3922/2023
Beantwortung einer Gemeinsamen Anfrage der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und des Einzelmandatsträgers Tücks (FDP) der Bezirksvertretung Mülheim vom 22.05.2023 (AN/0964/2023) betreffend Erdarbeiten auf dem Gelände der Baumwollbleicherei in Holweide
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4446 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 3922/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.11.2023 Beantwortung einer Gemeinsamen Anfrage der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und des Einzelmandatsträgers Tücks (FDP) der Bezirksvertretung Mülheim vom 22.05.2023 (AN/0964/2023) betreffend Erdarbeiten auf dem Gelände der Baumwollbleicherei in Holweide Frage 1: Warum liegt der Aushub offen auf dem Gelände? Antwort der Verwaltung: Der im Rahmen der Bauphase anfallende Aushub kann für die in der Regel kurze Dauer offen auf dem Gelände der ehemaligen Baumwollbleicherei verbleiben, weil die Fläche versiegelt ist und eine Auswaschung möglicher Schadstoffe ins Grundwasser nicht zu befürchten ist. Etwa Ende August wurde gegen den Generalunternehmer ein Insolvenzverfahren eröffnet. Da zu diesem Zeitpunkt unklar war, wie es auf der Baustelle weitergehen soll und eine längere Verweildauer des Erdaushubs zu befürchten war, wurden die Erdhügel vorsorglich abgeplant. Frage 2: Erfolgen regelmäßige Laboruntersuchungen des Bodenmaterials, um die Belästigung durch Giftstoffe usw. festzustellen? Wenn ja, welche Ergebnisse wurden bisher festgestellt? Wenn nein, warum erfolgen keine laufenden Analysen? Antwort der Verwaltung: Im Rahmen der abfallrechtlichen Deklaration erfolgen regelmäßige Laboruntersuchungen des ausgehobenen Bodenmaterials. Nachweise über die Deklarationsuntersuchungen wurden der Verwaltung zuletzt im November 2023 vorgelegt. Laut den Ergebnissen geht von dem unter- suchten Bodenmaterial keine Umweltbelastung aus. Frage 3: Sollten belastende Emissionen festgestellt worden sein: Wie bewertet die Verwaltung die in den vergangenen trockenen Wochen entstandenen Staubbelastungen in den angrenzenden Straßen? Antwort der Verwaltung: In der Baugenehmigung wurde eine gutachterliche Überwachung der Baumaßnahme (Boden- und Aushubmaßnahmen) festgelegt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass durch die Arbei- ten keine Beeinträchtigung oder Gefährdung durch die Bauarbeiten und die geplante Nutzung oder für den Boden und das Grundwassers stattfinden können. Diese Überwachung ist mit Gutachten und in Zwischenberichten zu dokumentieren. Auffälligkeiten sind der Verwaltung unverzüglich mitzuteilen. Der Bauherr hat der Verwaltung keine Auffälligkeiten gemeldet. Ausweislich der im November vorgelegten Untersuchungsergebnisse geht von dem bisher untersuchten Aushubmaterial keine Umweltbelastung aus. 2 Frage 4: Die – von der Bezirksvertretung schon vor längerer Zeit vorhergesagten – starken Fahrbewegungen von Bau- und Transportfahrzeugen erregen zunehmend Ärgernis vor Ort und bei den beteiligten Unternehmen. Wie bewertet die Verwaltung daher angesichts aktueller Entwicklungen die Möglichkeit der Öffnung der Kochwiesenstraße zur Colonia-Allee, um LKW-Fahrtaufwand zu reduzieren? Antwort der Verwaltung: Eine Öffnung der Kochwiesenstraße für den Verkehr hätte vorher bauliche Maßnahmen erfor- dert. Aufgrund der dortigen Infrastruktur mit vorhandenen empfindlichen Infrastruktur (Schalt- schränke), den Einschränkungen aufgrund des bestehenden Baumstandortes, der Klärung von Verkehrssicherheitsfragen bezüglich des Abbiegens und Kreuzens des straßenbegleiten- den Fußweges, der Tragfähigkeit des Unterbaues, sowie der Betroffenheit einer Wohnstraße mit dort endender Sachgasse, wären hier umfassende Planungen und Bauausführungen durch den Bauherren/Bauträger erforderlich gewesen, der in Übereinstimmung mit der fachli- chen Einschätzung aus dem Ämtern im Dezernat für Mobilität die Lösung deshalb zwischen- zeitlich als nicht tragbar und durchführbar beurteilt. Eine Genehmigung nach §45 StVO durch die Straßenverkehrsbehörde zum Befahren des Fußweges kann ohne genehmigte und baulich ausgeführte Anpassung durch den Bauträger bei den derzeitigen Gegebenheiten nicht erfolgen. Eine Andienung der Baustelle ist über be- stehende Straßen- und Wegeinfrastruktur gewährleistet. Frage 5: Wer überwacht die Einhaltung der temporären Halteverbote in der Kochwiesenstraße? Antwort der Verwaltung: Die Überwachung erfolgt durch die Verkehrsüberwachung beim Ordnungsamt der Stadt Köln. Da es sich bei dem temporären Halteverbot um eine Sonderbeschilderung der Baustelle han- delt, wird die Verkehrsüberwachung auch nur nach Meldung durch die Baustelle tätig.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3922/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 24.11.2023
- Erstellt
- 24.11.2023 11:16