V/0039/2008
Antrag Nr. A-R der SPD - Fraktion "Neue Nutzungen am Stadthafen I ermöglichen"
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Anlage 1
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0056/2007 Antrag 04.12.2007 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstr. 15 48143 Münster Telefon: 0251/ 45 314 Fax: 0251/ 511 750 spdfrak@muenster.de www.spd-muenster.de Neue Nutzungen am Stadthafen I ermöglichen Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Vor dem Hintergrund bestehender Interessen an ne uen Nutzungen (z.B. Revitalisierung des Flechtheim- und Rhenusspeichers , Etablierung der Jovel- Music-Hall) im heutigen Industriegebiet südlich des Stadthafens I wird die Verwaltung um Prüfung und Darstellung der diesbezüg lichen planungs- und bauordnungsrechtlichen Möglichkeiten gebeten. Dabei ist von der gleichzeitigen - befristeten - Fortexistenz des Gefahrstofflagers der Fa. Lehnkering auszugehen. 2. Begleitend soll ein interfraktioneller Arbeitskr eis an der Erarbeitung von Lösungen zu konkreten Ansiedlungsinteressen mitwirken. Begründung: Laut Masterplan Hafen werden für das oben angesproc hene Areal stadträumlich mittel- bis langfristig die Nutzungsschwerpunkte Kreatives/ Kultur/Dienstleistung angestrebt. Der Bereich soll so vorrangig zu einer attraktiven Adresse zur Ansiedlung von Dienstleistungsunternehmen entwickelt werden. U.a. wegen der Sicherung der vorhandenen industriellen Nutzung sind diese Ziele noch nicht in eine verbindliche Bauleitplanung eingeflossen (Rechtskraft des Bebauu ngsplanes 401 – Stadthafen I). Dennoch erscheint es nicht ausgeschlossen, im Rahme n eines Bebauungsplan- änderungsverfahrens oder auch dem Instrument der so g. „Befreiung“ in einem überschaubaren Zeitraum die planungsrechtlichen Vor aussetzungen z.B. für kulturwirtschaftliche und ähnliche Nutzungen (beim Rhenus- und Flechtheimspeicher) und für einen Diskothekenbetrieb (bei der Jovel-Mus ic-Hall, Grundstück Mittelhafen 63- 67) zu schaffen. Die Verwaltung wird vor dem Hinter grund dieser konkreten Ansiedlungs- bzw. Nutzungsinteressen gebeten, die d amit mögliche stufenweise Entwicklung in Richtung der Ziele des Masterplanes unter planungs- und bauordnungsrechtlichen Perspektiven aufzuzeigen; da bei sind ggf. spezifische Entwicklungsfelder festzulegen. In diesem Zusammenh ang ist auch eine Strategie zur Auslagerung von Industriebetrieben und emittierende n Betrieben als Voraussetzung einer umfassenden Entwicklung und Aufwertung zu diskutieren. Wolfgang Heuer Ralf Hubert Udo Reiter Anika Bergner Dr. Michael Jung Anne Schulze Wint zler Hedwig Chudziak Marianne Koch Joachim Tonn Philipp Gabriel Gaby Kubig-Steltig Beate Vilhja lmsson Beanka Ganser Kurt Pölling Holger Wigger Anne Hakenes Karsten Rahn Karl-Heinz Winter Marianne Hopmann
Anlage 2
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Lehnkering Speichergebäude “Am□Mittelhafen□10-12” Jovel□-□Contor Umnutzung “Am□Mittelhafen□56a” MK-Ausweisung Ecke Albersloher□Weg□/□Kiesekamps□Mühle Anlage□2□zu V/0039/2008
Beschlussvorlage
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V/0039/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft "Neue Nutzungen am Stadthafen I ermöglichen", Antrag der SPD - Fraktion an den Rat Nr. A-R/0056/2007 Beratungsfolge 20.02.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft nimmt den Bericht zur Kenntnis. Der Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0056/2007 „Neue Nutzungen am Stadthafen I ermöglichen“ ist mit dieser Vorlage erledigt. Begründung: Der o.g. Antrag wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 13.02.2008 (V/1089/2007) zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft verwiesen. Er betrifft das Gebiet südlich des Stadthafen I. Für dieses Gebiet sind die Festsetzun- gen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 401 ausschlaggebend. Die dominierenden Festsetzungen des Bebauungsplanes berücksichtigen vor allem die auslaufen- de Hafennutzung an der Hafenseite (GI – Industriegebiet) sowie die Versorgungsfunktionen (Ver- sorgungsflächen gem. § 9 (1) Nr. 12 BauGB) der Stadtwerke GmbH. Auf den Industriegebietsflächen (GI) befindet sich u.a. das Gefahrstofflager der Fa. Lehnkering. Die Firma besitzt Pachtverträge mit der Grundstückseigentümerin, den Stadtwerken Münster GmbH. Diese Verträge haben noch eine mittelfristige Laufzeit bis zum Jahr 2016. Der Firma wurde bereits signalisiert, dass diese Pachtverhältnisse nicht verlängert werden. Gleichwohl genießt die Fa. Lehnkering am Standort Bestandsschutz im Rahmen der geltenden Genehmigung gem. Bun- desimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Auf den Industriegebietsflächen (GI) findet u.a. auch noch hafenaffiner Umschlag statt, wie z.B. auf den freien Flächen des Grundstückes „Am Mittelhafen 68“. Die Stadtwerke GmbH bieten dieses Grundstück auch weiterhin für befristete Umschlagsnutzungen an. Auf den o.g. Versorgungsflächen befinden sich die Werkstätten, der Betriebshof sowie das neue Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD) der Stadtwerke Münster GmbH. Im Rahmen der Geneh- Vorlagen-Nr.: V/0039/2008 Auskunft erteilt: Herr Leifken Ruf: 492 61 81 E-Mail: LeifkenA@stadt-muenster.de Datum: 14.02.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0039/2008 migungsphase für das GuD haben sich die Stadtwerke Münster GmbH dazu entschlossen, die Ausführung der Anlage in Hinblick auf eine höherwertige Entwicklung gem. den Zielsetzungen des Masterplanes Stadthäfen im Umfeld des Kraftwerkes zu gestalten. Es wurden Mehraufwendungen für eine verbesserte Immissionssituation im direkten Umfeld vorgenommen. Im Jahr 2004 wurde der „Masterplan / Integriertes Handlungskonzept Stadthäfen Münster“ als handlungsleitender Orientierungsrahmen beschlossen. Für den entsprechenden Entwicklungs- schwerpunkt 4 „Stadthafen I“ wurde darin als Ziel definiert, eine behutsame Aufwertung dieses Areals in Abhängigkeit zum weiteren Bestand an emittierenden, industriellen Anlagen und zur zeit- lichen Verfügbarkeit vorzunehmen. In der Zielkonzeption sind für die wasserseitigen Flächen Nut- zungen mit dem Schwerpunkt „Kreatives, Kultur, Dienstleisten“ vorgesehen. Die Stadtwerkeflächen sind als „Gewerbe / Handwerk“ – Standorte dargestellt. Vor dem Hintergrund des geltenden Planungsrechtes und der Zielsetzung des Masterplanes sind folgende Projektstände zu nennen: „Jovel-Music-Hall“, Standort „Am Mittelhafen 63/65“ Die beabsichtigte „Jovel-Music-Hall“ ist baurechtlich als Vergnügungsstätte einzustufen und in ei- nem Industriegebiet planungsrechtlich nicht zulässig. Für eine Ansiedlung der „Jovel-Music-Hall“ auf dem o.g. Standort wäre demnach der Bebauungsplan zu ändern. Eine entsprechend hoch fre- quentierte Nutzung ist mit der bestehenden Genehmigungslage und der Nähe zum Gefahrstoffla- ger der Fa. Lehnkering nicht vereinbar. Daher wäre eine bauleitplanerische Konfliktbewältigung bzgl. einer Ansiedlung der „Jovel-Music-Hall“ nach Kenntnisstand der Verwaltung bei Fortbestand des Gefahrstofflagers äußerst unwahrscheinlich. Di es ist auch den Betreibern der „Jovel-Music- Hall“ bekannt. In den Jahren 2006, 2007 und auch aktuell hat die „Jovel-Music-Hall“ jeweils eine temporäre „Hei- mat“ an der Theodor-Scheiwe-Straße in Nachbarschaft der neuen Feuerwache II gefunden. Sofern seitens des Betreibers eine dauerhafte Etablierung der „Jovel-Music-Hall“ an diesem Standort an- gestrebt würde, würde die Verwaltung empfehlen, dieses durch Änderung des Bebauungsplanes ausdrücklich zu unterstützen. Mit Schreiben vom 14.05.2007 hatte die Verwaltung zum Projekt „Jovel-Music-Hall“ entsprechend informiert. Speichergebäude „Am Mittelhafen 10-12“ Die Stadtwerke Münster GmbH haben Mitte 2007 eine Mehrfachbeauftragung für die Entwicklung der teilweise denkmalgeschützten Speichergebäude „Am Mittelhafen 10-12“ durchgeführt. Die Stadtwerke möchten die Gebäude in direkter Nachbarschaft der GuD-Anlage in eigener Regie revi- talisieren und werden auch im Eigentum der Immobilien bleiben. Sechs Architekturbüros wurden eingeladen, um Gestaltungs- und Nutzungsentwürfe zu erarbeiten. In Abstimmung mit der Planungsverwaltung wurde ein Nutzungsspektrum vorgegeben, das im Rahmen des bestehenden Planungsrechtes (GI = Industriegebiet) genehmigungsfähig wäre. Hier- bei wurden auch die höherwertigen Ziele des Masterplanes berücksichtigt. Dabei wurden die fol- genden Nutzungen benannt, die sich in der Übereinstimmung mit den Zielen des Masterplanes wie auch mit den Rahmenbedingungen des Bebauungsplanes Nr. 401 an dieser Stelle befinden: - Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude für kreative Dienstleister und freie Berufe, - Galerien, Ausstellungen, Kulturelle Einrichtungen, - Film- und Musikproduktion. Die von der Jury empfohlenen zwei Arbeiten ent halten folgende, im Grundsatz genehmigungsfähi- ge Nutzungen: Hotel, Archiv, Büronutzung, Wellness, Fitness. Aufgrund der besonderen Grund- stückssituation und –lage kann und wird die Verwaltung in diesem Nutzungsrahmen das Instru- ment einer Befreiung gem. § 31 BauGB anwenden. Beide Entwürfe werden z.Zt. noch hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit geprüft. Eine Entscheidung der Stadtwerke Münster GmbH zu einem der empfohlenen Entwürfe ist zeitnah zu erwarten. - 3 - V/0039/2008 Darüber hinaus sind noch zwei Maßnahmen zu nennen, die sich sowohl im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 401 als auch im Entwicklungsschwerpunkt 4 „Stadthafen I“ des „Masterpla- nes Stadthäfen Münster“ befinden. 1. Für das Eckgrundstück Albersloher Weg / Kiesekamps Mühle ist gem. Bebauungsplan eine hochwertige, bis zu 6-geschossige Kerngebietsnutzung (MK) möglich. Das Grundstück der Stadtwerke Münster GmbH befindet sich schon seit einigen Jahren auf dem Immobilien- markt und wurde von der Stadt Münster entsprechend offeriert (u.a. EXPO-Real, Bewerber- und Realisierungsverfahren in 2007). Trotz dieser Bemühungen, einer potenziell kurzfristi- gen Realisierungszeit und einer sehr guten Standortlage mit hervorragender verkehrlicher Anbindung, konnte dieses Grundstück bislang nicht veräußert werden. Ggf. hat die Verwal- tung zu einem späteren Zeitpunkt über eine geänderte Rahmensetzung der Bauleitplanung zu befinden. 2. Die bauordnungsrechtliche Genehmigung einer Umnutzung für das Gebäude „Am Mittelha- fen 56a“ dokumentiert, dass weitere Aufwertungen im Rahmen des bestehenden Planungs- rechtes und im Sinne der Ziele des Masterplanes möglich sind. Hier werden ehemals rein gewerblich-industriell genutzte Räume im GI-Gebiet und in direkter Nachbarschaft zum o.g. Gefahrstofflager als Werkstatt mit Büro und Ausstellung sowie als Büroflächen für freiberuf- liche Tätigkeiten genutzt. Die Art und der Umfang der Nutzungen sind mit den Festsetzun- gen des Bebauungsplanes vereinbar. An den genannten Beispielen wird deutlich, dass eine sukzessive Umsetzung der bisherigen Ziele des Masterplanes auf bestehender planungsrechtlicher Ausgangssituation möglich ist und auch stattfindet. Ein nennenswerter konkreter Ansiedlungsdruck auf das Gebiet südlich des Stadthafen I ist jedoch zurzeit nicht feststellbar. Daher besteht aus Sicht der Verwaltung aktuell auch keine Veranlassung zur Einrichtung eines begleitenden interfraktionellen Arbeitskreises. Weitere Umset- zungen der Ziele des Masterplanes sind auch weiterhin in Abstimmung mit den Stadtwerken Müns- ter GmbH als Grundstückseigentümerin, der Wi rtschaftsförderung Münster und der Planungsver- waltung zu erreichen. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0056/2007 „Neue Nutzungen am Stadthafen I ermög- lichen“ Anlage 2: Übersichtsplan, Bebauungsplan Nr. 401
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Theodor-Scheiwe-Straße
- Münzstraße 15
- Am Mittelhafen 68
- Albersloher Weg
- Kiesekamps Mühle
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0039/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.01.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37