1598/2026
Beantwortung einer Anfrage aus dem Ausschuss für Chancengleichheit und Integration betreffend " Verzögerungen bei der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen seitens der Ausländerbehörde Köln" (AN/0590/2026)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle I/33 Vorlagen-Nummer 05.06.2026 1598/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 09.06.2026 Beantwortung einer Anfrage aus dem Ausschuss für Chancengleichheit und Integration betreffen "Verzögerungen bei der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen seitens der Ausländerbehörde Köln" (AN/0590/2026) Die Anfrage AN/0590/2026 des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integra- tion zum Thema „Verzögerungen bei der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen sei- tens der Ausländerbehörde Köln“ beantwortet die Verwaltung wie folgt: Frage 1: Wie viele solchen Fällen sind der Fachverwaltung bekannt, wie kann sie dies er- klären und ggf. gegensteuern? Antwort: Die Verwaltung teilt die Einschätzung nicht, dass Einbürgerungsverfahren in Köln im Vergleich zu anderen Kommunen generell ungewöhnlich lange dauern. Belastbare Vergleichsdaten oder konkrete Bezugswerte wurden in der Anfrage nicht benannt. Die im Rahmen von Einbürgerungsverfahren erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen werden durch externe Sicherheitsbehörden, insbesondere das Landeskriminalamt und die Verfassungsschutzbehörden, durchgeführt. Die Dauer dieser Prüfungen liegt au- ßerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs der Stadt Köln. Der Verwaltung werden die jeweiligen Gründe für verlängerte Bearbeitungszeiten durch die beteiligten Behör- den regelmäßig nicht mitgeteilt. Eine gesonderte statistische Erfassung der Dauer ein- zelner Sicherheitsüberprüfungen erfolgt durch die Einbürgerungsbehörde nicht. Aus- sagen zur Anzahl von Verfahren, in denen Rückmeldungen der Sicherheitsbehörden länger als neun Monate andauern, können daher nicht getroffen werden. Darüber hinaus sind in der möglichen Zeitdauer eines Einbürgerungsverfahren nicht nur Beteiligungserfordernisse relevant, sondern auch interne Prüfschritte, wie z. B. Prüfung der Unterlagen, Lebensunterhaltssicherung, Identitätsprüfung usw. Frage 2: Wie schätzt die Fachverwaltung diese Situation? 2 Antwort: Zu dem in der Anfrage geschilderten Einzelfall kann keine konkrete Stellungnahme er- folgen. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass höchstrichterliche Rechtsprechung Auswir- kungen auf laufende Verwaltungsverfahren haben kann, sofern die jeweiligen Ent- scheidungen für die rechtliche Bewertung eines Antrags relevant sind. Dies kann im Einzelfall eine erneute rechtliche Prüfung erforderlich machen. Unabhängig davon überprüft die Verwaltung ihre organisatorischen Abläufe fortlau- fend mit dem Ziel, Einbürgerungsverfahren effizient und rechtssicher zu bearbeiten. Frage 3: Was soll unternommen werden, um solche Umstände zu minimieren bzw. zu vermeiden? Antwort: Siehe Beantwortung der letzten Frage. Frage 4: Ist es schon nicht die Zeit, eine Zwischenbilanz dieser Umwandlung zu ziehen und diese der Politik und Öffentlichkeit zu präsentieren? Antwort: Die Verwaltung kann anhand der Fragestellung nicht nachvollziehen, auf welche kon- kreten Aussagen der Fragesteller sich bezieht. Unter dem Begriff „Willkommensbehör- denprozess“ sind zwei Ebenen zu unterscheiden. Zum einen die Umsetzung des konkreten politischen Auftrags aus 2022 über deren Durchführung und Abschluss die Verwaltung mit zwei Mitteilungen an die Politik (Ses- sion-Nr. 2318/2023 und Session-Nr. 1119/2024) informiert hat. Zum anderen das Bekenntnis der Verwaltung einem Leitmotiv „Willkommensbehörde“ zu folgen. Dieses Leitmotiv wurde durch die Ausländerbehörde konkretisiert in folgen- den Handlungs- und Haltungszielen: Service – Dialog – humanitäre Entscheidungen. An diesem Leitmotiv und den hergeleiteten Zielen richten sich alle Entwicklungen der Ausländerbehörde aus. Es handelt sich somit um einen kontinuierlichen und auf Dauer angelegten Prozess. Dieser Prozess erfordert aufgrund sich verändernder Rah- menbedingungen, z.B. in Bezug auf die Gesetzeslage, Finanz- oder Personalressour- cen oder auch der Digitalisierung eine stetige Anpassung. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1598/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 05.06.2026
- Erstellt
- 01.06.2026 13:49