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BKA 0864

Braunkohlenplanänderungsverfahren des „Braunkohlenplan Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“; Beteiligte, Beteiligungsfrist und Auslegungsfrist

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 26.09.2025

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 26.09.2025, TOP 4.2

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Beteiligtenliste Garzweiler für TOP 4.2)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Braunkohlenplanänderungsverfahren des „Braunkohlenplan Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“; Beteiligte, Beteiligungsfrist und Auslegungsfrist)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Braunkohlenplanänderungsverfahren des „Braunkohlenplan Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“; Beteiligte, Beteiligungsfrist und Auslegungsfrist)

4778 Zeichen

Seite 1 von 2 
Sitzungsvorlage Braunkohle-
nausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0864 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Andreas Krimphoff / 
Johanna Weber 
Telefon 0221 – 147 4676 / - 
4613 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 22.09.2025 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 26.09.2025 4.2 beschließend 
 
TOP: 
Braunkohlenplanänderungsverfahren des „Braunkohlenplan Garzweiler II für das aufgrund 
des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler II einschließlich 
der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“; Beteiligte, Beteiligungsfrist und 
Auslegungsfrist 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Beteiligte im Braunkohlenplanänderungsverfahren des Braunkohlenplans Garzweiler 
II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Ga-
rzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen sind die 
in der Beteiligtenliste aufgeführten öffentlichen Stellen und die Öffentlichkeit.  
 
Die Regionalplanungsbehörde kann weitere öffentliche Stellen als Beteiligte zulassen, 
wenn deren Mitwirkung zweckmäßig erscheint und soweit deren Aufgabenbereich 
durch den geänderten Braunkohlenplan betroffen ist. 
 
2.  Die Frist, innerhalb derer die Beteiligten Stellungnahmen zum Entwurf des Braunkoh-
lenplans Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte 
Tagebauvorhaben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten 
Anpassungen vorbringen können (Beteiligtenfrist), wird auf elf Wochen festgesetzt.  
 
3. Die Frist für die öffentliche Auslegung wird auf sieben Wochen festgesetzt. Parallel 
erfolgt eine Veröffentlichung der Planunterlagen auf den Internetseiten der Bezirksre-
gierungen Köln und Düsseldorf sowie aller Gemeinden und Kreise, in denen sich das 
Vorhaben voraussichtlich auswirken wird (s. § 73 Abs. 2 VwVfG). 
 
 
 
 
 
 
Erläuterungen: 
Zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlags 
 
Die Benennung der öffentlichen Stellen in der beigefügten Beteiligtenliste erfolgt auf Grundlage von 
§ 9 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 5 ROG.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0864 Seite 2 von 2 
 
Zu Ziffer 2 des Beschlussvorschlages 
 
Gemäß §§ 28 Abs. 2, 13 LPlG NRW i.V.m. § 9 Abs. 2 S. 2, 3 ROG sind der Entwurf des Braunkoh-
lenplans (samt Begründung), der Umweltbericht / der UVP-Bericht (§ 27 Abs. 1 LPlG NRW) und 
weitere nach Einschätzung der Bezirksregierung Köln zweckdienliche Unterlagen für die Dauer von 
mindestens einem Monat öffentlich auszulegen und so den Beteiligten Gelegenheit zur Stellung -
nahme zu geben. Es wird eine Beteiligungsfrist von elf Wochen vorgeschlagen. 
 
Zu Ziffer 3 des Beschlussvorschlages 
 
Es wird eine Auslegungsfrist von sieben Wochen (§ 9 Abs. 2 S. 2 ROG) vorgeschlagen. Ort und 
Dauer der Auslegung sowie die Internetadresse sind mindestens eine Woche (§ 9 Abs. 2 S. 3 ROG) 
vorher im jeweiligen Bekanntmachungsorgan bekannt zu machen; dabei ist darauf hinzuweisen, 
dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können (§ 9 Abs. 2 S. 3 
ROG). Stellungnahmen können auch über die Internetplattform Beteiligung.NRW in das Verfahren 
eingebracht werden. In dem Bekanntmachungsorgan wird eine entsprechende Formulierung aufge-
nommen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus § 13 LPlG NRW. 
Die elektronische öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgt neben den Bezirksregierungen 
Köln und Düsseldorf und den Kreisen Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Kreis 
Heinsberg, Kreis Viersen in den folgenden Gemeinden und Städten: Hückelhoven, Erkelenz, Titz, 
Wassenberg, Wegberg, Mönchengladbach, Bedburg, Bergheim, Jüchen, Grevenbroich, Rommers-
kirchen, Dormagen, Neuss, Korschenbroich, Kaarst, Niederkrüchten, Schwalmtal, Viersen, Brüggen, 
Willich, Nettetal, Meerbusch. Die dortigen Auslegungen werden ebenfalls vorher ortsüblich bekannt 
gemacht. Im Rahmen der dortigen Beteiligung können bei den Gemeinden und Städten ebenfalls 
Einwendungen erhoben und Stellungnahmen vorgelegt werden. Eine mehrfache Äußerung ist je -
doch nicht erforderlich. Vielmehr werden alle fristgerecht entweder bei der Bezirksregierung oder bei 
den genannten Gemeinden und Städten eingehenden Einwendungen und Stellungnahmen in die 
Abwägung durch den Braunkohlenausschuss einbezogen. 
Gem. § 27b Abs. 1 VwVfG Satz 2 werden die Planunterlagen in folgenden Gemeinden auf eine 
zusätzliche Weise in Papierform öffentlich ausgelegt: Bedburg, Erkelenz, Mönchengladbach Jüchen, 
Titz und Viersen.  
 
Zu Ziffer 2 und 3 des Beschlussvorschlages  
 
Als Termin für den Beginn der Beteiligungs- und Auslegungsfrist wird der 27. Oktober 2025 ange -
strebt. 
 
Anlage: 
• Beteiligtenliste 
 
 
Anlage(n): 
1. Beteiligtenliste Garzweiler für TOP 4.2

Beratungsverlauf (1)

26.09.2025 Braunkohlenausschuss
TOP 4.2
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BKA 0864
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
26.09.2025
Erstellt
04.09.2025 16:25