BKA 0864
Braunkohlenplanänderungsverfahren des „Braunkohlenplan Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“; Beteiligte, Beteiligungsfrist und Auslegungsfrist
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Braunkohlenplanänderungsverfahren des „Braunkohlenplan Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“; Beteiligte, Beteiligungsfrist und Auslegungsfrist)
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Braunkohlenplanänderungsverfahren des „Braunkohlenplan Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“; Beteiligte, Beteiligungsfrist und Auslegungsfrist)
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Seite 1 von 2 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0864 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Andreas Krimphoff / Johanna Weber Telefon 0221 – 147 4676 / - 4613 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 22.09.2025 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 26.09.2025 4.2 beschließend TOP: Braunkohlenplanänderungsverfahren des „Braunkohlenplan Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“; Beteiligte, Beteiligungsfrist und Auslegungsfrist Beschlussvorschlag: 1. Beteiligte im Braunkohlenplanänderungsverfahren des Braunkohlenplans Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Ga- rzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen sind die in der Beteiligtenliste aufgeführten öffentlichen Stellen und die Öffentlichkeit. Die Regionalplanungsbehörde kann weitere öffentliche Stellen als Beteiligte zulassen, wenn deren Mitwirkung zweckmäßig erscheint und soweit deren Aufgabenbereich durch den geänderten Braunkohlenplan betroffen ist. 2. Die Frist, innerhalb derer die Beteiligten Stellungnahmen zum Entwurf des Braunkoh- lenplans Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen vorbringen können (Beteiligtenfrist), wird auf elf Wochen festgesetzt. 3. Die Frist für die öffentliche Auslegung wird auf sieben Wochen festgesetzt. Parallel erfolgt eine Veröffentlichung der Planunterlagen auf den Internetseiten der Bezirksre- gierungen Köln und Düsseldorf sowie aller Gemeinden und Kreise, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird (s. § 73 Abs. 2 VwVfG). Erläuterungen: Zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlags Die Benennung der öffentlichen Stellen in der beigefügten Beteiligtenliste erfolgt auf Grundlage von § 9 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 5 ROG. Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0864 Seite 2 von 2 Zu Ziffer 2 des Beschlussvorschlages Gemäß §§ 28 Abs. 2, 13 LPlG NRW i.V.m. § 9 Abs. 2 S. 2, 3 ROG sind der Entwurf des Braunkoh- lenplans (samt Begründung), der Umweltbericht / der UVP-Bericht (§ 27 Abs. 1 LPlG NRW) und weitere nach Einschätzung der Bezirksregierung Köln zweckdienliche Unterlagen für die Dauer von mindestens einem Monat öffentlich auszulegen und so den Beteiligten Gelegenheit zur Stellung - nahme zu geben. Es wird eine Beteiligungsfrist von elf Wochen vorgeschlagen. Zu Ziffer 3 des Beschlussvorschlages Es wird eine Auslegungsfrist von sieben Wochen (§ 9 Abs. 2 S. 2 ROG) vorgeschlagen. Ort und Dauer der Auslegung sowie die Internetadresse sind mindestens eine Woche (§ 9 Abs. 2 S. 3 ROG) vorher im jeweiligen Bekanntmachungsorgan bekannt zu machen; dabei ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können (§ 9 Abs. 2 S. 3 ROG). Stellungnahmen können auch über die Internetplattform Beteiligung.NRW in das Verfahren eingebracht werden. In dem Bekanntmachungsorgan wird eine entsprechende Formulierung aufge- nommen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus § 13 LPlG NRW. Die elektronische öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgt neben den Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf und den Kreisen Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Kreis Viersen in den folgenden Gemeinden und Städten: Hückelhoven, Erkelenz, Titz, Wassenberg, Wegberg, Mönchengladbach, Bedburg, Bergheim, Jüchen, Grevenbroich, Rommers- kirchen, Dormagen, Neuss, Korschenbroich, Kaarst, Niederkrüchten, Schwalmtal, Viersen, Brüggen, Willich, Nettetal, Meerbusch. Die dortigen Auslegungen werden ebenfalls vorher ortsüblich bekannt gemacht. Im Rahmen der dortigen Beteiligung können bei den Gemeinden und Städten ebenfalls Einwendungen erhoben und Stellungnahmen vorgelegt werden. Eine mehrfache Äußerung ist je - doch nicht erforderlich. Vielmehr werden alle fristgerecht entweder bei der Bezirksregierung oder bei den genannten Gemeinden und Städten eingehenden Einwendungen und Stellungnahmen in die Abwägung durch den Braunkohlenausschuss einbezogen. Gem. § 27b Abs. 1 VwVfG Satz 2 werden die Planunterlagen in folgenden Gemeinden auf eine zusätzliche Weise in Papierform öffentlich ausgelegt: Bedburg, Erkelenz, Mönchengladbach Jüchen, Titz und Viersen. Zu Ziffer 2 und 3 des Beschlussvorschlages Als Termin für den Beginn der Beteiligungs- und Auslegungsfrist wird der 27. Oktober 2025 ange - strebt. Anlage: • Beteiligtenliste Anlage(n): 1. Beteiligtenliste Garzweiler für TOP 4.2
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0864
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 26.09.2025
- Erstellt
- 04.09.2025 16:25