Mandari Insight

0678/2017

13. Bericht zur aktuellen Flüchtlingssituation

Mitteilung Ausschuss 06.03.2017

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 03.04.2017, TOP 2.2

Mitteilung Ausschuss

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Anlage: 13. Bericht zur Flüchtlingssituation

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

914 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56 
56/562/5 
Vorlagen-Nummer  06.03.2017 
 0678/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 09.03.2017 
Gesundheitsausschuss 14.03.2017 
Integrationsrat 20.03.2017 
Sportausschuss 23.03.2017 
Finanzausschuss 03.04.2017 
 
13. Bericht zur aktuellen Flüchtlingssituation 
Die Verwaltung stellt den Fachgremien und der Öffentlichkeit eine umfangreiche Bestandsaufnahme 
und Darstellung der aktuellen Flüchtlingssituation in Form des 13. Flüchtlingsberichts zur Verfügung. 
Für September 2017 ist eine erneute Aktualisierung des umfangreichen Berichts vorgesehen. Bis 
September 2017 wird die Verwaltung weiterhin in Form des komprimierten Zwischenberichtes über 
die Themenblöcke „Unterbringung, Asyl- und Ausländerrecht sowie Finanzen“ in gewohnter Form 
informieren.  
 
 
Anlage 
13. Flüchtlingsbericht 
 
 
 
gez. Dr. Rau

Anlage: 13. Bericht zur Flüchtlingssituation

160663 Zeichen

Aktuelle Informationen zur 
Unterbringung und 
Integration von Flüchtlingen 
 
 
13. Bericht an den Ausschuss Soziales und Senioren  
zur Sitzung am 09.03.2017

2 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
1 Vorwort 
 
2 Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen in Köln 
 
2.1 Unterbringung und soziale Betreuung 
2.1.1 Leitgedanke 
2.1.2 Aktuelle Themen 
2.1.2.1 Entwicklung der Flüchtlingszahlen 
2.1.2.2 Ausblick des weiteren Zugangs an Flüchtlingen 
2.1.2.3 Aktuelle Unterbringungssituation 
2.1.2.4 Mindeststandards der Flüchtlingsunterbringung 
2.1.2.5 Errichtung weiterer Unterkunftsplätze 
2.1.2.6 Ausblick der weiteren Reduzierung belegter Turnhallen mit Geflüchteten 
2.1.2.7 Verteilung der Flüchtlingsunterkünfte im Stadtgebiet 
2.1.2.8 Auszugsmanagement 
2.1.2.9 Kooperations- und Kinderschutzvereinbarung 
2.1.2.10 Handlungsleitfaden Häusliche Gewalt 
2.2 Gesundheitliche Versorgung 
2.2.1 Leitgedanke 
2.2.2 Aktuelle Themen 
2.2.2.1 Einführung der elektronischen Gesundheitskarte 
2.2.2.2 Integration in die Regelversorgung 
2.2.2.3 Zahngesundheit 
2.2.2.3.1 Zahnärztliche Untersuchungen in den städtischen Notunterkünften 
2.2.2.3.2 Zahnprophylaxe in den städtischen Notunterkünften 
2.2.2.3.3 Begutachtungen nach §4 Asylbewerberleistungsgesetz 
2.2.2.4 Seiteneinsteigeruntersuchungen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes 
2.2.2.5 Beratungsleistungen des kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes 
2.2.2.6 Beratungsangebot der Abteilung soziale Psychiatrie 
2.2.2.7 Ärztliche Begutachtung zur Unterbringung von Geflüchteten 
2.2.2.8 Sexuelle und reproduktive Gesundheit 
2.2.2.9 Psychosoziale Betreuung 
2.3 Diversity 
2.3.1 Leitgedanke 
2.3.2 Aktuelle Themen 
 
3 Integrationspolitische Handlungsfelder 
3.1 Sprache und Bildung 
3.1.1 Leitgedanke 
3.1.2 Aktuelle Themen 
3.1.2.1 Primarstufe und Sekundarstufe I 
3.1.2.2 Sekundarstufe II 
3.1.2.3 Angebote des kommunalen Integrationszentrums im Bereich Schule 
3.1.2.4 Einsatz von Sprach- und Integrationsmittler*innen 
3.1.2.5 Angebote im Bereich kulturelle Bildung 
3.1.2.6 Sicherstellung des Schulsports trotz Nutzung von Turnhallen zur Unterbringung

3 
 
3.2 Weiterbildung und Förderung 
3.2.1 Leitgedanke 
3.2.2 Aktuelle Themen 
3.2.2.1 Sprachförderung 
3.2.2.2 Projekte: Qualifizierung und Beschäftigungsförderung 
3.2.2.3 Angebote im Bereich Mensch, Gesellschaft, Politik 
3.2.2.4 Kompetenzorientierte Medienbildung für Flüchtlinge und Multiplikatoren 
3.3 Kinder- und Jugendhilfe 
3.3.1 Leitgedanke 
3.3.2 Aktuelle Themen 
3.3.2.1 Unbegleitet minderjährige Ausländer 
3.3.2.2 Präventive Kinder- und Jugendhilfe 
3.3.2.3 Kindertagesbetreuung 
3.3.2.4 Familienbegleitende Hilfen zur vorschulischen Bildung und Erziehung 
3.4 Integration in den Arbeitsmarkt 
3.4.1 Leitgedanke 
3.4.2 Aktuelle Themen 
3.4.2.1 Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) des Bundes 
3.4.2.2 Einrichtung von Basiskonten 
3.5 Wohnraumversorgung und Wohnungsmarkt 
3.5.1 Leitgedanke 
3.5.2 Aktuelle Themen 
3.5.2.1 Antragslage geförderten Wohnraums für Flüchtlinge 
3.6 Ehrenamt und freie Träger 
3.6.1 Leitgedanke 
3.6.2 Aktuelle Themen 
3.7 Sport 
3.7.1 Leitgedanke 
3.7.2 Aktuelle Themen 
3.7.2.1 Sport- und Bewegungsangebote für junge Flüchtlinge und Zuwanderer 
3.7.2.2 Qualifizierungsmaßnahmen im Sport 
3.7.2.3 Belegung von Turnhallen mit Flüchtlingen 
3.7.2.4 Bereitstellung von Sportflächen zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften 
3.8 Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst 
3.8.1 Leitgedanke 
3.8.2 Aktuelle Themen 
3.8.2.1 Angebot der Familienberatung 
3.8.2.2 Angebote des Schulpsychologischen Dienstes 
 
4 Weiterentwicklung des Asyl- und Ausländerrechts 
4.1 Leitgedanke 
4.2 Aktuelle Themen 
4.2.1 Zahlen 
4.2.2 Änderungen im Asyl- und Ausländerrecht 
4.2.3 Zusammenarbeit mit Dritten und Projekte der Ausländerbehörde 
 
5 Controlling 
5.1 Finanzcontrolling 
5.2 Personalcontrolling

4 
 
1 Vorwort 
 
Im Jahr 2016 sind gegenüber 2015 deutlich weniger Menschen auf der Flucht vor Verfolgung 
und Krieg in Deutschland angekommen . D ennoch kann weiterhin nicht von einer 
Entspannung der Flüchtlingssituation gesprochen werden. Die weltpolitische Lage bleibt 
weiterhin instabil, mit nicht kalkulierbaren Auswirkungen auf die Flüchtlingsbewegungen 
und damit die Anzahl der Menschen, die von den Kommunen aufgenommen werden 
müssen. Festzustellen ist, dass sich die Kommunen im Jahr 2017 bei einer Verstetigung der 
derzeit rückläufigen Flüchtlingszahlen neben der Schaffung von konventionellem 
Wohnungsbau zur Flüchtlingsunterbringung auch verstärkt der Integration der in 
Deutschland lebenden Menschen widmen können und auch müssen.  
Der vorliegende Bericht widmet daher dem As pekt „Integration“ einen Schwerpunkt, 
erweitert um die Darstellung der aktuellen Unterbringungssituation in Köln. Die Leserinnen 
und Leser erhalten eine Übersicht der aktuellen Entwicklungen (Zahlen, Daten, Fakten) 
sowie Informationen zu aktuellen Themen, Maßnahmen oder Projekten verschiedener 
Dienststellen, die umgesetzt werden.  
 
Der nächste Bericht in dieser umfassenden Form erfolgt wieder zur Sitzung des Ausschusses 
für Soziales und Senioren am 07.09.2017.  
 
2 Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen in Köln 
2.1 Unterbringung und soziale Betreuung 
 
2.1.1 Leitgedanke 
Die Fluchtgründe schutzsuchender Menschen sind individuell verschieden, einen jedoch alle 
ein Ziel: Die Suche nach einer besseren Lebensperspektive für sich und ihre Familie. 
Inwieweit die angeführten Fluchtgründe ausreichend für einen Asylanspruch sind, 
entscheidet sich nach der  jeweiligen Gesetzeslage und muss - sowohl für die Menschen  
selbst, als auch für die Kommunen - schnellstmöglich geklärt und kommuniziert werden.  
 
Die Stadt folgt bei der Unterbringung und sozialen Betreuung Ihrem gesetzlichen Auftrag aus 
dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) und sichert alle n ihr zugewiesenen, asylsuchenden 
Personen eine Unterbringung zu. Ein „Unterbringungsmix“ verschiedener Unterkunftsarten  
sichert die Bereitstellung der nötigen  Unterkunftsplätze. Flüchtlingsunterkünfte umfassen 
dabei aktuell die  Unterbringung in größeren Standorten in Leichtbauhallen, mobilen 
Wohneinheiten und Systembauten bis hin zu Fertighäusern mit abgeschlossenen 
Wohnungen. Gleichzeitig werden  dezentral zu planende , dauerhafte  Flüchtlingshäuser im 
Zuge der Stadtplanung/Stadtentwicklung  berücksichtigt. Die Zahl der Plätze in 
Flüchtlingsunterkünften wird im Notfall durch die Nutzung von Turnhallen als Notunterkunft 
erweitert, damit die Menschen nicht obdachlos werden . Ergänzt wird das 
Unterbringungskonzept um ein städtisches Auszugsmanagement, welches  in Kooperation 
mit dem Carita sverband, dem D eutschen Roten Kreuz und dem Kölner Flüchtlingsrat Köln 
durch gezielte Beratung und Kontakte zu Vermietern zugewiesenen Flüchtlingen dabei hilft, 
im Stadtgebiet „regulären“ Wohnraum zu finden und anzumieten. 
 
Integration und „Ankommen“ funktioniert aber nicht alleine über eine 
Unterkunft/Wohnung, in der sich ein selbsts trukturierter Tagesablauf verwirklichen lässt , 
sondern insbesondere über die soziale Betreuung, die entweder durch städtisches Personal

5 
 
oder in Zusammenarbeit mit freien Trägern erfolgt. Die individuelle Beratung 
schutzsuchender Menschen, die Begleitung zu Behördengängen und die Vernetzu ng in die 
Willkommensstrukturen vor Ort oder der Zugang zu Regelangeboten sind dabei besonders 
wichtige Hilfestellungen, um den Flüchtlingen Integration zu erl eichtern. Zugänge zu diesen 
Angeboten müssen sprachlich und kultursensibel geöffnet werden. Neben mehrsprachigen 
Materialien ist dabei der Einsatz von mehrsprachigem Personal bzw. von Sprach - und 
Integrationsmittlern besonders wichtig. 
 
2.1.2 Aktuelle Themen 
2.1.2.1 Entwicklung der Flüchtlingszahlen 
Die Zahl der in städtischen Flüchtlingsunterkünften untergebrachte Menschen entwickelt 
sich derzeit rückläufig, auch wenn zum Jahresende 2016 ein weiterer, deutlicher Anstieg 
gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen war. Zum 31.1 2.2016 wurden 13.253 Personen im 
städtischen Unterbringungssystem versorgt . Gegenüber 2015 bedeutete dies ein en Anstieg 
um 3.100 Personen. Während des  dritten Quartal s 2016 wurde mit 13. 862 ein 
zwischenzeitlicher Höchststand in der Unterbringung erreicht. 
Aktuell erfüllt die Stadt Köln Ihre Aufnahmequote. Die Höhe der wöchentlichen Zuweisungen 
bemisst sich an der Höhe der Zugangszahlen im Land NRW . Unter Anwendung der für Köln 
zurzeit gültigen Zuweisungsquote von 5,5% (FlüAG NRW) lagen die Zuweisungen  vom Land 
NRW an die Stadt Köln  in den vergangenen Monaten zwischen 50 und 80 Personen je 
Woche.  
Innerhalb des Unterbringungssystems der Stadt Köln besteht eine ständige Fluktuation. Zum 
einen erfolgt eine kontinuierliche Vermittlung von anerkannten Flüchtlingen in regulären 
Wohnraum durch das Auszugsmanagement der Stadt Köln. Des Weiteren werden u nerlaubt 
eingereiste Flüchtlinge der Bezirksregierung gemeldet und diese dann teilweise anderen 
Kommunen zugewiesen. Darüber hinaus ziehen Flüchtlinge - zum Teil  auch eigenständig - 
weiter in andere Städte . A ndere gehen freiwillig zurück  in ihr Heimatland – oftmals ohne 
Angabe von Gründen und ohne sich bei der Behörde abzumelden.  
Aufgrund d ieser systembedingten Fluktuation  in Verbindung mit den geringen 
Zugangszahlen an Geflüchteten in den letzten Monaten ist die Zahl der insgesamt in 
Unterkünften der Stadt Köln untergebrachten Menschen derzeit rückläufig. Seit 
Jahresbeginn 2017 hat sich die Zahl der untergebrachten Flüchtlinge auf Kölner Stadtgebiet 
von 13.253 au f 12. 513 (Stand 28.02.2017) verringert. Eine Übersicht der aktuellen 
Unterbringungszahlen liefern nachfolgende Grafiken.

6 
 
 
Quelle: eigene Darstellung 
 
  Quelle: eigene Darstellung 
 
2.1.2.2 Ausblick des weiteren Zugangs an Flüchtlingen 
Im Jahr 2016 gab es durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) keine 
offizielle Prognose, die Grundlage städtischen Handelns hätte sein können. Auch im Jahr 
2017 ist nicht davon auszugehen, dass es eine offizielle Prognose auf Bundesebene geb en 
wird. Die Stadt Köln ist daher gezwungen, den Blick auf die eigenen Erfahrungswerte zu 
richten und hieraus mögliche Szenarien für 2017 zu entwickeln.  
4.053 
3.079 
2.341 1.960 1.626 1.548 1.638 1.949 2.196 
3.072 
5.141 
10.153 
13.253 
12.513 
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Entwicklung der Flüchtlingszahlen in Köln   
Stand 28.02.2017 
226 391 369 514 137 -229 -95 -29 -80 -156 -278 -462 
12.431 
13.842 
12.513 
-500
1.500
3.500
5.500
7.500
9.500
11.500
13.500
Mrz 16 Apr 16 Mai 16 Jun 16 Jul 16 Aug 16 Sep 16 Okt 16 Nov 16 Dez 16 Jan 17 Feb 17
Unterbringung von Flüchtlingen in Köln  
März 2016 bis Februar 2017 
mtl. Anstieg
 untergebrachte Flüchtlinge

7 
 
Die Flüchtlingsentwicklung in 2015 und auch 2016 stellten extreme Belastungen für die 
Kommunen dar. La g der Anstieg der untergebrachten Flüchtlinge für 2015 bei 5.012 
Personen, waren im Jahr 2016 weiterhin noch 3.100 Personen zusätzlich unterzubringen. 
Zum 31.12.2016 befanden sich 13.253 Personen in städtischen Flüchtlingsunterkünften. 
Abkommen auf zwischenstaatlicher Ebene sowie die Grenzsicherung durch einzelne Staaten 
haben mit dazu beigetragen, dass sich der Zugang von Geflüchteten Anfang des Jahres 2017 
noch einmal deutlich reduziert hat.  
Die weltpolitische Lage bleibt jedoch aufgrund diverser Krisenherde und Kriegsgebiete 
instabil. D ie Auswirkungen auf die daraus resultierenden Fluchtbewegungen und damit 
verbundenen Zugänge an Flüchtlingen - auch in Köln -  sind somit nicht kalkulierbar.  
Zur internen Planung de s weiteren Unterkunftsbedarfes ab 2017 wurden 3 Annahmen über 
die weitere Entwicklung der Flüchtlingszahlen getroffen: 
 
 Szenario 1  führt den Trend zum Jahresende 2016 und Jahresbeginn 2017 fort und 
geht von einer  kontinuierlichen Absenkung der Zahl neu unterzubringender 
Flüchtlinge um 50 Personen je Monat aus. 
 Szenario 2 geht von einem leichten Anstieg von 50 Personen je weiterem Monat aus. 
 Szenario 3 rechnet mit einem größeren Anstieg von 150 Personen je Monat.  
Diese Szenarien werden vorerst nur für 2017 erstellt und werden voraussichtlich im Laufe 
des Jahres den tatsächlichen Entwicklungen angepasst werden müssen.  
Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Entwicklung der Flüchtlingszahlen seit September 
letzten Jahres bis einschließli ch Februar 2017 wird derzeit das Szenario 1 als realistische 
Variante für die weiteren Planungen der Verwaltung zugrunde gelegt.  
 
2.1.2.3 Aktuelle Unterbringungssituation 
Der Verwaltung ist es in den letzten Monaten gelungen, eine große Z ahl von 
Notunterkunftsplätzen in Turnhallen abzubauen.  Von ehemals 4.000 Notunterkunftsplätzen 
in Turnhallen konnten bereits 2.050 Plätze aufgelöst werden. Die weitere Reduzierung von 
Notunterkünften mit dem Ziel der  vollständigen Rückgabe aller 15 derzeit noch zur 
Flüchtlingsunterbringung genutzten  Turnhallen hat für die Stadtverwaltung auch im  Jahr 
2017 sehr hohe Priorität . Folgt man der Annahme des Szenario 1,  wird sich im weiteren 
Jahresverlauf die Nutzung von Turnhallen zur Flüchtlingsunterbringung  weiter sukzessive 
reduzieren. Unter dieser Prämisse könnte spätestens im vierten Quartal 2017 eine Rückgabe 
aller bislang noch als Notunterkünfte genutzten Turnhallen gelingen. Nach Beendigung der 
Turnhallennutzung zur Flüchtlingsunterbringung wird die Verwaltung im Rahmen der dann 
vorhandenen Möglichkeiten als nächstes diejenigen Unterkünfte aufgeben, die sich nur 
bedingt zur Unterbringung von Flüchtlingen eignen. Dies können beispielsweise Objekte mit 
maroder Bausubstanz, Unterkünfte mit Gemei nschaftsverpflegung oder  auch besonders 
teure Objekte sein. Die Verwaltung wird hierzu rechtzeitig zu Beginn  der zweiten 
Jahreshälfte 2017 auf Basis der dann gegebenen Situation bei der Flüchtlingsunterbringung 
eine Prioritätenliste erstellen. 
Neben der Neu-Errichtung und Akquise zusätzlicher Unterkünfte wird aber vor allem die 
weitere Entwicklung der Flüchtlingszahlen entscheidenden Einfluss auf das Tempo  haben, 
mit der die Stadt Köln beim Abbau der Notunterkünfte vorankommen kann.  
Es bleibt damit auch für das Jahr 2017 eine schwierige Aufgabe für alle beteiligten Ämter und 
Dienststellen, die Unterbringungssituation der Flüchtling e kontinuierlich zu verbessern und 
gleichzeitig zu einer erfolgreichen Integration der geflüchteten Menschen in Köln 
beizutragen.

8 
 
 
2.1.2.4 Mindeststandards der Flüchtlingsunterbringung 
Der Rat hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 24.03.2015 beauftragt, Mindeststandards 
zur Unterbringung von Flüchtlingen zu entwickeln. Die Verwaltung hat hierzu ein Konzept 
entwickelt, welches die bestehenden Kölner Leitlinien zur Flüchtlingsunterbringung sinnvoll 
ergänzen und verbindliche Mindeststandards insbesondere in den Bereichen 
Betreuungsschlüssel, Ehrenamt und medizinische Versorgung festlegen soll. Das von der 
Verwaltung zusammen mit freien Trägern und Initiativen der Flüchtlingshilfe erarbeitete 
Feinkonzept wird dem Rat in seiner Sitzung am 04.04.2017 unter der Vorlagen-Nr. 
0544/2017 zur Entscheidung vorgelegt und unter anderem im Ausschuss für Soziales und 
Senioren am 09.03.2017 unter gleicher Vorlagennummer vorberaten.  
 
2.1.2.5 Errichtung weiterer Unterkunftsplätze 
Zur Verbesserung der Unterbringungssituation für die geflüchteten Menschen müssen 
besonders Unterkünfte geschaffen werden, in denen die Geflüchteten einen 
selbststrukturierten Tagesablauf verwirklichen können . Aktuell verteilen sich die 
Unterbringungsplätze auf folgende Unterkunftsarten: 
 
 
 
Quelle: eigene Darstellung 
 
Die Möglichkeit der eigenständigen Versorgung und Strukturierung von Tagesabläufen bietet 
sich insbesondere in abgeschlossenen Wohneinheiten, weshalb das Hauptaugenmerk der 
Verwaltung auf der Errichtung eben dieser Unterkünfte liegt. Dem Hauptausschuss bzw. dem 
Rat wurden hier zu erst kürzlich zwei Vorl agen zur Entscheidung vorgelegt: D ie Vorlage zur 
18,02% 
11,42% 
18,81% 
5,68% 
11,63% 
7,48% 1,35% 
20,86% 
4,75% 
Verteilung der Unterbringungsplätze auf die 
Unterkunftsarten im Belegungssystem der 
Stadt Köln (Stand 02/2017) 
NOTUNTERKÜNFTE IN TURNHALLEN
NOTUNTERKÜNFTE IN
BESTANDSGEBÄUDEN
UNTERBRINGUNGSPLÄTZE IN
PENSIONEN/HOTELS
UNTERBRINGUNGSPLÄTZE IN
LEICHTBAUHALLEN
UNTERBRINGUNGSPLÄTZE IN
WOHNCONTAINERN
UNTERBRINGUNGSPLÄTZE IN
WOHNHÄUSERN SYSTEMBAUWEISE
UNTERBRINGUNGSPLÄTZE IN
EINZELWOHNUNGEN
UNTERBRINGUNGSPLÄTZE IN
WOHNHEIMEN/WOHNHÄUSERN
NOTAUFNAHMEN (Herkulesstraße u.
Vorgebirgsstraße)

9 
 
Wohnungsbauoffensive (Session 2698/2016) sowie die Vorlage (Session 4008/2016) zur 
Errichtung temporärer Flüchtlingsunterkünfte in Form von mobilen Wohneinheiten bzw. in 
Systembauweise (abgeschlossene Wohneinheiten). Für die dort beschlossenen  Standorte 
hat die Verwaltung einen Zeit -Maßnahmenplan (ZMP) erstellt, der dem Ausschuss für 
Soziales und Senioren mit Mitteilung 0517/2017 vorgelegt wurde. Nach diesem ZMP plant 
die Verwaltung die Fertigstellung aller acht beschlossenen Standorte noch im Jahr 2017. 
 
Darüber hinaus sucht die Verwaltung  ständig weiterhin Standorte für konventionellen 
Wohnungsbau, um die Situation weiter zu entspannen und die temporär geschaffenen 
Standorte durch langfristig  nutzbare Unterkünfte  ablösen zu können.  Nachfolgende 
Übersicht verschafft einen Überblick  über die seit 01.01.201 7 belegten Objekte und gibt 
einen Ausblick auf die Planung weiterer Standorte im Stadtgebiet bis Ende 2017.  
 
 
 
 
 
Unterkunft Straße Stadtteil Bezirk Plätze 
Bezug 
(Prognose) Belegung 
Wohnhaus Potsdamer Straße Weiden 3 70 08.02.2017 Familien 
Mobile 
Wohneinheiten Aachener Straße Weiden 3 68 15.02.2017 Familien 
Wohnhaus (Kirche) Am Pantaleonsberg Altstadt-Süd 1 124 01.03.2017 Gemischt 
Hotel Blaubach Altstadt Süd 1 82 01.03.2017 Frauen 
Mobile 
Wohneinheiten Westerwaldstraße 
Humboldt/ 
Gremberg 8 60 März 2017 Familien 
Wohnungen 
zum Schutz von 
LSBTTI Personen    4 20 April 2017 LGBTIQ 
Wohnhaus Methweg 
Neu-
Ehrenfeld 4 60 April 2017 Familien 
ehem. 
Schwimmbad 
(Investor) Ostlandstraße Weiden 3 150 Mai 2017 Familien 
Leichtbauhallen Butzweilerhof-Allee Ossendorf 4 480 Mai 2017 Gemischt 
Wohnhaus Bonner Straße Bayenthal 2 152 Mai 2017 Männer 
Wohnhaus 
(Investor) Dürener Straße Lindenthal 3 35 Juli 2017 NN 
Mobile 
Wohneinheiten 
Wilhelm-Schreiber-
Straße Ossendorf 4 240 Juli 2017 Familien 
Wohnhaus  Alte Heide Wahnheide 7 65 Juli 2017 NN 
Systembau Dürener Straße Lindenthal 3 22 August 2017 NN 
Wohnhaus 
(Diakonie) 
Brandenburger 
Straße Altstadt-Nord 1 75 August 2017 Familien 
Wohnhaus Waldstraße Urbach 7 35 August 2017 Frauen 
Systembau (GAG) Neubrücker Ring Neubrück 8 120 August 2017 NN 
Wohnhaus Pauline-Christmann- Rath/Heumar 8 170 September NN

10 
 
(Investor) Str. 2017 
Wohnhaus Schönhauserstraße  Bayenthal 2 80 
September 
2017 NN 
Mobile 
Wohneinheiten Aloys-Boecker-Straße Lind 7 320 
September 
2017 NN 
Mobile 
Wohneinheiten 
Antoniusstraße / Auf 
dem Hühnerberg Urbach 7 400 
IV Quartal 
2017 NN 
Hotel Waldstraße Grengel 7 66 
IV Quartal 
2017 Männer 
Mobile 
Wohneinheiten Haferkamp Flittard 9 320 
IV Quartal 
2017 NN 
Systembau Sinnersdorfer Straße Roggendorf 6 240 
IV Quartal 
2017 NN 
Wohnhaus Zülpicher Straße  Lindenthal 3 60 
IV Quartal 
2017 NN 
Wohnhaus Blaubach Altstadt-Süd 1 100 
IV Quartal 
2017 NN 
Systembau - Holz Erbacher Weg Lindweiler 6 150 
IV Quartal 
2017 NN 
Mobile 
Wohneinheiten Schlagbaumsweg Holweide 9 400 
IV Quartal 
2017 NN 
Systembau Neusser Landstraße Fühlingen 6 200 
IV Quartal 
2017 NN 
ehem. Büro-
gebäude (HGK) Oskar-Jäger-Straße Ehrenfeld 4 150 
IV Quartal 
2017 NN 
ehem. Hochbunker Rothenburger Straße Höhenberg 8 50 
IV Quartal 
2017 NN 
ehem. 
Bürogebäude 
Friedrich-Naumann-
Straße Eil 7 220 
IV Quartal 
2017 NN 
Quelle: eigene Darstellung 
 
Die Summe aller im Jahr 2017 belegten/prognostizierten Unterbringungen beläuft sich  auf 
rund 4.700 Plätze in Unterkünften, die überwiegend eine eigenständige Versorgung 
ermöglichen.  
 
2.1.2.6 Ausblick der weiteren Reduzierung belegter Turnhallen mit Geflüchteten 
Die Stadt Köln musste in Spitzenzeiten 27 Turnhallen sperren und 24 davon mit Flüchtlingen 
belegen, um ihre die gesetzliche Unterbringungsverpflichtung zu erfüllen  und 
sicherzustellen, dass die Menschen nicht obdachlos werden . Derzeit sind noch 15 Turnhallen 
mit Flüchtlingen belegt, wovon sich aber bereits drei Turnhallen im Leerzug befinden. Von 
den 12 schon geräumten Turnhallen befinden sich noch drei Hallen im Rückbau. Zwei dieser 
Hallen sollen noch im März wieder für Schule und Sport zur Verfügung stehe n. Die Turnhalle 
Beuthener Straße in Buchheim konnte zum 01.03.2017 geräumt werden, hier beginnen 
kurzfristig die erforderlichen Rückbaumaßnahmen. Ein genauer Freigabetermin für Schule 
und Sport steht aktuell noch nicht fest . V eranschlagt werden allgemein vier bis sechs  
Wochen für erforderliche Rückbaumaßnahmen. Eine genaue Übersicht zu den einzelnen 
Turnhallen-Standorten ist beigefügter Übersicht zu entnehmen.

11 
 
 
festgelegte  
Rangfolge  Straße Stadtteil Soll- 
Plätze 
Freigabe für  
Schule/Sport Bemerkungen 
0 Görlinger Zentrum Bocklemünd 130 13.07.2016 Schul- und Sportnutzung 
0 Neuhöffer Straße 12 Deutz 72 13.07.2016 Sanierungsarbeiten von 
Jan-Mrz. 2017 
0 Volkhovener Weg 
140a 
Heimersdorf 60 
22.07.2016 
Schul- und Sportnutzung 
1 Herler Ring 10 (M) Buchheim 200 09.11.2016 Schul- und Sportnutzung 
2 Heerstraße 7a Zündorf 345 07.11.2016 Schul- und Sportnutzung 
3 Niehler Kirchweg 35  
(M) 
Nippes 200  belegt, im Leerzug 
befindlich 
4 Kolkrabenweg 10a Vogelsang 200 09.01.2017 Schul- und Sportnutzung 
 
4 Vogelsanger Straße 
1a 
Neustadt-
Nord 
200 11.01.2017 Schul- und Sportnutzung 
6 Reitweg 10 Deutz 196 ca. 2018 lang geplante Sanierung 
wird durchgeführt 
7 Ostlandstraße 39 Weiden 200   Rückgabe im März geplant 
8 Kantstraße 1a (M) Kalk 120   Leerzug beginnt, sobald der 
Niehler Kirchweg frei ist 
9 Dorotheenstr. 1a  Porz 192  Rückgabe im März geplant 
9 Westerwaldstraße 
92a 
Humbold-
Gremberg 
192   belegt, im Leerzug 
befindlich 
11 Am Portzenacker 1e Dünnwald 66   belegt, im Leerzug 
befindlich 
12 Beuthener Straße Buchheim 192  Rückbauarbeiten starten 
kurzfristig 
13 Nesselrodestraße  Niehl 72 06.03.2017 Kleine Restarbeiten 
erfolgen während des 
Betriebs 
14 Soldiner Straße 68a Lindweiler 160   nachrangige Belegung 
15 Burgwiesenstraße  Holweide 192   nachrangige Belegung 
16 Escher Straße 247 
(M)   
Bilderstöck-
chen 
200   belegt 
17 Hermesgasse 120 
(M)  
Niehl 70   belegt 
18 Mainstraße 75 Rodenkirchen 200   belegt 
19 Kopernikusstraße Buchforst 84   belegt 
20 Merianstraße 6 Seeberg 94   belegt 
21 Rochusstraße 80 Bickendorf 60   belegt 
22 Im Kamp 16 Widdersdorf 78   belegt 
23 Lindenbornstraße 
15 
Ehrenfeld 50   belegt 
24 Schulstraße 16 Pesch 80   belegt 
 
Für die Verwaltung bleibt es weiterhin schwierig, die mit allein  reisenden Männern belegten 
Turnhallen (mit einem (M) gekennzeichnet) zeitnah zu räumen. Aus diesem Grund hat sich 
die Räumung der Turnhalle am Niehler Ki rchweg in Nippes erheblich verzögert. Dies führt 
dazu, dass die Räumung der ebenfalls mit Männern belegten Turnhalle Kantstraße in  Kalk

12 
 
erst beginnen kann, wenn die letzten Flüchtlinge aus der Turnhalle am Niehler Kirchweg in 
andere Unterkünfte verlegt werden.  
Die Stadt Köln ist derzeit optimistisch, dass bei einer Verstetigung des aktuellen, 
verminderten Zugangs an Geflüchteten in den kommenden Monaten weitere Turnhallen 
geräumt und sukzessive an Schule und Sport zurückgegeben werden können. Auf Basis der 
aktuellen Zugangszahlen sowie der in Planung befindlichen Ressourcen kalkuliert die 
Verwaltung derzeit, die Turnhallenbelegung spätestens im vierten Quartal 2017 beenden zu 
können.  
 
2.1.2.7 Verteilung der Flüchtlingsunterkünfte im Stadtgebiet 
Durch die weitere Reduzierung von Notunterkunftsplätzen sowie der Errichtung neuer 
Unterkünfte unterliegt der prozentuale Anteil an Unterkunftsplätzen im Verhältnis zur 
Einwohnerzahl einer kontinuierlichen Veränderung. Gerade der Abbau einer großen 
Notunterkunft von 200 Plätzen führt zu einer erheblichen, prozentualen Reduzierung im 
betroffenen Stadtteil. Zum Stand November 2016 stellt sich die Verteilung der 
Flüchtlingsunterkünfte und das Verhältnis zur Einwohnerzahl wie folgt dar: 
 
 
 
 
Nr. 
Stadtbezirk 
Stadtteil 
Stadt Köln 
Einwohner 
insgesamt 
belegbare 
Plätze 
gesamt 
Prozentualer 
Anteil  
der Plätze je 
Einwohner 
101 Altstadt-Süd 27.689    620    2,24% 
102 Neustadt-Süd 38.388    458    1,19% 
103 Altstadt-Nord 18.119    313    1,73% 
104 Neustadt-Nord 28.424    89    0,31% 
105 Deutz 15.412    401    2,60% 
  Bezirk 1 128.032    1.881    1,47% 
201 Bayenthal 9.238    49    0,53% 
202 Marienburg 6.361    47    0,74% 
203 Raderberg 5.929    11    0,18% 
204 Raderthal 4.761    31    0,65% 
205 Zollstock 22.360    0    0,00% 
206 Rondorf 9.435    198    2,10% 
207 Hahnwald 2.076    0    0,00% 
208 Rodenkirchen 16.320    993    6,09% 
209 Weiß 5.922    0    0,00% 
210 Sürth 10.850    0    0,00% 
211 Godorf 2.432    179    7,38% 
212 Immendorf 2.032    0    0,00% 
213 Meschenich 7.630    0    0,00% 
  Bezirk 2 105.346    1.509    1,43% 
301 Klettenberg 10.620    0    0,00% 
302 Sülz 36.478    72    0,20% 
303 Lindenthal 30.276    23    0,08% 
304 Braunsfeld 11.603    66    0,57% 
305 Müngersdorf 8.557    0    0,00% 
306 Junkersdorf 13.813    326    2,36% 
307 Weiden 17.207    430    2,50% 
308 Lövenich 8.922    56    0,63%

13 
 
309 Widdersdorf 11.569    78    0,67% 
  Bezirk 3 149.045    1.051    0,71% 
401 Ehrenfeld 36.971    100    0,27% 
402 Neuehrenfeld 24.546    610    2,48% 
403 Bickendorf 16.606    97    0,59% 
404 Vogelsang 8.458    0    0,00% 
405 Bocklemünd/Mengenich 10.669    0    0,00% 
406 Ossendorf 10.123    350    3,46% 
  Bezirk 4 107.373    1.157    1,08% 
501 Nippes 35.683    433    1,21% 
502 Mauenheim 5.643    0    0,00% 
503 Riehl 11.623    577    4,96% 
504 Niehl 19.935    253    1,27% 
505 Weidenpesch 13.961    22    0,15% 
506 Longerich 13.607    135    0,99% 
507 Bilderstöckchen 15.735    338    2,15% 
  Bezirk 5 116.187    1.758    1,51% 
601 Merkenich 5.771    71    1,23% 
602 Fühlingen 2.072    0    0,00% 
603 Seeberg 11.499    180    1,57% 
604 Heimersdorf 5.955    0    0,00% 
605 Lindweiler 3.460    160    4,62% 
606 Pesch 7.627    80    1,05% 
607 Esch/Auweiler 6.701    129    1,92% 
608 Volkhoven/Weiler 6.082    0    0,00% 
609 Chorweiler 13.816    0    0,00% 
610 Blumenberg 5.650    104    1,85% 
611 Roggendorf/Thenhoven 4.109    0    0,00% 
612 Worringen 9.911    120    1,21% 
  Bezirk 6 82.653    844    1,02% 
701 Poll 11.533    271    2,35% 
702 Westhoven 5.254    0    0,00% 
703 Ensen 7.321    169    2,31% 
704 Gremberghoven 2.984    96    3,20% 
705 Eil 9.301    246    2,64% 
706 Porz 14.963    11    0,07% 
707 Urbach 12.414    70    0,57% 
708 Elsdorf 1.623    0    0,00% 
709 Grengel 5.498    0    0,00% 
710 Wahnheide 7.786    83    1,06% 
711 Wahn 7.009    201    2,87% 
712 Lind 3.420    18    0,53% 
713 Libur 1.115    0    0,00% 
714 Zündorf 12.288    86    0,70% 
715 Langel 3.439    0    0,00% 
716 Finkenberg 6.871    0    0,00% 
  Bezirk 7 112.819    1.250    1,11% 
801 Humboldt/Gremberg 15.480    192    1,24% 
802 Kalk 23.638    659    2,79% 
803 Vingst 13.093    0    0,00% 
804 Höhenberg 12.479    63    0,50% 
805 Ostheim 12.637    372    2,94% 
806 Merheim 11.035    219    1,99% 
807 Brück 10.269    189    1,84%

14 
 
808 Rath/Heumar 11.608    0    0,00% 
809 Neubrück 8.816    0    0,00% 
  Bezirk 8 119.055    1.694    1,42% 
901 Mülheim 42.638    989    2,32% 
902 Buchforst 7.364    130    1,77% 
903 Buchheim 13.327    0    0,00% 
904 Holweide 21.252    297    1,40% 
905 Dellbrück 21.517    220    1,02% 
906 Höhenhaus 15.213    254    1,67% 
907 Dünnwald 11.599    82    0,71% 
908 Stammheim 7.883    29    0,37% 
909 Flittard 7.889    0    0,00% 
  Bezirk 9 148.682    2.001    1,35% 
 
Unter Punkt 2.1.2.5 sind die Planungen weiterer Unterkünfte für 2017 erkennbar, die eine 
zukünftige Veränderung der prozentualen Verteilung bewirken  werden. Die Verwaltung ist 
bestrebt, eine möglichst gleichmäßige Verteilung der untergebrachten Flüchtlinge über das 
gesamte Stadtgebiet zu er reichen, auch wenn dies nicht in j edem Stadtteil gelingen kann. 
Hier spiel en die Verfügbarkeit städtischer Grundstücke sowie deren Eignung für eine 
Flüchtlingsunterkunft eine entscheidende Rolle. Da die Anzahl städtischer Flächen zur 
Errichtung dauerhaften Wohnraums begrenzt ist, muss die Verwaltung jetzt und in Zukunft 
weitere Wohnbaupotenziale schaffen, damit auf diesen  neuen Flächen neben dringend 
benötigtem Wohnraum für die Kölner Bevölkerung auch Wohnraum für Flüchtlinge realisiert 
werden kann. Darüber hinaus gelingt es mit Hilfe von I nvestoren konventionell errichtete 
Gebäude zu akquirieren, die langfristig per Mietvertrag als Flüchtlingsunterkunft  genutzt 
werden können. 
 
2.1.2.8 Auszugsmanagement 
Im vergangenen Jahr konnten durch das Projekt Auszugsmanagement des Amtes für 
Wohnungswesen 840 Personen in 293 Wohnungen vermittelt werden. Das sehr erfolgreiche 
Projekt leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration und mindert so auch den städtischen 
Unterbringungsdruck. Das Auszugsmanagement hilft Flüchtlingen seit dem Projektstart im 
Jahr 2011 erfolgreich bei der Suche nach geeignetem Wohnraum und begleitet die 
Menschen unter anderem bei Wohnungsbesichtigungen und Behördengängen, um 
beispielsweise Sprachbarrieren zu überwinden. Die beauftragten Träger der Flüchtlingshilfe 
(Kölner Flüchtlingsrat, Deutsches Rotes Kreuz und Caritas) unterstützen interessierte 
Vermieter bei der Auswahl des Mieters und begleiten den Prozess bis zur erfolgreichen 
Wohnraumvermittlung. Auch im Jahr 2017 ist das Auszugsmanagement weiterhin auf die 
Unterstützung der Bevölkerung bei der Wohnungssuche angewiesen. Seit dem 01.01.2017 
konnten bereits 101 Personen in 31 Wohnungen vermittelt werden.  
 
2.1.2.9 Kooperations- und Kinderschutzvereinbarung 
Das Amt für Wohnungswesen und das Amt für Kinder, Jugend und Familie entwickelte unter 
Einbeziehung aller mit der Betreuung in Flüchtlingsunterkünften beauftragten Träger eine 
Kooperations- und Kinderschutzvereinbarung. Diese Verei nbarung wurde im Oktober 2016 
von allen beteiligten Ämtern und Trägern unterzeichnet und legt damit verbindliche 
Vorgehensweisen und Maßnahmen fest, die beim Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung 
einzuleiten sind. Anschließend wurden sowohl alle städtisch en Fachkräfte der Sozialen 
Arbeit wie auch die bei den Betreuungsträgern angestellten hinsichtlich der Inhalte der 
Kooperations- und Kinderschutzvereinbarung geschult.

15 
 
2.1.2.10 Handlungsleitfaden Häusliche Gewalt 
Das Kölner Netzwerk gegen häusliche Gewalt (Amt für Kinder, Jugend und Familie ; SKF; 
Agisra; Diakonie Michaelshoven und die Polizei) erarbeitete mit dem Amt für 
Wohnungswesen ein Handlungsleitfaden für Fachkräfte der Sozialen Arbeit in 
Flüchtlingseinrichtungen. Der Handlungsleitfaden bietet Informationen un d 
Handlungsempfehlungen, mit denen beim Auftreten häuslicher Gewalt reagiert werden 
muss. Ergänzend zum Leitfaden sind für alle städtischen Fachkräfte der Sozialen Arbeit auch 
Fortbildungen durch in diesem Themenkreis erfahrene Fachleute geplant. 
 
2.2 Gesundheitliche Versorgung 
2.2.1 Leitgedanke 
Nach dem aktuellen Stand des Wissens und den vorliegenden Erfahrungen kann 
grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass von Flüchtlingen weder für die 
Allgemeinbevölkerung noch für helfende Personen ein erhöhtes Infektionsris iko ausgeht. 
Aufgrund der gesundheitlichen Belastungen vor und während der Flucht sowie der zum Teil 
immer noch prekären Unterbringungssituation besteht jedoch besonderer Handlungsbedarf 
für den öffentlichen Gesundheitsdienst. 
Das Gesundheitsamt erfüllt im  Rahmen der Versorgung von Flüchtlingen Aufgaben, welche 
zum Schutz der Gesundheit der Flüchtlinge und der Kölner Bürgerinnen und Bürger 
wahrgenommen werden. Aufgabenschwerpunkte sind derzeit: 
 
Infektionsschutz 
 Untersuchung auf übertragbare Krankheiten  
Nach § 62 AsylG bzw. § 36 (4) des IfSG sind Personen vor der Aufnahme in 
Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf 
übertragbare Erkrankungen einschließlich einer Röntgenaufnahme der 
Atmungsorgane zu dulden. Hier ist vor allem  die Untersuchung auf Tuberkulose 
erforderlich. Das Gesundheitsamt unterstützt die Einrichtungen bei der Prüfung ob 
die erforderlichen Untersuchungen durchgeführt worden sind und koordiniert 
gegebenenfalls die notwendige Untersuchungen.

16 
 
 
 Hygiene in Unterkünften  
Wichtiger als ein umfassendes Infektionsscreening ist die Einhaltung von 
Hygienestandards in den Einrichtungen. Das Gesundheitsamt prüft vor der Eröffnung 
von Einrichtungen deren Eignung unter umwelt - und infektionsmedizinischen 
Gesichtspunkten sow ie die einrichtungsbezogenen Hygienepläne und kontrolliert 
deren Umsetzung kontinuierlich im laufenden Betrieb.  
 
 Ausbruchsmanagement  
Bei Ausbruch ansteckender Erkrankungen wie z. B. Masern oder Windpocken trifft 
das Gesundheitsamt in Abstimmung mit den Trägern der Einrichtungen die 
notwendigen Maßnahmen wie Quarantäne, aktive und passive Immunisierung, 
Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Personen. 
 
 Organisation von Impfkampagnen  
Das Gesundheitsamt organisiert in Ko operation mit niedergelassenen 
Kinderärztinnen und Kinderärzten und ehrenamtlich tätigen Ärztinnen und Ärzten 
sowie ehrenamtlich tätigem Gesundheitsfachpersonal Impfaktionen zur 
Grundimmunisierung und saisonale Influenza-Impfungen. 
 
Individuelle Versorgung 
 niedrigschwellige Versorgung vor Ort  
Asylsuchende haben mit der Registrierung Anspruch auf eine Versorgung im 
medizinischen Regelsystem nach der Maßgabe des Asylbewerberleistungsgesetzes. 
Durch eine zusätzliche niedrigschwellige Sprechstunde vor Ort in den Einrichtungen, 
die von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und Fachpersonal der Träger 
geleistet wird, soll eine Notfallversorgung ermöglicht und der Zugang ins Regelsystem 
erleichtert werden. Dass Gesundheitsamt koordiniert dieses Angebot zwischen den 
Beteiligten (Träger, KVNO, Berufsverbänden der Kinderärzte  und ehrenamtlich 
Tätige). 
 
 zusätzliche Angebote des Gesundheitsamtes  
Die „Frühen Hilfen“ unterstützen, beraten und begleiten Schwangere, Familien mit 
Kindern von 0 – 3 Jahren in schwierigen Lebenssituationen und insbesondere auch 
junge Schwangere und Mütter unter 23 Jahren. In Zusammenarbeit mit dem 
Wohnungsamt wird (nach Möglichkeit) die Unterbringung von Neugeborenen und 
Wöchnerinnen in den Turnhallen vermieden. Gemeinsam mit dem DRK ist ein sog. 
Starter-Paket (Erstlingsausstattung / Hygieneartikel etc.) für Wöchnerinnen, 
Neugeborene und Säuglinge entwickelt worden und steht bereits seit geraumer Zeit 
in allen Notunterkünften für diese Personengruppe zur Verfügung.  
Ebenso sind die Frühen Hilfen Ansprechpartner für das in den Unterkünften tätige 
Betreuungspersonal. 
 
 „Fachärztliche Beratung in Flüchtlingsunterkünften“ 
Das im Juli 2016 gestartete Projekt „Fachärztliche Beratung in 
Flüchtlingsunterkünften“ wird seit November 2016 als Regelangebot mit 1,0 
Arztstelle und 1,0 Sozialarbeiterstelle weitergeführt. Ein detaillierter Leistungsbericht 
wird im kommenden vollumfänglichen Flüchtlingsbericht veröffentlicht.

17 
 
 
Fortbildungsangebote und Gutachten 
 Fortbildungen und Informationsveranstaltungen im ärztlichen Bereich:  
Das Gesundheitsamt hat bisher regelmäßig Fortbildungen und 
Informationsveranstaltungen für Ärztinnen und Ärzten aus Krankenhäusern und 
Praxen sowie ehrenamtlich Tätige angeboten oder organisierte diese in Kooperation 
mit Ärztekammer, Kassenärztlicher Vereinigung und anderen Institutionen. Seit der 
Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete hat der 
Informationsbedarf kontinuierlich abgenommen.  
 
 Fortbildungen und Informationsveranstaltungen für Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter in Notunterkünften und Gemeinschaftseinrichtungen für Geflüchtete: 
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter z. B. von Trägern von 
Gemeinschaftseinrichtungen und anderen Ämtern der Stadt Köln bietet das 
Gesundheitsamt regelmäßig Fortbildung zu Gesundheitsthemen an. Aktuell ist eine 
Informationsveranstaltung zum Thema „Versorgung von Schwangeren, jungen 
Müttern und Säuglingen“ geplant. 
 
 Fachaustausch mit Flüchtlingsberatungsstellen: 
Das Gesundheitsamt organisiert regelmäßige Treffen zum Fachaustausch zwischen 
den Flüchtlingsberatungsstellen und dem Gesundheitsamt zu Gesundheitsthemen.   
   
 Gutachten bei Wechsel der Unterbringungsform: 
Der Amtsärztliche Dienst, der Kinder- und Jugendgesundheits- Dienst sowie der 
Sozialpsychiatrische Dienst nehmen gutachterlich Stellung, wenn wegen 
gesundheitlicher Belange mit ärztlichen Attesten eine Veränderung der 
Unterbringung beantragt wird. 
 
2.2.2 Aktuelle Themen 
2.2.2.1 Einführung der elektronischen Gesundheitskarte 
Seit dem 1. April 2016 erhalten der Stadt Köln zugewiesene Flüchtlinge eine elektronische 
Gesundheitskarte (eGK). Diese verbessert die medizinische Versorgung der Menschen, 
indem sie Erkrankten den dir ekten Weg in eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung 
eröffnet. Kommunaler Krankenkassen -Partner der Stadt Köln im Rahmen der 
Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge ist die DAK-Gesundheit. 
Mit Einführung der elektronischen Gesundheitskarte werden Flücht linge unmittelbar bei 
ihrer ersten Vorsprache beim Amt für Soziales und Senioren bei der DAK -Gesundheit 
angemeldet. Die DAK -Gesundheit schickt die Gesundheitskarte den Menschen später zu. 
Auch Kinder und Jugendliche erhalten eine eigene Gesundheitskarte.  
Um die gesundheitliche Versorgung ab dem ersten Tag sicherzustellen und den zeitlichen 
Vorlauf zu überbrücken, den die Produktion der Gesundheitskarten beansprucht, erhalten 
die Empfänger zunächst einen vorläufigen Behandlungsschein der DAK -Gesundheit, mit dem 
sie ärztliche oder zahnärztliche Behandlungen direkt in Anspruch nehmen können.  
 
Bislang wurden fast 13.900 Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem 
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bei der DAK -Gesundheit angemeldet (Stand 
20.02.2017). Aktuell werden rund 5.600 Personen von der DAK betreut. Die übrigen 
Personen befinden sich noch nach Ablauf der 15 Monate Grundleistungsbezug im

18 
 
Asylverfahren (dann erhalten sie eine anschließende Gesundheitskarte) oder beziehen nach 
positivem Abschlus s des Asylverfahrens (Bleiberecht) Leistungen nach SGB II durch das 
Jobcenter Köln; in diesen Fällen werden sie erstmalig Pflichtmitglied einer gesetzlichen 
Krankenkasse. 
Neben der Behandlung von Erkrankungen werden auch Schutzimpfungen und medizinisch 
gebotene Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt. Der medizinische Leistungsumfang 
orientiert sich dabei an den gesetzlichen Vorgaben (§§ 4 und 6 AsylbLG), wonach ärztliche 
und zahnärztliche Behandlungen bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen zu 
gewähren si nd. Dies umfasst auch die Versorgung mit Arznei - und Verbandmitteln. Die so 
anfallenden Kosten werden der DAK-Gesundheit von der Stadt Köln erstattet.  
 
2.2.2.2 Integration in die Regelversorgung 
Gesundheit ist ebenso wie Bildung Voraussetzung und damit ein wesent licher Bestandteil 
von Integration. Die Integration in die Regelversorgung und ein gesicherter Zugang zu allen 
Präventionsangeboten ist das oberste Ziel. Sie soll durch spezielle Angebote vorübergehend 
bzw. flankierend ergänzt werden. Dies betrifft: 
 schulärztliche Eingangsuntersuchungen für die Seiteneinsteiger durch den Kinder- 
und Jugendgesundheitsdienst; 
 Aufarbeitung und Bereitstellung von Information über Versorgungsstrukturen, 
teilweise in Kooperation mit freien Trägern, z. B. Hebammennetzwerke, 
Versicherungskarte, sozialpsychiatrische Versorgung, Schwangerenberatung; 
 bedarfsweise Erweiterung und inhaltliche Anpassung sexualpädagogischer Angebote, 
z.B. für Schulen oder Wohneinrichtungen für minderjährige Flüchtlinge; 
 Einsatz für den Aufbau eines Dolmetscherpools (Sprach- und Kulturmittler) für den 
Gesundheitsbereich. 
 
2.2.2.3 Zahngesundheit 
2.2.2.3.1 Zahnärztliche Untersuchungen in den städtischen Notunterkünften 
Der Kinder - und Jugendzahnärztliche Dienst bietet in den städtischen Notunterkünften, 
Grundschulen und Kindertagesstätten regelmäßig zahnärztliche Untersuchungen für Kinder 
und Jugendliche bis zur Vollendung des 18.ten Lebensjahres an. 
In 2016 wurden in den städtischen Flüchtlingsunterkünften 1762 Kinder und Jugendliche 
durch eine Zahnärztin / einen Zahnarz t untersucht. Bei 1064 Untersuchten, d.h. bei 60 % der 
Kinder und Jugendlichen in den städtischen Flüchtlingsunterkünften, ist aufgrund von Karies/ 
angegriffenen Zähnen eine weitere Behandlung bei einem niedergelassenen Zahnarzt 
erforderlich. Die Terminvereinbarung erfolgt durch den jeweiligen Einrichtungsträger. 
Im Vergleich hierzu ist in Kölner Grundschulen bei 46 % ( = 8.400 von 18.343 Untersuchten) 
und in Kölner Kindergärten bei 13 % ( = 2.268 von 17.248 Untersuchten) der Kinder eine 
weitere Behandlung erforderlich.

19 
 
 
 
2.2.2.3.2 Zahnprophylaxe in den städtischen Notunterkünften 
Zeitgleich zu den zahnärztlichen Untersuchungen und / oder an separaten Terminen werden 
in Abstimmung mit dem Kölner Arbeitskreis Zahngesundheit Prophylaxeberatungen für 
Kinder und Jugendliche angeboten. In  2016 wurden 1270 Beratungen durchgeführt. Hierbei 
zeigen die Prophylaxeberaterinnen den Kindern und Jugendlichen in Kleingruppen von 
maximal 5 Kindern jeweils altersgerechte Übungen für eine gute Zahn -/ Mundhygiene und 
geben be i Bedarf Tipps für eine gesunde Ernährung. Die Kinder und Jugendlichen erhalten 
zudem eine altersgerechte Zahnbürste sowie Zahnpasta und einen Zahnputzbecher. 
 
2.2.2.3.3 Begutachtungen nach §4 Asylbewerberleistungsgesetz 
Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 3 AsylbLG erfolgt eine Versorgung mit Zahnersatz nur, wenn dies im 
Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.  
Die Einzelfallprüfung wird ebenfalls durch den Kinder - und Jugendzahnärztlichen Dienst des 
Gesundheitsamtes durchgeführt. 
 
 
 
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
Notunterkünfte Grundschulen Kindergärten
Notunterkünfte
Grundschulen
Kindergärten
Behandlungsbedarfe  bei den untersuchten Kindern 
und Jugendlichen im Zeitraum 01.01.2016 - 31.12.2016 
Gutachten nach § 4 AsylbLG

20 
 
2.2.2.4 Seiteneinsteigeruntersuchungen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes 
Alle schulpflichtigen Kinder werden vor Beginn des Schulbesuches von den Kinderärzten des 
Gesundheitsamtes untersucht (sog. „Seiteneinsteigende -Untersuchungen“). Um eine 
adäquate Beschulung jedes Kindes gewährleisten zu können orientiert sich die schulärztliche 
Untersuchung der Seiteneinsteigenden an einem landesweit abgestimmten Verfahren und 
umfasst folgende Punkte: Sehtest, Hörtest, Untersuchung des Stütz - und 
Bewegungsapparates, Untersuchung auf schulrelevante chronische, übertragbare und 
allergische Erkrankungen, Untersuchung des Entwicklungsstandes und der seelischen 
Gesundheit. Behinderungen werden unter Berücksichtigung der Schulrelevanz untersucht. 
Daneben erfolgt regelmäßig eine Überprüfung  des Impfstatus. Für alle Seiteneinsteigenden 
wird ein schulärztliches Gutachten erstellt. Bei auffälligen körperlichen Befunden werden die 
Kinder zur fachärztlichen Diagnostik und Therapie überwiesen. 
Diese Untersuchungen werde n außerdem einmal jährlich, in der Regel nach den 
Herbstferien, in den Internationalen Klassen der Berufskollegs durchgeführt. Diese Klassen 
werden von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen besucht, die grundsätzlich nicht mehr 
der Schulpflicht unterliegen. 
Entwicklung der durchgeführten Seiteneinsteigeruntersuchungen inkl. der Untersuchungen 
in den Internationalen Klassen: 
 
Jahr Anzahl 
2012 637 
2013 949 
2014 1304 
2015 2030 
2016  2824 
2017 (Januar) 134 
 
 
 
 
2.2.2.5 Beratungsleistungen des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes 
Insbesondere unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind häufig mit extremen Belastungen 
sowie traumatisierenden Erlebnissen im Herkunftsland, bei der Flucht, kultureller 
Entwurzelung sowie dem Verlust von vertrauten Bezugspe rsonen und der Familie 
konfrontiert worden.  
Ein frühzeitiges Erkennen und Anbahnen entsprechender Psychotherapien ist hierbei 
insbesondere notwendig, um Re -Traumatisierungen zu vermeiden und Integration zu 
ermöglichen. Ohne Beratungs - und Behandlungsangeb ote sind sonst hohe Risiken von 
weiter bestehenden Störungen, Erkrankungen oder Behinderungen zu erwarten. 
Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst war 2016 in 19 Kölner Flüchtlingsunterkünften 
beratend tätig. In der zur Zeit  größten Unterbringungseinrichtung Kölns (Herkulesstraße) 
bietet der Kinder - und Jugendpsychiatrische Dienst regelmäßig einmal monatlich eine 
Sprechstunde an. Darüber hinaus sucht der Kinder - und Jugendpsychiatrische Dienst auf 
konkrete Anfragen hin weitere Flüchtlingsunterkünfte des Stadtgebiets auf und wird dort vor 
Ort tätig. Diese Anfragen weisen derzeit eine steigende Tendenz auf.

21 
 
150 Kinder und Jugendliche und deren Familien wurden auf Anfrage aufgesucht und vor Ort 
beraten. Die Sozialarbeiter der Flü chtlingsunterkünfte stellten bei Verhaltensauffälligkeiten 
von Kindern und Jugendlichen den ersten Kontakt zur Beratungsstelle her. 
 
Nach telefonischer Ersteinschätzung werden für die Beratung unabhängige Sprachmittler mit 
Kenntnissen in zum Beispiel arabi sch, farsi, kurmanci organisiert. In gemeinsamen 
Gesprächen vor Ort wird der Bedarf an Unterstützung geklärt und die Eltern und 
Sozialarbeiter psychoedukativ beraten. Die notwendigen Maßnahmen werden in 
Kooperation mit den Kinderärzten des Kinder - und Juge ndgesundheitsdienstes  und bei 
Bedarf mit dem Jugend -/Sozial-/ und/oder Wohnungsamt besprochen und eingeleitet. In 
vielen Fällen ist eine Vermittlung zu einer spezialisierten psychotherapeutischen Behandlung 
notwendig. Die Behandlung mit Hilfe eines Dolmetschers stellt für alle Beteiligten eine große 
Herausforderung dar. Hierbei muss der Kinder - und Jugendpsychiatrische Dienst weiter 
vermitteln und für die initialen Behandlungstermine kultursensible Dolmetscher 
organisieren. Bei den meisten Familien ist so eine intensive und längerfristige Begleitung mit 
vielfachen Kontakten notwendig. 
 
2.2.2.6 Beratungsangebot der Abteilung Soziale Psychiatrie 
Im September/Oktober 2016 wurden gezielt alle ausschließlich oder überwiegend mit 
alleinreisenden Männern belegten  Einrich tungen besucht. Im Hinblick auf die beginnende 
Rückgabe der Turnhallen für den Schulsport und die Verlegung der Bewohner in andere 
Unterbringungen mit weniger oder gar keiner psychosozialen Betreuung wurde ausgehend 
von diesen Erfahrungen und denen aus dem  Projekt der kinder - und jugendärztlichen 
„Fachärztlichen Beratung in Flüchtlingsunterkünften“ ein Konzept für eine 
multiprofessionelle Clearingfunktion entwickelt und zum 19.01.2017 eingeführt.  
Unabhängig von eingehenden Meldungen über individuelle Auffälligkeiten oder Anfragen zur 
Notwendigkeit eines Umzugs werden die Einrichtungen besucht, deren Schließung 
bevorsteht und deren Bewohner umverteilt werden, um 
 ungeeignete Zuweisungen zu vermeiden 
 Kontakt zu Personen zu knüpfen, bei denen weiterer Hilfebedarf absehbar ist 
 Situationen zu klären, so lange noch ein leichter Zugang zu Sprachmittlern und 
Einschätzungen Dritter besteht 
Nach den Turnhallen werden Leichtbauhallen aufgesucht, in denen Personen für längere Zeit 
mit nur begrenzter Privatsphäre und Rück zugsmöglichkeit untergebracht sind sowie 
Einrichtungen, in denen vergleichbare Bedingungen herrschen. 
 
Sobald diese Schritte erfolgt sind, werden die sonstigen Einrichtungen angesprochen (sofern 
nicht bereits ein regelhafter Kontakt etabliert ist). Vorrang ig werden die Einrichtungen 
kontaktiert, bei denen bereits ein Bedarf bekannt geworden ist, sowie die, bei denen 
aufgrund der Größe ein Bedarf für regelhaft stattfindende Maßnahmen wahrscheinlich ist. 
Für die Betroffenen wird durch dieses Vorgehen ein Zuga ng zu psychiatrisch -
psychotherapeutischen Hilfen und gegebenenfalls anderen Unterbringungsformen eröffnet. 
Für Personen, bei denen im weiteren Verlauf ein hohes Risiko für das Auftreten eines 
Behandlungs- oder Unterstützungsbedarfes zu erwarten ist, wird e in qualifiziertes und 
gezieltes Follow-up durch bereits bekannte Personen ermöglicht.

22 
 
2.2.2.7 Ärztliche Begutachtung zur Unterbringung von Geflüchteten 
Seit Jahren nimmt das Gesundheitsamt zu ärztlichen Attesten der Geflüchteten aus 
fachlicher Sicht Stellung. Di e Übermittlung der Atteste erfolgt durch das Wohnungsamt. Die 
Fallzahl der Begutachtungen ist in den letzten Jahren stark steigend (siehe Grafik). Die 
Gutachtenaufträge werden federführend von dem amtsärztlichen Dienst und den Frühen 
Hilfen, je nach Einzel fall unter Hinzuziehung des Kinder - und Jugendärztlichen Dienstes und 
des Sozialpsychiatrischen Dienstes, bearbeitet. 
 
 
2.2.2.8 Sexuelle und reproduktive Gesundheit 
Das Projekt „Sexuelle und reproduktive Gesundheit von Flüchtlingen in Kölner Unterkünften“ 
verzahnt aufsuchende Arbeit mit den Regelangeboten im Gesundheits - und psychosozialen 
System. Aufgrund einer Förderung des Landes NRW finden  im Rahmen der aufsuchenden 
Arbeit Gruppenveranstaltungen und Beratungen im Setting (zum Beispiel in Unterkünften für 
Geflüchtete in Form von Treffen in Cafés oder Kursen) statt. 
Die Beratungen / Infoveranstaltungen befassen sich vor allem mit der Erklärun g relevanter 
Bereiche des deutschen Gesundheitssystems und der Familien - und Frauengesundheit. Die 
Schwerpunkte des Projekts liegen in den großen Themenbereichen geplante / ungeplante 
Schwangerschaft, Geburt, Verhütung, Prävention sexuell übertragbarer Kra nkheiten 
inklusive dem Humanen Immundefizienz -Virus (HIV) / Acquired Immune Deficiency 
Syndrome (Aids) und gegebenenfalls Sexualpädagogische Angebote für Jugendliche.  
Zielsetzung des Projekts ist es, die gesundheitliche Situation von Flüchtlingen, insbeso ndere 
im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit zu verbessern. Die Vermittlung von 
Basiswissen und grundlegende Kenntnisse des Gesundheitssystems sind  
Voraussetzung für einen selbstbestimmten Umgang mit Sexualität. 
Darüber hinaus wird angestre bt, dass Menschen mit Fluchthintergrund noch stärker in das 
Blickfeld von Schwangeren -/ psychosozialen Beratungsstellen genommen werden und dass 
die Themen rundum sexuelle und reproduktive Gesundheit angemessen in der 
Flüchtlingsarbeit berücksichtigt werde n. Eine weitere Zielsetzung ist die Verbesserung von 
Abläufen, zum Beispiel die Verringerung der Hürden für einen notwendigen Arztbesuch. Das 
Gesundheitsamt kooperiert mit Sprachmittlern und benutzt die Homepage www.zanzu.de 
der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung  um Informationen in der jeweiligen 
Erstsprache anbieten zu können. Weiterhin können Menschen mit Fluchthintergrund die 
Ärztliche Begutachtungen zur Frage des Umzuges im Auftrag des 
Wohnungsamtes                           Stand: 14.02.2017

23 
 
Homepage selbst aktiv nutzen um sich auch jenseits der Gruppenveranstaltung über 
individuelle Fragen zu informieren.  
Vor Ort werden zudem Verhütungsmittel wie Kondome ausgegeben. In diesem 
Zusammenhang erfolgt eine gezielte Aufklärung zu sexueller und reproduktiver Gesundheit. 
Gleichzeitig wird auch den Sozialarbeitenden vor Ort eine k urze Basisschulung zu den 
genannten Themen angeboten. Die Umsetzung wird flexibel an die Gegebenheiten vor Ort 
angepasst.  
Das Projekt startete Anfang November 2016 in Köln mit dem Ziel möglichst alle städtischen 
Notunterkünfte aufzusuchen und soll bis min destens Ende 2017 weitergeführt werden, da 
das Land NRW für diesen Zeitraum entsprechende Finanzmittel zur Verfügung gestellt hat. 
Die Besuche werden im Sinne einer Bedarfsanalyse in Kurzprotokollen anonymisiert 
dokumentiert. Gleichzeitig werden während de s Projektes die Bedarfe zur reproduktiven 
und sexuellen Gesundheit erhoben. Die Erfahrung zeigt, dass einzelne Angebote nicht 
genutzt werde (wie z.B. ein Schwangerencafé). Die Erkenntnisse aus dieser Bedarfsanalyse 
fließen direkt in die weitere Umsetzung des Projektes ein. 
 
2.2.2.9 Psychosoziale Betreuung 
Das Therapiezentrum für Folteropfer des Caritasverbandes Köln erhält seit Jahren eine 
institutionelle Förderung von derzeit ca. 37.000 € p.a. aus dem städtischen Haushalt. 
In 2015 wurde diese Förderung zur Verbesserung der psychosozialen Betreuung 
insbesondere der verstärkten Zuwanderung durch Geflüchtete über Das Integrationsbudget 
der Stadt Köln um 120.000 € auf ca. 157.000 € p.a. erhöht. 
 
2.3 Diversity 
2.3.1 Leitgedanke 
Die Stadt Köln setzt mit dem Leitgedanken Div ersity ein deutliches Zeichen für Vielfalt und 
stellt damit ihre positive Haltung und Bewusstsein in den Vordergrund. 
Menschen, die aus ihren Ländern flüchten, tun dies nicht nur aus unterschiedlichen Gründen 
und auf unterschiedlichen Wegen, sondern sind vor allem kein homogener Personenkreis. Es 
fliehen Familien, alleinerziehende Mütter und Väter, alleinstehende Frauen und Männer, 
Lebensältere und Jüngere, Menschen mit einer körperlichen und/oder geistigen 
Behinderung, mit unterschiedlichen Lebensentwürfen  und/oder sexueller Orientierung, mit 
und ohne Religionszugehörigkeit, aus unterschiedlichen sozialen Schichten und mit 
verschiedenem Bildungsstand.  
Die „Gruppe“ der Flüchtlinge ist in sich individuell und divers und muss als solche betrachtet 
werden. Die s muss von Beginn an bei der Unterbringung bis hin zu ihrem Weg in die 
schulische, berufliche und gesellschaftliche Integration ganzheitlich beachtet werden.  
Insbesondere bei der Unterbringung wird die vorhandene Heterogenität von geflüchteten 
Personen deutlich. Hier treffen zum Teil Menschen aufeinander, die im schlechtesten Fall vor 
Beginn ihrer Flucht Feinde im eigenen Land waren und vor Verfolgung und Unterdrückung 
fliehen mussten. Eine besonders kritische Situation, die bei wenig geeignetem Wohnraum 
nur schwerlich vermieden werden kann. 
 
Bisher liegen weder auf der Bundes - noch auf der Landes - und Kommunalebene Daten über 
die verschiedenen Bedarfe, die Geflüchtete mit sich bringen, vor. So wissen wir 
beispielsweise noch nicht, wie viele Personen von ei ner körperlichen und/oder geistigen 
Behinderung oder einem Trauma betroffen sind. Wir kennen auch keine Zahlen über den 
Personenkreis mit einem LSBTTI -Hintergrund ( Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Transsexuell,

24 
 
Transgender und Intersexuell). Aufgrund von statistischen Einschätzungen lässt sich sagen, dass 
ca. 5-10% der Bevöl kerung einen LSBTTI Hintergrund haben, somit lässt sich eine Quote für 
geflüchtete Personen, die hier in Deutschland / in Köln ankommen und leben, schätzen. 
Allerdings muss man davon ausgehen, dass diese Quote höher ist, da das Thema Homo- oder 
Transsexualität in vielen Ländern weiterhin tabuisiert wird oder Homo - oder Transsexuelle  
verfolgt werden. Folglich fliehen gerade aus diesem Personenkreis besonders viele 
Menschen. 
Ähnlich verhält es sich bei Menschen mit einer körperlichen und/oder geistigen 
Behinderung. Ende 2013 waren in Köln 87.606 Einwohnerinnen und Einwohner als 
schwerbehinderte Personen erfasst (8,4 %). Geht man davon aus, dass eine ähnliche Quote 
bei geflüchteten Menschen besteht, müssen entsprechend viele Angebote vorgehalten bzw. 
initiiert werden. 
Aus diesem Grund ist es wichtig, dass ein besonderer Blick auf die besonders 
schutzbedürftigen Personen gerichtet wird. In der EU -Aufnahmerichtlinie 2003/9/EG zählen 
hierzu Minderjährige, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Op fer von 
Menschenhandel, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit 
psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere 
Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben. 
In seiner Sitzun g am 10.09.2015 hat der Rat der Stadt Köln entschieden, für den 
Personenkreis der besonders Schutzbedürftigen, hierzu zählen neben den bereits 
aufgeführten Personen, im Sinne des Rates auch Personen mit einem LSBTTI -Hintergrund, 
zukünftig besondere Anstrengungen zu unternehmen. 
 
2.3.2 Aktuelle Themen 
Das  Themenfeld der besonders schutzbedürftigen Personen konnte durch die Fachtagung 
am 16.09.2016 „Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf“ in Kooperation mit dem Runden 
Tisch für Flüchtlingsfragen deutlich in den Mittelpunkt gerückt werden. In sieben 
verschiedenen Workshops wurden jeweils 5 Handlungsempfehlungen erarbeitet, die hier 
kurz dargestellt sind. Themen wie „Identifizierung/ Datenerhebung von Personen mit 
besonderem Schutzbedarf“ und Sensibilisierung/ Schulungsangebote für Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter sowie Ehrenamtliche in Flüchtlingsunterkünften und anderen Einrichtungen, 
wurden in allen sieben Workshopgruppen als zwingend notwendig erachtet.  
 
Die Ergebnisse dieser Workshops werden hier kurz dargestellt. Eine ausführliche Darstellung 
erfolgt durch eine eigene Mitteilung in die entsprechend Ausschüsse. 
 
Workshop 01: „Anforderungen an Schutzkonzepte für Minderjährige in 
Gemeinschaftseinrichtungen für Flüchtlinge“ 
 Empfehlungen 
1 Notunterkünfte ohne abgetrennte Wohnbereiche (insbesondere Turnhallen) sollten 
schnellstmöglich aufgelöst werden, in den weiteren Ausbauplanungen soll vom Konzept 
der „Leichtbauhallten „ Abstand genommen werden. 
2 Die durch die Arbeitsgruppe des runden Tisches für Flüchtlingsfragen erstellten 
„Mindeststandards“ sollen sofort dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werde. 
3 Bei der Personalausstattung in den Gemeinschaftseinrichtungen sollen pädagogische 
Fachkräfte als Ansprech- und Bezugspersonen zur Verfügung stehen. Dabei soll eine

25 
 
Erreichbarkeit auch in den Abendstunden gewährleistet sein. 
4 An die Betreuungsträger ist die Anforderung zu stellen, mit Inbetriebnahme einer neuen 
Einrichtung über ein Schutzkonzept zu verfügen. 
5 Es sind ausreichende Schutzplätze zu schaffen und Verfahrenswege und 
Zuständigkeiten zu klären, damit die Beschulung ohne Wartezeit erfolgen kann. 
 
Workshop 02: „Verfahrensberatung für UMF“ 
 Empfehlungen 
1 Identifizierung und Deckung individueller Bedürfnisse 
 
In der Stadt Köln soll ein Identifikationsinstrumentarium entwickelt und umgesetzt 
werden, um unbegleitete und begleitete minderjährige Flüchtlinge und ihre besonderen 
individuellen Bedürfnisse frühzeitig zu erkennen und den Stellen, die diese Bedürfnisse 
decken können, zuzuführen. 
Hierbei ist vorrangig das Wohl des Kindes zu berücksichtigen und für einen der 
körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung des Kindes 
angemessenen Lebensstandard zu sorgen. 
Minderjährige, die Opfer irgendeiner Form von Missbrauch, Vernachlässigung, 
Ausbeutung, Folter, grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung 
gewesen sind oder unter bewaffneten Konflikten gelitten haben, sollen zeitnah die 
erforderlichen  Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch nehmen können. Ihnen soll im 
Bedarfsfall eine geeignete psychologische Betreuung und eine qualifizierte Beratung 
angeboten werden. 
2 Unterbringung und Wohnung 
 
Für begleitete Kinder soll das Amt für Wohnungswesen im Rahmen eines 
Belegungsmanagements sicherstellen, dass bei der Unterbringung ihr Wohl und ihre 
Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden. 
Es soll auch konzeptionell sichergestellt werden, dass aufgrund von individuellen 
Bedarfen von UMF, insbesondere wenn bei ihnen weitere Kriterien für einen besonderen 
Schutzbedarf vorliegen, diese auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres in 
Einrichtungen der Jugendhilfe verbleiben.  
3 Unabhängige Beratung 
 
Die Stadt Köln soll systematisch dafür Sorge tragen, dass UMF a) frühzeitig und b) 
rechtzeitig vor Vollendung des 18. Lebensjahres das Angebot einer unabhängigen asyl- 
und aufenthaltsrechtlichen sowie einer unabhängigen Integrationsberatung in Anspruch 
nehmen können. Die hierfür vorgesehenen unabhängigen Beratungsstellen sind 
finanziell angemessen auszustatten. 
4 Vernetzungsstruktur 
 
In der Stadt Köln soll ein Netzwerk mit klaren Aufgaben und Zuständigkeiten bestehend 
aus relevanten Akteuren im Bereich der Arbeit mit UMF geschaffen werden. Dieses 
Netzwerk soll insbesondere auch eine Bestandsaufnahme der Lage der UMF in der 
Stadt Köln durchführen sowie thematische und konzeptionelle Arbeit leisten. 
 
5 Bildungs- und Qualifizierungsangebote  
 
Neben der Herausforderung, Schulplätze für alle in ausreichender Anzahl zur Verfügung 
zu stellen, sollen zusätzlich geeignete Bildungs- und Qualifizierungsangebote für Kinder 
und Jugendliche entwickelt und umgesetzt werden. 
Jugendlichen und jungen Erwachsenen soll die Möglichkeit zum Erreichen eines

26 
 
Schulabschlusses geschaffen werden.  
Das Projekt „Außerschulische Betreuung von Flüchtlingskindern durch Patinnen und 
Paten“ soll personell und finanziell ausgeweitet werden. 
 
Workshop 03: Geflüchtete Frauen – zum Zusammenhang zwischen 
geschlechtsspezifischen Gewalterfahrungen und besonderer „Schutzbedürftigkeit“ 
 Empfehlungen 
1 Die Verwaltung wird gebeten, für geflüchtete Frauen angemessene Räumlichkeiten in 
Form von geschützten Räumen sowohl für kurzfristige als auch für langfristige 
Unterbringungen vorhalten.  
Besondere Berücksichtigung sollen hierbei der Schutz der Privatsphäre und die gute und 
angstfreie Erreichbarkeit von Wohn- und geschlechtergetrennten Sanitär-Räumen finden. 
In Flüchtlingsunterkünften sind geschützte Räume für 4-Augen-Gespräche insbesondere 
für traumatisierte Frauen unverzichtbar. Es wird um eine Verankerung dieser 
spezifischen Bedarfe im Konzept „Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften“ gebeten. 
2  Die Verwaltung wird gebeten, ein besonderes Augenmerk auf den Informationsfluss 
bezüglich der besonderen Belange geflüchteter Frauen zu legen. 
Aufgrund der „doppelten Sprachlosigkeit“ geflüchteter Frauen – der Sprachbarriere und 
des Schweigens resultierend aus traumatischen Erlebnissen, benötigen diese Frauen 
deutlich mehr Unterstützung durch gute, schnelle Informationen, Berater*innen und 
Sprachmittler*innen. Notwendig ist hier eine bessere Vernetzung der 
Ansprechpartner*innen, die verstärkte Öffnung des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen 
für frauenspezifische Themen, eine Informationsplattform der Stadt Köln zu 
frauenspezifischen Themen und Netzwerken und Handlungsempfehlungen zum Umgang 
mit (häuslicher) Gewalt. 
3 Die Verwaltung wird gebeten, Frauen- und Trauma spezifische Fortbildungen für alle 
involvierten Berufsgruppen anzubieten. 
Besonders hingewiesen wird neben „Trauma-Sensibilisierung“ auch auf „Geschlechter-
Sensibilisierung“ und „Kultur-Sensibilisierung“ für ehrenamtliche Helfer*innen, 
Sozialarbeiter*innen, aber auch Mitarbeiter*Innen in anderen städt. Dienststellen. 
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Erarbeitung von definierten 
Qualitätsmerkmalen, klaren Verfahrensabläufen und Handlungsempfehlungen (z.B. zum 
Thema „Gewalt“). 
5 Die Verwaltung wird gebeten, eine oder ggf. mehrere Stellen für Frauenbeauftragte als 
Vermittlerin und Ansprechpartnerin für die Belange geflüchteter Frauen einzurichten. 
Denkbar wäre eine Anzahl solcher Stellen im Rahmen einer bestimmten Frauenquote je 
Flüchtlingsunterkunft. 
Workshop 04: Geflüchtete mit Behinderung 
 Empfehlungen 
1 Es soll ein Verfahren zur Ermittlung und Versorgung besonders schutzbedürftiger 
Flüchtlinge entwickelt und anwendet werden. Durch die frühzeitige Identifizierung 
betroffener Personen soll ihre gesundheitliche Versorgung schnellstmöglich eingeleitet 
und schwerwiegende Chronifizierungen von Krankheitsbildern vermieden werden. 
2 Die Stadtverwaltung verschafft sich einen Überblick über die Barrierefreiheit der 
bestehenden Flüchtlingsunterkünfte und belegt die barrierefreien / -armen Unterkünfte 
gezielt mit Flüchtlingen, die auf diese Unterkünfte angewiesen sind. 
3 Standardisiertes Verfahren für die Koordination des Umzugsmanagements. 
4 Das über das „Netzwerk für Flüchtlinge mit Behinderung“ angeregte und im

27 
 
Bürgerzentrum Deutz und darüber hinaus auch im Zentrum für selbstbestimmtes Leben 
(ZsL) angewandte „Peer Counceling“ (Menschen mit Behinderung beraten Menschen mit 
Behinderung / Geflüchtete beraten Geflüchtete) soll fortgesetzt und gestärkt werden. 
5 Adaption des Berliner Netzwerkes für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge 
 
 
Workshop 05: Geflüchtete mit psychischen Belastungen/ Traumaerfahrungen 
 Empfehlungen 
1 Transparente Ansprechpartner 
 
Die Ansprechpartner vor Ort müssen für alle vor Ort Lebenden und Tätigen bekannt sein. 
Hierzu zählen insbesondere Kultur - und Sprachmittler, psychosoziale und 
Notfallansprechpartner in bedarfsdeckender Anzahl, aber auch feste Ansprechpartner zu 
bestimmten Fragestellungen für das Personal. Wichtig ist es, dass zum Beispiel in 
Heimen nicht nur der Sicherheitsdienst nachts ansprechbar ist, sondern auch 
Fachpersonal, insbesondere für den Kre is der traumatisierten Geflüchteten. Unabhängig 
von der Unterbringung in Heimen ist das gleiche Angebot an Ansprechpartnern und der 
Zugang zu diesen auch für anderweitig Unterbrachte sicherzustellen. 
Informationsveranstaltungen, Flyer und Aushänge in versc hiedenen (Mutter -)Sprachen 
sind eine Möglichkeit zur Aufklärung über das vorhandene Angebot und wie hierauf 
zugegriffen werden kann. 
2 Vernetzung 
 
Eine Vernetzung aller im Hilfesystem Tätigen ist wünschenswert. Hierfür bedarf es der 
Schaffung entsprechend er Strukturen inklusive Steuerung und Koordinierung. Der 
Informationsfluss muss stadtweit gleich laufen. Standards müssen geschaffen werden. 
Wichtig ist, dass alle unterschiedlichen Unterbringungskonzepte mit berücksichtigt und 
eingebunden werden und auch eine Strategie für die Nachbetreuung über die Zeit des 
Aufnahmeverfahrens/Asylverfahrens hinaus besteht. 
3 Identifikation 
 
Zur Identifikation der Zielgruppe ist es notwendig, ausreichend Struktur in Qualität wie 
Quantität zu haben; mehr hierzu in den spezifischen Handlungsempfehlungen weiter 
unten. 
Hierzu zählen Fach- und Clearingstellen(unabhängig vom Aufnahme und Asylverfahren), 
ambulante Anlaufstellen, regelmäßige Therapeutengespräche/Angebote, 
Einzelfallkonferenzen, Beibehaltung räumlicher Bezüge, Abbau von 
Kommunikationsschwierigkeiten durch verbesserte Verständigung und Lösung von 
Sprachbarrieren. 
Infoveranstaltungen und Fragebögen in den unterschiedlichen (Herkunfts-)Sprachen 
können ein weiterer Ansatz sein, über die Thematik Traumatisierung und 
Hilfsmöglichkeiten zu informieren und eine Identifikation erleichtern bzw. auch die 
Zielgruppe selbst aufklären. 
 
4 Quantität 
 
Unter der Handlungsempfehlung der Quantität wird verstanden, dass bereits bestehende 
themenspezifische Angebote bedarfsdeckend a usgeweitet werden, aber auch neue 
Instrumente bedarfsdeckend eingeführt werden. Das können unter anderem eine 
ausreichende Ausstattung mit Personal und Räumen, aber auch beispielsweise eine 
ausreichende Anzahl von Therapiemöglichkeiten und der Zugang zu so lchen und 
anderweitigen Diensten sein.

28 
 
5 Qualität 
 
Die Handlungsempfehlung Qualität ist differenziert zu betrachten. Einerseits bezieht sich 
der Aspekt auf die Geflüchteten selbst, andererseits auf die hauptamtlichen wie 
ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die in diesem Themenbereich unterwegs sind. 
Hauptamtliche Mitarbeitende müssen ausreichend für die Thematik aus - und fortgebildet 
sein/werden. Für Ehrenamtliche mehr (teils niederschwellige) Qualifizierungen 
wünschenswert. Die Gruppe der Geflüchteten wird bis lang außer Acht gelassen. Hier 
liegt eine wertvolle Ressource, die genutzt werden kann. Durch Empowerment Stärkung 
der Selbsthilfe und Selbstorganisation fördern. Geflüchtete wertschätzend mit einbinden 
und qualifizieren. Ein Instrument hierzu könnten in e inem ersten Schritt 
Infoveranstaltungen in den jeweiligen (Herkunfts-) Sprachen sein oder auch Fragebögen, 
um Interesse, Fähigkeiten und Möglichkeiten zu eruieren. Wichtig ist es insbesondere, 
bestehende räumliche und soziale Bezüge zu erhalten, was jedoch  einer Schaffung von 
positiven Kontrasten nicht widerspricht. 
Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung und Sensibilisierung der Beteiligten, aber auch der 
Gesamtbevölkerung über die Diversität der Geflüchteten ist ein weiterer Punkt, der mit 
dazu beiträgt, die einzelnen Schutzbedarfe zu erkennen und mit ihnen umzugehen. 
 
 
Workshop 06: Menschen mit LSBTTI-Hintergrund: Sicheres Wohnen – von der Theorie 
zur Umsetzung am Beispiel einer schwulen Wohngemeinschaft in Hannover 
 Empfehlungen 
1 Sicherer Raum:  
Es sollen Schulungsangebote entwickelt werden. Alle Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeitern, die mit den Geflüchteten arbeiten, sollen an den 
Fortbildungsmaßnahmen, die speziell auch die Bedürfnisse des Personenkreises 
LSBTTI berücksichtigen, teilnehmen.  
2 Anonyme sichere Unterkunft:  
Den Geflüchteten aus dem Personenkreis der LGBTI sollen anonyme, dezentrale 
Wohneinheiten angeboten werden. Es gibt bereits ein Wohnprojekt beim Sozialdienst 
Katholischer Männer (SKM) für 5 Personen, weitere Wohneinheiten sollen in Kürze 
zur Verfügung stehen. Die Umsetzung wurde bereits in der StadtAG LST am 
15.12.2016 erläutert und durch eine Pressemitteilung der Stadt Köln veröffentlicht. 
3 Kompetenter Betreuungs-Verein:  
Die LGBTI-Geflüchteten sollen kompetent betreut werden. Dazu arbeitet die 
Verwaltung eng mit den Organisationen der LGBTI-Community zusammen. Es gibt 
bereits einen runden Tisch bei 56, an dem Aidshilfe Köln, Rubicon e.V, Rainbow-
Refugees und die Fachstelle für LST mitwirken. 
4 Sensibilisierte Ansprechpartner:  
Bei der Stadt Köln sollte eine Stelle für sensibilisierte Ansprechpartner eingerichtet 
werden, die die Bedürfnisse der LGBTI-Geflüchteten kennt und diese bei Problemen 
unterstützt. Nach Wunsch des Workshops sollte diese bei der Fachstelle für LST 
angesiedelt werden. 
5 Gesamtkonzept Stadt Köln:  
Es soll ein Gesamtkonzept der Stadt Köln für alle besonders schutzbedürftigen 
Geflüchteten entwickelt werden. Damit können die einzelnen Gruppen nicht mehr 
gegeneinander ausgespielt werden. Das Konzept soll als Richtschnur für alle 
besonders Schutzbedürftigen gelten. 
 
 
Workshop 07: Schwangere und Neugeborene in Flüchtlingsunterkünften

29 
 
 Empfehlungen 
1 Feststellung der Schutzbedürftigkeit: 
die Mindeststandards verpflichten zur Prüfung des besonderen Schutzbedarfes. 
Im Falle von Schwangeren bedarf es eines systematischen Vorgehens zur Identifikation: 
1. Sehen 
2. Hören 
3. Screening (Schwangerschaftstest) auf freiwilliger Basis für jede Frau zugänglich und 
kostenfrei möglich. 
 
Bei Neugeborenen handelt es sich definitionsgemäß um ein Kind nach der Geburt bis zu 
einem Alter von 4 Wochen. Sie haben aufgrund ihres Alter und ihrer erhöhte 
Vulnerabilität auch ohne Prüfung einen besonderen Schutzbedarf. Hier bedarf es 
keinerlei besonderer Instrumente zur Identifikation. 
2 Verabschiedung der Mindeststandards: 
In der 2.Handlungsempfehlung wird ausdrücklich empfohlen sich bezüglich der 
Ansprüche an den Belegungsbedarf und dem damit verbundenen 
Belegungsmanagement an den verabschiedeten Mindeststandards zu orientieren bzw. 
diese umzusetzen  
- Hauptziel: keine Unterbringung von Schwangeren oder  
  Familien mit Neugeborenen in Notunterkünften 
- alternativ: Wahrung der Privatsphäre (Rückzugsraum in NU), 
  Erhöhung des Betreuungsschlüssels, Personalausstattung  
  verbessern (Hebammen, Kinderkrankenschwestern),  
  selbstbestimmtes Kochen für Schwangere ermöglichen 
3 Abgeschlossene Wohneinheiten: 
Darunter wird verstanden, dass es sich hierbei um die einzige Alternative zur Deckung 
des Schutzbedarfes handelt 
4 Personal/Rahmenbedingungen: 
Hier ist gemeint, das ausreichend Personal zur Verfügung stehen bzw. die 
Rahmenbedingungen es ermöglichen sollten, dass 
- Dolmetscherdienste gewährleisten sind,  
- Gynäkologen sowie Hebammen für die Vor- und Nachsorge  
  der Schwangeren zur Verfügung stehen , 
- Geburtskliniken und Kinderärzte (kurze Wege, gute  
   Erreichbarkeit, Gewährleistung der Vorsorge-  
   untersuchungen), 
- Schwangerenberatung und Geburtsvorbereitungskurse sowie 
- Beratung in rechtlichen Fragen rund um und nach der Geburt  
  ermöglicht werden 
5 Dolmetscher/Aufklärungsarbeit/Supervision: 
Hierunter wird verstanden, dass der Übersetzungspool der Stadt, der Video-Dolmetscher 
oder auch andere Dolmetscherdienste stärker genutzt bzw. ausgebaut werden sollten. 
Zudem gibt es einen großen Bedarf an Aufklärungsarbeit z. Bsp. im Bereich Sexualität, 
Verhütung und gynäkologischen Fragen. Es sollte angestrebt werden 
betreiberunabhängig eine externe Beschwerdestelle mit fachlicher Expertise zu 
implementieren und eine Möglichkeit der Supervision gegeben werden. 
 
Im Bereich Geflüchtete mit LSBTTI Hintergrund: 
Im Sommer 2016 wurde eine Arbeitsgruppe von Mitgliedern der LSB TTI-Community mit Amt 
für Wohnungswesen und Fachstelle für Lesben, Schwule und Transgender gebildet, die in 
regelmäßigen Treffen eine Strategie für geflüchtete Personen aus dem Personenkreis der 
Lesben, Schwulen, Bi -, Trans - und Intersexuellen entwickelt . In der Arbeitsgruppe sind

30 
 
Rubicon e.V., Aidshilfe Köln, Rainbow -Refugees Cologne und der SKM sowie die genannten 
städtischen Dienststellen tätig. 
 
In der Sitzung der StadtAG LST am 15.12.2016 informierte das Amt für Wohnungswesen 
darüber, dass die Stadt nu n spezielle Wohneinheiten für Geflüchtete bereitstellen kann, die 
dem Personenkreis der Lesben, Schwulen, Bi -, Trans - und Intersexuellen angehören. Die 
ersten fünf Plätze in einem Gebäude, das vom Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) 
betreut wird, konnte n bereits bezogen werden. Weitere Wohneinheiten werden folgen: In 
Kürze können zwei Wohngemeinschaften für 3 -6 Personen zur Verfügung gestellt werden. 
Darüber hinaus wird die Stadt ein Gebäude einrichten, in dem bis zu 20 Geflüchtete in 
kleineren Wohngruppen zusammen leben.  
 
Einvernehmen gibt es auch im Hinblick darauf, Personen, die mit den Geflüchteten arbeiten, 
besonders zu schulen. Dies betrifft nicht nur die sozialarbeiterisch - und pädagogisch tätigen 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Woh nungswesen. Die für Anti-Gewaltarbeit 
im Verein rubicon Tätigen planen eine Veranstaltung für Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler. 
Zudem soll ein Arbeitskreis aller Organisationen der Community eingerichtet werden, die 
sich mit Migration und Flucht befassen, um die größtmögliche Vernetzung in der Begleitung 
und Beratung von Geflüchteten zu erreichen und Synergieeffekte zu nutzen. Die Personen, 
die mit den Geflüchteten arbeiten, sollen besonders geschult werden. 
 
3 Integrationspolitische Handlungsfelder 
3.1 Sprache und Bildung 
 
3.1.1 Leitgedanke 
Neben der Wohnsituation stellt insbesondere die Erfüllung der Schulpflicht für Kinder und 
Jugendliche , die ohne oder nur mit rudimentären Deutschkenntnissen nach Deutschland 
kommen und darüber hinaus in manchen Fällen noch nicht al phabetisiert sind, eine 
besondere Herausforderung dar. Für diese Schülergruppe werden in der Regel 
Vorbereitungsklassen gebildet. Zwar gilt auch für diese Schülerinnen und Schüler der 
Gedanke der Inklusion. Dennoch ist es derzeit noch in vielen Fällen erfo rderlich, sie zunächst 
in diesen Klassen sprachlich besonders zu fördern.  
 
Vor dem Hintergrund steigender Bedarfszahlen sind die Schulen verpflichtet, ihren Beitrag zu 
leisten, um zugewanderten Schülerinnen und Schülern einen Einstieg in das deutsche 
Schulsystem zu ermöglichen. Um die Beschulung von schulpflichtigen Zuwanderern 
weiterhin sicher zu stellen, ist es erforderlich an so vielen Schulstandorten wie möglich bis zu 
zwei Klassenräume für eine Vorbereitungsklasse vorzuhalten. In einigen Schulen w urden 
mittlerweile bereits mehr al zwei Vorbereitungsklassen gebildet. 
 
Sobald Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter aus dem Ausland nach Köln kommen 
und dort mit Wohnsitz gemeldet werden, erhält die Fachverwaltung eine entsprechende 
Information durch das Einwohnermeldewesen. Die Eltern werden dann schriftlich 
aufgefordert, ihr Kind an einer Schule anzumelden oder – falls das Kind keine ausreichenden 
Deutschkenntnisse besitzt – eine Beratung im Kommunalen Integrationszentrum 
wahrzunehmen, damit im nächsten Schritt eine Zuweisung durch das Schulamt für die Stadt 
Köln in eine Vorbereitungsklasse erfolgen kann. Zudem ist eine Schuleingangsuntersuchung 
erforderlich.

31 
 
Unerlaubt eingereiste Flüchtlinge, die in einer der Notaufnahmen untergebracht sind, 
werden erst dann in Köln angemeldet, wenn sie Köln durch die Bezirksregierung Arnsberg 
zugewiesen werden. Erst dann greift für diese Kinder auch die Schulpflicht. Auch Kinder in 
Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes sind nicht schulpflichtig. 
 
In Köln besteh en Vorbereitungsklassen in allen Schulformen. Allerdings ist die Einrichtung 
dieser Klassen gekoppelt an die Bewilligung von Integrationsstellen. Das Land NRW stellt 
laufend bedarfsgerecht Lehrerstellen bereit.  
Die Vorbereitungsklassen sind vielfach sehr heterogen zusammengesetzt mit sehr 
unterschiedlichen Bildungsbiografien und verschiedenen Altersgruppen. Die Schülerinnen 
und Schüler kommen im Schuljahr laufend hinzu. Eine Vielzahl der Kinder und Jugendlichen 
im Seiteneinstieg und deren Eltern sind traum atisiert. Auch dies wirkt sich auf den 
Schulalltag und auf den Zugang der Betroffenen zu Bildung aus. 
 
Kinder und Jugendliche in den Vorbereitungsklassen und deren Familien benötigen vielfach 
außerunterrichtliche und außerschulische Betreuung und Unterstützung.  
 
Eine unterjährige Aufnahme und außerunterrichtliche Betreuung in der OGS ist mittlerweile 
möglich, soweit Platzkapazitäten bestehen, zudem erhalten die OGS -Träger soweit 
bestimmte Kriterien erfüllt sind, zusätzliche Fördermittel für diese Kinder du rch das Land. 
Viele Kinder und Jugendliche benötigen auch eine intensive sozialpädagogische Begleitung. 
Der weitere Einsatz von Schulsozialarbeitern an den besonders betroffenen Schulen ist 
daher unabdingbar. Derzeit haben allerdings nicht alle Schulen mit  Vorbereitungsklassen 
Schulsozialarbeiterstellen. 
 
Zur Verbesserung der Situation werden auch eine Reihe von Projekten zur Sprachförderung 
und zur außerschulischen Betreuung durch das Kommunale Integrationszentrum, 
Schulaufsicht und Schulträger unterstützt. 
 
 
 
 
 
 
 
3.1.2 Aktuelle Themen 
3.1.2.1 Primarstufe und Sekundarstufe I 
Nachfolgendes Zahlenwerk umfasst alle aus dem Ausland zugereisten Kinder und 
Jugendliche. Flüchtlinge machen derzeit rd. 75% der zugereisten Kinder und Jugendlichen 
aus. 
 
Anzahl der Vorbereitungsklassen (und Plätze in Einzelintegration) zum Stand 30.06.2016: 
 
Primarstufe  69 Vorbereitungsklassen und rd. 400 Plätze in Einzelintegration 
Sekundarstufe I 112 Vorbereitungsklassen (inkl. zentrale Vorbereitungsklassen in Kalk 
und Sülz) 
 
Gesamt: 181 Vorbereitungsklassen

32 
 
Der Schulträger hat zusammen mit der Schulaufsicht die Zahl der Vorbereitungsklassen 
kontinuierlich erhöht, um ausreichend Plätze zu schaffen. In den letzten drei Schuljahren 
wurden rund 5.100 Seiteneinsteiger mit Sc hulplätzen versorgt, davon alleine 2.764 im 
letzten Schuljahr. Die Zahl der bisher im aktuellen Schuljahr vorgenommen Zuweisungen 
bewegt sich ebenfalls auf hohem Niveau.  Vor diesem Hintergrund wird es zunehmend 
schwieriger ausreichend und bedarfsgerecht ne ue Vorbereitungsklassen im v orhandenen 
Baubestand einzurichten. 
 
Aktuell können für 106 schulpflichtige Sek I -Schüler/-innen (Stand 01.02.2017) keine Plätze 
für das laufende Schuljahr mehr angeboten werden. Diese stehen auf der Warteliste für 
einen Schulplatz.  
 
Vor dem Hintergrund, dass für das laufende aber auch für das neue Schuljahr dringend 
weitere Klassen benötigt werden, wurden alle rund 270 städtische Schulgebäude nochmals 
auf letzte Raumreserven hin überprüft. Parallel werden auch alternative 
Unterbringungsmöglichkeiten, wie die Nutzung von Räumen in Jugendeinrichtungen oder 
die Zwischennutzung von vorübergehend leerstehenden Schulg ebäuden sowie die 
Aufstellung von Containern geprüft bzw. bereits realisiert. Dies erfolgt in enger Abstimmung 
mit der Bezirksregierung Köln, die die zusätzlichen Lehrkräfte für die neuen 
Vorbereitungsklassen stellen muss. 
 
 
Anzahl der neuen Zuweisungen im laufenden Schuljahr:  
1.336 Zuweisungen (1.8.2016 bis 01.02.2017) 
 
Anzahl der Zuweisungen für sog. Wechsler , die aufgrund von Umzügen, Wechsel von Primar - 
in Sekundarstufe u.ä. Gründen während des laufenden Besuchs von Vorbereitungsklassen 
notwendig wurden (1.08.2016 bis 01.02.2017): 634 Zuweisungen 
 
Die Anzahl der Wechsler soll durch ein intelligentes Belegungsmanagement künftig 
möglichst gering gehalten werden.  
 
Anzahl der Schulplatzangebote für zugereiste Schulneulinge zum Schuljahr 16/17 bis jetzt:  
295 Plätze 
 
3.1.2.2 Sekundarstufe II 
Im Schuljahr 2014/15 wurden 278 Jugendliche in Internationalen Förderklassen (IFKs) an 
Berufskollegs beschult, sukzessive und deutlich wurde zum 1.12.2016 auf über 900 Plätze in 
50 Klassen zuzüglich 2 Teilzeit IFK ausgebaut. Die Aufnahme in IFK bzw. in „ Fit für Mehr“-
Klassen erfolgt seit Kurzem auch unterjährig. 
 
Aktuelle Projekte 
1. Außerschulische Betreuung von Flüchtlingskindern durch ehrenamtliche Patinnen 
und Paten 
Projektverantwortliche: Kölner Freiwilligenagentur und Kölner Flüchtlingsrat 
Projektlaufzeit: 1.5.2014 bis 30.4.2018 
Aktueller Stand:

33 
 
Das Projekt wird sehr erfolgreich durchgeführt. Sowohl die 
Qualifizierungsmaßnahmen für das Ehrenamt als auch die Integration der Kinder 
haben sich im Projekt bewährt. Aufgrund der hohen Akzeptanz und Nachfrage 
wurden bereits einige der Patenrunden vorgezogen. Eine Verstetigung des Projekt es 
soll geprüft werden. 
 
 
2. Projekt „Paten für jugendliche Flüchtlinge“des Vereins Ceno e.V. 
Pat*innen nach der Erwerbs- oder Familienphase unterstützen und begleiten für 2 bis 
3 Jahre Jugendliche mit Fluchtgeschichte bei ihrem „Ankommen“ in Deutschland. Sie  
unterstützen die Jugendlichen u. A. beim Erlernen der Sprache, bei der Orientierung 
in schulischen Belangen und im neuen Schulsystem und entwickeln mit ihnen eine 
Zukunftsperspektive. Das Projekt wird seit Dezember 2015 auf- bzw. ausgebaut. 
 
3. Prompt! Projekt der Uni Köln (in Kooperation mit dem Schulamt für die Stadt Köln) 
Laufzeit: seit Mai 2014 
Seit dem Wintersemester 2015/16 wird das Projekt nicht mehr nur in der 
Herkulesstraße, die einst größte Notunterkunft in Köln angeboten, sondern umfasst 
weitere vier Kölner und eine Düsseldorfer Notunterkunft. Denn es steigt nicht nur der 
Bedarf an ausgebildeten SprachförderlehrerInnen in den Notunterkünften, sondern 
auch bei Lehramtsstudierenden findet dieses Projekt großen Anklang. 
 Aktuelle Informationen finden Sie hier: 
http://zfl.uni-koeln.de/prompt.html?&L=0 
4. Projekt „ Angle Dikhas“ des Rom e.V. 
Bis Ende 2018 setzt der Rom e.V. mit ESF -Förderung 3 Fachkräfte als 
„Integrationslotsen“ und Begleiter/innen ein  für Kinder und Jugendliche und ihre 
Familien, sowie als Kooperationspartner von schulischen Institutionen, 
Bildungsträgern, Trägern und Institutionen der Jugendhilfe u.a.. Insbesondere für 
Schüler/innen aus Roma - Zuwanderfamilien bieten sie Unterstützung an z.B. als 
Mediator/innen und Übersetzer und sozialpädagogische Begleitung. 
 
5. Landesprogramm „Fit für Mehr“ 
Seit 1.2.2017 können in einem noch nicht geregelten Verfahren 16 -25 Jährige Neu 
Zugewanderte ohne ausreichende Deutsch -Sprachkenntnisse unterjährig jeweils am 
1.8., 1.11., 1.2. und 1.5. eines Jahres in„ Fit für Mehr“(FfM) -Klassen einsteigen.  
Die Jugendlichen, die bei Einstieg einen Anspruch auf Beschulung in einer IFK haben 
(noch keine 18 Jahre alt sind), können nach Besuch einer FfM zum 
Schuljahreswechsel in eine IFK übergehen. 
Für die über 18- Jährigen braucht es andere Übergänge in (Aus-)Bildung oder Beruf. 
 
3.1.2.3 Angebote des kommunalen Integrationszentrums im Bereich Schule 
Die Angebote des KI – vielfach gemeinsam mit Kooperationspartnern - orientieren sich zum 
einen an den Zielen der interkulturellen Schulentwicklung, zum anderen an aktuellen 
Bedarfen der Schulen.  
1. Initiierung von Bildungsangeboten in Kooperation  mit verschiedenen Akteuren für 
Jugendliche im Sek II-Bereich 
2. Angebote mit dem Ziel, die Wil lkommens- und Anerkennungskultur in Schule und 
Schulumfeld zu verbessern und die  interkulturelle Schulentwicklung zu fördern.:

34 
 
3. Angebote mit dem Ziel der Steigerung der Sprachkompetenz  
4. Angebote mit dem Ziel der Stärkung interkultureller Kompetenz  
5. Angebote, mit denen das KI auf Bedarfe von Lehrkräften, Schulsozialarbeiter*innen 
und Eltern reagiert hat wie z.B. regelmäßige Vernetzungstreffen 
6. Angebote des Zentrums für Mehrsprachigkeit und Integration (ZMI) wie z.B. 
Fachtagungen und Fortbildungen  
 
3.1.2.4 Einsatz von Sprach- und Integrationsmittler*innen 
Das Interkulturelle Maßnahmenprogramm der Stadt Köln sieht die Einrichtung eines 
gesamtstädtischen Budgets zum Einsatz von Sprach - und Integrationsmittler*innen vor. Aus 
dem Integrationsbudget wird seit End e 2015 jährlich 200.000 € für diesen Zweck zur 
Verfügung gestellt. Kölner Schulen, städtische Kitas und städtische Dienststellen können auf 
diese Unterstützung in besonders komplexen und/oder kultursensiblen Angelegenheiten 
zugreifen. Dieser Dienst wird zunehmend gerne in Anspruch genommen. 
 
3.1.2.5 Angebote im Bereich kulturelle Bildung 
Das Amt für Schulentwicklung fördert im Rahmen des Landesprogramms „Kulturrucksack 
NRW“ Projekte der kulturellen Bildung. Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche im Alter von 
10 bis 14 Jahren. Seit Ende 2013 gibt es auch spezielle Angebote für geflüchtete Kinder und 
Jugendliche, die den Integrationsprozess ohne die Aufgabe der eigenen kulturellen Identität 
wirksam unterstützen sollen. In unterschiedlichen Sparten und durch vielfältig e Ansätze sind 
Annäherung und gegenseitige Auseinandersetzung von Kindern und Jugendlichen möglich 
und gewünscht. Die künstlerischen Aktivitäten fördern den Austausch mit hier bereits 
lebenden Kindern und Jugendlichen und somit das Finden von Gemeinsamkeit en. Dadurch 
entwickelt sich das Erleben kultureller Unterschiede nicht zur unüberwindbaren Barriere. 
Vielmehr entsteht die Bereitschaft eines bereichernden gesellschaftlichen Miteinanders. 
 
Nach derzeitigem Stand werden 2017 voraussichtlich 10 Projekte mit  einem Fördervolumen 
von 47.883,04 € mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen durchgeführt werden können. 
Die Projektanzahl wird sich im Laufe der nächsten Monate höchstwahrscheinlich noch 
erhöhen, da das Gesamtfördervolumen bisher nicht ausgeschöpft wurd e und weitere 
Anträge auf Förderung eingereicht werden können.“ 
 
Förderung bürgerschaftlicher Musikprojekte durch den Landesmusikrat NRW 
Der Landesmusikrat NRW fördert bereits mit dritter Ausschreibung Musikprojekte mit 
Geflüchteten in ganz NRW. Auch in Kö ln haben 2016 e ine Vielzahl an  Vereinen und 
Initiativen Fördermittel beantragt, um gemeinsam mit Flüchtlingen zu musizieren. So 
wurden in Köln -Porz Eltern -Kind-Angebote geschaffen, in de nen ein wöchentliches 
Musikangebot für Eltern mit Kindern von 2 -6 Jahr en angeboten wurde. Gefördert wurde 
auch die Gründung einer Singgruppe in Flüchtlingsheimen für Frauen – angestoßen durch 
das Internationale Netzwerk zur Förderung des Singens in Gesundheitseinrichtungen, Köln.  
Die Förderprojekte reichen von diversen Musi kangeboten als Integration in den Schulalltag 
bis hin zum Seniorenangebot „Spielbar meets Refugees“, in dem Musiker des Ensembles 
Musikfabrik Flüchtlinge und Senioren zusammen bringen, um gemeinsam einfache Stücke 
der Neuen Musik zu spielen.

35 
 
3.1.2.6 Sicherstellung des Schulsports trotz Nutzung von Turnhallen zur Unterbringung 
Derzeit sind weiterhin 1 5 Turnhallen belegt. Weitere 4 Turnhallen sind bereits geräumt und 
werden zurückgebaut. Das Amt für Schulentwicklung bietet den betroffenen Schulen 
Ausweichmöglichkeiten für den Schulsport an. Es werden freie Hallenzeiten der umliegenden 
Schulen genutzt. Außerdem erfolgen Anmietungen bei externen Sportstätten, wie zum 
Beispiel in Kletterhallen, Boulderhallen, Soccer - und Badmintonhallen. Darüber hinaus 
werden Sportaktionswochen angeboten.  
 
Für den Transport von Schülerinnen und Schülern mit Bussen zu Sportstätten, die nicht 
fußläufig oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind, können Schulbusse  zur 
Verfügung gestellt werden. Die Maßnahmen können in vielen Fällen nicht mehr den 
Mindestanforderungen des Schulsports genügen.  
 
Die Verwaltung hat eine Rangfolge für die Freigabe von Turnhallen entwickelt (siehe 2.1.2.5). 
und setzt diese weiterhin um. Wie schnell Turnhallen wieder f ür den Schulsport freigegeben 
werden können, nachdem die Belegung mit Flüchtlingen beendet wurde, hängt vom Umfang 
der Rückbauarbeiten ab. Dies gilt es für jeden Einzelfall gesondert zu ermitteln. 
 
3.2 Weiterbildung und Förderung 
3.2.1 Leitgedanke 
Die Volkshochschule Köln ist nicht zuletzt dank ihres vielfältigen Weiterbildungsangebots ein 
kompetenter und wichtiger Akteur im Prozess der gesellschaftlichen Integration. Ihr Handeln 
zielt stets auch auf die Förderung und Weiterentwicklung der Kölner Stadtgesellschaft. E s 
geht um eine interkulturelle und inklusive Gesellschaft, deren Mitglieder Vielfalt als Stärke 
und Chance begreifen - um eine Gesellschaft, in der es normal ist, verschieden zu sein.  
Die VHS beteiligt sich in vielfacher Weise an diesem fortwährenden Proz ess - insbesondere 
mit ihrem Angebot im Programmsegment Sprachen sowie im Bereich „Mensch – 
Gesellschaft – Politik“. Denn das Erlernen der Landessprache durch die zugewanderten 
Menschen ist für eine dauerhafte Integration ebenso unerlässlich wie die Teilha be am 
gesellschaftlichen Leben der einheimischen Bevölkerung. Bewährt haben sich insbesondere 
die zahlreichen und differenzierten VHS -Angebote in den Bereichen Alphabetisierung, 
Deutsch als Fremdsprache und Interkulturelle Bildung.  
Fakt ist: Integration i st ein Prozess, der über mehrere Phasen verläuft. Sprachkurse und 
Alltagsorientierung sind dabei die ersten Stadien. Zentraler Baustein ist die Sprache – ohne 
Sprache ist Integration nicht möglich. Gelungene Integration benötigt aber ebenso den 
Bezug zum L ebensumfeld, die Vermittlung der Sprache in erlebbaren Situationen, Anlässen 
zur Anwendung sowie eine Verstehen der gesellschaftlichen Zusammenhänge.  
Die qualifizierten Integrationsdienstleistungen der VHS werden von Migrantinnen und 
Migranten seit vielen  Jahren hervorragend angenommen. Mit einem speziell 
ausgearbeiteten Programm fördert die VHS den Spracherwerb, Kommunikation und 
Verständigung sowie darüber hinaus die Bereitschaft und Fähigkeit zur Integration und 
Partizipation in unserer Gesellschaft. Ein breites Netzwerk auf kommunaler Ebene trägt dazu 
bei, diese Ziele zu verwirklichen und dauerhaft zu sichern.  
Mit ihrer Erfahrung, ihrer Kompetenz und ihrem wohnortnahen Angebot ist die VHS zugleich 
ein gefragter Partner für verschiedene Akteure im Netzwerk der Kölner Integrationspolitik.

36 
 
3.2.2 Aktuelle Themen 
3.2.2.1 Sprachförderung 
Die Volkshochschule Köln bietet im Bereich Deutsch als Zweitsprache/Fremdsprache mit 
jährlich ca. 700 Veranstaltungen ein breites und sehr differenziertes Angebot an, von 
Alphabetisierungskursen bis zu Kursen der Stufe C2 (fast muttersprachliches Niveau). 
Das Leistungsspektrum der VHS im Bereich Sprachen umfasst folgende Angebote: 
 
 Eine individuelle Sprachberatung, eine gezielte Bedarfsanalyse und die 
Einstufungstestung, di e dem Kursbesuch vorgeschaltet sind, gewährleisten eine 
erfolgreiche Kurswahl. Ergänzend wird eine Lernberatung angeboten. 
 Alphabetisierungskurse und Angebote der Grundbildung wenden sich speziell an 
Teilnehmende, die auch in ihrer Muttersprache nicht alph abetisiert sind bzw. der 
lateinischen Schrift unkundig sind.  
 Die Kurse in Deutsch als Zweitsprache  werden auf allen Niveaustufen des 
Europäischen Referenzrahmens (A1 - C2) angeboten.  
 Die allgemeinen Integrationskurse, die vom BAMF gefördert werden, wenden sich an 
neu zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer (mit längerfristigem Aufenthalt), 
schon länger in Deutschland lebende Migrantinnen und Migranten und EU -Bürger. 
Seit Ende 2015 sind die Integrationskurse auch für bestimmte Gruppen der 
Flüchtlinge geöffnet. Seit Ende 2016 werden auch Jugendintegrationskurse für nicht 
mehr schulpflichtige junge Menschen unter 27 Jahren angeboten. 
 Weitere spezielle Angebote, die sich teilweise an bestimmte Zielgruppen wenden, 
ergänzen das Programm. (z.B. Phonetik, Grammatik, Kommunikation, Schriftverkehr). 
 Aufgrund von Spenden konnten 2016 19 kostenlose Sprachkurse für geflüchtete 
Jugendliche und junge Erwachsene angeboten werden.  
 Mit Mitteln des Landes NRW konnten 2016 fünf kostenlose Kurse zur 
Sprachförderung für neu z ugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren 
eingerichtet werden. 
 Auf allen Sprachniveaus können an der VHS international anerkannte 
Sprachprüfungen abgelegt werden. Diese Sprachnachweise sind ein wichtiger 
Baustein für die Integration. In Kooperati on mit den Prüfungsanbietern Telc und dem 
Goetheinstitut werden die Prüfungen durchgeführt. Es besteht die Möglichkeit, sich 
in speziellen Kursen auf die Prüfung vorzubereiten. 
 
 
 
 
 
Zahlen und Fakten zu  
Deutsch als Fremdsprache und Integrationskursen in 2016 
 
 587 Kurse bzw. Kursmodule (+16%) 
o 342 Kurse im Bereich Deutsch als Fremdsprache auf allen Niveaus 
o 245 Kursmodule im Bereich der Integrationskurse (incl. Alphakursmodule) 
 10.952 Teilnehmerbuchungen (+26%) 
o 6.600 im Bereich Deutsch als Fremdsprache 
o 4.352 im Bereich der Integrationskurse 
 1.806 Kandidatinnen und Kandidaten in Prüfungen (+35%)

37 
 
o 528 im Bereich Deutsch als Fremdsprache  
o 1.278 im Bereich der Integrationskurse 
 An der VHS Köln finden monatlich Einbürger ungstests statt. 2016 gab es 1.463 
Kandidatinnen und Kandidaten. 
 Auf der Basis von drei vom Rat der Stadt Köln verabschiedeten Beschlussvorlagen 
konnten die Bereiche Deutsch als Fremdsprache  und I ntegrationskurse durch 
Zusetzung von Personal, Raumressource n und Honorarmitteln weiter ausgebaut 
werden. In diesem Zusammenhang wurde eine neue Unterrichtsstätte in Köln -
Mülheim angemietet. Hier finden schwerpunktmäßig Integrationskurse statt. 
3.2.2.2 Projekte: Qualifizierung und Beschäftigungsförderung 
 
ESF-BAMF-Programm "Berufsbezogene Deutschförderung" 
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seit dem 1. Januar 2012 den Zugang für 
Flüchtlinge und Bleiberechtigte mit Aufenthaltsgestattung, Duldung oder BüMA (= 
Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender) und einem nachhaltigen 
Arbeitsmarktzugang für den Besuch der ESF –BAMF Berufsbezogenen Sprachmaßnahmen 
geöffnet. Bei diesem Personenkreis handelt es sich um Empfänger von Leistungen nach dem 
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Seit 2016 sind die Kurse nur no ch für die 
Asylbewerber geöffnet, die keinen Anspruch auf einen Integrationskurs haben. 
Voraussetzung ist die Zuweisung der Personen durch das ESF -Bundesprogramm für 
Bleibeberechtigte und Flüchtlinge („Netzwerk Chance plus -Bleiberecht am Rhein“). Auch in 
der neuen Förderperiode 2014 – 2020 können diese berufsbezogenen Sprachmaßnahmen 
fortgeführt werden. Die VHS führt spezielle berufsorientierende Sprachmaßnahmen für 
Flüchtlinge und Bleibeberechtigte durch, die das Sprachniveau A1 nachweisen und keinen 
Anspruch auf einen Integrationskurs haben. Ziele sind eine berufliche Erstorientierung und 
das Sprachniveau A2 /B1. Die Kurse umfassen 730 Ustd, d. h. 540 Ustd. Deutsch, 90 Ustd. 
EDV-Training, Berufsorientierung, Bewerbungstraining und Betriebsbesichtigungen ei n 100-
stündiges betriebliches Praktikum und die abschließende Telc -Zertifikatsprüfung. Die Kurse 
werden während der gesamten Projektlaufzeit sozialpädagogisch begleitet. Sie sind alle 
refinanziert und für die Teilnehmenden kostenfrei. 
Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö) 
Spracherwerb ist der Schlüssel zur Integration in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt. 
Der Bund hat daher die berufsbezogene Sprachförderung neu aufgestellt. Seit 27.11.2016 
bietet die VHS Köln Module der berufsbezogenen Deuts chsprachförderung (DeuFö) gemäß § 
45a Aufenthaltsgesetz an, die ab Mitte 2018 die ESF -BAMF-berufsbezogenen Sprachkurse 
ganz ersetzen werden.  
In 300 Ustd. soll in den Basismodulen das jeweils nächsthöhere Sprachniveau erreicht 
werden. Die VHS bietet in den  nächsten Monaten mehrere Module von B1 nach B2 sowie 
von B2 nach C1 an. Im Laufe des Jahres 2017 sollen zusätzliche Module angeboten werden. 
 
Early Intervention Sprachkurse  
In Kooperation mit dem Modellprojekt „Early Intervention“ der Arbeitsagentur zur 
frühzeitigen Arbeitsmarktintegration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern führt die 
VHS Sprachkurse für Flüchtlinge aus Ländern mit ehemals besonders hoher Bleibeprognose 
(Ägypten, Pakistan, Sri Lanka, Afghanistan) durch.

38 
 
Voraussetzung für die Teilnah me ist die Herkunft aus den angegebenen Ländern sowie 
erworbene arbeitsmarktrelevante Berufs -, Studien - oder Schulabschlüsse. Es werden keine 
Sprachkenntnisse vorausgesetzt, Zielsprachniveau ist A1 GER. Die Zuweisung erfolgt durch 
den „IntegrationPoint“ der Arbeitsagentur. 
 
3.2.2.3 Angebote im Programmbereich Mensch, Gesellschaft, Politik, Kultur 
 
talentCAMPus 2017 
In Kooperation mit der Lernenden Region und dem Kommunalen Integrationszentrum und 
mit freundlicher Unterstützung der Stadtbibliothek, des Museumsdienstes und der KVB plant 
die Volkshochschule Köln die Wiederauflage des talentCAMPus 2016 für die ersten bei den 
Wochen der Sommerferien.  
In diesem Jahr wird sich der talentCAMPus  in besonderer Weise an Kinder und Jugendliche 
wenden, die nach wie vor in Flüchtlingsunterkünften untergebracht und die auch noch 
keiner Schule zugewiesen worden sind. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche unabhängig von 
ihren Herkunftsländern zusammenzufüh ren und an Empowerment –Programmen teilhaben 
zu lassen. Kein Kind soll zurückgelassen werden. 
Die Angebote werden während der Sommerferien vom 17. – 28.07. 2017 von montags bis 
freitags von 9 bis 17 Uhr umgesetzt. 
Inzwischen blicken wir auf eine vierjährig e Erfahrung zurück. Mit jedem Jahr konnten wir 
mehr Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren motivieren, sich auf Neues 
einzulassen, Neugier zu entwickeln und ihre Potenziale zu entdecken in Kreativ - und 
Kompetenzangeboten auszuprobieren. 2016 nahmen 258 Kinder und Jugendliche teil, davon 
mehr als die Hälfte aus Syrien, Irak, Iran, Somalia und Eritrea.  
Geplant ist   wieder ein kreatives und vielschichtiges Kursangebot, das sich schon in den 
vergangenen Jahren bewährt hat:   „Beatboxing, "Let's dance" , „Comunity reporter“, „Foto -
Workshops“, Kreatives Schreiben in Verbindung mit RAP,   Unterschiedliche Drucktechniken, 
Handwerkliches Arbeiten mit   Ton und Holz, Textildesign interkulturell, sowie Angebote im 
Bereich der interkulturellen, kommunikativen, sp rachlichen und Medienkompetenz sowie 
Angebote im Bereich der Ernährung. Neue Erfahrungsräume werden im MINT -Bereich 
(Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik eröffnet. Stadtralleys, Besuche in 
den Museen, der Stadtbibliothek und KVB erweitern d en Erfahrungs - und 
Orientierungshorizont.  
Fester Bestandteil ist inzwischen die bewegte Mittagspause: Angebote wie Gymnastik und 
Entspannung, Karate. Der Turnverein der Mülheimer Ringer und Raufer hat sich als 
zuverlässiger Kooperationspartner etabliert.  
Voraussichtlich 22 parallel laufende Workshops können vorgehalten werden, an denen 250 
Kinder und Jugendliche teilnehmen können. 
 
3.2.2.4 Kompetenzorientierte Medienbildung für Flüchtlinge und Multiplikatoren 
Die Integration von Flüchtlingen gehört zu den herausr agenden gesellschaftlichen 
Herausforderungen für die nächsten Jahre. Bildung kommt dabei eine Schlüsselrolle zu im 
Hinblick auf Qualifizierung, Integration und Partizipation. Digitale Lehr - und Lernangebote 
können einen wichtigen Beitrag leisten, Flüchtlin ge zu informieren und zu qualifizieren, Hilfe 
zur Selbsthilfe zu organisieren und durch kompetenzorientierte Medienprodukte 
Stigmatisierungs- und Ausgrenzungstendenzen entgegenzuwirken.

39 
 
Workshops für Flüchtlinge und Multiplikatoren in der Flüchtlingshilfe 
Community Reporter: Erzähl uns deine Geschichte! Wir wollen sie hören! 
Der Kompaktworkshop „Community Reporter – Erzähl uns deine Geschichte! Wir wollen sie 
hören!“ richtet sich an Flüchtlinge in Köln sowie an Multiplikatoren, die in Flüchtlingsheimen 
oder anderen Einrichtungen mit den Betroffenen zusammenarbeiten. Die beiden 
Dozentinnen sind viersprachig und verstehen es, ihre sprachlichen sowie ihre 
interkulturellen Kompetenzen in die Workshops einzubringen. 
Ziel dieser Workshops ist es, neben der Mot ivation und der medialen Ausbildung der 
Flüchtlinge (Video, Audio, Schreiben im Web) auch die Kommunikation untereinander und 
den Abbau von Vorurteilen zu fördern. Gleichzeitig soll durch die Ausbildung der 
Multiplikatoren das Projekt auch in den Flüchtlin gsheimen dauerhaft umgesetzt und 
weitergeführt werden können.  
Kooperationspartner: Amt für Weiterbildung/VHS Köln, E -Government-Onlinedienste, 
Lernende Region Netzwerk Köln 
 
3.3 Kinder- und Jugendhilfe 
3.3.1 Leitgedanke 
 
Unbegleitete minderjährige Ausländer 
Gemäß Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII ist das Jugendamt Köln verpflichtet jeden 
unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA), der um Hilfe bittet, vorläufig in Obhut zu 
nehmen. Nach dem seit 01.11.2015 in Kraft getretenen „Bundesgesetz zur Verbesserung de r 
Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ soll die 
Aufgabenstellung der Betreuung der UMA bundesweit gleichmäßig durch alle Jugendämter 
übernommen werden. Städte, die überdurchschnittlichen Zulauf haben, können UMA zu  
Verteilung anmelden und müssen insofern für alle Jugendlichen, die über der eigenen 
Zuweisungsquote liegen, nur noch die den Zeitraum zwischen Erstaufnahmezeit bis zur 
Verteilung in eigener Zuständigkeit gestalten. Hierzu muss eine ausreichende Zahl von 
Aufnahmegruppen geschaffen werden. Für die Kinder und Jugendlichen, die in der 
Zuständigkeit des Jugendamtes Köln verbleiben, müssen ebenfalls ausreichend und 
bedarfsgerechte Betreuungsplätze in Wohngruppen oder Gastfamilien vorgehalten werden. 
 
Präventive Kinder- und Jugendhilfe 
Die offene Kinder - und Jugendarbeit (OKJA) hat den Auftrag und ist aufgrund ihrer 
inhaltlichen Ausrichtung und durch die Verteilung der Immobilien an 71 Standorten im 
Stadtgebiet sehr gut geeignet, einen wesentlichen Beitrag zur Int egration von Kindern und 
Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien in das Regelsystem zu leisten.  
Die Zielsetzung besteht darin, die Kinder und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien in die 
Angebote der Einrichtungen zu integrieren und die interkulturelle Kompet enz von allen 
Kindern und Jugendlichen zu fördern. Die OKJA bietet aufgrund ihrer Erfahrung von 
präventiver Arbeit und ihrer Methodenvielfalt viele Wege an, um dieses Ziel zu erreichen.  
Mit dem informellen Bildungsauftrag der OKJA ist die jeweilige Jugend einrichtung im 
Sozialraum verortet und kann von dort im jeweiligen Einzugsgebiet eine hohe 
Integrationsleistung erbringen. Wesentlich sind hier: 
 
• Freizeitgestaltung 
• Sportangebote 
• Gruppenarbeit

40 
 
• Bedarfsorientierte Einzelfallberatung 
• Integrative Sprachförderung (u. a. Dolmetschertätigkeit) 
• Hausaufgabenbetreuung. 
 
Kindertagesbetreuung 
Neben der reinen Unterbringung und dem Zugang zu Hilfsangeboten tragen eine 
vorschulische Bildung und Erziehung sowie Angebote zur Kinderbetreuung erheblich zur 
erfolgreichen Integration bei. Die der Stadt Köln zugewiesenen und angemeldeten Kinder 
von Flüchtlingsfamilien haben mit Vollendung des 1. Lebensjahres bis zum Beginn der 
Schulpflicht einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Mit Wohnortmeldung bei d er 
Stadt Köln fließen die Zahlen der Flüchtlingskinder in die Gesamtplanung zum 
bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung ein.  
 
Familienbegleitende Hilfen zur vorschulischen Bildung und Erziehung 
Für die Koordination von familiären Hilfen und Unterstütz ungsleistungen für Familien 
innerhalb der Jugendhilfe ist der Interkulturelle Dienst im ASD (IKD) zuständig. Der Rat der 
Stadt Köln beauftragte in der Sitzung vom 16.12.2014 die Verwaltung (DS Nr. AN/1784/2014) 
für Flüchtlingskinder und -jugendliche im Ber eich der vorschulischen Bildung die 
bestehenden Strukturen des interkulturellen Dienstes (IKD) zu nutzen und entsprechende 
Angebote zu schaffen.  
Der Interkulturelle Dienst übernimmt eine Brückenfunktion zu den im Stadtbezirk 
vorhandenen Einrichtungen. Neb en der Bereitstellung der eigenen Ressourcen in Form von 
Beratungsangeboten, im Rahmen von Sprechstunden und Gruppenangeboten im 
Stadtbezirk, arbeitet der IKD mit ASD, GSD und freien Trägern im Bezirk zusammen. Dabei 
stellt der IKD sein eigenes Beratungsan gebot zur Verfügung und nutzt in Kooperation mit 
den Wohnheimträgern sowie den Trägern im Sozialraum bestehende Ressourcen des 
Stadtteils.  
 
3.3.2 Aktuelle Themen 
3.3.2.1 Unbegleitete minderjährige Ausländer 
In 2016 baten 711 neu eingereiste UMA (Vorjahr 1.145) im Jugen damt um Inobhutnahme. 
Davon wurden 482 UMA zur Verteilung auf andere Jugendämter gemeldet. 195 UMA 
wurden in die Zuständigkeit der Stadt Köln übernommen und 34 Heranwachsende wegen 
Zweifel an den Altersangaben abgelehnt.  Erstmalig lag im Januar 2017 die Bestandszahl aller 
UMA in Köln unterhalb der vom Land vorgegebenen Aufnahmequote. 
 
3.3.2.2 Präventive Kinder- und Jugendhilfe 
Der Rat der Stadt Köln beauftragte in der Sitzung vom 16.12.2014 die Verwaltung für 
Flüchtlingskinder und -jugendliche im Bereich der präventiven Jugendhilfe die bestehenden 
Strukturen der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu nutzen und entsprechende Angebote zu 
schaffen. 
 
In 2016 konnten 113 (Mikro-)Projekte durchgeführt werden, die von 43 anerkannten Trägern 
der Jugendhilfe beantragt wurden. 
 
Spiel- und Bolzplätze oder Plätze vor und in Flüchtlingsunterkünften waren Orte der 
Begegnung. Niederschwellige Spiel -, Sport - und Kreativangebote für junge Flüchtlinge und

41 
 
EU-Neubürger, an denen sich einheimische Kinder - und Jugendliche beteiligten , wurden 
gerne wahrgenommen. 
Diese Angebote beinhalten das Kennenlernen und die Anbindung an bestehende 
sozialräumliche Einrichtungen. Außerdem stellte ein Transfer zwischen Notunterkunft und 
Jugendeinrichtung nach Bedarf die Teilnahme der Jugendlichen sicher. 
 
Zur weiteren Qualifizierung der fachpädagogisch tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 
der offenen Kinder- und Jugendarbeit fand im November 2016 der zweite Fachtag statt. 
 
1. Fachtag: „Migration und Flucht – Herausforderung für die Offene Kinde r- und 
Jugendarbeit (Mai 2015) 
 
2. Fachtag: „Aus Fremden werden Freunde – Rollenfindung von geflüchteten  
Jugendlichen“  (November 2016) 
Themen: 
• Eine Generation auf der Flucht – Hintergründe zur Situation von jungen 
syrischen Flüchtlingen 
• Unterbringungssituation in Flüchtlingsunterkünften des DRK  
• Projektebazar (Projekte im Rahmen der Flüchtlingsmittel) 
• Workshops zu Rollenbildern und Rollenfindung. 
 
Der Fachtag wurde in bewährter Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Offenen 
Türen (AGOT), der Jugendzentren Köln gGmbH und der Stadt Köln, Abteilung 
Kinderinteressen und Jugendförderung, geplant und durchgeführt. Die Inhalte der 
Veranstaltung orientierten sich am zuvor ermittelten Bedarf der Fachkräfte. 
 
3.3.2.3 Kindertagesbetreuung 
Neben der reinen Unterbringung und dem Zugang zu Hilfsangeboten tragen eine 
vorschulische Bildung und Erziehung sowie Angebote zur Kinderbetreuung erheblich zur 
erfolgreichen Integration bei. Die der Stadt Köln zugewiesenen und angemeldeten Kinder 
von Flüchtlingsfam ilien haben mit Vollendung des 1. Lebensjahres bis zum Beginn der 
Schulpflicht einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Mit Wohnortmeldung bei der 
Stadt Köln fließen die Zahlen der Flüchtlingskinder in die Gesamtplanung zum 
bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung ein.  
Um Flüchtlingsfamilien, die noch nicht sofort mit einem Platz versorgt werden können einen 
Übergang zu ermöglichen haben Träger von Kindertagesstätten in Köln Landesmittel für 
sogenannte „Brückenprojekte“ beantragt. Über diesen Weg  wurden bis Januar 2017 
insgesamt für 35 Maßnahmen (Eltern -Kind-Gruppen, Angebote in Kooperation mit 
Familienzentren oder Spielgruppen) mit einem Gesamtvolumen von jährlich 1,94 Mio. € 
beantragt. 
3.3.2.4 Familienbegleitende Hilfen zur vorschulischen Bildung und Erziehung 
Derzeit ist der Interkulturelle Dienst an 130 Flüchtlingsstandorten tätig, und arbeitet hier eng 
zusammen mit den örtlichen Trägern der Wohnheime – Wohnungsamt – 
Bezirksjugendpflege – sozialen Einrichtungen und freien Trägern aus dem Bezirk sowie 
Vertretern der Willkommensinitiativen. 
Der IKD greift hier aktuelle Bedarfe auf und entwickelt aus den o.g. Mitteln entsprechende 
Angebote in den Flüchtlingswohnheimen selbst – oder im Sozialraum.

42 
 
Die über den Interkulturellen Dienst entwickelten Angebote werden überwiegend in enger 
Kooperation mit freien Trägern in den Bezirken durchgeführt – z.T. vor Ort in den 
Flüchtlingsunterkünften - z.T. durch Nutzung räumlicher Ressourcen im sozialen Umfeld. 
 
Die Aufgabenfelder des IKD umfassen gemäß dem Ratsbeschluss folgende Maßnahmen: 
 Initiierung von Sprachförderangeboten und Alphabetisierung für Kinder, 
Jugendliche und Erwachsene  
 Niederschwellige Familienbegleitende Angebote zur Stärkung der interkulturellen 
und Erziehungskompetenz der Eltern 
 Initiierung von Mütter– oder Elterngesprächskreisen zu alltagsrelevanten Themen 
der Gesundheit, Ernährung, Kindererziehung sowie Kennenlernen der 
bestehenden Regelangebote 
 Niederschwellige Angebote der Gesundheitsversorgung in Kooperation mit den 
Netzwerken Frühe Hilfen 
 Angebote der Vorschulförderung für Kinder – pädagogische Spielgruppen – 
soziale Gruppenarbeit , Vorbereitung auf Kita und Schulbesuch, etc. 
 Einschulungshilfen, schulbegleitende Hilfen Alphabetisierung, Sprachförderung, 
Hausaufgabenhilfe etc. für Kinder, dort wo Regelangebote nicht greifen oder 
nicht ausreichend vorhanden sind 
 Informationsvermittlung zu Angeboten der Regelversorgung im Bereich Kita, 
Schule, Aus-und Weiterbildung, Arbeit, Freizeit, Bildung, Gesundheit, etc. 
 Einsatz von pädagogisch und interkulturell geschulten Stadtteilmüttern, 
Integrationslotsen, Sprach-und Kulturmittlern, Dolmetschern etc. zur 
Verständigung, Vermittlung und Begleitung in entsprechende Regelangebote 
 Pädagogische, sportliche und  Kulturelle Angebote der Freizeitgestaltung zur 
Strukturierung des Alltags und Stärkung des Selbstbewusstseins 
 Initiierung interkultureller Begegnungs- und Austauschmöglichkeiten im sozialen 
Umfeld 
 
Für die  seit der Mittelbemessung 2014 erheblich gestiegenen Flüchtlingszahlen wird 
grundsätzliche ein wei terer und erhöhter Bedarf für Integrationslotsen; Mütter -/Väter-
/Elterngruppen, Angebote der Familienförderung (Erziehungs - und Alltagsgestaltung) 
gesehen, der mit den gegenwärtigen finanziellen Ressourcen des IKD nicht gedeckt werden 
kann. 
 
3.4 Integration in den Arbeitsmarkt 
3.4.1 Leitgedanke 
Der Integration Point hat sich als erste Anlaufstelle für geflüchtete Menschen mit einer 
positiven Bleibeperspektive bewährt. Er wird von ehrenamtlich Tätigen, Trägern und 
Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern anerkannt.  
 
Bewährt hat sich auch die intensive Netzwerk - und Öffentlichkeitsarbeit. Dadurch konnte in 
einigen Bereichen Transparenz über die Abläufe im Integration Point hergestellt werden. 
 
Am 01.12.2016 feierte der Integration Point bereits sein einjähriges Jubiläum.  
 
Derzeit werden ca. 4000 Geflüchtete in beiden Rechtskreisen (Stand Jan 2017) im Integration 
Point betreut. Damit ist man hinter den ursprünglich prognostizierten Zahlen zurück

43 
 
geblieben. Gleichwohl ist seit Oktober 2016 ein vermehrter Zulauf von neuantragsst ellenden 
Geflüchteten im Sozialgesetzbuch Zweites Buch SGB II zu verzeichnen. Auch nimmt der 
Rechtskreiswechsel aus dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGBIII) zu. Die Anzahl der im SGB 
II-Bereich betreuten Kundinnen und Kunden steigt kontinuierlich an. Ein e Überleitung in die 
Regelbetreuung der Geschäftsbereiche des Jobcenter Köln fand bisher nicht statt. 
 
Im Oktober 2016 erfolgte eine interne Analyse der Aufbau - und Ablauforganisation des 
Integration Points des Jobcenter Köln. Geprüft wurde, ob die aktuell e Organisationsform für 
die Kundinnen und Kunden die bestmögliche Betreuung im Jobcenter Köln bietet. Betrachtet 
wurden unter anderem personelle und räumliche Ressourcen, sowie Prozesslaufzeiten, die 
Entwicklung der Rückstandszahlen und Wartezeiten. Die Analyse hatte eine Veränderung der 
Aufbau- und Ablauforganisation zur Folge. Die interne Umstellung soll bis zum 01.03.2017 
abgeschlossen sein. 
 
Prämisse in dem Veränderungsprozess ist, dass der Integration Point erste Anlaufstelle für 
die Menschen mit Fluchthintergrund bleibt.  
Die leistungsrechtliche Beratung sowie die leistungsrechtliche Prüfung und Bearbeitung der 
Neuanträge auf Leistungen nach dem SGB II gehen in die Zuständigkeit der 
Geschäftsbereiche über. Hierdurch sollen Bearbeitungs - und Wartezeiten verkürzt werden. 
Auch erlaubt diese Organisationsform ein flexibleres Reagieren auf weiter ansteigende 
Antragszahlen. 
Der Integration Point des Jobcenter Köln selbst wird de n Schwerpunkt seiner Arbeit auf die 
Integration der Kundinnen und Kunden in Arbeit  und Ausbildung bzw. Qualifizierung legen. 
Deshalb wird die Anzahl der Integrationsfachkräfte erhöht und somit der 
Betreuungsschlüssel gesenkt. Dadurch soll eine gezielte und nachhaltige Betreuung der 
Kundinnen und Kunden mit Fluchthintergrund erreicht wer den, wodurch schnellere 
Integrationsfortschritte erzielt werden können.  
 
Das Maßnahme Portfolio erweitert sich kontinuierlich. Die Wirksamkeit der Maßnahmen 
kann noch nicht abschließend eingeschätzt werden.  
Das Erlernen der deutschen Sprache ist weiterhi n die wichtigste Grundlage für eine  für eine 
erfolgreiche Integration. In diesem Jahr werden viele Kundinnen und Kunden ihre 
Integrationskurse mit Sprachniveau B1 abschließen. Dies gilt es zu nutzen und eine passende 
Anschlussperspektive zu entwickeln. Zi el ist es,  die Maßnahmen sinnvoll aufeinander 
aufzubauen und so die Geflüchteten in ihrer Beschäftigungsfähigkeit zu bestärken.  
 
Die Aufbau- und Ablauforganisation im Integration Point der Agentur für Arbeit Köln ändert 
sich nicht.  Das Jobcenter Köln arb eitet mit den Abteilungen der Stadt Köln intensiv 
zusammen, um den Integrationsprozess zu optimieren. Austauschformate wurden 
entsprechend etabliert und verstetigt. 
3.4.2 Aktuelle Themen 
Verweis auf Nr. 3 des jeweils aktuellen , im Ausschuss Soziales und Senioren  vorgestellten 
Jobcenter-Berichtes zum Integration Point. 
 
3.4.2.1 Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) des Bundes 
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 27.07.2016 die Richtlinie für 
das Arbeitsmarktprogramm FIM veröffentlicht. Mit diesem Programm sollen 
niedrigschwellige Beschäftigungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen geschaffen

44 
 
werden, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden.  
Nach intensiver Prüfung ist die Einschätzung der Verwaltung, das Programm unter den 
derzeitigen dort vorgesehenen Rahmenbedingungen nicht zu nutzen. Insoweit wird auf die 
Mitteilung im Ausschuss für Soziales und Senioren und weiteren Ausschüssen unter der 
Vorlagen-Nr. 0239/2017 verwiesen   (Achtung – das geht nur, wenn die Mitteilung auch in 
den Ausschuss kommt!) 
 
3.4.2.2 Einrichtung von Basiskonten 
Seit Ende Juni 2016 verpflichtet das Zahlungskontengesetz (ZKG) alle B anken, auf Antrag 
eines Berechtigten ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen, ein sog. Basiskonto, zu 
führen. Diese Möglichkeit steht auch Asylsuchenden sowie geduldeten Personen offen, also 
Menschen ohne Aufenthaltstitel, die aus rechtlichen oder t atsächlichen Gründen nicht 
abgeschoben werden können. Ziel des Basiskontos ist es, die vollständige Teilhabe am 
wirtschaftlichen und sozialen Leben zu ermöglichen. 
 
Die Sparkasse KölnBonn konnte vom Amt Für Soziales und Senioren gewonnen werden, im 
Gebäude der leistungsgewährenden Stelle „Asylbewerberleistungsgesetz“ des Amts für 
Soziales und Senioren in der Neusser Straße 155, den Asylsuchenden die Möglichkeit 
anzubieten, bereits dort ein solches Basiskonto zu eröffnen. Die anschließenden 
Dienstleistungen der Sparkasse KölnBonn können dann in den Filialen wahrgenommen 
werden. Seit Beginn des Angebots Ende September  2016 in der Neusser Straße 155 wurden 
fast 1.300 Konten eröffnet.  Hierfür stehen während der Öffnungszeiten 3 Mitarbeiter/innen 
der Sparkasse KölnBonn zur Verfügung. 
 
3.5 Wohnraumversorgung und Wohnungsmarkt 
3.5.1 Leitgedanke 
Die aktuelle Lage auf dem Mietwohnungsmarkt ist gerade im unteren und mittleren 
Preissegment mehr als angespannt, was zu beständig steigenden Mieten und einem sich 
verknappenden Angebot führt. Nach Erhebungen des städtischen Amtes für 
Stadtentwicklung und Statistik im Jahr 2014 hatten rechnerisch 45 % der Kölner Haushalte 
Anspruch auf eine preisgünstige geförderte Mietwohnung – Tendenz steigend. 
Dabei liegt das Mietenniveau in Köln 29 % über dem bundesweiten Durchschnitt; 
die Mietpreise steigen weiter an, ebenso wie die Baulandpreise im Geschosswohnungsbau 
seit 2010. Als Reaktion wurde im Juli 2015 die sog. Mietpreisbremse in Kraft gesetzt. 
 
Trotz reger Bauaktivität auf dem Gesamtmarkt wird in der Regel nur dann preiswerter neuer 
Mietwohnraum angeboten, wenn das Bauvorhaben durch Fördermittel des Landes 
Nordrhein-Westfalen subventioniert wird. Die von der Landesregierung für das 
Wohnraumförderungsprogramm 2014 bis 2017 beschlossenen Leitziele sind unter anderen 
 
 für Haushalte mit geringem Einkommen preiswerten Wohnraum bereitzustellen und 
die Teilhabe am Wohnungsmarkt zu ermöglichen, 
 die Quartiere demografiefest und sozialadäquat weiter zu entwickeln, um 
Segregationsprozessen entgegen zu wirken (Familien mit Kindern, ältere Menschen 
und Menschen mit Behinderungen), 
 die Entwicklung und Erneuerung von Wohnquartieren durch Neuschaffung von 
qualitätsvollem, energieeffizientem und barrierefreiem Wohnraum zu unterstützen, 
 Flüchtlingen und Asylbewerbern geeigneten Wohnraum zur Verfügung zu stellen und

45 
 
damit einen wesentlichen Beitrag zur Integration dieser Personengruppe zu leisten. 
 
Um das zu erreichen, wird jährlich ein Darlehensvolumen von 800 Mio. € landesweit zu 
überaus günstigen Konditionen bereitgestellt. Die Stadt Köln als Bewilligungsbehörde für die 
örtliche Wohnraumförderung erhält davon auch im Jahr 2017 ein Globalbudget  in Höhe von 
75 Mio. €, wobei dieser Betrag bei Bedarf  aufgestockt werden kann. Die Förderdarlehen, die 
bis zu 80% der Kosten betragen können, sind in den ersten 10 Jahren zinslos und bleiben 
auch danach günstig.  
Im Gegenzug wird eine Mietpreis - und Belegungsbindung vereinbart, so dass der Bezug der 
voraussetzt und die Kaltmiete im gängigen Fördertyp A 6,25 € je qm monatlich nicht 
überschreiten darf. Durch die Förderdarlehen mit mehr als 25% Tilgungsnachlass wird also 
auch bei günstigen Mieten noch eine attraktive Rendite bei den Investoren erzielt. So  
konnten im vergangenen Jahr 201 6  in Köln wieder  877 W ohnungen  gefördert  werden, 
davon  785 in Neubauten und  90 bei Umbau im Wohnungsbestand.  
Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines setzt einen gesicherten Aufenthaltsstatus 
voraus, den Asylbewerber und Flüchtlinge (noch) nicht haben. Da sich die bishe rige 
Wohnraumförderung nur auf Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen bezog, hat das 
zuständige Ministerium seit Juni 2015 eine eigene Richtlinie zur Wohnraumversorgung von 
Flüchtlingen erlassen   
Diese ist eng an die bisherigen Wohnraumförderungsbestimmung en angelehnt und fordert 
weiterhin qualitativ hochwertigen Wohnungsbau.  Die Fördermittel sind in Darlehens -höhe 
und –bedingungen weitgehend identisch. Zur Steigerung der Attraktivität des Programms 
wurde der Tilgungsnachlass auf die Grundpauschale zunächst um 10 Prozentpunkte erhöht 
und ein individuell festzusetzender Zuschlag für erhöhte Fluktuation und andere Kosten 
ermöglicht. Das hat im Jahr 2016 in Köln dazu geführt, dass insgesamt 127 (von 785) 
Neubauwohnungen nach dieser Richtlinie für Flüchtlinge g efördert werden konnten.  Im 
Hinblick auf den landesweiten Rückgang der Flüchtlingszahlen und der Zunahme von 
Anerkennungen hat das Land NRW die „Anschubförderung“ (Erhöhung des 
Tilgungsnachlasses um 10 %) für 2017 wieder auf das generelle Niveau der 
Wohnraumförderungsbestimmungen zurückgeführt. Damit sollen Fehlanreize vermieden 
und der Bedarf an preiswertem Wohnraum für alle Haushalte (unabhängig vom Status) 
gedeckt werden. 
 
3.5.2 Aktuelle Themen 
3.5.2.1 Antragslage geförderten Wohnraums für Flüchtlinge 
Wie bereits ausgeführt, haben der erhöhte Tilgungsnachlass und der mögliche Zuschlag zur 
Miete auch in Kombination mit einem langfristigen Mietvertrag durch die Abteil ung für 
Wohnraumversorgung des W ohnungsamtes – im vergangenen Jahr zur Förderung von 127 
Neubauwohnungen für Flüchtlinge geführt. Welches Ausmaß die Schaffung von Wohnraum 
für Flüchtlinge auch im aktuellen Förderjahr erreichen kann, hängt weiter davon ab, wie 
vielen der interessierten Investoren es gelingt, ein geeignetes baureifes Grundstück zu 
erwerben. 
3.6 Ehrenamt und freie Träger 
3.6.1 Leitgedanke 
Der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe kommt eine große Bedeutung zu. Eine Vielzahl 
Engagierter bietet z.B. Lotsendienste, Leseangebote, Hausaufgabenbetreuung oftmals

46 
 
begleitet von einem Träger an. Das Spektrum an ehrenamtlicher Flüchtlingsarbeit sowohl in 
den Angeboten als auch in den begleitenden Trägern ist groß. In mittlerweile ca. 40  
überwiegend nachbarschaftlich organisierten ehrenamtlichen Willkommensinitiativen 
engagieren sich Kölnerinnen und Kölner. Sie unterstützen die geflüchteten Menschen durch 
ein breites Spektrum an Angeboten von Sprachkursen für unterschiedliche Altersklassen 
über Begleitung zu Ämtern und Ärzten bis hin zu gemeinsamen Freizeitaktivitäten. Mit 
diesem Engagement stärken die Engagierten die Solidarität der Stadtgesellschaft. Sie bringen 
ihre Fähigkeiten ein, um die geflüchteten Menschen zu unterstützen, sich in Deutschland 
und Köln zu Recht zu finden und nicht zuletzt stärken sie die Neu Zugew anderten, ihre 
Potenziale in die neue Lebenssituation einzubringen und perspektivisch unabhängig von 
Hilfe zu leben. Sie unterstützen damit in besonderer Weise die regulären 
Betreuungsstrukturen und tragen sehr praktisch zu einer Entlastung der z.Zt. oft a m Limit 
arbeitenden Sozialen Dienste der Stadt und der Träger bei. Die oft lange Zeit des Wartens 
auf Entscheidungen zu einem ausländerrechtlichen Status und einem damit verbundenen  
Anspruch auf Integrationsangebote helfen ehrenamtliche Strukturen, zumind est 
abzumildern oder sinnvoller zu nutzen.  
Antirassismusarbeit ist zu allen Zeiten eine wichtige Präventionsarbeit. Laut Innenminister 
NRW Jäger haben sich die rechtsextremistisch motivierten Straftaten von 25 in 2014 auf 214 
in 2015 mehr als verachtfacht . Insofern muss den Anstrengungen gegen Rassismus 
insbesondere wegen der Entwicklung der Flüchtlingssituation eine aktuell steigend große 
Bedeutung zukommen. 
 
3.6.2 Aktuelle Themen 
Ob Unterstützung beim Deutsch lernen, Begleitung bei Arzt - oder Behördengängen, 
Angebote zur Freizeitgestaltung für Kinder, Jugendliche oder Erwachsene, Organisation 
gemeinsamer Feste oder auch ein Rundgang durch die Umgebung mit Tipps, wo was im 
Stadtteil zu finden ist – Einsatzfelder gibt es viele, Ideen sind immer gefragt. 
 
Flüchtlingsberatungsstellen 
Das interkulturelle Maßnahmenprogramm der Stadt Köln sieht u.a. vor, fünf halbe Stellen 
zur Flüchtlingsberatung städtisch zu fördern. Diese Stellenanteile wurden bei den Trägern 
des „Beratungsnetzwerks Menschen ohne Papiere“ angesiedelt.  
Die Finanzierung dieser dringend notwendigen Beratungsarbeit wird seit Ende 2015 aus dem 
Integrationsbudget sichergestellt. Für die Jahre 2016/2017 wurden diese Stellen um jeweils 
eine halbe Stelle auf jeweils eine volle Stelle mit städtischen Mitteln a ufgestockt Ob diese 
Aufstockung ab 2018 weiter finanziert werden kann, ist derzeit unklar. 
 
Wohlfahrtsverbände 
Ehrenamtliche Unterstützung hat bei den Wohlfahrtsverbänden eine lange Tradition.  
Die Verbände arbeiten in ihren Arbeitsfeldern mit ehrenamtlichen und hauptberuflichen 
Mitarbeiter/innen. Die Wohlfahrtsverbände legen hier großen Wert auf eine qualifizierte, 
partnerschaftliche Zusammenarbeit von ehrenamtlichen/freiwilligen und hauptberuflichen 
Mitarbeiter/innen. 
 
Integrationsagenturen 
In Köln sind 12 Integrationsagenturen verortet. Integrationsagenturen sind angesiedelt bei 
Wohlfahrtsverbänden und werden aus Landesmitteln finanziert für ihre strukturelle Arbeit in 
den Themenfeldern Bürgerschaftliches Engagement von und für Menschen mit

47 
 
Zuwanderungsgeschichte, Interkulturelle Öffnung, Sozialraumorientierte Arbeit und 
Antidiskriminierungsarbeit. Sie sind wesentliche Akteure auch in der Flüchtlingsarbeit, z.B. 
durch ihre Angebote zur Interkulturellen Öffnung für MultiplikatorInnen oder den Einsatz in 
der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit. Spezielle Angebote halten Rubicon e.V. mit seiner  
Arbeit im Bereich LST und OEGG e.V. mit seinem Schwerpunkt auf Antirassismus -, 
Antidiskriminierungsarbeit vor. Ausdrücklich geht es dabei um die strukturell e Arbeit vor 
allem mit MultiplikatorInnen, nicht um die Beratung von Einzelfällen. 
s. auch „Programm KOMM_AN NRW“ 
 
Interkulturelle Zentren 
2016 gibt es 39 anerkannte Interkulturelle Zentren in der Stadt Köln. Grundangebote aller 
Zentren sind Soziale Beratu ng, Sprachförderung und interkultureller Austausch. Jedes 
Zentrum verfügt über einen offenen Treffbereich, in dem Begegnung stattfinden kann. 
Die Interkulturellen Zentren legen Wert darauf, dass sie sich in das Thema der 
Flüchtlingsarbeit insbesondere über  ihre Kernaufgabe der nachhaltigen Integration 
einbringen. Im Fokus der Arbeit stehen in den Zentren im Allgemeinen weniger die Aufgaben 
der Erstversorgung von Flüchtlingen. Sehr wohl gibt es aus vielen Zentren heraus, die zu 
einem Großteil von Migrantenor ganisationen getragen werden, ein starkes 
bürgerschaftliches Engagement für Geflüchtete. Einige Zentren sind unmittelbar in 
Willkommensinitiativen engagiert.  
Die Angebote der Zentren stehen ebenso länger in Deutschland lebenden wie 
Neuzugewanderten zur Ve rfügung. Oft sind sie erste Anlaufstelle für Neuzugewanderte. 
Insbesondere besteht in den Zentren eine langjährige Erfahrung mit niederschwelligen 
Alphabetisierungs- und Sprachförderangeboten, die meist der erste Zugang auch zu den 
Beratungsangeboten sind. Ein Aspekt der sozialen Beratung in den Interkulturellen Zentren 
ist die Verweisberatung in die Regelsysteme. Damit dienen sie als Drehscheibe für 
weiterführende Hilfen. Darüber hinaus bieten die Interkulturellen Zentren Raum für die 
Selbstorganisation vo n Flüchtlingen und anderen Migrantengruppen. Insbesondere der 
offene Rahmen der Förderung der Zentren bietet die Möglichkeit unkompliziert und 
situationsangemessen bedarfsgerechte Aktivitäten zu entwickeln.  
Seit 2015 werden zusätzliche Ressourcen durch di e Aufstockung der Fördermittel im 
Rahmen des Integrationsbudgets in Höhe von 50.000 Euro bereitgestellt, die jedoch nicht 
explizit für die Flüchtlingsarbeit vorgesehen sind. 
 
Kirchengemeinden 
In vielen Stadtteilen gibt es aktive Einzelpersonen wie auch Gru ppen von Kölner Bürgerinnen 
und Bürgern, die sich bei der Betreuung einzelner Flüchtlinge oder in bestimmten 
Wohnheimen engagieren. Die Koordinationsstelle der „Aktion Neue Nachbarn in Köln“ 
unterstützt in Kirchengemeinden, Willkommensinitiativen, Verbände n, Schulen, 
Unternehmen und Institutionen den Aufbau und die Begleitung von Projekten.  Sie berät 
engagierte Einzelne und Gruppen, informiert über Veranstaltungen und Entwicklungen in 
Köln, bietet Fortbildungsangebote und vermittelt finanzielle Fördermöglichkeiten. 
 
Willkommensinitiativen 
Zwischenzeitlich hat sich auf dem Kölner Stadtgebiet eine Reihe von Willkommensinitiativen 
gebildet. In der Melanchthon Akademie finden regelmäßige Tagungen zur Vernetzung dieser 
Willkommensinitiativen statt. Zielsetzung ist es, eine nachhaltige Struktur „ Willkommen in 
Köln“ anzustreben, um sich auszutauschen, sich gegenseitig und in Kooperation mit den

48 
 
Beratungseinrichtungen zu unterstützen. Derzeit erarbeitet die Verwaltung ein 
Umsetzungskonzept zur Stärkung der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit und insbes ondere 
der Willkommensinitiativen. 
 
Forum für Willkommenskultur 
Alle beteiligten Akteure verstehen Ehrenamt und freiwilliges Engagement als eine Tätigkeit, 
zu der man sich freiwillig, d.h. ohne vertragliche Verpflichtung, jedoch verlässlich 
entscheiden kan n. Dies kann einmalig und stundenweise sein, oder bei regelmäßigen 
Diensten auch einen höheren zeitlichen Umfang haben. Ehrenamt und freiwilliges 
Engagement geschieht unentgeltlich. Unentgeltlich heißt insbesondere, dass kein Geld für 
die freiwillig erbrachte Zeit, maximal eine Aufwandsentschädigung, gezahlt wird. 
Die Vorbereitung, Begleitung und Fortbildung der freiwillig Engagierten in ihrer karitativen 
Arbeit, die Möglichkeit des Erfahrungsaustauschs und die Kultur der Anerkennung haben 
einen hohen Stellenwert bei den Wohlfahrtsverbänden, Kirchengemeinden und dem 
Zentrum für Willkommenskultur. 
 
Das Amt für Wohnungswesen finanzie rt um zwei weitere Jahre bis 15.02.2019 das Projekt 
„Zentrum für Willkommenskultur“ durch den Flüchtlingsrat und die Freiwil ligenagentur. 
Deren Aufgabe ist es, Willkommensinitiativen zu vernetzen und ihren gegenseitigen 
Austausch sicher -zustellen. Die Verzahnung der vielfältigen Institutionen, die sich den 
Flüchtlingen annehmen, wie z.B. der Kirche und der Wohlfahrtsverbände, u nd der vielen 
ehrenamtlichen Hilfsangebote erfordert einen reibungslosen Ablauf.  
Flüchtlingsrat und Freiwilligenagentur arbeiten mit den Bürgerämtern zusammen und leisten 
ihnen gegenüber Unterstützung bei der Beratung und Koordination bürgerschaftlicher 
Willkommensinitiativen. 
 
Mentoren/-innen für Flüchtlingsfamilien  
Über das Projekt „Mentoren/-innen für Flüchtlingsfamilien“ übernehmen Freiwillige für ein 
halbes Jahr eine Mentorenschaft für neu nach Köln zugewiesene Flüchtlingsfamilien. 
Kontakte auf Augenhöhe sollen Neuankömmlinge bei der Orientierung unterstützen und 
eine Willkommenskultur in der Stadt fördern. 
Das Projekt wird durchgeführt von Kölner Freiwilligenagentur e.V. und Kölner Flüchtlingsrat 
e.V. 
  
Antirassismusarbeit 
Die Stadt Köln fördert Projekte zu „Antirassismus-Training“ mit aktuell 50.000 € p.a. 
Die beiden Antidiskriminierungs -Beratungsstellen von Caritas e.V. und OEGG e.V. werden 
mit aktuell ca. 51.000 € p.a. städtisch bezuschusst.  
 
 
Projekt „Integrationslotsinnen und- lotsen“ 
Fünf Kölne r Integrationsagenturen (AWO, Caritas, DRK, Synagogengemeinde und Vingster 
Treff) setzen ca. 70 Lots*innen mit eigener Migrationsgeschichte zur Begleitung z.B. zu 
Krankenhäusern und Arztpraxen, zu Ämtern, Schulen und Kitas und zu Beratungsstellen ein. 
Als eine im Rahmen des Interkulturellen Maßnahmenprogramms beschlossene Maßnahme 
konnte die Zahlung des Zuschusses Ende 2015 aus dem Integrationsbudget in Höhe von 
23.000 € p.a. wieder aufgenommen werden. Zunächst nur für die Jahre 2016/2017 
werden weitere 10.000 € aus dem städt. Haushalt eingesetzt.

49 
 
 
Programm KOMM-AN NRW  
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) NRW hat für die Jahre 2016 und 
2017 das Programm KOMM-AN NRW zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den 
Kommunen und zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in der 
Flüchtlingshilfe mit folgenden Bausteinen aufgelegt: 
I. Stärkung der Kommunalen Integrationszentren (KI) 
II. Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort 
III. Stärkung der Integrationsagenturen (IA) 
IV. Erstellung einer Wertebroschüre 
 
 Das KI Köln erhält aus Teil I dieses Programms eine Festbetragsfinanzierung für 2 
Stellen zuzüglich Sachkosten zur Koordinierung, Vernetzung und Qualifizierung im 
Bereich der Integration, insbesondere der Flüchtlingshilfe entlang 
einer Integrationskette. Dabei wird das Ehrenamt ausdrücklich einbezogen. 
 
 Aus Teil II erhält Köln knapp 400.000 € jeweils für 2016 und 2017 für 
„Bedarfsgerechte Maßnahmen vor Ort“ für die 
A. Förderung der Renovierung, der Ausstattung und des Betriebs von 
Ankommenstreffpunkten 
B. Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und 
Begleitung 
C. Förderung von Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung 
D. Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der 
Begleitung ihrer Arbeit, 
die z.B. an Willkommensinitiativen, Kirchen- und Moscheegemeinden, Träger der 
Freien Wohlfahrtspflege, sonstige Freie Träger, Institutionen, Sportvereine 
weitergeleitet werden können und in Köln weitergeleitet werden. 
 Teil III stärkt die landesgeförderten Integrationsagenturen, 
in dem sich diese verstärkt auf Prävention und Bekämpfung von allen Formen der 
Diskriminierung, Islamfeindlichkeit und Antisemitismus ausrichten und die Menschen 
vor Ort, Einheimische und Flüchtlinge gleichermaßen in den Blick nehmen. 
Gefördert werden Maßnahmen der Integrationsagenturen, die darauf ausgerichtet 
sind, bedarfsorientiert im Lebensumfeld der Flüchtlinge Aktivitäten, abgestimmt mit 
den Akteuren vor Ort, zu initiieren, zu entwickeln, durchzuführen und/oder zu 
begleiten, die sich in den nachfolgenden Themen- und Handlungsfeldern verorten 
lassen:  
o Friedliches Zusammenleben in den Stadtteilen, 
o Prävention und Bekämpfung von Formen des Antisemitismus, Rassismus, 
Islamfeindlichkeit und Diskriminierung 
o Konfliktmediation, z.B. in den Stadtteilen

50 
 
o Aktivitäten zur Integration und zum Empowerment im Sozialraum, z.B. Lücken 
der Angebote/Leistungen für die Integration von Flüchtlingen zu identifizieren 
und zu schließen,  
o Information und Schulung von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeitern der Dienste der allgemeinen Daseinsvorsorge, z.B. im Hinblick 
auf interkulturelle Kompetenzen, Hintergrundinformationen zur 
Fluchtursachen 
3.7 Sport 
3.7.1 Leitgedanke 
Gemeinsamer Sport und gemeinsame Bewegung können Menschen mit unterschiedlichen 
Voraussetzungen hinsicht lich körperlicher und geistiger Voraussetzungen sowie 
unterschiedlicher Herkunft zusammenführen. Im Sport findet so seit vielen Jahren gelebte 
Integration statt, insbesondere in ehrenamtlich arbeitenden Sportvereinen, aber auch im 
freien und z. T. kommerziellen Sport. 
Dieses Potential gilt es für die Integration von Flüchtlingen und Zuwanderern (FlüZu) gezielt 
zu nutzen, ohne den Sport mit seinen ehrenamtlichen Strukturen auszunutzen oder mit 
Ansprüchen zu überfordern! 
Dabei bietet es sich an, gezielt Sport - und Bewegungsangebote auf unterschiedlichen 
Niveaus mit am jeweiligen Bedarf angepassten Zielen für FlüZu einzurichten (vgl. Pkt. 3.7.2.1) 
oder freie Kapazitäten in bestehenden Sportgruppen zu nutzen. 
Grundsätzliche Voraussetzungen für solche und allgeme ine Sportangebote sind aber zu 
allererst zur Verfügung stehende Sportstätten, Turn - und Sporthallen sowie alternative 
Sporträume und Außensportanlagen (vgl. Pkt. 3. 7.2.3), aber auch finanzielle Mittel, z. B. für 
den Einsatz entsprechend qualifizierter Sportbetreuer/innen! 
3.7.2 Aktuelle Themen 
Vor diesem Hintergrund werden seitens der Sportverwaltung finanzielle Mittel zur 
Einrichtung von entsprechenden Sportangeboten für junge FlüZu bereitgestellt, zur 
Qualifizierung von Sportbetreuern/innen, darüber hinaus Fina nzmittel, um aufgrund der 
Belegung von zahlreichen Turn- und Sporthallen mit FlüZu entstandene finanzielle Probleme 
von betroffenen Sportvereinen aufzufangen. 
 
3.7.2.1 Sport- und Bewegungsangebote für junge Flüchtlinge und Zuwanderer 
Die Zahl der Zuwanderer, die n ach Köln kommen,  müssen an die Stadtgesellschaft 
herangeführt und aufgenommen, d. h. integriert werden. Adäquate und ausreichende 
Unterstützungsangebote, insbesondere auch im Sport, helfen, um Hemmschwellen und 
Sprachbarrieren zu überwinden, Freizeit zu g estalten und zum anderen gesundheitlichen 
Aspekten Rechnung zu tragen.  
Es gilt daher auch, situations- und zielgruppen-orientierte Ansätze im Sport zu entwickeln.  
Hierzu wurden seitens der Sportverwaltung Finanzmittel bereitgestellt, die auf Antrag nach 
Rahmenvorgaben an Sportanbieter vergeben werden können. In dieses Verfahren werden 
die Bezirksjugendpflegen involviert. 
Mittlerweile sind 29 Sportangebote an überwiegend festen Standorten in 8 Stadtbezirken 
entstanden. Das Angebot für Jungen und Mädchen un d gemischte Gruppen reicht u.a. von 
Fußball, Basketball, Schwimmen, Tanzsport bis Boxen.

51 
 
3.7.2.2 Qualifizierungsmaßnahmen im Sport 
Über die s. g. Qualifizierungsoffensive im Sport werden seitens der Sportverwaltung 
Lizenzierungen im Sport im Rahmen des Lizensier ungssystems des Deutschen Olympischen 
Sportbundes bezuschusst. Da es mittlerweile auch Lizenzierungsmodule für die 
Flüchtlingsarbeit gibt, können diese über die vorhandenen Finanzmittel bezuschusst werden. 
 
Ein anderer Aspekt in diesem Zusammenhang ist die  Möglichkeit für Flüchtlinge, sich für 
Sportgruppenbetreuungen bzw. –leitungen zu qualifizieren. 
 
3.7.2.3 Belegung von Turnhallen mit Flüchtlingen 
Um die ankommenden Flüchtlinge in Köln unterbringen zu können, wurden notgedrungen 
zahlreiche Turn - und Sporthallen i n provisorische Flüchtlingsnotunterkünfte umgewandelt. 
Das hat erhebliche Auswirkungen auf den Vereins - und Schulsport und damit auch auf eine 
mögliche Integrationsleistung von Sportvereinen, die dadurch gemindert wird.  
Quantifizierbar sind in diesem Zusa mmenhang finanzielle Einbußen der Sportvereine, die 
sich aus Vereinsaustritten, zusätzlichen Fahrwegen, Strafen wegen ausgefallener Liga -
Begegnungen, zusätzlichen Kosten für Raumanmietungen usw. ergeben. Nur ein Teil der 
weggefallenen Hallenzeiten konnte adäquat anderweitig aufgefangen werden. 
Um diese finanziellen Einbußen zumindest teilweise auffangen zu können, wurde seitens der 
Sportverwaltung ein s. g. „Notfalltopf“ mit einer Gesamtsumme in Höhe von 210.000€ 
bereitgestellt. Die Mittel werden nach Krite rien, die in Verbindung mit dem Stadtsportbund 
Köln e.V. erarbeitet wurden, von diesem auf schriftlichem Antrag hin vergeben. 
Die nicht quantifizierbaren Auswirkungen können hierdurch nicht aufgefangen werden.  Für 
den Erhalt der bestehenden Vereinsstrukturen ist es notwendig, die derzeitige  Rückgabe der 
Sporthallen an den Schul - und Vereinssport schnellstmöglich fortzuführen. Ein besonderes 
Augenmerk wird darauf gelegt, den Zeitraum zwischen Auszug der Flüchtlinge und 
Bereitstellung für den Sport so gering wie möglich zu halten. 
Eine Rangfolge, in der die Turnhallen sukzessive geräumt werden sollen, wurde festgelegt 
(siehe hierzu Punkt 2.1.2.5).  
 
3.7.2.4 Bereitstellung von Sportflächen zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften 
Zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften, u.a. in Form von Leichtbauhallen, wurden einige 
gering genutzte Sportaußenflächen zur Verfügung gestellt. Dabei ist das Ziel, weitere 
Belegungen von Turn - und Sporthallen zu vermeiden und darüber hinaus die Freigabe von 
derzeit mit F lüchtlingen belegten Sporthallen einzuleiten, um diese dem Schul -und 
Vereinssport wieder zurück zu geben. 
 
3.8 Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst 
3.8.1 Leitgedanke 
Familienberatung und Schulpsychologie in Köln arbeiten im Rahmen der jeweiligen 
Auftragsgrundlagen sowohl für ratsuchende Menschen als auch im Kontext von 
Systemberatung. Hier werden insbesondere für Fachkräfte im Elementar - sowie 
Primarbereich und in der Sekundarstufe I und II Informationsveranstaltungen zur 
Unterstützung der Arbeit mit Menschen mit Fluchterfahrung vorgehalten. 
 
3.8.2 Aktuelle Themen 
3.8.2.1 Angebot der Familienberatung 
Es bestehen Beratungsangebote für Geflüchtete zu den Themen

52 
 
 Erziehungsberatung 
 Beratung zur kindlichen Entwicklung 
 Beratung bei Trennung/Scheidung 
 Beratung zum Thema Gewalterfahrungen 
 
Diese Angebote werden in den Familienberatungsstellen, vor Ort in den 
Flüchtlingsunterkünften oder teilweise in Kooperation mit dem IKD, im Rahmen von 
Elterngesprächskreisen und Gruppenveranstaltungen gemacht. Weiterhin ist geplant 
themenspezifische Angebote für Gruppen und Gesprächskreise anzubieten. 
 
Die Familienberatung der Stadt Köln hat zudem ein psychoedukatives Informationsangebot 
für Fachkräfte aus den Kindertageseinrichtungen und Familienzentren entwickelt, mit dem 
Ziel sowo hl deren Resilienz, als auch kultursensibles Denken und Handeln zu fördern. Die 
Belastungsfaktoren von Flucht, Information über Traumatisierung sowie 
Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, was Fachkräfte für diese Kinder tun können, sind 
Inhalte des Angebots.  Des Weiteren werden insbesondere in Familienzentren, die mit 
unseren Beratungsstellen kooperieren, regelmäßige Möglichkeiten angeboten, einzelne Fälle 
zu reflektieren und sich professionell auszutauschen. 
 
3.8.2.2 Angebote des Schulpsychologischen Dienstes 
Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung brauchen wertschätzende Beziehungen, 
Stabilität, einen sicheren Rahmen und Struktur. Der Schulbesuch bedeutet für Kinder und 
Jugendliche wieder einen geregelten Tagesablauf. Um das Ankommen und das Lernen in der 
Schule  für alle Beteiligten erfolgreich zu gestalten, bietet der Schulpsychologische Dienst 
Unterstützung an.  
 
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen beraten Lehrkräfte im Umgang mit Schülerinnen 
und Schülern mit Fluchterfahrung. Wenn die Eltern einverstanden  sind, kann auch eine 
Unterrichtshospitation durchgeführt werden. In den angebotenen Supervisions - und 
Fallbesprechungsgruppen des Schulpsychologischen Dienstes für Lehrkräfte können 
Einzelfälle auch speziell bezogen auf das Thema Flucht ausführlich bespro chen und 
reflektiert sowie Handlungsalternativen entwickelt werden. Jede Woche findet eine 
telefonische Sprechstunde für Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler mit Fluchterfahrung 
unterrichten, statt.  
 
Für Teilkollegien oder ganze Kollegien bietet der S chulpsychologische Dienst eine 
Informationsveranstaltung zum Thema „Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit 
Fluchterfahrung durch die Schule“ an. Inhaltlich wird vor allem auf Belastungsfaktoren, 
mögliche Reaktionen von Kindern und Jugendlichen mit  Fluchterfahrung und sehr konkret 
auf die für diese Schülerinnen und Schüler notwendige Unterstützung durch die Lehrkräfte 
eingegangen, damit Schule als sicherer Ort erlebt wird. 
 
4 Weiterentwicklung des Asyl- und Ausländerrechts 
4.1 Leitgedanke 
Mit dem Asyl - und Ausländerrecht wird rechtlich die Weiche gestellt, ob ein Flüchtling eine 
Bleibeperspektive im Bundesgebiet hat oder nicht. Wenn eine Bleibeperspektive besteht, 
sollen zeitnah Maßnahmen zur Integration ansetzen. Wenn keine Perspektive für  einen 
Verbleib im Bundesgebiet besteht, sollen Asylverfahren künftig schneller abgeschlossen

53 
 
werden und Ausreisen sowie ggf. Abschiebungen stattfinden. Darüber hinaus regelt das 
Ausländerrecht den Zugang zum Arbeitsmarkt und die Rechte und Pflichten zur T eilnahme 
an Integrationskursen. 
 
Die Ausländerbehörde fördert die Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive im 
Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und unterstützt Integrationsprojekte anderer 
Akteure. Darüber hinaus initiiert, koordiniert und ste uert sie durch den Einsatz von 
Drittmitteln eigene Projekte. 
 
Im Bereich des Asylverfahrens sind die zugrundeliegenden Zuständigkeiten und Verfahren 
von besonderer Bedeutung. Die Asylverfahren werden vom BAMF durchgeführt. Während 
der Dauer des Verfahrens erhalten die Asylantragsteller eine Aufenthaltsgestattung. Der 
Bundesgesetzgeber ist bestrebt, durch Änderungen des Asyl - und Ausländerrechts die 
Aufnahme und den Aufenthalt der Flüchtlinge gezielter zu steuern: 
 Asylantragsteller aus unsicheren Herkunftsstaaten mit guter Bleibeperspektive sollen 
schneller und besser integriert werden. 
 Asylantragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten ohne Bleibeperspektive sollen 
schneller als bisher zur Rückreise motiviert bzw. bei Ablehnung des Asylantrags – 
soweit nicht ausnahmsweise andere Bleiberechte bestehen – abgeschoben werden. 
Nach Ablehnung des Asylantrags werden die Betroffenen bei der nächsten Vorsprache 
erneut auf die Ausreisepflicht verwiesen und in zwei Richtungen beraten und informiert. 
Zum einen werden sie üb er die Möglichkeiten und Unterstützungen einer freiwilligen 
Ausreise beraten. Zum anderen wird deutlich gemacht, dass andernfalls die Abschiebung 
eingeleitet wird. 
 
 
Bisher kann die Ausreisepflicht nach Ablehnung des Asylantrags in der Regel nicht zeitnah 
umgesetzt werden. Hierfür gibt es verschiedene Gründe. Zum einen steht den Betroffenen 
der Rechtsweg gegen die Ablehnung des Asylantrags offen. Zum anderen werden häufig 
Anträge auf Erteilung eines sonstigen humanitären Aufenthaltstitels gestellt. Diese An träge 
bedürfen der Prüfung und Bescheidung. Auch dies wird ggf. gerichtlich überprüft. 
 
Häufige Hindernisse einer Abschiebung sind fehlende Pässe in Verbindung mit teilweise 
falschen oder unzureichenden Angaben über die Identität durch die Betroffenen und einer 
häufig aufwändigen Passersatzpapierbeschaffung. 
Darüber hinaus kann ein (zumeist kurzfristiges) Untertauchen der Rückzuführenden ein 
Vollzugshindernis darstellen. Um dem zu begegnen, ist der Gesetzgeber tätig geworden und 
hat im Asylverfahrensbeschle unigungsgesetz eine Regelung getroffen, dass nach Ablauf der 
Frist zur freiwilligen Ausreise der Termin der Abschiebung dem Ausländer nicht angekündigt 
werden darf. Erste Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass durch die fehlende Ankündigung 
des Abschiebet ermins weniger Ausreisepflichtige kurzfristig untertauchen. Folge der 
fehlenden Ankündigung ist allerdings auch, dass der Überraschungseffekt und damit auch 
die Bereitschaft sich der Abschiebung zu widersetzen, größer ist. 
 
4.2 Aktuelle Themen 
4.2.1 Zahlen 
Um die st ark gestiegene Bedeutung des Themas Flüchtlinge einordnen zu können, werden 
nachstehend die Zahlen von 2013 bis Ende Januar 2017 aufgeführt.

54 
 
 
Zuweisungen von Asylantragstellern nach Köln für die Jahre 2013-2017:  
2013 –     907 Personen 
2014 – 1.963 Personen 
2015 – 6.975 Personen 
2016 – 8.730 Personen 
Vom 01.01.2017 bis 31.01.2017 – 198 Personen. 
 
Anzahl der Personen mit Aufenthaltsgestattungen in Köln für die Jahre 2013-2017 (jeweils 
am 31.12.): 
2013 – 1.263 Personen 
2014 – 2.299 Personen 
2015 – 7.765 Personen 
2016 – 9.360 Personen 
Aktuell am 31.01.017  - 10.009 Personen. 
Insgesamt hat das BAMF 2015 1.887 Entscheidungen für Kölner Asylflüchtlinge getroffen: 
1.122 Anerkennungen und 765 Ablehnungen.  
2016 hat das BAMF  6.679 Verfahren von in Köln lebenden Asylantragstellern beendet. 4.720 
Anträge wurden anerkannt, 1.959 Anträge wurden abgelehnt. 
Im Januar 2017   wurden 533 Entscheidungen vom BAMF getroffen. 294 Verfahren endeten 
positiv für den Antragsteller und 239 Anträge wurden abgelehnt. 
 
Am 15.02.2017 sind von 6.670 ohne Registrierung und Asylantragstellung nach Köln 
zugewiesenen Personen (im Zeitraum von August 2015 bis 2016, sog. BÜMA -Fälle) nur noch 
83 Fälle offen. Diese Personen erhalten bei Vorsprache einen Termin beim BAMF 
Mönchengladbach (ca. 15 Termine wurden bereits vergeben).  
 
Darüber hinaus haben in 2017 bisher 286 Personen bei der Anlauf- und Beratungsstelle der 
Stadt Köln für unerlaubt Eingereiste  vorgesprochen. (2016: 2.515 Personen, 2015: 3.882, 
2014 2.951 und 2013 1.284 Per sonen.) Darunter waren 42 Personen unbegleitete 
minderjährige Ausländer. 62 Personen wurden zur Asylantragstellung an die Zentrale 
Ausländerbehörde Dortmund weitergeleitet. Bei 10 Personen wurden Übernahmeersuchen 
nach dem Dubliner Übereinkommen gestellt. Bisher sind 34 Personen Köln zugewiesen und 
10 Personen an andere Ausländerbehörden verteilt worden. In 4 Fällen ist unmittelbar eine 
aufenthaltsrechtliche Entscheidung unter Fertigung einer Rückkehrentscheidung mit 
Androhung der Abschiebung getroffen worden.  
 
 
 
4.2.2 Änderungen im Asyl- und Ausländerrecht 
Am 24.10.2015 ist das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz in Kraft getreten (sog. 
Asylpaket I), welches vor allem effektive Verfahren und frühe Integration fördern soll. 
Einige Monate später, am 05.02.2016, trat das sog. Datenaustauschverbesserungsgesetz in 
Kraft. Hierdurch wird insbesondere die Registrierung sowie die zentrale Datenerfassung 
optimiert. Am 17.03.2016 ist das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahr en (sog. 
Asylpaket II) in Kraft getreten, das vor allem durch Einführung eines beschleunigten

55 
 
Asylverfahrens die Prozesse weiter optimieren soll. Das Integrationsgesetz ist am 06.08.2016 
in Kraft getreten. Ziel ist es, Menschen mit guter Bleibeperspektive zügig in die Gesellschaft 
und den Arbeitsmarkt zu integrieren und Flüchtlinge ohne Perspektive mit Blick auf die 
Rückkehr in ihre Herkunftsländer adäquat zu fördern. Außerdem wurde eine Regelung zur 
Wohnsitzverpflichtung geschaffen, welche durch die landes rechtliche Ausländer -
Wohnsitzregelungsverordnung (AWoV) vom 15.11.2016 näher bestimmt wird. 
 
Das vom Bundestag am 13.05.2016 beschlossene Gesetz zur Einstufung der Demokratischen 
Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere 
Herkunftsstaaten (BT -Drs 18/8039) bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates (BR -Drs 
257/16), welcher dieses bisher noch nicht in seiner Sitzung behandelt hat.  
 
4.2.3 Zusammenarbeit mit Dritten und Projekte der Ausländerbehörde 
Werden Förderbedarfe für bestimmte Personenkreise festgestellt, so initiiert, koordiniert 
und steuert die Ausländerabteilung durch Einsatz von Drittmitteln eigene Projekte. 
Ein von der Robert Bosch Stiftung finanziertes Förderprojekt für geduldete Jugendliche und 
Heranwachsende konnte durch Umwidmung der Fördergelder weiter bis Sommer 2017 
verlängert werden. Die Inhalte des Projekts wurden bereits umfangreich beschrieben. Bei 
sonstigen integrationsfördernden Maßnahmen unterstützt, berät und begleitet die 
Ausländerabteilung die entsprechenden Akteure. Aktuell findet dies für Asylsuchende und 
Geduldete z.B. in mehreren Maßnahmen der IHK zu Köln, der Handwerkskammer Köln und 
der Bundesagentur für Arbeit statt. 
 
5 Controlling 
5.1 Finanzcontrolling 
Aus Gründen der Transparenz wird vorweg ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei 
der Auswertung nicht um eine Betrachtung von Bewegungen des Geldvermögens (Ausgaben 
und Einnahmen) handelt. Kosten und Erlöse beschreiben den periodischen Verzehr bzw. 
Zuwachs an Vermögen im Rahmen der dem Betriebszweck dienlichen Leistungserbringung, 
z.B. Kosten für den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften oder Erlöse aus für die 
Unterbringung erhobenen Gebühren. 
 
Die dargestellten Leistungen der Ämter 50, 56, 32, 40 und 42 weisen das Gros der im 
Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik entstehenden Erlöse und Kosten aus. Für die 
Stadt Köln ergibt sich für die Jahre 2015 und 2016, zum Buchungsstand 07.02.2017, im 
Überblick die nachstehende finanzwirtschaftliche Entwicklung. 
 
 
Kostencontrolling im Flüchtlingsmanagement, Auswertung der gesamtstädtischen Entwicklung der flüchtlingsbedingten 
Kosten und Erlöse über den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2016, Buchungsstand 07.02.2017* 
 
 
* Für das Jahr 2016 ist davon auszugehen, dass sich die Werte im Rahmen der Arbeiten zum Jahresabschluss 2016 noch 
verändern werden. 
 
2015 in € 2016 in € Kummuliert
Erlöse -51.583.611,10 -124.789.716,40 -176.373.327,50
Kosten 140.187.497,43 240.013.140,08 380.200.637,51
Ergebnis 88.603.886,33 115.223.423,68 203.827.310,01

56 
 
 
Die Verantwortung für die Finanzierung der flüchtlingsbedingten Kosten liegt bei Bund und 
Ländern. Die aktuelle Auswertung bezüglich der ungedeckten Gesamtkosten belegt deutlich, 
dass die bisher über das Land gewährten Erstattungsleistungen nicht auskömmlich sind und 
dies zur Verschärfung der Haushaltssituation beiträgt. Die kommunalen Spitzenverbände 
bemühen sich um eine Erhöhung der Erstattungsleistungen des Landes. Die Stadt Köln 
engagiert sich in diesem Rahmen. Die Verhandlungen mit dem Land dauern an.

57 
 
Kostencontrolling im Flüchtlingsmanagement, Auswertung über den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2016, 
Buchungsstand 07.02.2017* 
 
 
* Die Abweichungen für das Jahr 2016 gegenüber dem letzten Bericht sind auf die Arbeiten im Rahmen des 
Jahresabschlusses 2016 zurückzuführen. Für das Jahr 2016 ist davon auszugehen, dass sich die Werte im 
Rahmen der Restarbeiten zum Jahresabschluss 2016 noch verändern werden. 
** Bei den hier ausgewiesenen Leistungen nach dem AsylbLG übersteigen die Erlöse die Kosten. 
Zurückzuführen ist dies im Wesentlichen auf die Darstellung der Hotelkosten, die dem Amt 50 entstehen, bei 
der Unterbringung von Flüchtlingen. Außerdem werden derzeit die Unterbringungskosten in 
Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünften noch nicht flächendeckend als Leistung nach dem AsylbLG 
abgerechnet. Die Landeserstattung ist aber auch zur Mitfinanzierung dieser Kosten vorgesehen. 
*** Ebenfalls beim Amt 32 angebunden ist die Zentrale Ausländerbehörde. Das Land NRW erstattet für diese 
die Kosten zu 100 %. Sie wird daher nicht im Rahmen dieses Berichtes aufgeführt. 
**** Die Kostendaten des Amtes 40 werden im Rahmen einer Sonderrechnung zur KLR generiert.  
2015 in € 2016 in €
Erlöse -5.706.226,04 -8.711.662,96
Kosten 69.504.076,24 117.282.243,71
davon Kosten für Miete der belegten Turnhallen 1.095.258,56 3.661.503,32
davon Hotelkosten beim Amt für Soziales und Senioren 22.744.037,55 28.690.202,37
Ergebnis 63.797.850,20 108.570.580,75
2015 in € 2016 in €
Erlöse -2.168.031,31 -2.180.104,21
Kosten 6.205.750,48 9.511.675,77
Ergebnis 4.037.719,17 7.331.571,56
2015 in € 2016 in €
Erlöse -42.883.872,68 -112.853.238,43
Kosten (ohne Hotelkosten) 57.579.755,71 104.618.798,17
davon Transferleistungen (ohne Hotelkosten) 54.631.018,49 100.050.226,29
in Transferleistungen enthaltene Regelleistungen 34.243.395,45 69.088.362,91
in Transferleistungen enthaltene Nutzungs-
gebühren an das Amt für Wohnungswesen 2.790.492,92 6.729.412,82
in Transferleistungen enthaltene Hilfe bei Krankheit 13.586.003,00 24.634.228,83
Ergebnis 14.695.883,03 -8.234.440,26
2015 in € 2016 in €
Erlöse 0,00 0,00
Kosten 4.766.635,68 5.188.379,73
Ergebnis 4.766.635,68 5.188.379,73
Erlöse 0,00 0,00
Kosten 77.800,00 991.110,91
davon für die Beschulung in Vorbereitungsklassen Entfällt, da diese Kosten erst 
ab Juli 2015 erhoben w urden 905.530,91
davon für die außerschulische Betreuung 
von Flüchtlingskindern 77.800,00 85.580,00
Ergebnis 77.800,00 991.110,91
2015 in € 2016 in €
Erlöse -825.481,07 -1.044.710,80
Kosten 2.053.479,32 2.420.931,79
Ergebnis 1.227.998,25 1.376.220,99
Integrationskurse durch das Amt für Weiterbildung
Unterbringung Flüchtlinge
Betreuung Flüchtlinge durch das Amt für
Wohnungswesen
Leistungen nach dem AsylbLG durch das Amt für 
Soziales und Senioren**
Allg. Ausländerangelegenheiten durch das Amt für
öffentliche Ordnung***
Besondere Integrationsleistungen für Flüchtlingskinder 
durch das Amt für Schulentwicklung****

58 
 
Definition der fachlich kategorisierten Kosten und Erlöse 
 
Unterbringung Flüchtlinge durch das Amt 56 
Alle Kosten, die die Unterhaltung der Gebäude, Reinigung, Bewachung, Beschaffungen (bei 
Investitionen mittels Abschreibungen für Anlagevermögen), Mieten, Betreuungsleistungen 
der Träger so sie z.B. Reinigung, Essensausgabe, Wohnheimverwaltung, Personalkosten der 
Stadt Köln, die dem Aufgabenschwerpunkt Unterbringung zuzuordnen sind, betreffen. 
 
Betreuung Flüchtlinge durch das Amt 56 
Anteile der Trägerkosten, die die reine Sozialarbeit für Flüchtlinge betreffen, Honorare für 
Betreuungsmaßnahmen und städt. Personalkosten, die ausschließlich Betreuungscharakter 
haben. 
 
Leistungen nach dem AsylbLG durch das Amt 50 
Alle Kosten, die der Stadt Köln durch die Erbringung der Leistungen nach den §§ 2 bis 6 
AsylbLG entstehen. Diese umfassen z.B. Hilfen zum Lebensunterhalt, Kosten der Unterkunft 
(ein Teil davon ist auf die Gebührenerstattung an das Amt 56 zurückzuführen, dieser ist dort 
in den Erlösen enthalten), Krankenhilfe, Leistungen für Bildung und Teilhabe etc. 
 
Allg. Ausländerangelegenheiten durch das Amt 32 
Alle Kosten, die im Wesentlichen durch die Aufenthaltsregelung und die 
Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik anfallen. 
 
Besondere Integrationsleistungen für Flüchtlingskinder durch das Amt 40 
Die beim Amt 40 entstehenden Kosten für Integrationsleistungen für Flüchtlingskinder sind 
insbesondere auf folgende Aufgaben zurückzuführen: Gewährleistung der Beschulung in 
Vorbereitungsklassen für Flüchtlingskinder, außerschulische Betreuung von 
Flüchtlingskindern, Kosten für die Beförderung von Flüchtlingskindern von ihrer Unterkunft 
zur jeweiligen Schule und Schülerbeförderungskosten, welche in Folge der 
Turnhallenbelegung durch die Anmietung externer Hallen und sonstiger Flächen entstehen, 
Informationsveranstaltungen sowie administrative Tätigkeiten zu diesen Aufgaben im 
Amt 40.  
Über die aufgeführten Kosten/Erlöse in diesen Bereichen hinaus sind weitere Kosten/Erlöse 
entstanden, die jedoch nicht separiert werden können. Beispielsweise können für das Amt 
40 weitere Positionen im Rahmen der Schulverwaltung angeführt werden: Die Beschulung 
von Flüchtlingskindern, die nach Durchlaufen der Vorbereitungsklassen in den 
Regelschulbetrieb übergehen, bedingt Kosten (z.B. Beiträge zur Schülerunfallversicherung) 
und Erlöse (z.B. Bildungspauschalmittel) analog der Beschulung anderer Kinder. Zusätzlich 
entstehen flüchtlingsbedingte Kosten für die Bereitstellung von Containern zur Einrichtung 
von Vorbereitungsklassen. 
 
Integrationskurse durch das Amt 42 
Der Anteil der flüchtlingsbedingten Erlöse und Kosten wird beim Amt 42 über das Verhältnis 
von Selbstzahlern zu den vom BAMF geförderten Teilnehmern abgeschätzt. Eine mögliche 
Unschärfe besteht somit in dem Anteil der vom BAMF geförderten Teilnehmer, die nicht 
dem Personenkreis der Flüchtlinge angehören. Erfasst sind alle Kosten, die für die Planung, 
Durchführung und Nachbereitung der Integrationskurse beim Amt 42 anfallen. Dazu gehören 
insbesondere die Dozentenhonorare, die Aufwendungen für Lehr- und Lernmittel, das

59 
 
Verwaltungspersonal und die Mieten für die Unterrichtsräume. Die Erlöse aus Kursgebühren 
wurden ebenfalls erfasst. 
Von den Integrationskursen sind andere Leistungen der VHS abzugrenzen. Neben den 
Integrationskursen bietet die VHS Köln im Rahmen von Projekten und im Bereich Deutsch als 
Fremdsprache (DaF) ebenfalls Kurse für Migrantinnen und Migranten an. Diese werden 
vornehmlich von Teilnehmerinnen und Teilnehmern besucht, die nicht zum zutreffenden 
Personenkreis gehören. Hier entstehende flüchtlingsbedingte Erlöse und Kosten werden 
durch Dritte zu 100% finanziert. Sie werden daher von der Auswertung nicht erfasst.  
 
5.2 Personalcontrolling 
Zur Steuerung, operativen Begleitung und Umsetzung der aufgezeigten Maßnahmen bedarf 
es adäquat zu der Entwicklung der Flüchtlingszahlen einer entsprechenden Stellen - und 
Personalausstattung bei der Stadt Köln, die permanent den aktuellen Erfordernissen 
angepasst wird. Das Amt für Personal, Organisation und Innovation steht hierzu mit den 
operativ agierenden Fachdienststellen zur Sicherstellung der notwendigen Bedarfe in engem 
Kontakt. 
 
Genauere Ausführungen zu den erfolgten Maßnahmen und weiteren Schritten im 
Personalbereich kann dem jährlich erscheinenden Personalbericht entnommen werden.

Beratungsverlauf (5)

09.03.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
14.03.2017 Gesundheitsausschuss
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.03.2017 Integrationsrat
TOP 5.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.03.2017 Sportausschuss
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.04.2017 Finanzausschuss
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0678/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
06.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27