AN/1634/2018
Sachstand des Verkaufes eines Grundstücks in Kalk Süd an das Erzbistum Köln
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Anfrage_Grüne_LINKE_AN-1634-2018
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Herrn Bezirksbürgermeister Marco Pagano Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Bezirksvertretung Kalk Kalker Hauptstr. 247-273 51103 Köln-Kalk HP Fischer Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE. E-Mail: Linke-BV8@stadt-koeln.de Daniel Bauer-Dahm Fraktionsvorsitzender der Fraktion B 90/Die Grünen E-Mail: daniel.bauer.dahm@gmail.com Eingang beim Bezirksbürgermeister: 07.11.2018 AN/1634/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 29.11.2018, TOP 9.2.3 Sachstand des Verkaufes eines Grundstücks in Kalk Süd an das Erzbistum Köln Anfrage der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.11.2018 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Be- zirksvertretung Kalk aufzunehmen: Die Bezirksvertretung Kalk ist leider in die Verhandlungen bezüglich eines möglichen Verkaufs eines Grundstückteils aus dem Gebiet des Werkstattverfahrens Hallen Kalk für eine geplante Bistumsschule nicht eingebunden. Mit den bisherigen Vorarbeiten der Verwaltung zu dieser möglichen Schule und dem Bekenntnis, nicht selbst in aus- reichendem Maße Schulen bauen zu können, hat sich die Stadt selbst in eine schlechte Verhandlungsposition gebracht. Potenzielle Grundstückskäufer mit der Ab- sicht der Errichtung einer Schule, können der Stadt nun viel leichter die sprichwörtli- che Pistole auf die Brust setzen. Die Kölner haben ein Anrecht darauf, dass die Stadt nicht ohne Not städtisches Eigentum veräußert. 2 Darum folgende Fragen. 1. Wie und auf welchem Weg hat das Bistum davon erfahren, dass ein Grund- stück zu erwerben ist und sein Interesse bekundet? 2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, trotz der oben dargestellten schlechten Verhandlungsposition, das Grundstück dem Bistum in Erbpacht zu überlassen, wie es umgekehrt bei kirchlichem Besitz ja üblich ist? 3. Alternativ zum Grundstücksverkauf oder der Erbpacht besteht gerade beim Vertragspartner katholische Kirche als einem der größten Grundstücksbesitzer in der Stadt, natürlich auch die Möglichkeit des Flächentauschs. Inwieweit be- zieht die Verwaltung diese Möglichkeit in ihre Verhandlungen mit ein? 4. Laut Boris.NRW (https://www.boris.nrw.de/borisplus/?lang=de) liegt der Bo- denrichtwert bei 165 €, was bei einer Fläche von 12.000 Quadratmeter zu ei- nem Verkaufswert von ca. 2.000.000,- € führt. Durch die weitergehende Pla- nung wird sich der Bodenrichtwert mutmaßlich an die umliegenden Straßen (Wiersbergstraße, Heinrich-Bützler-Straße) anpassen und es ist von einer Wertsteigerung auszugehen. Wie kann die Verwaltung gewährleisten, dass bei einem möglichen Verkauf, dieser Preis mindestens erzielt wird und nicht ein weiteres städtisches Grundstück unter Wert veräußert wird und inwieweit wird die mutmaßliche Erhöhung des Bodenrichtwertes mit berücksichtigt? 5. Welchen Verkaufspreis strebt die Stadt an und welche Summe zu zahlen ist das Bistum bereit? Mit freundlichen Grüßen HP Fischer Daniel Bauer-Dahm Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Kalker Hauptstraße 247
- Wiersbergstraße
- Heinrich-Bützler-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1634/2018
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 20.11.2018
- Erstellt
- 15.11.2018 13:40