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3922/2023

Beantwortung einer Gemeinsamen Anfrage der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und des Einzelmandatsträgers Tücks (FDP) der Bezirksvertretung Mülheim vom 22.05.2023 (AN/0964/2023) betreffend Erdarbeiten auf dem Gelände der Baumwollbleicherei in Holweide

Beantwortung einer Anfrage (BV) 24.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 27.11.2023, TOP 7.1.7

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4446 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-9/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3922/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.11.2023 
 
Beantwortung einer Gemeinsamen Anfrage der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und 
des Einzelmandatsträgers Tücks (FDP) der Bezirksvertretung Mülheim vom 22.05.2023 
(AN/0964/2023) betreffend Erdarbeiten auf dem Gelände der Baumwollbleicherei in 
Holweide 
Frage 1: 
Warum liegt der Aushub offen auf dem Gelände? 
Antwort der Verwaltung: 
Der im Rahmen der Bauphase anfallende Aushub kann für die in der Regel kurze Dauer offen 
auf dem Gelände der ehemaligen Baumwollbleicherei verbleiben, weil die Fläche versiegelt ist 
und eine Auswaschung möglicher Schadstoffe ins Grundwasser nicht zu befürchten ist. 
Etwa Ende August wurde gegen den Generalunternehmer ein Insolvenzverfahren eröffnet. Da 
zu diesem Zeitpunkt unklar war, wie es auf der Baustelle weitergehen soll und eine längere 
Verweildauer des Erdaushubs zu befürchten war, wurden die Erdhügel vorsorglich abgeplant. 
 
Frage 2: 
Erfolgen regelmäßige Laboruntersuchungen des Bodenmaterials, um die Belästigung durch 
Giftstoffe usw. festzustellen? Wenn ja, welche Ergebnisse wurden bisher festgestellt? Wenn 
nein, warum erfolgen keine laufenden Analysen? 
Antwort der Verwaltung: 
Im Rahmen der abfallrechtlichen Deklaration erfolgen regelmäßige Laboruntersuchungen des 
ausgehobenen Bodenmaterials. Nachweise über die Deklarationsuntersuchungen wurden der 
Verwaltung zuletzt im November 2023 vorgelegt. Laut den Ergebnissen geht von dem unter-
suchten Bodenmaterial keine Umweltbelastung aus. 
 
Frage 3: 
Sollten belastende Emissionen festgestellt worden sein: Wie bewertet die Verwaltung die in 
den vergangenen trockenen Wochen entstandenen Staubbelastungen in den angrenzenden 
Straßen?  
Antwort der Verwaltung: 
In der Baugenehmigung wurde eine gutachterliche Überwachung der Baumaßnahme (Boden-
und Aushubmaßnahmen) festgelegt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass durch die Arbei-
ten keine Beeinträchtigung oder Gefährdung durch die Bauarbeiten und die geplante Nutzung 
oder für den Boden und das Grundwassers stattfinden können. Diese Überwachung ist mit 
Gutachten und in Zwischenberichten zu dokumentieren. Auffälligkeiten sind der Verwaltung 
unverzüglich mitzuteilen.  
Der Bauherr hat der Verwaltung keine Auffälligkeiten gemeldet. Ausweislich der im November 
vorgelegten Untersuchungsergebnisse geht von dem bisher untersuchten Aushubmaterial 
keine Umweltbelastung aus.

2 
 
Frage 4: 
Die – von der Bezirksvertretung schon vor längerer Zeit 
vorhergesagten – starken Fahrbewegungen von Bau- und 
Transportfahrzeugen erregen zunehmend Ärgernis vor Ort und bei 
den beteiligten Unternehmen. Wie bewertet die Verwaltung daher 
angesichts aktueller Entwicklungen die Möglichkeit der Öffnung der 
Kochwiesenstraße zur Colonia-Allee, um LKW-Fahrtaufwand zu 
reduzieren? 
Antwort der Verwaltung: 
Eine Öffnung der Kochwiesenstraße für den Verkehr hätte vorher bauliche Maßnahmen erfor-
dert. Aufgrund der dortigen Infrastruktur mit vorhandenen empfindlichen Infrastruktur (Schalt-
schränke), den Einschränkungen aufgrund des bestehenden Baumstandortes, der Klärung 
von Verkehrssicherheitsfragen bezüglich des Abbiegens und Kreuzens des straßenbegleiten-
den Fußweges, der Tragfähigkeit des Unterbaues, sowie der Betroffenheit einer Wohnstraße 
mit dort endender Sachgasse, wären hier umfassende Planungen und Bauausführungen 
durch den Bauherren/Bauträger erforderlich gewesen, der in Übereinstimmung mit der fachli-
chen Einschätzung aus dem Ämtern im Dezernat für Mobilität die Lösung deshalb zwischen-
zeitlich als nicht tragbar und durchführbar beurteilt.    
 
Eine Genehmigung nach §45 StVO durch die Straßenverkehrsbehörde zum Befahren des 
Fußweges kann ohne genehmigte und baulich ausgeführte Anpassung durch den Bauträger 
bei den derzeitigen Gegebenheiten nicht erfolgen. Eine Andienung der Baustelle ist über be-
stehende Straßen- und Wegeinfrastruktur gewährleistet. 
 
 
Frage 5: 
Wer überwacht die Einhaltung der temporären Halteverbote in der 
Kochwiesenstraße? 
Antwort der Verwaltung: 
Die Überwachung erfolgt durch die Verkehrsüberwachung beim Ordnungsamt der Stadt Köln. 
Da es sich bei dem temporären Halteverbot um eine Sonderbeschilderung der Baustelle han-
delt, wird die Verkehrsüberwachung auch nur nach Meldung durch die Baustelle tätig.

Beratungsverlauf (1)

27.11.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3922/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
24.11.2023
Erstellt
24.11.2023 11:16