3063/2023
Absage einer Kinoveranstaltung durch den Bürgerverein Volkhoven/Weiler auf einer von ihm gepachteten städtischen Fläche
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2702 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 Vorlagen-Nummer 12.04.2024 3063/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 22.04.2024 Ausschuss Kunst und Kultur 30.04.2024 Jugendhilfeausschuss 30.04.2024 Absage einer Kinoveranstaltung durch den Bürgerverein Volkhoven/Weiler auf einer von ihm gepachteten städtischen Fläche Die Fraktion DIE LINKE bat im Kontext der Absage von Open Air Filmvorführung auf einer vom Bürgerverein Volkhoven Weiler von der Stadt Köln gepachteten Fläche im Generationen- park um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wieso wird einem Bürgerverein eine Fläche in einem öffentlichen Park verpachtet und diese somit der öffentlichen Nutzung entzogen? 2. Wie viel Abgaben zahlt der Bürgerverein jährlich für diese Fläche an die Stadt? 3. Wie stellt die Verwaltung sicher, keine Vereine mit öffentlichen Gütern zu unterstützen, die rassistisch agieren? 4. Welche Konsequenzen hat die Weigerung, den Park für ein laufendes Projekt der Ju- gendarbeit zur Verfügung zu stellen, für die Verantwortlichen im Bürgerverein? 5. Welche Botschaft wird den Jugendlichen vermittelt, die das Gefühl haben, die Beschäfti- gung mit (ihrer) migrantischen Geschichte ist in Volkhoven/Weiler nicht erwünscht und gestattet? Antwort der Verwaltung: Zu 1.-5. Es ist durchaus üblich, solche Flächen gemeinwohlorientierten Initiativen zur Verfügung zu stellen. Dabei wird darauf geachtet, dass die Flächen allgemein zugänglich bleiben. Die Zielsetzung des Vereins ist nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen auf die „Verbesserung und Optimierung des Wohnumfeldes“ gerichtet und soll „zu einem friedlichen Zusammenleben der inzwischen interkulturellen Gesellschaft in Volkhoven und Weiler führen“. Die Flächen werden dem Bürgerverein unentgeltlich überlassen. Über die Überlassung städtischer Flächen und Gebäude entscheiden, sofern diese nicht je- derzeit mit kurzer Frist beendet werden, die demokratisch legitimierten, politischen Gremien (Bezirksvertretung, Liegenschaftsausschuss oder Rat). Die Überlassung geht auf einen Be- schluss des Liegenschaftsausschusses aus dem Jahr 2007 zurück. 2 Durch die Verpachtung erhält der Pächter/die Pächterin unmittelbaren Besitz und Verfügungs- gewalt. Er/sie ist daher befugt, selbst über die Überlassung an Dritte zu entscheiden und von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen. Über die konkrete Veranstaltung liegen der Verwaltung keine Informationen vor. Sie wird mit dem Verein und der Bezirksverwaltung Kontakt aufnehmen, um sicherzustellen, dass solche Vorfälle zukünftig ausgeschlossen werden können. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3063/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 12.04.2024
- Erstellt
- 22.09.2023 14:30