Beantwortung einer Anfrage der FDP zum Thema "Konsequenzen sexueller Belästigung" AN/0199/2023
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0828/2023 vom 10.03.2023
Stand: Am 13.03.2023 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 0828/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 13.03.2023 Beantwortung einer Anfrage der FDP zum Thema "Konsequenzen sexueller Belästigung" AN/0199/2023 Mit der Anfrage AN/0199/2023 stellt die FDP-Fraktion die folgenden Fragen: 1. Mit welchen arbeitsrechtlichen und/oder disziplinarrechtlichen Konsequenzen muss der Amtsarzt aufgrund seines Fehlverhaltens rechnen? 2. In welcher Art und Weise befindet sich der Amtsarzt momentan im Dienste der Stadt Köln? 3. Inwieweit hat die Stadt Köln, zur zukünftigen Vermeidung solcher Vergehen, generelle Präventivmaßnahmen ergriffen? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu 1. Mit welchen arbeitsrechtlichen und/oder disziplinarrechtlichen Konsequenzen muss der Amtsarzt aufgrund seines Fehlverhaltens rechnen? Die Vorwürfe der untersuchten Frauen werden disziplinarrechtlich überprüft und nach Ab- schluss der Ermittlungen bewertet. Darüber hinaus sind keine Auskünfte möglich, weil die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind und datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten sind. Zu 2. In welcher Art und Weise befindet sich der Amtsarzt momentan im Dienste der Stadt Köln? Der betroffene Amtsarzt befindet sich in einem Beamtenverhältnis. Nach Eingang der Eingabe im Oktober 2022 beim Gesundheitsamt wurde der Sachverhalt umgehend überprüft und der betroffene Arzt nicht mehr bei Begutachtungen mit persönlicher Untersuchung eingesetzt. Zu 3. Inwieweit hat die Stadt Köln, zur zukünftigen Vermeidung solcher Vergehen, ge- nerelle Präventivmaßnahmen ergriffen? Das Gesundheitsamt hat umgehend reagiert und die Abläufe dahingehend geändert und kon- kretisiert, dass Frauen von Ärztinnen und Männer von Ärzten und Ärztinnen begutachtet wer- den. Sollte es in Einzelfällen dazu kommen, dass Frauen von Ärzten begutachtet werden, wird sichergestellt, dass für die Dauer der körperlichen Untersuchung zusätzlich eine Mitarbeiterin zugegen ist. Solche Einzelfälle können zum Beispiel auftreten, wenn eine bestimmte fachärzt- liche Qualifikation erforderlich ist oder Fristen eingehalten werden müssen. Da die körperliche Untersuchung grundsätzlich eine Ganzkörperuntersuchung ist, ist das Ablegen der Bekleidung notwendig. Die Unterwäsche muss hierzu nicht abgelegt werden. Nur bei medizinischen 2 Gründen und absoluter Notwendigkeit legen Frauen bei der körperlichen Untersuchung den BH ab. Die medizinischen Gründe und die absolute Notwendigkeit wer den vorab erläutert. Sollten Frauen oder Männer persönliche Bedenken gegen die körperliche Untersuchung oder das Entkleiden äußern, wird mit höchster Sensibilität und Empathie gemeinsam nach einer Lösung gesucht. Die geänderten und konkretisierten Abläufe wurden auch auf der Homepage des Gesundheitsamts veröffentlicht (https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/gutachten-im- gesundheitsamt-1). Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf
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13.03.2023
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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