Mandari Insight

V/0141/2010

Entsendung eines Mitgliedes aus dem Integrationsrat in den Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit

Vorlagen 18.02.2010

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 21.04.2010, TOP 4.2

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

1742 Zeichen

V/0141/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle 
Angelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entsendung eines Mitgliedes aus dem Integrationsrat in den Beirat für kommunale 
Entwicklungszusammenarbeit 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.04.2010 Integrationsrat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Integrationsrat entsendet 
 
1. Frau/Herrn 
 
 
als Mitglied in den Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit. 
 
 
2. Frau/Herrn  
 
 
als stellvertretendes Mitglied in den Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit.  
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Durch diese Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten und Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 28.10.2009 die erneute Einrichtung des Beira-
tes für kommunale Entwicklungszusammenarbeit beschlossen und in seiner Sitzung am 
11.11.2009 den Teilnehmerkreis und das Entsendungsrecht festgelegt. 
 
Demzufolge ist ein Mitglied des Integrationsrates in den Beirat für kommunale Entwicklungszu-
sammenarbeit zu entsenden. 
 
Des Weiteren sollte zur Gewährleistung der Interessenswahrnehmung eine Stellvertreterregelung 
getroffen werden.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0141/2010 
Auskunft erteilt: 
Frau Rischer 
Ruf: 
492-7056 
E-Mail: 
Rischer@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.02.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0141/2010 
 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ver-
waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Beset-
zung zu achten.      
 
 
 
I.V. 
gez. 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

21.04.2010 Integrationsrat
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0141/2010
Typ
Vorlagen
Datum
18.02.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37