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2010/0448

Bebauungsplan N 8.3.5 - Büdinger Straße - (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss)

Magistratsvorlage 07.10.2010

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2010/0448

5074 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
13.10.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0448 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Bebauungsplan N 8.3.5 - Büdinger Stra ße - (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss) 
 
Vorlage vom: 07.10.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Für ein Teilgebiet des ehemaligen Schlachthofgeländes Büdinger Straße Flur 13, mit den Flurstücken 
166/44, 166/45, 166/46, 166/47, 166/48, 166/49, 192/6, 192/7, 192/8, 192/9 tlw. und 235/2 tlw., ist, zur 
teilweisen Änderung des Bebauungsplans N 8.3 , ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 
Baugesetzbuch (BauGB), mit der Zielsetzung die vorgesehene Umwidmung von Flächen öffentlich-
rechtlich zu sichern, aufzustellen. 
2. Das Bebauungsplanverfahren N 8.3.5 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB 
durchgeführt. 
3. Dem vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan N 8.3.5 - Büdinger Straße - zur teilweisen Änderung 
des Bebauungsplanes N 8.3 und der zugehörigen Begründung, sowie der in den 
Bebauungsplanentwurf aufgenommenen Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen, wird 
zugestimmt. 
4. Der Entwurf und die Begründung zum Bebauungsplan N 8.3.5 - Büdinger Straße - sind gem. §
 3 (2) 
BauGB öffentlich auszulegen.

2 
... 
Anlagen: Anlage: Begründung zum Bebauungsplanentwurf N 8.3.5 
Entwurf zum Bebauungsplan N 8.3.5 (wird zu den Sitzungen aufgehängt) 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage Nr. 2010/0448 vom 07.10.2010  
 
Durch die Sanierung und Aufstockung der Wohngebäude südlich der Büdinger Straße, auf den 
Grundstücken 166/50, 166/51 und 166/52, ist der Nachweis von zusätzlichen Stellplatzflächen 
erforderlich geworden. Um einerseits die bestehenden Grünflächen vor den Wohngebäuden zu 
erhalten und andererseits die öffentlichen Fußwege zu sichern, hat zwischen den 
Grundstückseigentümern, der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Bauverein AG, ein 
Grundstückstausch stattgefunden. 
 
Um den bereits durchgeführten Tauschvertrag rechtlich zu sichern, sind planungsrechtliche 
Festsetzungen zu einer entsprechenden Nutzung der Grundstücke notwendig. 
 
 
Zu 1.:
 
 
Wie oben erläutert ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB zur 
teilweisen Änderung des Bebauungsplans N 8.3 erforderlich, um die Nutzungen der Grundstücke 
planungsrechtlich zu sichern.  
 
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird durch den Aufstellungsbeschluss 
eingeleitet, der nach § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen ist. 
 
 
Zu 2.:
 
 
Für den Bebauungsplan N 8.3.5, zur tlw. Änderung des Bebauungsplans N 8.3, wird das 
beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewendet. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor, da 
• es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung mit einer festgesetzten Grundfläche von nur 0,5 
ha (< 2 ha) handelt, 
• keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die eine Pflicht zur 
Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG oder Landesrecht auslöst 
• und auch keine Beeinträchtigung von FFH-Gebieten oder Europäischen Vogelschutzgebieten im 
Sinne des BNatschG zu erwarten ist. 
 
Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem 
Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten 
umweltbezogener Informationen verfügbar sind, und von der zusammenfassenden Erklärung nach § 
10 BauGB abgesehen. 
 
 
Zu 3.:
 
 
Gemäß § 3 (2) BauGB sind der Entwurf zum Bebauungsplan N 8.3.5 und die dazu gehörige 
Begründung, sowie die in den Entwurf zum Bebauungsplan aufgenommene Satzung, erstellt worden. 
Das weitere Bebauungsplanverfahren richtet sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches 
(BauGB). Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB können die Umweltprüfung und der 
Umweltbericht entfallen.

4 
... 
 
 
Zu 4.: 
 
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs und der zugehörigen Begründung erfolgt nach vorheriger 
öffentlicher Bekanntmachung, in der bereits gemäß § 13a (3) BauGB darauf hingewiesen wird, dass 
das beschleunigte Verfahren angewendet wird und wo entsprechende Planunterlagen, mit der 
Möglichkeit einer Äußerung dazu, eingesehen werden können. Die Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange werden im Rahmen der Offenlage beteiligt. 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zu den Sitzungen wird ausgelegt bzw. aufgehängt:
 
• Entwurf des Bebauungsplans N 8.3.5 
 
Vorab werden übersandt: 
• 11 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs für die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung 
 
 
Darmstadt, den 7.10.2010 
VI/61.2 ha Nst. 2112

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4370 Zeichen

M 1:500

PEESEN

Beschleunigtes Verfahren nach $ 13a BauGB:

Aufstellungsbeschluss:

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. $ 2 (1) und nach $ 13a BauGB im „Darmstädter Echo“
am

Öffentliche Auslegung:

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom B
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am

Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses Bebauungsplans mit Begründung gem. $ 3 (2) BauGB im
Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom bis einschließlich

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

gem. $ 4 (2) BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. $ 2 (2) BauGB mit Schreiben vom

Satzungsbeschluss:

Dieser Bebauungsplan wurde mit den textlichen Festsetzungen, dem zeichnerischen Teil und der im Plan
enthaltenen Satzung gem. & 10 (1) BauGB von der Stadtverordnetenversammlung zur Satzung beschlossen
am

Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.
Ausgefertigt: Darmstadt, den

Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Der Dezernent

WISSENSCHAFTSSTADT

Gemarkung Darmstadt Flur 13

DARMSTADT
Maßstab 1 : 500

Entwurf zum

Bebauungsplan N 8.3.5
- Büdinger Straße -

zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans N 8.3

l. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)

Aufgrund des $ 9 BauGB in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. | S. 2414) in Verbindung mit der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. 01. 1990 (BGBl. IS. 132) und der Plan-
zeichenverordnung (PlanzV) vom 18. 12. 1990 (BGBl. | 1991 S. 58) werden festgesetzt:

-

2. Öffentliche Verkehrsflächen

Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs WM

2.1  Straßenverkehrsflächen

2.2 Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung;

2.2.1 Gehweg

2.2.2 öffentliche Parkplatzfläche P
3. Private Verkehrsflächen

3.1 private Stellplatzfläche (P)

ll. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen

Aufgrund $ 81 Abs. 1 und Abs. 4 Hessische Bauordnung (HBO) i.V.m. $ 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:

Oberflächengestaltung:
Parkplatz- und Stellplatzflächen sind mit versickerungsfähigem Pflaster auszubilden.

Die nicht geänderten Festsetzungen des Bebauungsplans N 8.3 bleiben weiterhin bestehen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt
den, 2010

Stadtplanungsamt

Dr. Ing. Kissel
Ltd. Baudirektor

Rechtsgrundlagen:

Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom
31.07.2009 (BGBi. | S. 2585)

Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. | S.132), zuletzt geändert durch Gesetz vom
22.04.1993 (BGBl. | S. 466)

Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 IS. 58)

Hess. Bauordnung (HBO) vom 18.06.2002 (GVBl. I S. 274), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom
15.12.2009 (GVBI. IS. 716)

Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBi. IS. 259), zuletzt geändert
durch Verordnung vom 29.06.2010 (GVBi. IS. 233)

Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBi. | S. 142), zuletzt geändert durch Art. 3 des
Gesetzes vom 24.03.2010 (GVBi. IS. 119)

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. | S. 2542)

Hess. Naturschutzgesetz (HENatG) i.d.F. vom 04.12.2006 (GVBl. IS. 619), zuletzt geändert durch Art. 4 des
Gesetzes vom 12.12.2007 (GVBl. | S. 851)

Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 06.05.2005 (GVBi. | S. 305), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.03.2010
(GVBl. 1S. 85)

Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F. vom 05.09.1986 (GVBl. I S. 262, 270), zuletzt geändert durch
Art. 2 des Gesetzes vom 04.03.2010 (GVBl. | S. 72)

Bekanntmachung:

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplans gem. $ 10 (3) BauGB und der öffentlichen
Auslegung im „Darmstädter Echo“ am .

Öffentliche Auslegung dieses Bebauungsplans mit Begründung gem. & 7 Hess. Gemeindeordnung (HGO )i. V.
m. 8 7 (3) der Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit
vom bis einschließlich .

Inkrafttreten:

Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am
Darmstadt, den
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Der Dezernent

WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT

Entwurf zum

Bebauungsplan N 38.3.5

- Büdinger Straße -

zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans N 8.3

K:\CAD\Bezirk Nord\Bebauungspläne\N 8_3_5\Planung\N 8_3_5 07-10-10.dwg, 7.10.2010 10:43:49, Seffrin, Adobe PDF

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12337 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 07.10.2 010 
Der Magistrat  
 
 
 
Begründung 
gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB) 
 
zum Bebauungsplanentwurf N 8.3.5 
– Büdinger Straße – 
 
zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans N 8.3 
für ein Teilgebiet des ehemaligen Schlachthofgeländes Büdinger Straße 
mit den Flurstücken Gemarkung Darmstadt, Flur 13, Flst.-Nr.: 
166/44, 166/45, 166/46, 166/47, 166/48, 166/49, 192/6, 192/7, 192/8, 
192/9 tlw. und 235/2 tlw. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ausschnitt aus der Stadtkarte  ohne Maßstab 
Geltungsbereich des Bebauungsplans N 8.3.5

Inhalt  Seite 2 
  
INHALT 
 
1.  Erfordernis und Ziel der Planaufstellung ................................................... ................. 3 
2.  Rechtsgrundlagen ................................................... ................................................... ..... 3 
3.  Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB ................................................... .......... 3 
4.  Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich .......................................... 4 
5.  Planungsrechtliche Situation / Schutzausweisungen ................................................ 4  
5.1  Regionalplan ................................................... ................................................... .............. 4 
5.2  Flächennutzungsplan ................................................... ................................................... 4 
5.3  Bebauungsplan ................................................... ................................................... .......... 4 
5.4  Schutzausweisungen ................................................... ................................................... . 4 
6.  Emissionen – Immissionen ................................................... ......................................... 5 
6.1  Unfallrisiko durch Emissionen ................................................... .................................... 5 
7.  Wasserwirtschaftliche Belange ................................................... .................................. 5 
7.1  Schutz- und Sicherungsgebiete nach dem Hessischen Wassergesetz ........................ 5 
7.2  Bodenversiegelung / Versickerung von Niederschlagswasser ..................................... 5 
7.3  Abwasser ................................................... ................................................... .................... 5 
7.4  Oberirdische Gewässer ................................................... ................................................ 5  
7.5  Altflächen/Altlasten/Altstandorte ................................................... ............................... 6 
8.  Bewertung der Umweltauswirkungen ................................................... ....................... 6 
8.1  Vegetation und Fauna ................................................... .................................................. 6  
8.2  Voraussichtliche Umweltauswirkungen ................................................... ...................... 6 
9.  Inhalt und Begründung der Festsetzungen im Bebauungsplan ................................. 6 
9.1  Art der baulichen Nutzung ................................................... .......................................... 6 
9.2  Stellplätze ................................................... ................................................... .................. 6 
10.  Begründung zur Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen ............................ 6 
10.1  Oberflächengestaltung ................................................... ................................................. 6  
11.  Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung ................................................... ....................... 7

Begründung N 8.3.5  Seite 3 
  
1.  Erfordernis und Ziel der Planaufstellung 
Durch die Sanierung und Aufstockung der Gebäude auf den Grundstücken 166/50, 
166/51 und 166/52 ist der Nachweis von zusätzlichen Stellplatzflächen erforderlich 
geworden. Um einerseits die bestehenden Grünflächen vor den Wohngebäuden zu 
erhalten und andererseits die öffentlichen Fußwege zu sichern,  hat zwischen den 
Grundstückseigentümern, der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Bauverein AG, 
ein Grundstückstausch stattgefunden. 
Die in der unten stehenden Zeichnung gekennzeichneten Flächen A sollen als private 
Stellplatzflächen und die gekennzeichneten Flächen B als öffentliche Verkehrsflächen 
(Bürgersteig) genutzt werden. Um den bereits durchgeführten Tauschvertrag recht- 
lich zu sichern, sind planungsrechtliche Festsetzungen zu einer entsprechenden 
Nutzung der Grundstücke erforderlich. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Flächen A sind im rechtskräftigen Bebauungsplan N 8.3 als öffentliche Verkehrs- 
fläche ausgewiesen. Die Flächen B wurden als private Freifläche genutzt und wären 
planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans N 8.3.5 wird die vorgesehene Umwidmung 
der Flächen öffentlich-rechtlich gesichert. 
2.  Rechtsgrundlagen 
Dem Bebauungsplan N 8.3.5 liegen die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) 
und die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen, sowie die planungsrechtlichen 
Fachgesetze zugrunde. 
3.  Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB 
Für den Bebauungsplan N 8.3.5, zur tlw. Änderung des Bebauungsplans N 8.3, wird 
das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewendet. Die Voraussetzungen 
hierfür liegen vor, da

Begründung N 8.3.5  Seite 4 
  
• es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung mit einer geringen Grundflä- 
che (< 2 ha) handelt, 
• keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die eine Pflicht zur Umweltver- 
träglichkeitsprüfung nach UVPG oder Landesrecht auslöst 
• und auch keine Beeinträchtigung von FFH-Gebieten oder Europäischen Vogel- 
schutzgebieten im Sinne des BNatschG zu erwarten ist.  
Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, 
von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 
BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie und von 
der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB abgesehen. Ein Ein- 
griffsausgleich entfällt. 
4.  Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich 
Das Plangebiet liegt im Norden der Wissenschaftsstadt Darmstadt in der Büdinger 
Straße. Es umfasst die Flurstücke Gemarkung Darmstadt, Flur 13, Flst.-Nr.:166/44, 
166/45, 166/46, 166/47, 166/48, 166/49, 192/6, 192/7, 192/8 192/9 tlw. und 
235/2 tlw. 
Im unmittelbaren Umfeld befinden sich mehrgeschossige Wohngebäude, Arztpraxen, 
kleinere Einzelhandelsbetriebe sowie ein Lebensmitteldiscountmarkt.  
Das Plangebiet umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1.400 m². 
5.  Planungsrechtliche Situation / Schutzausweisungen 
5.1  Regionalplan 
Im Regionalplan Südhessen 2000, neu bekannt gemacht am 13.09.2004 (St. Anz. 
37/04), ist das Plangebiet als „Siedlungsbereich“ dargestellt.  
5.2  Flächennutzungsplan  
Der seit dem 01.04.2006 wirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt weist das Plangebiet als „Wohnbaufläche“ aus.  
Die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist somit 
gewährleistet. 
5.3  Bebauungsplan 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes N 8.3.5 zur teilweisen Änderung des 
rechtskräftigen Bebauungsplanes N 8.3 liegt in dessen südlichen Bereich. Die Fest- 
setzungen des bestehenden Bebauungsplans N 8.3 gelten, soweit nicht in diesem 
Bebauungsplan geändert, unverändert weiter. 
5.4  Schutzausweisungen 
Landschaftsschutz und Naturschutz 
Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete werden von der Planung 
nicht tangiert.

Begründung N 8.3.5  Seite 5 
  
Baumschutzsatzung 
In Darmstadt sind alle Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile 
und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen durch eine Baumschutzsatzung ge- 
schützt. Geschützt sind Bäume, die – gemessen in einem Meter Höhe – bei Laub- 
bäumen einen Stammumfang von mehr als 60 cm haben, bei Nadelbäumen von 
mehr als 90 cm. 
6.  Emissionen – Immissionen 
6.1  Unfallrisiko durch Emissionen 
Das Plangebiet tangiert die Achtungsgrenze (Seveso-II-Richtlinie) des Betriebsgelän- 
des der Fa. Merck. Da dieser Bebauungsplan jedoch keine Maßnahmen mit raumbe- 
deutsamer Wirkung ermöglicht, sind die Richtlinien 2003/105/EG des Europäischen 
Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003 zur Beherrschung der Gefahren 
bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Seveso-II-Richtlinie) und ihre Um- 
setzung durch § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz zu vernachlässigen. 
Insgesamt kann daher davon ausgegangen werden, dass durch das Vorhaben weder 
die Rechte des Betriebes berührt werden, noch mit besonderen Unfallrisiken oder 
einer zusätzlichen Gefährdung der Bevölkerung zu rechnen ist. 
7.  Wasserwirtschaftliche Belange 
7.1  Schutz- und Sicherungsgebiete nach dem Hessischen Wassergesetz 
Das Plangebiet liegt in keinem Schutz- oder Sicherungsgebiet nach dem Hessischen 
Wassergesetz. 
7.2  Bodenversiegelung / Versickerung von Niederschlagswasser 
Regelungen zum Maß der Bodenversiegelung und zur Versickerung von Nieder- 
schlagswasser werden in den textlichen Festsetzungen wie folgt getroffen: 
„Parkplatz- und Stellplatzflächen sind mit versickerungsfähigem Pflaster auszubilden.“ 
7.3  Abwasser 
Das Plangebiet ist an vorhandene Abwasseranlagen (Kanal, Rückhaltebecken und 
Kläranlage) angeschlossen. 
7.4  Oberirdische Gewässer 
Oberirdische Gewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.

Begründung N 8.3.5  Seite 6 
  
7.5  Altflächen/Altlasten/Altstandorte 
Im Plangebiet sind weder Altlasten noch Altstandorte bekannt. 
Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist jedoch auf 
sensorische Auffälligkeiten zu achten. Werden diese festgestellt, ist umgehend das 
Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Staatliches Umweltamt Darmstadt (Dez. 
IV/Da 41.5) zu informieren. 
8.  Bewertung der Umweltauswirkungen 
8.1  Vegetation und Fauna  
Das Plangebiet besitzt keine Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz.  
Es bestehen keine Hinweise auf das Vorkommen streng geschützter Tier- oder Pflan- 
zenarten im Plangebiet. 
8.2  Voraussichtliche Umweltauswirkungen 
Durch die Umsetzung der Planung kommt es nicht zu Beeinträchtigungen der 
Schutzgüter. Es ist nicht mit Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft 
und Klima, Mensch, Flora und Fauna sowie Mensch und Kultur- und Sachgüter zu 
rechnen. 
9.  Inhalt und Begründung der Festsetzungen im Bebauungsplan  
9.1  Art der baulichen Nutzung 
Der Planungsbereich wird als öffentliche und private Verkehrsfläche festgesetzt. 
Durch den Flächentausch zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Bau- 
verein AG wurde die Möglichkeit von zusätzlichen privaten Stellplätzen geschaffen 
und gleichzeitig die öffentliche Gehwegfläche sichergestellt. 
9.2  Stellplätze 
Stellplätze sind nur innerhalb der ausgewiesenen Flächen zulässig. 
10.  Begründung zur Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen 
10.1  Oberflächengestaltung 
Um den Anteil an versiegelten Flächen möglichst gering zu halten, werden Vorgaben 
zur Oberflächenbefestigung gemacht. Vollständige Versiegelung führt zum Aufheizen 
der Flächen im Sommer, Erwärmung der Umgebung durch Rückstrahlung, erhöhtem 
Staubanfall und schnellem Abfluss des Niederschlagswassers. 
Die dezentrale Versickerung von Regenwasser dient der Anreicherung des Grund- 
wassers und der Vermeidung eines beschleunigten Oberflächenabflusses mit damit 
verbundenen Abflussspitzen in Vorflutern nach Niederschlägen von befestigten und 
überbauten Flächen. Der mit der Bebauung und der Versiegelung einhergehende Ein- 
griff in den Grund- und Oberflächenwasserhaushalt wird so zumindest teilweise wie- 
der ausgeglichen.

Begründung N 8.3.5  Seite 7 
  
11.  Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung 
Bei Bauleitplänen für die Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a 
Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Be- 
bauungsplanes gem. § 13a Abs. 2 Nr. 4 zu erwarten sind, als erfolgt oder zulässig 
im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB. 
Aus diesem Grund ist ein naturschutzrechtlicher Ausgleich für die Bebauungsplan- 
änderung nicht erforderlich. 
 
 Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
 
 Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
 Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

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Orte (1)

  • Büdinger Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2010/0448
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.10.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00