1302/2023
Offene Fragen zum Zukunftskonzept der Städtischen Kliniken
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
16759 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
II/II/2
Vorlagen-Nummer 25.04.2023
1302/2023
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Gesundheitsausschuss 25.04.2023
Offene Fragen zum Zukunftskonzept der Städtischen Kliniken
Im Zusammenhang mit der Beschlussvorlage zum Zukunftsmodell für die Kliniken der
Stadt Köln gGmbH (Kliniken Köln; Vorlage 0551/2023) bat Die Linke.-Fraktion um die
Beantwortung einiger Fragen, zu der die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Ge-
schäftsführung der Kliniken Köln nachfolgend Stellung nimmt.
Frage 1:
Wie sieht die konzentrierte Personalbedarfsrechnung aus?
Antwort
Die Basis für die Kalkulation des Personalbedarfs für das Zukunftsmodell der Kliniken
Köln bilden die Auswertungen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus
(InEK). In die Auswertungen des InEK fließen jährlich die Daten von rd. 280 soge-
nannten „Kalkulationskrankenhäusern“ verschiedener Größe und Träger ein. Das
Institut verfügt über eine mehr als 20-jährige Erfahrung; die Ergebnisse sind valide
und werden von vielen Kliniken herangezogen, um Personalbedarfe zu berechnen.
Bei der Modellrechnung für das Zukunftsmodell der Kliniken der Stadt Köln wurde den
InEK-Daten ein Aufschlag hinzugerechnet, so dass der gewählte Ansatz als konserva-
tiv zu sehen ist. Dabei wurde nach Dienstarten differenziert:
- Im Medizinisch-technischen Dienst / Funktionsdienst wurden bis zum Umzug
100% zum InEK-Wert aufgeschlagen. Danach wird der Aufschlag sukzessive re-
duziert, 2031 beträgt er noch immer 55% über den InEK-Werten.
- Der Ärztliche Dienst liegt bis zum Umzug ca. 30% über den InEK-Kosten. Danach
wird der Aufschlag sukzessive reduziert und ab 2031 beträgt er noch immer 10%
über den InEK-Werten.
- Im Pflegedienst sind keine Veränderungen vorgesehen. Demzufolge sind die hin-
terlegten Annahmen des Personalkörpers noch über dem Durchschnitt der Kran-
kenhäuser Deutschlands bezogen auf die Leistungen.
- Dem sonstigen Personal sind folgende Dienstarten zugeordnet: Schüler, FSJ,
Praktikanten (insb. Praktika der Medizinstudenten). Hier sind keine Änderungen
des Personalbestands einkalkuliert.
Eingeflossen in die Modellrechnung ist natürlich die Abschaffung von Redundanzen
durch die Zusammenlegung der Standorte, z. B.
2
- Verringerung des (Fremd-)Personaleinsatzes im med.-techn. Dienst sowie Funkti-
onsdienst durch die Reduzierung auf ein Labor, eine Radiologie und den Schreib-
dienst
- Verringerung des (Fremd-)Personaleinsatzes im Wirtschafts- und Versorgungs-
dienst durch kürzere Wege und Wegfall von Pendelfahrten mit Patienten zw.
Standorten, gemeinsame Küche
- Verringerung des Personaleinsatzes im technischen Dienst durch einen gemein-
samen Gerätepark
- Verringerung des Personaleinsatzes in der Verwaltung durch gemeinsamen Si-
cherheitsdienst und Empfang.
Im Vergleich zwischen dem Bedarf an Vollzeitkräften (VK) für das laufende Geschäfts-
jahr 20231 ergibt sich im Zuge der Konzentration der Standorte in Merheim nachfol-
gender Personalbedarf:
2023 2031
Vollzeitkräfte gesamt 3.353 2.972
Ärztlicher Dienst 610 555
Pflegedienst 1.182 1.182
Medizinisch-Technischer Dienst und Funktionsdienst 898 674
Wirtschafts- und Versorgungsdienst 117 72
Technischer Dienst 49 33
Verwaltungsdienst 283 248
Sonderdienste 20 14
Personal in Ausbildungsstätten 32 32
Sonstiges Personal 161 161
Frage 2:
In der NRW-Krankenhausplanung ist wie in der Bundesgesetzgebung vieles im Fluss.
Was sind die Risiken und was die evtl. Synergieeffekte für die jeweiligen Standortmo-
delle?
Antwort
Das Modell des NRW-Landeskrankenhausplans (LKP) befindet sich derzeit in der
konkreten Begutachtungs- und Verhandlungsphase. Die konkreten Entscheidungen
werden durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) auf
der Grundlage der Ergebnisse aus den Gesprächen zwischen Krankenhäusern und
dem Landesverband der Krankenkassen für jedes Krankenhaus getroffen. Die drei
Standorte (bzw. vier mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie) der Kliniken Köln sind im
Planungsverfahren als einzelne Standorte angetreten. Da diese Ergebnisse noch nicht
vorliegen, können hierzu derzeit keine Aussagen getroffen werden.
Das Bundesmodell (Bundeskrankenhausplan BKP) befindet sich in Bezug auf die
Feinheiten (hier Ausgestaltung der Leistungsgruppen) noch in der konkreten Ausar-
beitung und orientiert sich zunehmend an dem des NRW-Modells (Ausführungen der
1 Quelle: Wirtschaftsplan 2023 der Kliniken Köln
3
3. Stellungnahme der Regierungskommission zur Reform der Krankenhausvergütung2
in Überarbeitung).
Bei der Einführung bundeseinheitlicher Einstufungen der Krankenhäuser in Level Ii bis
IIIu Häuser (5 Stufen insgesamt) sind derzeit keine Änderungen absehbar. Die Min-
destvoraussetzungen für das Erreichen der einzelnen Levels sind definiert (s. Fußnote
2 und nachfolgende Abbildung 1).
Abb. 1: Versorgungsstufenmodell per Bundeskrankenhausplan
Quelle: 3. Stellungnahme der Regierungskommission z ur Reform der Krankenhausvergütung, S. 13.
Die Krankenhäuser ab Level In werden – je nach Levelzuordnung – mit einer „Vorhal-
tepauschale“ grundfinanziert; Level-Ii-Krankenhäuser werden über sachgerecht kalku-
lierte, degressive Tagespauschalen finanziert. In welcher Höhe sich die Pauschalen
bewegen, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen.
Auf der Grundlage der bisher bekannten Regularien ergeben sich für die Standortmo-
delle 1+0 und 3+0 nachfolgend dargestellte Risiken:
a) 1+0-Modell Gesundheitscampus Merheim
Im Modell der gesamten Konzentration der bisherigen somatischen stationären Leis-
tungserbringung sowohl aus der Kinder- als auch Erwachsenenmedizin am Standort
Merheim sind weder in Bezug auf den LKP noch auf den BKP Risiken festzustellen.
Vielmehr geht das Modell mit klaren Chancen einher, denn die Kliniken Köln würden
- nur noch eine Versorgungstufe, die des rechtsrheinischen Maximalversorgers,
vorhalten,
- per BKP eindeutig Level III Krankenhaus (höchste Versorgungsstufe) sein,
- von der Zusammenlegung von Leistungsbereichen und -gruppen durch Fallzahl-
konzentration und -steigerung profitieren sowie
- Vorhaltekosten durch effizientere Ressourcenallokation signifikant reduzieren.
b) 3+0-Modell Status Quo
Im Gegensatz zu 1+0 sind aus Perspektive der Krankenhausplanung im dezentralen
Modell (3+0) keine Chancen zu erkennen. Hier entstehen eindeutige Risiken, die sich
zeigen in
- dem Verlust des Maximalversorgerstatus (!),
2https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Krankenhausreform/
3te_Stellungnahme_Regierungskommission_Grundlegende_Reform_KH -
Verguetung_6_Dez_2022_mit_Tab-anhang.pdf
4
- der Vorhaltung von drei unterschiedlichen Versorgungsstufen – (nur) Regelver-
sorger (Merheim) + Grundversorger (Holweide) + Kinderklinik (Riehl),
- drei unterschiedlichen Level per BKP – und hier ist deutlich hervorzuheben, dass
das Krankenhaus Merheim mit seinem jetzigen Fachabteilungssektrum lediglich
Level II3 erhalten wird, Holweide wird lediglich Level Ii4 und Riehl wird als beson-
dere Einrichtung eingestuft,
- negativen Auswirkungen im Rahmen des Landeskrankenhausplans und wahr-
scheinlich auch Bundeskrankenhausplans auf den Erhalt einzelner Leistungsbe-
reiche und –gruppen (insbesondere für Holweide),
- insgesamt hohen Vorhaltekosten aufgrund von sachlichen, strukturellen und per-
sonellen Doppelstrukturen.
Politischer Wille ist auf beiden Ebenen, die Gesundheitsversorgungslandschaft zu
modernisieren und Spezialisierung zu zentralisieren. Andere angrenzende Länder ha-
ben dies bereits erfolgreich umgesetzt. Angesichts der vorhandenen räumlichen Ka-
pazitäten am Standort Merheim besteht für die Kliniken Köln mit der Zentralisierung
der drei Standorte die Chance, einen überregional sichtbaren Gesundheitscampus mit
hoher Strahl- und damit Zugkraft aufzubauen.
Herr Prof. Christian Karagiannidis greift in seiner Rolle als Mitglied der „Regierungs-
kommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ in bei-
liegendem Papier die Aspekte der Konzentration auch noch einmal auf (Anlage).
Synergieeffekte im Modell Gesundheitscampus Merheim
Unabhängig von der Bewertung der Modelle auf Grundlage der zu erwartenden Ände-
rungen in der Gesundheitsversorgungslandschaft bietet das Zukunftsmodell „Gesund-
heitscampus Merheim“ die Realisierung folgender Synergiepotentiale:
- Verringerung der Vorhaltekosten bzw. der Kosten für Leihpersonal
- Synergien im Bereich Servicehub & Logistik, d.h. zentrale medizinische und nicht-
medizinische Infrastruktur (u.a. gemeinsames Labor, Radiologie, Schreibdienst,
etc. / kürzere Wege und Wegfall von Pendelfahrten mit Patienten zw. Standorten)
- Synergien im Bereich Instandhaltung (nur ein Gebäude) und Wartung (nur ein Ge-
rätepark)
3 Für Level III müssen aus mindestens acht der folgenden zwölf Leistungsbereiche Leistungsgruppen
vorgehalten werden (rot = nicht vorhanden): Thoraxchirurgie, Palliativmedizin, Geriatrie, Urologie,
Neurologie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Dermatologie, Augenheil-
kunde, Pädiatrie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Neurochirurgie. Dies ist bei 3+0 am Standort Merheim
nicht gegeben.
(Vgl. 3. Stellungnahme der Regierungskommission zur Reform der Krankenhausvergütung, S. 16 ff.).
4 Holweide ist bisher Krankenhaus mit Basisnotfallversorgung (G -BA Stufe 1). Per derzeitiger Ausge-
staltung des BKP -Modells sind Level In-Krankenhäuser nicht im Umkreis von 30-Minuten PKW -
Fahrzeit von Level II und III Krankenhäusern vorgesehen (Vgl. 3. Stellungnahme der Regierungs-
kommission zur Reform der Krankenhausve rgütung, S. 12). Somit würde Holweide durch ein
Downgrading erheblich verlieren. Aus Holweide ein Level II Krankenhaus zu machen ist auch nicht
möglich, da hierfür mindestens drei internistische und drei chirurgische Leistungsgruppen vorgehalten
werden müssen. Zudem sind mindestens zwei Leistungsgruppen aus den Bereichen (rot = nicht vor-
handen) Neurochirurgie, Unfallchirurgie, Orthopädie, Neurologie, Kardiologie, Gastroenterologie und
obligatorisch zwei Fächer aus den Bereichen Pneumologie, Pädiatrie, Kinderkardiologie, Neonatolo-
gie, Kinderchirurgie, Gefäßchirurgie, Urologie, Hals -Nasen-Ohrenheilkunde, Augenheilkunde, Mund-
Kiefer-Gesichtschirurgie, Hämatoonkologie abzudecken. Ferner müssen eine Fachabteilung Gynäko-
logie und Geburtshilfe sowie eine Stroke Unit und 20 Intensiv- und Überwachungsbetten mit speziel-
len Anforderungen vorgehalten werden.
Ergänzend müsste die Notfallstufe 2 erfüllt werden (derzeit Stufe 1)
(Vgl. 3. Stellungnahme der Regierungskommission zur Reform der Krankenhausvergütung, S. 16 ff.).
Zahlreiche dieser Anforderungen werden in Holweide nicht erfüllt.
5
- Synergien im Bereich der Verwaltung
- Konsequenter Fremdbezug Reinigung und Flächenoptimierung
- Aufgrund der geringeren Fläche und besseren Isolierungen können Einsparungen
in der Fernwärme generiert werden
- Sinkende Versicherungsbeiträge für Gebäude sowie Sach- und Haftpflicht durch
Qualitätssteigerung
- Straffung der Chefarztstruktur durch die Zusammenlegung der Standorte sowie
die Zentralisierung der Ambulanzen
Frage 3:
Woher sollen die 590 Mio. Euro Sanierungs- bzw. Neubaukosten kommen? Bitte auf-
schlüsseln in z. B. städtische Mittel, pauschale Krankenhausinvestitionsförderung
NRW, Förderung für strukturverändernde Maßnahmen NRW, Förderung für Klimaan-
passungsmaßnahmen NRW, evtl. Bundesmittel und weitere Quellen und Fördertöpfe.
Der Krankenhausstrukturfonds des Bundes ist mit 1 Mrd. Euro noch nicht einmal dop-
pelt so hoch. Deswegen erscheint es utopisch, hier mit einer annähernd bedarfsde-
ckenden Summe zu rechnen.
Antwort
Soweit erforderlich, ist eine Mittelbereitstellung für Sanierung und Neubau durch die
Stadt Köln vorgesehen. Das wird in der Ratsvorlage 0551/2023 vom 24.02.2023 be-
schrieben. Diese sieht vor, dass die notwendigen haushaltstechnischen Maßnahmen
zur Umsetzung des Zukunftsmodells der Kliniken Köln im Haushalt der Stadt Köln ab-
gebildet werden. Damit würden die städtischen Mittel in eine sinnvolle und nachhaltige
Neuaufstellung der Kliniken Köln fließen statt – wie bisher - nur Defizite abzudecken.
Gleichzeitig wird die Geschäftsführung aufgefordert, für die Umsetzung des Vorha-
bens in größtmöglichem Umfang Förder- und sonstige Drittmittel einzuwerben.
Das Land NRW plant zudem eine neue Förderung von 2,5 Milliarden Euro zur Umset-
zung der Krankenhausplanung. Derzeit befindet sich der Entwurf der geplanten För-
derrichtlinie für die „Förderung der Umsetzung des Krankenhausplans NRW 2022 un-
ter Berücksichtigung von Klimaanpassungsmaßnahmen“ in Abstimmung5. Sobald Ein-
zelheiten feststehen, werden die Kliniken Köln sich um Fördergelder bemühen. So
lange aber keine Bewilligung vorliegt, lassen derartige Fördermittel sich nicht seriös in
die Finanzierung einplanen.
Frage 4:
Auf der einen Seite wird mit Erlösen von 124 Mio. Euro durch den Verkauf der Grund-
stücke in Holweide und Riehl gerechnet, auf der anderen Seite soll dort Personalwoh-
nen realisiert werden. Beides zusammen ist schwer vorstellbar, weil dann ein Investor
gefunden werden müsste, der sich mit niedrigen Margen aus dem sozialen Woh-
nungsbau bzw. niedrigpreisigen, frei finanzierten Wohnungsbau zufrieden geben
müsste.
Wie soll beides realisiert werden?
Antwort
5 Quelle: https://www.kma-online.de/aktuelles/politik/detai l/cdu-und-gruene-beharren-auf-nrw-
krankenhausplanung-49548;
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18 -3846.pdf
6
Die Bewertung der Grundstücke erfolgte ausschließlich auf Basis der aktuellen Bo-
denrichtwerte. Es wurde keinerlei Ertrags-Szenario durch eine Wohnraum-
Entwicklung berücksichtigt.
Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum erschwert den Kliniken Köln die Gewinnung
neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Daher ist aus Sicht der Geschäftsführung eine
Wohnraum-Entwicklung, die neben frei vermietbaren Wohnungen auch Perso-
nalwohnhäuser berücksichtigt, beispielsweise durch eine gemeinnützige Wohnungs-
baugesellschaft, wünschenswert.
Die Nachnutzung der Grundstücke in Holweide und Riehl inklusive einer städtebauli-
chen Perspektive muss und wird gemeinsam von der Geschäftsführung der Kliniken
Köln mit der Stadt Köln entwickelt werden.
Frage 5:
In der Beschlussvorlage für den Rat ist die Rede davon, dass die Kinderklinik wegen
des fehlenden Hubschrauberlandeplatzes zurzeit nur in Notfallstufe 1 eingestuft ist.
Mit Ansiedlung in Merheim wäre Notfallstufe 3 möglich.
Nachdem der Landeplatz in Riehl durch strengere Vorschriften nicht mehr haltbar war,
sollte die Station auf dem Kalkberg den Landeplatz des Kinderkrankenhauses Ams-
terdamer Straße ersetzen. Sollte der Kalkberg nicht zu realisieren sein, so sollte ein
vorschriftenkonformer Hubschrauberlandeplatz auf dem Dach der Kinderklinik reali-
siert werden, so der damalige Stadtdirektor Kahlen. Warum ist das nicht passiert?
Antwort
Es trifft zu, dass das Kinderkrankenhaus zurzeit nur in Notfallstufe 1 eingruppiert wur-
de. Der Boden-Hubschrauber-Landeplatz im Park des Kinderkrankenhauses Amster-
damer Straße kann aufgrund der vor mehreren Jahren ausgesprochen Verschärfung
der Sicherheitsbestimmungen für Rettungsflüge nicht mehr betrieben werden.
Unabhängig von der offiziellen Anerkennung eines Hubschrauber-Landesplatzes kön-
nen Rettungshubschrauber im Notfall zur Vermeidung einer Gefahr für Leib oder Le-
ben überall landen, so dass in diesen Fällen auch eine Landung auf einer Wiese am
Kinderkrankenhaus möglich und die Patientenversorgung in derartigen Notfällen si-
chergestellt ist.
Im Rahmen einer Projektstudie wurden vor dem Hintergrund fehlender Optionen zur
Realisierung eines genehmigungsfähigen bodengebundenen Hubschrauber-
Landeplatzes bauliche Möglichkeiten zur Errichtung eines Landeplatzes auf Dachflä-
chen des Krankenhauses untersucht. Vor dem Hintergrund von zum damaligen Zeit-
punkt geschätzten einmaligen Investitionskosten von rd. 10 Mio. € und laufenden Kos-
ten von ca. 70 T€ p.A. wurde in Anbetracht des sehr hohen Sanierungsbedarfes an
allen Klinikstandorten und der bekannt schwierigen Finanzlage der Kliniken Köln so-
wie der vg. Berechtigung, ohnehin in Notfällen auf einer Wiese am Kinderkrankenhaus
landen zu dürfen, die mit Zweifeln behaftete Genehmigungsfähigkeit eines Hub-
schrauber-Landeplatzes auf dem Dach nicht vertieft geprüft.
gez. Prof. Dr. Diemert
Anlage: Ergänzende Antwort zu Punkt 2: Statement Prof. Karagiannidis
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Die Reform des Landes NRW und insbesondere des Bundes zur Krankenhausplanung respektive -vergütung, wird erheblich en Einfluss auf die Krankenhauslandschaft in Deutschland und besonders NRW nehmen. Beide Konzepte verfolgen das übergeordnete Ziel der Zentralisierung medizinischer Angebote und der Anhebung der Struktu rqualität durch Vorhaltung an einzelnen Standorten und durch die breitflächige Einführung von Mindeststrukturvoraussetzungen für das jeweilige Fachgebiet. Der Grundgedanke des Bundes richtet sich zudem für die Schwerpunktversorger ( zukünftig Level 2) und Maximalversorger (zukünftig Level 3) sehr stark an dem „General Hospital“ Gedanken aus , der international üblich ist: Der Patient kommt in eine Klinik und kann an dem jeweiligen Standort umfassend und qualitativ hochwertig behandelt werden. Die Zentralisierung der Kliniken der Stadt Köln an einem Standort entsprechen sowohl dem Leitgedanken des Bundes als auch des Landes und wird gerade in der neuen Vergütungslogik nahezu ideal abgebildet. Darüber hinaus setzt gerade der Bund starke Akzente im Bereich der Zentrenbildung durch Verknüpfung verschiedener Fachdisziplinen (zukünftig Leistungsgruppen) an einem Standort. Eine onkologische Behandlung wird als Beispiel absehbar nicht mehr außerhalb gr oßer Zentren stattfinden, die auch Vorhaltung für seltene Entitäten oder Komplikationen treffen. Hierzu ist ein e Zentralisierung der Kliniken der Stadt Köln für die BürgerInnen der Stadt unabdingbar und klar mit einer Verbesserung der Versorgungsqualität assoziiert. Im Bundeskonzept wird die Vergütung zudem von der reinen Fallmengenabhängigkeit hin zur Vorhaltung entwickelt, wie wir es beispielsweise von der Polizei und Feuerwehr kennen. Hier sind im Moment die medizinischen Fachgesellschaften beauftragt Mindeststrukturvoraussetzungen zu definieren, die Eingang in eine sachgerechte Vorhaltevergütung finden könnten. Die Realisierung einer u mfassenden Vorhaltung, die zukünftig vergütet wird, ist naturgemäß an einem Standort deutlich besser zu erbringen, als an drei Standorten. Eine besondere Rolle spielt zudem die Vergütung der Kinder - und Jugendmedizin. Es ist erklärtes politisches Ziel, dass die Kinder - und Jugendmedizin maximal gestärkt werden und die Kapazitäten möglichst aufrechterhalten werden sollen. Eine direkte räumlicher Nähe zur Geburtshilfe wird gerade für Level 3 Häuser zukünftig als fast unabdingbar angesehen. Aus ökonomischer Sicht zeigt sich deutschlandweit in den letzten Monaten eine dramatische Entwicklung. Viele Krankenhäuser sind durch die aktuellen Rahmenbedingungen wie Inflation und Energiekosten, vor allem aber durch die flächendeckende Bettensperrung durch fehlendes Personal, und damit fehlende Einnahmen in die teils tiefroten Zahlen gerutscht. Dies hat kurzfristig dazu geführt, dass die Bundesregierung 2 Mrd. Euro zum Auffangen des Defizits zur Verfügung stellt. Unter den Häusern gibt es aber teils deutliche Unterschiede im Ausmaß des Defizits, die sehr stark von der optimalen Krankenhausgröße abhängen. Der neue Krankenhausrating Report des RWI Essen wird in den kommenden Monaten erscheinen, aber wahrscheinlich eine ähnliche Kurvenkonfiguration aufweisen wie in der dargestellten Abbildung (Quelle: Dtsch Arztebl 2023; 120(12): A -506; Karagiannidis, Christian; Busse, Reinhard; Augurzky, Boris ), nur mit einer weitere n Verschlechterung der Lage und einer Verschiebung der Kurve nach unten. Eine Zielgröße von etwa 1000 mit Personal betreibbaren Betten an einem Standort wird von führenden Gesundheitsökonomen als ideal angesehen. Daher ist die Zusammenlegung von Standorten bereits vor der Bundesreform im Strukturfonds 1 und 2 angelegt worden, und soll eine erhebliche Steigerung im Strukturfond 3 erfahren. Ein solcher Fonds im zweistelligen Milliardenbereich wird aber nur dann aufgelegt werden, wenn damit echte Strukturreformen (wie die der KDSK geplant) einhergehen. Die Chance auf Gelder aus einem solchen Fonds wären hoch bei einer Zusammenlegung und de facto Null bei Erhalt der 3 einzelnen Standorte. Als Risiko besteht die prinzipiellen Unwägbarkeiten des Reformprozesses, aber Bund und Länder scheint mittlerweile klar geworden zu sein, dass ein e Reform zum 1.1.2024 kommen muss und Scheitern keine Option ist. Zusammenfassend kann die Fusion der 3 Standorte als Blaupause für die Umsetzung der Bundesreform gesehen werden. Köln kann hier beispielhaft vorausgehen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Im Park
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1302/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 25.04.2023
- Erstellt
- 18.04.2023 19:01