A-W/0001/2018
Sicherer Schulweg auf der Straße Hohe Geist in Albachten
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Stellungnahme der Verwaltung vom 07.11.2018
4660 Zeichen
A-w [oo0oA /2A9 61.42.0014 Frau Sowa 07.11.2018 6159 ver u. A talsservioe irkevorwaltung Amt für Bürger- und Ratsser Bezirksvertretung Münster-West Bezirksverwaltung West Über Herrn Stadtbaurat Denstorff „Sicherer Schulweg auf der Straße Hohe Geist in Albachten“ Gemeinsamer Antrag Ifd. Nr. A-W/0001/2018 der CDU-Fraktion und der SPD- Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom 03.01.2018 Mit dem o. g. Antrag (A-W/0001/2018) der CDU-Fraktion und SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom 03.01.2018 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, mit welchen Mitteln ein sicherer Schulweg an der Straße Hohe Geist in Albachten erreicht werden kann. Der o.g. Antrag wurde unter Beteiligung der zuständigen Fachdienststellen der Verwaltung und der Polizei mit folgendem Ergebnis geprüft: Die Straße Hohe Geist ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone und als Wohnstraße eingestuft. Das Verkehrsaufkommen beschränkt sich weitestgehend auf den gebietseigenen Quell- und Zielverkehr und ist als gering anzusehen. Die Straße übernimmt maßgeblich eine Erschließungsfunktion der angrenzenden Wohnbebauung, der Grundschule sowie der Sporthalle. Die Fahrbahnbreite beträgt in der Straße Hohe Geist 5,50 m. Auf der Nordseite der Straße befindet sich bis zur Einmündung (in Richtung Sporthalle) ein durchgehender Gehweg mit einer Breite von ca. 2,00 m. In Höhe der Grundschule wird dieser von einem Längsparkstreifen von der Fahrbahn getrennt. Die südliche Seite der Straße Hohe Geist wird von einem Gehweg mit einer Breite 2,00 — 2,50 m begleitet. Auch in dem südlichen Bereich befinden sich Besucherstellplätze in Senkrechtaufstellung. Das Queren der Straße wird durch vorhandene Bordsteinabsenkungen in den Einmündungsbereichen erleichtert. Die Straße hat in diesem Bereich einen geradlinigen Verlauf und ist gut einsehbar. Ab den Abzweig Hohe Geist in Richtung Dreifachturnhalle können die Kinder den südlich vorhandenen 1,80 m breiten Gehweg als sichere Zuwegung zur Sporthalle nutzen. Aufgrund der geringen Verkehrsmengen aus Richtung der Sporthalle kann an dieser Stelle die Straße sicher überquert werden. Da auf der Nordseite des Stichweges keine Bebauung und somit auch keine Zufahrten und keine Zugänge vorhanden und geplant sind, besteht aus verkehrstechnischer Sicht keine Notwendigkeit einen Gehweg an dieser Stelle anzulegen. Zudem müssten die vorhandenen Bäume in dem Grünstreifen zum größten Teil entfallen. Die vorliegenden Geschwindigkeitsmessungen zeigen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vom Großteil der Kraftfahrzeugfahrer eingehalten oder geringfügig überschritten wurde. Im Ergebnis kann - auch im Vergleich mit den übrigen stadtweiten Tempo-30-Zonen - von einem angemessenen Geschwindigkeitsniveau gesprochen werden. ö Auch die Verkehrsbelastung in der Straße ist mit 115 Kfz/h in der Spitzenstunde für eine Tempo-30-Zone nicht gravierend. Laut Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) können Wohnstraßen eine Verkehrsbelastung von bis zu 400 Kfz/h aufnehmen. Dieser Wert wird hier deutlich unterschritten. j Eine bauliche Umgestaltung der Straßen ist angesichts der bestehenden Verkehrsverhältnisse, die als ausreichend verkehrssicher beurteilt werden, nicht erforderlich und wäre unverhältnismäßig. Laut der Verkehrsunfallstatistik der Polizei sind in diesem Bereich auch keine Unfälle verzeichnet worden. Aufgrund unauffälliger Unfalllage besteht daher seitens der Polizei kein Handlungsbedarf. Der östliche Teil der Straße Hohe Geist befindet sich mit der Erschließung der Sportanlage im Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 572 „Albachten — südlich Weseler Straße / östlich Hohe Geist". Im Zuge der Bauleitplanung werden verkehrliche Aspekte in Bezug auf die Schulwegsicherung sowie bauliche Maßnahmen zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs aus dem Neubaugebiet berücksichtigt. Um noch mehr auf den sensiblen Bereich des Schulweges aufmerksam zu machen, wird zusätzlich als Schulwegsicherungsmaßnahme die Beschilderung VZ „Achtung Kinder“ mit dem Zusatzzeichen „Schule“ beidseitig angeordnet und aufgestellt, Aus Sicht der Verwaltung und der Polizei werden die Verkehrsverhältnisse im Bereich der o. g. Straße nach wie vor als verkehrssicher eingestuft, sodass weitere zusätzliche Sicherungsmaßnahmen nicht für erforderlich gehalten werden. Eine verkehrsrechtliche Notwendigkeit zur Veränderung der bestehenden Verkehrsregelungen oder des Ausbauzustandes der Straße auch im Hinblick auf die Entwicklung des Neubaugebietes Albachten Ost besteht daher nicht. Der o. g. Antrag wird damit als erledigt angesehen. ristoph@ r Festersen Anlage
Originalantrag
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CDU-Fraktion in der BV West
Fraktion
in der Bezirksvertretung
Münster - West
A-W/0001/2018
Herrn
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West
Herrn Stephan Brinktrine
Pantaleonplatz 7
48161 Münster 48163 Münster, 03.01.2018
Die Bezirksvertretung Münster – West möge beschließen:
Die Verwaltung prüft, mit welchen Mitteln ein sicherer Schulweg an der Straße Hohe
Geist in Albachten erreicht werden kann
Begründung:
Mit einer Eingabe verweist ein Anwohner auf eine seiner Meinung nach enormen Gefahr für
die Kinder auf dem Weg von der Grundschule zur Dreifachturnhalle an der Straße Hohe
Geist.
Bei einem Ortstermin – an dem auch Vertreter der Grundschule teilnehmen sollten – könnten
die Möglichkeiten für einen sicheren Schulweg abgesprochen werden.
Neben Hinweisschildern, Fahrbahnmarkierungen, etc. sollte auch ein neuer Fußweg auf der
nördlichen Seite des Abzweiges Hohe Geist Richtung Dreifachturnhalle geprüft werden, da
so eine Querung der Straße außerhalb des Kurven-oder Einfahrtsbereiches stattfinden kann.
Die Verkehre an dieser Stelle werden mittel- und langfristig durch das geplante Baugebiet
Albachten – Ost zunehmen.
Der vorgeschlagene Standort einer temporären Kita hinter der Dreifachturnhalle könnte
kurzfristig weiteren Verkehr bringen.
gezeichnet:
Peter Wolfgarten
Thomas Bartelt
Peter Hamann
Christian Hinzmann
Bernd Krekeler
Thomas Lilge
Nils Schappler
Markus v. Diepenbroick-Grüter
gezeichnet:
Beate Kretzschmar
Stephan Brinktrine
Udo Junge
Elke Kraut – Kleinschmidt
Raimund Köster
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Weseler Straße
- Hohe Geist 5
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0001/2018
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 04.01.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37