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AN/1851/2022

Wohnbebauung Alsdorfer Straße Braunsfeld/Ehrenfeld

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 24.10.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 07.11.2022, TOP 8.1.4

Sachstandsbericht BV

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Gemeinsamer Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und Lothar Müller/Linke

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Sachstandsbericht BV

1914 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1851/2022
Stand: 29.05.2024 
Sachstandsbericht  
Wohnbebauung Alsdorfer Straße Braunsfeld/Ehrenfeld 
Gemeinsamer Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und 
Lothar Müller / Die Linke 
Beschluss:  
  
Der Vorgang wurde bearbeitet 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: Ratsbeschluss vom 21.03.2024 
12.02 Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan -Entwurf (vorhabenbezogener Bebau-
ungsplan) Nummer 63457/03, Arbeitstitel: Wohnbebauung Alsdorfer Straße in Köln -Braunsfeld/Eh-
renfeld 
Der Rat beschließt 
1.  über die zum Bebauungsplan -Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 
63457/03 für ein Gebiet nördlich der Alsdorfer Straße —Arbeitstitel: Wohnbebauung Alsdorfer 
Straße in Köln- Braunsfeld/Ehrenfeld — abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlagen 3 bis 6; 
2.  den Bebauungsplan -Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 63457/03 nach 
§ 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ergänzen; 
3.  den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 63457/03 mit gestalteri-
schen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfah-
rens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 
3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein -Westfalen (GO NW) in der Fassung 
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Er-
lass dieser Satzung geltenden Fassung — als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beige-
fügten Begründung.  
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.  
Nächste Schritte: 
Der Satzungsbeschluss wurde am 22.05.2024 amtlich bekanntgemacht. Der Bebauungsplan 
ist somit in Kraft getreten. Das Bebauungsplanverfahren ist somit abgeschlossen. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

2 
 
Keine weiteren Sachstandberichte erforderlich.

Gemeinsamer Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und Lothar Müller/Linke

2537 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion
Lothar Müller / Die Linke 
in der Bezirksvertretung Lindenthal
Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf
Frau Bezirksbürgermeisterin
Cornelia Weitekamp
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Köln, 23. Oktober 2022
Wohnbebauung Alsdorfer Straße Braunsfeld/Ehrenfeld   
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin 
Wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 
der Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen:
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die Beachtung folgender Punkte beim 
Bebauungsplan Nördliche Alsdorfer Straße:
1. Eine öffentliche Durchwegung von Nord nach Süd wie Ost nach West muss im
Bebauungsplan festgeschrieben werden. 
2. Angestrebt wird ein größtmöglicher Verzicht auf neuen Mauern, soweit sie 
nicht dem Lärmschutz diesen. Die vorgesehenen Mauern dürfen das Gelände 
nicht vollständig umschließen und müssen offenbleiben, um Kontakt zum 
Nachbarschaftsraum zu ermöglichen und die Wegeverbindungen zu 
ermöglichen. Die Bestandsmauer wird baurechtlich nicht geschützt.
3. Eine öffentliche Grünflächen und ein öffentlicher Spielplatz wird im Plangebiet 
geschaffen  
Begründung: 
Der in der Offenlage vorgelegte Bebauungsplan weicht in wesentlichen Punkten von 
Beschlüssen der Politik, des Rahmenplanungsbeirats und des Wettbewerbs ab. Eine
öffentliche Durchwegung in allen Richtungen ist das Gesamtziel im 
Rahmenplanungsgebiet, um die großen Blöcke für den Rad- und Fußverkehr 
durchgängig zu machen.  Dieser Grundsatz gilt auch für diesen Bebauungsplan. 
Siehe Anlage.  
Gewünscht sind keine Mauern. Eventuelle Mauern sollen das ganze Gelände nicht 
umschließen, um keine „abgeschlossene Gemeinschaft“ zu schaffen. Die 
Bestandsmauer soll baurechtlich nicht festgelegt werden. 
Der planbedingte Flächenbedarf für Grün errechnet sich auf 4.760 m². Geplant wird 
keine öffentliche Grünfläche, so dass der gesamte Flächenbedarf ausgelöst wird. 
Von der planbedingten Spielplatzfläche werden 249 qm abgelöst. Gesamtverlust an 
öffentlichem Grün somit 5.009 qm.

Das gesamte Gebiet ist hinsichtlich Grün stark unterversorgt (Ratsbeschlüsse 2004 +
2021: Rahmenplan, Zielbild für die Kölner Weststadt sowie Masterplan Stadtgrün 
2022). 
gez. Ute Ackermann                        gez. Svenja Führer           gez. Friedhelm Hilgers  
Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN      CDU-Fraktion         SPD-Fraktion  
gez. Lothar Müller/ Die Linke

Beratungsverlauf (1)

07.11.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Alsdorfer Straße

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Details

Aktenzeichen
AN/1851/2022
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
24.10.2022
Erstellt
24.10.2022 10:45