V/0292/2013
Programm "Verbesserungen an Haltestellen" für 2014/2015
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Prioritätenliste
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61 42 0012 Prioritätenliste zum barrierefreien Umbau von Haltestellen für 2014/2015 10.05.2013 lfd. Nr. Straße Haltestelle Richtung BV WH EZ Bemerkung Förderung 1 Kappenberger Damm Düesbergpark Siebenbürgenweg M vorh. 167 Linie 2,7 Z 2014 ÖPNV §12 2 Kappenberger Damm Düesbergpark Brunnenweg M n.vorh. 114 Linie 2,7 Z 2014 ÖPNV §12 3 Düesbergweg Düesbergpark St. Gottfriedkirche M n.vorh. 79 Linie 2,7 Z 2014 ÖPNV §12 4 Aegidiistraße Schützenstraße Aegidiimarkt M vorh. 160 Linie 2,10 Z 2014 ÖPNV §12 5 Aegidiistraße Schützenstraße Bismarckallee M n.vorh. 196 Linie 2,10 Z 2014 ÖPNV §12 6 Roxel Hallenbad Roxel Hallenbad Pantaleonstraße W vorh. 364 Buswende Linie 10 Z 2014 ÖPNV §12 7 Kappenberger Damm Werneweg Brunnenweg M vorh. 108 Linie 7 Z 2014 ÖPNV §12 8 Kappenberger Damm Werneweg Kriegerweg M n.vorh. 178 Linie 7 Z 2014 ÖPNV §12 9 Kappenberger Damm Brunnenweg Duesbergpark M vorh. 105 Linie 7 Z 2014 ÖPNV §12 10 Kappenberger Damm Brunnenweg Werneweg M n.vorh. 141 Linie 7 Z 2014 ÖPNV §12 11 Friedrich-Ebert-Str Timmerscheidtstr. Augustastraße M vo rh. 286 Gegenrichtung barrierefrei Linie 5 2014 ÖPNV §11 12 Hoher Heckenweg Rumphorstweg Hoher Heckenweg M n.vorh . 316 Kanalbau, Gegenrichtung barrierefrei Linie 8,9 20 14 ÖPNV §11 13 Mecklenbecker Straße Bonhoefferstraße Huberstraße M vorh . 44 Anregung KIB Linie 2,10 vsl. 2015 ÖPNV §12 14 Mecklenbecker Straße Bonhoefferstraße Bischopinkstraße M vorh. 57 Anregung KIB Linie 2,10 vsl. 2015 ÖPNV §12 15 Corrensstraße Corrensstraße Rudolf-Harbig-Weg W n.vorh. 369 Linie 4,13 vsl. 2015 ÖPNV §11 16 Corrensstraße Corrensstraße Mendelstraße W vorh. 337 Linie 4,13 vsl. 2015 ÖPNV §11 17 Überwasserstraße Überwasserstraße Neutor M n.vorh. 291 Linie 5,6 vsl. 2015 ÖPNV §11 18 Grevener Straße Dreizehnerstraße Meßkamp M n.vorh. 760 Kan albau Linie 6,15 vsl. 2015 ÖPNV §11 19 Grevener Straße Dreizehnerstraße Ermlandweg M n.vorh. 77 0 Kanalbau Linie 6,15 vsl. 2015 ÖPNV §11 20 Universitätsstraße Krummer Timpen Aegidiimarkt M n.vorh . 1096 Anregung KIB Linie 1,11,12,13 vsl. 2015 ÖPNV §11 21 Grevener Straße Ermlandweg A Dreizehnerstraße N vorh. 346 Linie 6 vsl. 2015 ÖPNV §11 22 Grevener Straße Ermlandweg B Am Burloh N n.vorh. 155 Linie 6 vsl. 2015 ÖPNV §11 Kappenberger Damm Inselbogen Oberschlesier Straße M vorh . 443 Kristiansandstraße Schulzentrum B Idenbrockplatz N vorh. 381 Baumaßnahme FWGH Am Berg Fidel Sporthalle Berg Fidel Hülsenbusch M n.vorh. 353 Am Berg Fidel Sporthalle Berg Fidel P+R Preußenstadion M v orh. 274 Piusallee Niedersachsenring Hoher Heckenweg M vorh. 197 K analbau Piusallee Hoher Heckenweg Niedersachsenring M vorh. 114 K analbau Geiststraße Geiststraße Hochstraße M n.vorh. 190 Mecklenbecker Straße Mecklenbecker Straße HBZ W vorh. 102 i n Gesamtmaßnahme Auf der Woort Davertstraße Amelsbüren Bahnhof HI n.vorh. 101 Rothenburg Picasso Museum Prinzipalmarkt M n.vorh. 101 Düesbergweg St.Gottfriedkirche Düesbergpark M vorh. 100 Düesbergweg St.Gottfriedkirche Clemenshospital M n.vorh . 51 Maikottenweg Frauenburgstraße Zum guten Hirten O vorh. 85 Tilbecker Straße Pantaleonstraße Pienersallee W n.vorh. 85 Tilbecker Straße Pantaleonstraße Roxel Hallenbad W n.vorh. 32 Isolde-Kurz-Straße Stefan-Zweig-Straße H.-Hesse-Straße W n. vorh. 81 Anregung Anlieger Isolde-Kurz-Straße Stefan-Zweig-Straße S.-Zweig-Straße W n.v orh. 79 Altenberger Straße Hägerstraße Gewerbegebiet W n.vorh. 29 A nregung BV West Altenberger Straße Hägerstraße Nienberge, ehem. Post W vo rh. 78 Anregung BV West Gartenstraße Hörstertor Kolpingstraße M vorh. 69 Baumaßnahme 66 Corrensstraße Wilhelm-Klemm-Straße Mendelstraße W vorh. 51 Adenauerallee Goldene Brücke Aegidiitor M vorh. 46 Anregu ng KIB Tilbecker Straße Roxel Hallenbad B Pantaleonstraße W vorh. 27 Baumaßnahme EZ Einstiegszahlen 1 61 42 0012 Prioritätenliste zum barrierefreien Umbau von Haltestellen für 2014/2015 10.05.2013 lfd. Nr. Straße Haltestelle Richtung BV WH EZ Bemerkung Förderung Baumaßnahme Tilbecker Straße Roxel Hallenbad C Stift Tilbeck W n.vorh. 26 Wilkinghege Wilkinghege Abzweig Wilkinghege N vorh. 19 An regung BV Wilkinghege Wilkinghege Helmholtzweg N vorh. 11 K.-v.G.-Ring Torminbrücke P.d. Weißen Rose W n.vorh. 12 Anr egung KIB K.-v.G.-Ring Torminbrücke F.-Hitze-Haus M n.vorh. 3 Anregun g KIB Mariendorfer Straße Mariendorf West Jägerhäuschen O vorh . 11 Anr.gehbehinderter Bürgerin Mariendorfer Straße Mariendorf West Im Sundern O n.vorh. 10 Anr.gehbehinderter Bürgerin Legdenweg Südlohnweg Gievenbeck Rüschhausweg W n.vorh. 4 9 neue Ausstiegshaltestelle Steinfurter Straße Kapuzinerstraße Steinfurter Straße M vo rh. 9 nur Stadtwerkelinie Gelmerheide Gelmerheide Alfersheide O vorh. 42 Zur Eckernheide Westerheide Gelmer O n.vorh. 41 Münsterstraße Ehrenmal beide FR SO vorh. 96 / 7 frühestens 2015 Münsterstraße Klostermann/Sültemeyer beide FR SO vorh. 185 / 5 frühestens 2015 Münsterstraße Kurhaus beide FR SO vorh. 17 / 0 frühestens 2 015 zurückgestellt: Amelsbürener Straße Langestraße Rückertstraße HI Wall 179 Ba umaßnahme 66 FöRiStra Amelsbürener Straße Langestraße Nimrodweg HI Wall 125 Bauma ßnahme 66 FöRiStra Amelsbürener Straße Rückertstraße Langestraße HI vorh. 166 B aumaßnahme 66 FöRiStra Amelsbürener Straße Rückertstraße Amelsbürener Straße HI n eu 155 Baumaßnahme 66 FöRiStra Amelsbürener Straße Amelsbürener Straße Meesenstiege HI n . vorh. 133 Baumaßnahme 66 FöRiStra Amelsbürener Straße Amelsbürener Straße Rückertstraße HI n . vorh. 125 Baumaßnahme 66 FöRiStra Amelsbürener Straße Nimrodweg 109 / 53 Baumaßnahme 66 FöRiStra Kanalstraße Kanalstraße Lublinring M 44 Anreg. Seniorenver tretung, (Gesamtmaßnahme) FöRiStra Kanalstraße Kanalstraße Maximilianstraße M 250 Anreg. Senio renvertretung, (Gesamtmaßnahme) FöRiStra Kanalstraße Maximilianstraße Kanalstraße M 15 Anregung KIB, (Gesamtmaßnahme) FöRiStra Kanalstraße Maximilianstraße Neubrückentor M 138 Anregung KIB, (Gesamtmaßnahme) FöRiStra Grevener Straße Kanonierplatz beide FR M 240/6 Gesamtmaßnah me FöRiStra Grevener Straße Dreifaltigkeitskirche Kanonierplatz M vo rh. 108 Gesamtmaßnahme FöRiStra Siemensstraße alle Haltestellen HI 67 / 35 Gesamtmaßnahme FöRiStra Angelmodder Weg Angelmodde Kirche Haus Angelmodde SO 11 0 Anregung BV 25.08.09, (Bindefrist) Angelmodder Weg Angelmodde Kirche Homannstraße SO vorh. 9 1 Anregung BV 13.11.07, (Bindefrist) Angelmodder Weg Haus Angelmodde Angelmodde Kirche SO 70 Anregung BV 25.08.09, (Bindefrist) Angelmodder Weg Haus Angelmodde Twenhövenweg SO 52 Anregu ng BV 25.08.09, (Bindefrist) M.-v.-Richthofen-Str Andreas-Hofer-Straße M.v.R.Straße M vorh. 151 nach DEK-Ausbau M.-v.-Richthofen-Str Andreas-Hofer-Straße 08 Stadion M n .vorh. 129 nach DEK-Ausbau M.-v.-Richthofen-Str. 08-Stadion A.-Hofer-Straße M vorh . 148 nach DEK-Ausbau M.-v.-Richthofen-Str. 08-Stadion Gallenkamp M n.vorh. 1 29 nach DEK-Ausbau M.-v.-Richthofen-Str. M.-v.-Richthofen-Str. Hansasc hule M vorh. 80 nach Umnutzung Bundeswehr M.-v.-Richthofen-Str. M.-v.-Richthofen-Str. A.-Hofe r-Straße M n.vorh. 115 nach Umnutzung Bundeswehr Weseler Straße An der Hansalinie Heroldstraße W vorh. 146 1 6 cm HB vorhanden EZ Einstiegszahlen 2
Beschlussvorlage
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V/0292/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Programm "Verbesserungen an Haltestellen" für 2014/2015 Beratungsfolge 25.06.2013 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 27.06.2013 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 02.07.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 04.07.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Haltestellenstandorte für den barrierefreien Umbau von Haltestellen werden entspre- chend der Prioritätenliste vom 10.05.2013 für die Jahre 2014/2015 festgelegt. 2. Die Haltestellenstandorte (lfd. Nr. 1-12) werden für das Programm „Verbesserungen an Haltestellen 2014“ angemeldet. 3. Für die Haltestellenstandorte (lfd. Nr. 13-22) werden die Planungen aufgenommen und für das Programm 2015 vorbereitet. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Vorlagen-Nr.: V/0292/2013 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 23.05.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0292/2013 Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2014 356.250 §12 ÖPNVG 10 Hst. á 75% Zeile 06 Kostenerstattungen und Kosten- umlagen 2014 56.250 §11 II ÖPNVG: Max. Betrag pro Jahr Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2014 550.000 Ergebnis/Saldo 137.500 Die Maßnahmen sind förderfähig nach §12 ÖPNVG bzw. können aus der ÖPNV-Pauschale gem. §11 II ÖPNVG refinanziert werden. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahmen unter dem Vorbehalt stehen, dass För- dermittel durch das Land bewilligt werden und die Ausgabemittel der Stadt durch den Rat im Rahmen der Haushaltsatzung 2014 bereit gestellt werden. Begründung: Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in Deutschland ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Mobilitäts- und Lebenskultur. Dabei kommt es wesentlich darauf an für alle Menschen leicht benutzbare Verkehrsmittel einzusetzen und deren barrierefreie Zugänglichkeit sicher zu stel- len. Alle Menschen müssen die Möglichkeit erhalten, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teil- zunehmen. Menschen mit Behinderungen wollen ihr Leben am Wohnort oder unterwegs selbstbe- stimmt und gleichberechtigt nach ihren individuellen Interessen und Fähigkeiten gestalten. Aber erst eine weitestgehend barrierefrei gestaltete Umwelt ermöglicht es ihnen, die Dinge des täglichen Lebens, wie Einkäufe und Besorgungen, ohne fremde Hilfe erledigen zu können. An sich zielt das Prinzip der Barrierefreiheit aber darauf, dass nicht nur Menschen mit Behinderung in die allgemein übliche Nutzung der gestalteten Umwelt einbezogen werden. Dieses weitergehende und eigentli- che Verständnis von Barrierefreiheit unterscheidet gar nicht mehr zwischen einzelnen Personen- gruppen. Die Umwelt soll so gestaltet sein, dass sie die Bedürfnisse aller Menschen berücksichtigt. Keine Personengruppe soll aufgrund einer bestimmten Gestaltung von der Nutzung ausgeschlos- sen werden. In vielen Städten und Gemeinden sind in den letzten Jahren Anstrengungen unternommen wor- den, die Infrastruktur zu modernisieren und dabei öffentliche Gebäude, Straßen, Wege und Plätze barrierefrei zu gestalten. Im ÖPNV-Liniennetz der Stadt Münster wurden in den vergangenen Jah- ren etwa 480 Haltestellen und damit etwa 42% des Bestandes barrierefrei ausgebaut. Der Ausbau sieht dabei einen 16 cm hohen Niederflurbusbordstein und Blindenleitstreifen vor. Anregungen für Umbaumaßnahmen an Haltestellen wurden von Bürgern, der KIB, von der Politik und der Verwaltung eingebracht. Derzeit liegen der Verkehrsplanung ca. 80 Standortvorschläge vor, an denen eine Verbesserung wünschenswert wäre. Daraus begründet sich die Notwendigkeit, diese Maßnahmen in ihrer Priorität zu bewerten. Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sind die Belange behinderter und anderer mobilitätseingeschränkter Menschen bei der Vor- habenplanung zu berücksichtigen und den Anforderungen weitestgehend zu entsprechen. Damit dieses Kriterium erfüllt ist, werden die geplanten Maßnahmen vorab der Arbeitsgruppe V – Stadt- planung und Verkehr- der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinde- rungen (KIB) in der Sitzung am 11.06.2013 vorgestellt und deren Zustimmung zum Programm ein- geholt. - 3 - V/0292/2013 Zur Erstellung der Prioritätenliste wurden folgende Kriterien zugrunde gelegt: Erreichbarkeit sozialer Einrichtungen Standortvorschläge aus der KIB Fahrgastzahlen baulicher Zustand/Schadensfälle der Busbuchten bzw. Fahrbahnrandhaltestellen Synergieeffekte mit Maßnahmen, die im Rahmen von erforderlichen Straßenerhaltungs- maßnahmen, Maßnahmen der Stadtwerke und/oder des Kanalbaus integriert werden kön- nen Wie in den Vorjahren sollen die bei der Stadt verbleibenden Eigenanteile an den anfallenden Kos- ten durch die Inanspruchnahme von Landesmitteln erheblich verringert werden: Zum überwiegenden Teil werden die Kosten aus Anteilen der ÖPNV-Pauschale gem. § 11 II ÖPNVG refinanziert, die die Stadt selbst für Zwecke des ÖPNV einsetzen darf. Zudem besteht für ausgewählte Maßnahmen die Möglichkeit der Förderung gem. § 12 ÖPNVG durch den Zweckver- band NWL. Prioritäten für 2014: Die Planungen für die Maßnahmen, die aus der ÖPNV-Pauschale des Landes nach § 11 II ÖPNVG finanziert werden sollen, sehen 2 Haltestellenstandorte vor: Haltestelle „Rumphorstweg“, Hoher Heckenweg, stadteinwärts Haltestelle „Timmerscheidtstraße“, Friedrich-Ebert-Straße, stadteinwärts Durch die Refinanzierung dieser Maßnahmen sollen 80 % der anrechnungsfähigen Kosten ausge- glichen werden. Dazu werden diese Maßnahmen zum jährlichen Förderprogramm angemeldet, mit dem die Stadt die Landesmittel für Zwecke des ÖPNV vorrangig an Verkehrsunternehmen aus- kehrt oder für ihre eigenen ÖPNV-Maßnahmen verwendet. Das Programm „Verbesserung an Hal- testellen“ ist ein fester Bestandteil dieser Jahresprogramme. Sollten die verfügbaren Mittel den- noch nicht ausreichen, die angestrebte Refinanzierung im vollen Umfang zu ermöglichen, reduziert sich die Kostenerstattung im entsprechenden Verhältnis. Die Planung, Ausschreibung, Bau und Abrechnung für dieses Maßnahmenprogramm ist zeitlich abzustimmen auf die Vorgaben aus der Landesförderung und sollen innerhalb eines Kalenderjah- res erfolgen. Die Planungen für die Fördermaßnahmen nach ÖPNVG §12 sehen 10 Haltestellenstandorte vor: Haltestellen „Düesbergpark“, Kappenberger Damm, stadteinwärts/stadtauswärts Haltestelle „Düesbergpark“, Düesbergweg, stadtauswärts Haltestellen „Schützenstraße“, Aegidiistraße, stadteinwärts/stadtauswärts Haltestellen „Werneweg“, Kappenberger Damm, stadteinwärts/stadtauswärts Haltestellen „Brunnenweg“, Kappenberger Damm, stadteinwärts/stadtauswärts Haltestelle „Roxel Hallenbad“, Buswende Die Förderung dieser Maßnahmen erfolgt durch den Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe. Die Fördererwartung beträgt dabei 75% der förderfähigen Kosten. Die Planung, Ausschreibung, Bau und Abrechnung für die Maßnahmen dieses Förderprogramms müssen nicht innerhalb eines Kalenderjahres erfolgen, so dass hier eine zeitliche Flexibilität gegeben ist. Die geplanten Haltestellenstandorte für 2014 wurden den beiden Finanzierungsmöglichkeiten zu- geordnet und sind aufgrund der unterschiedlichen Bearbeitungsfristen und der Buslinienzuordnung im Förderprogramm ÖPNVG §12 untereinander nicht austauschbar. Das Tiefbauamt wird die Maßnahmen zum städtischen Jahresprogramm anmelden und den erfor- derlichen Förderantrag bei NWL vorbereiten und fristgerecht einreichen. Unter der Voraussetzung der Bereitstellung der Fördermittel durch das Land und des Eigenanteils der Stadt durch den Rat kann die Umsetzung der Maßnahmen (lfd. Nr. 1-12) ab dem II. Quartal 2014 erfolgen. - 4 - V/0292/2013 Die fortlaufende Nummerierung der 12 Haltestellenstandorte in der Prioritätenliste (Anlage) für 2014 stellt keine Priorisierung der Standorte untereinander dar, sondern dokumentiert lediglich die geplante Standortanzahl. Unabhängig vom Haltestellenprogramm soll zudem in 2014 die Buswende „Meckmannweg“ auf dem Meckmannweg barrierefrei ausgebaut werden. Für diese investive Maßnahme wird den bera- tenden Gremien eine separate Beschlussvorlage im III.Quartal 2013 vorgelegt. Prioritäten für 2015: Bei der Planung zum barrierefreien Umbau von Haltestellen hat sich in den vergangenen Förder- jahren gezeigt, dass neben den Rahmenbedingungen der Förderanträge, der Zweckverband Nah- verkehr Westfalen-Lippe benötigt z.B. ein Jahr vor dem Bewilligungszeitraum Angaben zu den zu beantragenden Maßnahmen und deren Kosten, auch die zahlreichen Planungs- und Baubeschlüs- se für die Umbaumaßnahmen die Umsetzung der Maßnahmen im laufenden Förderjahr zeitlich stark beeinflussen. Um einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf zum jeweiligen Förder- und Umsetzungsjahr zukünftig sicherstellen zu können, wurde in 2012 erstmalig eine Prioritätenliste für zwei Jahre erstellt. Für die Bearbeitung der Maßnahmen, insbesondere bei Synergieplanungen mit Kanalbaumaßnahmen, hat sich gezeigt, dass die frühzeitige Standortfestlegung die Abwicklung begünstigt. Da sich dieses Verfahren bewährt hat, soll daher erneut eine Festlegung der Prioritäten über zwei Jahre vorgese- hen werden. Die Prioritätenliste sieht für 2015 den barrierefreien Umbau an folgenden Haltestellen vor: Haltestellen „Dreizehner Straße“, Grevener Straße, stadteinwärts/stadtauswärts Haltestellen “Ermlandweg A/B“, Grevener Straße, stadteinwärts/stadtauswärts Haltestelle „Krummer Timpen“, Universitätsstraße, stadteinwärts Haltestellen „Bonhoefferstraße“, Mecklenbecker Straße, stadteinwärts/stadtauswärts Haltestellen „Corrensstraße“, Corrensstraße, stadteinwärts/stadtauswärts Haltestelle „Überwasserstraße“, Überwasserstraße, stadtauswärts Die fortlaufende Nummerierung in der Prioritätenliste (Anlage) stellt keine Priorisierung der Stand- orte untereinander dar, sondern dokumentiert lediglich die geplante Standortanzahl. Die Planungen für diese Standorte werden umgehend aufgenommen und die notwendigen Pla- nungs- und Baubeschlüsse frühzeitig eingeholt. Hierbei werden die Vorgaben des Rates zur Haushaltkonsolidierung, entsprechende Reduktionsvarianten vorzulegen, berücksichtigt. Diese Haltestellenstandorte sollen dann, entsprechend ihrem Planungsstand, in die Fortschreibung der Prioritätenliste für die Jahre 2015/2016 (geplante Beschlussvorlage III. Quartal 2014) einfließen. Sofern sich aus baulichen, organisatorischen oder anderweitigen Gründen Abweichungen von der beschlossenen Prioritätenliste (sh. lfd. Nr. 1-22 der Anlage) ergeben, werden die KIB und der ASSVW über den neuen Sachstand informiert. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor - 5 - V/0292/2013 Anlagen: Prioritätenliste
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (92)
- Augustastraße
- Universitätsstraße
- Grevener Straße
- Dreizehnerstraße
- Kristiansandstraße
- Piusallee
- Isolde-Kurz-Straße
- Stefan-Zweig-Straße
- Mendelstraße
- Adenauerallee
- Tilbecker Straße
- Pantaleonstraße
- Mariendorfer Straße
- Münsterstraße
- Rückertstraße
- Amelsbürener Straße
- Siemensstraße
- Weseler Straße
- Timmerscheidtstraße
- Friedrich-Ebert-Straße
- Schützenstraße
- Aegidiistraße
- Bonhoefferstraße
- Mecklenbecker Straße
- Corrensstraße
- Überwasserstraße
- Düesbergweg
- Hoher Heckenweg
- Idenbrockplatz
- Maikottenweg
- Angelmodder Weg
- Rumphorstweg
- Kappenberger Damm
- Werneweg
- Brunnenweg
- Meckmannweg
- Ermlandweg
- Am Burloh
- Bischopinkstraße
- Rudolf-Harbig-Weg
- Oberschlesier Straße
- Niedersachsenring
- Frauenburgstraße
- Zum Guten Hirten
- Altenberger Straße
- Wilhelm-Klemm-Straße
- Steinfurter Straße
- Maximilianstraße
- Andreas-Hofer-Straße 08
- An der Hansalinie
- Siebenbürgenweg
- Bismarckallee
- Krummer Timpen
- Preußenstadion
- Davertstraße
- Prinzipalmarkt
- Gartenstraße
- Kolpingstraße
- Kapuzinerstraße
- Zur Eckernheide
- Haus Angelmodde
- Aegidiimarkt
- Huberstraße
- Am Berg Fidel
- Hülsenbusch
- Geiststraße
- Hochstraße
- Auf der Woort
- Pienersallee
- Hägerstraße
- Wilkinghege
- Helmholtzweg
- Rüschhausweg
- Alfersheide
- Langestraße
- Meesenstiege
- Kanalstraße
- Homannstraße
- Twenhövenweg
- Heroldstraße
- Kriegerweg
- Inselbogen
- Rothenburg
- Im Sundern
- Legdenweg
- Südlohnweg
- Westerheide
- Nimrodweg 109
- Lublinring
- Gallenkamp
- Neutor
- Meßkamp
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0292/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.05.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37