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0512/2018

Durchforstungsplanung 2018 zur Pflege des städtischen Waldes im Stadtbezirk Chorweiler

Beantwortung einer Anfrage (BV) 20.02.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 08.03.2018, TOP 10.2.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2001 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/671/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0512/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 08.03.2018 
 
Durchforstungsplanung 2018 zur Pflege des städtischen Waldes im Stadtbezirk Chorweiler 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 14.12.2017 ergaben sich Zusatzfragen zu der 
von der städtischen Forstverwaltung (671-2) eingereichten Durchforstungsplanung 2018 zur Pflege 
des städtischen Waldes im Stadtbezirk Chorweiler (Vorlage-Nr.: 3748/2017). 
 
Bezirksvertreter Herr Stuhlweißenburg weist daraufhin, dass es eine Verkehrssicherungspflicht der 
Stadt gibt, die auch für nicht durchgeforstete Flächen und Wege wie z.B. den Erdweg im Worringer 
Bruch gilt. 
 
Bezirksvertreter Herr Kleinjans wünscht einen Plan aus dem hervorgeht in welchem Abstand welche 
Flächen durchforstet werden, zudem welcher Rhythmus grundsätzlich für Durchforstungen gilt und ob 
dieser Rhythmus unterschiedlich ist bei den verschiedenen Flächen. 
 
 
Antwort 
 
Grundsätzlich besteht eine Verkehrssicherungspflicht der Stadt Köln für alle Ihre Waldflächen.  
 
Am angesprochenen Erdweg in Worringen gibt es allerdings auch Waldflächen in Privatbesitz,  
für die die jeweiligen Eigentümer verkehrssicherungspflichtig sind.  
 
Die in der Forsteinrichtung der Stadt Köln enthaltenen Waldflächen werden in der Regel in Abständen 
von 5 bis 10 Jahren durchforstet.  
 
Allerdings werden ein Teil der Waldflächen, vor allem in den Naturschutzgebieten zur Förderung der 
Biodiversität nicht mehr bewirtschaftet (ein Konzept hierzu befindet sich zur Zeit in der Erstellung). 
 
Unabhängig davon kann es in allen Waldflächen auch außerhalb dieser Zeiträume zur Fällung von 
Einzelbäumen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit kommen. 
 
Herr Michael Hundt ist langjähriger Leiter des Forstbetriebsbezirk linksrheinischer Wald und steht für 
Fragen zu seinem Revier gerne zur Verfügung.

Beratungsverlauf (1)

08.03.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Erdweg

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Details

Aktenzeichen
0512/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
20.02.2018
Erstellt
15.02.2018 11:02