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1598/2026

Beantwortung einer Anfrage aus dem Ausschuss für Chancengleichheit und Integration betreffend " Verzögerungen bei der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen seitens der Ausländerbehörde Köln" (AN/0590/2026)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 05.06.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, Sitzung am 09.06.2026, TOP 3.6

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4074 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/33 
 
Vorlagen-Nummer 05.06.2026 
 1598/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 09.06.2026 
 
Beantwortung einer Anfrage aus dem Ausschuss für Chancengleichheit und Integration 
betreffen "Verzögerungen bei der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen seitens der 
Ausländerbehörde Köln" (AN/0590/2026) 
Die Anfrage AN/0590/2026 des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integra-
tion zum Thema „Verzögerungen bei der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen sei-
tens der Ausländerbehörde Köln“ beantwortet die Verwaltung wie folgt: 
Frage 1: 
Wie viele solchen Fällen sind der Fachverwaltung bekannt, wie kann sie dies er-
klären und ggf. gegensteuern? 
Antwort: 
Die Verwaltung teilt die Einschätzung nicht, dass Einbürgerungsverfahren in Köln im 
Vergleich zu anderen Kommunen generell ungewöhnlich lange dauern. Belastbare 
Vergleichsdaten oder konkrete Bezugswerte wurden in der Anfrage nicht benannt.  
Die im Rahmen von Einbürgerungsverfahren erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen 
werden durch externe Sicherheitsbehörden, insbesondere das Landeskriminalamt und 
die Verfassungsschutzbehörden, durchgeführt. Die Dauer dieser Prüfungen liegt au-
ßerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs der Stadt Köln. Der Verwaltung werden 
die jeweiligen Gründe für verlängerte Bearbeitungszeiten durch die beteiligten Behör-
den regelmäßig nicht mitgeteilt. Eine gesonderte statistische Erfassung der Dauer ein-
zelner Sicherheitsüberprüfungen erfolgt durch die Einbürgerungsbehörde nicht. Aus-
sagen zur Anzahl von Verfahren, in denen Rückmeldungen der Sicherheitsbehörden 
länger als neun Monate andauern, können daher nicht getroffen werden. 
Darüber hinaus sind in der möglichen Zeitdauer eines Einbürgerungsverfahren nicht 
nur Beteiligungserfordernisse relevant, sondern auch interne Prüfschritte, wie z. B. 
Prüfung der Unterlagen, Lebensunterhaltssicherung, Identitätsprüfung usw.  
 
Frage 2: 
Wie schätzt die Fachverwaltung diese Situation?

2 
 
Antwort: 
Zu dem in der Anfrage geschilderten Einzelfall kann keine konkrete Stellungnahme er-
folgen.  
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass höchstrichterliche Rechtsprechung Auswir-
kungen auf laufende Verwaltungsverfahren haben kann, sofern die jeweiligen Ent-
scheidungen für die rechtliche Bewertung eines Antrags relevant sind. Dies kann im 
Einzelfall eine erneute rechtliche Prüfung erforderlich machen. 
Unabhängig davon überprüft die Verwaltung ihre organisatorischen Abläufe fortlau-
fend mit dem Ziel, Einbürgerungsverfahren effizient und rechtssicher zu bearbeiten.  
 
Frage 3: 
Was soll unternommen werden, um solche Umstände zu minimieren bzw. zu 
vermeiden? 
Antwort: 
Siehe Beantwortung der letzten Frage. 
 
Frage 4: 
Ist es schon nicht die Zeit, eine Zwischenbilanz dieser Umwandlung zu ziehen 
und diese der Politik und Öffentlichkeit zu präsentieren? 
Antwort: 
Die Verwaltung kann anhand der Fragestellung nicht nachvollziehen, auf welche kon-
kreten Aussagen der Fragesteller sich bezieht. Unter dem Begriff „Willkommensbehör-
denprozess“ sind zwei Ebenen zu unterscheiden. 
Zum einen die Umsetzung des konkreten politischen Auftrags aus 2022 über deren 
Durchführung und Abschluss die Verwaltung mit zwei Mitteilungen an die Politik (Ses-
sion-Nr. 2318/2023 und Session-Nr. 1119/2024) informiert hat. 
Zum anderen das Bekenntnis der Verwaltung einem Leitmotiv „Willkommensbehörde“ 
zu folgen. Dieses Leitmotiv wurde durch die Ausländerbehörde konkretisiert in folgen-
den Handlungs- und Haltungszielen: Service – Dialog – humanitäre Entscheidungen. 
An diesem Leitmotiv und den hergeleiteten Zielen richten sich alle Entwicklungen der 
Ausländerbehörde aus. Es handelt sich somit um einen kontinuierlichen und auf 
Dauer angelegten Prozess. Dieser Prozess erfordert aufgrund sich verändernder Rah-
menbedingungen, z.B. in Bezug auf die Gesetzeslage, Finanz- oder Personalressour-
cen oder auch der Digitalisierung eine stetige Anpassung. 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

09.06.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 3.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1598/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
05.06.2026
Erstellt
01.06.2026 13:49