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V/0292/2013

Programm "Verbesserungen an Haltestellen" für 2014/2015

Vorlagen 28.05.2013

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 04.07.2013, TOP 7.4

Prioritätenliste

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Prioritätenliste

7166 Zeichen

61 42 0012 Prioritätenliste zum barrierefreien Umbau von Haltestellen für 2014/2015 10.05.2013 
lfd. Nr. Straße Haltestelle Richtung BV WH EZ Bemerkung Förderung 
1 Kappenberger Damm Düesbergpark Siebenbürgenweg M vorh. 167 Linie 2,7 Z 2014 ÖPNV §12 
2 Kappenberger Damm Düesbergpark Brunnenweg M n.vorh. 114 Linie 2,7 Z 2014 ÖPNV §12 
3 Düesbergweg Düesbergpark St. Gottfriedkirche M n.vorh. 79 Linie 2,7 Z 2014 ÖPNV §12 
4 Aegidiistraße Schützenstraße Aegidiimarkt M vorh. 160 Linie 2,10 Z 2014 ÖPNV §12 
5 Aegidiistraße Schützenstraße Bismarckallee M n.vorh. 196 Linie 2,10 Z 2014 ÖPNV §12 
6 Roxel Hallenbad Roxel Hallenbad Pantaleonstraße W vorh. 364 Buswende Linie 10 Z 2014 ÖPNV §12 
7 Kappenberger Damm Werneweg Brunnenweg M vorh. 108 Linie 7 Z 2014 ÖPNV §12 
8 Kappenberger Damm Werneweg Kriegerweg M n.vorh. 178 Linie 7 Z 2014 ÖPNV §12 
9 Kappenberger Damm Brunnenweg Duesbergpark M vorh. 105 Linie 7 Z 2014 ÖPNV §12 
10 Kappenberger Damm Brunnenweg Werneweg M n.vorh. 141 Linie 7 Z 2014 ÖPNV §12 
11 Friedrich-Ebert-Str Timmerscheidtstr. Augustastraße M vo rh. 286 Gegenrichtung barrierefrei Linie 5 2014 ÖPNV §11
12 Hoher Heckenweg Rumphorstweg Hoher Heckenweg M n.vorh . 316 Kanalbau, Gegenrichtung barrierefrei Linie 8,9 20 14 ÖPNV §11 
13 Mecklenbecker Straße Bonhoefferstraße Huberstraße M vorh . 44 Anregung KIB Linie 2,10 vsl. 2015 ÖPNV §12 
14 Mecklenbecker Straße Bonhoefferstraße Bischopinkstraße M vorh. 57 Anregung KIB Linie 2,10 vsl. 2015 ÖPNV §12 
15 Corrensstraße Corrensstraße Rudolf-Harbig-Weg W n.vorh. 369 Linie 4,13 vsl. 2015 ÖPNV §11 
16 Corrensstraße Corrensstraße Mendelstraße W vorh. 337 Linie 4,13 vsl. 2015 ÖPNV §11 
17 Überwasserstraße Überwasserstraße Neutor M n.vorh. 291 Linie 5,6 vsl. 2015 ÖPNV §11 
18 Grevener Straße Dreizehnerstraße Meßkamp M n.vorh. 760 Kan albau Linie 6,15 vsl. 2015 ÖPNV §11 
19 Grevener Straße Dreizehnerstraße Ermlandweg M n.vorh. 77 0 Kanalbau Linie 6,15 vsl. 2015 ÖPNV §11 
20 Universitätsstraße Krummer Timpen Aegidiimarkt M n.vorh . 1096 Anregung KIB Linie 1,11,12,13 vsl. 2015 ÖPNV §11 
21 Grevener Straße Ermlandweg A Dreizehnerstraße N vorh. 346 Linie 6 vsl. 2015 ÖPNV §11 
22 Grevener Straße Ermlandweg B Am Burloh N n.vorh. 155 Linie 6 vsl. 2015 ÖPNV §11 
Kappenberger Damm Inselbogen Oberschlesier Straße M vorh . 443 
Kristiansandstraße Schulzentrum B Idenbrockplatz N vorh. 381 Baumaßnahme FWGH 
Am Berg Fidel Sporthalle Berg Fidel Hülsenbusch M n.vorh. 353 
Am Berg Fidel Sporthalle Berg Fidel P+R Preußenstadion M v orh. 274 
Piusallee Niedersachsenring Hoher Heckenweg M vorh. 197 K analbau 
Piusallee Hoher Heckenweg Niedersachsenring M vorh. 114 K analbau 
Geiststraße Geiststraße Hochstraße M n.vorh. 190 
Mecklenbecker Straße Mecklenbecker Straße HBZ W vorh. 102 i n Gesamtmaßnahme 
Auf der Woort Davertstraße Amelsbüren Bahnhof HI n.vorh. 101 
Rothenburg Picasso Museum Prinzipalmarkt M n.vorh. 101 
Düesbergweg St.Gottfriedkirche Düesbergpark M
vorh. 100 
Düesbergweg St.Gottfriedkirche Clemenshospital M n.vorh . 51 
Maikottenweg Frauenburgstraße Zum guten Hirten O vorh. 85 
Tilbecker Straße Pantaleonstraße Pienersallee W n.vorh. 85 
Tilbecker Straße Pantaleonstraße Roxel Hallenbad W n.vorh. 32 
Isolde-Kurz-Straße Stefan-Zweig-Straße H.-Hesse-Straße W n. vorh. 81 Anregung Anlieger 
Isolde-Kurz-Straße Stefan-Zweig-Straße S.-Zweig-Straße W n.v orh. 79 
Altenberger Straße Hägerstraße Gewerbegebiet W n.vorh. 29 A nregung BV West 
Altenberger Straße Hägerstraße Nienberge, ehem. Post W vo rh. 78 Anregung BV West 
Gartenstraße Hörstertor Kolpingstraße M vorh. 69 Baumaßnahme  66 
Corrensstraße Wilhelm-Klemm-Straße Mendelstraße W vorh. 51 
Adenauerallee Goldene Brücke Aegidiitor M vorh. 46 Anregu ng KIB 
Tilbecker Straße Roxel Hallenbad B Pantaleonstraße W vorh. 27 
Baumaßnahme 
EZ    Einstiegszahlen 
1

61 42 0012 Prioritätenliste zum barrierefreien Umbau von Haltestellen für 2014/2015 10.05.2013 
lfd. Nr. Straße Haltestelle Richtung BV WH EZ Bemerkung Förderung Baumaßnahme 
Tilbecker Straße Roxel Hallenbad C Stift Tilbeck W n.vorh. 26 
Wilkinghege Wilkinghege Abzweig Wilkinghege N vorh. 19 An regung BV 
Wilkinghege Wilkinghege Helmholtzweg N vorh. 11 
K.-v.G.-Ring Torminbrücke P.d. Weißen Rose W n.vorh. 12 Anr egung KIB 
K.-v.G.-Ring Torminbrücke F.-Hitze-Haus M n.vorh. 3 Anregun g KIB 
Mariendorfer Straße Mariendorf West Jägerhäuschen O vorh . 11 Anr.gehbehinderter Bürgerin 
Mariendorfer Straße Mariendorf West Im Sundern O n.vorh. 10 Anr.gehbehinderter Bürgerin 
Legdenweg Südlohnweg Gievenbeck Rüschhausweg W n.vorh. 4 9 neue Ausstiegshaltestelle 
Steinfurter Straße Kapuzinerstraße Steinfurter Straße M vo rh. 9 nur Stadtwerkelinie 
Gelmerheide Gelmerheide Alfersheide O vorh. 42 
Zur Eckernheide Westerheide Gelmer O n.vorh. 41 
Münsterstraße Ehrenmal beide FR SO vorh. 96 / 7 frühestens 2015 
Münsterstraße Klostermann/Sültemeyer beide FR SO vorh. 185  / 5 frühestens 2015 
Münsterstraße Kurhaus beide FR SO vorh. 17 / 0 frühestens 2 015 
zurückgestellt: 
Amelsbürener Straße Langestraße Rückertstraße HI Wall 179 Ba umaßnahme 66 FöRiStra 
Amelsbürener Straße Langestraße Nimrodweg HI Wall 125 Bauma ßnahme 66 FöRiStra 
Amelsbürener Straße Rückertstraße Langestraße HI vorh. 166 B aumaßnahme 66 FöRiStra 
Amelsbürener Straße Rückertstraße Amelsbürener Straße HI n eu 155 Baumaßnahme 66 FöRiStra 
Amelsbürener Straße Amelsbürener Straße Meesenstiege HI n . vorh. 133 Baumaßnahme 66 FöRiStra 
Amelsbürener Straße Amelsbürener Straße Rückertstraße HI n . vorh. 125 Baumaßnahme 66 FöRiStra 
Amelsbürener Straße Nimrodweg 109 / 53 Baumaßnahme 66 FöRiStra 
Kanalstraße Kanalstraße Lublinring M 44 Anreg. Seniorenver tretung, (Gesamtmaßnahme) FöRiStra 
Kanalstraße Kanalstraße Maximilianstraße M 250 Anreg. Senio renvertretung, (Gesamtmaßnahme) FöRiStra 
Kanalstraße Maximilianstraße Kanalstraße M 15 Anregung KIB,  (Gesamtmaßnahme) FöRiStra 
Kanalstraße Maximilianstraße Neubrückentor M 138 Anregung KIB, (Gesamtmaßnahme) FöRiStra 
Grevener Straße Kanonierplatz beide FR M 240/6 Gesamtmaßnah me FöRiStra 
Grevener Straße Dreifaltigkeitskirche Kanonierplatz M vo rh. 108 Gesamtmaßnahme FöRiStra 
Siemensstraße alle Haltestellen HI 67 / 35 Gesamtmaßnahme FöRiStra 
Angelmodder Weg Angelmodde Kirche Haus Angelmodde SO 11 0 Anregung BV 25.08.09, (Bindefrist) 
Angelmodder Weg Angelmodde Kirche Homannstraße SO vorh. 9 1 Anregung BV 13.11.07, (Bindefrist) 
Angelmodder Weg Haus Angelmodde Angelmodde Kirche SO 70 Anregung BV 25.08.09, (Bindefrist) 
Angelmodder Weg Haus Angelmodde Twenhövenweg SO 52 Anregu ng BV 25.08.09, (Bindefrist) 
M.-v.-Richthofen-Str Andreas-Hofer-Straße M.v.R.Straße M vorh. 151 nach DEK-Ausbau 
M.-v.-Richthofen-Str Andreas-Hofer-Straße 08 Stadion M n .vorh. 129 nach DEK-Ausbau 
M.-v.-Richthofen-Str. 08-Stadion A.-Hofer-Straße M vorh . 148 nach DEK-Ausbau 
M.-v.-Richthofen-Str. 08-Stadion Gallenkamp M n.vorh. 1 29 nach DEK-Ausbau 
M.-v.-Richthofen-Str. M.-v.-Richthofen-Str. Hansasc hule M vorh. 80 nach Umnutzung Bundeswehr 
M.-v.-Richthofen-Str. M.-v.-Richthofen-Str. A.-Hofe r-Straße M n.vorh. 115 nach Umnutzung Bundeswehr 
Weseler Straße An der Hansalinie Heroldstraße W vorh. 146 1 6 cm HB vorhanden 
EZ    Einstiegszahlen 
2

Beschlussvorlage

11164 Zeichen

V/0292/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Programm "Verbesserungen an Haltestellen" für 2014/2015 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.06.2013 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
 Vorberatung 
27.06.2013 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
02.07.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
04.07.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Haltestellenstandorte für den barrierefreien Umbau von Haltestellen werden entspre-
chend der Prioritätenliste vom 10.05.2013 für die Jahre 2014/2015 festgelegt. 
 
2. Die Haltestellenstandorte (lfd. Nr. 1-12) werden für das Programm „Verbesserungen an 
Haltestellen 2014“ angemeldet. 
 
3. Für die Haltestellenstandorte (lfd. Nr. 13-22) werden die Planungen aufgenommen und für 
das Programm 2015 vorbereitet. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen
  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0292/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.05.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0292/2013 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2014 356.250 §12 ÖPNVG 
10 Hst. á 75% 
Zeile  06 Kostenerstattungen und Kosten-
umlagen 
2014 56.250 §11 II ÖPNVG: 
Max. Betrag 
pro Jahr 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 2014 550.000  
Ergebnis/Saldo 137.500  
 
 
Die Maßnahmen sind förderfähig nach §12 ÖPNVG bzw. können aus der ÖPNV-Pauschale gem. 
§11 II ÖPNVG refinanziert werden. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahmen unter dem Vorbehalt stehen, dass För-
dermittel durch das Land bewilligt werden und die Ausgabemittel der Stadt durch den Rat im 
Rahmen der Haushaltsatzung 2014 bereit gestellt werden. 
 
 
Begründung: 
 
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in Deutschland ist ein unverzichtbarer Bestandteil 
unserer Mobilitäts- und Lebenskultur. Dabei kommt es wesentlich darauf an für alle Menschen 
leicht benutzbare Verkehrsmittel einzusetzen und deren barrierefreie Zugänglichkeit sicher zu stel-
len. 
 
Alle Menschen müssen die Möglichkeit erhalten, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teil-
zunehmen. Menschen mit Behinderungen wollen ihr Leben am Wohnort oder unterwegs selbstbe-
stimmt und gleichberechtigt nach ihren individuellen Interessen und Fähigkeiten gestalten. Aber 
erst eine weitestgehend barrierefrei gestaltete Umwelt ermöglicht es ihnen, die Dinge des täglichen 
Lebens, wie Einkäufe und Besorgungen, ohne fremde Hilfe erledigen zu können. An sich zielt das 
Prinzip der Barrierefreiheit aber darauf, dass nicht nur Menschen mit Behinderung in die allgemein 
übliche Nutzung der gestalteten Umwelt einbezogen werden. Dieses weitergehende und eigentli-
che Verständnis von Barrierefreiheit unterscheidet gar nicht mehr zwischen einzelnen Personen-
gruppen. Die Umwelt soll so gestaltet sein, dass sie die Bedürfnisse aller Menschen berücksichtigt. 
Keine Personengruppe soll aufgrund einer bestimmten Gestaltung von der Nutzung ausgeschlos-
sen werden.  
 
In vielen Städten und Gemeinden sind in den letzten Jahren Anstrengungen unternommen wor-
den, die Infrastruktur zu modernisieren und dabei öffentliche Gebäude, Straßen, Wege und Plätze 
barrierefrei zu gestalten. Im ÖPNV-Liniennetz der Stadt Münster wurden in den vergangenen Jah-
ren etwa 480 Haltestellen und damit etwa 42%  des Bestandes barrierefrei ausgebaut. Der Ausbau 
sieht dabei einen 16 cm hohen Niederflurbusbordstein und Blindenleitstreifen vor.  
 
Anregungen für Umbaumaßnahmen an Haltestellen wurden von Bürgern, der KIB, von der Politik 
und der Verwaltung eingebracht. Derzeit liegen der Verkehrsplanung ca. 80 Standortvorschläge 
vor, an denen eine Verbesserung wünschenswert wäre. Daraus begründet sich die Notwendigkeit, 
diese Maßnahmen in ihrer Priorität zu bewerten. Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz 
(BGG) sind die Belange behinderter und anderer mobilitätseingeschränkter Menschen bei der Vor-
habenplanung zu berücksichtigen und den Anforderungen weitestgehend zu entsprechen. Damit 
dieses Kriterium erfüllt ist, werden die geplanten Maßnahmen vorab der Arbeitsgruppe V – Stadt-
planung und Verkehr- der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinde-
rungen (KIB) in der Sitzung am 11.06.2013 vorgestellt und deren Zustimmung zum Programm ein-
geholt.

- 3 - 
V/0292/2013 
Zur Erstellung der Prioritätenliste wurden folgende Kriterien zugrunde gelegt: 
 Erreichbarkeit sozialer Einrichtungen 
 Standortvorschläge aus der KIB  
 Fahrgastzahlen 
 baulicher Zustand/Schadensfälle der Busbuchten bzw. Fahrbahnrandhaltestellen  
 Synergieeffekte mit Maßnahmen, die im Rahmen von erforderlichen Straßenerhaltungs-
maßnahmen, Maßnahmen der Stadtwerke und/oder des Kanalbaus integriert werden kön-
nen 
 
Wie in den Vorjahren sollen die bei der Stadt verbleibenden Eigenanteile an den anfallenden Kos-
ten durch die Inanspruchnahme von Landesmitteln erheblich verringert werden: 
Zum überwiegenden Teil werden die Kosten aus Anteilen der ÖPNV-Pauschale gem. § 11 II 
ÖPNVG refinanziert, die die Stadt selbst für Zwecke des ÖPNV einsetzen darf. Zudem besteht für 
ausgewählte Maßnahmen die Möglichkeit der Förderung gem. § 12 ÖPNVG durch den Zweckver-
band NWL. 
 
Prioritäten für 2014: 
Die Planungen für die Maßnahmen, die aus der ÖPNV-Pauschale des Landes nach § 11 II 
ÖPNVG finanziert werden sollen, sehen 2 Haltestellenstandorte vor: 
 
 Haltestelle „Rumphorstweg“, Hoher Heckenweg, stadteinwärts 
 Haltestelle „Timmerscheidtstraße“, Friedrich-Ebert-Straße, stadteinwärts 
 
Durch die Refinanzierung dieser Maßnahmen sollen 80 % der anrechnungsfähigen Kosten ausge-
glichen werden. Dazu werden diese Maßnahmen zum jährlichen Förderprogramm angemeldet, mit 
dem die Stadt die Landesmittel für Zwecke des ÖPNV vorrangig an Verkehrsunternehmen aus-
kehrt oder für ihre eigenen ÖPNV-Maßnahmen verwendet. Das Programm „Verbesserung an Hal-
testellen“ ist ein fester Bestandteil dieser Jahresprogramme. Sollten die verfügbaren Mittel den-
noch nicht ausreichen, die angestrebte Refinanzierung im vollen Umfang zu ermöglichen, reduziert 
sich die Kostenerstattung im entsprechenden Verhältnis. 
Die Planung, Ausschreibung, Bau und Abrechnung für dieses Maßnahmenprogramm ist zeitlich 
abzustimmen auf die Vorgaben aus der Landesförderung und sollen innerhalb eines Kalenderjah-
res erfolgen.  
 
Die Planungen für die Fördermaßnahmen nach ÖPNVG §12 sehen 10 Haltestellenstandorte vor: 
 
 Haltestellen „Düesbergpark“, Kappenberger Damm, stadteinwärts/stadtauswärts 
 Haltestelle „Düesbergpark“, Düesbergweg, stadtauswärts 
 Haltestellen „Schützenstraße“, Aegidiistraße, stadteinwärts/stadtauswärts 
 Haltestellen „Werneweg“, Kappenberger Damm, stadteinwärts/stadtauswärts 
 Haltestellen „Brunnenweg“, Kappenberger Damm, stadteinwärts/stadtauswärts 
 Haltestelle „Roxel Hallenbad“, Buswende 
 
Die Förderung dieser Maßnahmen erfolgt durch den Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe. 
Die Fördererwartung beträgt dabei 75% der förderfähigen Kosten. Die Planung, Ausschreibung, 
Bau und Abrechnung für die Maßnahmen dieses Förderprogramms müssen nicht innerhalb eines 
Kalenderjahres erfolgen, so dass hier eine zeitliche Flexibilität gegeben ist.  
 
Die geplanten Haltestellenstandorte für 2014 wurden den beiden Finanzierungsmöglichkeiten zu-
geordnet und sind aufgrund der unterschiedlichen Bearbeitungsfristen und der Buslinienzuordnung 
im Förderprogramm ÖPNVG §12 untereinander nicht austauschbar.  
Das Tiefbauamt wird die Maßnahmen zum städtischen Jahresprogramm anmelden und den erfor-
derlichen Förderantrag bei NWL vorbereiten und fristgerecht einreichen. Unter der Voraussetzung 
der Bereitstellung der Fördermittel durch das Land und des Eigenanteils der Stadt durch den Rat 
kann die Umsetzung der Maßnahmen (lfd. Nr. 1-12) ab dem II. Quartal 2014 erfolgen.

- 4 - 
V/0292/2013 
 
Die fortlaufende Nummerierung der 12 Haltestellenstandorte in der Prioritätenliste (Anlage) für 
2014 stellt keine Priorisierung der Standorte untereinander dar, sondern dokumentiert lediglich die 
geplante Standortanzahl. 
 
Unabhängig vom Haltestellenprogramm soll zudem in 2014 die Buswende „Meckmannweg“ auf 
dem Meckmannweg barrierefrei ausgebaut werden. Für diese investive Maßnahme wird den bera-
tenden Gremien eine separate Beschlussvorlage im III.Quartal 2013 vorgelegt. 
 
Prioritäten für 2015: 
Bei der Planung zum barrierefreien Umbau von Haltestellen hat sich in den vergangenen Förder-
jahren gezeigt, dass neben den Rahmenbedingungen der Förderanträge, der Zweckverband Nah-
verkehr Westfalen-Lippe benötigt z.B. ein Jahr vor dem Bewilligungszeitraum Angaben zu den zu 
beantragenden Maßnahmen und deren Kosten, auch die zahlreichen Planungs- und Baubeschlüs-
se für die Umbaumaßnahmen die Umsetzung der Maßnahmen im laufenden Förderjahr zeitlich 
stark beeinflussen.  
 
Um einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf zum jeweiligen Förder- und Umsetzungsjahr zukünftig 
sicherstellen zu können, wurde in 2012 erstmalig eine Prioritätenliste für zwei Jahre erstellt. Für die 
Bearbeitung der Maßnahmen, insbesondere bei Synergieplanungen mit Kanalbaumaßnahmen, hat 
sich gezeigt, dass die frühzeitige Standortfestlegung die Abwicklung begünstigt. Da sich dieses 
Verfahren bewährt hat, soll daher erneut eine Festlegung der Prioritäten über zwei Jahre vorgese-
hen werden. Die Prioritätenliste sieht für 2015 den barrierefreien Umbau an folgenden Haltestellen 
vor: 
 
 Haltestellen „Dreizehner Straße“, Grevener Straße, stadteinwärts/stadtauswärts 
 Haltestellen “Ermlandweg A/B“, Grevener Straße, stadteinwärts/stadtauswärts 
 Haltestelle „Krummer Timpen“, Universitätsstraße, stadteinwärts 
 Haltestellen „Bonhoefferstraße“, Mecklenbecker Straße, stadteinwärts/stadtauswärts 
 Haltestellen „Corrensstraße“, Corrensstraße, stadteinwärts/stadtauswärts 
 Haltestelle „Überwasserstraße“, Überwasserstraße, stadtauswärts 
 
Die fortlaufende Nummerierung in der Prioritätenliste (Anlage) stellt keine Priorisierung der Stand-
orte untereinander dar, sondern dokumentiert lediglich die geplante Standortanzahl. 
 
Die Planungen für diese Standorte werden umgehend aufgenommen und die notwendigen Pla-
nungs- und Baubeschlüsse frühzeitig eingeholt. Hierbei werden die Vorgaben des Rates zur 
Haushaltkonsolidierung, entsprechende Reduktionsvarianten vorzulegen, berücksichtigt. Diese 
Haltestellenstandorte sollen dann, entsprechend ihrem Planungsstand, in die Fortschreibung der 
Prioritätenliste für die Jahre 2015/2016 (geplante Beschlussvorlage III. Quartal 2014) einfließen. 
 
Sofern sich aus baulichen, organisatorischen oder anderweitigen Gründen Abweichungen von der 
beschlossenen Prioritätenliste (sh. lfd. Nr. 1-22 der Anlage) ergeben, werden die KIB und der 
ASSVW  über den neuen Sachstand informiert. 
 
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

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V/0292/2013 
 
 
 
Anlagen: 
Prioritätenliste

Beratungsverlauf (4)

25.06.2013 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2013 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (92)

  • Augustastraße
  • Universitätsstraße
  • Grevener Straße
  • Dreizehnerstraße
  • Kristiansandstraße
  • Piusallee
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  • Stefan-Zweig-Straße
  • Mendelstraße
  • Adenauerallee
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  • Pantaleonstraße
  • Mariendorfer Straße
  • Münsterstraße
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  • Amelsbürener Straße
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  • Ermlandweg
  • Am Burloh
  • Bischopinkstraße
  • Rudolf-Harbig-Weg
  • Oberschlesier Straße
  • Niedersachsenring
  • Frauenburgstraße
  • Zum Guten Hirten
  • Altenberger Straße
  • Wilhelm-Klemm-Straße
  • Steinfurter Straße
  • Maximilianstraße
  • Andreas-Hofer-Straße 08
  • An der Hansalinie
  • Siebenbürgenweg
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  • Davertstraße
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  • Kapuzinerstraße
  • Zur Eckernheide
  • Haus Angelmodde
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  • Huberstraße
  • Am Berg Fidel
  • Hülsenbusch
  • Geiststraße
  • Hochstraße
  • Auf der Woort
  • Pienersallee
  • Hägerstraße
  • Wilkinghege
  • Helmholtzweg
  • Rüschhausweg
  • Alfersheide
  • Langestraße
  • Meesenstiege
  • Kanalstraße
  • Homannstraße
  • Twenhövenweg
  • Heroldstraße
  • Kriegerweg
  • Inselbogen
  • Rothenburg
  • Im Sundern
  • Legdenweg
  • Südlohnweg
  • Westerheide
  • Nimrodweg 109
  • Lublinring
  • Gallenkamp
  • Neutor
  • Meßkamp

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0292/2013
Typ
Vorlagen
Datum
28.05.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37