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3869/2022/1

Zusätzliche Zuschüsse zu den Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen ab 01.08.2022

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss 08.12.2022

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 31.01.2023, TOP 2.2.1

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

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Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

11707 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
14 00 
Vorlagen-Nummer 
 3869/2022/1 
Freigabedatum 
 08.12.2022 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mitglied des 
Ausschusses gemäß § 60 Absatz 3 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 Absatz 3 Satz 2 
GO NRW. 
Betreff 
Zusätzliche Zuschüsse zu den Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen ab 01.08.2022 bis 
31.07.2027 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 31.01.2023 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Um die Trägerstrukturen zu stärken und die notwendige Entlastung schon rückwirkend zum 01.08.2022 
sicherzustellen, ist eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 08.12.2022 erforderlich. Die umfang-
reichen und zwischenzeitlich einvernehmlich abgeschlossenen Abstimmungen mit der LIGA der Wohl-
fahrtsverbände konnten nicht rechtzeitig für eine fristgerechte Einreichung der Beschlussvorlage vollen-
det werden. Die Vorlage erfolgt daher verfristet. 
 
Da der Jugendhilfeausschuss am 29.11.2022 nicht erreicht werden konnte, erfolgt die Anhörung per 
Dringlichkeitsentscheidung. 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 
Der Rat beschließt, dass Träger von Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08.2022 bis zunächst 
31.07.2027 zusätzlich zu den Zuschüssen nach dem KiBiz weitere 1,46 % der Summe aus belegten 
Kindpauschalen an städtischen Zuschüssen erhalten. 
Ausgenommen von der Sonderförderung sind diejenigen Einrichtungen, die im Rahmen eines Bestand-
schutzes Zuschüsse als „soziale Brennpunkte“ oder aus einem bestehenden Finanzierungvertrag erhal-
ten. 
 
Die Träger verpflichten sich, die bestehenden Plätze weiter zu erhalten, den Ausbau an Plätzen mit zu 
forcieren und der Stadt ein Belegungsrecht für Notfälle einzuräumen. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Jugendhilfeausschuss bis Ende 2026 einen Erfahrungsbericht zu 
diesem Förderprogramm und Vorschläge über eine Weiterentwicklung vorzulegen. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
08.12.2022    Gez. Reker  Gez. Dr. Heinen

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  s. Begründung 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen    0      € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Nach den Regelungen des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) müssen alle Träger einen Trägeranteil 
zu den Betriebskosten aufbringen, der nach Trägerart wie folgt gestaffelt ist: 
Trägergruppe Trägeranteil in % 
andere freie Trägerschaft 7,80 % 
Elterninitiative 3,40 % 
kirchliche Trägerschaft 10,30 % 
 
Schon im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens und der Revision im Jahr 2020 hatten die Spitzenverbän-
de der freien Träger eine deutliche Entlastung gefordert, die jedoch nicht eingetreten ist. Die Verwaltung 
hat daher in Gesprächen mit Trägervertretungen ein Konzept entwickelt, mit dem der Bestand der Trä-
ger gesichert wird, so dass sie sich am notwendigen weiteren Ausbau an Plätzen beteiligen können. 
Vom Land wird die Übernahme weiterer Kostenanteile unter Hinweis auf die erfolgte KiBiz-Revision ab-
gelehnt.

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Zusatzförderungen bisher 
In Köln werden bisher Zuschüsse zu Mieten für neue Gruppen gezahlt, wenn die Mieten über den Pau-
schalbeträgen des KiBiz liegen (siehe Beschluss vom 14.07.2011 (1689/2011), geändert durch Be-
schluss vom 08.04.2014 (0206/2014)). Außerdem gibt es eine Reihe von einzelnen Beschlüssen über 
die zusätzliche Förderung von Mieten: 
 vom 19.03.1996 (0194/096) Einrichtung Blumenallee 51, 50858 Köln  
 vom 24.11.2011 (3199/2011) Einrichtung Auf der Schildwache des Arbeitskreis ausländisches 
Kind  
 vom 30.07.2010 (2931/2010) Einrichtung Helmholtzstr. der Jugend- und Behindertenhilfe Micha-
elshoven 
 vom 25.11.2010 (3768/2010) Einrichtung Eifelplatz der Cologne Bumblebees e.V. 
 vom 14.09.2010 (3075/2010) Einrichtung Alte Kantine des Arbeitskreis ausländisches Kind 
 vom 14.09.2010 (3217/2010) Einrichtung Neusser Str. 385 der Hüppedeercher e.V. 
 vom 14.07.2011 (2074/2011) Einrichtungen Corkstr. 25 (ISS Netzwerk), Stuttgarter Str. (SKF) – 
geändert durch Beschluss 24.11.2011 (3200/2011) 
 vom 24.11.2011 (3197/2011) Einrichtung Am Bilderstöckchen (Diakonisches Werk) 
 
Insgesamt werden hieraus Mietzuschüsse i.H.v. jährlich rund 5,6 Mio. € gewährt.  
Außerdem erhalten derzeit 26 Kindertageseinrichtungen Zuschüsse als soziale Brennpunkte- im Volu-
men von rund 460.300 €. Diese Kitas sind keine anerkannten PlusKitas, aber die Förderungen werden 
im Rahmen eines Bestandschutzes weiterhin gezahlt. 
Daneben gibt es noch 2 Finanzierungsverträge mit Trägern, die seit den 1980er Jahren Sonderförderun-
gen erhalten: Bürgerschaftshaus Bocklemünd-Mengenich und Netzwerk e.V. Auch diese Sonderförde-
rungen bleiben im Rahmen eines Bestandschutzes bestehen. 
 
Neue Zusatzförderung ab 01.08.2022 
Die Stadt zahlt ab 01.08.2022 zusätzlich zur Förderung nach KiBiz weitere 1,46 % Zuschuss zu den 
nach KiBiz anerkannten belegten Kindpauschalen. Nur Einrichtungen mit einer Förderung nach KiBiz 
bekommen auch diese Zusatzleistung. 
 
Es wurden dafür folgende zusätzliche Haushaltsmittel mit dem Haushaltsplan 2022 für das Haushalts-
jahr 2022 inkl. mittelfristiger Finanzplanung sowie zum Haushaltsplan 2023/2024 inkl. mittelfristiger Fi-
nanzplanung in folgender Höhe berücksichtigt: 
 
2022 1.774.200 € 
2023 4.380.200 € 
2024 4.504.800 € 
2025 4.646.800 € 
2026 4.795.497 € 
2027 4.948.953 € 
 
In den Gesprächen mit der Liga wurde gemeinsam ein Konzept entwickelt, wie diese Mittel eingesetzt 
werden. 
Die o.g. Mietförderungen bleiben unverändert bestehen, um die Träger weiterhin in die Lage zu verset-
zen, neue Einrichtungen zu schaffen und von Investoren anzumieten. Mit einem aufwandsarmen För-
derkonzept sollen alle Träger im selben Umfang eine lineare Entlastung ihrer Trägeranteile an den Kind-
pauschalen erhalten. Gefördert werden nur die tatsächlich belegten Plätze. Die Träger bzw. Einrichtun-
gen mit einem Bestandschutz für die bisherigen Zuschüsse als Brennpunkt bzw. einem Finanzierungs-
vertrag erhalten keine zusätzliche Übernahme von Trägeranteilen. Die KölnKitas gGmbH sind von der 
Förderung ausgenommen, weil mit diesem Träger eine gesonderte Regelung zur Übernahme der Kos-
ten besteht.

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Die vorhandenen Haushaltsmittel werden auf die restlichen Einrichtungen verteilt; hieraus ergibt sich der 
einheitliche Fördersatz i. H. v. 1,46 %. 
 
Aus den Antragsdaten nach KiBiz für das Kindergartenjahr 2022/23 ergeben sich folgende Summen bei 
den zu fördernden Einrichtungen: 
Trägergruppe Zahl der Plätze 
Summe geplante 
Kindpauschalen 
Hierzu Zuschuss 
1,46 % 
andere freie Trägerschaft 12.854 180.255.000 € 2.632.000 € 
Elterninitiativen 2.960 39.613.000 € 572.000 € 
kirchliche Trägerschaft 6.951 79.015.000 € 1.154.000 € 
  
  
Summe 22.765 298.883.000 € 4.358.000 € 
 
Trägergruppe 
verbleibender Trägeranteil an 
den Kindpauschalen % 
andere freie Träger-
schaft 6,34 % 
Elterninitiativen 1,94 % 
kirchliche Trägerschaft 8,84 % 
 
Das Förderprogramm soll zunächst für 5 Jahre aufgelegt werden. Die Verwaltung wird bis Ende 2026 
einen Erfahrungsbericht vorlegen, damit über Änderungen oder eine Verlängerung entschieden werden 
kann. 
 
Gegenleistungen der Träger 
Alle Spitzenverbände als Träger von Kindertageseinrichtungen verpflichten sich, einen Beitrag zum Aus-
bau von Kitaplätzen in Köln zu leisten, indem sie im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfeplanung ent-
weder auf eigenen Grundstücken bedarfsgerechte Einrichtungen errichten und/oder betreiben oder von 
Investoren errichtete Einrichtungen anmieten und betreiben.  
 
Alle Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege verpflichten sich, auf ihre Mitgliedsorganisationen, die 
bisher schon Träger von Kindertageseinrichtungen in Köln sind, motivierend einzuwirken, dass auch 
diese am Ausbauprogramm teilnehmen und sich entsprechend engagieren.  
Alle Spitzenverbände als Träger von Kindertageseinrichtungen verpflichten sich, in ihren Bestandsein-
richtungen und in den zukünftig betriebenen Einrichtungen zusätzliche „Notfallplätze“ für Kinder, die bis-
her keinen Kitaplatz erhalten haben oder aus anderen Gründen zu versorgen sind, vorzuhalten, sofern 
die räumlichen und personellen Bedingungen dies zulassen. Orientierungsgröße ist dabei die Gruppen-
anzahl der Einrichtung. 
 
Alle Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege verpflichten sich, auf ihre Mitgliedsorganisationen, die 
Träger von Kitas in Köln sind, motivierend einzuwirken, dass diese ebenfalls orientiert am System an der 
sog. „Notversorgung“ teilnehmen. Ausgenommen hiervon sind Elterninitiativen, da dort die Eltern ent-
sprechende Zusatzbeiträge und Zusatzleistungen einbringen müssen.  
 
Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Köln verpflichten sich weiterhin, sollten über das 
vorgenannte System weitere Kinder unversorgt bleiben, in von der Stadt Köln dann einzuberufenden 
regionalen Trägerkonferenzen nach Lösungen zu suchen, die allen Kindern eine adäquate Platzversor-
gung ermöglichen.

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Verfahren 
Träger müssen diesen Zuschuss nicht beantragen. Eine weitergehende Prüfung der individuellen Be-
dürftigkeit findet nicht statt. Vorauszahlungen auf den Zuschuss werden anhand der geplanten belegten 
Kindpauschalen geleistet und mit der Endabrechnung nach KiBiz nach den geprüften belegten Plätzen 
abgerechnet. 
Durch die Förderung auf der Basis der belegten Plätze wird eine Vollbelegung aller Plätze gefördert und 
über die Abrechnung der Kinderzahl hinaus findet kein Verwendungsnachweis statt. 
 
Der Vorteil dieser einfachen Zuschussberechnung, bei der sich die Summen aus den Daten der gesetz-
lichen Förderung ergeben, ist das verwaltungsarme Verfahren und die Gleichbehandlung aller Träger. 
Die kommunale Belastung steigt jährlich mit dem Platzausbau der Trägergruppen und dem Erhöhungs-
satz zu Kindpauschalen, der vom Land nach KiBiz festgelegt wird.  
 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen: 
 
2022 
5/12  
2023 
12/12 plus Platzausbau 
Summe Zuschüsse 
1.700.000 € 
(max. 1.774.400 €) 
4.380.200 € 
 
 
Finanzierung: 
Die Aufwandsermächtigungen in Höhe von 1.774.200 € für das Haushaltsjahr 2022 stehen im Haus-
haltsplan 2022 im Teilergebnisplan 0603 -  Kindertagesbetreuung in der Teilplanzeile 15 – Transferauf-
wendungen zur Verfügung. 
Die mit der Maßnahme verbundenen Aufwandsermächtigungen sind für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe 
von 4.380.200 € und für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 4.504.800 € im Haushaltsplan 2023/2024 
im Teilergebnisplan 0603 -  Kindertagesbetreuung in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen be-
rücksichtigt. Die Maßnahme steht insoweit unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 
2023/2024. 
Die ab 2025 anfallenden Mittel wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des Haus-
haltsplanaufstellungsprozesses 2025ff im gleichen Teilergebnisplan innerhalb des dann jeweils zuge-
wiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, bedarfsgerecht vorsehen.

Beratungsverlauf (1)

31.01.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.2.1 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3869/2022/1
Typ
Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
Datum
08.12.2022
Erstellt
02.12.2022 12:14