AN/1099/2024
Antrag zu einer Resolution an den Rat der Stadt Köln hinsichtlich dergeplanten Kürzungen der Infrastruktur für Menschen mit Fluchterfahrung in Köln
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Antrag Resolution Zukunft sichern Ausbau und Erhalt der Infrastruktur für Geflüchtete
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Ahmet Edis 21.08.2024 Elizaveta Khan Dorsa Billstein An den Vorsitzenden des Integrationsrates An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Dr. Gülşen D ikbaş Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 03.09.2024 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, wir bitten den Integrationsrat, den folgenden Antrag zu einer Resolution an den Rat der Stadt Köln hinsichtlich der geplanten Kürzungen der Infrastruktur für Menschen mit Fluchterfahrung in Köln zu verabschieden. Beschluss: Der Integrationsrat beschließt folgende Resolution an den Rat der Stadt Köln zu verabschieden. Resolution: "Zukunft sichern: Ausbau und Erhalt der Infrastruktur für Geflüchtete in Köln" Die Stadt Köln steht für Vielfalt, Offenheit und Humanität, die in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zum Tragen kommen. Die Kölner Bürger*innen haben diese Werte eindrucksvoll unter Beweis gestellt, als sie 2015 f. und erneut 2022 f. mit großem Engagement un d Empathie tausende geflüchtete Menschen in ihrer Stadt willkommen hießen und tatkräftig unterstützten. Dank der Unterstützung der Stadt Köln ist ein starkes Netzwerk entstanden, das von freien Trägern, Ehrenamtlichen und städtischen Gremien gemeinsam getragen wird. Dieses Netzwerk bietet geflüchteten Menschen wertvolle Hilfe, um ihre Rechte in asyl -, aufenthalts - und sozialrechtlichen Verfahren wahrzunehmen. Gleichzeitig fördert es den interkulturellen Austausch und ermöglicht die selbstverständliche Teilh abe zugewanderter Menschen am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und sozialen Leben. Zu den herausragenden Projekten gehören unter anderem die Beratung von Geflüchteten und Menschen ohne Papiere, das Kölner Bleiberechtsprogramm, das Auszugsmanagement und der Anonyme Krankenschein. Zudem werden zahlreiche weitere Projekte zur Beratung, Integration und Stärkung von geflüchteten Menschen durch die Stadt Köln unterstützt. Diese bedeutenden Strukturen wurden 2022 von der EU -Kommission anerkannt, als Köln mit dem Titel „Europäische Hauptstadt für Integration und Vielfalt“ ausgezeichnet wurde. Oberbürgermeisterin Henriette Reker betonte in ihrer Rede die Wichtigkeit dieser Auszeichnung: „Als Europäische Hauptstadt für Integration und Vielfalt möchte ich, dass Köln auch in Zukunft als gutes Beispiel vorangeht. Deshalb werde ich mich dafür einsetzen, unsere Strukturen und Netzwerkarbeit weiter zu stärken.“ Die Stadt Köln bleibt somit ein Vorreiter für Integration und Vielfalt, ein Vorbild für andere Stä dte und ein Ort, an dem die Werte von Zusammenhalt und Menschlichkeit lebendig gelebt werden. Jedoch stellt der Integrationsrat der Stadt Köln folgende fest: Schutzsuchende Menschen benötigen unabhängige, vertrauliche und qualifizierte Informationen sowie Beratung, um ihre Rechte zu kennen und durchzusetzen. Besonders in Krisenzeiten ist ein funktionierendes Netzwerk von Unterstützungsangeboten unverzichtbar. Die Strukturen und Netzwerkarbeit für Menschen mit Fluchtgeschichte sind in Köln weiterhin dringend erforderlich und werden perspektivisch noch mehr gebraucht – doch sie sind akut gefährdet. Auf bundes- und landespolitischer Ebene dominieren derzeit Abschreckung und Gängelung den flüchtlingspolitischen Diskurs. In den haushaltspolitischen Debatten auf B undes- und Landesebene stehen wichtige Strukturen, die der Beratung, Teilhabe und Integration zugewanderter Menschen dienen, auf dem Prüfstand oder sind aufgrund immer schlechter werdender Finanzierung bedroht. Besonders dramatisch ist die ungewisse Zukunft des bereits jetzt völlig unterfinanzierten Landesprogramms „Soziale Beratung von Geflüchteten“ ab 2025. Sollte es zu Kürzungen kommen, wären die Folgen für Köln gravierend: Flüchtlingsberatungsstellen, Asylverfahrensberatung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete, die Beratung in psychosozialen Zentren und die Ausreise- und Perspektivberatung stünden vor dem Aus oder müssten ihre Angebote erheblich reduzieren. Angesichts dieser negativen Entwicklungen fordert der Integrationsrat: 1. Keine Kürzungen bei den städtischen Förderungen für die Beratung und Integration Geflüchteter im Doppelhaushalt 2025/2026! 2. Erhalt und Ausbau der Infrastrukturen für geflüchtete Menschen in der Stadt Köln! 3. Beschlussfassung über den Entwurf „Mindeststandards zur Unterbringung und Betreuung“ noch in 2024! 4. Verlängerung der Kooperationsprojekte „Anonymer Krankenschein“ ab Januar 2025 und „Auszugsmanagement“ ab Januar 2026 sowie der Förderprogramme „Projekte zu Gewaltprävention und integrativen Angeboten in den Heimen“ ab Juli 2025 und „Bleibeperspektive in Köln“ ab Januar 2026! 5. Jährliche Anpassung von Tarifsteigerungen bei allen relevanten Förderungen! Es ist von höchster Dringlichkeit, dass die kommunal finanzierten oder geförderten Strukturen für geflüchtete Menschen im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für 2025 ff. nicht infrage gestellt werden. Ein Zusammenbruch dieser Infrastruktur hätte nicht nur für die Zielgruppe der Angebote gravierende Folgen. Der individuelle aufenthaltsrechtliche Fortschritt würde stocken, schulische und berufliche Wege wären blockiert, und die Zahl derer, die eigenständig für ihren Lebensunterhalt sorgen können, würde sinken. Gleichzeitig würden Perspektivlosigkeit und Frustration wachsen. Fehlende Unterstützungsangebote untergraben die Rech te des Einzelnen und führen zudem zu einer Destabilisierung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Ein funktionierendes Netzwerk und entsprechende Strukturen sind insbesondere in Krisenzeiten ein wichtiger Schutz gegen gesellschaftliche Spaltungen und stärken die demokratischen Kräfte. Denn diese Träger fördern durch ihre Angebote auch Toleranz und Völkerverständigung. Darum ist es dringend notwendig, die fluchtbezogenen Förderungen nicht zu reduzieren, sondern vielmehr zu stärken und auszubauen! Mit freundlichen Grüßen Ahmet Edis, Elizaveta Khan, Dorsa Billstein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1099/2024
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 22.08.2024
- Erstellt
- 22.08.2024 11:17