziergarten). Eine Ausnahme bildet die zukünftige, öffentliche Parkplatzfläche südlich der Kastanienallee. Diese ist Teil des Bürgerparks Nord und wird derzeit als Wiese genutzt, auf der Hundebesitzer ihre Hunde laufen lassen. Die insgesamt leicht von Südosten nach Nordwesten fallende Geländeoberfläche des Grundstücks liegt bei ca. 140 m ü. NN. Die südliche Geländefläche liegt ein bis zwei Meter höher als das übrige Gelände, sodass auch das Südufer des Teiches besonders steil abfällt. 1.5. Geschichtlicher Rückblick Kastanien an der Kastanienallee wurden bereits im Jahre 1729 gepflanzt. Die Straßen-bezeichnung Elfeicher Weg rührt von einer Gewannbezeichnung her, die sich auf 11 Eichen bezieht, die früher hier standen. Die 4 Teiche im Bürgerpark Nord sind als ehemalige Tongruben einer Ziegelei anthropo-genen Ursprungs. Durch Aufschüttung entstand ein künstlicher Aussichtsberg nördlich des hier untersuchten Geltungsbereichs. Dieser Aussichtsberg entwickelte sich einschließlich Umgebung mit Teichen, alten Alleen, Stadtwiesen und Gehölzbeständen zu einer stark frequentierten Parkanlage. Der unmittelbare Bereich des B-Plans (ohne zukünftigen Parkplatz) wurde in der Vergangenheit durch ein Baugeschäft genutzt. Derzeit ist das Planungsgebiet in privaten Händen. 1.6. Rechtsgrundlagen 1.6.1 Verfahrensablauf Das Planverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss des Magistrat der Wissen-schaftsstadt Darmstadt vom 21 - 07 - 2005 zum Bebauungsplan N 8.4.2 eingeleitet. Die Erstellung eines B - Plans und des Umweltberichtes wurde vom Vorhabenträger beauftragt. Vom 05 - 07 bis 05 - 08 - 2005 fand bereits die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Darlegung) statt. Die eingegangenen Anregungen dieses sogenannten Scopings wurden ausgewertet und abgewogen. Das Ergebnis floss in den Bebauungsplan - Entwurf ein. Der Umweltbericht wird entsprechend dem Verfahrensstand des Bauleitplanverfahrens fortgeschrieben.
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1.6.2 Grundlagen des Bebauungsplans Grundlage des Bebauungsplans (hier: vorhabenbezogener Bebauungsplan) sind das Bau-gesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die Landesbauordung für Hessen (HBO), jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Der Umweltbericht ist nach § 2a BauGB integrativer Bestandteil der Begründung des Bebau-ungsplans. In ihm sind entsprechend dem Stand des Verfahrens die Ziele, Zwecke und we-sentlichen Auswirkungen des Bauleitplans darzulegen. In dem Umweltbericht sind weiterhin gemäß Anlage zum BauGB die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 (4) ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darzustellen. 1.6.3 Regionalplan Der Geltungsbereich N 8.4.2 ist im Regionalplan Südhessen 2000 nicht als regionaler Grünzug deklariert. Die Inhalte des Regionalplan sind bei der Aufstellung des Landschaftsplans berücksichtigt. 1.6.4 Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan Im aktuellen Flächennutzungsplan (2006) ist der Geltungsbereich N 8.4.2 als Grünfläche (Park- und Grünanlage) ausgewiesen. Dies wurde im Flächennutzungsplan aus der Entwicklungskarte des Landschaftsplans übernommen. Eine Neubebauung des Grundstücks widerspricht somit der Darstellung im Flächennutzungsplan. Im Allgemeinen sind nach § 8 Abs. 2 BauGB Bebauungspläne aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln. Derzeit (Juli 2007) wird jedoch der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert mit dem Ziel, das Planungsgebiet als Wohnbaufläche bzw. das Biergartengelände als öffentliche Grünfläche mit Sondernutzung Biergarten darzustellen. Wie schon erwähnt, wird der Geltungsbereich N 8.4.2 in der Entwicklungskarte des Landschaftsplans Darmstadt als Grünfläche (Park- und Grünanlage) dargestellt. In der Leitbildkarte wird er als zu erhaltende bzw. auszubauende Grünfläche im Siedlungsbereich gezeigt. Weitere gebietsrelevante Zielsetzungen des Landschaftsplans werden weiter unten (Kap. 3) schutzgutbezogen genannt. 1.6.5 Grünordnungsplan Ein eigenständiger Landschaftsplan auf Bebauungsplan-Ebene (Grünordnungsplan) ist im Hessischen Naturschutzgesetz (HENatG) seit 1994 nicht mehr zwingend vorgesehen. Die grünordnerischen Inhalte sind somit integraler Bestandteil des Bebauungsplans. Der Grünordnungsplan dient der Entwicklung und Umsetzung der ökologischen Leitbilder im Bebauungsplan, zum anderen liefert er die Grundlage für die Abwägung umweltschützender Belange nach § 1a BauGB inklusive der Bearbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffs-regelung.
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1.6.6 Weitere zu beachtende Fachplanungen Im Geltungsbereich des B-Planes "An der Kastanienallee" liegt kein Naturschutzgebiet (§ 12 HeNatG) und kein Landschaftsschutzgebiet (§ 13 HeNatG). Als Naturdenkmal (§ 14 BNatSchG) liegt die Kastanienallee (Naturdenkmal Nr. 002) teilweise im Gebiet. Ein FFH - Gebiet (Flora - Fauna - Habitatrichtlinie, Natura 2000) ist hier nicht ausgewiesen. Kulturdenkmäler nach dem Denkmalschutzgesetz Hessens sind im Planungsgebiet nicht vorhanden. Seitens der Eissporthalle bestehen nach Auskunft des Bauaufsichtsamtes der Wissenschaftsstadt Darmstadt Baulasten auf dem Grundstück 58/70 (Flur 12) bezüglich Zufahrt und Entwässerungsleitungen. Nach § 51 (3) Hessisches Wassergesetz ist Niederschlagswasser in geeigneten Fällen zu versickern (s. a. Kap. 3.5). 1.7. Umweltqualitätsziele Die langfristige Umweltqualität für den Geltungsbereich N 8.4.2 ist aus den bewährten Parametern einer nachhaltigen Stadtentwicklung abgeleitet, mit folgenden Aspekten: - Sicherung, Erweiterung und Vernetzung von Grün - und Freiflächen - Einsparung von Trinkwasser - Reduzierung von Abwasser - Einsparung von Energie und Nutzung regenerativer Energiequellen - Vermeidung und Verwertung von Abfall - Vermeidung und Reduzierung von Schadstoffaustausch (aus Feuerungsanlagen) - Gewährleistung einer ausreichenden Durchlüftung - Bewahrung der Eigenart des Landschaftsraumes. Die Gesamt - Konzeption basiert auf folgenden Grundsätzen: - Berücksichtigung natürlicher Standortfaktoren - Sparsamer und effizienter Umgang mit vorhandenen Ressourcen - Einfache, umweltverträgliche und kostengünstige Bauweise - Nutzerfreundliche, umweltschonende und effiziente Technologien. Weitere gebietsrelevante Zielsetzungen werden weiter unten (Kap. 3) schutzgutbezogen genannt. 1.8. Angewandte Untersuchungsmethoden Als Untersuchungsmethode wurden die vorhandenen Daten aus Landschaftsplan und Bestandsplan sowie weiterer Literatur (siehe 9.) gesammelt und zusammenfassend dar-gestellt. Die Planung des neuen Baugebietes wurde einer Charakterisierung des bestehenden Landschaftsraumes gegenübergestellt. Dabei wurde der Bestand ausgehend von örtlichen Aufnahmen bewertet und einer Wirkungsanalyse unterzogen. Die Eingriffs-/
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Ausgleichsbilanzierung wurde nach der neuen Kompensationsverordnung des Landes Hessen vom 01 - 09 - 2005 durchgeführt. Ergänzende Fachuntersuchungen zu den Faktoren Lärm, Geruch und Avifauna wurden bzw. werden durchgeführt. Aus den getroffenen Aussagen wurden weitere Maßnahmen und Empfehlungen für grünord-nerische Festlegungen und für Kompensationsmaßnahmen abgeleitet. 1.9. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen Dieses Kapitel dient insbesondere dazu, auf fehlende oder ungenügende Informationen hinzuweisen, um so gegebenenfalls in der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung Hinweise und Informationen zu erhalten. Mit dem Landschaftsplan Darmstadt liegt eine solide und ausführliche Grundlage zur Bearbeitung dieses Umweltberichtes vor. Botanische / faunistische Kartierungen liegen unseres Wissens nach für den Geltungsbereich N 8.4.2 nicht vor. Sie wurden unsererseits aufgrund der fortgeschrittenen Jahreszeit (Spätherbst und Winter) über das Maß einer Bestandskartierung der Biotoptypen und Gehölze hinaus auch nicht durchgeführt. Seltene Tier- und Pflanzenarten sind aufgrund der Nutzung (private Grünfläche / Freizeitgelände mit bewohnten Häusern und artenarmen Gärten aus vorwiegend Rasen und Koniferen) jedoch nicht zu erwarten. Im Frühjahr und Sommer 2007 wird eine avifaunistische Untersuchung im Gebiet durchgeführt. Die Ergebnisse sollen bis Juli 2007 vorliegen und im Umweltbericht berücksichtigt werden.
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2. Wirkfaktoren des Vorhabens auf Natur und Landschaft 2.1. Anlagebedingte Wirkfaktoren Flächenanspruch, Versiegelung Der Bilanzierungsbereich des Bebauungsplans umfasst ein Gebiet von ca. 2,95 ha. Bisher liegt eine Wohn- bzw. Freizeitbebauung mit stillgelegten Gewerbegebäuden vor (siehe Plan Nr. 3: Bestandsplan). Für die Bauflächen wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 festgelegt (bezogen auf die private Fläche von ca. 22.058 m²). Die zulässige zu bebauende Grundfläche kann durch Flächen für Nebenanlagen und Stellplätze (gem § 19 Abs. 4 BauNVO) auf bis zu 0,3 überschritten werden. Aus dieser Festsetzung ergibt sich eine mögliche Beanspruchung von Boden durch Überbauung und Versiegelung von maximal 30 %. Unterbauungen des Geländes durch Tiefgaragen sind vorgesehen. Grundstücksfläche 29.465 m² Gebäude (Dachfläche) mit extensiver Dachbegrünung und Versickerung 2.590 m² Wege / Plätze versiegelt mit Kanalanschluss 747 m² Wege / Plätze / Terrassen versiegelt mit Versickerung 3.484 m² Wege, wasserdurchlässig 2.218 m² Mauern, Treppen 115 m² Grünflächen auf privaten Grundstücken 9.292 m² Grünflächen auf öffentlichen Grundstücken 4.164 m² intensive Tiefgaragenbegrünung 1.051 m² Teich 5.804 m² Die 2 Wege an der östlichen und westlichen Grundstücksgrenze sind öffentlich zugänglich. Tiere und Pflanzen Durch die Veränderung abiotischer Faktoren (Boden, Kleinklima) und biotischer Faktoren (Beseitigung von vorhandener Vegetation, Störung / Beunruhigung der Tierwelt) ergeben sich zum Teil veränderte Existenzbedingungen für Pflanzen und Tiere. Landschaftsbild Es entsteht durch die neue 2 - geschossige Bebauung, die Erstellung des Parkplatzes und die Neubepflanzung eine visuelle Veränderung. Der straßenbildprägende Gehölzbestand bleibt erhalten. Klimatische Veränderungen Gegenüber dem Bestand sind keine klimatischen Änderungen zu erwarten.
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Grundwasser und Niederschlagsabfluss Derzeit ist der Elfeicher Weg im Trenn- und die Kastanienallee im Mischsystem entwässert. Der Niederschlag im Bereich der internen Erschließung und der Dachflächen kann in den anschließenden Grünflächen über einen Bodenfilter versickern. Grundwasser steht schon in etwa drei Metern Tiefe an. Der vorhandene Teich ist ein Grundwasserteich. Licht Die derzeitigen Lichtverhältnisse werden sich voraussichtlich ändern. Es wird ein verändertes Beleuchtungskonzept im Bereich der Bebauung und des westlichen und östlichen Parkweges installiert werden. Im Bereich des öffentlichen Parkplatzes ist keine zusätzliche Beleuchtung geplant. Weitere anlagebedingte Wirkfaktoren sind nicht bekannt. 2.2. Baubedingte Wirkfaktoren Boden Der Boden wird durch die Baumaßnahmen und den Einsatz von Baumaschinen verdichtet; er ist im Rahmen der Baumaßnahme wieder ausreichend tief zu lockern. Entsprechende Maß-nahmen werden im Rahmen der vertraglichen Regelungen behandelt. Durch Auf- und Abtrag von Boden wird die natürliche Lagerung des Bodens gestört, die Bodenfauna wird vorübergehend stark beeinträchtigt. Bei der sachgerechten Weiter-verwendung (Trennung von Ober- und Unterboden, fachgerechter Sicherung des Ober-bodens) bleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen des Bodens zurück. Baubedingte Bodenverunreinigungen sind zu vermeiden. Unbrauchbare und belastete Böden sind von verwertbarem Erdaushub zu trennen und einer Aufbereitung oder geordneten Ent-sorgung zuzuführen. Der anfallende Erdaushub ist soweit als möglich auf den Baugrundstücken unterzubringen. Unbelasteter verwertbarer Erdaushub ist einer Wiederverwertung zuzuführen. Einer Vor - Ort - Verwertung des Erdaushubs (z. B. Tiefgaragenüberdeckung) ist grundsätzlich Vorrang einzuräumen. Diesem Gesichtspunkt ist bereits bei der Planung Rechnung zu tragen. Laut Aussage des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (Altflächendatei) wurde das Planungsgebiet in der Vergangenheit kurzfristig (April 1997 bis Januar 1998) von einem Baugeschäft (mit Gerätewartung) genutzt, das in der Bausanierung tätig war. Der Standort ist am Elfeicher Weg angegeben. Es ist mit entsprechenden Altlasten zu rechnen. Des weiteren ist in der Südwestecke des Bilanzierungsbereiches mit dem Standort eines ehemaligen Müllplatzes mit unbekannten Einlagerungen (Hausmüll, Bodenaushub, Aschen) zu rechnen. Die genaue Lage der Altablagerung ist nicht vollständig bekannt. Derzeit kann keine Aussage getroffen werden, ob die Altablagerung noch im Bereich des geplanten öffentlichen Parkplatzes liegt.
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Bei Eingriffen in den Deponiekörper ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Dez. IV/Da 41.5 im Vorfeld zu beteiligen. Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Dez. IV/Da 41.5 zu informieren. Das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Dez. IV/Da 41.5 (zuständige Bodenschutzbehörde) ist an diesem Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen, da Altflächen betroffen sind. Abgrabungen, Aufschüttungen Für die Gründungen der Bauwerke sowie für Untergeschosse, Tiefgaragen und Aufschüt-tungen gegenüber dem vorhandenen Geländeniveau sind Erdarbeiten erforderlich. Soweit im Gründungsbereich nasser bzw. aufgeweichter Boden ansteht, kann es nötig werden, diesen zu beseitigen und durch eine verdichtete Schotterlage zu ersetzen. Wasserentnahmen und Abwasser Im Bereich der Baugruben ist aufgrund von hoch anstehendem Grundwasser mit ein-dringendem Wasser während der Bauzeit zu rechnen. Die Gründungstiefen und Bauver-fahren sollten so gewählt werden, dass die notwendigen Entnahmen örtlich begrenzt sind. Es ist mit baubedingtem Abwasser zu rechnen. Eine Verunreinigung des Grund- bzw. des Teichwassers ist in jedem Falle zu vermeiden. Lärmwirkungen und Luftverunreinigungen Der Betrieb von Baumaschinen, der Abtransport von Boden, die Lieferung von Material und Baustoffen verursachen während der Bauzeit Lärmbelästigungen. An- und abfahrende Bau-fahrzeuge führen zu einem Ausstoß von Luftschadstoffen. Diese Belastungen betreffen die angrenzende Wohnbebauung (inkl. Biergarten) und die Besucher des Bürgerparks. Die Abwicklung der Baumaßnahmen beschränkt sich jedoch auf einen absehbaren Zeitraum. Abfall Überschüssige Bau- und Verpackungsmaterialien werden neben dem Betrieb von Maschinen zu einem erhöhten Abfallaufkommen während der Bauzeit führen. Die Abwicklung der Baumaßnahmen beschränkt sich jedoch auf einen absehbaren Zeit-raum. Landschaftsbild Da die bestehende Einfriedung des Geländes erst zum Ende der Baumaßnahmen entfernt wird, kann die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Baustelle begrenzt werden. 2.3. Betriebsbedingte Wirkfaktoren Wasser Aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers sind die Gebäude in geeigneter Weise abzu-dichten.
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Abwasser Die durch die Wohnnutzung verursachten Abwässer werden gesammelt und dem öffentlichen Kanalsystem zugeführt. Lärm Aufgrund der neuen Nutzung als Wohnanlage ist nicht mit einem Anstieg des Individual-verkehrs zu rechnen. Im Verfahren wurde ein Lärmschutzgutachten erstellt. Die Aussagen des Gutachtens werden in der Planung berücksichtigt. Im Osten des geplanten Wohngebietes befindet sich in einer Entfernung von ca. 230 m zum nächstgelegenen Baufeld ein Sportplatz, der einem Fußballverein wochentags zum Trainig und an den Wochenenden für Punktspiele dient. Andere Sportarten werden dort nicht ausgeübt. Um sicherzustellen, daß keine schädlichen Lärmemissionen von diesem Sportplatz ausgehen, wird auch hier der Einfluß auf das Wohngebiet untersucht. Die abschließenden Ergebnisse liegen noch nicht vor, es ist aber davon auszugehen, daß dann, wenn Maßnahmen zur Geräuschminderung erforderlich sein sollten, diese als passive Maßnahmen im Bereich der geplanten Gebäude realisiert werden könnten (z. B. Schallschutzfenster). Die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt. Geruch Im Verfahren wurde eine Stellungnahme zur Bewertung der Geruchsemissionen des Holz-kohlegrills der Gartenwirtschaft erstellt. Die Aussagen dieser Stellungnahme werden in der Planung berücksichtigt. Sonstige betriebsbedingte Wirkfaktoren sind bisher nicht abzusehen.
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3. Schutzgutanalyse und Bewertung (Aktueller Umweltzustand) 3.1. Schutzgut Tiere und Pflanzen Das Untersuchungsgebiet wird derzeit vorwiegend als Ziergartenanlage, die Fläche südlich der Kastanienallee als Wiese im besiedelten Bereich genutzt. Als potentielle natürliche Vegetation (PNV) ist für den Geltungsbereich N 8.4.2 gemäß Landschaftsplan ein (Sternmieren-)Eichen-Hainbuchenwald anzunehmen. Die PNV ist die Vegetationsgesellschaft, die sich bei Ausschaltung anthropogener Einflüsse unter den heute gegebenen Standortfaktoren einstellen würde. Gemäß Oberdorfer [OBERDORFER 1992] gehören folgende Gehölze zu einem Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald: Stieleiche, Hainbuche, Vogelkirsche, Winterlinde, Berg- und Spitzahorn, Esche, Rotbuche, Berg- und Feldulme, Traubeneiche, Feldahorn, Haselnuss, Zweigriffeliger Weißdorn, Rote Heckenkirsche, Europäisches Pfaffenhütchen, Stechpalme, Liguster, Wasser-Schneeball, Efeu, Wald-Geißblatt, Kleines Immergrün, am Oberrhein auch Walnuss, Edelkastanie und Kriech-Rose. Solche Wälder beeindrucken zeitig im Frühjahr durch den Blütenreichtum ihrer Frühblüher. Von den kennzeichnenden Gehölzarten der PNV wachsen derzeit im Gebiet u. a. Stieleiche, Vogelkirsche, Esche, Berg- und Feldahorn. Gesetzlich geschützte Biotope befinden sich nicht innerhalb des Geltungsbereiches. Jedoch liegt die Kastanienallee als Naturdenkmal teilweise im Bereich. Rote - Liste - Pflanzenarten konnten während der Kartierungsarbeiten im Oktober / November 2006 nicht nachgewiesen werden. Folgende Biotoptypen (nach der Verordnung über die Durchführung von Kompensations-maßnahmen [HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT 2005]) wurden im Gebiet festgestellt und bewertet. Die von den Baumkronen überdeckte Fläche wird zusätzlich zum Wert der unter den Bäumen liegenden Fläche gerechnet.
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lfd. Nr. Biotoptyp / Schlüsselnummer m² WP je m² WP Summe 1 Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht / 04.110 40 Stück (2.424 m²) 31 75.144 Pkt. 2 Einzelbaum, nicht heimisch, nicht standortgerecht / 04.120 46 Stück (1.037 m²) 26 26.962 Pkt. 3 Baumgruppe, heimisch, standortgerecht / 04.210 3 Stück (34 m²) 33 1.122 Pkt. 4 Baumgruppe, nicht heimisch, nicht standortgerecht / 04.220 15 Stück (280 m²) 28 7.840 Pkt. 5 Allee, nicht heimisch / 04.320 14 Stück (505 m²) 26 13.130 Pkt. 6 arten- und strukturarme Hausgärten / 11.221 10.192 m² 14 142.688 Pkt. 7 Wiese im besiedelten Bereich / 11.225 4.904 m² 21 102.984 Pkt. 8 Teich / 05.342 5.804 m² 27 156.708 Pkt. 9 Hecken-/ Gebüschpflanzung (Innenbereich) / 02.500 778 m² 23 17.894 Pkt. 10 Dachfläche nicht begrünt mit Kanalanschluss / 10.710 2.179 m² 3 6.537 Pkt. 11 Asphaltfläche mit Kanalanschluss / 10.510 562 m² 3 1.686 Pkt. 12 Wassergebundene Decke, Kiesweg und versiegelte Flächen, deren Wasserabfluss versickert wird / 10.530
3.753 m² 6 22.518 Pkt.
13 Schotterrasen / 10.540 854 m² 7 5.978 Pkt. 14 Straßenrand / 09.160 439 m² 13 5.707 Pkt. Gesamtfläche, Bestand 29.465 m² - 586.898 Pkt. Es handelt sich bei dem Gehölzen im Gebiet um gärtnerisch geprägte, mit naturraumfrem-den Arten durchsetzte Bestände. Die Kastanienallee, die ja zum Teil im Geltungsbereich liegt, ist ein Naturdenkmal und wird im Landschaftsplan als wichtiges lineares Ver-netzungsbiotop eingestuft, das es zu erhalten und zu verbessern gilt. Als unbedingt erhaltenswert wurden die zwei Eichen am Elfeicher Weg (Baum-Nr. 1 und 2) bewertet. Insgesamt wurden im Bestand 62 Laub- und 56 Nadelbäume kartiert. Die im Gebiet vorhandenen Biotoptypen (ohne Bäume) haben mit Ausnahme der Wiese südlich der Allee nur eine geringe naturschutzfachliche Bedeutung. Entsprechend erhält der Bilanzierungsbereich N 8.4.2 im Landschaftsplan nur 1 von 4 möglichen Punkten und wird damit als geringwertiges Biotop eingestuft. Auch der naturferne, eutrophe Teich ist gemäß Landschaftsplan als geringwertig einzustufen. Lediglich die Fläche südlich der Kastanienallee (bei Erstellung des Landschaftsplans eine kurzlebige Ruderalflur, heute eine Wiese) wird mit 2 (mittel) bewertet. Insgesamt gesehen hat der Geltungsbereich N 8.4.2 für die Pflanzen- und Tierwelt nur eine geringe Bedeutung. Er ist allerdings als Ergänzungsbereich zum Biotopsystem des Bürgerparks zu verstehen.
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Aufgrund der Siedlungsrandlage inmitten einer großzügigen Parkfläche ist von einer gewissen faunistischen Vielfalt auszugehen, in der Regel jedoch aus häufig vorkommenden Arten (ubiquitäre Arten). Eigene faunistische Untersuchungen wurden auf der Fläche nicht durchgeführt. Im Frühjahr und Sommer 2007 wird eine avifaunistische Untersuchung im Gebiet durchgeführt. Die Ergebnisse sollen bis Juli 2007 vorliegen und im Umweltbericht berücksichtigt werden. 3.2. Schutzgut Landschaftsbild und Erholung Der Geltungsbereich N 8.4.2 liegt inmitten des Bürgerparks Nord mit einer Gesamtfläche 32,12 ha. Diverse Sporthallen und -stätten, eine Eissporthalle, ein Schwimmbad und Gastronomie locken hier im Verbund mit einer Umgebung mit (Angel-)Teichen, alten Alleen, Stadtwiesen, Kleingärten und Gehölzbeständen viele Ausflügler an. Dazu kommt ein Schulkomplex (Berufsschulzentrum). Die Erreichbarkeit ist aufgrund der siedlungsnahen Lage sehr gut. Reizvolle Blicke in die umgebende Landschaft sind vom nahen Aussichtsberg möglich. Der Bürgerpark Nord ist im Landschaftsplan als örtlicher Erholungsschwerpunkt gekennzeichnet. Es sei hier angemerkt, dass der Bürgerpark Nord Teil des Grünzugs Bürgerpark Nord - Nordbahnhof - Auf der Hardt ist, der über die Grünverbindung Herrngarten - Bürgerpark mit der Innenstadt verbunden ist. Der Biergarten im Geltungsbereich N 8.4.2 fügt sich mit seinem parkähnlichen Charakter gut in den Bürgerpark ein und ist ein wichtiger Bestandteil desselben. Die Fläche ist im Landschaftsplan auf einer 4-stufigen Skala mit 2, d. h. mit mittlerem bis hohem Erholungspotential, bewertet worden bei einer intensiven Erholungsinfrastruktur. Das Planungsgebiet selber ist derzeit durch hohe Fichtenhecken und Sichtschutzzäune so gut wie nicht einsehbar. Landschaftsbildprägend ist die Kastanienallee. Ein wassergebundener Weg (mit Bank) auf der Ostseite von der Kastanienallee zum Elfeicher Weg ist derzeit öffentlich nutzbar. Für den Bereich (Naturraum Hessische Rheinebene) gelten gemäß Landschaftsplan folgende für das Plangebiet relevante Grundsätze zur Entwicklung: - Schutz und Entwicklung der Grünflächen im Siedlungsbereich - wertvolle Parkanlagen und Alleen sind zu erhalten. Für den Bürgerpark fordert der Landschaftsplan eine Entwicklung zu einem extensiv gepflegten 'Landschafts- und Freizeitpark' unter Tabuisierung der Stillgewässer. Die Erholungsnutzung soll im Parkgebiet vorrangig sein.
3.3. Schutzgut Luft und Klima Darmstadt liegt in der Übergangszone zwischen der warmen, trockenen Oberrheinebene und dem kühleren, niederschlagsreicheren Odenwald. Hier herrschen milde Winter und warme Sommer mit geringen Niederschlägen. Die mittlere Jahrestemperatur liegt bei über 9 °C. Westwinde sind vorherrschend. Mangelnder Luftaustausch kann zu einer hohen biokli-
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matischen Belastung führen. Darmstadt gilt laut Landschaftsrahmenplan als sehr hoch lufthygienisch belastet. Da sich die Darmstädter Kernstadt bis zu mehreren Grad Celsius höher aufheizen kann als die klimaaktiven Grünflächen im Außenbereich, kommt der Erhaltung klimawirksamer Grünstrukturen in Innenstadtnähe für die mikroklimatische Entlastung eine erhöhte Bedeu-tung zu. Der Bereich des Bürgerparks Nord wird im Landschaftsplan als klimaaktive Grünfläche von mittlerer Bedeutung eingestuft. Er dient als Frischluftbahn zur Innenstadt hin für die frischluftproduzierenden Flächen der Fasanerie. Für den Bereich (Naturraum Hessische Rheinebene) gelten gemäß Landschaftsplan folgende für das Plangebiet relevante Grundsätze zur Entwicklung: - Erhalt von Grünzügen; radial vom Stadtrand zur Stadtmitte mit niedrigem bzw. lockerem Bewuchs. Sie ermöglichen Frisch- und Kaltluftzufuhr aus den Randgebieten.
3.4. Schutzgut Boden Der Geltungsbereich N 8.4.2 liegt im Flugsandgebiet des Oberrheingrabens. Der Landschaftsplan und die Bodenkarte BK25 Darmstadt Ost [HESSISCHES LANDESAMT FÜR BODENFORSCHUNG 1984] machen zum Planungsgebiet selbst keine Aussage über den Bodentyp. Jedoch kann davon ausgegangen werden, dass im Planungsbereich der gleiche Typ vorliegt wie im unmittelbar nördlich und westlich anschließenden Gebiet, das in Landschaftsplan und Bodenkarte charakterisiert ist. Es handelt sich hier um fein- bis mittelkörnige, entkalkte, schwachlehmige Sande, aus denen sich eine tiefgründige Braunerde (mit Bändern) entwickelt hat. Im Untergrund sind dagegen carbonatreiche ältere Flugsande zu erwarten. Wie aus der geologischen Karte [HESSISCHES GEOLOGISCHES LANDESAMT 1938] ersichtlich, stehen im Bereich des Bürgerparks Nord im Untergrund altdiluviale Tone an. Diese wurden im Planungsgebiet früher abgebaut (Ziegelei). Mit entsprechenden Eingriffen in die natür-lichen Bodenhorizonte ist hier zu rechnen. Heute ist die ehemalige Tongrube ein Grund-wasserteich. Im Bereich der Böschung zur Kastanienallee hin steht Ziegeleischutt an. Der Boden ist im Bereich des privaten Freizeitgeländes gärtnerisch beeinflusst. Er besitzt eine hohe Wasserdurchlässigkeit und kommt für eine Versickerung in Frage. Das Grundwasser ist hoch anstehend (bei ca. 3 m unter Flur). Die ist ggf. bei der Planung von Versickerungsanlagen zu beachten. Die nutzbare Feldkapazität ist gering. Die Gefährdung durch Schwermetall- bzw. Nitratbelastung ist hoch (geringes Puffer-vermögen), die natürliche Fruchtbarkeit gering. Der Boden ist durch Abtragung bzw. Abblasung durch Wind gefährdet. Hinweise auf Bodendenkmäler liegen nicht vor. Bezüglich des Schutzgutes Boden wird im Landschaftsplan darauf verwiesen, dass die wasserdurchlässigen Sandböden mit hohem Grundwasserstand durch Schadstoff-
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anreicherung gefährdet sind. Auf eine intensive Düngung ist hier zu verzichten. Dies gilt im Planungsgebiet um so mehr, da eine Eutrophierung des Teiches zu vermeiden ist. Auf mögliche Altlasten im Gebiet wurde bereits in Kapitel 2.2 verwiesen. 3.5. Schutzgut Wasser Bei dem ca. 0,6 ha großen Teich im Planungsgebiet handelt es sich um eine ehemalige Ton-grube mit steilem, großteils befestigtem, unnatürlichem Ufer. Natürliche Ufervegetation ist kaum vorhanden. Der Teich ist ein Grundwasserteich. Der Zustand ist gemäß Landschafts-plan (Karte 21) als nährstoffreich zu bezeichnen. Das Grundwasser steht hoch an (bei ca. 3 m unter Flur [HESSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, DEZERNAT HYDROLOGIE 1998]). Aufgrund der schlechten Filter- und Pufferfähigkeit des Bodens (s. o.) ist die Verschmutzungsgefahr des Grundwassers hoch. Die Grundwasserergiebigkeit ist laut Landschaftsplan sehr gering (1-5 l/sec). Es ist von einer hohen Grundwasserneubildungsrate (vor allem im Winter) auszugehen. Wasserschutzgebiete sind hier nicht ausgewiesen. Der Geltungsbereich N 8.4.2 liegt im Absenkungseinfluss der Grundwasserförderung. Bei der Ermittlung des Bemessungsgrundwasserstandes ist davon auszugehen, dass die Grund-wasserförderung nicht immer, bzw. nicht immer im gleichen Umfang erhalten bleibt. Gemäß der Flurabstandskarte von Hessenwasser [HESSENWASSER 2004] ist im Falle einer Ein-stellung der Grundwasserförderung bei klimatisch nassen Verhältnissen und einem hohen Rheinpegel für den Geltungsbereich N 8.4.2 von einem Grundwasserstand von unter 50 cm bzw. zwischen 50 und 100 cm auszugehen. Entsprechende Vorkehrungen (wasser-undurchlässige Wannen für die Kellergeschosse und ggf. Auftriebssicherung) sind bei der Planung zu berücksichtigen. In der hessischen Rheinebene sind gemäß Regionalplan Südhessen die Grundwasser-qualität und die Grundwasserneubildung zu sichern. Unversiegelte Flächen sollen für die Grundwasserneubildung erhalten werden. 3.6. Schutzgut Mensch Das Untersuchungsgebiet ist durch gärtnerische Nutzung (Hausgärten) geprägt. Es existieren diverse Wegeflächen (von Ortbetonbelägen bis zum Schotterrasen). Da es sich um privat genutztes, eingefriedetes Land handelt, spielt bisher die öffentliche Nutzung keine Rolle. Das Grundstück ist größtenteils von Fichtenhecken und Sichtschutzzäunen umgeben und so für Außenstehende so gut wie nicht einsehbar. Die Nutzungen sind im Bestandsplan (Plan Nr. 3) dargestellt (s. a. Kap 3.1). Die Kastanienallee ist eine Sackgasse mit Anschluss an die Kranichsteiner Straße. Hinter dem neuen Parkplatz kann sie verkehrsberuhigt gestaltet werden. Der Parkplatz dient als Wendeplatz. Die Entfernung zur Kranichsteiner Straße beträgt ca. 270 m, zum Martin - Luther - King - Ring ca. 150 m. Nach Auskunft von Herrn Korn, Vermessungsamt Darmstadt sind im Geltungsbereich keine Pegelwerte für (Straßen-)Lärm > 50 dBA messbar. Der Lärm wird durch den Aussichtsberg bzw. angrenzende Hügel im Bürgerpark stark reduziert.
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Des weiteren gibt es den Verkehr der Biergartenbesucher und der umliegenden Bewohner. Es ist mit einer Lärmbelästigung seitens des Biergartens 'Zum Scheinheil'gen' auch bis in die späten Abendstunden zu rechnen, insbesondere bei größeren Veranstaltungen (z. B. mit Großbildleinwand). Der Biergarten ist mit allein 1500 Sitzplätzen im Freien einer der größten Südhessens und verfügt auch über eine 500 m² große Festhalle. Entsprechend hoch ist der Parkraumbedarf. Auf dem Gelände des Biergartens stehen lediglich ca. 45 Parkplätze zur Verfügung. Die Biergartenbesucher nutzen deshalb auch die Parkflächen der Eissporthalle und des Schwimmbades. Das Unfallrisiko durch Emissionen ist im Rahmen der Seveso-II-Richtlinie wie folgt zu beurteilen: Es sind Unfallgefahren zu berücksichtigen, die auf das Gebiet einwirken können. Hierbei sind die Richtlinien 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso-II-Richtlinie) und ihre Umsetzung durch § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz zu berücksichtigen, wonach bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die Nutzungen einander so zuzuordnen sind, dass schädliche Umweltauswirkungen und von schweren Unfällen in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Die hier zu berücksichtigenden nächstgelegenen Störfallanlagen nach dem Bundes-immissionsschutzgesetz und der 12. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (12. BlmSchV, Störfallverordnung) befinden sich auf dem Betriebsgelände der Fa. Merck, welches westlich des Plangebietes in einer Entfernung (Luftlinie) von mindestens ca. 970 m an der Frankfurter Landstraße gelegen ist. Das "Gutachten zur Verträglichkeit des Betriebsbereiches der Fa. Merck mit den Planungen in dessen Umfeld unter dem Gesichtspunkt des § 50 BImSchG bzw. des Artikel 12 der Seveso-II-Richtlinie", erstellt im Juni 2006 vom TÜV Nord, berücksichtigt sämtliche Anlagen der Fa. Merck und errechnet einen Achtungsabstand zur Fa. Merck für sensible Nutzungen. Planungen, die außerhalb der Achtungsgrenze liegen, sind unter dem Gesichtspunkt des § 50 BImSchG nicht betroffen. Der Achtungsabstand beträgt ca. 800 m vom Betriebsbereich der Fa. Merck. Insgesamt kann daher davon ausgegangen werden, dass durch das Vorhaben weder die Rechte des Betriebes berührt werden, noch mit besonderen Unfallrisiken oder einer zusätzlichen Gefährdung der Bevölkerung zu rechnen ist. 3.7. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Der Teich als ehemalige Tongrube und die Kastanienallee (angepflanzt 1729) stellen zwei Zeugnisse der Zeitgeschichte dar, die es zu erhalten gilt. 3.8. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Die verschiedenen Umweltmedien sind eng über Wechselwirkungen miteinander verknüpft (natürliches Wirkungsgefüge). So führt z. B. der Verlust des Schutzgutes 'Boden' durch Versiegelung zu einer geringeren Niederschlagsversickerung und einer geringeren Grundwasserneubildungsrate. Durch die Neuversiegelung wird auch die eingestrahlte
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Sonnenenergie reflektiert und die umgebende Lufttemperatur erhöht. Die relative Luftfeuchte und die Verdunstungsrate werden gesenkt und die nächtliche Abkühlung verzögert. Der Verlust von Boden bedeutet auch gleichzeitig den Verlust von Lebensraum für Pflanzen. 3.9. Zusammenfassende Bewertung der Schutzgüter Zusammenfassend kann der Bilanzierungsbereich als Fläche mit mittlerer Bedeutung für das Schutzgut Klima / Luft eingestuft werden. Er liegt in einem Raum, der für das Schutzgut Landschaftsbild / Erholung ebenfalls von mittlerer Bedeutung ist. Das Planungsgebiet selbst ist jedoch derzeit für die Öffentlichkeit weder zugänglich noch einsehbar (private Nutzung). Boden und Wasser sind im Gebiet als empfindlich zu charakterisieren. Bezüglich des Schutzgutes Tiere und Pflanzen ist die Wertigkeit eher gering.
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4. Konflikte und Beeinträchtigungen 4.1. Schutzgut Tiere und Pflanzen Die Biotopwertigkeit des Bestandes ist insgesamt gering (siehe 3.1). Hochwertige Biotopstrukturen sind im Bilanzierungsbereich nicht betroffen. Die 14 Kastanien der Allee werden komplett erhalten, ebenso die beiden als unbedingt erhaltenswert eingestuften Eichen (Baum Nr. 1 und 2). Von den weiteren 46 Bestands-Laubbäumen können 34 erhalten werden, insgesamt also 50 Laubbäume. Die Nadelbäume werden bis auf eine Douglasie (Nr.82) alle gefällt. Es werden 73 neue Bäume mit ca. 20 cm Stammumfang gepflanzt, davon 4 als Nachpflanzung in der Kastanienallee. Die Arten werden aus der potentiell natürlichen Vegetation gewählt. Insgesamt gesehen wird die Anzahl der Bäume etwas erhöht (vorher: 118, nachher: 124), wobei bei der Neuanlage ökologisch wertvollere Arten gepflanzt werden. Die bestehende Ziergartenanlage (vorwiegend Rasen und Koniferen) wird durch die neue Bepflanzung mit vorwiegend heimischen Gehölzen und Flächen mit ökologisch wertvollen Stauden aufgewertet. Die eher lockere Bebauung in Verbindung mit einer großzügigen Gartenanlage wird eine gewisse Strukturvielfalt mit sich bringen. Wichtig ist der Erhalt der Biotopverbundfunktion der Kastanienallee. Diese wird durch Nach-pflanzungen ergänzt. Folgende Biotoptypen (nach der Verordnung über die Durchführung von Kompensations-maßnahmen [HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT 2005]) werden im Gebiet gemäß Planung bewertet. Die von den Baumkronen überdeckte Fläche wird zusätzlich zum Wert der unter den Bäumen liegenden Fläche gerechnet.
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lfd. Nr. Biotoptyp / Schlüsselnummer m² WP je m² WP Summe 1 Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht, Erhalt / 04.110 33 Stück (1.980 m²) 31 61.380 Pkt. 2 Einzelbaum, nicht heimisch, nicht standortgerecht, Erhalt / 04.120 4 Stück (196 m²) 26 5.096 Pkt. 3 Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht, Planung / 04.110 69 Stück, (345 m²) 31 10.695 Pkt. 4 Einzelbaum, nicht heimisch, nicht standortgerecht, Planung (4 Rosskastanien) / 04.120 4 Stück, (20 m²) 26 520 Pkt.
5 Allee, nicht heimisch, Bestand / 04.320 14 Stück (505 m²) 26 13.130 Pkt. 6 arten- und strukturarme Hausgärten, gärtnerisch gepflegte Anlage / 11.221 9.998 m² 14 139.972 Pkt.
7 Wiese im besiedelten Bereich / 11.225 1.813 m² 21 38.073 Pkt. 8 Teich / 05.342 5.804 m² 27 156.708 Pkt. 9 Hecken-/ Gebüschpflanzung (Innenbereich) / 02.500 1.197 m² 23 27.531 Pkt. 10 Dachfläche nicht begrünt, mit Regenwasserversickerung / 10.715 520 m² 6 3.120 Pkt.
11 Dachfläche extensiv begrünt / 10.720 2.070 m² 19 39.330 Pkt. 12 Dachfläche intensiv begrünt / 10.730 1.051 m² 13 13.663 Pkt. 13 Asphalt- bzw. Ortbetonfläche mit Kanalanschluss / 10.510 643 m² 3 1.929 Pkt. 14 Pflasterfläche mit Kanalanschluss / 10.520 104 m² 3 312 Pkt. 15 Wassergebundene Decke und versiegelte Flächen, deren Wasserabfluss versickert wird / 10.530
4.340 m² 6 26.040 Pkt.
16 Rasenpflaster, Rasenwaben / 10.540 1.477 m² 7 10.339 Pkt. 17 Straßenrand / 09.160 448 m² 13 5.824 Pkt. Gesamtfläche, Planung 29.465 m² - 553.662 Pkt. Durch die Veränderung abiotischer Faktoren (Boden, Kleinklima) und biotischer Faktoren (Beseitigung von vorhandener Vegetation, Störung / Beunruhigung der Tierwelt) ergeben sich zum Teil veränderte Existenzbedingungen für die im Gebiet vorkommenden Tierarten. Aufgrund der auf ökologischen Ausgleich bedachten Planung sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand (s. a. Kap. 3.1) keine gravierenden Auswirkungen für die Fauna zu erwarten. Abzuwarten sind die Ergebnisse einer avifaunistischen Untersuchung im Sommer 2007.
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4.2. Schutzgut Landschaftsbild und Erholung Die Fläche wird durch die neue Planung erst öffentlich einsehbar. Ein zusätzlicher, öffentlich nutzbarer Weg auf der Seite zum Biergarten hin verbessert die Durchgängigkeit des Geländes. Da aufgrund des hohen Grünanteils in der Planung der Grüncharakter des Gebietes erhalten bleibt, kann hier nicht von dem Verlust stadtnahen Erholungsraumes gesprochen werden. Die Einrichtung privater Nutz- und Ziergärten mit zusätzlichen Abgrenzungen durch Zäune ist gemäß Bebauungsplan ausgeschlossen. Ein parkähnlicher Charakter des Gebietes ist angestrebt. Straßenbegleitende, ergänzende Baumneupflanzungen sind an der landschaftsbild-prägenden Kastanienallee vorgesehen. Im Bereich des Parkplatzes sind ergänzend weitere Gehölz- und Strauchpflanzungen geplant. Insgesamt wird die Wertigkeit des Planungsgebietes für das Schutzgut Landschaftsbild und Erholung nicht wesentlich verschlechtert. 4.3. Schutzgut Luft und Klima Durch die eher lockere Bebauung ist weiterhin eine Luftzirkulation gewährleistet. Der Geltungsbereich N 8.4.2 behält auch nach Umsetzung des Bebauungsplans seine Bedeutung als klimatisch und lufthygienisch wenig belastetes Gebiet mit großzügiger Durchgrünung. Die Funktion als klimaaktive Grünfläche bleibt erhalten. 4.4. Schutzgut Boden Die Empfindlichkeit der im Planungsgebiet vorhandenen Böden gegenüber Verunreinigung und Ausblasung ist hoch. Der natürliche Oberboden ist zu sichern und vor Verunreinigung zu schützen. Die Gebäudefläche (hier: bilanzierte Fläche = Dachfläche) nimmt gemäß Planung von 2.179 auf 2.590 m² um ca. 19 % zu. Die Wegefläche wächst von 5.169 auf 6.580 m² um ca. 27 %. Der Versiegelungsgrad steigt insgesamt gesehen also um ca. 25 % gegenüber dem Bestand, wobei ein Großteil der Oberflächenwässer versickert werden soll und teilweise auch begrünte Wegeflächen vorgesehen sind. 4.5. Schutzgut Wasser Die Grundwasserneubildung im Planungsgebiet bleibt gegenüber dem Ist-Zustand in etwa erhalten, da der Versiegelungsgrad nur geringfügig zunimmt und das anfallende Oberflächen-wasser versickert wird. Die verbleibenden unversiegelten Flächen können das Regenwasser in ausreichendem Maße aufnehmen. Das Dachwasser (einschließlich der begrünten Tiefgarage) und das von den Wegen abfließende Wasser (mit Ausnahme der Tiefgaragenzufahrt) sollen im Gelände über einen belebten Bodenfilter versickert werden.
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4.6. Schutzgut Mensch Für die Öffentlichkeit wird das Planungsgebiet nach Neubebauung besser einsehbar und nutzbar. Ein zusätzlicher Weg zwischen Elfeicher Weg und Kastanienallee verbessert die Erschließung des Bürgerparks. Es ist aufgrund der Neubebauung nicht mit einer Zunahme des Individualverkehrs im Bereich der Zufahrt der Wohnanlage und des neuen Parkplatzes zu rechnen. Im Verhältnis zum bestehenden Verkehrsaufkommen im Bereich Bürgerpark Nord mit den diversen Sportstätten und der Gastronomie wird die Verkehrsbelastung im Bürgerpark insgesamt nicht merklich zunehmen. Zur Lärmreduzierung sollten überfahrbare Roste im Bereich der Tiefgarageneinfahrt gedämpft bzw. mechanisch befestigt werden und Tiefgaragentore ohne Quietsch- und Schleifgeräusche zu öffnen bzw. zu schließen sein. Schallschutzmaßnahmen zwischen Biergarten und Wohnbaufläche sind vorgesehen (siehe auch Kapitel 2.3). Die neue Wohnanlage dient dem Ziel der Wissenschaftsstadt Darmstadt, in den kommenden 15 Jahren um 10.000 Einwohner zu wachsen. Sie bietet einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung eine attraktive Wohnmöglichkeit. Die stadtnahe Lage in Verbindung mit dem unmittelbar benachbarten Naherholungsbereich mit seinen diversen Freizeitmöglichkeiten tragen zur Attraktivität der neuen Wohnanlage bei. Insgesamt handelt es sich hier mit 50 neuen Wohneinheiten nur um eine geringfügige Siedlungserweiterung. 4.7. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Teich und Kastanienallee als wertvolle Zeugnisse der Zeitgeschichte werden erhalten. Die Allee wird durch Baumpflanzungen ergänzt. In den Uferbereich des Teiches wird nicht eingegriffen. 4.8. Zusammenfassende Konfliktbewertung Im Sinne von § 18 BNatSchG ist ein Eingriff gegeben, da das geplante Vorhaben mit der Veränderung der Gestalt und Nutzung von Grundflächen verbunden ist sowie durch das Vorhaben verursachte Beeinträchtigungen als erheblich und nachhaltig einzustufen sind. 4.9. Entwicklungsprognose bei Durchführung / Nichtdurchführung der Planung Aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans ist für das Planungsgebiet eine Ent-wicklung als Wohngebiet mit offener Bebauung und guter Durchgrünung bestimmt. Aufgrund der Zweckbestimmung der Anlage ist eine Wohnnutzung durch ältere Bürger zu erwarten. Bei Nichtdurchführung der Planung ist eine weiterbestehende Nutzung als private Grünfläche bzw. privates Freizeitgelände mit bewohnten Häusern zu erwarten. Gegenüber dem Bestand werden jedoch in der Planung eine verbesserte Einsehbarkeit, eine verbesserte Durchgängigkeit, eine qualitativ hochwertigere Gestaltung, eine qualitativ und ökologisch wertvollere Begrünung sowie eine bessere Erschließung (Parkplatz) des Planungsgebietes einschließlich seines Umfeldes erreicht.
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5. Maßnahmen 5.1. Vermeidungs- und Minimierungskonzept Nach § 19 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs dazu verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen bzw. so gering wie möglich zu halten (Vermeidungs- und Minimierungsgebot). So sind zunächst mögliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu prüfen. Es gilt die Vorrangigkeit des Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsprinzips gegenüber der Ersatzmaßnahme. Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen: Schutzgut 'Tiere und Pflanzen': - Erhalt wertvoller Gehölze: Die beiden großen Eichen (Baum Nr. 1 und 2) werden vor Beginn der Baumaßnahme im Bereich der Wurzeln und der Krone gesichert. Der Stammabstand zur Bebauung beträgt bei Nr. 2 ca. 7,80 m, damit wird der Mindestabstand von 3,50 m gewahrt. Die 14 Kastanien der Allee werden komplett erhalten. Von den weiteren 46 Bestands-Laubbäumen können 34 erhalten werden, alle haben eine Abstand von über 3,50 m zur Bebauung, z. T. jedoch nur 4,50 m. Entsprechende Sicherungsmaßnahmen für Stamm-, Kronen- und Wurzelbereiche sind vor Beginn der Baumaßnahem zu treffen. - Neupflanzung von standortgerechten, vorwiegend heimischen Bäumen (73 Hochstämme) - extensive Begrünung der Dachflächen - für Kleinsäuger durchlässige Gestaltung von Einfriedungen - Verwendung insektenfreundlicher Leuchtmittel bei der Außenbeleuchtung (Natriumdampfhochdrucklampen (HSE/T) mit gelbem Licht). Schutzgut 'Landschaftsbild / Erholung': - Nachpflanzung von vier Rosskastanien in der Kastanienallee - Verbesserung der Einsehbarkeit, Erlebbarkeit und Durchwegung des Geländes - Entwicklung einer qualitativ und ökologisch wertvollen Grünfläche. Schutzgut 'Klima / Luft': - lockere Bebauung (--> ausreichende Durchlüftung) - energiesparende Bauweise zur Verringerung des Schadstoffausstoßes - Verringerung des Aufwärmpotentials durch Durchgrünung. Schutzgut 'Boden': - angemessene bauliche Nachverdichtung - Begrünung der Dachflächen - gering gehaltene Wegebreiten - Bündelung von Ver- und Entsorgungsleitungen - verantwortungsvolle Verwendung von Dünge- und zugelassenen Pflanzen-schutzmitteln. Schutzgut 'Wasser': - Verwendung wasserdurchlässiger Beläge
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- Ableitung des Niederschlagswassers der Wege größtenteils in benachbarte Grünflächen - das Niederschlagswasser der Dachflächen sowie der begrünten Tiefgaragenflächen wird im Gelände über einen belebten Bodenfilter versickert, die Dachbegrünung trägt zu einem verzögerten Abfluss bei - Verzicht auf die Ausbringung von Streusalz - verantwortungsvolle Verwendung von Dünge- und zugelassenen Pflanzen-schutzmitteln. Schutzgut 'Mensch': - die Erschließung des Naherholungsgebietes Bürgerpark Nord wird verbessert - Schallschutzmaßnahmen zwischen Biergarten und Wohnbaufläche werden vorgesehen. Schutzgut 'Kultur- und sonstige Sachgüter': - Nachpflanzung von vier Rosskastanien in der Kastanienallee. 5.2. Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen Nach § 19 BNatSchG sind unvermeidbare erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auszugleichen, soweit es zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist. Gestörte Funktionen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sind gleichartig und gleichwertig wiederherzustellen. 5.2.1 Tabellarische Berechnung des Kompensationsdefizits Die Berechnung ist auf den folgenden Seiten ersichtlich (Formblätter). Die planinternen Ausgleichsmaßnahmen wie Dachbegrünung und Versickerung des Wege- und Dachwassers sind dabei bereits berücksichtigt. Es ergibt sich ein Kompensationsdefizit von 33.236 Punkten, das entspricht 5,7 % des Bestandswertes (586.898).
Tabellarische Berechnung des Kompensationsdefizits 1 4110 Einzelbaum,einheimisch,standortgerecht, Bestand 31 (2.424) (1.980) 75.144 61.380 13.764 4120 Einzelbaum,nicht heim.,nicht standortg., Bestand 26 (1.037) (196) 26.962 5.096 21.866 4210 Baumgruppe, heimisch, standortgerecht 33 (34) (0) 1.122 0 1.122 4220 Baumgruppe, nicht heimisch, nicht standortgerecht 28 (280) (0) 7.840 0 7.840 4320 Allee, nicht heimisch 26 (505) (505) 13.130 13.130 0 11221 arten/strukturarme Hausgärten,gärtn. gepfl. Anlage 14 10.192 9.998 142.688 139.972 2.716 11225 Wiese im besiedelten Bereich 21 4.904 1.813 102.984 38.073 64.911 5342 Teich 27 5.804 5.804 156.708 156.708 0 2500 Hecken-/Gebüschpflanzung (Innenbereich) 23 778 1.197 17.894 27.531 -9.637 10710 Dachfläche, nicht begrünt mit Kanalanschluss 3 2.179 0 6.537 0 6.537 10530 Wasserdurchläss. Flächenbefestigung, versiegelte Flächen, deren Wasserabfluss versickert wird 6 3.753 4.340 22.518 26.040 -3.522 10540 Schotterrasen, Rasenpflaster, Rasenwaben 7 854 1.477 5.978 10.339 -4.361 10510 Ortbeton- / Asphaltfläche mit Kanalanschluss 3 562 643 1.686 1.929 -243 9160 Straßenrand 13 439 448 5.707 5.824 -117 2 29.465 25.720 586.898 486.022 100.876
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2 1 29.465 25.720 586.898 486.022 100.876 10715 Dachfläche, nicht begrünt, mit Regenwasservers. 6 520 3.120 -3.120 10720 Dachfläche, extensiv begrünt 19 2.070 39.330 -39.330 10730 Dachfläche, intensiv begrünt 13 1.051 13.663 -13.663 10520 Pflasterfläche mit Kanalanschluss 3 104 312 -312 4110 Einzelbaum,einheimisch,standortgerecht, Planung 31 (345) 10.695 -10.695 4120 Einzelbaum,nicht heim.,nicht standortg., Planung 26 (20) 520 -520 29.465 29.465 586.898 553.662 33.236 33.236 11.632,60 €
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5.2.2 Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Planungsgebiets ("planextern") Nach der neuen Kompensationsverordnung des Landes Hessen muss zwischen Eingriff und Kompensationsmaßnahme ein regionaler Zusammenhang bestehen, d. h. die Kompensationsfläche muss in derselben naturräumlichen Haupteinheitengruppe (hier Nördliches Oberrheintiefland) oder im selben Flächennutzungsplan liegen. 'Natura 2000' - Gebiete sind vorrangig zu berücksichtigen. Die Vermittlung von Kompensationsflächen erfolgt in Abstimmung mit dem Grünflächen- und Umweltamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt (zugleich Untere Naturschutzbehörde) und wird im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages geregelt. Wer Kompensationsmaßnahmen durchführt, die ihrer Art nach einer Funktionssicherung bedürfen, hat diese für mindestens 30 Jahre sicher zu stellen. Soweit eine Kompensationsabgabe nicht in Betracht kommt, ist eine Ausgleichsabgabe gemäß Berechnung (s. o.) zu erstatten.
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6. Grünordnerische Festsetzungen und Hinweise Die grünordnerischen Festsetzungen sind mit den Festsetzungen des Bebauungsplans abgestimmt. 6.1. Festsetzungen A. Pflanzbindungen (§ 9 (1) 20 und 25 BauGB i. V. m. § 1 (6) 7a BauGB) A.1 Pflanzbindung Einzelbäume Bei der Durchführung von Erd- und Bauarbeiten ist eine Beeinträchtigung der zu erhaltenden Bäume durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen im Bereich der Wurzel, des Stammes und der Krone auszuschließen. Abgrabungen, Auf-schüttungen und länger dauernde Überdeckungen sind innerhalb des Kronen-bereichs nicht zulässig. Der Wurzelraum ist vor Befahrung zu sichern. Die Bäume sind dauerhaft zu erhalten und fachgerecht zu pflegen. Bei Abgängigkeit sind die Bäume durch einen hochstämmigen Baum gemäß Auswahlliste zu ersetzen. Es wird ein Mindeststammumfang von 20 / 25 cm (gemessen in 1 m Höhe) festgesetzt. Abgängige Rosskastanien im Bereich der Kastanienallee sollen gleichartig ersetzt werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz der zu erhaltenden Bestandsbäume und der Sicherung des Kleinklimas. A.2 Pflanzbindung Sträucher Die zu erhaltenden Strauchpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und fachgerecht zu pflegen. A.3 Pflanzbindung Wiese Die zu erhaltenden Wiesenflächen sind extensiv zu pflegen (max. 1 - 2 x Mahd / Jahr unter Abtransport des Mähgutes) und dauerhaft zu erhalten. B. Pflanzgebote (§ 9 (1) 20 und 25 BauGB i. V. m. § 1 (6) 7a BauGB) B.1 Pflanzgebot Hochstämme Im Bereich der öffentlichen Grünflächen sind insgesamt mindestens 24 Hochstämme heimischer Arten der Artenauswahlliste zu pflanzen. Des weiteren sind im Bereich der Kastanienallee mindestens 4 Rosskastanien - Hochstämme zu pflanzen. Im Bereich der privaten Freiflächen sind insgesamt mindestens 45 Hochstämme der Artenauswahlliste zu pflanzen. In privaten und öffentlichen Bereichen ist für Baumpflanzungen eine Baumscheibe von mindestens 8 m² zu gewährleisten. Die Baumscheiben sind durch geeignete
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Maßnahmen gegen Betreten und Befahren zu sichern. Es wird ein Mindeststamm-umfang von 20 / 25 cm (gemessen in 1 m Höhe) für Hochstämme festgesetzt. Die Bäume sind dauerhaft fachgerecht zu pflegen und bei Ausfall gleichwertig zu ersetzen. Diese Maßnahme dient der Förderung der Biotopstruktur, der Aufwertung des Wohnumfeldes sowie der Verbesserung des Kleinklimas. B.2 Grünflächen im öffentlichen Bereich Grünflächen im öffentlichen Bereich sind, soweit keine Pflanzbindung besteht (Pflanzbindung Sträucher bzw. Pflanzbindung Wiese), unter Ausnahme der Straßenränder mit heimischen Gehölzarten der Auswahlliste zu begrünen und dauerhaft zu unterhalten (Pflanzgebot Sträucher). Im unmittelbaren Bereich des öffentlichen Parkplatzes und westlich des östlichen Parkweges sind Rasen- und Wiesenflächen zulässig. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist im Bereich von Ausfahrten und Kurven auf ausreichende Sichtfreiheit zu achten. Diese Maßnahme dient der Förderung der Biotopstruktur, der Aufwertung des Wohnumfeldes sowie der Verbesserung des Kleinklimas. B.3 Grünflächen auf privaten Grundstücksflächen Nicht überbaubare Flächen der privaten Grundstücke mit Ausnahme von Wegen, Zufahrten, Terrassen und Stellplätzen sind zu begrünen und dauerhaft zu unterhalten. Soweit überbaubare Flächen nicht überbaut oder anderweitig genutzt werden, sind sie gärtnerisch zu gestalten und zu unterhalten. Es sind mindestens 20 % der für Begrünungen zur Verfügung stehenden Fläche als Strauchpflanzung mit Arten der Auswahlliste anzulegen. Bisher unverbaute Böschungsbereiche des Teiches sind von Bauwerken (Mauern u. ä.) freizuhalten. Die zeichnerisch festgesetzten Baumstandorte und Pflanzflächen auf privaten und öffentlichen Flächen können funktionalen und technischen Erfordernissen angepasst werden, vorausgesetzt, die Anzahl der Bäume bzw. die Flächensumme bleibt unverändert. Diese Maßnahme dient der Förderung der Biotopstruktur, der Aufwertung des Wohnumfeldes sowie der Verbesserung des Kleinklimas.
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C. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 (1) 4, § 9 (1) 20 und 25 BauGB, § 81 (1) 5 HBO) C.1 Tiefgaragenbegrünung Begrünbare Flächen der Tiefgarage sind zum Zwecke einer intensiven Begrünung zu überdecken. Die Überdeckungsstärke des Vegetationssubstrates muss im Mittel 0,25 m betragen. Diese Maßnahme dient dem größtmöglichen Erhalt der Bodenfunktionen im Planungsgebiet. C.2 Dachbegrünung der Gebäude Flachdächer der Gebäude sind flächig extensiv zu begrünen. Die Mindest-vegetationsschicht beträgt 8 cm. Davon ausgenommen sind Dachterrassen und Dachüberstände. Diese Maßnahme dient dem größtmöglichen Erhalt der Bodenfunktionen im Planungsgebiet. D. Örtliche Bauvorschriften (§ 81 (1) 5, HBO i. V. m. § 1 (6) 7a und 7e BauGB, § 51 (3) HWG) D.1 Befestigte Flächen Alle Wegeflächen, Stellplätze und Zufahrten sowie sonstige zu befestigende Flächen sind so herzustellen, dass Regenwasser versickern oder in angrenzenden Grün-flächen abfließen kann. Ausgenommen hiervon sind die Kastanienallee, die zwei nördlich angrenzenden Zufahrtsbereiche zur Wohnanlage hin sowie die Tief-garagenzufahrt. Entsprechende Sickermulden sind vorzusehen. Kfz - Stellplätze sind wasserdurchlässig auszuführen mit einem Abflussbeiwert von Ψ = 0,4 - 0,6 (z. B. Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster). Im Bereich der öffentlichen Flächen sind versiegelte Oberflächen mit einem Abfluss-beiwert von Ψ = 0,9 - 1 (z. B. Asphalt) nur auf den mit Geh- und Fahrrechten belasteten Flächen zulässig. Diese Maßnahme dient der Erhaltung des Bodenwasserhaushaltes und der Rückhaltung des Niederschlags. D.2 Dachflächen Das anfallende Oberflächenwasser der Dachflächen ist auf den Grünflächen im Gelände über die belebte Oberbodenzone zu versickern. Entsprechende Sickermulden sind vorzusehen. Diese Maßnahme dient der Erhaltung des Bodenwasserhaushaltes und der Rückhaltung des Niederschlags.
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E. Sonstiges E.1 Vegetationstechnische Arbeiten Alle vegetationstechnischen Arbeiten sind unmittelbar nach Ende bzw. zeitgleich zu den Hochbauarbeiten auszuführen, um eine schnellstmögliche Eingliederung der Bauwerke in das Landschaftsbild und die Wiederherstellung des gestörten Natur-haushaltes zu gewährleisten. Aus naturschutzfachlichen Gründen wird die Anpflanzung vorwiegend naturraum-typischer, standortgerechter Gehölze vorgesehen. E.2 Erdaushub / Bodenschutz Nachweislich belasteter Ober- sowie Unterboden (z. B. aus Altlasten) ist unter abfallrechtlichen Gesichtspunkten ordnungsgemäß zu entsorgen. Auf die Pflichten zur Beachtung des Bodenschutzgesetzes, insbesondere § 4 BBodSchG, wird hingewiesen. Die zuständige Bodenschutzbehörde ist im Vorfeld zu informieren und zu beteiligen. Eine Entsorgung ist mit der zuständigen Abfallrechtsbehörde im Vorfeld abzustimmen. Die Entsorgungswege sind durch Vorlage von Entsorgungs-nachweisen zu belegen. Unbelasteter verwertbarer Erdaushub ist einer Wiederverwertung zuzuführen. Einer Vor - Ort - Verwertung des Erdaushubs (z. B. Tiefgaragenüberdeckung) ist grund-sätzlich Vorrang einzuräumen. Diesem Gesichtspunkt ist bereits bei der Planung Rechnung zu tragen. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der Oberboden abzu-schieben. Er ist vom übrigen Erdaushub getrennt bis zur weiteren Verwendung zu lagern. Der Baubetrieb ist so zu organisieren, dass betriebsbedingte unvermeidliche Bodenbelastungen (z. B. Verdichtungen) auf das engere Baufeld beschränkt bleiben. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. eine Vermischung mit Bodensubstrat ausgeschlossen werden können. E.3 Einfriedungen (§ 81 (1) 5, HBO i. V. m. § 1 (6) 7a BauGB) Einfriedungen sind nur zwischen den Gebäuden zulässig als freiwachsende Hecken oder Schnitthecken aus Arten der Auswahlliste oder als berankte oder in Hecken integrierte Drahtgitterzäune. Sie müssen mindestens 1,0 m von der Vorderkante Gebäude zum Teich zurückspringen. Die Einfriedung ist bis zu einer Höhe von maximal 1,20 m zulässig. Die Zäune sind ohne Sockel auszubilden und müssen einen Mindestabstand von 10 cm vom Boden einhalten. Die Einfriedungen dürfen kein Wanderungshindernis für Kleinsäuger darstellen.
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6.2. Gehölzarten - Auswahlliste Hochstämme (Mindestpflanzqualität, StU 20 - 25, mind. 4 x verpflanzt, aus extra weitem Stand) Acer campestre Feldahorn Acer platanoides Spitzahorn Acer pseudoplatanus Bergahorn Carpinus betulus Hainbuche Castanea sativa Edelkastanie Fraxinus excelsior Esche Juglans regia Walnuss Prunus avium Vogelkirsche Quercus petraea Traubeneiche Quercus robur Stieleiche Tilia cordata Winterlinde u. ä. Sträucher und Hecken Buxus sempervirens Buchsbaum Carpinus betulus (Hecke) Hainbuche Crataegus laevigata Zweigriffeliger Weißdorn Crataegus monogyna (Hecke) Eingriffeliger Weißdorn Corylus avellana Haselnuss Euonymus europaea Pfaffenhütchen Fagus sylvatica (Hecke) Rotbuche Ilex aquifolium Stechpalme Ligustrum vulgare Liguster Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche Rosa arvensis Kriech - Rose Syringa vulgaris Flieder Taxus baccata (Hecke) Eibe Viburnum opulus Wasser-Schneeball Vinca minor Kleines Immergrün u. ä. Schling- und Kletterpflanzen Hedera helix Efeu Lonicera periclymenum Wald-Geißblatt Rosa spec. Kletterrosen u.ä.
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7. Monitoring (geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen der B - Plan - Durchführung) Monitoringmaßnahmen (nach BauGB § 4c) sollen helfen, unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen der Planung frühzeitig zu erkennen, um gegensteuern zu können. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt als Trägerin der Bauleitplanung ist die zuständige Behörde zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen der B - Plan - Durchführung. Sie bestimmt dabei selber ihr Vorgehen, sowohl was den Zeitpunkt der erstmaligen Überwachung anbetrifft, die Festlegung folgender Überwachungstermine als auch die Art der zu überwachenden Auswirkungen. Die Kosten der Monitoringmaßnahmen hat der Bauträger zu übernehmen. Durch die geplanten Maßnahmen sind keine Auswirkungen zu erwarten, sodass auf ein Monitoring aus planerischer Sicht verzichtet werden kann. Für weitere Kontrollmaßnahmen wird derzeit keine Erfordernis gesehen.
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8. Zusammenfassung Nach BauGB § 10 (4) folgt hier eine Zusammenfassung der vorstehenden Textaussagen. Die Konzeptbau - Invest GmbH aus Höchst / Odenwald beabsichtigt an der Kastanienallee in Darmstadt auf einer Fläche von 22.058 m² die Realisierung von 10 Wohngebäuden mit Serviceeinrichtungen ("Wohnen mit Service"). Insgesamt handelt es sich hier mit 50 neuen Wohneinheiten nur um eine geringfügige Siedlungserweiterung. Die Gesamtfläche des Bebauungsplan - Geltungsbereiches beträgt ca. 39.334 m². Der für die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung relevante Bereich (ohne Biergartengelände) bemisst 29.465 m². Das Bilanzierungsgebiet wird derzeit als private Grünfläche / Freizeitgelände mit bewohnten Häusern genutzt. Stillgelegte Gewerbegebäude sind vorhanden. Der südlich an die Kastanienallee angrenzende Teil ist derzeit eine Wiesenfläche. Er soll zukünftig als öffentlicher Parkplatz mit 62 Stellplätzen nutzbar sein. Es werden die Umweltauswirkungen der Planung auf folgende Schutzgüter untersucht: 'Tiere und Pflanzen', 'Landschaftsbild und Erholung', 'Luft und Klima', 'Boden', 'Wasser', 'Mensch', 'Kultur- und sonstige Sachgüter', 'Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern'. Zusammenfassend kann der Bilanzierungsbereich als Fläche mit mittlerer Bedeutung für das Schutzgut Klima / Luft eingestuft werden. Er liegt in einem Raum, der für das Schutzgut Landschaftsbild / Erholung ebenfalls von mittlerer Bedeutung ist. Der Bürgerpark Nord ist ein stadtnahes Schwerpunktgebiet für Erholungsnutzung. Das Planungsgebiet selbst ist jedoch derzeit für die Öffentlichkeit weder zugänglich noch einsehbar (private Nutzung). Boden und Wasser sind im Gebiet als empfindlich zu charakterisieren. Das Grundwasser steht in ca. drei Metern Tiefe an. Bezüglich des Schutzgutes Tiere und Pflanzen ist die Wertigkeit eher gering. Für die Öffentlichkeit wird das Planungsgebiet nach der Neubebauung besser einsehbar und nutzbar. Ein zusätzlicher Weg zwischen Elfeicher Weg und Kastanienallee verbessert die Erschließung des Bürgerparks. Da aufgrund des hohen Grünanteils in der Planung der Grüncharakter des Gebietes erhalten bleibt, kann hier nicht von dem Verlust stadtnahen Erholungsraumes gesprochen werden. Der Geltungsbereich N 8.4.2 behält auch nach Umsetzung des Bebauungsplans seine Bedeutung als großzügig durchgrüntes Gebiet mit Funktion als klimaaktive Grünfläche. Teich und Kastanienallee als wertvolle Zeugnisse der Zeitgeschichte werden erhalten. Die Allee wird durch Baumpflanzungen ergänzt. In den Uferbereich des Teiches wird nicht eingegriffen. Aufgrund der qualitativ hochwertigen und ökologisch wertvollen Planung, die unter anderem Dachbegrünungen und Regenwasserversickerung vorsieht, besteht nur ein geringer externer Ausgleichsbedarf.
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9. Literaturverzeichnis HESSENWASSER (HRSG.): Grundwassergleichen / Flurabstände. Bemessungsgrundwasserstand Stadt Darmstadt (M. 1:25.000) Darmstadt 2004. HESSISCHES GEOLOGISCHES LANDESAMT: Geologische Karte von Hessen, Blatt Rossdorf (M. 1:25.000). Darmstadt 1938. HESSISCHES LANDESAMT FÜR BODENFORSCHUNG: Bodenkarte BK25, Blatt 6118 Darmstadt Ost (M. 1:25.000). Wiesbaden 1984. HESSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, DEZERNAT HYDROLOGIE: Hydrologisches Kartenwerk Hessisches Ried und westliches Untermaingebiet. Bewirtschaftungsvariante BP_17. Grundwasserflurabstand des gemessenen Zustandes im Oktober 1990 plus berechnete Veränderung der Grundwasserfläche (M. 1:50.000). Wiesbaden 1998. HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ: Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ausgleichsabgaben. Wiesbaden 2005. OEBRDORFER, ERICH: Süddeutsche Pflanzengesellschaften. Teil IV: Wälder und Gebüsche. Jena 1992. REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT: Regionalplan Südhessen 2000. Darmstadt 2004. RUNKEL, DR. PETER (HRSG.): Baugesetzbuch 2004. Köln 2004. WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT, ARBEITSGRUPPE FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLAN: Flächennutzungsplan Darmstadt. Darmstadt 2005. WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT, GRÜNFLÄCHENAMT: Landschaftsplan Darmstadt. Darmstadt 2004.
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Landschaftsarchitekt Michael Palm 0628_Umweltbericht Stand 02 - 07 - 2007
10. Anhang 1: Fotos
Blick auf das Westufer des Teiches und den Aussichtshügel des Bürgerparks Nord
Blick auf das Ostufer des Teiches mit Fichtenbestand
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Blick auf die Bebauung Nordostseite
Bebauung Westseite
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Bebauung Nordostseite
Freizeitnutzung Bebauung Südseite
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Einfriedung zur Kastanienallee mit Blick auf den ehemaligen Trafo
Koniferenbestand Südwest - Ecke
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Öffentlicher Grünzug Ostseite, Fichtenhecke als Einfriedung
Bürgerpark, Wiesenfläche Südseite
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Blick in den Biergarten Volière im Biergarten
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11. Anhang 2: Planunterlagen Plan - Nr. 1: Lageskizze (Ausschnitt aus topographischer Karte) Plan - Nr. 2: Luftbildaufnahme, ohne Maßstab Plan - Nr. 3: Bestandsplan M. 1 : 500 mit Baumbestandsliste Plan - Nr. 4.1: Bestandskarte Landschaftsplan Darmstadt, Ausschnitt M. 1 : 5.000 Plan - Nr. 4.2: Entwicklungskarte Landschaftsplan Darmstadt, Ausschnitt M. 1 : 5.000 Plan - Nr. 4.3: Leitbildkarte Landschaftsplan Darmstadt, Ausschnitt M. 1 : 5.000 Plan - Nr. 5: Flächennutzungsplan Darmstadt, Ausschnitt M. 1 : 5.000 Plan - Nr. 6: Ausgleichsplan M. 1:500 Plan - Nr. 7: Entwurf M. 1:500
Michael Palm Dipl. - Ing.
Karrillonstraße 20
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Freier Garten - und Landschaftsarchitekt
Tel
Fax
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PLANUNG:
[ 0628 Kast ]
Stand 02 - 07 - 2007
MASSNAHMENTRÄGER:
CAD\0628_kast\Zeichnung\A4Blätter_Umweltbericht3.cdr
AN DER KASTANIENALLEE DARMSTADT
Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 8.4.2
Umweltbericht zum Bebauungsplan
Konzeptbau-Invest GmbH
Schwanenstraße 3
64 739 Höchst / Odenwald
Lageskizze (Ausschnitt aus topographischer Karte)
M. 1 : 25.000Plan - Nr. 1
Geltungsbereich B- Plan Nr. 8.4.2
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PLANUNG:
[ 0628 Kast ]
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Luftbild
o. M.Plan - Nr. 2
Geltungsbereich B- Plan Nr. 8.4.2
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Quelle: Landschaftsplan Darmstadt (2004), Bestandsplan
Bestandskarte Landschaftsplan
Ausschnitt M. 1 : 5.000Plan - Nr. 4.1
Mischwald
Gehölz
Baumreihe
Stillgewässer
Aquatische Vegetation
Grünland
Verbuschung
Kurzlebige Ruderalflur
Ruderalfluren trocken-
warmer Standorte
Intensivacker
Parks, Grünanlagen
Grünanlagen
Gärten
Geltungsbereich
B- Plan Nr. 8.4.2
Siedlungsfläche
Gebäudegruppe
Biotop gemäß § 23 HeNatG
(aufgehoben) hier:
auwaldartiges Feuchtgehölz
Sport- und Freizeit-
anlagen
Gebüsche
ND Naturdenkmal
(hier: Kastanienallee (2x))
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[ 0628 Kast ]
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Entwicklungskarte Landschaftsplan
Ausschnitt M. 1 : 5.000Plan - Nr. 4.2
Naturdenkmal
Bereich für Erhalt und
Entwickl. von Biotopen
Baumreihe,
mit Biotopvernetz.-fkt.,
Stadtprägende Allee
Gehölze
(Entwicklungsziel)
Gras- und Krautfluren
(Entwicklungsziel)
Bereich für Erhalt und
Entwicklung wertvoller
Naherholungsräume
geplante Straße (FNP),
Hauptwegenetz
Grünflächen
(Entwicklungsziel)
Gärten
Bestand / Planung
Park / Grünalage
Sportplätze,
sonst. Freizeitflächen
Maßnahmen (s.Text)
hier: Neuanlage
Dauerkleingärten
Gehölze (Bestand)
Bahnanlagen
Grünflächen (Bestand)
Stillgewässer
Wohnbauflächen,
Gebäudegruppen
Gehölze trocken-frischer
Standorte (Bestand)
Ruderalfluren (Bestand)
Straßenbahn
Quelle: Landschaftsplan Darmstadt (2004), Entwicklungsplan
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Leitbildkarte Landschaftsplan
Ausschnitt M. 1 : 5.000Plan - Nr. 4.3
Geltungsbereich
B- Plan Nr. 8.4.2
Schutz- und Entwick-
lungsfläche Kerngebiet
Wichtiges lineares
Verbindungselement
Grenze der
Landschaftsräume
Teich
Erhalt / Ausbau
von Grünflächen im Siedlungsbereich
Verbesserung der Grünqualität
auf Bauflächen
Quelle: Landschaftsplan Darmstadt (2004), Leitbildkarte
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MASSNAHMENTRÄGER:
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Flächennutzungsplan Darmstadt
Ausschnitt M. 1 : 5.000
Quelle: Flächennutzungsplan Wissenschaftsstadt Darmstadt (2005)
Plan - Nr. 5
Wohnbaufläche
Bahnanlage
Hauptverkehrsstraße
Freihaltung
für Straßentrassen
Hauptradweg
Hauptfußweg
Teich Sportanlage
Grünfläche
Park-
und Grünanlage
Kleingarten
Garten
Geltungsbereich
B- Plan Nr. 8.4.2
Beratungsverlauf (2)
Orte (13)
- Kastanienallee 18
- Frankfurter Straße 250
- Marburger Straße
- Kranichsteiner Straße
- Frankfurter Landstraße
- Schwanenstraße 3
- Eschollbrücker Straße 12
- Rheinstraße 89
- Wilhelminenstraße 1
- Elfeicher Weg 181
- Martin-Luther-King-Ring
- Auf der Hardt
- Sackgasse
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0315
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.07.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00