2277/2021
Anfrage kriegsverherrliche Veranstaltung auf dem Heumarkt
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2191 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/2 Vorlagen-Nummer 11.06.2021 2277/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 15.06.2021 Integrationsrat 24.08.2021 Anfrage kriegsverherrliche Veranstaltung auf dem Heumarkt Der Integrationsrat informiert den Jugendhilfeausschuss und bittet um die Beantwortung der folgen- den Anfrage: „Am vergangenen 09. Mai fand in Köln auf dem Heumarkt eine russischsprachige Veranstaltung zum Gedenken an den Sieg gegen das nationalsozialistische Deutschland von 1945 statt. Dabei sangen als Soldaten gekleidete Kinder sowjetische Lieder, unter Anleitung von Erwachsenen. Auf Facebook äußerten sich viele russischsprachige Menschen besorgt bis empört über den Miss- brauch von Kindern für diese nostalgische Inszenierung, welche eine Diktatur aus der Vergangenheit zelebrierte. Dazu haben wir folgende Fragen: 1. Ist der Veranstalter „Erinnerung an die Zukunft e.V. der Stadt Köln bekannt und wie wird die- ser in seinem Tun beurteilt? 2. Wer genehmigte die Veranstaltung? 3. Der Link zu einem Video, in dem die Veranstaltung gezeigt wird, wird nachgereicht. Wie beur- teilt die Stadt die Veranstaltung unter dem Aspekt des Kindeswohls? https://m.facebook.com/100001850306846/posts/5516939388377683/?sfnsn=scwspwa“ Die Jugendverwaltung antwortet wie folgt: Zu 1: Der Verein „Erinnerung an die Zukunft e.V.“ ist dem Amt für Kinder, Jugend und Familie nicht bekannt. Eine Abstimmung mit dem NS-Dokumentationszentrum ist in der Vorbereitung. Zu 2: Die Veranstaltung ist durch eine Privatperson bei der Kölner Polizei beantragt und von dort ge- nehmigt worden. Die zuständige Polizeiinspektion hat bezüglich der Veranstaltung keine auffälligen Vorkommnisse protokolliert. Zu 3: In dem benannten Facebook-Video sind zwei russisch singende Kinder, welche als Sol- dat*innen verkleidet sind, zu sehen. Aus pädagogischer Sicht kann aus dieser Szene keine Kindes- wohlgefährdung nach § 8a SGB VIII abgeleitet werden, die eine Handlungsgrundlage für eine Inter- vention des Amtes für Kinder, Jugend und Familie begründen würde. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Heumarkt
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Details
- Aktenzeichen
- 2277/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 02.08.2021
- Erstellt
- 10.06.2021 16:42