Wohnbebauung Alsdorfer Straße Braunsfeld/Ehrenfeld
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1851/2022 vom 24.10.2022
Stand: Am 07.11.2022 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.
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Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle VI/61 Vorlagen-Nummer AN/1851/2022 Stand: 29.05.2024 Sachstandsbericht Wohnbebauung Alsdorfer Straße Braunsfeld/Ehrenfeld Gemeinsamer Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und Lothar Müller / Die Linke Beschluss: Der Vorgang wurde bearbeitet Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Ratsbeschluss vom 21.03.2024 12.02 Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan -Entwurf (vorhabenbezogener Bebau- ungsplan) Nummer 63457/03, Arbeitstitel: Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln -Braunsfeld/Eh- renfeld Der Rat beschließt 1. über die zum Bebauungsplan -Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 63457/03 für ein Gebiet nördlich der Alsdorfer Straße —Arbeitstitel: Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln- Braunsfeld/Ehrenfeld — abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlagen 3 bis 6; 2. den Bebauungsplan -Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 63457/03 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ergänzen; 3. den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 63457/03 mit gestalteri- schen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfah- rens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein -Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Er- lass dieser Satzung geltenden Fassung — als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beige- fügten Begründung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Nächste Schritte: Der Satzungsbeschluss wurde am 22.05.2024 amtlich bekanntgemacht. Der Bebauungsplan ist somit in Kraft getreten. Das Bebauungsplanverfahren ist somit abgeschlossen. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 2 Keine weiteren Sachstandberichte erforderlich. -
Gemeinsamer Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und Lothar Müller/Linke
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion Lothar Müller / Die Linke in der Bezirksvertretung Lindenthal Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln, 23. Oktober 2022 Wohnbebauung Alsdorfer Straße Braunsfeld/Ehrenfeld Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen: Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die Beachtung folgender Punkte beim Bebauungsplan Nördliche Alsdorfer Straße: 1. Eine öffentliche Durchwegung von Nord nach Süd wie Ost nach West muss im Bebauungsplan festgeschrieben werden. 2. Angestrebt wird ein größtmöglicher Verzicht auf neuen Mauern, soweit sie nicht dem Lärmschutz diesen. Die vorgesehenen Mauern dürfen das Gelände nicht vollständig umschließen und müssen offenbleiben, um Kontakt zum Nachbarschaftsraum zu ermöglichen und die Wegeverbindungen zu ermöglichen. Die Bestandsmauer wird baurechtlich nicht geschützt. 3. Eine öffentliche Grünflächen und ein öffentlicher Spielplatz wird im Plangebiet geschaffen Begründung: Der in der Offenlage vorgelegte Bebauungsplan weicht in wesentlichen Punkten von Beschlüssen der Politik, des Rahmenplanungsbeirats und des Wettbewerbs ab. Eine öffentliche Durchwegung in allen Richtungen ist das Gesamtziel im Rahmenplanungsgebiet, um die großen Blöcke für den Rad- und Fußverkehr durchgängig zu machen. Dieser Grundsatz gilt auch für diesen Bebauungsplan. Siehe Anlage. Gewünscht sind keine Mauern. Eventuelle Mauern sollen das ganze Gelände nicht umschließen, um keine „abgeschlossene Gemeinschaft“ zu schaffen. Die Bestandsmauer soll baurechtlich nicht festgelegt werden. Der planbedingte Flächenbedarf für Grün errechnet sich auf 4.760 m². Geplant wird keine öffentliche Grünfläche, so dass der gesamte Flächenbedarf ausgelöst wird. Von der planbedingten Spielplatzfläche werden 249 qm abgelöst. Gesamtverlust an öffentlichem Grün somit 5.009 qm. Das gesamte Gebiet ist hinsichtlich Grün stark unterversorgt (Ratsbeschlüsse 2004 + 2021: Rahmenplan, Zielbild für die Kölner Weststadt sowie Masterplan Stadtgrün 2022). gez. Ute Ackermann gez. Svenja Führer gez. Friedhelm Hilgers Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN CDU-Fraktion SPD-Fraktion gez. Lothar Müller/ Die Linke
Beratungsverlauf
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07.11.2022
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.4, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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