V/0814/2005
Zweispurige Linkseinbiegerführung Kreuzung Heumannsweg/Albersloher Weg
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Anlage 1
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Anlage 1 zur Vorlage 814/2005 Albersioher Weg Ev6D 7 «@ Kombi- Signal RDIFG Albersioher Weg
Beschlussvorlage
9237 Zeichen
V/0814/2005
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehrsplanung
Betrifft
Zweispurige Linkseinbiegerführung Kreuzung Heumannsweg/Albersloher Weg
Beratungsfolge
18.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
03.11.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Der Einführung einer zweispurigen Linkseinbiegerführung vom Heumannsweg zum Albers-
loher Weg in Fahrtrichtung Gremmendorf gemäß Anlage 1 mit der erläuterten kleineren
baulichen Veränderung am Fahrbahnteiler und einer Anpassung der Ampelregelung wird
zugestimmt.
2. Die Bezirksvertretung Münster-Südost stimmt der Finanzierung der erforderlichen bauli-
chen Maßnahmen (Fahrbahnteiler, Versetzen der Großleuchte und Markierung) aus der
Haushaltsstelle für kleinere Maßnahmen an Straßen im Bezirk Südost zu.
Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Baukosten in Höhe von 9.000,00 € für die in Anlage 1 vor-
geschlagene bauliche Änderung am Fahrbahnteiler, die Markierung und das Versetzen einer
Großleuchte anfallen. Zusätzliche Kosten für die Veränderung der Ampelschaltung fallen nicht an,
da die Ampelschaltung im Rahmen der anstehenden Modernisierung des Ampelsteuerungssystem
und der „Grünen Welle“ mit der Modellachse Albersloher Weg bis zum Sommer 2006 vorgesehen
ist.
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Ausgaben
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
6308.950.1054.X Baukosten Straßen kleinere 2006 9.000,00 € Die BV muss
Vorlagen-Nr.:
V/0814/2005
Auskunft erteilt:
Herr Runge
Ruf:
492 61 70
E-Mail:
RungeM@stadt-muenster.de
Datum:
06.10.2005
Öffentliche Beschlussvorlage
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Maßnahmen im Bezirk Südost die Mittel aus
dem Gesamt-
ansatz der
Haushaltsstelle
in 2006 bereit-
stellen
Insgesamt:
Begründung:
Auf Antrag eines Bürgers fand am 19.05.2005 ein Ortstermin mit Mitarbeitern der Verwaltung,
Herrn Hagel und dem Bezirksvorsteher Herrn Lewe an der Kreuzung Albersloher
Weg/Heumannsweg statt.
An dieser ampelgeregelten Kreuzung stehen an der Ausfahrt des Heumannsweg im Bestand drei
Fahrspuren (Linkseinbieger-, Geradeaus- und eine kombinierte Geradeaus/Rechtsfahrspur) zur
Verfügung. In den Verkehrspitzen entsteht häufig in der Linkseinbiegespur vom Heumannsweg
zum Albersloher Weg in Fahrtrichtung Gremmendorf Rückstau. Die benachbarte Geradeausspur
ist zeitgleich nur schwach ausgelastet.
Von dem Bürger wurde angeregt, durch eine Markierungslösung die bisherige Geradeausfahrspur
in eine kombinierte Links- und Geradeausfahrspur zu ändern. Von der dann zweispurigen Links-
abbiegeführung wird eine verbesserte Verkehrsabwicklung an der Ausfahrt Heumannsweg erwar-
tet.
Von der Verwaltung wurde als Ersteinschätzung in dem Ortstermin erläutert, dass die angeregte
Verkehrsregelung zusätzlich eine Änderung der Ampelschaltung und voraussichtlich eine kleinere
bauliche Veränderung erfordert. In Abstimmung mit dem Bezirksvorsteher Herrn Lewe wurde von
der Verwaltung eine Detailprüfung und anschließend eine Beschlussvorlage mit Kostenangaben
für die Beratung in der BV und dem ASSWV zugesagt.
Die von der Verwaltung durchgeführte Detailprüfung hat die Ersteinschätzung bestätigt. Neben
einer Änderung der Markierung sind eine Anpassung der Ampelschaltung und eine kleinere bauli-
che Veränderung am Inselkopf des Fahrbahnteilers (siehe Anlage 1) erforderlich. Mit der baulichen
Veränderung wird sichergestellt, dass auch bei Großfahrzeugen in dieser Fahrbeziehung zwei
Linkseinbieger vom Heumannsweg zum Albersloher Weg kollisionsfrei abbiegen können.
Vorbehaltlich der Zustimmung zur Maßnahme und der Finanzierung würde die Verwaltung in Ver-
bindung mit der anstehenden Modernisierung der Ampelsteuerung und der Grünen Wellen im Zu-
ge der Modellachse Albersloher Weg bis zum Sommer 2006 die angeregte Verkehrsregelung mit
einer zweispurigen Linkseinbiegerführung vom Heumannsweg umsetzen.
Begründung für die erforderliche Änderung der Ampelschaltung
Im Bestand müssen die einspurigen geführten Linkseinbieger vom Heumannsweg in den Alberslo-
her Weg den Fußgängern und Radfahrern über den Albersloher Weg Vorrang gewähren, da in
dieser Fahrbeziehung keine getrennte Ampelschaltung mit einem eigenen Linksabbiegesignal (mit
Pfeilen) besteht. Im vorliegenden Fall haben der Linkseinbieger aus dem Heumannsweg und die
Radfahrer und Fußgänger über den Albersloher Weg an der südlichen Furt nur eine geringfügige
gemeinsame Grünzeit. Im Anschluss an die Fußgängergrünzeit überlappt sich die anschließende
Sicherheitszeit der Fußgänger und Radfahrer (Zwischenzeit) vollständig mit der Grünzeit der Link-
seinbieger aus dem Heumannsweg. Die zwingend erforderliche Sicherheitszeit im Anschluss an
die Grünzeit für Fußgänger (analog bei den Radfahrern) garantiert, dass ein Fußgänger der in der
letzten Grünsekunde die Fahrbahn betreten hat die Furt noch vollständig queren kann, bevor ein
dazu feindlicher Verkehrstrom Grünlicht erhält. Ein Fußgänger der in der letzten Grünsekunde die
Fahrbahn betreten hat befindet sich in der Sicherheitszeit „legal“ auf der Fußgängerfurt - auch
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wenn das Fußgängersignal dann schon Rotlicht zeigt - und Linkseinbieger aus dem Heumanns-
weg müssen diesen Fußgängern (und Radfahrern) den Vorrang gewähren.
Nach den gültigen Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA`92) fordert die angeregte zweispurige
Linkseinbiegerführung, dass die Grünzeiten und Sicherheitszeiten der Fußgänger- und Radfahrer
mit der Ampelregelung vollständig von der Grünzeit der dann zweispurig linkseinbiegenden Kraft-
fahrzeuge zu trennen sind. Diese Bedingung ist in die bundeseinheitlichen Richtlinien aufgenom-
men worden, da sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass zweispurige Linksabbieger häufig den
Vorrang von Fußgängern nicht beachtet haben oder durch die zweispurige Verkehrsführung keine
Sicht auf die Fußgänger und Radfahrer hatten. Hier besteht für die Verwaltung keinerlei Gestal-
tungsspielraum.
Die erforderliche vollständige Trennung der Fußgänger- und Radfahrerphase an der südlichen
Fußgängerfurt von der Phase für die Ausfahrt des Heumannsweg mit einer zweispurigen Linksein-
biegerführung lässt sich unter Berücksichtigung der sonstigen Rahmenbedingungen nur durch eine
um den Betrag der heute überlappenden Sicherheitszeit verkürzte Grünzeit für Fußgänger- und
Radfahrer an der südlichen Furt erzielen. Nach Ablauf der entsprechend gekürzten Grünzeit für
Fußgänger und Radfahrer an der südlichen Furt und der anschließenden Sicherheitszeit würde
dann der Heumannsweg mit der zweispurigen Linkseinbiegeführung Grünlicht erhalten. Die zwei-
spurig geführten Linkseinbieger vom Heumannsweg könnten dann, ohne den Vorrang von Radfah-
rer oder Fußgänger an der südlichen Furt über den Albersloher Weg beachten zu müssen abbie-
gen. Radfahrer können aufgrund ihrer Geschwindigkeit mit der verbleibenden Grünzeit die sehr
lange Furt weiterhin innerhalb der Grünzeit vollständig queren. Für Fußgänger kann mit den ge-
kürzten Grünzeiten bei der sehr langen Furt über 5 Fahrspuren und einer Mittelinsel ein zusätzli-
cher Halt auf der breiten Mittelinsel nicht ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung der sehr
geringen Fußgängerfrequentierung an dieser südlichen Fußgängerfurt über den Albersloher Weg
erscheint diese kürzere Grünzeit in diesem Fall vertretbar.
Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zur zweispurigen Linkseinbiegeführung würde
die Verwaltung im Rahmen der laufenden Maßnahme „Modellachse Albersloher Weg“ (vgl. Vorla-
ge 549/2003 Erneuerung Verkehrsrechner für die Lichtsignalsteuerung und Modellachse Alberslo-
her Weg als Einstieg in ein Verkehrsmanagem entsystem“) die Ampelregelung an der Kreuzung
Heumannsweg/Albersloher Weg entsprechend ändern und in Verbindung mit der Modellachse
zum Sommer 2006 in Betrieb nehmen. Zusätzliche Kosten für die geänderte Ampelschaltung für
die zweispurige Linkseinbiegerregelung fallen somit nicht an.
Begründung für die bauliche Umgestaltung des südlichen Fahrbahnteiles am Inselkopf
Als Voraussetzung für eine zweispurige Linkseinbiegerführung muss sichergestellt sein, dass alle
in der Fahrbeziehung zugelassenen Fahrzeuge mit den üblichen Fahrkurven (Schleppkurven) die-
se auch kollisionsfrei befahren können. Durch die Anbindung des Gewerbegebietes treten auch
LKW in dieser Fahrbeziehung auf. Die Detailprüfung der Verwaltung nach dem Ortstermin hat bes-
tätigt, dass unter Ansatz der üblichen Schleppkurven bei einer zweispurigen Linksabbiegerführung
der südliche Fahrbahnteiler am Inselkopf laut Anlage 1 umgebaut werden muss. In den vom Tief-
bauamt geschätzten Umbaukosten von 9.000,00 € ist auch das Versetzen einer heute am Insel-
kopf des Fahrbahnteilers bestehenden Großleuchte enthalten, die mit dem Umbau für das erfor-
derliche Lichtraumprofil versetzt werden muss.
I.V.
gez.
Dr. Heinrichs Anlage: Entwurf der Verkehrsführung und der
Stadtrat baulichen Veränderung
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Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Heumannsweg
- Albersloher Weg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0814/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 06.10.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37