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1828/2025

Beantwortung einer Anfrage der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT zur Osterkirmes am Rodenkirchener Rheinufer

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 12.06.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 05.03.2026

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4278 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/327 
327 
Vorlagen-Nummer 12.06.2025 
 1828/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.06.2025 
 
Beantwortung einer Anfrage der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT zur Osterkirmes 
am Rodenkirchener Rheinufer (AN/0617/2025) 
Die Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT bitte mit Anfrage AN/0617/2025 um Beantwortung 
der folgenden Fragen für die kommende Sitzung des Ausschuss Klima, Umwelt und Grün. 
 
1. Unter wessen Beteiligung (bspw. Untere Naturschutzbehörde, Naturschutzbeirat, Natur-
schutzverbände, etc.) wurde die Osterkirmes von welcher Stelle genehmigt? 
 
2. Wie wurde sichergestellt, dass keine unter Schutz stehenden Tierarten, insbesondere die 
dort lebenden und brütenden Wasservögel gestört werden? 
 
3. Wie wird die Fläche wiederhergestellt (inklusive etwaige Schäden durch Bodenverdich-
tung aufgrund der tonnenschweren Fahrgeschäfte) und wer kommt für die entstehenden 
Kosten auf? 
 
4. Handelt es sich um ein einmaliges Ereignis in 2025 oder ist künftig ein jährliches Stattfin-
den geplant? 
 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
Zu Frage Nr. 1 
Die Genehmigung der Kirmes wurde vom zuständigen Amt für öffentliche Ordnung erteilt. Im 
Rahmen des bei der Nutzung von Grünflächen üblichen Anhörungsverfahrens wurden das 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, die Feuerwehr, die Polizei und insbesondere 
auch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln als zuständige Untere Immissi-
onsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde angehört und um Stellungnahme gebeten. 
Diese hatte unter Beachtung der nachfolgend unter Ziffer 2 genannten Auflagen keine Beden-
ken, sofern der „Maßnahmenkatalog Wasserschutzgebiete“ allen Akteuren ausgehändigt und 
beachtet würde. 
 
Bei der Antragsprüfung war auch zu berücksichtigen, dass seit vielen Jahren an ortsgleicher 
Stelle alljährlich ab Mitte September eine nahezu identische Kirmes ohne Beanstandungen 
oder nachhaltige Verstöße gegen die mit der Erlaubnis aufgegebenen Nebenbestimmungen 
stattfindet. 
 
 
Zu Frage Nr. 2 
Wie bei jeder Veranstaltung im Bereich von Grünflächen werden den Veranstaltenden eine

2 
 
Reihe von Auflagen zum Schutz der örtlichen Flora und Fauna auferlegt. Im konkreten Fall 
lauteten die Auflagen wie folgt: 
 
1. Der Veranstaltungsort ist auf die Grünfläche, Barbarastraße bis Rampe, zu begrenzen. 
2. Das Befahren der Grünfläche ist nur zum Auf- und Abbau erlaubt. Die Fahrzeuge und 
LKW sind außerhalb der Grünfläche abzustellen. 
3. Aufbauten mit festem Fundament dürfen nicht errichtet werden. 
4. Alle eingebrachten Materialien sind nach Beendigung der Veranstaltung wieder zu entfer-
nen. Anfallender Müll ist zu sammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. 
5. Ein Betreten und Befahren der umliegenden Vegetationsflächen/Ufergehölze ist nicht ge-
stattet. 
 
Die Einhaltung dieser Maßgaben wurde sowohl im Zuge der Abnahme der Flächen und der 
Veranstaltung im Vorfeld als auch während des Betriebes kontrolliert und gewährleistet. Art 
und Umfang der Auflagen entsprachen dabei der Erlaubnis der dort ebenfalls seit Jahren re-
gelmäßig im Spätsommer ohne Beanstandungen stattfindenden Kirmes. 
 
 
Zu Frage Nr. 3 
Die Verpflichtung zur Wiederherstellung der genutzten Grünfläche und gegebenenfalls Rena-
turierung ist per Nebenbestimmung der erteilten Nutzungserlaubnis der Veranstalterin übertra-
gen. Die Veranstalterin trägt die dadurch entstehenden Kosten. Die Wiederherstellung der 
Grünflächen ist hierbei durch ein Fachunternehmen durchführen zu lassen und wird nach Er-
ledigung unter anderem durch fachkundige Mitarbeitende des betreffenden Pflegeabschnitts 
des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen abgenommen. Die in Folge der Nutzung 
auf der Wiesenfläche entstandenen Schäden wurden bereits teilweise und werden weiterhin in 
Abhängigkeit der Witterungsbedingungen fachmännisch beseitigt. 
 
 
Zu Frage Nr. 4 
Die Verwaltung geht davon aus, dass es bei einem einmaligen Ereignis bleibt. Der Veranstal-
terin wurde bereits mitgeteilt, dass eine Wiederholung der Osterkirmes im Hinblick auf die 
landschaftsschutzrechtlichen Aspekte sowie die Interessen der Anwohnerschaft nicht geneh-
migt wird. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

05.03.2026 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1828/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
12.06.2025
Erstellt
05.06.2025 14:51