Mandari Insight

V/0900/2014

Engelstraße - Ausbau im Abschnitt zwischen Haus Nr. 64 bis 68

Vorlagen 28.11.2014

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 29.01.2015, TOP 7.3

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Lageplan

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

4003 Zeichen

V/0900/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Engelstraße - Ausbau im Abschnitt zwischen Haus Nr. 64 bis 68 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.01.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
29.01.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Planung zum Ausbau der Engelstraße im Abschnitt zwischen Haus Nr. 62 bis 68 wird auf der 
Grundlage der Planung  von April 2014 zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.
- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von  
Verkehrsflächen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnahme 0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen   2016 220.000  
Einzahlungen   2016 163.500 FöRi-kom-Stra 
Summe aller Auszahlungen/Saldo  56.500  
 
 
 
 
 
Begründung: 
Bestand 
Die Engelstraße ist in 2002 zwischen Herwarthstraße und Hafenstraße mit beidseitigen Parkstrei-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0900/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.11.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0900/2014 
fen, Gehwegen und Radwegen ausgebaut worden. Auf dem Abschnitt Haus Nr. 64 bis 68 musste 
der Ausbau jedoch auf den vorhandenen Straßenquerschnitt von 12,00m reduziert werden, da die 
für einen durchgehenden Ausbau erforderliche Fläche aus dem Grundstück Hafenstraße 29/31 
seinerzeit nicht erworben werden konnte. 
 
Im Bestand wird daher der nordwestliche Radweg in Höhe Haus Hr. 66 als Vorbeifahrtstreifen in 
die Fahrbahn geführt. Im Bereich der südöstlichen Nebenanlage werden der Gehweg und der 
Radweg auf diesem Abschnitt als gemeinsamer Geh- und Radweg geführt. Die Fahrbahn und die 
südöstliche Nebenanlage verschwenken entsprechend der Eigentumsgrenze nach Nordwesten. 
 
Im Rahmen eines Eigentümerwechsels konnte die Stadt Münster nunmehr im April 2014 mit dem 
neuen Eigentümer den Erwerb einer Teilfläche von ca. 110 qm aus dem Flurstück 660 vereinba-
ren. Der Eigentümer wird zukünftig auf die vorhandenen 4 privaten Stellplätze verzichten und auf 
der verbleibenden Privatfläche ein Angebot für Außengastronomie schaffen. 
 
 
Planung 
Die Planung für den Ausbau der Straße sieht vor, auf der Südostseite der Engelstraße einen 
2,00m breiten Gehweg und einen 2,50m breiten Radweg auszubauen. Die Fahrstreifen werden 
geradlinig in den Einmündungsbereich zur Hafenstraße geführt. Der Radweg auf der Nordwestsei-
te wird in Höhe Haus Nr. 66 als breiter Radfahrstreifen auf die Fahrbahn geführt. Vor den Häusern 
Nr. 64 und 66 können zwei zusätzliche Stellplätze eingerichtet werden. 
 
Mit dem Ausbau auf dem Abschnitt Haus Nr. 64 bis 68 kann der Lückenschluss für beidseitig aus-
reichend breite Gehwege und Radverkehrsanlagen auf der Engelstraße geschaffen werden. 
 
 
Reduktionsvariante: 
Der geplante Ausbau stellt bereits eine Reduktionsvariante zur Planung aus 1997 dar, in der eine 
3-Streifigkeit der Fahrbahn, sowie beidseitige Parkstreifen, Geh- und Radwege im Einmündungs-
bereich zur Hafenstraße vorgesehen waren. Aufgrund des beschränkten Grunderwerbes wird auf 
die 3-Streifigkeit und den südöstlichen Parkstreifen im Einmündungsbereich verzichtet. Als weitere 
Kostenreduzierung bliebe nur ein gänzlicher Verzicht auf einen Ausbau, d. h. die Beibehaltung des 
vorhandenen Zustandes. Dies entspräche allerdings in keiner Weise den Vorstellungen an ein be-
darfsorientiertes Radwegenetz.  
 
 
Finanzierung/Förderung/Umsetzung 
Die Kosten für die Maßnahme betragen ca. 220.000€. 
 
Die Maßnahme ist nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau  (FöRi-kom-Stra) förderfä-
hig. Die Förderhöhe liegt bei etwa 75% der förderfähigen Kosten. Eine entsprechende Anmeldung 
ist in 2014 bereits gestellt worden. 
 
Die Maßnahme soll in 2016 umgesetzt werden. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

- 3 - 
V/0900/2014 
Anlagen: 
Lageplan

Lageplan

60 Zeichen

\
\
\
\ H
\
\
\ \
\
\ \ —ao® Fo: Es) N
\ \ ©( )
\ © \ I)
.
N

Beratungsverlauf (2)

27.01.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.01.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Engelstraße
  • Hafenstraße 29
  • Herwarthstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0900/2014
Typ
Vorlagen
Datum
28.11.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37