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AN/0601/2017

Blitzer-Fiasko an der BAB 3

SPD Anfrage nach § 4 19.04.2017

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 24.04.2017, TOP 3.3

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2911 Zeichen

An die Vorsitzende  
des Hauptausschusses 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 19.04.2017 
 
AN/0601/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 24.04.2017 
 
Blitzer-Fiasko an der BAB 3 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
im Rahmen der Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung des Hauptaus-
schusses am 13.03.2017 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass sie den zuständigen Gremien 
die fortgeschriebenen Zahlen zur Rückabwicklung der Bußgeldverfahren nicht aktiv vorlegen 
wird. Stattdessen müssen die aktualisierten – zum Teil unterschiedlichen – Zahlen der Pres-
seberichterstattung entnommen werden, bzw. ist der Sachstand über den Weg der Anfrage 
transparent zu machen. 
 
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgen-
der Fragen: 
 
1. Die Verwaltung wird gebeten die maßgeblichen Daten zum Antragsverfahren transpa-
rent und systematisch darzustellen: 
- Anzahl der eingegangene Anträge und deren Verfahrensstände 
- Anzahl der abgeschlossenen Verfahren und Höhe der zurückgezahlten Bußgelder 
in absoluten Zahlen und prozentual. 
 
2. Seit dem 13.03.2017 haben sich die eingegangenen Anträge laut Presseberichter-
stattung von rund 20.000 auf nur 22.000 erhöht. Mit wie vielen Antragsverfahren 
rechnet die Verwaltung Stand heute bis zum Ende der verlängerten Antragsfrist auf 
Grundlage des bisherigen Antragsverhaltens? Was unternimmt die Verwaltung um 
die bisherige Antragsquote deutlich zu erhöhen, um möglichst vielen Betroffenen die 
Bußgelder zurückzuerstatten?  
 
3. Erklärtes Ziel der Stadtverwaltung war es, allen Betroffenen eine Rückzahlung zu er-
möglichen. Es zeichnet sich immer deutlicher ab, dass dieses Ziel mit dem gewählten 
Antragsverfahren nicht zu erreichen ist. Unterstellt es würden aber gleichwohl alle ca. 
320.000 Betroffenen einen Antrag auf Rückzahlung stellen, so würde es bei der bis-
her bekannten Auszahlungsquote von 200 Fällen pro Tag rund 1.600 Arbeitstage

- 2 - 
 
dauern, bis alle Verfahren abschließend bearbeitet sind. Wie gedenkt die Verwaltung 
sicherzustellen, dass Anträge zeitnah bearbeitet werden? 
 
4. Die Verwaltung hat angekündigt, dass der Rat über die Verwendung von nicht zu-
rückgezahlten Bußgeldern entscheiden soll. Wann plant die Verwaltung eine entspre-
chende Vorlage in den Rat einzubringen? Gibt es bereits Überlegungen für einen 
Vorschlag zur Mittelverwendung?   
 
Die Verwaltung wird gebeten die Beantwortung auch den Fachausschüssen AVR und Ver-
kehr in ihrer nächsten Sitzung zur Verfügung zu stellen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

24.04.2017 Hauptausschuss
TOP 3.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0601/2017
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
19.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27