0678/2017
13. Bericht zur aktuellen Flüchtlingssituation
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 56/562/5 Vorlagen-Nummer 06.03.2017 0678/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 09.03.2017 Gesundheitsausschuss 14.03.2017 Integrationsrat 20.03.2017 Sportausschuss 23.03.2017 Finanzausschuss 03.04.2017 13. Bericht zur aktuellen Flüchtlingssituation Die Verwaltung stellt den Fachgremien und der Öffentlichkeit eine umfangreiche Bestandsaufnahme und Darstellung der aktuellen Flüchtlingssituation in Form des 13. Flüchtlingsberichts zur Verfügung. Für September 2017 ist eine erneute Aktualisierung des umfangreichen Berichts vorgesehen. Bis September 2017 wird die Verwaltung weiterhin in Form des komprimierten Zwischenberichtes über die Themenblöcke „Unterbringung, Asyl- und Ausländerrecht sowie Finanzen“ in gewohnter Form informieren. Anlage 13. Flüchtlingsbericht gez. Dr. Rau
Anlage: 13. Bericht zur Flüchtlingssituation
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Aktuelle Informationen zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen 13. Bericht an den Ausschuss Soziales und Senioren zur Sitzung am 09.03.2017 2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 2 Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen in Köln 2.1 Unterbringung und soziale Betreuung 2.1.1 Leitgedanke 2.1.2 Aktuelle Themen 2.1.2.1 Entwicklung der Flüchtlingszahlen 2.1.2.2 Ausblick des weiteren Zugangs an Flüchtlingen 2.1.2.3 Aktuelle Unterbringungssituation 2.1.2.4 Mindeststandards der Flüchtlingsunterbringung 2.1.2.5 Errichtung weiterer Unterkunftsplätze 2.1.2.6 Ausblick der weiteren Reduzierung belegter Turnhallen mit Geflüchteten 2.1.2.7 Verteilung der Flüchtlingsunterkünfte im Stadtgebiet 2.1.2.8 Auszugsmanagement 2.1.2.9 Kooperations- und Kinderschutzvereinbarung 2.1.2.10 Handlungsleitfaden Häusliche Gewalt 2.2 Gesundheitliche Versorgung 2.2.1 Leitgedanke 2.2.2 Aktuelle Themen 2.2.2.1 Einführung der elektronischen Gesundheitskarte 2.2.2.2 Integration in die Regelversorgung 2.2.2.3 Zahngesundheit 2.2.2.3.1 Zahnärztliche Untersuchungen in den städtischen Notunterkünften 2.2.2.3.2 Zahnprophylaxe in den städtischen Notunterkünften 2.2.2.3.3 Begutachtungen nach §4 Asylbewerberleistungsgesetz 2.2.2.4 Seiteneinsteigeruntersuchungen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes 2.2.2.5 Beratungsleistungen des kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes 2.2.2.6 Beratungsangebot der Abteilung soziale Psychiatrie 2.2.2.7 Ärztliche Begutachtung zur Unterbringung von Geflüchteten 2.2.2.8 Sexuelle und reproduktive Gesundheit 2.2.2.9 Psychosoziale Betreuung 2.3 Diversity 2.3.1 Leitgedanke 2.3.2 Aktuelle Themen 3 Integrationspolitische Handlungsfelder 3.1 Sprache und Bildung 3.1.1 Leitgedanke 3.1.2 Aktuelle Themen 3.1.2.1 Primarstufe und Sekundarstufe I 3.1.2.2 Sekundarstufe II 3.1.2.3 Angebote des kommunalen Integrationszentrums im Bereich Schule 3.1.2.4 Einsatz von Sprach- und Integrationsmittler*innen 3.1.2.5 Angebote im Bereich kulturelle Bildung 3.1.2.6 Sicherstellung des Schulsports trotz Nutzung von Turnhallen zur Unterbringung 3 3.2 Weiterbildung und Förderung 3.2.1 Leitgedanke 3.2.2 Aktuelle Themen 3.2.2.1 Sprachförderung 3.2.2.2 Projekte: Qualifizierung und Beschäftigungsförderung 3.2.2.3 Angebote im Bereich Mensch, Gesellschaft, Politik 3.2.2.4 Kompetenzorientierte Medienbildung für Flüchtlinge und Multiplikatoren 3.3 Kinder- und Jugendhilfe 3.3.1 Leitgedanke 3.3.2 Aktuelle Themen 3.3.2.1 Unbegleitet minderjährige Ausländer 3.3.2.2 Präventive Kinder- und Jugendhilfe 3.3.2.3 Kindertagesbetreuung 3.3.2.4 Familienbegleitende Hilfen zur vorschulischen Bildung und Erziehung 3.4 Integration in den Arbeitsmarkt 3.4.1 Leitgedanke 3.4.2 Aktuelle Themen 3.4.2.1 Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) des Bundes 3.4.2.2 Einrichtung von Basiskonten 3.5 Wohnraumversorgung und Wohnungsmarkt 3.5.1 Leitgedanke 3.5.2 Aktuelle Themen 3.5.2.1 Antragslage geförderten Wohnraums für Flüchtlinge 3.6 Ehrenamt und freie Träger 3.6.1 Leitgedanke 3.6.2 Aktuelle Themen 3.7 Sport 3.7.1 Leitgedanke 3.7.2 Aktuelle Themen 3.7.2.1 Sport- und Bewegungsangebote für junge Flüchtlinge und Zuwanderer 3.7.2.2 Qualifizierungsmaßnahmen im Sport 3.7.2.3 Belegung von Turnhallen mit Flüchtlingen 3.7.2.4 Bereitstellung von Sportflächen zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften 3.8 Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst 3.8.1 Leitgedanke 3.8.2 Aktuelle Themen 3.8.2.1 Angebot der Familienberatung 3.8.2.2 Angebote des Schulpsychologischen Dienstes 4 Weiterentwicklung des Asyl- und Ausländerrechts 4.1 Leitgedanke 4.2 Aktuelle Themen 4.2.1 Zahlen 4.2.2 Änderungen im Asyl- und Ausländerrecht 4.2.3 Zusammenarbeit mit Dritten und Projekte der Ausländerbehörde 5 Controlling 5.1 Finanzcontrolling 5.2 Personalcontrolling 4 1 Vorwort Im Jahr 2016 sind gegenüber 2015 deutlich weniger Menschen auf der Flucht vor Verfolgung und Krieg in Deutschland angekommen . D ennoch kann weiterhin nicht von einer Entspannung der Flüchtlingssituation gesprochen werden. Die weltpolitische Lage bleibt weiterhin instabil, mit nicht kalkulierbaren Auswirkungen auf die Flüchtlingsbewegungen und damit die Anzahl der Menschen, die von den Kommunen aufgenommen werden müssen. Festzustellen ist, dass sich die Kommunen im Jahr 2017 bei einer Verstetigung der derzeit rückläufigen Flüchtlingszahlen neben der Schaffung von konventionellem Wohnungsbau zur Flüchtlingsunterbringung auch verstärkt der Integration der in Deutschland lebenden Menschen widmen können und auch müssen. Der vorliegende Bericht widmet daher dem As pekt „Integration“ einen Schwerpunkt, erweitert um die Darstellung der aktuellen Unterbringungssituation in Köln. Die Leserinnen und Leser erhalten eine Übersicht der aktuellen Entwicklungen (Zahlen, Daten, Fakten) sowie Informationen zu aktuellen Themen, Maßnahmen oder Projekten verschiedener Dienststellen, die umgesetzt werden. Der nächste Bericht in dieser umfassenden Form erfolgt wieder zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 07.09.2017. 2 Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen in Köln 2.1 Unterbringung und soziale Betreuung 2.1.1 Leitgedanke Die Fluchtgründe schutzsuchender Menschen sind individuell verschieden, einen jedoch alle ein Ziel: Die Suche nach einer besseren Lebensperspektive für sich und ihre Familie. Inwieweit die angeführten Fluchtgründe ausreichend für einen Asylanspruch sind, entscheidet sich nach der jeweiligen Gesetzeslage und muss - sowohl für die Menschen selbst, als auch für die Kommunen - schnellstmöglich geklärt und kommuniziert werden. Die Stadt folgt bei der Unterbringung und sozialen Betreuung Ihrem gesetzlichen Auftrag aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) und sichert alle n ihr zugewiesenen, asylsuchenden Personen eine Unterbringung zu. Ein „Unterbringungsmix“ verschiedener Unterkunftsarten sichert die Bereitstellung der nötigen Unterkunftsplätze. Flüchtlingsunterkünfte umfassen dabei aktuell die Unterbringung in größeren Standorten in Leichtbauhallen, mobilen Wohneinheiten und Systembauten bis hin zu Fertighäusern mit abgeschlossenen Wohnungen. Gleichzeitig werden dezentral zu planende , dauerhafte Flüchtlingshäuser im Zuge der Stadtplanung/Stadtentwicklung berücksichtigt. Die Zahl der Plätze in Flüchtlingsunterkünften wird im Notfall durch die Nutzung von Turnhallen als Notunterkunft erweitert, damit die Menschen nicht obdachlos werden . Ergänzt wird das Unterbringungskonzept um ein städtisches Auszugsmanagement, welches in Kooperation mit dem Carita sverband, dem D eutschen Roten Kreuz und dem Kölner Flüchtlingsrat Köln durch gezielte Beratung und Kontakte zu Vermietern zugewiesenen Flüchtlingen dabei hilft, im Stadtgebiet „regulären“ Wohnraum zu finden und anzumieten. Integration und „Ankommen“ funktioniert aber nicht alleine über eine Unterkunft/Wohnung, in der sich ein selbsts trukturierter Tagesablauf verwirklichen lässt , sondern insbesondere über die soziale Betreuung, die entweder durch städtisches Personal 5 oder in Zusammenarbeit mit freien Trägern erfolgt. Die individuelle Beratung schutzsuchender Menschen, die Begleitung zu Behördengängen und die Vernetzu ng in die Willkommensstrukturen vor Ort oder der Zugang zu Regelangeboten sind dabei besonders wichtige Hilfestellungen, um den Flüchtlingen Integration zu erl eichtern. Zugänge zu diesen Angeboten müssen sprachlich und kultursensibel geöffnet werden. Neben mehrsprachigen Materialien ist dabei der Einsatz von mehrsprachigem Personal bzw. von Sprach - und Integrationsmittlern besonders wichtig. 2.1.2 Aktuelle Themen 2.1.2.1 Entwicklung der Flüchtlingszahlen Die Zahl der in städtischen Flüchtlingsunterkünften untergebrachte Menschen entwickelt sich derzeit rückläufig, auch wenn zum Jahresende 2016 ein weiterer, deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen war. Zum 31.1 2.2016 wurden 13.253 Personen im städtischen Unterbringungssystem versorgt . Gegenüber 2015 bedeutete dies ein en Anstieg um 3.100 Personen. Während des dritten Quartal s 2016 wurde mit 13. 862 ein zwischenzeitlicher Höchststand in der Unterbringung erreicht. Aktuell erfüllt die Stadt Köln Ihre Aufnahmequote. Die Höhe der wöchentlichen Zuweisungen bemisst sich an der Höhe der Zugangszahlen im Land NRW . Unter Anwendung der für Köln zurzeit gültigen Zuweisungsquote von 5,5% (FlüAG NRW) lagen die Zuweisungen vom Land NRW an die Stadt Köln in den vergangenen Monaten zwischen 50 und 80 Personen je Woche. Innerhalb des Unterbringungssystems der Stadt Köln besteht eine ständige Fluktuation. Zum einen erfolgt eine kontinuierliche Vermittlung von anerkannten Flüchtlingen in regulären Wohnraum durch das Auszugsmanagement der Stadt Köln. Des Weiteren werden u nerlaubt eingereiste Flüchtlinge der Bezirksregierung gemeldet und diese dann teilweise anderen Kommunen zugewiesen. Darüber hinaus ziehen Flüchtlinge - zum Teil auch eigenständig - weiter in andere Städte . A ndere gehen freiwillig zurück in ihr Heimatland – oftmals ohne Angabe von Gründen und ohne sich bei der Behörde abzumelden. Aufgrund d ieser systembedingten Fluktuation in Verbindung mit den geringen Zugangszahlen an Geflüchteten in den letzten Monaten ist die Zahl der insgesamt in Unterkünften der Stadt Köln untergebrachten Menschen derzeit rückläufig. Seit Jahresbeginn 2017 hat sich die Zahl der untergebrachten Flüchtlinge auf Kölner Stadtgebiet von 13.253 au f 12. 513 (Stand 28.02.2017) verringert. Eine Übersicht der aktuellen Unterbringungszahlen liefern nachfolgende Grafiken. 6 Quelle: eigene Darstellung Quelle: eigene Darstellung 2.1.2.2 Ausblick des weiteren Zugangs an Flüchtlingen Im Jahr 2016 gab es durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) keine offizielle Prognose, die Grundlage städtischen Handelns hätte sein können. Auch im Jahr 2017 ist nicht davon auszugehen, dass es eine offizielle Prognose auf Bundesebene geb en wird. Die Stadt Köln ist daher gezwungen, den Blick auf die eigenen Erfahrungswerte zu richten und hieraus mögliche Szenarien für 2017 zu entwickeln. 4.053 3.079 2.341 1.960 1.626 1.548 1.638 1.949 2.196 3.072 5.141 10.153 13.253 12.513 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Entwicklung der Flüchtlingszahlen in Köln Stand 28.02.2017 226 391 369 514 137 -229 -95 -29 -80 -156 -278 -462 12.431 13.842 12.513 -500 1.500 3.500 5.500 7.500 9.500 11.500 13.500 Mrz 16 Apr 16 Mai 16 Jun 16 Jul 16 Aug 16 Sep 16 Okt 16 Nov 16 Dez 16 Jan 17 Feb 17 Unterbringung von Flüchtlingen in Köln März 2016 bis Februar 2017 mtl. Anstieg untergebrachte Flüchtlinge 7 Die Flüchtlingsentwicklung in 2015 und auch 2016 stellten extreme Belastungen für die Kommunen dar. La g der Anstieg der untergebrachten Flüchtlinge für 2015 bei 5.012 Personen, waren im Jahr 2016 weiterhin noch 3.100 Personen zusätzlich unterzubringen. Zum 31.12.2016 befanden sich 13.253 Personen in städtischen Flüchtlingsunterkünften. Abkommen auf zwischenstaatlicher Ebene sowie die Grenzsicherung durch einzelne Staaten haben mit dazu beigetragen, dass sich der Zugang von Geflüchteten Anfang des Jahres 2017 noch einmal deutlich reduziert hat. Die weltpolitische Lage bleibt jedoch aufgrund diverser Krisenherde und Kriegsgebiete instabil. D ie Auswirkungen auf die daraus resultierenden Fluchtbewegungen und damit verbundenen Zugänge an Flüchtlingen - auch in Köln - sind somit nicht kalkulierbar. Zur internen Planung de s weiteren Unterkunftsbedarfes ab 2017 wurden 3 Annahmen über die weitere Entwicklung der Flüchtlingszahlen getroffen: Szenario 1 führt den Trend zum Jahresende 2016 und Jahresbeginn 2017 fort und geht von einer kontinuierlichen Absenkung der Zahl neu unterzubringender Flüchtlinge um 50 Personen je Monat aus. Szenario 2 geht von einem leichten Anstieg von 50 Personen je weiterem Monat aus. Szenario 3 rechnet mit einem größeren Anstieg von 150 Personen je Monat. Diese Szenarien werden vorerst nur für 2017 erstellt und werden voraussichtlich im Laufe des Jahres den tatsächlichen Entwicklungen angepasst werden müssen. Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Entwicklung der Flüchtlingszahlen seit September letzten Jahres bis einschließli ch Februar 2017 wird derzeit das Szenario 1 als realistische Variante für die weiteren Planungen der Verwaltung zugrunde gelegt. 2.1.2.3 Aktuelle Unterbringungssituation Der Verwaltung ist es in den letzten Monaten gelungen, eine große Z ahl von Notunterkunftsplätzen in Turnhallen abzubauen. Von ehemals 4.000 Notunterkunftsplätzen in Turnhallen konnten bereits 2.050 Plätze aufgelöst werden. Die weitere Reduzierung von Notunterkünften mit dem Ziel der vollständigen Rückgabe aller 15 derzeit noch zur Flüchtlingsunterbringung genutzten Turnhallen hat für die Stadtverwaltung auch im Jahr 2017 sehr hohe Priorität . Folgt man der Annahme des Szenario 1, wird sich im weiteren Jahresverlauf die Nutzung von Turnhallen zur Flüchtlingsunterbringung weiter sukzessive reduzieren. Unter dieser Prämisse könnte spätestens im vierten Quartal 2017 eine Rückgabe aller bislang noch als Notunterkünfte genutzten Turnhallen gelingen. Nach Beendigung der Turnhallennutzung zur Flüchtlingsunterbringung wird die Verwaltung im Rahmen der dann vorhandenen Möglichkeiten als nächstes diejenigen Unterkünfte aufgeben, die sich nur bedingt zur Unterbringung von Flüchtlingen eignen. Dies können beispielsweise Objekte mit maroder Bausubstanz, Unterkünfte mit Gemei nschaftsverpflegung oder auch besonders teure Objekte sein. Die Verwaltung wird hierzu rechtzeitig zu Beginn der zweiten Jahreshälfte 2017 auf Basis der dann gegebenen Situation bei der Flüchtlingsunterbringung eine Prioritätenliste erstellen. Neben der Neu-Errichtung und Akquise zusätzlicher Unterkünfte wird aber vor allem die weitere Entwicklung der Flüchtlingszahlen entscheidenden Einfluss auf das Tempo haben, mit der die Stadt Köln beim Abbau der Notunterkünfte vorankommen kann. Es bleibt damit auch für das Jahr 2017 eine schwierige Aufgabe für alle beteiligten Ämter und Dienststellen, die Unterbringungssituation der Flüchtling e kontinuierlich zu verbessern und gleichzeitig zu einer erfolgreichen Integration der geflüchteten Menschen in Köln beizutragen. 8 2.1.2.4 Mindeststandards der Flüchtlingsunterbringung Der Rat hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 24.03.2015 beauftragt, Mindeststandards zur Unterbringung von Flüchtlingen zu entwickeln. Die Verwaltung hat hierzu ein Konzept entwickelt, welches die bestehenden Kölner Leitlinien zur Flüchtlingsunterbringung sinnvoll ergänzen und verbindliche Mindeststandards insbesondere in den Bereichen Betreuungsschlüssel, Ehrenamt und medizinische Versorgung festlegen soll. Das von der Verwaltung zusammen mit freien Trägern und Initiativen der Flüchtlingshilfe erarbeitete Feinkonzept wird dem Rat in seiner Sitzung am 04.04.2017 unter der Vorlagen-Nr. 0544/2017 zur Entscheidung vorgelegt und unter anderem im Ausschuss für Soziales und Senioren am 09.03.2017 unter gleicher Vorlagennummer vorberaten. 2.1.2.5 Errichtung weiterer Unterkunftsplätze Zur Verbesserung der Unterbringungssituation für die geflüchteten Menschen müssen besonders Unterkünfte geschaffen werden, in denen die Geflüchteten einen selbststrukturierten Tagesablauf verwirklichen können . Aktuell verteilen sich die Unterbringungsplätze auf folgende Unterkunftsarten: Quelle: eigene Darstellung Die Möglichkeit der eigenständigen Versorgung und Strukturierung von Tagesabläufen bietet sich insbesondere in abgeschlossenen Wohneinheiten, weshalb das Hauptaugenmerk der Verwaltung auf der Errichtung eben dieser Unterkünfte liegt. Dem Hauptausschuss bzw. dem Rat wurden hier zu erst kürzlich zwei Vorl agen zur Entscheidung vorgelegt: D ie Vorlage zur 18,02% 11,42% 18,81% 5,68% 11,63% 7,48% 1,35% 20,86% 4,75% Verteilung der Unterbringungsplätze auf die Unterkunftsarten im Belegungssystem der Stadt Köln (Stand 02/2017) NOTUNTERKÜNFTE IN TURNHALLEN NOTUNTERKÜNFTE IN BESTANDSGEBÄUDEN UNTERBRINGUNGSPLÄTZE IN PENSIONEN/HOTELS UNTERBRINGUNGSPLÄTZE IN LEICHTBAUHALLEN UNTERBRINGUNGSPLÄTZE IN WOHNCONTAINERN UNTERBRINGUNGSPLÄTZE IN WOHNHÄUSERN SYSTEMBAUWEISE UNTERBRINGUNGSPLÄTZE IN EINZELWOHNUNGEN UNTERBRINGUNGSPLÄTZE IN WOHNHEIMEN/WOHNHÄUSERN NOTAUFNAHMEN (Herkulesstraße u. Vorgebirgsstraße) 9 Wohnungsbauoffensive (Session 2698/2016) sowie die Vorlage (Session 4008/2016) zur Errichtung temporärer Flüchtlingsunterkünfte in Form von mobilen Wohneinheiten bzw. in Systembauweise (abgeschlossene Wohneinheiten). Für die dort beschlossenen Standorte hat die Verwaltung einen Zeit -Maßnahmenplan (ZMP) erstellt, der dem Ausschuss für Soziales und Senioren mit Mitteilung 0517/2017 vorgelegt wurde. Nach diesem ZMP plant die Verwaltung die Fertigstellung aller acht beschlossenen Standorte noch im Jahr 2017. Darüber hinaus sucht die Verwaltung ständig weiterhin Standorte für konventionellen Wohnungsbau, um die Situation weiter zu entspannen und die temporär geschaffenen Standorte durch langfristig nutzbare Unterkünfte ablösen zu können. Nachfolgende Übersicht verschafft einen Überblick über die seit 01.01.201 7 belegten Objekte und gibt einen Ausblick auf die Planung weiterer Standorte im Stadtgebiet bis Ende 2017. Unterkunft Straße Stadtteil Bezirk Plätze Bezug (Prognose) Belegung Wohnhaus Potsdamer Straße Weiden 3 70 08.02.2017 Familien Mobile Wohneinheiten Aachener Straße Weiden 3 68 15.02.2017 Familien Wohnhaus (Kirche) Am Pantaleonsberg Altstadt-Süd 1 124 01.03.2017 Gemischt Hotel Blaubach Altstadt Süd 1 82 01.03.2017 Frauen Mobile Wohneinheiten Westerwaldstraße Humboldt/ Gremberg 8 60 März 2017 Familien Wohnungen zum Schutz von LSBTTI Personen 4 20 April 2017 LGBTIQ Wohnhaus Methweg Neu- Ehrenfeld 4 60 April 2017 Familien ehem. Schwimmbad (Investor) Ostlandstraße Weiden 3 150 Mai 2017 Familien Leichtbauhallen Butzweilerhof-Allee Ossendorf 4 480 Mai 2017 Gemischt Wohnhaus Bonner Straße Bayenthal 2 152 Mai 2017 Männer Wohnhaus (Investor) Dürener Straße Lindenthal 3 35 Juli 2017 NN Mobile Wohneinheiten Wilhelm-Schreiber- Straße Ossendorf 4 240 Juli 2017 Familien Wohnhaus Alte Heide Wahnheide 7 65 Juli 2017 NN Systembau Dürener Straße Lindenthal 3 22 August 2017 NN Wohnhaus (Diakonie) Brandenburger Straße Altstadt-Nord 1 75 August 2017 Familien Wohnhaus Waldstraße Urbach 7 35 August 2017 Frauen Systembau (GAG) Neubrücker Ring Neubrück 8 120 August 2017 NN Wohnhaus Pauline-Christmann- Rath/Heumar 8 170 September NN 10 (Investor) Str. 2017 Wohnhaus Schönhauserstraße Bayenthal 2 80 September 2017 NN Mobile Wohneinheiten Aloys-Boecker-Straße Lind 7 320 September 2017 NN Mobile Wohneinheiten Antoniusstraße / Auf dem Hühnerberg Urbach 7 400 IV Quartal 2017 NN Hotel Waldstraße Grengel 7 66 IV Quartal 2017 Männer Mobile Wohneinheiten Haferkamp Flittard 9 320 IV Quartal 2017 NN Systembau Sinnersdorfer Straße Roggendorf 6 240 IV Quartal 2017 NN Wohnhaus Zülpicher Straße Lindenthal 3 60 IV Quartal 2017 NN Wohnhaus Blaubach Altstadt-Süd 1 100 IV Quartal 2017 NN Systembau - Holz Erbacher Weg Lindweiler 6 150 IV Quartal 2017 NN Mobile Wohneinheiten Schlagbaumsweg Holweide 9 400 IV Quartal 2017 NN Systembau Neusser Landstraße Fühlingen 6 200 IV Quartal 2017 NN ehem. Büro- gebäude (HGK) Oskar-Jäger-Straße Ehrenfeld 4 150 IV Quartal 2017 NN ehem. Hochbunker Rothenburger Straße Höhenberg 8 50 IV Quartal 2017 NN ehem. Bürogebäude Friedrich-Naumann- Straße Eil 7 220 IV Quartal 2017 NN Quelle: eigene Darstellung Die Summe aller im Jahr 2017 belegten/prognostizierten Unterbringungen beläuft sich auf rund 4.700 Plätze in Unterkünften, die überwiegend eine eigenständige Versorgung ermöglichen. 2.1.2.6 Ausblick der weiteren Reduzierung belegter Turnhallen mit Geflüchteten Die Stadt Köln musste in Spitzenzeiten 27 Turnhallen sperren und 24 davon mit Flüchtlingen belegen, um ihre die gesetzliche Unterbringungsverpflichtung zu erfüllen und sicherzustellen, dass die Menschen nicht obdachlos werden . Derzeit sind noch 15 Turnhallen mit Flüchtlingen belegt, wovon sich aber bereits drei Turnhallen im Leerzug befinden. Von den 12 schon geräumten Turnhallen befinden sich noch drei Hallen im Rückbau. Zwei dieser Hallen sollen noch im März wieder für Schule und Sport zur Verfügung stehe n. Die Turnhalle Beuthener Straße in Buchheim konnte zum 01.03.2017 geräumt werden, hier beginnen kurzfristig die erforderlichen Rückbaumaßnahmen. Ein genauer Freigabetermin für Schule und Sport steht aktuell noch nicht fest . V eranschlagt werden allgemein vier bis sechs Wochen für erforderliche Rückbaumaßnahmen. Eine genaue Übersicht zu den einzelnen Turnhallen-Standorten ist beigefügter Übersicht zu entnehmen. 11 festgelegte Rangfolge Straße Stadtteil Soll- Plätze Freigabe für Schule/Sport Bemerkungen 0 Görlinger Zentrum Bocklemünd 130 13.07.2016 Schul- und Sportnutzung 0 Neuhöffer Straße 12 Deutz 72 13.07.2016 Sanierungsarbeiten von Jan-Mrz. 2017 0 Volkhovener Weg 140a Heimersdorf 60 22.07.2016 Schul- und Sportnutzung 1 Herler Ring 10 (M) Buchheim 200 09.11.2016 Schul- und Sportnutzung 2 Heerstraße 7a Zündorf 345 07.11.2016 Schul- und Sportnutzung 3 Niehler Kirchweg 35 (M) Nippes 200 belegt, im Leerzug befindlich 4 Kolkrabenweg 10a Vogelsang 200 09.01.2017 Schul- und Sportnutzung 4 Vogelsanger Straße 1a Neustadt- Nord 200 11.01.2017 Schul- und Sportnutzung 6 Reitweg 10 Deutz 196 ca. 2018 lang geplante Sanierung wird durchgeführt 7 Ostlandstraße 39 Weiden 200 Rückgabe im März geplant 8 Kantstraße 1a (M) Kalk 120 Leerzug beginnt, sobald der Niehler Kirchweg frei ist 9 Dorotheenstr. 1a Porz 192 Rückgabe im März geplant 9 Westerwaldstraße 92a Humbold- Gremberg 192 belegt, im Leerzug befindlich 11 Am Portzenacker 1e Dünnwald 66 belegt, im Leerzug befindlich 12 Beuthener Straße Buchheim 192 Rückbauarbeiten starten kurzfristig 13 Nesselrodestraße Niehl 72 06.03.2017 Kleine Restarbeiten erfolgen während des Betriebs 14 Soldiner Straße 68a Lindweiler 160 nachrangige Belegung 15 Burgwiesenstraße Holweide 192 nachrangige Belegung 16 Escher Straße 247 (M) Bilderstöck- chen 200 belegt 17 Hermesgasse 120 (M) Niehl 70 belegt 18 Mainstraße 75 Rodenkirchen 200 belegt 19 Kopernikusstraße Buchforst 84 belegt 20 Merianstraße 6 Seeberg 94 belegt 21 Rochusstraße 80 Bickendorf 60 belegt 22 Im Kamp 16 Widdersdorf 78 belegt 23 Lindenbornstraße 15 Ehrenfeld 50 belegt 24 Schulstraße 16 Pesch 80 belegt Für die Verwaltung bleibt es weiterhin schwierig, die mit allein reisenden Männern belegten Turnhallen (mit einem (M) gekennzeichnet) zeitnah zu räumen. Aus diesem Grund hat sich die Räumung der Turnhalle am Niehler Ki rchweg in Nippes erheblich verzögert. Dies führt dazu, dass die Räumung der ebenfalls mit Männern belegten Turnhalle Kantstraße in Kalk 12 erst beginnen kann, wenn die letzten Flüchtlinge aus der Turnhalle am Niehler Kirchweg in andere Unterkünfte verlegt werden. Die Stadt Köln ist derzeit optimistisch, dass bei einer Verstetigung des aktuellen, verminderten Zugangs an Geflüchteten in den kommenden Monaten weitere Turnhallen geräumt und sukzessive an Schule und Sport zurückgegeben werden können. Auf Basis der aktuellen Zugangszahlen sowie der in Planung befindlichen Ressourcen kalkuliert die Verwaltung derzeit, die Turnhallenbelegung spätestens im vierten Quartal 2017 beenden zu können. 2.1.2.7 Verteilung der Flüchtlingsunterkünfte im Stadtgebiet Durch die weitere Reduzierung von Notunterkunftsplätzen sowie der Errichtung neuer Unterkünfte unterliegt der prozentuale Anteil an Unterkunftsplätzen im Verhältnis zur Einwohnerzahl einer kontinuierlichen Veränderung. Gerade der Abbau einer großen Notunterkunft von 200 Plätzen führt zu einer erheblichen, prozentualen Reduzierung im betroffenen Stadtteil. Zum Stand November 2016 stellt sich die Verteilung der Flüchtlingsunterkünfte und das Verhältnis zur Einwohnerzahl wie folgt dar: Nr. Stadtbezirk Stadtteil Stadt Köln Einwohner insgesamt belegbare Plätze gesamt Prozentualer Anteil der Plätze je Einwohner 101 Altstadt-Süd 27.689 620 2,24% 102 Neustadt-Süd 38.388 458 1,19% 103 Altstadt-Nord 18.119 313 1,73% 104 Neustadt-Nord 28.424 89 0,31% 105 Deutz 15.412 401 2,60% Bezirk 1 128.032 1.881 1,47% 201 Bayenthal 9.238 49 0,53% 202 Marienburg 6.361 47 0,74% 203 Raderberg 5.929 11 0,18% 204 Raderthal 4.761 31 0,65% 205 Zollstock 22.360 0 0,00% 206 Rondorf 9.435 198 2,10% 207 Hahnwald 2.076 0 0,00% 208 Rodenkirchen 16.320 993 6,09% 209 Weiß 5.922 0 0,00% 210 Sürth 10.850 0 0,00% 211 Godorf 2.432 179 7,38% 212 Immendorf 2.032 0 0,00% 213 Meschenich 7.630 0 0,00% Bezirk 2 105.346 1.509 1,43% 301 Klettenberg 10.620 0 0,00% 302 Sülz 36.478 72 0,20% 303 Lindenthal 30.276 23 0,08% 304 Braunsfeld 11.603 66 0,57% 305 Müngersdorf 8.557 0 0,00% 306 Junkersdorf 13.813 326 2,36% 307 Weiden 17.207 430 2,50% 308 Lövenich 8.922 56 0,63% 13 309 Widdersdorf 11.569 78 0,67% Bezirk 3 149.045 1.051 0,71% 401 Ehrenfeld 36.971 100 0,27% 402 Neuehrenfeld 24.546 610 2,48% 403 Bickendorf 16.606 97 0,59% 404 Vogelsang 8.458 0 0,00% 405 Bocklemünd/Mengenich 10.669 0 0,00% 406 Ossendorf 10.123 350 3,46% Bezirk 4 107.373 1.157 1,08% 501 Nippes 35.683 433 1,21% 502 Mauenheim 5.643 0 0,00% 503 Riehl 11.623 577 4,96% 504 Niehl 19.935 253 1,27% 505 Weidenpesch 13.961 22 0,15% 506 Longerich 13.607 135 0,99% 507 Bilderstöckchen 15.735 338 2,15% Bezirk 5 116.187 1.758 1,51% 601 Merkenich 5.771 71 1,23% 602 Fühlingen 2.072 0 0,00% 603 Seeberg 11.499 180 1,57% 604 Heimersdorf 5.955 0 0,00% 605 Lindweiler 3.460 160 4,62% 606 Pesch 7.627 80 1,05% 607 Esch/Auweiler 6.701 129 1,92% 608 Volkhoven/Weiler 6.082 0 0,00% 609 Chorweiler 13.816 0 0,00% 610 Blumenberg 5.650 104 1,85% 611 Roggendorf/Thenhoven 4.109 0 0,00% 612 Worringen 9.911 120 1,21% Bezirk 6 82.653 844 1,02% 701 Poll 11.533 271 2,35% 702 Westhoven 5.254 0 0,00% 703 Ensen 7.321 169 2,31% 704 Gremberghoven 2.984 96 3,20% 705 Eil 9.301 246 2,64% 706 Porz 14.963 11 0,07% 707 Urbach 12.414 70 0,57% 708 Elsdorf 1.623 0 0,00% 709 Grengel 5.498 0 0,00% 710 Wahnheide 7.786 83 1,06% 711 Wahn 7.009 201 2,87% 712 Lind 3.420 18 0,53% 713 Libur 1.115 0 0,00% 714 Zündorf 12.288 86 0,70% 715 Langel 3.439 0 0,00% 716 Finkenberg 6.871 0 0,00% Bezirk 7 112.819 1.250 1,11% 801 Humboldt/Gremberg 15.480 192 1,24% 802 Kalk 23.638 659 2,79% 803 Vingst 13.093 0 0,00% 804 Höhenberg 12.479 63 0,50% 805 Ostheim 12.637 372 2,94% 806 Merheim 11.035 219 1,99% 807 Brück 10.269 189 1,84% 14 808 Rath/Heumar 11.608 0 0,00% 809 Neubrück 8.816 0 0,00% Bezirk 8 119.055 1.694 1,42% 901 Mülheim 42.638 989 2,32% 902 Buchforst 7.364 130 1,77% 903 Buchheim 13.327 0 0,00% 904 Holweide 21.252 297 1,40% 905 Dellbrück 21.517 220 1,02% 906 Höhenhaus 15.213 254 1,67% 907 Dünnwald 11.599 82 0,71% 908 Stammheim 7.883 29 0,37% 909 Flittard 7.889 0 0,00% Bezirk 9 148.682 2.001 1,35% Unter Punkt 2.1.2.5 sind die Planungen weiterer Unterkünfte für 2017 erkennbar, die eine zukünftige Veränderung der prozentualen Verteilung bewirken werden. Die Verwaltung ist bestrebt, eine möglichst gleichmäßige Verteilung der untergebrachten Flüchtlinge über das gesamte Stadtgebiet zu er reichen, auch wenn dies nicht in j edem Stadtteil gelingen kann. Hier spiel en die Verfügbarkeit städtischer Grundstücke sowie deren Eignung für eine Flüchtlingsunterkunft eine entscheidende Rolle. Da die Anzahl städtischer Flächen zur Errichtung dauerhaften Wohnraums begrenzt ist, muss die Verwaltung jetzt und in Zukunft weitere Wohnbaupotenziale schaffen, damit auf diesen neuen Flächen neben dringend benötigtem Wohnraum für die Kölner Bevölkerung auch Wohnraum für Flüchtlinge realisiert werden kann. Darüber hinaus gelingt es mit Hilfe von I nvestoren konventionell errichtete Gebäude zu akquirieren, die langfristig per Mietvertrag als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden können. 2.1.2.8 Auszugsmanagement Im vergangenen Jahr konnten durch das Projekt Auszugsmanagement des Amtes für Wohnungswesen 840 Personen in 293 Wohnungen vermittelt werden. Das sehr erfolgreiche Projekt leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration und mindert so auch den städtischen Unterbringungsdruck. Das Auszugsmanagement hilft Flüchtlingen seit dem Projektstart im Jahr 2011 erfolgreich bei der Suche nach geeignetem Wohnraum und begleitet die Menschen unter anderem bei Wohnungsbesichtigungen und Behördengängen, um beispielsweise Sprachbarrieren zu überwinden. Die beauftragten Träger der Flüchtlingshilfe (Kölner Flüchtlingsrat, Deutsches Rotes Kreuz und Caritas) unterstützen interessierte Vermieter bei der Auswahl des Mieters und begleiten den Prozess bis zur erfolgreichen Wohnraumvermittlung. Auch im Jahr 2017 ist das Auszugsmanagement weiterhin auf die Unterstützung der Bevölkerung bei der Wohnungssuche angewiesen. Seit dem 01.01.2017 konnten bereits 101 Personen in 31 Wohnungen vermittelt werden. 2.1.2.9 Kooperations- und Kinderschutzvereinbarung Das Amt für Wohnungswesen und das Amt für Kinder, Jugend und Familie entwickelte unter Einbeziehung aller mit der Betreuung in Flüchtlingsunterkünften beauftragten Träger eine Kooperations- und Kinderschutzvereinbarung. Diese Verei nbarung wurde im Oktober 2016 von allen beteiligten Ämtern und Trägern unterzeichnet und legt damit verbindliche Vorgehensweisen und Maßnahmen fest, die beim Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung einzuleiten sind. Anschließend wurden sowohl alle städtisch en Fachkräfte der Sozialen Arbeit wie auch die bei den Betreuungsträgern angestellten hinsichtlich der Inhalte der Kooperations- und Kinderschutzvereinbarung geschult. 15 2.1.2.10 Handlungsleitfaden Häusliche Gewalt Das Kölner Netzwerk gegen häusliche Gewalt (Amt für Kinder, Jugend und Familie ; SKF; Agisra; Diakonie Michaelshoven und die Polizei) erarbeitete mit dem Amt für Wohnungswesen ein Handlungsleitfaden für Fachkräfte der Sozialen Arbeit in Flüchtlingseinrichtungen. Der Handlungsleitfaden bietet Informationen un d Handlungsempfehlungen, mit denen beim Auftreten häuslicher Gewalt reagiert werden muss. Ergänzend zum Leitfaden sind für alle städtischen Fachkräfte der Sozialen Arbeit auch Fortbildungen durch in diesem Themenkreis erfahrene Fachleute geplant. 2.2 Gesundheitliche Versorgung 2.2.1 Leitgedanke Nach dem aktuellen Stand des Wissens und den vorliegenden Erfahrungen kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass von Flüchtlingen weder für die Allgemeinbevölkerung noch für helfende Personen ein erhöhtes Infektionsris iko ausgeht. Aufgrund der gesundheitlichen Belastungen vor und während der Flucht sowie der zum Teil immer noch prekären Unterbringungssituation besteht jedoch besonderer Handlungsbedarf für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Das Gesundheitsamt erfüllt im Rahmen der Versorgung von Flüchtlingen Aufgaben, welche zum Schutz der Gesundheit der Flüchtlinge und der Kölner Bürgerinnen und Bürger wahrgenommen werden. Aufgabenschwerpunkte sind derzeit: Infektionsschutz Untersuchung auf übertragbare Krankheiten Nach § 62 AsylG bzw. § 36 (4) des IfSG sind Personen vor der Aufnahme in Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Erkrankungen einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden. Hier ist vor allem die Untersuchung auf Tuberkulose erforderlich. Das Gesundheitsamt unterstützt die Einrichtungen bei der Prüfung ob die erforderlichen Untersuchungen durchgeführt worden sind und koordiniert gegebenenfalls die notwendige Untersuchungen. 16 Hygiene in Unterkünften Wichtiger als ein umfassendes Infektionsscreening ist die Einhaltung von Hygienestandards in den Einrichtungen. Das Gesundheitsamt prüft vor der Eröffnung von Einrichtungen deren Eignung unter umwelt - und infektionsmedizinischen Gesichtspunkten sow ie die einrichtungsbezogenen Hygienepläne und kontrolliert deren Umsetzung kontinuierlich im laufenden Betrieb. Ausbruchsmanagement Bei Ausbruch ansteckender Erkrankungen wie z. B. Masern oder Windpocken trifft das Gesundheitsamt in Abstimmung mit den Trägern der Einrichtungen die notwendigen Maßnahmen wie Quarantäne, aktive und passive Immunisierung, Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Personen. Organisation von Impfkampagnen Das Gesundheitsamt organisiert in Ko operation mit niedergelassenen Kinderärztinnen und Kinderärzten und ehrenamtlich tätigen Ärztinnen und Ärzten sowie ehrenamtlich tätigem Gesundheitsfachpersonal Impfaktionen zur Grundimmunisierung und saisonale Influenza-Impfungen. Individuelle Versorgung niedrigschwellige Versorgung vor Ort Asylsuchende haben mit der Registrierung Anspruch auf eine Versorgung im medizinischen Regelsystem nach der Maßgabe des Asylbewerberleistungsgesetzes. Durch eine zusätzliche niedrigschwellige Sprechstunde vor Ort in den Einrichtungen, die von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und Fachpersonal der Träger geleistet wird, soll eine Notfallversorgung ermöglicht und der Zugang ins Regelsystem erleichtert werden. Dass Gesundheitsamt koordiniert dieses Angebot zwischen den Beteiligten (Träger, KVNO, Berufsverbänden der Kinderärzte und ehrenamtlich Tätige). zusätzliche Angebote des Gesundheitsamtes Die „Frühen Hilfen“ unterstützen, beraten und begleiten Schwangere, Familien mit Kindern von 0 – 3 Jahren in schwierigen Lebenssituationen und insbesondere auch junge Schwangere und Mütter unter 23 Jahren. In Zusammenarbeit mit dem Wohnungsamt wird (nach Möglichkeit) die Unterbringung von Neugeborenen und Wöchnerinnen in den Turnhallen vermieden. Gemeinsam mit dem DRK ist ein sog. Starter-Paket (Erstlingsausstattung / Hygieneartikel etc.) für Wöchnerinnen, Neugeborene und Säuglinge entwickelt worden und steht bereits seit geraumer Zeit in allen Notunterkünften für diese Personengruppe zur Verfügung. Ebenso sind die Frühen Hilfen Ansprechpartner für das in den Unterkünften tätige Betreuungspersonal. „Fachärztliche Beratung in Flüchtlingsunterkünften“ Das im Juli 2016 gestartete Projekt „Fachärztliche Beratung in Flüchtlingsunterkünften“ wird seit November 2016 als Regelangebot mit 1,0 Arztstelle und 1,0 Sozialarbeiterstelle weitergeführt. Ein detaillierter Leistungsbericht wird im kommenden vollumfänglichen Flüchtlingsbericht veröffentlicht. 17 Fortbildungsangebote und Gutachten Fortbildungen und Informationsveranstaltungen im ärztlichen Bereich: Das Gesundheitsamt hat bisher regelmäßig Fortbildungen und Informationsveranstaltungen für Ärztinnen und Ärzten aus Krankenhäusern und Praxen sowie ehrenamtlich Tätige angeboten oder organisierte diese in Kooperation mit Ärztekammer, Kassenärztlicher Vereinigung und anderen Institutionen. Seit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete hat der Informationsbedarf kontinuierlich abgenommen. Fortbildungen und Informationsveranstaltungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Notunterkünften und Gemeinschaftseinrichtungen für Geflüchtete: Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter z. B. von Trägern von Gemeinschaftseinrichtungen und anderen Ämtern der Stadt Köln bietet das Gesundheitsamt regelmäßig Fortbildung zu Gesundheitsthemen an. Aktuell ist eine Informationsveranstaltung zum Thema „Versorgung von Schwangeren, jungen Müttern und Säuglingen“ geplant. Fachaustausch mit Flüchtlingsberatungsstellen: Das Gesundheitsamt organisiert regelmäßige Treffen zum Fachaustausch zwischen den Flüchtlingsberatungsstellen und dem Gesundheitsamt zu Gesundheitsthemen. Gutachten bei Wechsel der Unterbringungsform: Der Amtsärztliche Dienst, der Kinder- und Jugendgesundheits- Dienst sowie der Sozialpsychiatrische Dienst nehmen gutachterlich Stellung, wenn wegen gesundheitlicher Belange mit ärztlichen Attesten eine Veränderung der Unterbringung beantragt wird. 2.2.2 Aktuelle Themen 2.2.2.1 Einführung der elektronischen Gesundheitskarte Seit dem 1. April 2016 erhalten der Stadt Köln zugewiesene Flüchtlinge eine elektronische Gesundheitskarte (eGK). Diese verbessert die medizinische Versorgung der Menschen, indem sie Erkrankten den dir ekten Weg in eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung eröffnet. Kommunaler Krankenkassen -Partner der Stadt Köln im Rahmen der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge ist die DAK-Gesundheit. Mit Einführung der elektronischen Gesundheitskarte werden Flücht linge unmittelbar bei ihrer ersten Vorsprache beim Amt für Soziales und Senioren bei der DAK -Gesundheit angemeldet. Die DAK -Gesundheit schickt die Gesundheitskarte den Menschen später zu. Auch Kinder und Jugendliche erhalten eine eigene Gesundheitskarte. Um die gesundheitliche Versorgung ab dem ersten Tag sicherzustellen und den zeitlichen Vorlauf zu überbrücken, den die Produktion der Gesundheitskarten beansprucht, erhalten die Empfänger zunächst einen vorläufigen Behandlungsschein der DAK -Gesundheit, mit dem sie ärztliche oder zahnärztliche Behandlungen direkt in Anspruch nehmen können. Bislang wurden fast 13.900 Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bei der DAK -Gesundheit angemeldet (Stand 20.02.2017). Aktuell werden rund 5.600 Personen von der DAK betreut. Die übrigen Personen befinden sich noch nach Ablauf der 15 Monate Grundleistungsbezug im 18 Asylverfahren (dann erhalten sie eine anschließende Gesundheitskarte) oder beziehen nach positivem Abschlus s des Asylverfahrens (Bleiberecht) Leistungen nach SGB II durch das Jobcenter Köln; in diesen Fällen werden sie erstmalig Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Neben der Behandlung von Erkrankungen werden auch Schutzimpfungen und medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt. Der medizinische Leistungsumfang orientiert sich dabei an den gesetzlichen Vorgaben (§§ 4 und 6 AsylbLG), wonach ärztliche und zahnärztliche Behandlungen bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen zu gewähren si nd. Dies umfasst auch die Versorgung mit Arznei - und Verbandmitteln. Die so anfallenden Kosten werden der DAK-Gesundheit von der Stadt Köln erstattet. 2.2.2.2 Integration in die Regelversorgung Gesundheit ist ebenso wie Bildung Voraussetzung und damit ein wesent licher Bestandteil von Integration. Die Integration in die Regelversorgung und ein gesicherter Zugang zu allen Präventionsangeboten ist das oberste Ziel. Sie soll durch spezielle Angebote vorübergehend bzw. flankierend ergänzt werden. Dies betrifft: schulärztliche Eingangsuntersuchungen für die Seiteneinsteiger durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst; Aufarbeitung und Bereitstellung von Information über Versorgungsstrukturen, teilweise in Kooperation mit freien Trägern, z. B. Hebammennetzwerke, Versicherungskarte, sozialpsychiatrische Versorgung, Schwangerenberatung; bedarfsweise Erweiterung und inhaltliche Anpassung sexualpädagogischer Angebote, z.B. für Schulen oder Wohneinrichtungen für minderjährige Flüchtlinge; Einsatz für den Aufbau eines Dolmetscherpools (Sprach- und Kulturmittler) für den Gesundheitsbereich. 2.2.2.3 Zahngesundheit 2.2.2.3.1 Zahnärztliche Untersuchungen in den städtischen Notunterkünften Der Kinder - und Jugendzahnärztliche Dienst bietet in den städtischen Notunterkünften, Grundschulen und Kindertagesstätten regelmäßig zahnärztliche Untersuchungen für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18.ten Lebensjahres an. In 2016 wurden in den städtischen Flüchtlingsunterkünften 1762 Kinder und Jugendliche durch eine Zahnärztin / einen Zahnarz t untersucht. Bei 1064 Untersuchten, d.h. bei 60 % der Kinder und Jugendlichen in den städtischen Flüchtlingsunterkünften, ist aufgrund von Karies/ angegriffenen Zähnen eine weitere Behandlung bei einem niedergelassenen Zahnarzt erforderlich. Die Terminvereinbarung erfolgt durch den jeweiligen Einrichtungsträger. Im Vergleich hierzu ist in Kölner Grundschulen bei 46 % ( = 8.400 von 18.343 Untersuchten) und in Kölner Kindergärten bei 13 % ( = 2.268 von 17.248 Untersuchten) der Kinder eine weitere Behandlung erforderlich. 19 2.2.2.3.2 Zahnprophylaxe in den städtischen Notunterkünften Zeitgleich zu den zahnärztlichen Untersuchungen und / oder an separaten Terminen werden in Abstimmung mit dem Kölner Arbeitskreis Zahngesundheit Prophylaxeberatungen für Kinder und Jugendliche angeboten. In 2016 wurden 1270 Beratungen durchgeführt. Hierbei zeigen die Prophylaxeberaterinnen den Kindern und Jugendlichen in Kleingruppen von maximal 5 Kindern jeweils altersgerechte Übungen für eine gute Zahn -/ Mundhygiene und geben be i Bedarf Tipps für eine gesunde Ernährung. Die Kinder und Jugendlichen erhalten zudem eine altersgerechte Zahnbürste sowie Zahnpasta und einen Zahnputzbecher. 2.2.2.3.3 Begutachtungen nach §4 Asylbewerberleistungsgesetz Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 3 AsylbLG erfolgt eine Versorgung mit Zahnersatz nur, wenn dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Die Einzelfallprüfung wird ebenfalls durch den Kinder - und Jugendzahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes durchgeführt. 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% Notunterkünfte Grundschulen Kindergärten Notunterkünfte Grundschulen Kindergärten Behandlungsbedarfe bei den untersuchten Kindern und Jugendlichen im Zeitraum 01.01.2016 - 31.12.2016 Gutachten nach § 4 AsylbLG 20 2.2.2.4 Seiteneinsteigeruntersuchungen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes Alle schulpflichtigen Kinder werden vor Beginn des Schulbesuches von den Kinderärzten des Gesundheitsamtes untersucht (sog. „Seiteneinsteigende -Untersuchungen“). Um eine adäquate Beschulung jedes Kindes gewährleisten zu können orientiert sich die schulärztliche Untersuchung der Seiteneinsteigenden an einem landesweit abgestimmten Verfahren und umfasst folgende Punkte: Sehtest, Hörtest, Untersuchung des Stütz - und Bewegungsapparates, Untersuchung auf schulrelevante chronische, übertragbare und allergische Erkrankungen, Untersuchung des Entwicklungsstandes und der seelischen Gesundheit. Behinderungen werden unter Berücksichtigung der Schulrelevanz untersucht. Daneben erfolgt regelmäßig eine Überprüfung des Impfstatus. Für alle Seiteneinsteigenden wird ein schulärztliches Gutachten erstellt. Bei auffälligen körperlichen Befunden werden die Kinder zur fachärztlichen Diagnostik und Therapie überwiesen. Diese Untersuchungen werde n außerdem einmal jährlich, in der Regel nach den Herbstferien, in den Internationalen Klassen der Berufskollegs durchgeführt. Diese Klassen werden von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen besucht, die grundsätzlich nicht mehr der Schulpflicht unterliegen. Entwicklung der durchgeführten Seiteneinsteigeruntersuchungen inkl. der Untersuchungen in den Internationalen Klassen: Jahr Anzahl 2012 637 2013 949 2014 1304 2015 2030 2016 2824 2017 (Januar) 134 2.2.2.5 Beratungsleistungen des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes Insbesondere unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind häufig mit extremen Belastungen sowie traumatisierenden Erlebnissen im Herkunftsland, bei der Flucht, kultureller Entwurzelung sowie dem Verlust von vertrauten Bezugspe rsonen und der Familie konfrontiert worden. Ein frühzeitiges Erkennen und Anbahnen entsprechender Psychotherapien ist hierbei insbesondere notwendig, um Re -Traumatisierungen zu vermeiden und Integration zu ermöglichen. Ohne Beratungs - und Behandlungsangeb ote sind sonst hohe Risiken von weiter bestehenden Störungen, Erkrankungen oder Behinderungen zu erwarten. Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst war 2016 in 19 Kölner Flüchtlingsunterkünften beratend tätig. In der zur Zeit größten Unterbringungseinrichtung Kölns (Herkulesstraße) bietet der Kinder - und Jugendpsychiatrische Dienst regelmäßig einmal monatlich eine Sprechstunde an. Darüber hinaus sucht der Kinder - und Jugendpsychiatrische Dienst auf konkrete Anfragen hin weitere Flüchtlingsunterkünfte des Stadtgebiets auf und wird dort vor Ort tätig. Diese Anfragen weisen derzeit eine steigende Tendenz auf. 21 150 Kinder und Jugendliche und deren Familien wurden auf Anfrage aufgesucht und vor Ort beraten. Die Sozialarbeiter der Flü chtlingsunterkünfte stellten bei Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen den ersten Kontakt zur Beratungsstelle her. Nach telefonischer Ersteinschätzung werden für die Beratung unabhängige Sprachmittler mit Kenntnissen in zum Beispiel arabi sch, farsi, kurmanci organisiert. In gemeinsamen Gesprächen vor Ort wird der Bedarf an Unterstützung geklärt und die Eltern und Sozialarbeiter psychoedukativ beraten. Die notwendigen Maßnahmen werden in Kooperation mit den Kinderärzten des Kinder - und Juge ndgesundheitsdienstes und bei Bedarf mit dem Jugend -/Sozial-/ und/oder Wohnungsamt besprochen und eingeleitet. In vielen Fällen ist eine Vermittlung zu einer spezialisierten psychotherapeutischen Behandlung notwendig. Die Behandlung mit Hilfe eines Dolmetschers stellt für alle Beteiligten eine große Herausforderung dar. Hierbei muss der Kinder - und Jugendpsychiatrische Dienst weiter vermitteln und für die initialen Behandlungstermine kultursensible Dolmetscher organisieren. Bei den meisten Familien ist so eine intensive und längerfristige Begleitung mit vielfachen Kontakten notwendig. 2.2.2.6 Beratungsangebot der Abteilung Soziale Psychiatrie Im September/Oktober 2016 wurden gezielt alle ausschließlich oder überwiegend mit alleinreisenden Männern belegten Einrich tungen besucht. Im Hinblick auf die beginnende Rückgabe der Turnhallen für den Schulsport und die Verlegung der Bewohner in andere Unterbringungen mit weniger oder gar keiner psychosozialen Betreuung wurde ausgehend von diesen Erfahrungen und denen aus dem Projekt der kinder - und jugendärztlichen „Fachärztlichen Beratung in Flüchtlingsunterkünften“ ein Konzept für eine multiprofessionelle Clearingfunktion entwickelt und zum 19.01.2017 eingeführt. Unabhängig von eingehenden Meldungen über individuelle Auffälligkeiten oder Anfragen zur Notwendigkeit eines Umzugs werden die Einrichtungen besucht, deren Schließung bevorsteht und deren Bewohner umverteilt werden, um ungeeignete Zuweisungen zu vermeiden Kontakt zu Personen zu knüpfen, bei denen weiterer Hilfebedarf absehbar ist Situationen zu klären, so lange noch ein leichter Zugang zu Sprachmittlern und Einschätzungen Dritter besteht Nach den Turnhallen werden Leichtbauhallen aufgesucht, in denen Personen für längere Zeit mit nur begrenzter Privatsphäre und Rück zugsmöglichkeit untergebracht sind sowie Einrichtungen, in denen vergleichbare Bedingungen herrschen. Sobald diese Schritte erfolgt sind, werden die sonstigen Einrichtungen angesprochen (sofern nicht bereits ein regelhafter Kontakt etabliert ist). Vorrang ig werden die Einrichtungen kontaktiert, bei denen bereits ein Bedarf bekannt geworden ist, sowie die, bei denen aufgrund der Größe ein Bedarf für regelhaft stattfindende Maßnahmen wahrscheinlich ist. Für die Betroffenen wird durch dieses Vorgehen ein Zuga ng zu psychiatrisch - psychotherapeutischen Hilfen und gegebenenfalls anderen Unterbringungsformen eröffnet. Für Personen, bei denen im weiteren Verlauf ein hohes Risiko für das Auftreten eines Behandlungs- oder Unterstützungsbedarfes zu erwarten ist, wird e in qualifiziertes und gezieltes Follow-up durch bereits bekannte Personen ermöglicht. 22 2.2.2.7 Ärztliche Begutachtung zur Unterbringung von Geflüchteten Seit Jahren nimmt das Gesundheitsamt zu ärztlichen Attesten der Geflüchteten aus fachlicher Sicht Stellung. Di e Übermittlung der Atteste erfolgt durch das Wohnungsamt. Die Fallzahl der Begutachtungen ist in den letzten Jahren stark steigend (siehe Grafik). Die Gutachtenaufträge werden federführend von dem amtsärztlichen Dienst und den Frühen Hilfen, je nach Einzel fall unter Hinzuziehung des Kinder - und Jugendärztlichen Dienstes und des Sozialpsychiatrischen Dienstes, bearbeitet. 2.2.2.8 Sexuelle und reproduktive Gesundheit Das Projekt „Sexuelle und reproduktive Gesundheit von Flüchtlingen in Kölner Unterkünften“ verzahnt aufsuchende Arbeit mit den Regelangeboten im Gesundheits - und psychosozialen System. Aufgrund einer Förderung des Landes NRW finden im Rahmen der aufsuchenden Arbeit Gruppenveranstaltungen und Beratungen im Setting (zum Beispiel in Unterkünften für Geflüchtete in Form von Treffen in Cafés oder Kursen) statt. Die Beratungen / Infoveranstaltungen befassen sich vor allem mit der Erklärun g relevanter Bereiche des deutschen Gesundheitssystems und der Familien - und Frauengesundheit. Die Schwerpunkte des Projekts liegen in den großen Themenbereichen geplante / ungeplante Schwangerschaft, Geburt, Verhütung, Prävention sexuell übertragbarer Kra nkheiten inklusive dem Humanen Immundefizienz -Virus (HIV) / Acquired Immune Deficiency Syndrome (Aids) und gegebenenfalls Sexualpädagogische Angebote für Jugendliche. Zielsetzung des Projekts ist es, die gesundheitliche Situation von Flüchtlingen, insbeso ndere im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit zu verbessern. Die Vermittlung von Basiswissen und grundlegende Kenntnisse des Gesundheitssystems sind Voraussetzung für einen selbstbestimmten Umgang mit Sexualität. Darüber hinaus wird angestre bt, dass Menschen mit Fluchthintergrund noch stärker in das Blickfeld von Schwangeren -/ psychosozialen Beratungsstellen genommen werden und dass die Themen rundum sexuelle und reproduktive Gesundheit angemessen in der Flüchtlingsarbeit berücksichtigt werde n. Eine weitere Zielsetzung ist die Verbesserung von Abläufen, zum Beispiel die Verringerung der Hürden für einen notwendigen Arztbesuch. Das Gesundheitsamt kooperiert mit Sprachmittlern und benutzt die Homepage www.zanzu.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung um Informationen in der jeweiligen Erstsprache anbieten zu können. Weiterhin können Menschen mit Fluchthintergrund die Ärztliche Begutachtungen zur Frage des Umzuges im Auftrag des Wohnungsamtes Stand: 14.02.2017 23 Homepage selbst aktiv nutzen um sich auch jenseits der Gruppenveranstaltung über individuelle Fragen zu informieren. Vor Ort werden zudem Verhütungsmittel wie Kondome ausgegeben. In diesem Zusammenhang erfolgt eine gezielte Aufklärung zu sexueller und reproduktiver Gesundheit. Gleichzeitig wird auch den Sozialarbeitenden vor Ort eine k urze Basisschulung zu den genannten Themen angeboten. Die Umsetzung wird flexibel an die Gegebenheiten vor Ort angepasst. Das Projekt startete Anfang November 2016 in Köln mit dem Ziel möglichst alle städtischen Notunterkünfte aufzusuchen und soll bis min destens Ende 2017 weitergeführt werden, da das Land NRW für diesen Zeitraum entsprechende Finanzmittel zur Verfügung gestellt hat. Die Besuche werden im Sinne einer Bedarfsanalyse in Kurzprotokollen anonymisiert dokumentiert. Gleichzeitig werden während de s Projektes die Bedarfe zur reproduktiven und sexuellen Gesundheit erhoben. Die Erfahrung zeigt, dass einzelne Angebote nicht genutzt werde (wie z.B. ein Schwangerencafé). Die Erkenntnisse aus dieser Bedarfsanalyse fließen direkt in die weitere Umsetzung des Projektes ein. 2.2.2.9 Psychosoziale Betreuung Das Therapiezentrum für Folteropfer des Caritasverbandes Köln erhält seit Jahren eine institutionelle Förderung von derzeit ca. 37.000 € p.a. aus dem städtischen Haushalt. In 2015 wurde diese Förderung zur Verbesserung der psychosozialen Betreuung insbesondere der verstärkten Zuwanderung durch Geflüchtete über Das Integrationsbudget der Stadt Köln um 120.000 € auf ca. 157.000 € p.a. erhöht. 2.3 Diversity 2.3.1 Leitgedanke Die Stadt Köln setzt mit dem Leitgedanken Div ersity ein deutliches Zeichen für Vielfalt und stellt damit ihre positive Haltung und Bewusstsein in den Vordergrund. Menschen, die aus ihren Ländern flüchten, tun dies nicht nur aus unterschiedlichen Gründen und auf unterschiedlichen Wegen, sondern sind vor allem kein homogener Personenkreis. Es fliehen Familien, alleinerziehende Mütter und Väter, alleinstehende Frauen und Männer, Lebensältere und Jüngere, Menschen mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung, mit unterschiedlichen Lebensentwürfen und/oder sexueller Orientierung, mit und ohne Religionszugehörigkeit, aus unterschiedlichen sozialen Schichten und mit verschiedenem Bildungsstand. Die „Gruppe“ der Flüchtlinge ist in sich individuell und divers und muss als solche betrachtet werden. Die s muss von Beginn an bei der Unterbringung bis hin zu ihrem Weg in die schulische, berufliche und gesellschaftliche Integration ganzheitlich beachtet werden. Insbesondere bei der Unterbringung wird die vorhandene Heterogenität von geflüchteten Personen deutlich. Hier treffen zum Teil Menschen aufeinander, die im schlechtesten Fall vor Beginn ihrer Flucht Feinde im eigenen Land waren und vor Verfolgung und Unterdrückung fliehen mussten. Eine besonders kritische Situation, die bei wenig geeignetem Wohnraum nur schwerlich vermieden werden kann. Bisher liegen weder auf der Bundes - noch auf der Landes - und Kommunalebene Daten über die verschiedenen Bedarfe, die Geflüchtete mit sich bringen, vor. So wissen wir beispielsweise noch nicht, wie viele Personen von ei ner körperlichen und/oder geistigen Behinderung oder einem Trauma betroffen sind. Wir kennen auch keine Zahlen über den Personenkreis mit einem LSBTTI -Hintergrund ( Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Transsexuell, 24 Transgender und Intersexuell). Aufgrund von statistischen Einschätzungen lässt sich sagen, dass ca. 5-10% der Bevöl kerung einen LSBTTI Hintergrund haben, somit lässt sich eine Quote für geflüchtete Personen, die hier in Deutschland / in Köln ankommen und leben, schätzen. Allerdings muss man davon ausgehen, dass diese Quote höher ist, da das Thema Homo- oder Transsexualität in vielen Ländern weiterhin tabuisiert wird oder Homo - oder Transsexuelle verfolgt werden. Folglich fliehen gerade aus diesem Personenkreis besonders viele Menschen. Ähnlich verhält es sich bei Menschen mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung. Ende 2013 waren in Köln 87.606 Einwohnerinnen und Einwohner als schwerbehinderte Personen erfasst (8,4 %). Geht man davon aus, dass eine ähnliche Quote bei geflüchteten Menschen besteht, müssen entsprechend viele Angebote vorgehalten bzw. initiiert werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass ein besonderer Blick auf die besonders schutzbedürftigen Personen gerichtet wird. In der EU -Aufnahmerichtlinie 2003/9/EG zählen hierzu Minderjährige, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Op fer von Menschenhandel, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben. In seiner Sitzun g am 10.09.2015 hat der Rat der Stadt Köln entschieden, für den Personenkreis der besonders Schutzbedürftigen, hierzu zählen neben den bereits aufgeführten Personen, im Sinne des Rates auch Personen mit einem LSBTTI -Hintergrund, zukünftig besondere Anstrengungen zu unternehmen. 2.3.2 Aktuelle Themen Das Themenfeld der besonders schutzbedürftigen Personen konnte durch die Fachtagung am 16.09.2016 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf“ in Kooperation mit dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen deutlich in den Mittelpunkt gerückt werden. In sieben verschiedenen Workshops wurden jeweils 5 Handlungsempfehlungen erarbeitet, die hier kurz dargestellt sind. Themen wie „Identifizierung/ Datenerhebung von Personen mit besonderem Schutzbedarf“ und Sensibilisierung/ Schulungsangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ehrenamtliche in Flüchtlingsunterkünften und anderen Einrichtungen, wurden in allen sieben Workshopgruppen als zwingend notwendig erachtet. Die Ergebnisse dieser Workshops werden hier kurz dargestellt. Eine ausführliche Darstellung erfolgt durch eine eigene Mitteilung in die entsprechend Ausschüsse. Workshop 01: „Anforderungen an Schutzkonzepte für Minderjährige in Gemeinschaftseinrichtungen für Flüchtlinge“ Empfehlungen 1 Notunterkünfte ohne abgetrennte Wohnbereiche (insbesondere Turnhallen) sollten schnellstmöglich aufgelöst werden, in den weiteren Ausbauplanungen soll vom Konzept der „Leichtbauhallten „ Abstand genommen werden. 2 Die durch die Arbeitsgruppe des runden Tisches für Flüchtlingsfragen erstellten „Mindeststandards“ sollen sofort dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werde. 3 Bei der Personalausstattung in den Gemeinschaftseinrichtungen sollen pädagogische Fachkräfte als Ansprech- und Bezugspersonen zur Verfügung stehen. Dabei soll eine 25 Erreichbarkeit auch in den Abendstunden gewährleistet sein. 4 An die Betreuungsträger ist die Anforderung zu stellen, mit Inbetriebnahme einer neuen Einrichtung über ein Schutzkonzept zu verfügen. 5 Es sind ausreichende Schutzplätze zu schaffen und Verfahrenswege und Zuständigkeiten zu klären, damit die Beschulung ohne Wartezeit erfolgen kann. Workshop 02: „Verfahrensberatung für UMF“ Empfehlungen 1 Identifizierung und Deckung individueller Bedürfnisse In der Stadt Köln soll ein Identifikationsinstrumentarium entwickelt und umgesetzt werden, um unbegleitete und begleitete minderjährige Flüchtlinge und ihre besonderen individuellen Bedürfnisse frühzeitig zu erkennen und den Stellen, die diese Bedürfnisse decken können, zuzuführen. Hierbei ist vorrangig das Wohl des Kindes zu berücksichtigen und für einen der körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung des Kindes angemessenen Lebensstandard zu sorgen. Minderjährige, die Opfer irgendeiner Form von Missbrauch, Vernachlässigung, Ausbeutung, Folter, grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gewesen sind oder unter bewaffneten Konflikten gelitten haben, sollen zeitnah die erforderlichen Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch nehmen können. Ihnen soll im Bedarfsfall eine geeignete psychologische Betreuung und eine qualifizierte Beratung angeboten werden. 2 Unterbringung und Wohnung Für begleitete Kinder soll das Amt für Wohnungswesen im Rahmen eines Belegungsmanagements sicherstellen, dass bei der Unterbringung ihr Wohl und ihre Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden. Es soll auch konzeptionell sichergestellt werden, dass aufgrund von individuellen Bedarfen von UMF, insbesondere wenn bei ihnen weitere Kriterien für einen besonderen Schutzbedarf vorliegen, diese auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres in Einrichtungen der Jugendhilfe verbleiben. 3 Unabhängige Beratung Die Stadt Köln soll systematisch dafür Sorge tragen, dass UMF a) frühzeitig und b) rechtzeitig vor Vollendung des 18. Lebensjahres das Angebot einer unabhängigen asyl- und aufenthaltsrechtlichen sowie einer unabhängigen Integrationsberatung in Anspruch nehmen können. Die hierfür vorgesehenen unabhängigen Beratungsstellen sind finanziell angemessen auszustatten. 4 Vernetzungsstruktur In der Stadt Köln soll ein Netzwerk mit klaren Aufgaben und Zuständigkeiten bestehend aus relevanten Akteuren im Bereich der Arbeit mit UMF geschaffen werden. Dieses Netzwerk soll insbesondere auch eine Bestandsaufnahme der Lage der UMF in der Stadt Köln durchführen sowie thematische und konzeptionelle Arbeit leisten. 5 Bildungs- und Qualifizierungsangebote Neben der Herausforderung, Schulplätze für alle in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen, sollen zusätzlich geeignete Bildungs- und Qualifizierungsangebote für Kinder und Jugendliche entwickelt und umgesetzt werden. Jugendlichen und jungen Erwachsenen soll die Möglichkeit zum Erreichen eines 26 Schulabschlusses geschaffen werden. Das Projekt „Außerschulische Betreuung von Flüchtlingskindern durch Patinnen und Paten“ soll personell und finanziell ausgeweitet werden. Workshop 03: Geflüchtete Frauen – zum Zusammenhang zwischen geschlechtsspezifischen Gewalterfahrungen und besonderer „Schutzbedürftigkeit“ Empfehlungen 1 Die Verwaltung wird gebeten, für geflüchtete Frauen angemessene Räumlichkeiten in Form von geschützten Räumen sowohl für kurzfristige als auch für langfristige Unterbringungen vorhalten. Besondere Berücksichtigung sollen hierbei der Schutz der Privatsphäre und die gute und angstfreie Erreichbarkeit von Wohn- und geschlechtergetrennten Sanitär-Räumen finden. In Flüchtlingsunterkünften sind geschützte Räume für 4-Augen-Gespräche insbesondere für traumatisierte Frauen unverzichtbar. Es wird um eine Verankerung dieser spezifischen Bedarfe im Konzept „Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften“ gebeten. 2 Die Verwaltung wird gebeten, ein besonderes Augenmerk auf den Informationsfluss bezüglich der besonderen Belange geflüchteter Frauen zu legen. Aufgrund der „doppelten Sprachlosigkeit“ geflüchteter Frauen – der Sprachbarriere und des Schweigens resultierend aus traumatischen Erlebnissen, benötigen diese Frauen deutlich mehr Unterstützung durch gute, schnelle Informationen, Berater*innen und Sprachmittler*innen. Notwendig ist hier eine bessere Vernetzung der Ansprechpartner*innen, die verstärkte Öffnung des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen für frauenspezifische Themen, eine Informationsplattform der Stadt Köln zu frauenspezifischen Themen und Netzwerken und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit (häuslicher) Gewalt. 3 Die Verwaltung wird gebeten, Frauen- und Trauma spezifische Fortbildungen für alle involvierten Berufsgruppen anzubieten. Besonders hingewiesen wird neben „Trauma-Sensibilisierung“ auch auf „Geschlechter- Sensibilisierung“ und „Kultur-Sensibilisierung“ für ehrenamtliche Helfer*innen, Sozialarbeiter*innen, aber auch Mitarbeiter*Innen in anderen städt. Dienststellen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Erarbeitung von definierten Qualitätsmerkmalen, klaren Verfahrensabläufen und Handlungsempfehlungen (z.B. zum Thema „Gewalt“). 5 Die Verwaltung wird gebeten, eine oder ggf. mehrere Stellen für Frauenbeauftragte als Vermittlerin und Ansprechpartnerin für die Belange geflüchteter Frauen einzurichten. Denkbar wäre eine Anzahl solcher Stellen im Rahmen einer bestimmten Frauenquote je Flüchtlingsunterkunft. Workshop 04: Geflüchtete mit Behinderung Empfehlungen 1 Es soll ein Verfahren zur Ermittlung und Versorgung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge entwickelt und anwendet werden. Durch die frühzeitige Identifizierung betroffener Personen soll ihre gesundheitliche Versorgung schnellstmöglich eingeleitet und schwerwiegende Chronifizierungen von Krankheitsbildern vermieden werden. 2 Die Stadtverwaltung verschafft sich einen Überblick über die Barrierefreiheit der bestehenden Flüchtlingsunterkünfte und belegt die barrierefreien / -armen Unterkünfte gezielt mit Flüchtlingen, die auf diese Unterkünfte angewiesen sind. 3 Standardisiertes Verfahren für die Koordination des Umzugsmanagements. 4 Das über das „Netzwerk für Flüchtlinge mit Behinderung“ angeregte und im 27 Bürgerzentrum Deutz und darüber hinaus auch im Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL) angewandte „Peer Counceling“ (Menschen mit Behinderung beraten Menschen mit Behinderung / Geflüchtete beraten Geflüchtete) soll fortgesetzt und gestärkt werden. 5 Adaption des Berliner Netzwerkes für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge Workshop 05: Geflüchtete mit psychischen Belastungen/ Traumaerfahrungen Empfehlungen 1 Transparente Ansprechpartner Die Ansprechpartner vor Ort müssen für alle vor Ort Lebenden und Tätigen bekannt sein. Hierzu zählen insbesondere Kultur - und Sprachmittler, psychosoziale und Notfallansprechpartner in bedarfsdeckender Anzahl, aber auch feste Ansprechpartner zu bestimmten Fragestellungen für das Personal. Wichtig ist es, dass zum Beispiel in Heimen nicht nur der Sicherheitsdienst nachts ansprechbar ist, sondern auch Fachpersonal, insbesondere für den Kre is der traumatisierten Geflüchteten. Unabhängig von der Unterbringung in Heimen ist das gleiche Angebot an Ansprechpartnern und der Zugang zu diesen auch für anderweitig Unterbrachte sicherzustellen. Informationsveranstaltungen, Flyer und Aushänge in versc hiedenen (Mutter -)Sprachen sind eine Möglichkeit zur Aufklärung über das vorhandene Angebot und wie hierauf zugegriffen werden kann. 2 Vernetzung Eine Vernetzung aller im Hilfesystem Tätigen ist wünschenswert. Hierfür bedarf es der Schaffung entsprechend er Strukturen inklusive Steuerung und Koordinierung. Der Informationsfluss muss stadtweit gleich laufen. Standards müssen geschaffen werden. Wichtig ist, dass alle unterschiedlichen Unterbringungskonzepte mit berücksichtigt und eingebunden werden und auch eine Strategie für die Nachbetreuung über die Zeit des Aufnahmeverfahrens/Asylverfahrens hinaus besteht. 3 Identifikation Zur Identifikation der Zielgruppe ist es notwendig, ausreichend Struktur in Qualität wie Quantität zu haben; mehr hierzu in den spezifischen Handlungsempfehlungen weiter unten. Hierzu zählen Fach- und Clearingstellen(unabhängig vom Aufnahme und Asylverfahren), ambulante Anlaufstellen, regelmäßige Therapeutengespräche/Angebote, Einzelfallkonferenzen, Beibehaltung räumlicher Bezüge, Abbau von Kommunikationsschwierigkeiten durch verbesserte Verständigung und Lösung von Sprachbarrieren. Infoveranstaltungen und Fragebögen in den unterschiedlichen (Herkunfts-)Sprachen können ein weiterer Ansatz sein, über die Thematik Traumatisierung und Hilfsmöglichkeiten zu informieren und eine Identifikation erleichtern bzw. auch die Zielgruppe selbst aufklären. 4 Quantität Unter der Handlungsempfehlung der Quantität wird verstanden, dass bereits bestehende themenspezifische Angebote bedarfsdeckend a usgeweitet werden, aber auch neue Instrumente bedarfsdeckend eingeführt werden. Das können unter anderem eine ausreichende Ausstattung mit Personal und Räumen, aber auch beispielsweise eine ausreichende Anzahl von Therapiemöglichkeiten und der Zugang zu so lchen und anderweitigen Diensten sein. 28 5 Qualität Die Handlungsempfehlung Qualität ist differenziert zu betrachten. Einerseits bezieht sich der Aspekt auf die Geflüchteten selbst, andererseits auf die hauptamtlichen wie ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die in diesem Themenbereich unterwegs sind. Hauptamtliche Mitarbeitende müssen ausreichend für die Thematik aus - und fortgebildet sein/werden. Für Ehrenamtliche mehr (teils niederschwellige) Qualifizierungen wünschenswert. Die Gruppe der Geflüchteten wird bis lang außer Acht gelassen. Hier liegt eine wertvolle Ressource, die genutzt werden kann. Durch Empowerment Stärkung der Selbsthilfe und Selbstorganisation fördern. Geflüchtete wertschätzend mit einbinden und qualifizieren. Ein Instrument hierzu könnten in e inem ersten Schritt Infoveranstaltungen in den jeweiligen (Herkunfts-) Sprachen sein oder auch Fragebögen, um Interesse, Fähigkeiten und Möglichkeiten zu eruieren. Wichtig ist es insbesondere, bestehende räumliche und soziale Bezüge zu erhalten, was jedoch einer Schaffung von positiven Kontrasten nicht widerspricht. Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung und Sensibilisierung der Beteiligten, aber auch der Gesamtbevölkerung über die Diversität der Geflüchteten ist ein weiterer Punkt, der mit dazu beiträgt, die einzelnen Schutzbedarfe zu erkennen und mit ihnen umzugehen. Workshop 06: Menschen mit LSBTTI-Hintergrund: Sicheres Wohnen – von der Theorie zur Umsetzung am Beispiel einer schwulen Wohngemeinschaft in Hannover Empfehlungen 1 Sicherer Raum: Es sollen Schulungsangebote entwickelt werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit den Geflüchteten arbeiten, sollen an den Fortbildungsmaßnahmen, die speziell auch die Bedürfnisse des Personenkreises LSBTTI berücksichtigen, teilnehmen. 2 Anonyme sichere Unterkunft: Den Geflüchteten aus dem Personenkreis der LGBTI sollen anonyme, dezentrale Wohneinheiten angeboten werden. Es gibt bereits ein Wohnprojekt beim Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) für 5 Personen, weitere Wohneinheiten sollen in Kürze zur Verfügung stehen. Die Umsetzung wurde bereits in der StadtAG LST am 15.12.2016 erläutert und durch eine Pressemitteilung der Stadt Köln veröffentlicht. 3 Kompetenter Betreuungs-Verein: Die LGBTI-Geflüchteten sollen kompetent betreut werden. Dazu arbeitet die Verwaltung eng mit den Organisationen der LGBTI-Community zusammen. Es gibt bereits einen runden Tisch bei 56, an dem Aidshilfe Köln, Rubicon e.V, Rainbow- Refugees und die Fachstelle für LST mitwirken. 4 Sensibilisierte Ansprechpartner: Bei der Stadt Köln sollte eine Stelle für sensibilisierte Ansprechpartner eingerichtet werden, die die Bedürfnisse der LGBTI-Geflüchteten kennt und diese bei Problemen unterstützt. Nach Wunsch des Workshops sollte diese bei der Fachstelle für LST angesiedelt werden. 5 Gesamtkonzept Stadt Köln: Es soll ein Gesamtkonzept der Stadt Köln für alle besonders schutzbedürftigen Geflüchteten entwickelt werden. Damit können die einzelnen Gruppen nicht mehr gegeneinander ausgespielt werden. Das Konzept soll als Richtschnur für alle besonders Schutzbedürftigen gelten. Workshop 07: Schwangere und Neugeborene in Flüchtlingsunterkünften 29 Empfehlungen 1 Feststellung der Schutzbedürftigkeit: die Mindeststandards verpflichten zur Prüfung des besonderen Schutzbedarfes. Im Falle von Schwangeren bedarf es eines systematischen Vorgehens zur Identifikation: 1. Sehen 2. Hören 3. Screening (Schwangerschaftstest) auf freiwilliger Basis für jede Frau zugänglich und kostenfrei möglich. Bei Neugeborenen handelt es sich definitionsgemäß um ein Kind nach der Geburt bis zu einem Alter von 4 Wochen. Sie haben aufgrund ihres Alter und ihrer erhöhte Vulnerabilität auch ohne Prüfung einen besonderen Schutzbedarf. Hier bedarf es keinerlei besonderer Instrumente zur Identifikation. 2 Verabschiedung der Mindeststandards: In der 2.Handlungsempfehlung wird ausdrücklich empfohlen sich bezüglich der Ansprüche an den Belegungsbedarf und dem damit verbundenen Belegungsmanagement an den verabschiedeten Mindeststandards zu orientieren bzw. diese umzusetzen - Hauptziel: keine Unterbringung von Schwangeren oder Familien mit Neugeborenen in Notunterkünften - alternativ: Wahrung der Privatsphäre (Rückzugsraum in NU), Erhöhung des Betreuungsschlüssels, Personalausstattung verbessern (Hebammen, Kinderkrankenschwestern), selbstbestimmtes Kochen für Schwangere ermöglichen 3 Abgeschlossene Wohneinheiten: Darunter wird verstanden, dass es sich hierbei um die einzige Alternative zur Deckung des Schutzbedarfes handelt 4 Personal/Rahmenbedingungen: Hier ist gemeint, das ausreichend Personal zur Verfügung stehen bzw. die Rahmenbedingungen es ermöglichen sollten, dass - Dolmetscherdienste gewährleisten sind, - Gynäkologen sowie Hebammen für die Vor- und Nachsorge der Schwangeren zur Verfügung stehen , - Geburtskliniken und Kinderärzte (kurze Wege, gute Erreichbarkeit, Gewährleistung der Vorsorge- untersuchungen), - Schwangerenberatung und Geburtsvorbereitungskurse sowie - Beratung in rechtlichen Fragen rund um und nach der Geburt ermöglicht werden 5 Dolmetscher/Aufklärungsarbeit/Supervision: Hierunter wird verstanden, dass der Übersetzungspool der Stadt, der Video-Dolmetscher oder auch andere Dolmetscherdienste stärker genutzt bzw. ausgebaut werden sollten. Zudem gibt es einen großen Bedarf an Aufklärungsarbeit z. Bsp. im Bereich Sexualität, Verhütung und gynäkologischen Fragen. Es sollte angestrebt werden betreiberunabhängig eine externe Beschwerdestelle mit fachlicher Expertise zu implementieren und eine Möglichkeit der Supervision gegeben werden. Im Bereich Geflüchtete mit LSBTTI Hintergrund: Im Sommer 2016 wurde eine Arbeitsgruppe von Mitgliedern der LSB TTI-Community mit Amt für Wohnungswesen und Fachstelle für Lesben, Schwule und Transgender gebildet, die in regelmäßigen Treffen eine Strategie für geflüchtete Personen aus dem Personenkreis der Lesben, Schwulen, Bi -, Trans - und Intersexuellen entwickelt . In der Arbeitsgruppe sind 30 Rubicon e.V., Aidshilfe Köln, Rainbow -Refugees Cologne und der SKM sowie die genannten städtischen Dienststellen tätig. In der Sitzung der StadtAG LST am 15.12.2016 informierte das Amt für Wohnungswesen darüber, dass die Stadt nu n spezielle Wohneinheiten für Geflüchtete bereitstellen kann, die dem Personenkreis der Lesben, Schwulen, Bi -, Trans - und Intersexuellen angehören. Die ersten fünf Plätze in einem Gebäude, das vom Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) betreut wird, konnte n bereits bezogen werden. Weitere Wohneinheiten werden folgen: In Kürze können zwei Wohngemeinschaften für 3 -6 Personen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus wird die Stadt ein Gebäude einrichten, in dem bis zu 20 Geflüchtete in kleineren Wohngruppen zusammen leben. Einvernehmen gibt es auch im Hinblick darauf, Personen, die mit den Geflüchteten arbeiten, besonders zu schulen. Dies betrifft nicht nur die sozialarbeiterisch - und pädagogisch tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Woh nungswesen. Die für Anti-Gewaltarbeit im Verein rubicon Tätigen planen eine Veranstaltung für Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler. Zudem soll ein Arbeitskreis aller Organisationen der Community eingerichtet werden, die sich mit Migration und Flucht befassen, um die größtmögliche Vernetzung in der Begleitung und Beratung von Geflüchteten zu erreichen und Synergieeffekte zu nutzen. Die Personen, die mit den Geflüchteten arbeiten, sollen besonders geschult werden. 3 Integrationspolitische Handlungsfelder 3.1 Sprache und Bildung 3.1.1 Leitgedanke Neben der Wohnsituation stellt insbesondere die Erfüllung der Schulpflicht für Kinder und Jugendliche , die ohne oder nur mit rudimentären Deutschkenntnissen nach Deutschland kommen und darüber hinaus in manchen Fällen noch nicht al phabetisiert sind, eine besondere Herausforderung dar. Für diese Schülergruppe werden in der Regel Vorbereitungsklassen gebildet. Zwar gilt auch für diese Schülerinnen und Schüler der Gedanke der Inklusion. Dennoch ist es derzeit noch in vielen Fällen erfo rderlich, sie zunächst in diesen Klassen sprachlich besonders zu fördern. Vor dem Hintergrund steigender Bedarfszahlen sind die Schulen verpflichtet, ihren Beitrag zu leisten, um zugewanderten Schülerinnen und Schülern einen Einstieg in das deutsche Schulsystem zu ermöglichen. Um die Beschulung von schulpflichtigen Zuwanderern weiterhin sicher zu stellen, ist es erforderlich an so vielen Schulstandorten wie möglich bis zu zwei Klassenräume für eine Vorbereitungsklasse vorzuhalten. In einigen Schulen w urden mittlerweile bereits mehr al zwei Vorbereitungsklassen gebildet. Sobald Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter aus dem Ausland nach Köln kommen und dort mit Wohnsitz gemeldet werden, erhält die Fachverwaltung eine entsprechende Information durch das Einwohnermeldewesen. Die Eltern werden dann schriftlich aufgefordert, ihr Kind an einer Schule anzumelden oder – falls das Kind keine ausreichenden Deutschkenntnisse besitzt – eine Beratung im Kommunalen Integrationszentrum wahrzunehmen, damit im nächsten Schritt eine Zuweisung durch das Schulamt für die Stadt Köln in eine Vorbereitungsklasse erfolgen kann. Zudem ist eine Schuleingangsuntersuchung erforderlich. 31 Unerlaubt eingereiste Flüchtlinge, die in einer der Notaufnahmen untergebracht sind, werden erst dann in Köln angemeldet, wenn sie Köln durch die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen werden. Erst dann greift für diese Kinder auch die Schulpflicht. Auch Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes sind nicht schulpflichtig. In Köln besteh en Vorbereitungsklassen in allen Schulformen. Allerdings ist die Einrichtung dieser Klassen gekoppelt an die Bewilligung von Integrationsstellen. Das Land NRW stellt laufend bedarfsgerecht Lehrerstellen bereit. Die Vorbereitungsklassen sind vielfach sehr heterogen zusammengesetzt mit sehr unterschiedlichen Bildungsbiografien und verschiedenen Altersgruppen. Die Schülerinnen und Schüler kommen im Schuljahr laufend hinzu. Eine Vielzahl der Kinder und Jugendlichen im Seiteneinstieg und deren Eltern sind traum atisiert. Auch dies wirkt sich auf den Schulalltag und auf den Zugang der Betroffenen zu Bildung aus. Kinder und Jugendliche in den Vorbereitungsklassen und deren Familien benötigen vielfach außerunterrichtliche und außerschulische Betreuung und Unterstützung. Eine unterjährige Aufnahme und außerunterrichtliche Betreuung in der OGS ist mittlerweile möglich, soweit Platzkapazitäten bestehen, zudem erhalten die OGS -Träger soweit bestimmte Kriterien erfüllt sind, zusätzliche Fördermittel für diese Kinder du rch das Land. Viele Kinder und Jugendliche benötigen auch eine intensive sozialpädagogische Begleitung. Der weitere Einsatz von Schulsozialarbeitern an den besonders betroffenen Schulen ist daher unabdingbar. Derzeit haben allerdings nicht alle Schulen mit Vorbereitungsklassen Schulsozialarbeiterstellen. Zur Verbesserung der Situation werden auch eine Reihe von Projekten zur Sprachförderung und zur außerschulischen Betreuung durch das Kommunale Integrationszentrum, Schulaufsicht und Schulträger unterstützt. 3.1.2 Aktuelle Themen 3.1.2.1 Primarstufe und Sekundarstufe I Nachfolgendes Zahlenwerk umfasst alle aus dem Ausland zugereisten Kinder und Jugendliche. Flüchtlinge machen derzeit rd. 75% der zugereisten Kinder und Jugendlichen aus. Anzahl der Vorbereitungsklassen (und Plätze in Einzelintegration) zum Stand 30.06.2016: Primarstufe 69 Vorbereitungsklassen und rd. 400 Plätze in Einzelintegration Sekundarstufe I 112 Vorbereitungsklassen (inkl. zentrale Vorbereitungsklassen in Kalk und Sülz) Gesamt: 181 Vorbereitungsklassen 32 Der Schulträger hat zusammen mit der Schulaufsicht die Zahl der Vorbereitungsklassen kontinuierlich erhöht, um ausreichend Plätze zu schaffen. In den letzten drei Schuljahren wurden rund 5.100 Seiteneinsteiger mit Sc hulplätzen versorgt, davon alleine 2.764 im letzten Schuljahr. Die Zahl der bisher im aktuellen Schuljahr vorgenommen Zuweisungen bewegt sich ebenfalls auf hohem Niveau. Vor diesem Hintergrund wird es zunehmend schwieriger ausreichend und bedarfsgerecht ne ue Vorbereitungsklassen im v orhandenen Baubestand einzurichten. Aktuell können für 106 schulpflichtige Sek I -Schüler/-innen (Stand 01.02.2017) keine Plätze für das laufende Schuljahr mehr angeboten werden. Diese stehen auf der Warteliste für einen Schulplatz. Vor dem Hintergrund, dass für das laufende aber auch für das neue Schuljahr dringend weitere Klassen benötigt werden, wurden alle rund 270 städtische Schulgebäude nochmals auf letzte Raumreserven hin überprüft. Parallel werden auch alternative Unterbringungsmöglichkeiten, wie die Nutzung von Räumen in Jugendeinrichtungen oder die Zwischennutzung von vorübergehend leerstehenden Schulg ebäuden sowie die Aufstellung von Containern geprüft bzw. bereits realisiert. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln, die die zusätzlichen Lehrkräfte für die neuen Vorbereitungsklassen stellen muss. Anzahl der neuen Zuweisungen im laufenden Schuljahr: 1.336 Zuweisungen (1.8.2016 bis 01.02.2017) Anzahl der Zuweisungen für sog. Wechsler , die aufgrund von Umzügen, Wechsel von Primar - in Sekundarstufe u.ä. Gründen während des laufenden Besuchs von Vorbereitungsklassen notwendig wurden (1.08.2016 bis 01.02.2017): 634 Zuweisungen Die Anzahl der Wechsler soll durch ein intelligentes Belegungsmanagement künftig möglichst gering gehalten werden. Anzahl der Schulplatzangebote für zugereiste Schulneulinge zum Schuljahr 16/17 bis jetzt: 295 Plätze 3.1.2.2 Sekundarstufe II Im Schuljahr 2014/15 wurden 278 Jugendliche in Internationalen Förderklassen (IFKs) an Berufskollegs beschult, sukzessive und deutlich wurde zum 1.12.2016 auf über 900 Plätze in 50 Klassen zuzüglich 2 Teilzeit IFK ausgebaut. Die Aufnahme in IFK bzw. in „ Fit für Mehr“- Klassen erfolgt seit Kurzem auch unterjährig. Aktuelle Projekte 1. Außerschulische Betreuung von Flüchtlingskindern durch ehrenamtliche Patinnen und Paten Projektverantwortliche: Kölner Freiwilligenagentur und Kölner Flüchtlingsrat Projektlaufzeit: 1.5.2014 bis 30.4.2018 Aktueller Stand: 33 Das Projekt wird sehr erfolgreich durchgeführt. Sowohl die Qualifizierungsmaßnahmen für das Ehrenamt als auch die Integration der Kinder haben sich im Projekt bewährt. Aufgrund der hohen Akzeptanz und Nachfrage wurden bereits einige der Patenrunden vorgezogen. Eine Verstetigung des Projekt es soll geprüft werden. 2. Projekt „Paten für jugendliche Flüchtlinge“des Vereins Ceno e.V. Pat*innen nach der Erwerbs- oder Familienphase unterstützen und begleiten für 2 bis 3 Jahre Jugendliche mit Fluchtgeschichte bei ihrem „Ankommen“ in Deutschland. Sie unterstützen die Jugendlichen u. A. beim Erlernen der Sprache, bei der Orientierung in schulischen Belangen und im neuen Schulsystem und entwickeln mit ihnen eine Zukunftsperspektive. Das Projekt wird seit Dezember 2015 auf- bzw. ausgebaut. 3. Prompt! Projekt der Uni Köln (in Kooperation mit dem Schulamt für die Stadt Köln) Laufzeit: seit Mai 2014 Seit dem Wintersemester 2015/16 wird das Projekt nicht mehr nur in der Herkulesstraße, die einst größte Notunterkunft in Köln angeboten, sondern umfasst weitere vier Kölner und eine Düsseldorfer Notunterkunft. Denn es steigt nicht nur der Bedarf an ausgebildeten SprachförderlehrerInnen in den Notunterkünften, sondern auch bei Lehramtsstudierenden findet dieses Projekt großen Anklang. Aktuelle Informationen finden Sie hier: http://zfl.uni-koeln.de/prompt.html?&L=0 4. Projekt „ Angle Dikhas“ des Rom e.V. Bis Ende 2018 setzt der Rom e.V. mit ESF -Förderung 3 Fachkräfte als „Integrationslotsen“ und Begleiter/innen ein für Kinder und Jugendliche und ihre Familien, sowie als Kooperationspartner von schulischen Institutionen, Bildungsträgern, Trägern und Institutionen der Jugendhilfe u.a.. Insbesondere für Schüler/innen aus Roma - Zuwanderfamilien bieten sie Unterstützung an z.B. als Mediator/innen und Übersetzer und sozialpädagogische Begleitung. 5. Landesprogramm „Fit für Mehr“ Seit 1.2.2017 können in einem noch nicht geregelten Verfahren 16 -25 Jährige Neu Zugewanderte ohne ausreichende Deutsch -Sprachkenntnisse unterjährig jeweils am 1.8., 1.11., 1.2. und 1.5. eines Jahres in„ Fit für Mehr“(FfM) -Klassen einsteigen. Die Jugendlichen, die bei Einstieg einen Anspruch auf Beschulung in einer IFK haben (noch keine 18 Jahre alt sind), können nach Besuch einer FfM zum Schuljahreswechsel in eine IFK übergehen. Für die über 18- Jährigen braucht es andere Übergänge in (Aus-)Bildung oder Beruf. 3.1.2.3 Angebote des kommunalen Integrationszentrums im Bereich Schule Die Angebote des KI – vielfach gemeinsam mit Kooperationspartnern - orientieren sich zum einen an den Zielen der interkulturellen Schulentwicklung, zum anderen an aktuellen Bedarfen der Schulen. 1. Initiierung von Bildungsangeboten in Kooperation mit verschiedenen Akteuren für Jugendliche im Sek II-Bereich 2. Angebote mit dem Ziel, die Wil lkommens- und Anerkennungskultur in Schule und Schulumfeld zu verbessern und die interkulturelle Schulentwicklung zu fördern.: 34 3. Angebote mit dem Ziel der Steigerung der Sprachkompetenz 4. Angebote mit dem Ziel der Stärkung interkultureller Kompetenz 5. Angebote, mit denen das KI auf Bedarfe von Lehrkräften, Schulsozialarbeiter*innen und Eltern reagiert hat wie z.B. regelmäßige Vernetzungstreffen 6. Angebote des Zentrums für Mehrsprachigkeit und Integration (ZMI) wie z.B. Fachtagungen und Fortbildungen 3.1.2.4 Einsatz von Sprach- und Integrationsmittler*innen Das Interkulturelle Maßnahmenprogramm der Stadt Köln sieht die Einrichtung eines gesamtstädtischen Budgets zum Einsatz von Sprach - und Integrationsmittler*innen vor. Aus dem Integrationsbudget wird seit End e 2015 jährlich 200.000 € für diesen Zweck zur Verfügung gestellt. Kölner Schulen, städtische Kitas und städtische Dienststellen können auf diese Unterstützung in besonders komplexen und/oder kultursensiblen Angelegenheiten zugreifen. Dieser Dienst wird zunehmend gerne in Anspruch genommen. 3.1.2.5 Angebote im Bereich kulturelle Bildung Das Amt für Schulentwicklung fördert im Rahmen des Landesprogramms „Kulturrucksack NRW“ Projekte der kulturellen Bildung. Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 14 Jahren. Seit Ende 2013 gibt es auch spezielle Angebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche, die den Integrationsprozess ohne die Aufgabe der eigenen kulturellen Identität wirksam unterstützen sollen. In unterschiedlichen Sparten und durch vielfältig e Ansätze sind Annäherung und gegenseitige Auseinandersetzung von Kindern und Jugendlichen möglich und gewünscht. Die künstlerischen Aktivitäten fördern den Austausch mit hier bereits lebenden Kindern und Jugendlichen und somit das Finden von Gemeinsamkeit en. Dadurch entwickelt sich das Erleben kultureller Unterschiede nicht zur unüberwindbaren Barriere. Vielmehr entsteht die Bereitschaft eines bereichernden gesellschaftlichen Miteinanders. Nach derzeitigem Stand werden 2017 voraussichtlich 10 Projekte mit einem Fördervolumen von 47.883,04 € mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen durchgeführt werden können. Die Projektanzahl wird sich im Laufe der nächsten Monate höchstwahrscheinlich noch erhöhen, da das Gesamtfördervolumen bisher nicht ausgeschöpft wurd e und weitere Anträge auf Förderung eingereicht werden können.“ Förderung bürgerschaftlicher Musikprojekte durch den Landesmusikrat NRW Der Landesmusikrat NRW fördert bereits mit dritter Ausschreibung Musikprojekte mit Geflüchteten in ganz NRW. Auch in Kö ln haben 2016 e ine Vielzahl an Vereinen und Initiativen Fördermittel beantragt, um gemeinsam mit Flüchtlingen zu musizieren. So wurden in Köln -Porz Eltern -Kind-Angebote geschaffen, in de nen ein wöchentliches Musikangebot für Eltern mit Kindern von 2 -6 Jahr en angeboten wurde. Gefördert wurde auch die Gründung einer Singgruppe in Flüchtlingsheimen für Frauen – angestoßen durch das Internationale Netzwerk zur Förderung des Singens in Gesundheitseinrichtungen, Köln. Die Förderprojekte reichen von diversen Musi kangeboten als Integration in den Schulalltag bis hin zum Seniorenangebot „Spielbar meets Refugees“, in dem Musiker des Ensembles Musikfabrik Flüchtlinge und Senioren zusammen bringen, um gemeinsam einfache Stücke der Neuen Musik zu spielen. 35 3.1.2.6 Sicherstellung des Schulsports trotz Nutzung von Turnhallen zur Unterbringung Derzeit sind weiterhin 1 5 Turnhallen belegt. Weitere 4 Turnhallen sind bereits geräumt und werden zurückgebaut. Das Amt für Schulentwicklung bietet den betroffenen Schulen Ausweichmöglichkeiten für den Schulsport an. Es werden freie Hallenzeiten der umliegenden Schulen genutzt. Außerdem erfolgen Anmietungen bei externen Sportstätten, wie zum Beispiel in Kletterhallen, Boulderhallen, Soccer - und Badmintonhallen. Darüber hinaus werden Sportaktionswochen angeboten. Für den Transport von Schülerinnen und Schülern mit Bussen zu Sportstätten, die nicht fußläufig oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind, können Schulbusse zur Verfügung gestellt werden. Die Maßnahmen können in vielen Fällen nicht mehr den Mindestanforderungen des Schulsports genügen. Die Verwaltung hat eine Rangfolge für die Freigabe von Turnhallen entwickelt (siehe 2.1.2.5). und setzt diese weiterhin um. Wie schnell Turnhallen wieder f ür den Schulsport freigegeben werden können, nachdem die Belegung mit Flüchtlingen beendet wurde, hängt vom Umfang der Rückbauarbeiten ab. Dies gilt es für jeden Einzelfall gesondert zu ermitteln. 3.2 Weiterbildung und Förderung 3.2.1 Leitgedanke Die Volkshochschule Köln ist nicht zuletzt dank ihres vielfältigen Weiterbildungsangebots ein kompetenter und wichtiger Akteur im Prozess der gesellschaftlichen Integration. Ihr Handeln zielt stets auch auf die Förderung und Weiterentwicklung der Kölner Stadtgesellschaft. E s geht um eine interkulturelle und inklusive Gesellschaft, deren Mitglieder Vielfalt als Stärke und Chance begreifen - um eine Gesellschaft, in der es normal ist, verschieden zu sein. Die VHS beteiligt sich in vielfacher Weise an diesem fortwährenden Proz ess - insbesondere mit ihrem Angebot im Programmsegment Sprachen sowie im Bereich „Mensch – Gesellschaft – Politik“. Denn das Erlernen der Landessprache durch die zugewanderten Menschen ist für eine dauerhafte Integration ebenso unerlässlich wie die Teilha be am gesellschaftlichen Leben der einheimischen Bevölkerung. Bewährt haben sich insbesondere die zahlreichen und differenzierten VHS -Angebote in den Bereichen Alphabetisierung, Deutsch als Fremdsprache und Interkulturelle Bildung. Fakt ist: Integration i st ein Prozess, der über mehrere Phasen verläuft. Sprachkurse und Alltagsorientierung sind dabei die ersten Stadien. Zentraler Baustein ist die Sprache – ohne Sprache ist Integration nicht möglich. Gelungene Integration benötigt aber ebenso den Bezug zum L ebensumfeld, die Vermittlung der Sprache in erlebbaren Situationen, Anlässen zur Anwendung sowie eine Verstehen der gesellschaftlichen Zusammenhänge. Die qualifizierten Integrationsdienstleistungen der VHS werden von Migrantinnen und Migranten seit vielen Jahren hervorragend angenommen. Mit einem speziell ausgearbeiteten Programm fördert die VHS den Spracherwerb, Kommunikation und Verständigung sowie darüber hinaus die Bereitschaft und Fähigkeit zur Integration und Partizipation in unserer Gesellschaft. Ein breites Netzwerk auf kommunaler Ebene trägt dazu bei, diese Ziele zu verwirklichen und dauerhaft zu sichern. Mit ihrer Erfahrung, ihrer Kompetenz und ihrem wohnortnahen Angebot ist die VHS zugleich ein gefragter Partner für verschiedene Akteure im Netzwerk der Kölner Integrationspolitik. 36 3.2.2 Aktuelle Themen 3.2.2.1 Sprachförderung Die Volkshochschule Köln bietet im Bereich Deutsch als Zweitsprache/Fremdsprache mit jährlich ca. 700 Veranstaltungen ein breites und sehr differenziertes Angebot an, von Alphabetisierungskursen bis zu Kursen der Stufe C2 (fast muttersprachliches Niveau). Das Leistungsspektrum der VHS im Bereich Sprachen umfasst folgende Angebote: Eine individuelle Sprachberatung, eine gezielte Bedarfsanalyse und die Einstufungstestung, di e dem Kursbesuch vorgeschaltet sind, gewährleisten eine erfolgreiche Kurswahl. Ergänzend wird eine Lernberatung angeboten. Alphabetisierungskurse und Angebote der Grundbildung wenden sich speziell an Teilnehmende, die auch in ihrer Muttersprache nicht alph abetisiert sind bzw. der lateinischen Schrift unkundig sind. Die Kurse in Deutsch als Zweitsprache werden auf allen Niveaustufen des Europäischen Referenzrahmens (A1 - C2) angeboten. Die allgemeinen Integrationskurse, die vom BAMF gefördert werden, wenden sich an neu zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer (mit längerfristigem Aufenthalt), schon länger in Deutschland lebende Migrantinnen und Migranten und EU -Bürger. Seit Ende 2015 sind die Integrationskurse auch für bestimmte Gruppen der Flüchtlinge geöffnet. Seit Ende 2016 werden auch Jugendintegrationskurse für nicht mehr schulpflichtige junge Menschen unter 27 Jahren angeboten. Weitere spezielle Angebote, die sich teilweise an bestimmte Zielgruppen wenden, ergänzen das Programm. (z.B. Phonetik, Grammatik, Kommunikation, Schriftverkehr). Aufgrund von Spenden konnten 2016 19 kostenlose Sprachkurse für geflüchtete Jugendliche und junge Erwachsene angeboten werden. Mit Mitteln des Landes NRW konnten 2016 fünf kostenlose Kurse zur Sprachförderung für neu z ugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren eingerichtet werden. Auf allen Sprachniveaus können an der VHS international anerkannte Sprachprüfungen abgelegt werden. Diese Sprachnachweise sind ein wichtiger Baustein für die Integration. In Kooperati on mit den Prüfungsanbietern Telc und dem Goetheinstitut werden die Prüfungen durchgeführt. Es besteht die Möglichkeit, sich in speziellen Kursen auf die Prüfung vorzubereiten. Zahlen und Fakten zu Deutsch als Fremdsprache und Integrationskursen in 2016 587 Kurse bzw. Kursmodule (+16%) o 342 Kurse im Bereich Deutsch als Fremdsprache auf allen Niveaus o 245 Kursmodule im Bereich der Integrationskurse (incl. Alphakursmodule) 10.952 Teilnehmerbuchungen (+26%) o 6.600 im Bereich Deutsch als Fremdsprache o 4.352 im Bereich der Integrationskurse 1.806 Kandidatinnen und Kandidaten in Prüfungen (+35%) 37 o 528 im Bereich Deutsch als Fremdsprache o 1.278 im Bereich der Integrationskurse An der VHS Köln finden monatlich Einbürger ungstests statt. 2016 gab es 1.463 Kandidatinnen und Kandidaten. Auf der Basis von drei vom Rat der Stadt Köln verabschiedeten Beschlussvorlagen konnten die Bereiche Deutsch als Fremdsprache und I ntegrationskurse durch Zusetzung von Personal, Raumressource n und Honorarmitteln weiter ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang wurde eine neue Unterrichtsstätte in Köln - Mülheim angemietet. Hier finden schwerpunktmäßig Integrationskurse statt. 3.2.2.2 Projekte: Qualifizierung und Beschäftigungsförderung ESF-BAMF-Programm "Berufsbezogene Deutschförderung" Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seit dem 1. Januar 2012 den Zugang für Flüchtlinge und Bleiberechtigte mit Aufenthaltsgestattung, Duldung oder BüMA (= Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender) und einem nachhaltigen Arbeitsmarktzugang für den Besuch der ESF –BAMF Berufsbezogenen Sprachmaßnahmen geöffnet. Bei diesem Personenkreis handelt es sich um Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Seit 2016 sind die Kurse nur no ch für die Asylbewerber geöffnet, die keinen Anspruch auf einen Integrationskurs haben. Voraussetzung ist die Zuweisung der Personen durch das ESF -Bundesprogramm für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge („Netzwerk Chance plus -Bleiberecht am Rhein“). Auch in der neuen Förderperiode 2014 – 2020 können diese berufsbezogenen Sprachmaßnahmen fortgeführt werden. Die VHS führt spezielle berufsorientierende Sprachmaßnahmen für Flüchtlinge und Bleibeberechtigte durch, die das Sprachniveau A1 nachweisen und keinen Anspruch auf einen Integrationskurs haben. Ziele sind eine berufliche Erstorientierung und das Sprachniveau A2 /B1. Die Kurse umfassen 730 Ustd, d. h. 540 Ustd. Deutsch, 90 Ustd. EDV-Training, Berufsorientierung, Bewerbungstraining und Betriebsbesichtigungen ei n 100- stündiges betriebliches Praktikum und die abschließende Telc -Zertifikatsprüfung. Die Kurse werden während der gesamten Projektlaufzeit sozialpädagogisch begleitet. Sie sind alle refinanziert und für die Teilnehmenden kostenfrei. Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö) Spracherwerb ist der Schlüssel zur Integration in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt. Der Bund hat daher die berufsbezogene Sprachförderung neu aufgestellt. Seit 27.11.2016 bietet die VHS Köln Module der berufsbezogenen Deuts chsprachförderung (DeuFö) gemäß § 45a Aufenthaltsgesetz an, die ab Mitte 2018 die ESF -BAMF-berufsbezogenen Sprachkurse ganz ersetzen werden. In 300 Ustd. soll in den Basismodulen das jeweils nächsthöhere Sprachniveau erreicht werden. Die VHS bietet in den nächsten Monaten mehrere Module von B1 nach B2 sowie von B2 nach C1 an. Im Laufe des Jahres 2017 sollen zusätzliche Module angeboten werden. Early Intervention Sprachkurse In Kooperation mit dem Modellprojekt „Early Intervention“ der Arbeitsagentur zur frühzeitigen Arbeitsmarktintegration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern führt die VHS Sprachkurse für Flüchtlinge aus Ländern mit ehemals besonders hoher Bleibeprognose (Ägypten, Pakistan, Sri Lanka, Afghanistan) durch. 38 Voraussetzung für die Teilnah me ist die Herkunft aus den angegebenen Ländern sowie erworbene arbeitsmarktrelevante Berufs -, Studien - oder Schulabschlüsse. Es werden keine Sprachkenntnisse vorausgesetzt, Zielsprachniveau ist A1 GER. Die Zuweisung erfolgt durch den „IntegrationPoint“ der Arbeitsagentur. 3.2.2.3 Angebote im Programmbereich Mensch, Gesellschaft, Politik, Kultur talentCAMPus 2017 In Kooperation mit der Lernenden Region und dem Kommunalen Integrationszentrum und mit freundlicher Unterstützung der Stadtbibliothek, des Museumsdienstes und der KVB plant die Volkshochschule Köln die Wiederauflage des talentCAMPus 2016 für die ersten bei den Wochen der Sommerferien. In diesem Jahr wird sich der talentCAMPus in besonderer Weise an Kinder und Jugendliche wenden, die nach wie vor in Flüchtlingsunterkünften untergebracht und die auch noch keiner Schule zugewiesen worden sind. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche unabhängig von ihren Herkunftsländern zusammenzufüh ren und an Empowerment –Programmen teilhaben zu lassen. Kein Kind soll zurückgelassen werden. Die Angebote werden während der Sommerferien vom 17. – 28.07. 2017 von montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr umgesetzt. Inzwischen blicken wir auf eine vierjährig e Erfahrung zurück. Mit jedem Jahr konnten wir mehr Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren motivieren, sich auf Neues einzulassen, Neugier zu entwickeln und ihre Potenziale zu entdecken in Kreativ - und Kompetenzangeboten auszuprobieren. 2016 nahmen 258 Kinder und Jugendliche teil, davon mehr als die Hälfte aus Syrien, Irak, Iran, Somalia und Eritrea. Geplant ist wieder ein kreatives und vielschichtiges Kursangebot, das sich schon in den vergangenen Jahren bewährt hat: „Beatboxing, "Let's dance" , „Comunity reporter“, „Foto - Workshops“, Kreatives Schreiben in Verbindung mit RAP, Unterschiedliche Drucktechniken, Handwerkliches Arbeiten mit Ton und Holz, Textildesign interkulturell, sowie Angebote im Bereich der interkulturellen, kommunikativen, sp rachlichen und Medienkompetenz sowie Angebote im Bereich der Ernährung. Neue Erfahrungsräume werden im MINT -Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik eröffnet. Stadtralleys, Besuche in den Museen, der Stadtbibliothek und KVB erweitern d en Erfahrungs - und Orientierungshorizont. Fester Bestandteil ist inzwischen die bewegte Mittagspause: Angebote wie Gymnastik und Entspannung, Karate. Der Turnverein der Mülheimer Ringer und Raufer hat sich als zuverlässiger Kooperationspartner etabliert. Voraussichtlich 22 parallel laufende Workshops können vorgehalten werden, an denen 250 Kinder und Jugendliche teilnehmen können. 3.2.2.4 Kompetenzorientierte Medienbildung für Flüchtlinge und Multiplikatoren Die Integration von Flüchtlingen gehört zu den herausr agenden gesellschaftlichen Herausforderungen für die nächsten Jahre. Bildung kommt dabei eine Schlüsselrolle zu im Hinblick auf Qualifizierung, Integration und Partizipation. Digitale Lehr - und Lernangebote können einen wichtigen Beitrag leisten, Flüchtlin ge zu informieren und zu qualifizieren, Hilfe zur Selbsthilfe zu organisieren und durch kompetenzorientierte Medienprodukte Stigmatisierungs- und Ausgrenzungstendenzen entgegenzuwirken. 39 Workshops für Flüchtlinge und Multiplikatoren in der Flüchtlingshilfe Community Reporter: Erzähl uns deine Geschichte! Wir wollen sie hören! Der Kompaktworkshop „Community Reporter – Erzähl uns deine Geschichte! Wir wollen sie hören!“ richtet sich an Flüchtlinge in Köln sowie an Multiplikatoren, die in Flüchtlingsheimen oder anderen Einrichtungen mit den Betroffenen zusammenarbeiten. Die beiden Dozentinnen sind viersprachig und verstehen es, ihre sprachlichen sowie ihre interkulturellen Kompetenzen in die Workshops einzubringen. Ziel dieser Workshops ist es, neben der Mot ivation und der medialen Ausbildung der Flüchtlinge (Video, Audio, Schreiben im Web) auch die Kommunikation untereinander und den Abbau von Vorurteilen zu fördern. Gleichzeitig soll durch die Ausbildung der Multiplikatoren das Projekt auch in den Flüchtlin gsheimen dauerhaft umgesetzt und weitergeführt werden können. Kooperationspartner: Amt für Weiterbildung/VHS Köln, E -Government-Onlinedienste, Lernende Region Netzwerk Köln 3.3 Kinder- und Jugendhilfe 3.3.1 Leitgedanke Unbegleitete minderjährige Ausländer Gemäß Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII ist das Jugendamt Köln verpflichtet jeden unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA), der um Hilfe bittet, vorläufig in Obhut zu nehmen. Nach dem seit 01.11.2015 in Kraft getretenen „Bundesgesetz zur Verbesserung de r Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ soll die Aufgabenstellung der Betreuung der UMA bundesweit gleichmäßig durch alle Jugendämter übernommen werden. Städte, die überdurchschnittlichen Zulauf haben, können UMA zu Verteilung anmelden und müssen insofern für alle Jugendlichen, die über der eigenen Zuweisungsquote liegen, nur noch die den Zeitraum zwischen Erstaufnahmezeit bis zur Verteilung in eigener Zuständigkeit gestalten. Hierzu muss eine ausreichende Zahl von Aufnahmegruppen geschaffen werden. Für die Kinder und Jugendlichen, die in der Zuständigkeit des Jugendamtes Köln verbleiben, müssen ebenfalls ausreichend und bedarfsgerechte Betreuungsplätze in Wohngruppen oder Gastfamilien vorgehalten werden. Präventive Kinder- und Jugendhilfe Die offene Kinder - und Jugendarbeit (OKJA) hat den Auftrag und ist aufgrund ihrer inhaltlichen Ausrichtung und durch die Verteilung der Immobilien an 71 Standorten im Stadtgebiet sehr gut geeignet, einen wesentlichen Beitrag zur Int egration von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien in das Regelsystem zu leisten. Die Zielsetzung besteht darin, die Kinder und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien in die Angebote der Einrichtungen zu integrieren und die interkulturelle Kompet enz von allen Kindern und Jugendlichen zu fördern. Die OKJA bietet aufgrund ihrer Erfahrung von präventiver Arbeit und ihrer Methodenvielfalt viele Wege an, um dieses Ziel zu erreichen. Mit dem informellen Bildungsauftrag der OKJA ist die jeweilige Jugend einrichtung im Sozialraum verortet und kann von dort im jeweiligen Einzugsgebiet eine hohe Integrationsleistung erbringen. Wesentlich sind hier: • Freizeitgestaltung • Sportangebote • Gruppenarbeit 40 • Bedarfsorientierte Einzelfallberatung • Integrative Sprachförderung (u. a. Dolmetschertätigkeit) • Hausaufgabenbetreuung. Kindertagesbetreuung Neben der reinen Unterbringung und dem Zugang zu Hilfsangeboten tragen eine vorschulische Bildung und Erziehung sowie Angebote zur Kinderbetreuung erheblich zur erfolgreichen Integration bei. Die der Stadt Köln zugewiesenen und angemeldeten Kinder von Flüchtlingsfamilien haben mit Vollendung des 1. Lebensjahres bis zum Beginn der Schulpflicht einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Mit Wohnortmeldung bei d er Stadt Köln fließen die Zahlen der Flüchtlingskinder in die Gesamtplanung zum bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung ein. Familienbegleitende Hilfen zur vorschulischen Bildung und Erziehung Für die Koordination von familiären Hilfen und Unterstütz ungsleistungen für Familien innerhalb der Jugendhilfe ist der Interkulturelle Dienst im ASD (IKD) zuständig. Der Rat der Stadt Köln beauftragte in der Sitzung vom 16.12.2014 die Verwaltung (DS Nr. AN/1784/2014) für Flüchtlingskinder und -jugendliche im Ber eich der vorschulischen Bildung die bestehenden Strukturen des interkulturellen Dienstes (IKD) zu nutzen und entsprechende Angebote zu schaffen. Der Interkulturelle Dienst übernimmt eine Brückenfunktion zu den im Stadtbezirk vorhandenen Einrichtungen. Neb en der Bereitstellung der eigenen Ressourcen in Form von Beratungsangeboten, im Rahmen von Sprechstunden und Gruppenangeboten im Stadtbezirk, arbeitet der IKD mit ASD, GSD und freien Trägern im Bezirk zusammen. Dabei stellt der IKD sein eigenes Beratungsan gebot zur Verfügung und nutzt in Kooperation mit den Wohnheimträgern sowie den Trägern im Sozialraum bestehende Ressourcen des Stadtteils. 3.3.2 Aktuelle Themen 3.3.2.1 Unbegleitete minderjährige Ausländer In 2016 baten 711 neu eingereiste UMA (Vorjahr 1.145) im Jugen damt um Inobhutnahme. Davon wurden 482 UMA zur Verteilung auf andere Jugendämter gemeldet. 195 UMA wurden in die Zuständigkeit der Stadt Köln übernommen und 34 Heranwachsende wegen Zweifel an den Altersangaben abgelehnt. Erstmalig lag im Januar 2017 die Bestandszahl aller UMA in Köln unterhalb der vom Land vorgegebenen Aufnahmequote. 3.3.2.2 Präventive Kinder- und Jugendhilfe Der Rat der Stadt Köln beauftragte in der Sitzung vom 16.12.2014 die Verwaltung für Flüchtlingskinder und -jugendliche im Bereich der präventiven Jugendhilfe die bestehenden Strukturen der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu nutzen und entsprechende Angebote zu schaffen. In 2016 konnten 113 (Mikro-)Projekte durchgeführt werden, die von 43 anerkannten Trägern der Jugendhilfe beantragt wurden. Spiel- und Bolzplätze oder Plätze vor und in Flüchtlingsunterkünften waren Orte der Begegnung. Niederschwellige Spiel -, Sport - und Kreativangebote für junge Flüchtlinge und 41 EU-Neubürger, an denen sich einheimische Kinder - und Jugendliche beteiligten , wurden gerne wahrgenommen. Diese Angebote beinhalten das Kennenlernen und die Anbindung an bestehende sozialräumliche Einrichtungen. Außerdem stellte ein Transfer zwischen Notunterkunft und Jugendeinrichtung nach Bedarf die Teilnahme der Jugendlichen sicher. Zur weiteren Qualifizierung der fachpädagogisch tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der offenen Kinder- und Jugendarbeit fand im November 2016 der zweite Fachtag statt. 1. Fachtag: „Migration und Flucht – Herausforderung für die Offene Kinde r- und Jugendarbeit (Mai 2015) 2. Fachtag: „Aus Fremden werden Freunde – Rollenfindung von geflüchteten Jugendlichen“ (November 2016) Themen: • Eine Generation auf der Flucht – Hintergründe zur Situation von jungen syrischen Flüchtlingen • Unterbringungssituation in Flüchtlingsunterkünften des DRK • Projektebazar (Projekte im Rahmen der Flüchtlingsmittel) • Workshops zu Rollenbildern und Rollenfindung. Der Fachtag wurde in bewährter Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Offenen Türen (AGOT), der Jugendzentren Köln gGmbH und der Stadt Köln, Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung, geplant und durchgeführt. Die Inhalte der Veranstaltung orientierten sich am zuvor ermittelten Bedarf der Fachkräfte. 3.3.2.3 Kindertagesbetreuung Neben der reinen Unterbringung und dem Zugang zu Hilfsangeboten tragen eine vorschulische Bildung und Erziehung sowie Angebote zur Kinderbetreuung erheblich zur erfolgreichen Integration bei. Die der Stadt Köln zugewiesenen und angemeldeten Kinder von Flüchtlingsfam ilien haben mit Vollendung des 1. Lebensjahres bis zum Beginn der Schulpflicht einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Mit Wohnortmeldung bei der Stadt Köln fließen die Zahlen der Flüchtlingskinder in die Gesamtplanung zum bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung ein. Um Flüchtlingsfamilien, die noch nicht sofort mit einem Platz versorgt werden können einen Übergang zu ermöglichen haben Träger von Kindertagesstätten in Köln Landesmittel für sogenannte „Brückenprojekte“ beantragt. Über diesen Weg wurden bis Januar 2017 insgesamt für 35 Maßnahmen (Eltern -Kind-Gruppen, Angebote in Kooperation mit Familienzentren oder Spielgruppen) mit einem Gesamtvolumen von jährlich 1,94 Mio. € beantragt. 3.3.2.4 Familienbegleitende Hilfen zur vorschulischen Bildung und Erziehung Derzeit ist der Interkulturelle Dienst an 130 Flüchtlingsstandorten tätig, und arbeitet hier eng zusammen mit den örtlichen Trägern der Wohnheime – Wohnungsamt – Bezirksjugendpflege – sozialen Einrichtungen und freien Trägern aus dem Bezirk sowie Vertretern der Willkommensinitiativen. Der IKD greift hier aktuelle Bedarfe auf und entwickelt aus den o.g. Mitteln entsprechende Angebote in den Flüchtlingswohnheimen selbst – oder im Sozialraum. 42 Die über den Interkulturellen Dienst entwickelten Angebote werden überwiegend in enger Kooperation mit freien Trägern in den Bezirken durchgeführt – z.T. vor Ort in den Flüchtlingsunterkünften - z.T. durch Nutzung räumlicher Ressourcen im sozialen Umfeld. Die Aufgabenfelder des IKD umfassen gemäß dem Ratsbeschluss folgende Maßnahmen: Initiierung von Sprachförderangeboten und Alphabetisierung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Niederschwellige Familienbegleitende Angebote zur Stärkung der interkulturellen und Erziehungskompetenz der Eltern Initiierung von Mütter– oder Elterngesprächskreisen zu alltagsrelevanten Themen der Gesundheit, Ernährung, Kindererziehung sowie Kennenlernen der bestehenden Regelangebote Niederschwellige Angebote der Gesundheitsversorgung in Kooperation mit den Netzwerken Frühe Hilfen Angebote der Vorschulförderung für Kinder – pädagogische Spielgruppen – soziale Gruppenarbeit , Vorbereitung auf Kita und Schulbesuch, etc. Einschulungshilfen, schulbegleitende Hilfen Alphabetisierung, Sprachförderung, Hausaufgabenhilfe etc. für Kinder, dort wo Regelangebote nicht greifen oder nicht ausreichend vorhanden sind Informationsvermittlung zu Angeboten der Regelversorgung im Bereich Kita, Schule, Aus-und Weiterbildung, Arbeit, Freizeit, Bildung, Gesundheit, etc. Einsatz von pädagogisch und interkulturell geschulten Stadtteilmüttern, Integrationslotsen, Sprach-und Kulturmittlern, Dolmetschern etc. zur Verständigung, Vermittlung und Begleitung in entsprechende Regelangebote Pädagogische, sportliche und Kulturelle Angebote der Freizeitgestaltung zur Strukturierung des Alltags und Stärkung des Selbstbewusstseins Initiierung interkultureller Begegnungs- und Austauschmöglichkeiten im sozialen Umfeld Für die seit der Mittelbemessung 2014 erheblich gestiegenen Flüchtlingszahlen wird grundsätzliche ein wei terer und erhöhter Bedarf für Integrationslotsen; Mütter -/Väter- /Elterngruppen, Angebote der Familienförderung (Erziehungs - und Alltagsgestaltung) gesehen, der mit den gegenwärtigen finanziellen Ressourcen des IKD nicht gedeckt werden kann. 3.4 Integration in den Arbeitsmarkt 3.4.1 Leitgedanke Der Integration Point hat sich als erste Anlaufstelle für geflüchtete Menschen mit einer positiven Bleibeperspektive bewährt. Er wird von ehrenamtlich Tätigen, Trägern und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern anerkannt. Bewährt hat sich auch die intensive Netzwerk - und Öffentlichkeitsarbeit. Dadurch konnte in einigen Bereichen Transparenz über die Abläufe im Integration Point hergestellt werden. Am 01.12.2016 feierte der Integration Point bereits sein einjähriges Jubiläum. Derzeit werden ca. 4000 Geflüchtete in beiden Rechtskreisen (Stand Jan 2017) im Integration Point betreut. Damit ist man hinter den ursprünglich prognostizierten Zahlen zurück 43 geblieben. Gleichwohl ist seit Oktober 2016 ein vermehrter Zulauf von neuantragsst ellenden Geflüchteten im Sozialgesetzbuch Zweites Buch SGB II zu verzeichnen. Auch nimmt der Rechtskreiswechsel aus dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGBIII) zu. Die Anzahl der im SGB II-Bereich betreuten Kundinnen und Kunden steigt kontinuierlich an. Ein e Überleitung in die Regelbetreuung der Geschäftsbereiche des Jobcenter Köln fand bisher nicht statt. Im Oktober 2016 erfolgte eine interne Analyse der Aufbau - und Ablauforganisation des Integration Points des Jobcenter Köln. Geprüft wurde, ob die aktuell e Organisationsform für die Kundinnen und Kunden die bestmögliche Betreuung im Jobcenter Köln bietet. Betrachtet wurden unter anderem personelle und räumliche Ressourcen, sowie Prozesslaufzeiten, die Entwicklung der Rückstandszahlen und Wartezeiten. Die Analyse hatte eine Veränderung der Aufbau- und Ablauforganisation zur Folge. Die interne Umstellung soll bis zum 01.03.2017 abgeschlossen sein. Prämisse in dem Veränderungsprozess ist, dass der Integration Point erste Anlaufstelle für die Menschen mit Fluchthintergrund bleibt. Die leistungsrechtliche Beratung sowie die leistungsrechtliche Prüfung und Bearbeitung der Neuanträge auf Leistungen nach dem SGB II gehen in die Zuständigkeit der Geschäftsbereiche über. Hierdurch sollen Bearbeitungs - und Wartezeiten verkürzt werden. Auch erlaubt diese Organisationsform ein flexibleres Reagieren auf weiter ansteigende Antragszahlen. Der Integration Point des Jobcenter Köln selbst wird de n Schwerpunkt seiner Arbeit auf die Integration der Kundinnen und Kunden in Arbeit und Ausbildung bzw. Qualifizierung legen. Deshalb wird die Anzahl der Integrationsfachkräfte erhöht und somit der Betreuungsschlüssel gesenkt. Dadurch soll eine gezielte und nachhaltige Betreuung der Kundinnen und Kunden mit Fluchthintergrund erreicht wer den, wodurch schnellere Integrationsfortschritte erzielt werden können. Das Maßnahme Portfolio erweitert sich kontinuierlich. Die Wirksamkeit der Maßnahmen kann noch nicht abschließend eingeschätzt werden. Das Erlernen der deutschen Sprache ist weiterhi n die wichtigste Grundlage für eine für eine erfolgreiche Integration. In diesem Jahr werden viele Kundinnen und Kunden ihre Integrationskurse mit Sprachniveau B1 abschließen. Dies gilt es zu nutzen und eine passende Anschlussperspektive zu entwickeln. Zi el ist es, die Maßnahmen sinnvoll aufeinander aufzubauen und so die Geflüchteten in ihrer Beschäftigungsfähigkeit zu bestärken. Die Aufbau- und Ablauforganisation im Integration Point der Agentur für Arbeit Köln ändert sich nicht. Das Jobcenter Köln arb eitet mit den Abteilungen der Stadt Köln intensiv zusammen, um den Integrationsprozess zu optimieren. Austauschformate wurden entsprechend etabliert und verstetigt. 3.4.2 Aktuelle Themen Verweis auf Nr. 3 des jeweils aktuellen , im Ausschuss Soziales und Senioren vorgestellten Jobcenter-Berichtes zum Integration Point. 3.4.2.1 Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) des Bundes Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 27.07.2016 die Richtlinie für das Arbeitsmarktprogramm FIM veröffentlicht. Mit diesem Programm sollen niedrigschwellige Beschäftigungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen geschaffen 44 werden, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden. Nach intensiver Prüfung ist die Einschätzung der Verwaltung, das Programm unter den derzeitigen dort vorgesehenen Rahmenbedingungen nicht zu nutzen. Insoweit wird auf die Mitteilung im Ausschuss für Soziales und Senioren und weiteren Ausschüssen unter der Vorlagen-Nr. 0239/2017 verwiesen (Achtung – das geht nur, wenn die Mitteilung auch in den Ausschuss kommt!) 3.4.2.2 Einrichtung von Basiskonten Seit Ende Juni 2016 verpflichtet das Zahlungskontengesetz (ZKG) alle B anken, auf Antrag eines Berechtigten ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen, ein sog. Basiskonto, zu führen. Diese Möglichkeit steht auch Asylsuchenden sowie geduldeten Personen offen, also Menschen ohne Aufenthaltstitel, die aus rechtlichen oder t atsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können. Ziel des Basiskontos ist es, die vollständige Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben zu ermöglichen. Die Sparkasse KölnBonn konnte vom Amt Für Soziales und Senioren gewonnen werden, im Gebäude der leistungsgewährenden Stelle „Asylbewerberleistungsgesetz“ des Amts für Soziales und Senioren in der Neusser Straße 155, den Asylsuchenden die Möglichkeit anzubieten, bereits dort ein solches Basiskonto zu eröffnen. Die anschließenden Dienstleistungen der Sparkasse KölnBonn können dann in den Filialen wahrgenommen werden. Seit Beginn des Angebots Ende September 2016 in der Neusser Straße 155 wurden fast 1.300 Konten eröffnet. Hierfür stehen während der Öffnungszeiten 3 Mitarbeiter/innen der Sparkasse KölnBonn zur Verfügung. 3.5 Wohnraumversorgung und Wohnungsmarkt 3.5.1 Leitgedanke Die aktuelle Lage auf dem Mietwohnungsmarkt ist gerade im unteren und mittleren Preissegment mehr als angespannt, was zu beständig steigenden Mieten und einem sich verknappenden Angebot führt. Nach Erhebungen des städtischen Amtes für Stadtentwicklung und Statistik im Jahr 2014 hatten rechnerisch 45 % der Kölner Haushalte Anspruch auf eine preisgünstige geförderte Mietwohnung – Tendenz steigend. Dabei liegt das Mietenniveau in Köln 29 % über dem bundesweiten Durchschnitt; die Mietpreise steigen weiter an, ebenso wie die Baulandpreise im Geschosswohnungsbau seit 2010. Als Reaktion wurde im Juli 2015 die sog. Mietpreisbremse in Kraft gesetzt. Trotz reger Bauaktivität auf dem Gesamtmarkt wird in der Regel nur dann preiswerter neuer Mietwohnraum angeboten, wenn das Bauvorhaben durch Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen subventioniert wird. Die von der Landesregierung für das Wohnraumförderungsprogramm 2014 bis 2017 beschlossenen Leitziele sind unter anderen für Haushalte mit geringem Einkommen preiswerten Wohnraum bereitzustellen und die Teilhabe am Wohnungsmarkt zu ermöglichen, die Quartiere demografiefest und sozialadäquat weiter zu entwickeln, um Segregationsprozessen entgegen zu wirken (Familien mit Kindern, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen), die Entwicklung und Erneuerung von Wohnquartieren durch Neuschaffung von qualitätsvollem, energieeffizientem und barrierefreiem Wohnraum zu unterstützen, Flüchtlingen und Asylbewerbern geeigneten Wohnraum zur Verfügung zu stellen und 45 damit einen wesentlichen Beitrag zur Integration dieser Personengruppe zu leisten. Um das zu erreichen, wird jährlich ein Darlehensvolumen von 800 Mio. € landesweit zu überaus günstigen Konditionen bereitgestellt. Die Stadt Köln als Bewilligungsbehörde für die örtliche Wohnraumförderung erhält davon auch im Jahr 2017 ein Globalbudget in Höhe von 75 Mio. €, wobei dieser Betrag bei Bedarf aufgestockt werden kann. Die Förderdarlehen, die bis zu 80% der Kosten betragen können, sind in den ersten 10 Jahren zinslos und bleiben auch danach günstig. Im Gegenzug wird eine Mietpreis - und Belegungsbindung vereinbart, so dass der Bezug der voraussetzt und die Kaltmiete im gängigen Fördertyp A 6,25 € je qm monatlich nicht überschreiten darf. Durch die Förderdarlehen mit mehr als 25% Tilgungsnachlass wird also auch bei günstigen Mieten noch eine attraktive Rendite bei den Investoren erzielt. So konnten im vergangenen Jahr 201 6 in Köln wieder 877 W ohnungen gefördert werden, davon 785 in Neubauten und 90 bei Umbau im Wohnungsbestand. Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines setzt einen gesicherten Aufenthaltsstatus voraus, den Asylbewerber und Flüchtlinge (noch) nicht haben. Da sich die bishe rige Wohnraumförderung nur auf Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen bezog, hat das zuständige Ministerium seit Juni 2015 eine eigene Richtlinie zur Wohnraumversorgung von Flüchtlingen erlassen Diese ist eng an die bisherigen Wohnraumförderungsbestimmung en angelehnt und fordert weiterhin qualitativ hochwertigen Wohnungsbau. Die Fördermittel sind in Darlehens -höhe und –bedingungen weitgehend identisch. Zur Steigerung der Attraktivität des Programms wurde der Tilgungsnachlass auf die Grundpauschale zunächst um 10 Prozentpunkte erhöht und ein individuell festzusetzender Zuschlag für erhöhte Fluktuation und andere Kosten ermöglicht. Das hat im Jahr 2016 in Köln dazu geführt, dass insgesamt 127 (von 785) Neubauwohnungen nach dieser Richtlinie für Flüchtlinge g efördert werden konnten. Im Hinblick auf den landesweiten Rückgang der Flüchtlingszahlen und der Zunahme von Anerkennungen hat das Land NRW die „Anschubförderung“ (Erhöhung des Tilgungsnachlasses um 10 %) für 2017 wieder auf das generelle Niveau der Wohnraumförderungsbestimmungen zurückgeführt. Damit sollen Fehlanreize vermieden und der Bedarf an preiswertem Wohnraum für alle Haushalte (unabhängig vom Status) gedeckt werden. 3.5.2 Aktuelle Themen 3.5.2.1 Antragslage geförderten Wohnraums für Flüchtlinge Wie bereits ausgeführt, haben der erhöhte Tilgungsnachlass und der mögliche Zuschlag zur Miete auch in Kombination mit einem langfristigen Mietvertrag durch die Abteil ung für Wohnraumversorgung des W ohnungsamtes – im vergangenen Jahr zur Förderung von 127 Neubauwohnungen für Flüchtlinge geführt. Welches Ausmaß die Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge auch im aktuellen Förderjahr erreichen kann, hängt weiter davon ab, wie vielen der interessierten Investoren es gelingt, ein geeignetes baureifes Grundstück zu erwerben. 3.6 Ehrenamt und freie Träger 3.6.1 Leitgedanke Der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe kommt eine große Bedeutung zu. Eine Vielzahl Engagierter bietet z.B. Lotsendienste, Leseangebote, Hausaufgabenbetreuung oftmals 46 begleitet von einem Träger an. Das Spektrum an ehrenamtlicher Flüchtlingsarbeit sowohl in den Angeboten als auch in den begleitenden Trägern ist groß. In mittlerweile ca. 40 überwiegend nachbarschaftlich organisierten ehrenamtlichen Willkommensinitiativen engagieren sich Kölnerinnen und Kölner. Sie unterstützen die geflüchteten Menschen durch ein breites Spektrum an Angeboten von Sprachkursen für unterschiedliche Altersklassen über Begleitung zu Ämtern und Ärzten bis hin zu gemeinsamen Freizeitaktivitäten. Mit diesem Engagement stärken die Engagierten die Solidarität der Stadtgesellschaft. Sie bringen ihre Fähigkeiten ein, um die geflüchteten Menschen zu unterstützen, sich in Deutschland und Köln zu Recht zu finden und nicht zuletzt stärken sie die Neu Zugew anderten, ihre Potenziale in die neue Lebenssituation einzubringen und perspektivisch unabhängig von Hilfe zu leben. Sie unterstützen damit in besonderer Weise die regulären Betreuungsstrukturen und tragen sehr praktisch zu einer Entlastung der z.Zt. oft a m Limit arbeitenden Sozialen Dienste der Stadt und der Träger bei. Die oft lange Zeit des Wartens auf Entscheidungen zu einem ausländerrechtlichen Status und einem damit verbundenen Anspruch auf Integrationsangebote helfen ehrenamtliche Strukturen, zumind est abzumildern oder sinnvoller zu nutzen. Antirassismusarbeit ist zu allen Zeiten eine wichtige Präventionsarbeit. Laut Innenminister NRW Jäger haben sich die rechtsextremistisch motivierten Straftaten von 25 in 2014 auf 214 in 2015 mehr als verachtfacht . Insofern muss den Anstrengungen gegen Rassismus insbesondere wegen der Entwicklung der Flüchtlingssituation eine aktuell steigend große Bedeutung zukommen. 3.6.2 Aktuelle Themen Ob Unterstützung beim Deutsch lernen, Begleitung bei Arzt - oder Behördengängen, Angebote zur Freizeitgestaltung für Kinder, Jugendliche oder Erwachsene, Organisation gemeinsamer Feste oder auch ein Rundgang durch die Umgebung mit Tipps, wo was im Stadtteil zu finden ist – Einsatzfelder gibt es viele, Ideen sind immer gefragt. Flüchtlingsberatungsstellen Das interkulturelle Maßnahmenprogramm der Stadt Köln sieht u.a. vor, fünf halbe Stellen zur Flüchtlingsberatung städtisch zu fördern. Diese Stellenanteile wurden bei den Trägern des „Beratungsnetzwerks Menschen ohne Papiere“ angesiedelt. Die Finanzierung dieser dringend notwendigen Beratungsarbeit wird seit Ende 2015 aus dem Integrationsbudget sichergestellt. Für die Jahre 2016/2017 wurden diese Stellen um jeweils eine halbe Stelle auf jeweils eine volle Stelle mit städtischen Mitteln a ufgestockt Ob diese Aufstockung ab 2018 weiter finanziert werden kann, ist derzeit unklar. Wohlfahrtsverbände Ehrenamtliche Unterstützung hat bei den Wohlfahrtsverbänden eine lange Tradition. Die Verbände arbeiten in ihren Arbeitsfeldern mit ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiter/innen. Die Wohlfahrtsverbände legen hier großen Wert auf eine qualifizierte, partnerschaftliche Zusammenarbeit von ehrenamtlichen/freiwilligen und hauptberuflichen Mitarbeiter/innen. Integrationsagenturen In Köln sind 12 Integrationsagenturen verortet. Integrationsagenturen sind angesiedelt bei Wohlfahrtsverbänden und werden aus Landesmitteln finanziert für ihre strukturelle Arbeit in den Themenfeldern Bürgerschaftliches Engagement von und für Menschen mit 47 Zuwanderungsgeschichte, Interkulturelle Öffnung, Sozialraumorientierte Arbeit und Antidiskriminierungsarbeit. Sie sind wesentliche Akteure auch in der Flüchtlingsarbeit, z.B. durch ihre Angebote zur Interkulturellen Öffnung für MultiplikatorInnen oder den Einsatz in der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit. Spezielle Angebote halten Rubicon e.V. mit seiner Arbeit im Bereich LST und OEGG e.V. mit seinem Schwerpunkt auf Antirassismus -, Antidiskriminierungsarbeit vor. Ausdrücklich geht es dabei um die strukturell e Arbeit vor allem mit MultiplikatorInnen, nicht um die Beratung von Einzelfällen. s. auch „Programm KOMM_AN NRW“ Interkulturelle Zentren 2016 gibt es 39 anerkannte Interkulturelle Zentren in der Stadt Köln. Grundangebote aller Zentren sind Soziale Beratu ng, Sprachförderung und interkultureller Austausch. Jedes Zentrum verfügt über einen offenen Treffbereich, in dem Begegnung stattfinden kann. Die Interkulturellen Zentren legen Wert darauf, dass sie sich in das Thema der Flüchtlingsarbeit insbesondere über ihre Kernaufgabe der nachhaltigen Integration einbringen. Im Fokus der Arbeit stehen in den Zentren im Allgemeinen weniger die Aufgaben der Erstversorgung von Flüchtlingen. Sehr wohl gibt es aus vielen Zentren heraus, die zu einem Großteil von Migrantenor ganisationen getragen werden, ein starkes bürgerschaftliches Engagement für Geflüchtete. Einige Zentren sind unmittelbar in Willkommensinitiativen engagiert. Die Angebote der Zentren stehen ebenso länger in Deutschland lebenden wie Neuzugewanderten zur Ve rfügung. Oft sind sie erste Anlaufstelle für Neuzugewanderte. Insbesondere besteht in den Zentren eine langjährige Erfahrung mit niederschwelligen Alphabetisierungs- und Sprachförderangeboten, die meist der erste Zugang auch zu den Beratungsangeboten sind. Ein Aspekt der sozialen Beratung in den Interkulturellen Zentren ist die Verweisberatung in die Regelsysteme. Damit dienen sie als Drehscheibe für weiterführende Hilfen. Darüber hinaus bieten die Interkulturellen Zentren Raum für die Selbstorganisation vo n Flüchtlingen und anderen Migrantengruppen. Insbesondere der offene Rahmen der Förderung der Zentren bietet die Möglichkeit unkompliziert und situationsangemessen bedarfsgerechte Aktivitäten zu entwickeln. Seit 2015 werden zusätzliche Ressourcen durch di e Aufstockung der Fördermittel im Rahmen des Integrationsbudgets in Höhe von 50.000 Euro bereitgestellt, die jedoch nicht explizit für die Flüchtlingsarbeit vorgesehen sind. Kirchengemeinden In vielen Stadtteilen gibt es aktive Einzelpersonen wie auch Gru ppen von Kölner Bürgerinnen und Bürgern, die sich bei der Betreuung einzelner Flüchtlinge oder in bestimmten Wohnheimen engagieren. Die Koordinationsstelle der „Aktion Neue Nachbarn in Köln“ unterstützt in Kirchengemeinden, Willkommensinitiativen, Verbände n, Schulen, Unternehmen und Institutionen den Aufbau und die Begleitung von Projekten. Sie berät engagierte Einzelne und Gruppen, informiert über Veranstaltungen und Entwicklungen in Köln, bietet Fortbildungsangebote und vermittelt finanzielle Fördermöglichkeiten. Willkommensinitiativen Zwischenzeitlich hat sich auf dem Kölner Stadtgebiet eine Reihe von Willkommensinitiativen gebildet. In der Melanchthon Akademie finden regelmäßige Tagungen zur Vernetzung dieser Willkommensinitiativen statt. Zielsetzung ist es, eine nachhaltige Struktur „ Willkommen in Köln“ anzustreben, um sich auszutauschen, sich gegenseitig und in Kooperation mit den 48 Beratungseinrichtungen zu unterstützen. Derzeit erarbeitet die Verwaltung ein Umsetzungskonzept zur Stärkung der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit und insbes ondere der Willkommensinitiativen. Forum für Willkommenskultur Alle beteiligten Akteure verstehen Ehrenamt und freiwilliges Engagement als eine Tätigkeit, zu der man sich freiwillig, d.h. ohne vertragliche Verpflichtung, jedoch verlässlich entscheiden kan n. Dies kann einmalig und stundenweise sein, oder bei regelmäßigen Diensten auch einen höheren zeitlichen Umfang haben. Ehrenamt und freiwilliges Engagement geschieht unentgeltlich. Unentgeltlich heißt insbesondere, dass kein Geld für die freiwillig erbrachte Zeit, maximal eine Aufwandsentschädigung, gezahlt wird. Die Vorbereitung, Begleitung und Fortbildung der freiwillig Engagierten in ihrer karitativen Arbeit, die Möglichkeit des Erfahrungsaustauschs und die Kultur der Anerkennung haben einen hohen Stellenwert bei den Wohlfahrtsverbänden, Kirchengemeinden und dem Zentrum für Willkommenskultur. Das Amt für Wohnungswesen finanzie rt um zwei weitere Jahre bis 15.02.2019 das Projekt „Zentrum für Willkommenskultur“ durch den Flüchtlingsrat und die Freiwil ligenagentur. Deren Aufgabe ist es, Willkommensinitiativen zu vernetzen und ihren gegenseitigen Austausch sicher -zustellen. Die Verzahnung der vielfältigen Institutionen, die sich den Flüchtlingen annehmen, wie z.B. der Kirche und der Wohlfahrtsverbände, u nd der vielen ehrenamtlichen Hilfsangebote erfordert einen reibungslosen Ablauf. Flüchtlingsrat und Freiwilligenagentur arbeiten mit den Bürgerämtern zusammen und leisten ihnen gegenüber Unterstützung bei der Beratung und Koordination bürgerschaftlicher Willkommensinitiativen. Mentoren/-innen für Flüchtlingsfamilien Über das Projekt „Mentoren/-innen für Flüchtlingsfamilien“ übernehmen Freiwillige für ein halbes Jahr eine Mentorenschaft für neu nach Köln zugewiesene Flüchtlingsfamilien. Kontakte auf Augenhöhe sollen Neuankömmlinge bei der Orientierung unterstützen und eine Willkommenskultur in der Stadt fördern. Das Projekt wird durchgeführt von Kölner Freiwilligenagentur e.V. und Kölner Flüchtlingsrat e.V. Antirassismusarbeit Die Stadt Köln fördert Projekte zu „Antirassismus-Training“ mit aktuell 50.000 € p.a. Die beiden Antidiskriminierungs -Beratungsstellen von Caritas e.V. und OEGG e.V. werden mit aktuell ca. 51.000 € p.a. städtisch bezuschusst. Projekt „Integrationslotsinnen und- lotsen“ Fünf Kölne r Integrationsagenturen (AWO, Caritas, DRK, Synagogengemeinde und Vingster Treff) setzen ca. 70 Lots*innen mit eigener Migrationsgeschichte zur Begleitung z.B. zu Krankenhäusern und Arztpraxen, zu Ämtern, Schulen und Kitas und zu Beratungsstellen ein. Als eine im Rahmen des Interkulturellen Maßnahmenprogramms beschlossene Maßnahme konnte die Zahlung des Zuschusses Ende 2015 aus dem Integrationsbudget in Höhe von 23.000 € p.a. wieder aufgenommen werden. Zunächst nur für die Jahre 2016/2017 werden weitere 10.000 € aus dem städt. Haushalt eingesetzt. 49 Programm KOMM-AN NRW Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) NRW hat für die Jahre 2016 und 2017 das Programm KOMM-AN NRW zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen und zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe mit folgenden Bausteinen aufgelegt: I. Stärkung der Kommunalen Integrationszentren (KI) II. Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort III. Stärkung der Integrationsagenturen (IA) IV. Erstellung einer Wertebroschüre Das KI Köln erhält aus Teil I dieses Programms eine Festbetragsfinanzierung für 2 Stellen zuzüglich Sachkosten zur Koordinierung, Vernetzung und Qualifizierung im Bereich der Integration, insbesondere der Flüchtlingshilfe entlang einer Integrationskette. Dabei wird das Ehrenamt ausdrücklich einbezogen. Aus Teil II erhält Köln knapp 400.000 € jeweils für 2016 und 2017 für „Bedarfsgerechte Maßnahmen vor Ort“ für die A. Förderung der Renovierung, der Ausstattung und des Betriebs von Ankommenstreffpunkten B. Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung C. Förderung von Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung D. Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit, die z.B. an Willkommensinitiativen, Kirchen- und Moscheegemeinden, Träger der Freien Wohlfahrtspflege, sonstige Freie Träger, Institutionen, Sportvereine weitergeleitet werden können und in Köln weitergeleitet werden. Teil III stärkt die landesgeförderten Integrationsagenturen, in dem sich diese verstärkt auf Prävention und Bekämpfung von allen Formen der Diskriminierung, Islamfeindlichkeit und Antisemitismus ausrichten und die Menschen vor Ort, Einheimische und Flüchtlinge gleichermaßen in den Blick nehmen. Gefördert werden Maßnahmen der Integrationsagenturen, die darauf ausgerichtet sind, bedarfsorientiert im Lebensumfeld der Flüchtlinge Aktivitäten, abgestimmt mit den Akteuren vor Ort, zu initiieren, zu entwickeln, durchzuführen und/oder zu begleiten, die sich in den nachfolgenden Themen- und Handlungsfeldern verorten lassen: o Friedliches Zusammenleben in den Stadtteilen, o Prävention und Bekämpfung von Formen des Antisemitismus, Rassismus, Islamfeindlichkeit und Diskriminierung o Konfliktmediation, z.B. in den Stadtteilen 50 o Aktivitäten zur Integration und zum Empowerment im Sozialraum, z.B. Lücken der Angebote/Leistungen für die Integration von Flüchtlingen zu identifizieren und zu schließen, o Information und Schulung von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Dienste der allgemeinen Daseinsvorsorge, z.B. im Hinblick auf interkulturelle Kompetenzen, Hintergrundinformationen zur Fluchtursachen 3.7 Sport 3.7.1 Leitgedanke Gemeinsamer Sport und gemeinsame Bewegung können Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen hinsicht lich körperlicher und geistiger Voraussetzungen sowie unterschiedlicher Herkunft zusammenführen. Im Sport findet so seit vielen Jahren gelebte Integration statt, insbesondere in ehrenamtlich arbeitenden Sportvereinen, aber auch im freien und z. T. kommerziellen Sport. Dieses Potential gilt es für die Integration von Flüchtlingen und Zuwanderern (FlüZu) gezielt zu nutzen, ohne den Sport mit seinen ehrenamtlichen Strukturen auszunutzen oder mit Ansprüchen zu überfordern! Dabei bietet es sich an, gezielt Sport - und Bewegungsangebote auf unterschiedlichen Niveaus mit am jeweiligen Bedarf angepassten Zielen für FlüZu einzurichten (vgl. Pkt. 3.7.2.1) oder freie Kapazitäten in bestehenden Sportgruppen zu nutzen. Grundsätzliche Voraussetzungen für solche und allgeme ine Sportangebote sind aber zu allererst zur Verfügung stehende Sportstätten, Turn - und Sporthallen sowie alternative Sporträume und Außensportanlagen (vgl. Pkt. 3. 7.2.3), aber auch finanzielle Mittel, z. B. für den Einsatz entsprechend qualifizierter Sportbetreuer/innen! 3.7.2 Aktuelle Themen Vor diesem Hintergrund werden seitens der Sportverwaltung finanzielle Mittel zur Einrichtung von entsprechenden Sportangeboten für junge FlüZu bereitgestellt, zur Qualifizierung von Sportbetreuern/innen, darüber hinaus Fina nzmittel, um aufgrund der Belegung von zahlreichen Turn- und Sporthallen mit FlüZu entstandene finanzielle Probleme von betroffenen Sportvereinen aufzufangen. 3.7.2.1 Sport- und Bewegungsangebote für junge Flüchtlinge und Zuwanderer Die Zahl der Zuwanderer, die n ach Köln kommen, müssen an die Stadtgesellschaft herangeführt und aufgenommen, d. h. integriert werden. Adäquate und ausreichende Unterstützungsangebote, insbesondere auch im Sport, helfen, um Hemmschwellen und Sprachbarrieren zu überwinden, Freizeit zu g estalten und zum anderen gesundheitlichen Aspekten Rechnung zu tragen. Es gilt daher auch, situations- und zielgruppen-orientierte Ansätze im Sport zu entwickeln. Hierzu wurden seitens der Sportverwaltung Finanzmittel bereitgestellt, die auf Antrag nach Rahmenvorgaben an Sportanbieter vergeben werden können. In dieses Verfahren werden die Bezirksjugendpflegen involviert. Mittlerweile sind 29 Sportangebote an überwiegend festen Standorten in 8 Stadtbezirken entstanden. Das Angebot für Jungen und Mädchen un d gemischte Gruppen reicht u.a. von Fußball, Basketball, Schwimmen, Tanzsport bis Boxen. 51 3.7.2.2 Qualifizierungsmaßnahmen im Sport Über die s. g. Qualifizierungsoffensive im Sport werden seitens der Sportverwaltung Lizenzierungen im Sport im Rahmen des Lizensier ungssystems des Deutschen Olympischen Sportbundes bezuschusst. Da es mittlerweile auch Lizenzierungsmodule für die Flüchtlingsarbeit gibt, können diese über die vorhandenen Finanzmittel bezuschusst werden. Ein anderer Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Möglichkeit für Flüchtlinge, sich für Sportgruppenbetreuungen bzw. –leitungen zu qualifizieren. 3.7.2.3 Belegung von Turnhallen mit Flüchtlingen Um die ankommenden Flüchtlinge in Köln unterbringen zu können, wurden notgedrungen zahlreiche Turn - und Sporthallen i n provisorische Flüchtlingsnotunterkünfte umgewandelt. Das hat erhebliche Auswirkungen auf den Vereins - und Schulsport und damit auch auf eine mögliche Integrationsleistung von Sportvereinen, die dadurch gemindert wird. Quantifizierbar sind in diesem Zusa mmenhang finanzielle Einbußen der Sportvereine, die sich aus Vereinsaustritten, zusätzlichen Fahrwegen, Strafen wegen ausgefallener Liga - Begegnungen, zusätzlichen Kosten für Raumanmietungen usw. ergeben. Nur ein Teil der weggefallenen Hallenzeiten konnte adäquat anderweitig aufgefangen werden. Um diese finanziellen Einbußen zumindest teilweise auffangen zu können, wurde seitens der Sportverwaltung ein s. g. „Notfalltopf“ mit einer Gesamtsumme in Höhe von 210.000€ bereitgestellt. Die Mittel werden nach Krite rien, die in Verbindung mit dem Stadtsportbund Köln e.V. erarbeitet wurden, von diesem auf schriftlichem Antrag hin vergeben. Die nicht quantifizierbaren Auswirkungen können hierdurch nicht aufgefangen werden. Für den Erhalt der bestehenden Vereinsstrukturen ist es notwendig, die derzeitige Rückgabe der Sporthallen an den Schul - und Vereinssport schnellstmöglich fortzuführen. Ein besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, den Zeitraum zwischen Auszug der Flüchtlinge und Bereitstellung für den Sport so gering wie möglich zu halten. Eine Rangfolge, in der die Turnhallen sukzessive geräumt werden sollen, wurde festgelegt (siehe hierzu Punkt 2.1.2.5). 3.7.2.4 Bereitstellung von Sportflächen zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften Zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften, u.a. in Form von Leichtbauhallen, wurden einige gering genutzte Sportaußenflächen zur Verfügung gestellt. Dabei ist das Ziel, weitere Belegungen von Turn - und Sporthallen zu vermeiden und darüber hinaus die Freigabe von derzeit mit F lüchtlingen belegten Sporthallen einzuleiten, um diese dem Schul -und Vereinssport wieder zurück zu geben. 3.8 Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst 3.8.1 Leitgedanke Familienberatung und Schulpsychologie in Köln arbeiten im Rahmen der jeweiligen Auftragsgrundlagen sowohl für ratsuchende Menschen als auch im Kontext von Systemberatung. Hier werden insbesondere für Fachkräfte im Elementar - sowie Primarbereich und in der Sekundarstufe I und II Informationsveranstaltungen zur Unterstützung der Arbeit mit Menschen mit Fluchterfahrung vorgehalten. 3.8.2 Aktuelle Themen 3.8.2.1 Angebot der Familienberatung Es bestehen Beratungsangebote für Geflüchtete zu den Themen 52 Erziehungsberatung Beratung zur kindlichen Entwicklung Beratung bei Trennung/Scheidung Beratung zum Thema Gewalterfahrungen Diese Angebote werden in den Familienberatungsstellen, vor Ort in den Flüchtlingsunterkünften oder teilweise in Kooperation mit dem IKD, im Rahmen von Elterngesprächskreisen und Gruppenveranstaltungen gemacht. Weiterhin ist geplant themenspezifische Angebote für Gruppen und Gesprächskreise anzubieten. Die Familienberatung der Stadt Köln hat zudem ein psychoedukatives Informationsangebot für Fachkräfte aus den Kindertageseinrichtungen und Familienzentren entwickelt, mit dem Ziel sowo hl deren Resilienz, als auch kultursensibles Denken und Handeln zu fördern. Die Belastungsfaktoren von Flucht, Information über Traumatisierung sowie Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, was Fachkräfte für diese Kinder tun können, sind Inhalte des Angebots. Des Weiteren werden insbesondere in Familienzentren, die mit unseren Beratungsstellen kooperieren, regelmäßige Möglichkeiten angeboten, einzelne Fälle zu reflektieren und sich professionell auszutauschen. 3.8.2.2 Angebote des Schulpsychologischen Dienstes Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung brauchen wertschätzende Beziehungen, Stabilität, einen sicheren Rahmen und Struktur. Der Schulbesuch bedeutet für Kinder und Jugendliche wieder einen geregelten Tagesablauf. Um das Ankommen und das Lernen in der Schule für alle Beteiligten erfolgreich zu gestalten, bietet der Schulpsychologische Dienst Unterstützung an. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen beraten Lehrkräfte im Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Fluchterfahrung. Wenn die Eltern einverstanden sind, kann auch eine Unterrichtshospitation durchgeführt werden. In den angebotenen Supervisions - und Fallbesprechungsgruppen des Schulpsychologischen Dienstes für Lehrkräfte können Einzelfälle auch speziell bezogen auf das Thema Flucht ausführlich bespro chen und reflektiert sowie Handlungsalternativen entwickelt werden. Jede Woche findet eine telefonische Sprechstunde für Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler mit Fluchterfahrung unterrichten, statt. Für Teilkollegien oder ganze Kollegien bietet der S chulpsychologische Dienst eine Informationsveranstaltung zum Thema „Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Fluchterfahrung durch die Schule“ an. Inhaltlich wird vor allem auf Belastungsfaktoren, mögliche Reaktionen von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung und sehr konkret auf die für diese Schülerinnen und Schüler notwendige Unterstützung durch die Lehrkräfte eingegangen, damit Schule als sicherer Ort erlebt wird. 4 Weiterentwicklung des Asyl- und Ausländerrechts 4.1 Leitgedanke Mit dem Asyl - und Ausländerrecht wird rechtlich die Weiche gestellt, ob ein Flüchtling eine Bleibeperspektive im Bundesgebiet hat oder nicht. Wenn eine Bleibeperspektive besteht, sollen zeitnah Maßnahmen zur Integration ansetzen. Wenn keine Perspektive für einen Verbleib im Bundesgebiet besteht, sollen Asylverfahren künftig schneller abgeschlossen 53 werden und Ausreisen sowie ggf. Abschiebungen stattfinden. Darüber hinaus regelt das Ausländerrecht den Zugang zum Arbeitsmarkt und die Rechte und Pflichten zur T eilnahme an Integrationskursen. Die Ausländerbehörde fördert die Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und unterstützt Integrationsprojekte anderer Akteure. Darüber hinaus initiiert, koordiniert und ste uert sie durch den Einsatz von Drittmitteln eigene Projekte. Im Bereich des Asylverfahrens sind die zugrundeliegenden Zuständigkeiten und Verfahren von besonderer Bedeutung. Die Asylverfahren werden vom BAMF durchgeführt. Während der Dauer des Verfahrens erhalten die Asylantragsteller eine Aufenthaltsgestattung. Der Bundesgesetzgeber ist bestrebt, durch Änderungen des Asyl - und Ausländerrechts die Aufnahme und den Aufenthalt der Flüchtlinge gezielter zu steuern: Asylantragsteller aus unsicheren Herkunftsstaaten mit guter Bleibeperspektive sollen schneller und besser integriert werden. Asylantragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten ohne Bleibeperspektive sollen schneller als bisher zur Rückreise motiviert bzw. bei Ablehnung des Asylantrags – soweit nicht ausnahmsweise andere Bleiberechte bestehen – abgeschoben werden. Nach Ablehnung des Asylantrags werden die Betroffenen bei der nächsten Vorsprache erneut auf die Ausreisepflicht verwiesen und in zwei Richtungen beraten und informiert. Zum einen werden sie üb er die Möglichkeiten und Unterstützungen einer freiwilligen Ausreise beraten. Zum anderen wird deutlich gemacht, dass andernfalls die Abschiebung eingeleitet wird. Bisher kann die Ausreisepflicht nach Ablehnung des Asylantrags in der Regel nicht zeitnah umgesetzt werden. Hierfür gibt es verschiedene Gründe. Zum einen steht den Betroffenen der Rechtsweg gegen die Ablehnung des Asylantrags offen. Zum anderen werden häufig Anträge auf Erteilung eines sonstigen humanitären Aufenthaltstitels gestellt. Diese An träge bedürfen der Prüfung und Bescheidung. Auch dies wird ggf. gerichtlich überprüft. Häufige Hindernisse einer Abschiebung sind fehlende Pässe in Verbindung mit teilweise falschen oder unzureichenden Angaben über die Identität durch die Betroffenen und einer häufig aufwändigen Passersatzpapierbeschaffung. Darüber hinaus kann ein (zumeist kurzfristiges) Untertauchen der Rückzuführenden ein Vollzugshindernis darstellen. Um dem zu begegnen, ist der Gesetzgeber tätig geworden und hat im Asylverfahrensbeschle unigungsgesetz eine Regelung getroffen, dass nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise der Termin der Abschiebung dem Ausländer nicht angekündigt werden darf. Erste Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass durch die fehlende Ankündigung des Abschiebet ermins weniger Ausreisepflichtige kurzfristig untertauchen. Folge der fehlenden Ankündigung ist allerdings auch, dass der Überraschungseffekt und damit auch die Bereitschaft sich der Abschiebung zu widersetzen, größer ist. 4.2 Aktuelle Themen 4.2.1 Zahlen Um die st ark gestiegene Bedeutung des Themas Flüchtlinge einordnen zu können, werden nachstehend die Zahlen von 2013 bis Ende Januar 2017 aufgeführt. 54 Zuweisungen von Asylantragstellern nach Köln für die Jahre 2013-2017: 2013 – 907 Personen 2014 – 1.963 Personen 2015 – 6.975 Personen 2016 – 8.730 Personen Vom 01.01.2017 bis 31.01.2017 – 198 Personen. Anzahl der Personen mit Aufenthaltsgestattungen in Köln für die Jahre 2013-2017 (jeweils am 31.12.): 2013 – 1.263 Personen 2014 – 2.299 Personen 2015 – 7.765 Personen 2016 – 9.360 Personen Aktuell am 31.01.017 - 10.009 Personen. Insgesamt hat das BAMF 2015 1.887 Entscheidungen für Kölner Asylflüchtlinge getroffen: 1.122 Anerkennungen und 765 Ablehnungen. 2016 hat das BAMF 6.679 Verfahren von in Köln lebenden Asylantragstellern beendet. 4.720 Anträge wurden anerkannt, 1.959 Anträge wurden abgelehnt. Im Januar 2017 wurden 533 Entscheidungen vom BAMF getroffen. 294 Verfahren endeten positiv für den Antragsteller und 239 Anträge wurden abgelehnt. Am 15.02.2017 sind von 6.670 ohne Registrierung und Asylantragstellung nach Köln zugewiesenen Personen (im Zeitraum von August 2015 bis 2016, sog. BÜMA -Fälle) nur noch 83 Fälle offen. Diese Personen erhalten bei Vorsprache einen Termin beim BAMF Mönchengladbach (ca. 15 Termine wurden bereits vergeben). Darüber hinaus haben in 2017 bisher 286 Personen bei der Anlauf- und Beratungsstelle der Stadt Köln für unerlaubt Eingereiste vorgesprochen. (2016: 2.515 Personen, 2015: 3.882, 2014 2.951 und 2013 1.284 Per sonen.) Darunter waren 42 Personen unbegleitete minderjährige Ausländer. 62 Personen wurden zur Asylantragstellung an die Zentrale Ausländerbehörde Dortmund weitergeleitet. Bei 10 Personen wurden Übernahmeersuchen nach dem Dubliner Übereinkommen gestellt. Bisher sind 34 Personen Köln zugewiesen und 10 Personen an andere Ausländerbehörden verteilt worden. In 4 Fällen ist unmittelbar eine aufenthaltsrechtliche Entscheidung unter Fertigung einer Rückkehrentscheidung mit Androhung der Abschiebung getroffen worden. 4.2.2 Änderungen im Asyl- und Ausländerrecht Am 24.10.2015 ist das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz in Kraft getreten (sog. Asylpaket I), welches vor allem effektive Verfahren und frühe Integration fördern soll. Einige Monate später, am 05.02.2016, trat das sog. Datenaustauschverbesserungsgesetz in Kraft. Hierdurch wird insbesondere die Registrierung sowie die zentrale Datenerfassung optimiert. Am 17.03.2016 ist das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahr en (sog. Asylpaket II) in Kraft getreten, das vor allem durch Einführung eines beschleunigten 55 Asylverfahrens die Prozesse weiter optimieren soll. Das Integrationsgesetz ist am 06.08.2016 in Kraft getreten. Ziel ist es, Menschen mit guter Bleibeperspektive zügig in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt zu integrieren und Flüchtlinge ohne Perspektive mit Blick auf die Rückkehr in ihre Herkunftsländer adäquat zu fördern. Außerdem wurde eine Regelung zur Wohnsitzverpflichtung geschaffen, welche durch die landes rechtliche Ausländer - Wohnsitzregelungsverordnung (AWoV) vom 15.11.2016 näher bestimmt wird. Das vom Bundestag am 13.05.2016 beschlossene Gesetz zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten (BT -Drs 18/8039) bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates (BR -Drs 257/16), welcher dieses bisher noch nicht in seiner Sitzung behandelt hat. 4.2.3 Zusammenarbeit mit Dritten und Projekte der Ausländerbehörde Werden Förderbedarfe für bestimmte Personenkreise festgestellt, so initiiert, koordiniert und steuert die Ausländerabteilung durch Einsatz von Drittmitteln eigene Projekte. Ein von der Robert Bosch Stiftung finanziertes Förderprojekt für geduldete Jugendliche und Heranwachsende konnte durch Umwidmung der Fördergelder weiter bis Sommer 2017 verlängert werden. Die Inhalte des Projekts wurden bereits umfangreich beschrieben. Bei sonstigen integrationsfördernden Maßnahmen unterstützt, berät und begleitet die Ausländerabteilung die entsprechenden Akteure. Aktuell findet dies für Asylsuchende und Geduldete z.B. in mehreren Maßnahmen der IHK zu Köln, der Handwerkskammer Köln und der Bundesagentur für Arbeit statt. 5 Controlling 5.1 Finanzcontrolling Aus Gründen der Transparenz wird vorweg ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Auswertung nicht um eine Betrachtung von Bewegungen des Geldvermögens (Ausgaben und Einnahmen) handelt. Kosten und Erlöse beschreiben den periodischen Verzehr bzw. Zuwachs an Vermögen im Rahmen der dem Betriebszweck dienlichen Leistungserbringung, z.B. Kosten für den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften oder Erlöse aus für die Unterbringung erhobenen Gebühren. Die dargestellten Leistungen der Ämter 50, 56, 32, 40 und 42 weisen das Gros der im Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik entstehenden Erlöse und Kosten aus. Für die Stadt Köln ergibt sich für die Jahre 2015 und 2016, zum Buchungsstand 07.02.2017, im Überblick die nachstehende finanzwirtschaftliche Entwicklung. Kostencontrolling im Flüchtlingsmanagement, Auswertung der gesamtstädtischen Entwicklung der flüchtlingsbedingten Kosten und Erlöse über den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2016, Buchungsstand 07.02.2017* * Für das Jahr 2016 ist davon auszugehen, dass sich die Werte im Rahmen der Arbeiten zum Jahresabschluss 2016 noch verändern werden. 2015 in € 2016 in € Kummuliert Erlöse -51.583.611,10 -124.789.716,40 -176.373.327,50 Kosten 140.187.497,43 240.013.140,08 380.200.637,51 Ergebnis 88.603.886,33 115.223.423,68 203.827.310,01 56 Die Verantwortung für die Finanzierung der flüchtlingsbedingten Kosten liegt bei Bund und Ländern. Die aktuelle Auswertung bezüglich der ungedeckten Gesamtkosten belegt deutlich, dass die bisher über das Land gewährten Erstattungsleistungen nicht auskömmlich sind und dies zur Verschärfung der Haushaltssituation beiträgt. Die kommunalen Spitzenverbände bemühen sich um eine Erhöhung der Erstattungsleistungen des Landes. Die Stadt Köln engagiert sich in diesem Rahmen. Die Verhandlungen mit dem Land dauern an. 57 Kostencontrolling im Flüchtlingsmanagement, Auswertung über den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2016, Buchungsstand 07.02.2017* * Die Abweichungen für das Jahr 2016 gegenüber dem letzten Bericht sind auf die Arbeiten im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 zurückzuführen. Für das Jahr 2016 ist davon auszugehen, dass sich die Werte im Rahmen der Restarbeiten zum Jahresabschluss 2016 noch verändern werden. ** Bei den hier ausgewiesenen Leistungen nach dem AsylbLG übersteigen die Erlöse die Kosten. Zurückzuführen ist dies im Wesentlichen auf die Darstellung der Hotelkosten, die dem Amt 50 entstehen, bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Außerdem werden derzeit die Unterbringungskosten in Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünften noch nicht flächendeckend als Leistung nach dem AsylbLG abgerechnet. Die Landeserstattung ist aber auch zur Mitfinanzierung dieser Kosten vorgesehen. *** Ebenfalls beim Amt 32 angebunden ist die Zentrale Ausländerbehörde. Das Land NRW erstattet für diese die Kosten zu 100 %. Sie wird daher nicht im Rahmen dieses Berichtes aufgeführt. **** Die Kostendaten des Amtes 40 werden im Rahmen einer Sonderrechnung zur KLR generiert. 2015 in € 2016 in € Erlöse -5.706.226,04 -8.711.662,96 Kosten 69.504.076,24 117.282.243,71 davon Kosten für Miete der belegten Turnhallen 1.095.258,56 3.661.503,32 davon Hotelkosten beim Amt für Soziales und Senioren 22.744.037,55 28.690.202,37 Ergebnis 63.797.850,20 108.570.580,75 2015 in € 2016 in € Erlöse -2.168.031,31 -2.180.104,21 Kosten 6.205.750,48 9.511.675,77 Ergebnis 4.037.719,17 7.331.571,56 2015 in € 2016 in € Erlöse -42.883.872,68 -112.853.238,43 Kosten (ohne Hotelkosten) 57.579.755,71 104.618.798,17 davon Transferleistungen (ohne Hotelkosten) 54.631.018,49 100.050.226,29 in Transferleistungen enthaltene Regelleistungen 34.243.395,45 69.088.362,91 in Transferleistungen enthaltene Nutzungs- gebühren an das Amt für Wohnungswesen 2.790.492,92 6.729.412,82 in Transferleistungen enthaltene Hilfe bei Krankheit 13.586.003,00 24.634.228,83 Ergebnis 14.695.883,03 -8.234.440,26 2015 in € 2016 in € Erlöse 0,00 0,00 Kosten 4.766.635,68 5.188.379,73 Ergebnis 4.766.635,68 5.188.379,73 Erlöse 0,00 0,00 Kosten 77.800,00 991.110,91 davon für die Beschulung in Vorbereitungsklassen Entfällt, da diese Kosten erst ab Juli 2015 erhoben w urden 905.530,91 davon für die außerschulische Betreuung von Flüchtlingskindern 77.800,00 85.580,00 Ergebnis 77.800,00 991.110,91 2015 in € 2016 in € Erlöse -825.481,07 -1.044.710,80 Kosten 2.053.479,32 2.420.931,79 Ergebnis 1.227.998,25 1.376.220,99 Integrationskurse durch das Amt für Weiterbildung Unterbringung Flüchtlinge Betreuung Flüchtlinge durch das Amt für Wohnungswesen Leistungen nach dem AsylbLG durch das Amt für Soziales und Senioren** Allg. Ausländerangelegenheiten durch das Amt für öffentliche Ordnung*** Besondere Integrationsleistungen für Flüchtlingskinder durch das Amt für Schulentwicklung**** 58 Definition der fachlich kategorisierten Kosten und Erlöse Unterbringung Flüchtlinge durch das Amt 56 Alle Kosten, die die Unterhaltung der Gebäude, Reinigung, Bewachung, Beschaffungen (bei Investitionen mittels Abschreibungen für Anlagevermögen), Mieten, Betreuungsleistungen der Träger so sie z.B. Reinigung, Essensausgabe, Wohnheimverwaltung, Personalkosten der Stadt Köln, die dem Aufgabenschwerpunkt Unterbringung zuzuordnen sind, betreffen. Betreuung Flüchtlinge durch das Amt 56 Anteile der Trägerkosten, die die reine Sozialarbeit für Flüchtlinge betreffen, Honorare für Betreuungsmaßnahmen und städt. Personalkosten, die ausschließlich Betreuungscharakter haben. Leistungen nach dem AsylbLG durch das Amt 50 Alle Kosten, die der Stadt Köln durch die Erbringung der Leistungen nach den §§ 2 bis 6 AsylbLG entstehen. Diese umfassen z.B. Hilfen zum Lebensunterhalt, Kosten der Unterkunft (ein Teil davon ist auf die Gebührenerstattung an das Amt 56 zurückzuführen, dieser ist dort in den Erlösen enthalten), Krankenhilfe, Leistungen für Bildung und Teilhabe etc. Allg. Ausländerangelegenheiten durch das Amt 32 Alle Kosten, die im Wesentlichen durch die Aufenthaltsregelung und die Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik anfallen. Besondere Integrationsleistungen für Flüchtlingskinder durch das Amt 40 Die beim Amt 40 entstehenden Kosten für Integrationsleistungen für Flüchtlingskinder sind insbesondere auf folgende Aufgaben zurückzuführen: Gewährleistung der Beschulung in Vorbereitungsklassen für Flüchtlingskinder, außerschulische Betreuung von Flüchtlingskindern, Kosten für die Beförderung von Flüchtlingskindern von ihrer Unterkunft zur jeweiligen Schule und Schülerbeförderungskosten, welche in Folge der Turnhallenbelegung durch die Anmietung externer Hallen und sonstiger Flächen entstehen, Informationsveranstaltungen sowie administrative Tätigkeiten zu diesen Aufgaben im Amt 40. Über die aufgeführten Kosten/Erlöse in diesen Bereichen hinaus sind weitere Kosten/Erlöse entstanden, die jedoch nicht separiert werden können. Beispielsweise können für das Amt 40 weitere Positionen im Rahmen der Schulverwaltung angeführt werden: Die Beschulung von Flüchtlingskindern, die nach Durchlaufen der Vorbereitungsklassen in den Regelschulbetrieb übergehen, bedingt Kosten (z.B. Beiträge zur Schülerunfallversicherung) und Erlöse (z.B. Bildungspauschalmittel) analog der Beschulung anderer Kinder. Zusätzlich entstehen flüchtlingsbedingte Kosten für die Bereitstellung von Containern zur Einrichtung von Vorbereitungsklassen. Integrationskurse durch das Amt 42 Der Anteil der flüchtlingsbedingten Erlöse und Kosten wird beim Amt 42 über das Verhältnis von Selbstzahlern zu den vom BAMF geförderten Teilnehmern abgeschätzt. Eine mögliche Unschärfe besteht somit in dem Anteil der vom BAMF geförderten Teilnehmer, die nicht dem Personenkreis der Flüchtlinge angehören. Erfasst sind alle Kosten, die für die Planung, Durchführung und Nachbereitung der Integrationskurse beim Amt 42 anfallen. Dazu gehören insbesondere die Dozentenhonorare, die Aufwendungen für Lehr- und Lernmittel, das 59 Verwaltungspersonal und die Mieten für die Unterrichtsräume. Die Erlöse aus Kursgebühren wurden ebenfalls erfasst. Von den Integrationskursen sind andere Leistungen der VHS abzugrenzen. Neben den Integrationskursen bietet die VHS Köln im Rahmen von Projekten und im Bereich Deutsch als Fremdsprache (DaF) ebenfalls Kurse für Migrantinnen und Migranten an. Diese werden vornehmlich von Teilnehmerinnen und Teilnehmern besucht, die nicht zum zutreffenden Personenkreis gehören. Hier entstehende flüchtlingsbedingte Erlöse und Kosten werden durch Dritte zu 100% finanziert. Sie werden daher von der Auswertung nicht erfasst. 5.2 Personalcontrolling Zur Steuerung, operativen Begleitung und Umsetzung der aufgezeigten Maßnahmen bedarf es adäquat zu der Entwicklung der Flüchtlingszahlen einer entsprechenden Stellen - und Personalausstattung bei der Stadt Köln, die permanent den aktuellen Erfordernissen angepasst wird. Das Amt für Personal, Organisation und Innovation steht hierzu mit den operativ agierenden Fachdienststellen zur Sicherstellung der notwendigen Bedarfe in engem Kontakt. Genauere Ausführungen zu den erfolgten Maßnahmen und weiteren Schritten im Personalbereich kann dem jährlich erscheinenden Personalbericht entnommen werden.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0678/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 06.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27