AN/0601/2017
Blitzer-Fiasko an der BAB 3
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
SPD Anfrage nach § 4
2911 Zeichen
An die Vorsitzende des Hauptausschusses Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 19.04.2017 AN/0601/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 24.04.2017 Blitzer-Fiasko an der BAB 3 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, im Rahmen der Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung des Hauptaus- schusses am 13.03.2017 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass sie den zuständigen Gremien die fortgeschriebenen Zahlen zur Rückabwicklung der Bußgeldverfahren nicht aktiv vorlegen wird. Stattdessen müssen die aktualisierten – zum Teil unterschiedlichen – Zahlen der Pres- seberichterstattung entnommen werden, bzw. ist der Sachstand über den Weg der Anfrage transparent zu machen. Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgen- der Fragen: 1. Die Verwaltung wird gebeten die maßgeblichen Daten zum Antragsverfahren transpa- rent und systematisch darzustellen: - Anzahl der eingegangene Anträge und deren Verfahrensstände - Anzahl der abgeschlossenen Verfahren und Höhe der zurückgezahlten Bußgelder in absoluten Zahlen und prozentual. 2. Seit dem 13.03.2017 haben sich die eingegangenen Anträge laut Presseberichter- stattung von rund 20.000 auf nur 22.000 erhöht. Mit wie vielen Antragsverfahren rechnet die Verwaltung Stand heute bis zum Ende der verlängerten Antragsfrist auf Grundlage des bisherigen Antragsverhaltens? Was unternimmt die Verwaltung um die bisherige Antragsquote deutlich zu erhöhen, um möglichst vielen Betroffenen die Bußgelder zurückzuerstatten? 3. Erklärtes Ziel der Stadtverwaltung war es, allen Betroffenen eine Rückzahlung zu er- möglichen. Es zeichnet sich immer deutlicher ab, dass dieses Ziel mit dem gewählten Antragsverfahren nicht zu erreichen ist. Unterstellt es würden aber gleichwohl alle ca. 320.000 Betroffenen einen Antrag auf Rückzahlung stellen, so würde es bei der bis- her bekannten Auszahlungsquote von 200 Fällen pro Tag rund 1.600 Arbeitstage - 2 - dauern, bis alle Verfahren abschließend bearbeitet sind. Wie gedenkt die Verwaltung sicherzustellen, dass Anträge zeitnah bearbeitet werden? 4. Die Verwaltung hat angekündigt, dass der Rat über die Verwendung von nicht zu- rückgezahlten Bußgeldern entscheiden soll. Wann plant die Verwaltung eine entspre- chende Vorlage in den Rat einzubringen? Gibt es bereits Überlegungen für einen Vorschlag zur Mittelverwendung? Die Verwaltung wird gebeten die Beantwortung auch den Fachausschüssen AVR und Ver- kehr in ihrer nächsten Sitzung zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0601/2017
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 19.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27