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0828/2023

Beantwortung einer Anfrage der FDP zum Thema "Konsequenzen sexueller Belästigung" AN/0199/2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 10.03.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 13.03.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3048 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 
 0828/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 13.03.2023 
 
Beantwortung einer Anfrage der FDP zum Thema "Konsequenzen sexueller 
Belästigung" AN/0199/2023 
 
Mit der Anfrage AN/0199/2023 stellt die FDP-Fraktion die folgenden Fragen:  
 
1. Mit welchen arbeitsrechtlichen und/oder disziplinarrechtlichen Konsequenzen muss der 
Amtsarzt aufgrund seines Fehlverhaltens rechnen? 
2. In welcher Art und Weise befindet sich der Amtsarzt momentan im Dienste der Stadt 
Köln? 
3. Inwieweit hat die Stadt Köln, zur zukünftigen Vermeidung solcher Vergehen, generelle 
Präventivmaßnahmen ergriffen?  
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
Zu 1. Mit welchen arbeitsrechtlichen und/oder disziplinarrechtlichen Konsequenzen 
muss der Amtsarzt aufgrund seines Fehlverhaltens rechnen? 
 
Die Vorwürfe der untersuchten Frauen werden disziplinarrechtlich überprüft und nach Ab-
schluss der Ermittlungen bewertet. Darüber hinaus sind keine Auskünfte möglich, weil die 
Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind und datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten 
sind. 
 
Zu 2. In welcher Art und Weise befindet sich der Amtsarzt momentan im Dienste der 
Stadt Köln? 
 
Der betroffene Amtsarzt befindet sich in einem Beamtenverhältnis. Nach Eingang der Eingabe 
im Oktober 2022 beim Gesundheitsamt wurde der Sachverhalt umgehend überprüft und der 
betroffene Arzt nicht mehr bei Begutachtungen mit persönlicher Untersuchung eingesetzt. 
 
Zu 3. Inwieweit hat die Stadt Köln, zur zukünftigen Vermeidung solcher Vergehen, ge-
nerelle Präventivmaßnahmen ergriffen? 
 
Das Gesundheitsamt hat umgehend reagiert und die Abläufe dahingehend geändert und kon-
kretisiert, dass Frauen von Ärztinnen und Männer von Ärzten und Ärztinnen begutachtet wer-
den. Sollte es in Einzelfällen dazu kommen, dass Frauen von Ärzten begutachtet werden, wird 
sichergestellt, dass für die Dauer der körperlichen Untersuchung zusätzlich eine Mitarbeiterin 
zugegen ist. Solche Einzelfälle können zum Beispiel auftreten, wenn eine bestimmte fachärzt-
liche Qualifikation erforderlich ist oder Fristen eingehalten werden müssen. Da die körperliche 
Untersuchung grundsätzlich eine Ganzkörperuntersuchung ist, ist das Ablegen der Bekleidung 
notwendig. Die Unterwäsche muss hierzu nicht abgelegt werden. Nur bei medizinischen

2 
 
Gründen und absoluter Notwendigkeit legen Frauen bei der körperlichen Untersuchung den 
BH ab. Die medizinischen Gründe und die absolute Notwendigkeit wer den vorab erläutert. 
Sollten Frauen oder Männer persönliche Bedenken gegen die körperliche Untersuchung oder 
das Entkleiden äußern, wird mit höchster Sensibilität und Empathie gemeinsam nach einer 
Lösung gesucht. Die geänderten und konkretisierten Abläufe wurden auch auf der Homepage 
des Gesundheitsamts veröffentlicht (https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/gutachten-im-
gesundheitsamt-1).  
 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

13.03.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0828/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
10.03.2023
Erstellt
03.03.2023 15:49