2010/0448
Bebauungsplan N 8.3.5 - Büdinger Straße - (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss)
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2010/0448
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 13.10.2010 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2010/0448 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Bebauungsplan N 8.3.5 - Büdinger Stra ße - (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss) Vorlage vom: 07.10.2010 Beschlussvorschlag: 1. Für ein Teilgebiet des ehemaligen Schlachthofgeländes Büdinger Straße Flur 13, mit den Flurstücken 166/44, 166/45, 166/46, 166/47, 166/48, 166/49, 192/6, 192/7, 192/8, 192/9 tlw. und 235/2 tlw., ist, zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans N 8.3 , ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 Baugesetzbuch (BauGB), mit der Zielsetzung die vorgesehene Umwidmung von Flächen öffentlich- rechtlich zu sichern, aufzustellen. 2. Das Bebauungsplanverfahren N 8.3.5 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. 3. Dem vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan N 8.3.5 - Büdinger Straße - zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes N 8.3 und der zugehörigen Begründung, sowie der in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen, wird zugestimmt. 4. Der Entwurf und die Begründung zum Bebauungsplan N 8.3.5 - Büdinger Straße - sind gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. 2 ... Anlagen: Anlage: Begründung zum Bebauungsplanentwurf N 8.3.5 Entwurf zum Bebauungsplan N 8.3.5 (wird zu den Sitzungen aufgehängt) Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage Nr. 2010/0448 vom 07.10.2010 Durch die Sanierung und Aufstockung der Wohngebäude südlich der Büdinger Straße, auf den Grundstücken 166/50, 166/51 und 166/52, ist der Nachweis von zusätzlichen Stellplatzflächen erforderlich geworden. Um einerseits die bestehenden Grünflächen vor den Wohngebäuden zu erhalten und andererseits die öffentlichen Fußwege zu sichern, hat zwischen den Grundstückseigentümern, der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Bauverein AG, ein Grundstückstausch stattgefunden. Um den bereits durchgeführten Tauschvertrag rechtlich zu sichern, sind planungsrechtliche Festsetzungen zu einer entsprechenden Nutzung der Grundstücke notwendig. Zu 1.: Wie oben erläutert ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans N 8.3 erforderlich, um die Nutzungen der Grundstücke planungsrechtlich zu sichern. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird durch den Aufstellungsbeschluss eingeleitet, der nach § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen ist. Zu 2.: Für den Bebauungsplan N 8.3.5, zur tlw. Änderung des Bebauungsplans N 8.3, wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewendet. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor, da • es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung mit einer festgesetzten Grundfläche von nur 0,5 ha (< 2 ha) handelt, • keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG oder Landesrecht auslöst • und auch keine Beeinträchtigung von FFH-Gebieten oder Europäischen Vogelschutzgebieten im Sinne des BNatschG zu erwarten ist. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, und von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 BauGB abgesehen. Zu 3.: Gemäß § 3 (2) BauGB sind der Entwurf zum Bebauungsplan N 8.3.5 und die dazu gehörige Begründung, sowie die in den Entwurf zum Bebauungsplan aufgenommene Satzung, erstellt worden. Das weitere Bebauungsplanverfahren richtet sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB). Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB können die Umweltprüfung und der Umweltbericht entfallen. 4 ... Zu 4.: Die öffentliche Auslegung des Entwurfs und der zugehörigen Begründung erfolgt nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung, in der bereits gemäß § 13a (3) BauGB darauf hingewiesen wird, dass das beschleunigte Verfahren angewendet wird und wo entsprechende Planunterlagen, mit der Möglichkeit einer Äußerung dazu, eingesehen werden können. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen der Offenlage beteiligt. Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Zu den Sitzungen wird ausgelegt bzw. aufgehängt: • Entwurf des Bebauungsplans N 8.3.5 Vorab werden übersandt: • 11 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs für die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt, den 7.10.2010 VI/61.2 ha Nst. 2112
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M 1:500 PEESEN Beschleunigtes Verfahren nach $ 13a BauGB: Aufstellungsbeschluss: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. $ 2 (1) und nach $ 13a BauGB im „Darmstädter Echo“ am Öffentliche Auslegung: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom B Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses Bebauungsplans mit Begründung gem. $ 3 (2) BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom bis einschließlich Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. $ 4 (2) BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. $ 2 (2) BauGB mit Schreiben vom Satzungsbeschluss: Dieser Bebauungsplan wurde mit den textlichen Festsetzungen, dem zeichnerischen Teil und der im Plan enthaltenen Satzung gem. & 10 (1) BauGB von der Stadtverordnetenversammlung zur Satzung beschlossen am Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein. Ausgefertigt: Darmstadt, den Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Der Dezernent WISSENSCHAFTSSTADT Gemarkung Darmstadt Flur 13 DARMSTADT Maßstab 1 : 500 Entwurf zum Bebauungsplan N 8.3.5 - Büdinger Straße - zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans N 8.3 l. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) Aufgrund des $ 9 BauGB in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. | S. 2414) in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. 01. 1990 (BGBl. IS. 132) und der Plan- zeichenverordnung (PlanzV) vom 18. 12. 1990 (BGBl. | 1991 S. 58) werden festgesetzt: - 2. Öffentliche Verkehrsflächen Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs WM 2.1 Straßenverkehrsflächen 2.2 Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung; 2.2.1 Gehweg 2.2.2 öffentliche Parkplatzfläche P 3. Private Verkehrsflächen 3.1 private Stellplatzfläche (P) ll. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen Aufgrund $ 81 Abs. 1 und Abs. 4 Hessische Bauordnung (HBO) i.V.m. $ 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt: Oberflächengestaltung: Parkplatz- und Stellplatzflächen sind mit versickerungsfähigem Pflaster auszubilden. Die nicht geänderten Festsetzungen des Bebauungsplans N 8.3 bleiben weiterhin bestehen. Wissenschaftsstadt Darmstadt den, 2010 Stadtplanungsamt Dr. Ing. Kissel Ltd. Baudirektor Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBi. | S. 2585) Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. | S.132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. | S. 466) Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 IS. 58) Hess. Bauordnung (HBO) vom 18.06.2002 (GVBl. I S. 274), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 15.12.2009 (GVBI. IS. 716) Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBi. IS. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.06.2010 (GVBi. IS. 233) Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBi. | S. 142), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 24.03.2010 (GVBi. IS. 119) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. | S. 2542) Hess. Naturschutzgesetz (HENatG) i.d.F. vom 04.12.2006 (GVBl. IS. 619), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 12.12.2007 (GVBl. | S. 851) Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 06.05.2005 (GVBi. | S. 305), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.03.2010 (GVBl. 1S. 85) Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F. vom 05.09.1986 (GVBl. I S. 262, 270), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 04.03.2010 (GVBl. | S. 72) Bekanntmachung: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplans gem. $ 10 (3) BauGB und der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am . Öffentliche Auslegung dieses Bebauungsplans mit Begründung gem. & 7 Hess. Gemeindeordnung (HGO )i. V. m. 8 7 (3) der Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom bis einschließlich . Inkrafttreten: Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am Darmstadt, den Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Der Dezernent WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT Entwurf zum Bebauungsplan N 38.3.5 - Büdinger Straße - zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans N 8.3 K:\CAD\Bezirk Nord\Bebauungspläne\N 8_3_5\Planung\N 8_3_5 07-10-10.dwg, 7.10.2010 10:43:49, Seffrin, Adobe PDF
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 07.10.2 010 Der Magistrat Begründung gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanentwurf N 8.3.5 – Büdinger Straße – zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans N 8.3 für ein Teilgebiet des ehemaligen Schlachthofgeländes Büdinger Straße mit den Flurstücken Gemarkung Darmstadt, Flur 13, Flst.-Nr.: 166/44, 166/45, 166/46, 166/47, 166/48, 166/49, 192/6, 192/7, 192/8, 192/9 tlw. und 235/2 tlw. Ausschnitt aus der Stadtkarte ohne Maßstab Geltungsbereich des Bebauungsplans N 8.3.5 Inhalt Seite 2 INHALT 1. Erfordernis und Ziel der Planaufstellung ................................................... ................. 3 2. Rechtsgrundlagen ................................................... ................................................... ..... 3 3. Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB ................................................... .......... 3 4. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich .......................................... 4 5. Planungsrechtliche Situation / Schutzausweisungen ................................................ 4 5.1 Regionalplan ................................................... ................................................... .............. 4 5.2 Flächennutzungsplan ................................................... ................................................... 4 5.3 Bebauungsplan ................................................... ................................................... .......... 4 5.4 Schutzausweisungen ................................................... ................................................... . 4 6. Emissionen – Immissionen ................................................... ......................................... 5 6.1 Unfallrisiko durch Emissionen ................................................... .................................... 5 7. Wasserwirtschaftliche Belange ................................................... .................................. 5 7.1 Schutz- und Sicherungsgebiete nach dem Hessischen Wassergesetz ........................ 5 7.2 Bodenversiegelung / Versickerung von Niederschlagswasser ..................................... 5 7.3 Abwasser ................................................... ................................................... .................... 5 7.4 Oberirdische Gewässer ................................................... ................................................ 5 7.5 Altflächen/Altlasten/Altstandorte ................................................... ............................... 6 8. Bewertung der Umweltauswirkungen ................................................... ....................... 6 8.1 Vegetation und Fauna ................................................... .................................................. 6 8.2 Voraussichtliche Umweltauswirkungen ................................................... ...................... 6 9. Inhalt und Begründung der Festsetzungen im Bebauungsplan ................................. 6 9.1 Art der baulichen Nutzung ................................................... .......................................... 6 9.2 Stellplätze ................................................... ................................................... .................. 6 10. Begründung zur Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen ............................ 6 10.1 Oberflächengestaltung ................................................... ................................................. 6 11. Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung ................................................... ....................... 7 Begründung N 8.3.5 Seite 3 1. Erfordernis und Ziel der Planaufstellung Durch die Sanierung und Aufstockung der Gebäude auf den Grundstücken 166/50, 166/51 und 166/52 ist der Nachweis von zusätzlichen Stellplatzflächen erforderlich geworden. Um einerseits die bestehenden Grünflächen vor den Wohngebäuden zu erhalten und andererseits die öffentlichen Fußwege zu sichern, hat zwischen den Grundstückseigentümern, der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Bauverein AG, ein Grundstückstausch stattgefunden. Die in der unten stehenden Zeichnung gekennzeichneten Flächen A sollen als private Stellplatzflächen und die gekennzeichneten Flächen B als öffentliche Verkehrsflächen (Bürgersteig) genutzt werden. Um den bereits durchgeführten Tauschvertrag recht- lich zu sichern, sind planungsrechtliche Festsetzungen zu einer entsprechenden Nutzung der Grundstücke erforderlich. Die Flächen A sind im rechtskräftigen Bebauungsplan N 8.3 als öffentliche Verkehrs- fläche ausgewiesen. Die Flächen B wurden als private Freifläche genutzt und wären planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans N 8.3.5 wird die vorgesehene Umwidmung der Flächen öffentlich-rechtlich gesichert. 2. Rechtsgrundlagen Dem Bebauungsplan N 8.3.5 liegen die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) und die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen, sowie die planungsrechtlichen Fachgesetze zugrunde. 3. Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB Für den Bebauungsplan N 8.3.5, zur tlw. Änderung des Bebauungsplans N 8.3, wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewendet. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor, da Begründung N 8.3.5 Seite 4 • es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung mit einer geringen Grundflä- che (< 2 ha) handelt, • keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die eine Pflicht zur Umweltver- träglichkeitsprüfung nach UVPG oder Landesrecht auslöst • und auch keine Beeinträchtigung von FFH-Gebieten oder Europäischen Vogel- schutzgebieten im Sinne des BNatschG zu erwarten ist. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie und von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB abgesehen. Ein Ein- griffsausgleich entfällt. 4. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet liegt im Norden der Wissenschaftsstadt Darmstadt in der Büdinger Straße. Es umfasst die Flurstücke Gemarkung Darmstadt, Flur 13, Flst.-Nr.:166/44, 166/45, 166/46, 166/47, 166/48, 166/49, 192/6, 192/7, 192/8 192/9 tlw. und 235/2 tlw. Im unmittelbaren Umfeld befinden sich mehrgeschossige Wohngebäude, Arztpraxen, kleinere Einzelhandelsbetriebe sowie ein Lebensmitteldiscountmarkt. Das Plangebiet umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1.400 m². 5. Planungsrechtliche Situation / Schutzausweisungen 5.1 Regionalplan Im Regionalplan Südhessen 2000, neu bekannt gemacht am 13.09.2004 (St. Anz. 37/04), ist das Plangebiet als „Siedlungsbereich“ dargestellt. 5.2 Flächennutzungsplan Der seit dem 01.04.2006 wirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt weist das Plangebiet als „Wohnbaufläche“ aus. Die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist somit gewährleistet. 5.3 Bebauungsplan Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes N 8.3.5 zur teilweisen Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes N 8.3 liegt in dessen südlichen Bereich. Die Fest- setzungen des bestehenden Bebauungsplans N 8.3 gelten, soweit nicht in diesem Bebauungsplan geändert, unverändert weiter. 5.4 Schutzausweisungen Landschaftsschutz und Naturschutz Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete werden von der Planung nicht tangiert. Begründung N 8.3.5 Seite 5 Baumschutzsatzung In Darmstadt sind alle Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen durch eine Baumschutzsatzung ge- schützt. Geschützt sind Bäume, die – gemessen in einem Meter Höhe – bei Laub- bäumen einen Stammumfang von mehr als 60 cm haben, bei Nadelbäumen von mehr als 90 cm. 6. Emissionen – Immissionen 6.1 Unfallrisiko durch Emissionen Das Plangebiet tangiert die Achtungsgrenze (Seveso-II-Richtlinie) des Betriebsgelän- des der Fa. Merck. Da dieser Bebauungsplan jedoch keine Maßnahmen mit raumbe- deutsamer Wirkung ermöglicht, sind die Richtlinien 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso-II-Richtlinie) und ihre Um- setzung durch § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz zu vernachlässigen. Insgesamt kann daher davon ausgegangen werden, dass durch das Vorhaben weder die Rechte des Betriebes berührt werden, noch mit besonderen Unfallrisiken oder einer zusätzlichen Gefährdung der Bevölkerung zu rechnen ist. 7. Wasserwirtschaftliche Belange 7.1 Schutz- und Sicherungsgebiete nach dem Hessischen Wassergesetz Das Plangebiet liegt in keinem Schutz- oder Sicherungsgebiet nach dem Hessischen Wassergesetz. 7.2 Bodenversiegelung / Versickerung von Niederschlagswasser Regelungen zum Maß der Bodenversiegelung und zur Versickerung von Nieder- schlagswasser werden in den textlichen Festsetzungen wie folgt getroffen: „Parkplatz- und Stellplatzflächen sind mit versickerungsfähigem Pflaster auszubilden.“ 7.3 Abwasser Das Plangebiet ist an vorhandene Abwasseranlagen (Kanal, Rückhaltebecken und Kläranlage) angeschlossen. 7.4 Oberirdische Gewässer Oberirdische Gewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Begründung N 8.3.5 Seite 6 7.5 Altflächen/Altlasten/Altstandorte Im Plangebiet sind weder Altlasten noch Altstandorte bekannt. Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist jedoch auf sensorische Auffälligkeiten zu achten. Werden diese festgestellt, ist umgehend das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Staatliches Umweltamt Darmstadt (Dez. IV/Da 41.5) zu informieren. 8. Bewertung der Umweltauswirkungen 8.1 Vegetation und Fauna Das Plangebiet besitzt keine Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Es bestehen keine Hinweise auf das Vorkommen streng geschützter Tier- oder Pflan- zenarten im Plangebiet. 8.2 Voraussichtliche Umweltauswirkungen Durch die Umsetzung der Planung kommt es nicht zu Beeinträchtigungen der Schutzgüter. Es ist nicht mit Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft und Klima, Mensch, Flora und Fauna sowie Mensch und Kultur- und Sachgüter zu rechnen. 9. Inhalt und Begründung der Festsetzungen im Bebauungsplan 9.1 Art der baulichen Nutzung Der Planungsbereich wird als öffentliche und private Verkehrsfläche festgesetzt. Durch den Flächentausch zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Bau- verein AG wurde die Möglichkeit von zusätzlichen privaten Stellplätzen geschaffen und gleichzeitig die öffentliche Gehwegfläche sichergestellt. 9.2 Stellplätze Stellplätze sind nur innerhalb der ausgewiesenen Flächen zulässig. 10. Begründung zur Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen 10.1 Oberflächengestaltung Um den Anteil an versiegelten Flächen möglichst gering zu halten, werden Vorgaben zur Oberflächenbefestigung gemacht. Vollständige Versiegelung führt zum Aufheizen der Flächen im Sommer, Erwärmung der Umgebung durch Rückstrahlung, erhöhtem Staubanfall und schnellem Abfluss des Niederschlagswassers. Die dezentrale Versickerung von Regenwasser dient der Anreicherung des Grund- wassers und der Vermeidung eines beschleunigten Oberflächenabflusses mit damit verbundenen Abflussspitzen in Vorflutern nach Niederschlägen von befestigten und überbauten Flächen. Der mit der Bebauung und der Versiegelung einhergehende Ein- griff in den Grund- und Oberflächenwasserhaushalt wird so zumindest teilweise wie- der ausgeglichen. Begründung N 8.3.5 Seite 7 11. Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung Bei Bauleitplänen für die Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Be- bauungsplanes gem. § 13a Abs. 2 Nr. 4 zu erwarten sind, als erfolgt oder zulässig im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB. Aus diesem Grund ist ein naturschutzrechtlicher Ausgleich für die Bebauungsplan- änderung nicht erforderlich. Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Büdinger Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0448
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.10.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00