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V/0814/2005

Zweispurige Linkseinbiegerführung Kreuzung Heumannsweg/Albersloher Weg

Vorlage 06.10.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 03.11.2005, TOP 7.4

Anlage 1

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Beschlussvorlage

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Anlage 1

96 Zeichen

Anlage 1 zur
Vorlage 814/2005

Albersioher Weg

Ev6D

7

«@ Kombi- Signal RDIFG

Albersioher Weg

Beschlussvorlage

9237 Zeichen

V/0814/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zweispurige Linkseinbiegerführung Kreuzung Heumannsweg/Albersloher Weg 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
03.11.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Einführung einer zweispurigen Linkseinbiegerführung vom Heumannsweg zum Albers-
loher Weg in Fahrtrichtung Gremmendorf gemäß Anlage 1 mit der erläuterten kleineren 
baulichen Veränderung am Fahrbahnteiler und einer Anpassung der Ampelregelung wird 
zugestimmt. 
 
2. Die Bezirksvertretung Münster-Südost stimmt der Finanzierung der erforderlichen  bauli-
chen Maßnahmen (Fahrbahnteiler, Versetzen der Großleuchte und Markierung) aus der 
Haushaltsstelle für kleinere Maßnahmen an Straßen im Bezirk Südost zu.     
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Baukosten in Höhe von 9.000,00 € für die in Anlage 1 vor-
geschlagene bauliche Änderung am Fahrbahnteiler, die Markierung und das Versetzen einer 
Großleuchte anfallen. Zusätzliche Kosten für die Veränderung der Ampelschaltung fallen nicht an, 
da die Ampelschaltung im Rahmen der anstehenden Modernisierung des Ampelsteuerungssystem 
und der „Grünen Welle“ mit der Modellachse Albersloher Weg  bis zum Sommer 2006 vorgesehen 
ist.  
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6308.950.1054.X Baukosten Straßen kleinere 2006 9.000,00 € Die BV muss 
Vorlagen-Nr.: 
V/0814/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Runge 
Ruf: 
492 61 70 
E-Mail: 
RungeM@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.10.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0814/2005 
Maßnahmen im Bezirk Südost die Mittel aus 
dem Gesamt-
ansatz der 
Haushaltsstelle 
in 2006 bereit-
stellen 
     
 
Insgesamt:   
 
 
 
Begründung: 
Auf Antrag eines Bürgers fand am 19.05.2005 ein Ortstermin mit Mitarbeitern der Verwaltung, 
Herrn Hagel und dem Bezirksvorsteher Herrn Lewe an der Kreuzung Albersloher 
Weg/Heumannsweg statt.  
An dieser ampelgeregelten Kreuzung stehen an der Ausfahrt des Heumannsweg im Bestand drei 
Fahrspuren (Linkseinbieger-, Geradeaus- und eine kombinierte Geradeaus/Rechtsfahrspur) zur 
Verfügung. In den Verkehrspitzen entsteht häufig in der Linkseinbiegespur vom Heumannsweg 
zum Albersloher Weg in Fahrtrichtung Gremmendorf Rückstau. Die benachbarte Geradeausspur 
ist zeitgleich nur schwach ausgelastet.  
Von dem Bürger wurde angeregt, durch eine Markierungslösung die bisherige Geradeausfahrspur 
in eine kombinierte Links- und Geradeausfahrspur zu ändern. Von der dann zweispurigen Links-
abbiegeführung wird eine verbesserte Verkehrsabwicklung an der Ausfahrt Heumannsweg erwar-
tet.  
Von der Verwaltung wurde als Ersteinschätzung in dem Ortstermin erläutert, dass die angeregte 
Verkehrsregelung zusätzlich eine Änderung der Ampelschaltung und voraussichtlich eine kleinere 
bauliche Veränderung erfordert. In Abstimmung mit dem Bezirksvorsteher Herrn Lewe wurde von 
der Verwaltung eine Detailprüfung und anschließend eine Beschlussvorlage mit Kostenangaben 
für die Beratung in der BV und dem ASSWV zugesagt.  
Die von der Verwaltung durchgeführte Detailprüfung hat die Ersteinschätzung bestätigt. Neben 
einer Änderung der Markierung sind eine Anpassung der Ampelschaltung und eine kleinere bauli-
che Veränderung am Inselkopf des Fahrbahnteilers (siehe Anlage 1) erforderlich. Mit der baulichen 
Veränderung wird sichergestellt, dass auch bei Großfahrzeugen in dieser Fahrbeziehung zwei 
Linkseinbieger vom Heumannsweg zum Albersloher Weg kollisionsfrei abbiegen können.  
Vorbehaltlich der Zustimmung zur Maßnahme und der Finanzierung würde die Verwaltung in Ver-
bindung mit der anstehenden Modernisierung der Ampelsteuerung und der Grünen Wellen im Zu-
ge der Modellachse Albersloher Weg bis zum Sommer 2006 die angeregte Verkehrsregelung mit 
einer zweispurigen Linkseinbiegerführung vom Heumannsweg umsetzen. 
     
Begründung für die erforderliche Änderung der Ampelschaltung
  
Im Bestand müssen die einspurigen geführten Linkseinbieger vom Heumannsweg in den Alberslo-
her Weg den Fußgängern und Radfahrern über den Albersloher Weg Vorrang gewähren, da in 
dieser Fahrbeziehung keine getrennte Ampelschaltung mit einem eigenen Linksabbiegesignal (mit 
Pfeilen) besteht. Im vorliegenden Fall haben der Linkseinbieger aus dem Heumannsweg und die 
Radfahrer und Fußgänger über den Albersloher Weg an der südlichen Furt nur eine geringfügige 
gemeinsame Grünzeit. Im Anschluss an die Fußgängergrünzeit überlappt sich die anschließende 
Sicherheitszeit der Fußgänger und Radfahrer (Zwischenzeit)  vollständig mit der Grünzeit der Link-
seinbieger aus dem Heumannsweg. Die zwingend erforderliche Sicherheitszeit im Anschluss an 
die Grünzeit für Fußgänger (analog bei den Radfahrern) garantiert, dass ein Fußgänger der in der 
letzten Grünsekunde die Fahrbahn betreten hat die Furt noch vollständig queren kann, bevor ein 
dazu feindlicher Verkehrstrom Grünlicht erhält. Ein Fußgänger der in der letzten Grünsekunde die 
Fahrbahn betreten hat befindet sich in der Sicherheitszeit „legal“ auf der Fußgängerfurt - auch

- 3 - 
V/0814/2005 
wenn das Fußgängersignal dann schon Rotlicht zeigt - und Linkseinbieger aus dem Heumanns-
weg müssen diesen Fußgängern (und Radfahrern) den Vorrang gewähren.   
Nach den gültigen Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA`92) fordert die angeregte zweispurige 
Linkseinbiegerführung, dass die Grünzeiten und Sicherheitszeiten der Fußgänger- und Radfahrer 
mit der Ampelregelung vollständig von der Grünzeit der dann zweispurig linkseinbiegenden Kraft-
fahrzeuge zu trennen sind. Diese Bedingung ist in die bundeseinheitlichen Richtlinien aufgenom-
men worden, da sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass zweispurige Linksabbieger häufig den 
Vorrang von Fußgängern nicht beachtet haben oder durch die zweispurige Verkehrsführung keine 
Sicht auf die Fußgänger und Radfahrer hatten. Hier besteht für die Verwaltung keinerlei Gestal-
tungsspielraum.   
Die erforderliche vollständige Trennung der Fußgänger- und Radfahrerphase an der südlichen 
Fußgängerfurt von der Phase für die Ausfahrt des Heumannsweg mit einer zweispurigen Linksein-
biegerführung lässt sich unter Berücksichtigung der sonstigen Rahmenbedingungen nur durch eine 
um den Betrag der heute überlappenden Sicherheitszeit verkürzte Grünzeit für Fußgänger- und 
Radfahrer an der südlichen Furt erzielen. Nach Ablauf der entsprechend gekürzten Grünzeit für 
Fußgänger und Radfahrer an der südlichen Furt und der anschließenden Sicherheitszeit würde 
dann der Heumannsweg mit der zweispurigen Linkseinbiegeführung Grünlicht erhalten. Die zwei-
spurig geführten Linkseinbieger vom Heumannsweg könnten dann, ohne den Vorrang von Radfah-
rer oder Fußgänger an der südlichen Furt über den Albersloher Weg beachten zu müssen abbie-
gen. Radfahrer können aufgrund ihrer Geschwindigkeit mit der verbleibenden Grünzeit die sehr 
lange Furt weiterhin innerhalb der Grünzeit vollständig queren. Für Fußgänger kann mit den ge-
kürzten Grünzeiten bei der sehr langen Furt über 5 Fahrspuren und einer Mittelinsel ein zusätzli-
cher Halt auf der breiten Mittelinsel nicht ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung der sehr 
geringen Fußgängerfrequentierung an dieser südlichen Fußgängerfurt über den Albersloher Weg 
erscheint diese kürzere Grünzeit in diesem Fall vertretbar.  
Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zur zweispurigen Linkseinbiegeführung würde 
die Verwaltung im Rahmen der laufenden Maßnahme „Modellachse Albersloher Weg“ (vgl. Vorla-
ge 549/2003 Erneuerung Verkehrsrechner für die Lichtsignalsteuerung und Modellachse Alberslo-
her Weg als Einstieg in ein Verkehrsmanagem entsystem“) die Ampelregelung an der Kreuzung 
Heumannsweg/Albersloher Weg entsprechend ändern und in Verbindung mit der Modellachse  
zum Sommer 2006 in Betrieb nehmen. Zusätzliche Kosten für die geänderte Ampelschaltung für 
die zweispurige Linkseinbiegerregelung fallen somit nicht an.  
 
 
Begründung für die bauliche Umgestaltung des südlichen Fahrbahnteiles am Inselkopf
  
Als Voraussetzung für eine zweispurige Linkseinbiegerführung muss sichergestellt sein, dass alle 
in der Fahrbeziehung zugelassenen Fahrzeuge mit den üblichen Fahrkurven (Schleppkurven) die-
se auch kollisionsfrei befahren können. Durch die Anbindung des Gewerbegebietes treten auch 
LKW in dieser Fahrbeziehung auf. Die Detailprüfung der Verwaltung nach dem Ortstermin hat bes-
tätigt, dass unter Ansatz der üblichen Schleppkurven bei einer zweispurigen Linksabbiegerführung 
der südliche Fahrbahnteiler am Inselkopf laut Anlage 1 umgebaut werden muss. In den vom Tief-
bauamt geschätzten Umbaukosten von 9.000,00 € ist auch das Versetzen einer heute am Insel-
kopf des Fahrbahnteilers bestehenden Großleuchte enthalten, die mit dem Umbau für das erfor-
derliche Lichtraumprofil versetzt werden muss.  
 
 
I.V. 
 
 
 
gez. 
Dr. Heinrichs     Anlage:  Entwurf der Verkehrsführung und der 
Stadtrat        baulichen Veränderung

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V/0814/2005

Beratungsverlauf (2)

18.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.11.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Heumannsweg
  • Albersloher Weg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0814/2005
Typ
Vorlage
Datum
06.10.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37