Mandari Insight

A-M/0120/2005

Linksabbiegeverbot an der Einmündung Kurze Straße/Hammer Straße

Antrag an die BV Mitte 15.03.2005

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 12.04.2005, TOP 7.3

Originalantrag

· application/pdf

Ansehen

Originalantrag

1790 Zeichen

Anregung/Antrag Nr. 120 
 
von Herrn Heß (UWG-MS) 
 
vom 15.03.2005 
 
 
 
Antrag: 
 
Das Abbiegen aus der Kurze Straße auf die Hammer St raße wird mit Verkehrszeichen 209 StVO 
“Rechts” künftig nur nach rechts (in Richtung Geistmarkt) zugelassen. Das Abbiegen nach links (in 
Richtung St. Josef) entfällt künftig.  
 
 
Begründung: 
 
Die Verkehrssituation im Einmündungsbereich Hammer Straße/Kurze Straße ist ausgesprochen 
unübersichtlich. Bäume und parkende Kfz erschweren die Sicht nach links für den abbiegenden 
Verkehr aus der Kurze Straße. Zudem verkompliziert die Fußgängerampel vor dem MiniMal-Markt 
(ex HL-Markt) die Situation zusätzlich. Ein aus der  Kurzen Straße abbiegender Kraftfahrer hat 
gleichzeitig 
 den beidseitigen Verkehr auf der Hammer Straße (be i eingeschränkten 
Sichtverhältnissen nach links), die Situation an de r Fußgängerampel und den querenden 
Radverkehr (Radweg an der Hammer Straße) zu beachten.   
 
Nach Aussagen von Anliegern kommt es beinahe täglic h zu kritischen Situationen, die lediglich 
aufgrund der zumeist niedrigen Geschwindigkeiten en tschärft werden können. Die im Fachbericht 
zur Verkehrsunfallentwicklung für Münster 2004* für  Münsteraner genannten Hauptunfallursachen 
“Falsches Abbiegen und Wenden” sowie “Nichtbeachten  der Vorfahrt” sind an dieser Stelle 
besonders relevant. 
 
Das beantragte Zeichen 209 StVO “Rechts” würde zusä tzlich zum bereits bestehenden Zeichen 
205 StVO “Vorfahrt gewähren” angebracht. Der fließende Verkehr zwischen Geist- und Hammer 
Straße und vice versa kann nach Umschilderung weite rhin über die Paulstraße, die Kurze Straße 
und die Peterstraße erfolgen.  
 
 
* www.polizei-muenster.de 
 
 
UNABHÄNGIGE WÄHLERGEMEINSCHAFT FÜR MÜNSTER - BV MITTE 
 
gez. Michael Heß 
 
Münster, den 15. März 2005

Beratungsverlauf (1)

12.04.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Kurze Straße
  • Hammer Straße
  • Paulstraße
  • Peterstraße
  • Geistmarkt

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
A-M/0120/2005
Typ
Antrag an die BV Mitte
Datum
15.03.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37