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AN/1634/2018

Sachstand des Verkaufes eines Grundstücks in Kalk Süd an das Erzbistum Köln

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 20.11.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 29.11.2018, TOP 9.2.3

Anfrage_Grüne_LINKE_AN-1634-2018

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Anfrage_Grüne_LINKE_AN-1634-2018

3298 Zeichen

Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Marco Pagano 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
Bezirksvertretung Kalk 
Kalker Hauptstr. 247-273 
51103 Köln-Kalk 
 
 
HP Fischer 
Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE. 
E-Mail: Linke-BV8@stadt-koeln.de 
 
Daniel Bauer-Dahm 
Fraktionsvorsitzender der Fraktion B 90/Die Grünen 
E-Mail: daniel.bauer.dahm@gmail.com 
 
 
 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister: 07.11.2018 
 AN/1634/2018 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 29.11.2018, TOP 9.2.3 
 
Sachstand des Verkaufes eines Grundstücks in Kalk Süd an das Erzbistum Köln 
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 
07.11.2018 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Be-
zirksvertretung Kalk aufzunehmen: 
 
Die Bezirksvertretung Kalk ist leider in die Verhandlungen bezüglich eines möglichen 
Verkaufs eines Grundstückteils aus dem Gebiet des Werkstattverfahrens Hallen Kalk 
für eine geplante Bistumsschule nicht eingebunden. Mit den bisherigen Vorarbeiten 
der Verwaltung zu dieser möglichen Schule und dem Bekenntnis, nicht selbst in aus-
reichendem Maße Schulen bauen zu können, hat sich die Stadt selbst in eine 
schlechte Verhandlungsposition gebracht. Potenzielle Grundstückskäufer mit der Ab-
sicht der Errichtung einer Schule, können der Stadt nun viel leichter die sprichwörtli-
che Pistole auf die Brust setzen. Die Kölner haben ein Anrecht darauf, dass die Stadt 
nicht ohne Not städtisches Eigentum veräußert.

2 
 
 
 
Darum folgende Fragen. 
1. Wie und auf welchem Weg hat das Bistum davon erfahren, dass ein Grund-
stück zu erwerben ist und sein Interesse bekundet?  
2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, trotz der oben dargestellten 
schlechten Verhandlungsposition, das Grundstück dem Bistum in Erbpacht zu 
überlassen, wie es umgekehrt bei kirchlichem Besitz ja üblich ist? 
3. Alternativ zum Grundstücksverkauf oder der Erbpacht besteht gerade beim 
Vertragspartner katholische Kirche als einem der größten Grundstücksbesitzer 
in der Stadt, natürlich auch die Möglichkeit des Flächentauschs. Inwieweit be-
zieht die Verwaltung diese Möglichkeit in ihre Verhandlungen mit ein? 
4. Laut Boris.NRW (https://www.boris.nrw.de/borisplus/?lang=de) liegt der Bo-
denrichtwert bei 165 €, was bei einer Fläche von 12.000 Quadratmeter zu ei-
nem Verkaufswert von ca. 2.000.000,- € führt. Durch die weitergehende Pla-
nung wird sich der Bodenrichtwert mutmaßlich an die umliegenden Straßen 
(Wiersbergstraße, Heinrich-Bützler-Straße) anpassen und es ist von einer 
Wertsteigerung auszugehen. Wie kann die Verwaltung gewährleisten, dass 
bei einem möglichen Verkauf, dieser Preis mindestens erzielt wird und nicht 
ein weiteres städtisches Grundstück unter Wert veräußert wird und inwieweit 
wird die mutmaßliche Erhöhung des Bodenrichtwertes mit berücksichtigt? 
5. Welchen Verkaufspreis strebt die Stadt an und welche Summe zu zahlen ist 
das Bistum bereit? 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
 
 
HP Fischer   Daniel Bauer-Dahm 
Fraktionsvorsitzender    Fraktionsvorsitzender 
der Fraktion DIE LINKE.   der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Beratungsverlauf (1)

29.11.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.2.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Kalker Hauptstraße 247
  • Wiersbergstraße
  • Heinrich-Bützler-Straße

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Details

Aktenzeichen
AN/1634/2018
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
20.11.2018
Erstellt
15.11.2018 13:40