2238/2022
Ampelsteuerungen im Bezirk Köln-Mülheim
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2472 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64 Vorlagen-Nummer 2238/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.08.2022 Ampelsteuerungen im Bezirk Köln-Mülheim hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 02.05.2022,TOP 7.2.10 Die Fraktion DIE LINKE bittet um Beantwortung folgender Fragen: „1. Wie viele sogenannte „Bettelampeln“ gibt es noch im Bezirk Mülheim? 2. Gibt es ein Konzept, nachdem diese Ampeln nach und nach von Seiten der Verwaltung umgestellt werden? 3. Wie sieht dieses Konzept aus und wie lange wird die gesamte Umstellung dauern? 4. Was ist der Unterschied zwischen sogenannten „Bettelampeln“ und Bedarfsampeln? 5. Wie viele Bedarfsampeln gibt es im Bezirk Köln- Mülheim und nach welchen Kriterien werden diese als Ampelsteuerung festgelegt?“ Antworten der Verwaltung Zu 1. Die Stadt Köln betreibt keine „Bettelampeln“ (s. Antwort zu 5). Zu 2. Gemeint sind im Sinne der Anfrage wohl Lichtsignalanlagen, bei denen eine Anforderung über einen Taster erforderlich wird. Dieses Verfahren ist bei verkehrsabhängigen, wie beispielsweise reinen Fußgängerampeln, auch weiterhin notwendig, um eine schnelle Freigabe zu realisieren. Eine Fest- zeitsteuerung würde hier eine Verschlechterung mit einer deutlichen Erhöhung der Wartezeit bewir- ken. Die Kritik an der Steuerung mancher Lichtsignalanlagen, die sich aufgrund vormaliger Program- mierungen bis 2005 hauptsächlich im rechtsrheinischen Köln befinden, bezieht sich auf die fehlende automatische Freigabe der Fußgängerfurten, obwohl dies als bedingt verträglicher Verkehrsstrom möglich wäre. Die Verwaltung hat den Handlungsbedarf erkannt und sich zum Ziel gesetzt,, die etwa 18 Ampelanlagen, - sofern es die Steuergeräte zulassen - bis Ende 2023 umzuprogrammieren. Seit Herbst 2021 werden zudem Radartaster eingesetzt, um bei der verkehrsabhängigen Steuerung die Fußgängerpräsenz automatisch zu erfassen und in der Freigabe dann automatisch zu berücksichti- gen. Zu 3. siehe Antwort 2. 2 Zu 4. Zugehöriges Regelwerk für Planung und Betrieb von Ampelanlagen ist die „Richtlinie für Lichtsignal- anlagen“ bzw. die StVO und zugehörige Verwaltungsvorschrift. Beide Begriffe sind in der Verkehrs- technik und im Verkehrsrecht nicht geläufig und entsprechend nicht definiert. Zu 5. siehe Antwort 2.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2238/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 01.08.2022
- Erstellt
- 13.07.2022 15:38