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A-W/0001/2018

Sicherer Schulweg auf der Straße Hohe Geist in Albachten

Antrag an die BV West 04.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 06.12.2018, TOP 8.3

Stellungnahme der Verwaltung vom 07.11.2018

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Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 07.11.2018

4660 Zeichen

A-w [oo0oA /2A9

61.42.0014
Frau Sowa

07.11.2018
6159

ver u. A talsservioe
irkevorwaltung

Amt für Bürger- und Ratsser
Bezirksvertretung Münster-West

Bezirksverwaltung West
Über Herrn Stadtbaurat Denstorff

„Sicherer Schulweg auf der Straße Hohe Geist in Albachten“

Gemeinsamer Antrag Ifd. Nr. A-W/0001/2018 der CDU-Fraktion und der SPD-
Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom 03.01.2018

Mit dem o. g. Antrag (A-W/0001/2018) der CDU-Fraktion und SPD-Fraktion in der
Bezirksvertretung Münster-West vom 03.01.2018 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen,
mit welchen Mitteln ein sicherer Schulweg an der Straße Hohe Geist in Albachten erreicht
werden kann.

Der o.g. Antrag wurde unter Beteiligung der zuständigen Fachdienststellen der Verwaltung
und der Polizei mit folgendem Ergebnis geprüft:

Die Straße Hohe Geist ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone und als Wohnstraße eingestuft.
Das Verkehrsaufkommen beschränkt sich weitestgehend auf den gebietseigenen Quell- und
Zielverkehr und ist als gering anzusehen. Die Straße übernimmt maßgeblich eine
Erschließungsfunktion der angrenzenden Wohnbebauung, der Grundschule sowie der
Sporthalle.

Die Fahrbahnbreite beträgt in der Straße Hohe Geist 5,50 m. Auf der Nordseite der Straße
befindet sich bis zur Einmündung (in Richtung Sporthalle) ein durchgehender Gehweg mit
einer Breite von ca. 2,00 m. In Höhe der Grundschule wird dieser von einem
Längsparkstreifen von der Fahrbahn getrennt. Die südliche Seite der Straße Hohe Geist wird
von einem Gehweg mit einer Breite 2,00 — 2,50 m begleitet. Auch in dem südlichen Bereich
befinden sich Besucherstellplätze in Senkrechtaufstellung.

Das Queren der Straße wird durch vorhandene Bordsteinabsenkungen in den
Einmündungsbereichen erleichtert. Die Straße hat in diesem Bereich einen geradlinigen
Verlauf und ist gut einsehbar. Ab den Abzweig Hohe Geist in Richtung Dreifachturnhalle
können die Kinder den südlich vorhandenen 1,80 m breiten Gehweg als sichere Zuwegung
zur Sporthalle nutzen. Aufgrund der geringen Verkehrsmengen aus Richtung der Sporthalle
kann an dieser Stelle die Straße sicher überquert werden.

Da auf der Nordseite des Stichweges keine Bebauung und somit auch keine Zufahrten und
keine Zugänge vorhanden und geplant sind, besteht aus verkehrstechnischer Sicht keine
Notwendigkeit einen Gehweg an dieser Stelle anzulegen. Zudem müssten die vorhandenen
Bäume in dem Grünstreifen zum größten Teil entfallen.

Die vorliegenden Geschwindigkeitsmessungen zeigen, dass die zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vom Großteil der Kraftfahrzeugfahrer eingehalten oder
geringfügig überschritten wurde. Im Ergebnis kann - auch im Vergleich mit den übrigen
stadtweiten Tempo-30-Zonen - von einem angemessenen Geschwindigkeitsniveau
gesprochen werden. ö

Auch die Verkehrsbelastung in der Straße ist mit 115 Kfz/h in der Spitzenstunde für eine
Tempo-30-Zone nicht gravierend.

Laut Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) können Wohnstraßen eine
Verkehrsbelastung von bis zu 400 Kfz/h aufnehmen. Dieser Wert wird hier deutlich
unterschritten. j

Eine bauliche Umgestaltung der Straßen ist angesichts der bestehenden
Verkehrsverhältnisse, die als ausreichend verkehrssicher beurteilt werden, nicht erforderlich
und wäre unverhältnismäßig.

Laut der Verkehrsunfallstatistik der Polizei sind in diesem Bereich auch keine Unfälle
verzeichnet worden. Aufgrund unauffälliger Unfalllage besteht daher seitens der Polizei kein
Handlungsbedarf.

Der östliche Teil der Straße Hohe Geist befindet sich mit der Erschließung der Sportanlage
im Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 572 „Albachten
— südlich Weseler Straße / östlich Hohe Geist".

Im Zuge der Bauleitplanung werden verkehrliche Aspekte in Bezug auf die
Schulwegsicherung sowie bauliche Maßnahmen zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs
aus dem Neubaugebiet berücksichtigt.

Um noch mehr auf den sensiblen Bereich des Schulweges aufmerksam zu machen, wird
zusätzlich als Schulwegsicherungsmaßnahme die Beschilderung VZ „Achtung Kinder“ mit
dem Zusatzzeichen „Schule“ beidseitig angeordnet und aufgestellt,

Aus Sicht der Verwaltung und der Polizei werden die Verkehrsverhältnisse im Bereich der o.
g. Straße nach wie vor als verkehrssicher eingestuft, sodass weitere zusätzliche
Sicherungsmaßnahmen nicht für erforderlich gehalten werden. Eine verkehrsrechtliche
Notwendigkeit zur Veränderung der bestehenden Verkehrsregelungen oder des
Ausbauzustandes der Straße auch im Hinblick auf die Entwicklung des Neubaugebietes
Albachten Ost besteht daher nicht.

Der o. g. Antrag wird damit als erledigt angesehen.

ristoph@ r Festersen

Anlage

Originalantrag

1627 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV West 
 
 
 
Fraktion 
in der Bezirksvertretung 
Münster - West 
   
 
 
                A-W/0001/2018 
 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster      48163 Münster, 03.01.2018 
 
 
 
 
Die Bezirksvertretung Münster – West möge beschließen: 
 
Die Verwaltung prüft, mit welchen Mitteln ein sicherer Schulweg an der Straße Hohe 
Geist in Albachten erreicht werden kann 
 
 
Begründung: 
 
Mit einer Eingabe verweist ein Anwohner auf eine seiner Meinung nach enormen Gefahr für 
die Kinder auf dem Weg von der Grundschule zur Dreifachturnhalle an der Straße Hohe 
Geist. 
 
Bei einem Ortstermin – an dem auch Vertreter der Grundschule teilnehmen sollten – könnten 
die Möglichkeiten für einen sicheren Schulweg abgesprochen werden.  
Neben Hinweisschildern, Fahrbahnmarkierungen, etc. sollte auch ein neuer Fußweg auf der 
nördlichen Seite des Abzweiges Hohe Geist Richtung Dreifachturnhalle geprüft werden, da 
so eine Querung der Straße außerhalb des Kurven-oder Einfahrtsbereiches stattfinden kann. 
 
Die Verkehre an dieser Stelle werden mittel- und langfristig durch das geplante Baugebiet 
Albachten – Ost zunehmen. 
 
Der vorgeschlagene Standort einer temporären Kita hinter der Dreifachturnhalle könnte 
kurzfristig weiteren Verkehr bringen. 
 
 
 
gezeichnet: 
 
Peter Wolfgarten  
Thomas Bartelt 
Peter Hamann 
Christian Hinzmann 
Bernd Krekeler 
Thomas Lilge 
Nils Schappler 
Markus v. Diepenbroick-Grüter 
 
gezeichnet: 
 
Beate Kretzschmar 
Stephan Brinktrine 
Udo Junge 
Elke Kraut – Kleinschmidt 
Raimund Köster

Beratungsverlauf (1)

06.12.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Weseler Straße
  • Hohe Geist 5

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Details

Aktenzeichen
A-W/0001/2018
Typ
Antrag an die BV West
Datum
04.01.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37