2279/2025
Schadstoffsanierung und Neugestaltung der Spielfläche Fritz-Haber-Straße in Köln-Flittard
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 2279/2025 Freigabedatum 25.08.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Schadstoffsanierung und Neugestaltung der Spielfläche Fritz-Haber-Straße in Köln- Flittard Beschlussorgan Finanzausschuss Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, die Schadstoffsanierung und Neu- gestaltung der öffentlichen Spielfläche Fritz-Haber-Straße in Köln-Flittard mit Gesamtkosten in Höhe von 707.000 € brutto (inkl. Planungs- und Baukosten) durchzuführen. Hierin sind auch die Kosten für die Sanierung in Höhe von 185.000 € enthalten. Der Finanzausschuss beschließt die Mittelfreigabe und die investive Auszahlungsermächti- gung für die Neugestaltung der Spielfläche Fritz-Haber-Straße in Höhe von 522.000 € im Teil- finanzplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604- Kinder-und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 8- Auszahlungen für Baumaßnahmen auf der Finanzstelle 5100-0604-0-4104 Spielfläche Fritz-Haber-Straße. Jugendhilfeausschuss 26.08.2025 Finanzausschuss 01.09.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 522.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 185.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen im Rahmen der Pflege und Wartung € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 52.200,00 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung der Dringlichkeit: Der Spielplatz Fritz-Haber-Straße wurde unmittelbar nach Feststellung einer Schadstoffbelas- tung am 31.10.2023 gesperrt und steht nun bereits seit 22 Monaten nicht mehr für die Kinder und Jugendlichen in Köln-Flittard zur Verfügung. Um die Fläche baldmöglichst in einer Neuge- staltung herzurichten und den Kindern und Jugendlichen des dicht besiedelten Stadtteils wie- der zugänglich zu machen, sollte eine Entscheidung durch die Gremien noch vor der bevor- stehenden Sitzungspause erfolgen. Die Beschlussvorlage kann nur verfristet vorgelegt werden, weil die Komplexität der Planung einen intensiven Abstimmungsprozess der beteiligten Ämter erforderte, die mehr Zeit in An- spruch nahm als ursprünglich vorgesehen. Begründung: Die Spielfläche Fritz-Haber-Straße befindet sich im Stadtteil Köln-Flittard, am Ende der Sack- gasse Fritz-Haber-Straße, zwischen Wohnbebauung und einem Bahndamm. Der Platz wurde 3 aufgrund der Schadstoffbelastung am 31.10.2023 abgesperrt und kann seitdem nicht mehr genutzt werden (Mitteilungen an die BV vom 27.11.2024, Vorlagennummer 3827/2023 und vom 29.01.2024, Vorlagennummer 0326/2024). Zusätzlich ist eine Neugestaltung der Spielflä- che dringend erforderlich, da mittlerweile kein zeitgemäßes Spielangebot mehr vorhanden ist. Die Spielfläche ist im Ranking der kommunalen Spielraumplanung 2025 – 2030 zur Umset- zung für das 2. Halbjahr 2028 vorgesehen. Durch den Sanierungsbedarf zur Gefahrenabwehr ist die Spielfläche jetzt vorgezogen worden. Die Spielfläche besteht zurzeit aus zwei separat – mit Natur- und Betonsteinen - eingefassten Sandflächen und angelegten Hügeln sowie einer Wegefläche aus wassergebundener Wege- decke. Die vollständig umzäunte Spielfläche ist über drei Zugänge (einer barrierefrei) erreich- bar. Alle Bestandsbäume und die im Randbereich vorhandenen Sträucher sollen erhalten blei- ben. Die Kinder- und Jugendbeteiligung fand am 28.05.2024 mit einem Termin vor Ort statt. Zu- sätzlich wurden Wünsche und Ideen per Mail eingereicht. Diese bilden die Basis für die vorlie- gende Vorentwurfsplanung, welche eine grundlegende Neugestaltung der Spielfläche vor- sieht. Alle Wegebereiche und Sandflächen werden neu angelegt. Der Zugang von der Fritz- Haber-Straße, welcher gleichzeitig als zukünftige Pflegezufahrt dienen soll, führt von Nordos- ten her auf die Fläche. Ein weiterer, kleinerer Zugang wird südlich im Bereich des Wendeham- mers bestehen bleiben. Den Mittelpunkt der Spielfläche bildet eine große Sandfläche, in der verschiedene Spielgeräte untergebracht werden. Hier soll eine Spielturmanlage mit drei Tür- men und einer großen Rutsche entstehen. Diese Anlage wird außerdem über eine Hängebrü- cke, verschiedene Kletternetze, eine Feuerwehrrutschstange, einer schrägen Stammsteige, einem Balancierseil und einer Kletterrampe verfügen. Zusätzlich bieten diverse Auf- und Ab- stiegsmöglichkeiten auch älteren Kindern und Jugendlichen interessante und herausfordernde Bewegungsmöglichkeiten. Vervollständigt werden die Funktionen der Turmanlage mit einem Angebot für kleinere Kinder durch ein Sandspiel mit Schütte, Sandaufzug und Sieb. Alle drei Türme verfügen über Dächer, welche erheblich zur Langlebigkeit der Spielgeräte beitragen, und gleichzeitig Schatten spenden und vor Regen schützen werden. Westlich hiervon, eben- falls in der Sandfläche, wird eine Mehrfachschaukel mit Doppelschaukel und Nestschaukel un- tergebracht. Diese wird möglichst nah an die geplante Wegeführung installiert um eine mög- lichst barrierearme Zuwegung und Nutzung der Nestschaukel zu gewährleisten. Außerhalb der Sandfläche wird das Spielangebot durch einen Tischtennistisch ergänzt. Die neuen Bänke am Wegrand bieten Aufenthalts- und Verweilqualität, ermöglichen eine gute soziale Kontrolle und einen Überblick über die großzügige Spiellandschaft. Als Fallschutzmaterial wird Sand verwendet, der gleichzeitig ein bodennahes Sandspiel für Kleinkinder ermöglicht. Durch die vielfältigen, verschiedenen Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten und die grundle- gende Neugestaltung der Spielfläche führt die Planung zu einer spürbaren Aufwertung der Spiel- und Aufenthaltsqualität auf der Fläche. Hier könnte ein Anziehungspunkt für Kinder und Jugendliche sowie für Familien aus dem umliegenden Wohnumfeld entstehen. In den zwei Spielhügeln wurden bei der Errichtung in den 1990er Jahren u. a. schwermetall- haltiges Material verbaut. Dieses Material wurde mit einem Vlies zugriffsicher versiegelt und mit sauberem Oderboden abgedeckt. Im Herbst 2023 wurde das Vlies im Bereich des nördli- chen Hügels während Bauarbeiten zerstört und das belastete Material freigelegt. Durch eine Beprobung des freigelegten Materials sind erhebliche Überschreitungen der Prüf- werte gemäß Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) festgestellt worden. Werden diese Prüfwerte überschritten ist eine weitere Prüfung erforderlich, um festzustellen, ob eine Gefährdung der Nutzer*innen vorliegt. Zum Schutz der Kinder wurde der nördliche Spielhügel daraufhin durch das Gesundheitsamt der Stadt Köln abgesperrt und das Umweltamt hat eine umfassende Untersuchung der ge- samten Platzfläche bzw. Spielfläche eingeleitet. Nach Vorlage der Analytik, liegen auf der Spielfläche im Bereich der Wege und der Spielhügel Arsengehalte im akut toxischen Bereich vor (> 100 mg/kg), der Prüfwert für Kinderspiel und der Prüfwert für Park- und Freizeitflächen werden deutlich überschritten. Die nachgewiesenen 4 Bleigehalte überschreiten ebenfalls deutlich den Prüfwert für Kinderspielflächen. In den Bereichen Grünflächen, Umgebungsflächen der Spielfläche und Sandbereiche werden die Prüfwerte für die Nutzung als Kinderspielflächen eingehalten. Wegen der Prüfwertüber- schreitungen, wurde die gesamte Spielfläche am 30.11.2023 durch das Gesundheitsamt der Stadt Köln vollständig für die Öffentlichkeit gesperrt. Die Prüfergebnisse belegen, dass eine Sanierung der gesamten Spiel-, Wege- und umgebe- nen Grünflächen nach dem § 4 Bundesbodenschutzgesetz zum Zweck einer nachhaltigen Ge- fahrenabwehr zwingend erforderlich ist. Das belastete Material muss gemäß Bundesboden- schutzgesetz unter Berücksichtigung von Boden-, Arbeits- und Abfallrecht entfernt und fach- gerecht entsorgt werden. Die gesamte Spielfläche ist von einem dichten Baumbestand umgeben. Um Eingriffe in beste- hende Bäume und Wurzelräume zu vermeiden, ist bei der Durchführung der Sanierungsmaß- nahme der Baumschutz nach den geltenden Regelwerken (DIN 18920, R-SBB, ZTV-Baum- pflege, Baumschutzsatzung Stadt Köln) zwingend zu berücksichtigen. Eine baumschutzfachli- che Baubegleitung wird daher separat beauftragt. Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 707.000 €. Die erforderliche investive Auszahlungsermächtigung zur Neugestaltung der Spielfläche Fritz- Haber-Straße steht in Höhe von 522.000 € im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604- Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 8- Aus- zahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5100-0604-0-2002 Spielplätze für 2025 zur Verfügung. Da die Wertgrenze für die Darstellung von Einzelmaßnahmen (ab 500.000 €) hier überschritten ist (§ 13 Nr. 2 HHS 2025/2026 i.V.m. § 4 Abs. 4 KomHVO NRW), ist eine neue Finanzstelle anzulegen und die entsprechenden Mittel sind von der Pauschalfinanzstelle 5100-0604-0-2002 auf der Maßnahmenfinanzstelle 5100-0604-0-4104 Spielfläche Fritz-Ha- ber-Straße (gleicher Teilfinanzplan und gleiche Teilplanzeile) durch Mittelumschichtung bereit- zustellen. Die Kosten der Sanierung betragen 185.000 € Euro. Für die Sanierung der Spielfläche Fritz- Haber-Str. besteht eine Rückstellung für Deponien und Altlasten in Höhe von 46.110 €, wel- che im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung der Maßnahme herangezogen wird. Die zur Fi- nanzierung der Maßnahme darüber hinaus benötigten Mittel in Höhe von 138.890 € werden im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit im Zuge der lfd. Bewirtschaftung bereitgestellt. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 52.200 € p.a. ab 2026 sind in Zeile 14 (Bilanzielle Abschreibungen) im Teilergebnis- plan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604 (Kinder- und Ju- gendarbeit) ab 2026 entsprechend berücksichtigt. Die Finanzierung der bilanziellen Abschrei- bungen ab 2027 ff. ist vom Dezernat IV (Dezernat für Bildung, Jugend und Sport) im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsprozesse innerhalb der dann zugewiesenen Budgets sicherzustellen – gegebenenfalls durch Mittelumschichtungen. Die durch Wartung und Pflege entstehenden Folgekosten werden im Rahmen der Unterhal- tung durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen. Nach Beendigung der Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf das Klima. Gemäß der Vorgabe der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung der Haushaltsatzung 2025/2026 wurden die Auflagen zur Haushaltsbewirtschaftung geprüft: Die rechtliche und zeitliche Umsetzung ist aus Verkehrssicherungsgründen erforderlich. Zur Gefahrenabwehr der Bürger*innen muss die öffentliche Spielfläche saniert werden. Die Spiel- fläche ist nun seit mehr als 1,5 Jahre wegen der Bodenbelastung stillgelegt, wird aber drin- gend im Stadtviertel gebraucht. Die Fläche wird zunehmend vermüllt. Der Unmut der dort le- benden Kinder, Jugendlichen und Anwohnenden wächst täglich. 5 Im Zuge einer Prüfung, ob die Standards gesenkt werden können, wurde bereits die kosten- günstigste Variante unter Berücksichtigung der Vorgaben der Sicherheitsnormen und Nach- haltigkeit ausgewählt. Anlagen
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2279/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 25.08.2025
- Erstellt
- 14.07.2025 10:20