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AN/1099/2024

Antrag zu einer Resolution an den Rat der Stadt Köln hinsichtlich dergeplanten Kürzungen der Infrastruktur für Menschen mit Fluchterfahrung in Köln

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 22.08.2024

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 03.09.2024, TOP 6.2

Antrag Resolution Zukunft sichern Ausbau und Erhalt der Infrastruktur für Geflüchtete

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Antrag Resolution Zukunft sichern Ausbau und Erhalt der Infrastruktur für Geflüchtete

6057 Zeichen

Ahmet Edis            21.08.2024      
Elizaveta Khan      
Dorsa Billstein   
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Dr. Gülşen D ikbaş 
 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 03.09.2024 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
wir bitten den Integrationsrat, den folgenden Antrag zu einer Resolution an den Rat 
der Stadt Köln hinsichtlich der geplanten Kürzungen der Infrastruktur für Menschen mit 
Fluchterfahrung in Köln zu verabschieden. 
Beschluss:  
Der Integrationsrat beschließt folgende Resolution an den Rat der Stadt Köln zu 
verabschieden. 
Resolution: 
"Zukunft sichern: Ausbau und Erhalt der Infrastruktur für Geflüchtete in 
Köln" 
Die Stadt Köln steht für Vielfalt, Offenheit und Humanität, die in vielen Bereichen 
des gesellschaftlichen Lebens zum Tragen kommen. Die Kölner Bürger*innen 
haben diese Werte eindrucksvoll unter Beweis gestellt, als sie 2015 f. und 
erneut 2022 f. mit großem Engagement un d Empathie tausende geflüchtete 
Menschen in ihrer Stadt willkommen hießen und tatkräftig unterstützten. 
Dank der Unterstützung der Stadt Köln ist ein starkes Netzwerk entstanden, das 
von freien Trägern, Ehrenamtlichen und städtischen Gremien gemeinsam 
getragen wird. Dieses Netzwerk bietet geflüchteten Menschen wertvolle Hilfe, 
um ihre Rechte in asyl -, aufenthalts - und sozialrechtlichen Verfahren 
wahrzunehmen. Gleichzeitig fördert es den interkulturellen Austausch und 
ermöglicht die selbstverständliche Teilh abe zugewanderter Menschen am 
wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und sozialen Leben.

Zu den herausragenden Projekten gehören unter anderem die Beratung von 
Geflüchteten und Menschen ohne Papiere, das Kölner Bleiberechtsprogramm, 
das Auszugsmanagement und der Anonyme Krankenschein. Zudem werden 
zahlreiche weitere Projekte zur Beratung, Integration und Stärkung von 
geflüchteten Menschen durch die Stadt Köln unterstützt. 
Diese bedeutenden Strukturen wurden 2022 von der EU -Kommission 
anerkannt, als Köln mit dem Titel „Europäische Hauptstadt für Integration und 
Vielfalt“ ausgezeichnet wurde. Oberbürgermeisterin Henriette Reker betonte in 
ihrer Rede die Wichtigkeit dieser Auszeichnung: „Als Europäische Hauptstadt 
für Integration und Vielfalt möchte ich, dass Köln auch in Zukunft als gutes 
Beispiel vorangeht. Deshalb werde ich mich dafür einsetzen, unsere Strukturen 
und Netzwerkarbeit weiter zu stärken.“ 
Die Stadt Köln bleibt somit ein Vorreiter für Integration und Vielfalt, ein Vorbild 
für andere Stä dte und ein Ort, an dem die Werte von Zusammenhalt und 
Menschlichkeit lebendig gelebt werden. 
Jedoch stellt der Integrationsrat der Stadt Köln folgende fest: 
Schutzsuchende Menschen benötigen unabhängige, vertrauliche und 
qualifizierte Informationen sowie Beratung, um ihre Rechte zu kennen und 
durchzusetzen. Besonders in Krisenzeiten ist ein funktionierendes Netzwerk 
von Unterstützungsangeboten unverzichtbar. Die Strukturen und 
Netzwerkarbeit für Menschen mit Fluchtgeschichte sind in Köln weiterhin 
dringend erforderlich und werden perspektivisch noch mehr gebraucht – doch 
sie sind akut gefährdet. 
Auf bundes- und landespolitischer Ebene dominieren derzeit Abschreckung und 
Gängelung den flüchtlingspolitischen Diskurs. In den haushaltspolitischen 
Debatten auf B undes- und Landesebene stehen wichtige Strukturen, die der 
Beratung, Teilhabe und Integration zugewanderter Menschen dienen, auf dem 
Prüfstand oder sind aufgrund immer schlechter werdender Finanzierung 
bedroht. Besonders dramatisch ist die ungewisse Zukunft des bereits jetzt völlig 
unterfinanzierten Landesprogramms „Soziale Beratung von Geflüchteten“ ab 
2025. Sollte es zu Kürzungen kommen, wären die Folgen für Köln gravierend: 
Flüchtlingsberatungsstellen, Asylverfahrensberatung für unbegleitete 
minderjährige Geflüchtete, die Beratung in psychosozialen Zentren und die 
Ausreise- und Perspektivberatung stünden vor dem Aus oder müssten ihre 
Angebote erheblich reduzieren. 
Angesichts dieser negativen Entwicklungen fordert der Integrationsrat: 
1. Keine Kürzungen bei den städtischen Förderungen für die Beratung und 
Integration Geflüchteter im Doppelhaushalt 2025/2026! 
2. Erhalt und Ausbau der Infrastrukturen für geflüchtete Menschen in der 
Stadt Köln! 
3. Beschlussfassung über den Entwurf „Mindeststandards zur 
Unterbringung und Betreuung“ noch in 2024!

4. Verlängerung der Kooperationsprojekte „Anonymer Krankenschein“ ab 
Januar 2025 und „Auszugsmanagement“ ab Januar 2026 sowie der 
Förderprogramme „Projekte zu Gewaltprävention und integrativen 
Angeboten in den Heimen“ ab Juli 2025 und „Bleibeperspektive in Köln“ 
ab Januar 2026! 
5. Jährliche Anpassung von Tarifsteigerungen bei allen relevanten 
Förderungen! 
Es ist von höchster Dringlichkeit, dass die kommunal finanzierten oder 
geförderten Strukturen für geflüchtete Menschen  im Rahmen der 
Haushaltsverhandlungen für 2025 ff. nicht infrage gestellt werden. Ein 
Zusammenbruch dieser Infrastruktur hätte nicht nur für die Zielgruppe der 
Angebote gravierende Folgen. Der individuelle aufenthaltsrechtliche Fortschritt 
würde stocken, schulische und berufliche Wege wären blockiert, und die Zahl 
derer, die eigenständig für ihren Lebensunterhalt sorgen können, würde sinken. 
Gleichzeitig würden Perspektivlosigkeit und Frustration wachsen. Fehlende 
Unterstützungsangebote untergraben die Rech te des Einzelnen und führen 
zudem zu einer Destabilisierung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Ein 
funktionierendes Netzwerk und entsprechende Strukturen sind insbesondere in 
Krisenzeiten ein wichtiger Schutz gegen gesellschaftliche Spaltungen und 
stärken die demokratischen Kräfte. Denn diese Träger fördern durch ihre 
Angebote auch Toleranz und Völkerverständigung. 
Darum ist es dringend notwendig, die fluchtbezogenen Förderungen nicht 
zu reduzieren, sondern vielmehr zu stärken und auszubauen!  
 
Mit freundlichen Grüßen  
Ahmet Edis, Elizaveta Khan, Dorsa Billstein

Beratungsverlauf (1)

03.09.2024 Integrationsrat
TOP 6.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1099/2024
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
22.08.2024
Erstellt
22.08.2024 11:17