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2238/2022

Ampelsteuerungen im Bezirk Köln-Mülheim

Beantwortung einer Anfrage (BV) 01.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 22.08.2022, TOP 7.1.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2472 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64 
 
Vorlagen-Nummer 
 2238/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.08.2022 
 
Ampelsteuerungen im Bezirk Köln-Mülheim 
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am  
02.05.2022,TOP 7.2.10 
Die Fraktion DIE LINKE bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
 
„1. Wie viele sogenannte „Bettelampeln“ gibt es noch im Bezirk Mülheim?  
 
2. Gibt es ein Konzept, nachdem diese Ampeln nach und nach von Seiten der Verwaltung umgestellt 
werden?  
 
3. Wie sieht dieses Konzept aus und wie lange wird die gesamte Umstellung dauern?  
 
4. Was ist der Unterschied zwischen sogenannten „Bettelampeln“ und Bedarfsampeln?  
 
5. Wie viele Bedarfsampeln gibt es im Bezirk Köln- Mülheim und nach welchen Kriterien werden diese 
als Ampelsteuerung festgelegt?“  
 
 
Antworten der Verwaltung 
 
Zu 1.  
Die Stadt Köln betreibt keine „Bettelampeln“ (s. Antwort zu 5). 
 
 
Zu 2.  
Gemeint sind im Sinne der Anfrage wohl Lichtsignalanlagen, bei denen eine Anforderung über einen 
Taster erforderlich wird. Dieses Verfahren ist bei verkehrsabhängigen, wie beispielsweise reinen 
Fußgängerampeln, auch weiterhin notwendig, um eine schnelle Freigabe zu realisieren. Eine Fest-
zeitsteuerung würde hier eine Verschlechterung mit einer deutlichen Erhöhung der Wartezeit bewir-
ken. Die Kritik an der Steuerung mancher Lichtsignalanlagen, die sich aufgrund vormaliger Program-
mierungen bis 2005 hauptsächlich im rechtsrheinischen Köln befinden, bezieht sich auf die fehlende 
automatische Freigabe der Fußgängerfurten, obwohl dies als bedingt verträglicher Verkehrsstrom 
möglich wäre. Die Verwaltung hat den Handlungsbedarf erkannt und sich zum Ziel gesetzt,, die etwa 
18 Ampelanlagen, - sofern es die Steuergeräte zulassen - bis Ende 2023 umzuprogrammieren. Seit 
Herbst 2021 werden zudem Radartaster eingesetzt, um bei der verkehrsabhängigen Steuerung die 
Fußgängerpräsenz automatisch zu erfassen und in der Freigabe dann automatisch zu berücksichti-
gen. 
 
Zu 3.  
siehe Antwort 2.

2 
 
 
Zu 4. 
Zugehöriges Regelwerk für Planung und Betrieb von Ampelanlagen ist die „Richtlinie für Lichtsignal-
anlagen“ bzw. die StVO und zugehörige Verwaltungsvorschrift. Beide Begriffe sind in der Verkehrs-
technik und im Verkehrsrecht nicht geläufig und entsprechend nicht definiert.  
 
Zu 5. 
siehe Antwort 2.

Beratungsverlauf (1)

22.08.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2238/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
01.08.2022
Erstellt
13.07.2022 15:38