2284/2023
Beschluss über die Durchführung eines zweiphasigen städtebaulichen Wettbewerbsverfahrens für die Erweiterung der DEVK-Zentrale in Köln-Riehl
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Anlage 3 Wettbewerbsgebiet
164 Zeichen
Qualifizierungsverfahren Erweiterung DEVK-Zentrale Köln - Wettbewerbsgebiet Wettbewerbsgebietsgrenze Realisierungsteil Wettbewerbsgebietsgrenze Ideenteil Anlage 3
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1442 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen. Bitte wählen Sie aus: - Das Beteiligungskonzept wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Wettbewerbes soll die Transparenz des Verfahrens erhöhen und die Akzeptanz für das Projekt in der Öffentlichkeit stärken. Der genaue Zeitpunkt und die Art des Verfahrens stehen aktuell noch nicht fest. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 2284/2023 Freigabedatum 23.08.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Durchführung eines zweiphasigen städtebaulichen Wettbewerbsverfahrens für die Erweiterung der DEVK-Zentrale in Köln-Riehl Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, mit der Vorhabenträgerin DEVK auf Grundlage der beige- fügten Auslobungsunterlagen das städtebaulich-freiraumplanerische sowie im Weite- ren das hochbauliche Wettbewerbsverfahren zum Neubau der DEVK-Zentrale durch- zuführen (siehe Anlage 2); 2. beschließt, die Öffentlichkeit im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens zu einem geeig- neten Zeitpunkt zu beteiligen und dass sich die Stadt Köln an dem Preisgeld für den Ideenteil des Wettbewerbsverfahrens einmalig mit 30.000 Euro beteiligt; 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 5 (Nippes) ohne Ein- schränkung zustimmt; Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.08.2023 Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 30.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die DEVK plant die Erweiterung ihrer Zentrale an der Riehler Straße 180 / 190 in Form eines Hochhauses sowie die Sanierung der Bestandsimmobilie. Durch die prominente Lage des Vorhabens am Auftakt des linksrheinischen Inneren Grüngürtels am Rhein sowie in direkter räumlicher Nähe zum Kölner Zoo und zur Flora wird der standortadäquaten Einbindung des Projektes in den Stadtraum mit einem zweiphasigen Realisierungswettbewerb mit Ideenteil Rechnung getragen. Für dieses bedeutsame Projekt sind bereits mit der Vorlage 2447/2022 vom 01.09.2022 die maßgeblichen, verfahrensleitenden Belange für ein Qualifizierungsverfahren durch den Stadt- entwicklungsausschuss (StEA) beschlossen worden. Mit der Vorlage 4280/2022 ist am 02.02.2023 ebenfalls der Beschluss zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für einen vor- habenbezogenen Bebauungsplan durch den StEA gefasst worden. Mit dieser Vorlage sollen die Auslobungsunterlagen für das Qualifizierungsverfahren durch den StEA beschlossen werden. Die Bestimmungen der oben genannten Beschlüsse sowie weitere Maßgaben sind in die Auslobungsunterlagen zum Realisierungswettbewerb eingear- beitet worden. Auch die Fachdienststellen waren in den Prozess eingebunden und konnten 3 weitere fachliche Inhalte und Maßgaben ergänzen. Hierbei sind insbesondere folgende Maßgaben, die durch die teilnehmenden Büros zu berück- sichtigen sind, zu erwähnen: Die aktuellen Sachstände der Weiterentwicklung des Städtebau- lichen Masterplan Innenstadt / Innerer Grüngürtel („Spielregeln“) und des Höhenentwicklungs- konzepts für Innere Stadt („Qualitätskriterien“ Beschluss vom 04.05.23, Vorlage Nr. 0426/2023), die Vorgaben aus den Leitlinien zum Klimaschutz sowie die Erkenntnisse aus der zur zweiten Phase vorliegenden Ergebnisse der Weltkulturerbe-Verträglichkeitsstudie. Auch der „Masterplan Zoo“ wird den Teilnehmenden Büros zur Verfügung gestellt. Ziel des Wettbewerbsverfahrens ist es, die überzeugendste städtebauliche und architektoni- sche Lösung bezogen auf die Gestalt des Hochhauses sowie die bestmögliche Höhenentwick- lung zu ermitteln. Gleichzeitig sollen die Bedarfe der DEVK an eine neue Zentrale erfüllt und den Anforderungen der Stadt Köln an ein Hochhaus in prominenter Lage entsprochen wer- den. Daher ist es ein gemeinsames Anliegen der DEVK und der Stadt Köln, im Rahmen des Wettbewerbs den überzeugendsten Entwurf für diese Aufgabe zu finden. Ebenfalls ist es der DEVK sowie der Stadt Köln wichtig, die überzeugende Einpassung des Vorhabens in das nähere Umfeld sicher zu stellen. Hierfür ist der Ideenteil vorgesehen, in dem die teilnehmenden Büros das Vorhaben im Kontext der Umgebung darstellen sollen. Insbe- sondere zur Flora und zum Kölner Zoo hin soll durch kreative Ideen die Durchlässigkeit so- wohl zum Projektstandort als auch in der weiteren Verbindung die Zugänglichkeit zum Rhein thematisiert werden. Ziel hierbei ist es, Ideen und Perspektiven für eine im Weiteren mögliche Umsetzung durch die Stadt Köln zu entwickeln. Aufgrund des sensiblen und prominenten Um- felds mit dem Zoo und der Flora als attraktive überregionale Ausflugsziele und dem Rhein, den Rheinauen und den Uferbereichen als Landschaftsschutzgebiet und als Naherholungs- raum für Bürgerinnen und Bürger beteiligt sich die Stadt Köln ausnahmsweise mit einem An- teil von 30.000 € am Preisgeld für den Ideenteil. Der Ideenteil kann unabhängig vom Realisie- rungsteil prämiert werden. Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teilergebnis- plan des Stadtplanungsamtes in der Produktgruppe 0901 - Stadtplanung, in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2023 im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung und wird im Rahmen der Bewirtschaftung entsprechend ihrer Ver- wendung in Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen umgeschichtet. Zeitplanung und Inhalte Das Wettbewerbsverfahren soll in zwei Phasen ablaufen. In beiden Phasen werden sowohl Aussagen zum Realisierungs- als auch zum Ideenteil getroffen, die sich entsprechend der je- weiligen Phase in ihrer Detailschärfe unterscheiden. In der ersten Phase sollen im Ideenteil grundsätzliche Entwurfsideen zur städtebaulichen und freiraumplanerischen Einbindung des neuen Gebäudekomplexes in das stadträumliche Um- feld entwickelt werden. Im Realisierungsteil sollen – entsprechend dem verfahrensleitenden Beschluss – zwei Höhenvarianten durch die Planungsteams erarbeitet werden. Hierbei wird eine maximale Höhe von 145 m jedoch nicht überschritten. Die erste Phase des Qualifizie- rungsverfahrens soll unmittelbar im Anschluss an die Sitzung des Stadtentwicklungsaus- schusses am 01.09.2023 starten. Es werden acht Planungsteams an der ersten Phase teil- nehmen. Die Jurysitzung über die Ergebnisse der ersten Phase soll möglichst noch in diesem Jahr stattfinden. In der zweiten, architektonisch-gestalterischen Phase soll im Realisierungsteil ein zukunftsfä- higes und identitätsstiftendes Gebäude für die DEVK aber auch für die Stadt Köln entwickelt werden. Hierbei werden insbesondere die architektonische Ausgestaltung sowie die Fassaden thematisiert. An dieser Phase werden dann noch die Planungsteams teilnehmen, deren Wett- bewerbsarbeit in der ersten Phase einen der ersten vier Plätze belegt hat. Der Ideenteil wird in der zweiten Phase um konkretere Aussagen zur Einbindung in das Umfeld ergänzt. Die Auslo- bungsunterlagen der zweiten Phase werden im Anschluss an die erste Phase konkretisiert und wiederrum in Form einer Mitteilung dem StEA zur Kenntnis gegeben. Die Preisgerichtssit- zung der zweiten Phase und das Ende des Qualifizierungsverfahrens sind für Ende des 2. 4 Quartals 2024 geplant. Ausführlichere Erläuterungen zum formalen Teil sowie den inhaltlichen Anforderungen können der Anlage 2 entnommen werden. Es ist zudem beabsichtigt, eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Wettbewerbsverfah- rens durchzuführen. Der genaue Zeitpunkt und die Art des Verfahrens stehen aktuell noch nicht fest. Hierbei sind insbesondere die Anonymität der Büros und die individuellen Charak- tereigenschaften der Arbeiten zu berücksichtigen. Die Gremien werden hierzu rechtzeitig in- formiert. Gutachten Die notwendigen Gutachten für das Qualifizierungsverfahren zur Klärung relevanter Fachthe- men wurden seitens der DEVK beauftragt, können jedoch aufgrund ihrer Komplexität nicht vollumfänglich bereits zu Beginn der ersten Wettbewerbsphase fertiggestellt werden. Insbesondere die Verträglichkeitsstudie zum Welterbestatus des Kölner Doms wird voraus- sichtlich erst Ende 2023 vorliegen. Die Entscheidung über dieses Gutachten – inkl. dessen Einschätzung über die Auswirkungen des Projekts auf den Dom – seitens der UNESCO wird zudem erst im September 2024 getroffen werden können, da das UNECSO-Komitee nur ein- mal im Jahr tagt. Das Wettbewerbsverfahren zum Neubau der DEVK-Zentrale bis dahin aus- zusetzen ist jedoch weder im Interesse der Vorhabenträgerin noch der Stadt Köln. In Abstim- mung mit der DEVK schlägt die Verwaltung dahingehend vor, das Verfahren weiter zu beglei- ten und insbesondere das beschriebene Verfahren in der Zwischenzeit durchzuführen, wohl- wissend, dass die Möglichkeit einer widersprechenden Beurteilung durch die UNESCO und daraus zu ziehende Folgen bestehen bleibt. Auch das Verkehrsgutachten kann nicht vor Beginn des Wettbewerbsverfahrens fertig gestellt werden, da dieses insbesondere Auswirkungen auf die angenommene Art der Erschließung haben kann. Seitens der DEVK ist bislang angedacht, die Erschließung der Tiefgarage über die Tiergartenstraße abzuwickeln. Die Verifizierung dieser Annahme steht solange aus, bis das Gutachten erstellt und seitens der Stadt Köln geprüft ist. Auch die Anzahl an Stellplätzen, die als Ersatz für das derzeit bestehende Parkhaus sowie durch die geplanten Ergänzungs- nutzungen neu geschaffen werden müssen, werden aktuell ermittelt und können Auswirkun- gen auf die finale Erschließungssituation haben. Aus vorgenannten Gründen wird auch hier vorerst mit den getroffenen Annahmen unter dem Vorbehalt weitergearbeitet, dass durch die Gutachten Änderungen in den Maßgaben notwendig werden können. Die notwenigen Pla- nungsgrundlagen sollen bis zum Rückfragenkolloquium vorliegen, wohingegen das vollstän- dige Gutachten bis zur zweiten Wettbewerbsphase fertiggestellt sein wird. Bestandsgebäude Durch die notwendige Sanierung des Bestandsgebäudes haben sich im Vergleich zum ver- gangenen Jahr Änderungen ergeben. Das Bestandsgebäude soll aus funktionalen sowie be- triebstechnischen Gründen nun unabhängig und selbstständig vom Neubau bestehen bleiben. Die Gebäude sollen zukünftig – nicht wie zuvor angedacht durch einen Teilabriss und Anbau – durch eine Brücke miteinander verbunden werden. Dies ermöglicht es nun, zum einen eine unabhängige und zügige Bestandssanierung und zum anderen eine freiere Architektur und Gestaltung des Hochhaus-Neubaus zu planen. Die zukünftige Fassade des Bestandsgebäudes ist im Gestaltungsbeirat am 06.06.2023 vor- gestellt, beraten und mit Empfehlungen zur Qualifizierung versehen worden. Die so abge- stimmte Fassade ist als Orientierung in das Qualifizierungsverfahren mit eingeflossen. Hierbei wurde seitens der DEVK vorgegeben, welche Gebäudeseiten zwecks Übergang in den Neu- bau für eine Brücke geöffnet werden können. Anlagen: Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Auslobungsunterlagen Anlage 3 Wettbewerbsgebiet 5
Anlage 0- Dringlichkeitsbegründung
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit: Die der Vorlage beigefügte Auslobung ist für den Versand am 01.09.2023 vorgesehen. Hierzu soll der Beschluss der Auslobung sowohl im Stadtentwicklungsausschuss (STEA) als auch in der Bezirksvertretung Nippes (BV5) am 31.08.2023 gefasst werden. Bei einer späteren Beschlussfassung würden sich der Wettbewerbsauftakt sowie alle darauffolgenden Termine verschieben. Aus diesem Grund wurde der Auslobungsentwurf bereits in den Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung Nippes am 01.06.2023 in einer Mitteilungsvorlage vorgestellt, um eine zügige Beratungsfolge gewährleisten zu können.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1908 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/612
Vorlagen-Nummer
2284/2023
Stand: 15.09.2025
Sachstandsbericht
Beschluss über die Durchführung eines zweiphasigen städtebaulichen
Wettbewerbsverfahrens für die Erweiterung der DEVK-Zentrale in Köln-Riehl
Status in Bearbeitung
erledigt
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beauftragt die Verwaltung, mit der Vorhabenträgerin DEVK auf Grundlage der beige-
fügten Auslobungsunterlagen das städtebaulich-freiraumplanerische sowie im Weite-
ren das hochbauliche Wettbewerbsverfahren zum Neubau der DEVK-Zentrale durch-
zuführen (siehe Anlage 2);
2. beschließt, die Öffentlichkeit im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens zu einem geeig-
neten Zeitpunkt zu beteiligen und dass sich die Stadt Köln an dem Preisgeld für den
Ideenteil des Wettbewerbsverfahrens einmalig mit 30.000 Euro beteiligt;
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 5 (Nippes) ohne Ein-
schränkung zustimmt;
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE zugestimmt.
Hinweis:
Die Bezirksvertretung Nippes hat am 31.082.204 ohne Einschränkungen zugestimmt.
Nächste Schritte:
Das Wettbewerbsverfahren ist abgeschlossen. Der Entwurf des Preisträgers JSWD-Architek-
ten in Zusammenarbeit mit dem Büro RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten wurde in
einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung der Bürgerschaft vorgestellt und befindet sich zur-
zeit in der Überarbeitung. Zeitgleich erfolgt die Prüfung der Weltkulturerbeverträglichkeit mit
der Domumgebung durch einen unabhängigen Gutachter. Nächster Verfahrensschritt ist der
Vorgabenbeschluss, welcher für das Frühjahr 2026 vorgesehen ist.
Die finanzielle Beteiligung der Stadt am Ideenteil ist erfolgt.
2
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für das:
Das Wettbewerbsverfahren ist abgeschlossen. Es ist kein weiterer Sachstandsbericht geplant.
Anlage 2 Auslobungsunterlagen
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Realisierungswettbewerb mit Ideenteil zum Neubau der DEVK-Zentrale in Köln
Auslobungsunterlagen - Phase I
Anlage 2
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 2 von 83
AUSLOBERIN DEVK Versicherungen
Riehler Str. 190
50735 Köln
Herr Ulrich Prang / Leiter der Abteilung direkte Immobilienanlagen 7100
Tel.: 0221 / 757 1708
E-Mail: ulrich.prang@devk.de
Herr Jean-Marc Minary / Fachgebietsmanager Immobilienanlagen /
Hausarchitekt
Tel.: 0221 / 757 1730
E-Mail: JeanMarc.Minary@devk.de
Herr Sérgio Candeias / Fachgebietsleiter Immobilienanlagen 7100
Tel.: 0221 / 757 1751
E-Mail: sergio.candeias@devk.de
DURCHFÜHRUNG BSM F
Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und
Modernisierung mbH
Uhlandstraße 11
60314 Frankfurt am Main
Ansprechpartner:
Name: Arne Kilian
Tel: 069 / 40 58 73 44
E-Mail: kilian@bsmf.de
Name: Mareike Völp
Tel: 069 / 40 58 73 85
E-Mail: voelp@bsmf.de
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 3 von 83
Inhaltsverzeichnis
Terminübersicht ............................................................................................................................................ 6
TEIL A ALLGEMEINE VERFAHRENSBEDINGUNGEN ....................................................... 7
1. Anlass, Ziel und Zweck des Verfahrens .................................................................................. 7
2. Gegenstand des Wettbewerbes ............................................................................................... 7
3. Art / Form des Verfahrens ........................................................................................................ 9
4. Preisgericht .............................................................................................................................. 10
5. Wettbewerbsunterlagen Phase I ............................................................................................ 14
6. Ausgabe der Verfahrensunterlagen Phase I ......................................................................... 14
7. Bestätigung der Teilnahme .................................................................................................... 14
8. Rückfragenkolloquium Phase I .............................................................................................. 15
9. Wettbewerbsleistungen Phase I ............................................................................................. 17
10. Abgabe der Wettbewerbsleistungen Phase I ........................................................................ 23
11. Beurteilungskriterien .............................................................................................................. 24
12. Preise und Anerkennungen .................................................................................................... 25
13. Abschluss der Phase I des Verfahrens ................................................................................. 25
14. Hinweise zur Wettbewerbsphase II ........................................................................................ 26
15. Weitere Bearbeitung nach Phase II........................................................................................ 26
16. Dokumentation......................................................................................................................... 27
Teil B BESCHREIBUNG DER WETTBEWERBSAUFGABE ............................................ 28
1. Rahmenbedingungen / Bestandsbeschreibung ................................................................... 28
1.1. Lage in der Stadt und angrenzende Bereiche ...................................................................... 30
1.2. Vorbereitende Bauleitplanung ............................................................................................... 31
1.3. Verbindliche Bauleitplanung ................................................................................................. 31
1.4. Übergeordnete Planungen / Rahmenpläne .......................................................................... 32
1.5. Verkehrserschließung ............................................................................................................ 36
1.6. Größe; Eigentums- und Besitzverhältnisse ......................................................................... 38
1.7. Vorhandene Bebauung und derzeitige Nutzung des Gebietes .......................................... 39
1.8. Umweltbelange / Klima und vorhandener Freiraum ............................................................ 40
1.9. Topographie ............................................................................................................................ 42
1.10. Denkmalschutz / Weltkulturerbe-Verträglichkeitsprüfung ................................................. 42
1.11. Altlasten und Kampfmittel ..................................................................................................... 43
1.12. Ver- und Entsorgung .............................................................................................................. 43
2. Die Wettbewerbsaufgabe ........................................................................................................ 44
2.1 Ziele .......................................................................................................................................... 45
2.2 Allgemeine Anforderungen .................................................................................................... 46
2.3.1 Realisierungsteil: Anforderungen Freiraum ........................................................................ 50
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 4 von 83
2.3.2 Realisierungsteil: Anforderungen Gebäude und Flächenprogramm ................................ 53
2.3.3 Realisierungsteil: Anforderungen Büronutzung ................................................................. 53
2.3.4 Realisierungsteil: Anforderungen Konferenz-/Schulungsnutzung ................................... 59
2.3.5 Realisierungsteil: Anforderungen Verkehr und Mobilität ................................................... 60
2.3.6 Realisierungsteil: Anforderungen Untergeschosse ............................................................ 63
2.3.7 Realisierungsteil: Anforderungen Einzelhandel und Dienstleistungen ............................ 64
2.3.8 Realisierungsteil: Anforderungen soziale Infrastruktur ..................................................... 65
2.3.9 Realisierungsteil: Anforderungen Kantine ........................................................................... 68
2.3.10 Realisierungsteil: Anforderungen Wohnen .......................................................................... 69
2.3.11 Realisierungsteil: Anforderungen Klima und Nachhaltigkeit ............................................. 69
2.3.12 Realisierungsteil: Anforderungen Ver- / Entsorgung.......................................................... 70
2.3.13 Realisierungsteil: Anforderungen Weltkulturerbe-Verträglichkeit .................................... 71
2.3.14 Realisierungsteil: Anforderungen Funktionalität ................................................................ 71
2.3.15 Realisierungsteil: Anforderungen Komfort und Gesundheit ............................................. 72
2.3.16 Realisierungsteil: Anforderungen Wirtschaftlichkeit .......................................................... 75
2.3.17 Realisierungsteil: Energiekonzept ........................................................................................ 76
2.4.1 Ideenteil: Anforderungen Freiraum ....................................................................................... 80
2.4.2 Ideenteil: Anforderungen Verkehr und Mobilität .................................................................. 81
3. Zeitplanung des Projektes ...................................................................................................... 83
Donnerstag, 20. Juli 2023
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 5 von 83
Teil C Anlagen im Anhang (digital)
1. Plangrundlagen
2. Luftbild
3. Fotodokumentation (Realisierungsteil, Ideenteil)
4. Unterlagen Bestandsgebäude
5. Flächenprogramm inkl. Farbschema
6. Beschlüsse und kommunale Satzungen der Stadt Köln
7. Städtebauliche Rahmenpläne, Stadtentwicklungskonzepte der
Stadt Köln
8. Verkehrserschließung (Schienennetzplan, Radverkehrsnetz)
9. Unterlagen technische Infrastruktur (Leitungspläne)
10. Bestandsaufnahme: Bäume
11. Starkregengefahrenkarte, Grundhochwassergefahrenkarte, Hoch-
wassergefahrenkarte
12. Denkmalschutz
13. Formblatt - Angaben zur Bebauung
14. Formblatt – Verfassererklärung
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 6 von 83
Terminübersicht
TEILNAHMEBESTÄTIGUNG 07.07.2023
VERSAND der Unterlagen
an die Teilnehmenden Phase I 01.09.2023
Schriftliche RÜCKFRAGEN Phase I bis 07.09.2023
RÜCKFRAGENKOLLOQUIUM Phase I 12.09.2023
ABGABE der Wettbewerbsarbeit Phase I 30.10.2023
ABGABE des Modells Phase I 06.11.2023
PREISGERICHTSSITZUNG Phase I 15.12.2023
VERSAND der Unterlagen Phase II
an die Teilnehmer 24.01.2024
Schriftliche RÜCKFRAGEN Phase II bis 29.01.2024
RÜCKFRAGENKOLLOQUIUM Phase II 05.02.2024
ABGABE der Wettbewerbsarbeit Phase II 04.04.2024
ABGABE des Modells Phase II 15.04.2024
PREISGERICHTSSITZUNG Phase II 31.05.2024
Die Zeitschiene ist vorbehaltlich. Änderungen können sich z.B. bei be-
hördlich angeordneten Maßnahmen im Hinblick auf die Covid19-Pande-
mie ergeben.
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 7 von 83
TEIL A ALLGEMEINE VERFAHRENSBEDINGUNGEN
1. Anlass, Ziel und Zweck des Verfahrens
ANLASS, ZIEL UND ZWECK Die DEVK Versicherung möchte ihre Hauptverwaltung an der Rieh-
ler Straße 190 in Köln-Riehl erweitern. Notwendig ist dies durch das
stetige Wachstum an Mitarbeitenden. Das Ziel ist es, eine Erweite-
rung des Bestandsgebäudes auf dem Gelände des derzeitigen
Parkhauses am Zoo mit einem städtebaulich markanten Hochpunkt
zu verknüpfen. Dazu soll das Bestandsgebäude saniert und an den
Neubau angegliedert werden. Zentraler Bestandteil der Aufgabe ist
es die Eingangssituation nach Köln entlang der B55a von der Zoo-
brücke kommend durch einen städtebaulichen Hochpunkt zu mar-
kieren, welcher sich zugleich in die Hochhausabfolge entlang der
linksrheinischen Uferpromenade einfügt. Eine neue identitätsstif-
tende und nachhaltige Unternehmenszentrale ist zu schaffen und
die qualitätsvolle Entwicklung des Standortes sowie die freiräumli-
che Verbindung ins Umfeld zu legen. Neben der Büronutzung sind
attraktive grüne und lebendige Aufenthaltsflächen anzusiedeln, die
nicht nur für Mitarbeitende, sondern auch für die Öffentlichkeit zu-
gänglich sind. Demnach erwartet die Ausloberin städtebaulich und
gestalterisch anspruchsvolle Entwürfe, die auf den Prinzipien des
energieoptimierten und nachhaltigen Bauens basieren und nachfol-
gend eine Realisierung in der höchsten DGNB Qualitätsstufe „Pla-
tin“ anzustreben.
2. Gegenstand des Wettbewerbes
Gegenstand des Verfahrens ist:
Realisierungsteil:
Die Erarbeitung einer Konzeption für einen Gebäudekomplex mit
vorwiegender Büronutzung der DEVK-Unternehmenszentrale
und insgesamt mind. 102.000 m² BGF und max. ca. 122.000 m²
BGF ober- und unterirdisch.
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 8 von 83
Realisierungsteil Phase I: Die Erarbeitung von zwei (Höhen-)Va-
rianten (Massenverteilung) unter Berücksichtigung der Be-
schlussvorlage 2447 (2022), des Schüsselkonzepts, sowie an-
dererseits entsprechend eines möglichen Alleinstellungsmerk-
mals bis maximal 145 m und der städtebaulichen und funktiona-
len Einbindung in die umliegende Umgebung sowie Eckpunkte
zur Erschließungs- und Nutzungsverteilung.
Realisierungsteil Phase II: Die architektonische Konkretisierung
einer (Höhen-) Variante bis maximal 145 m unter Berücksichti-
gung des Flächenprogramms (s. Anlage 05) und der städtebau-
lich freiräumlichen Einbindung in die umliegende Umgebung.
Ideenteil Phase I und II:
Ideenteil Phase I: Die Erarbeitung einer grundsätzlichen gesamt-
heitlichen freiraumplanerischen Konzeption für die Einbettung in
das stadträumliche Umfeld mit dem Kölner Zoo und der Flora und
dem Inneren Grüngürtel sowie den Anschluss an den Rhein und
die B55a (siehe Anlage 01).
Ideenteil Phase II: Die Konkretisierung der gesamtheitlichen frei-
raumplanerischen Konzeption für die Einbettung in das stadt-
räumliche Umfeld mit dem Kölner Zoo und der Flora und dem
Inneren Grüngürtel sowie den Anschluss an den Rhein und die
B55a (siehe Anlage 01).
Die Aufgabe des Wettbewerbsverfahrens ist im Teil B detailliert be-
schrieben. Leistungen für die Phase II werden nach Abschluss
Phase I den Teilnehmer:innen zur Verfügung gestellt.
WETTBEWERBSGEBIETE Die Umgriffe der Wettbewerbsgebiete sind im Plan „Plangrund-
lagen“ markiert (Anlage 01).
Auslobung
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3. Art / Form des Verfahrens
ART DES VERFAHRENS Das Verfahren wird als anonymer, zwei-phasiger nichtoffener Rea-
lisierungswettbewerb mit Ideenteil durchgeführt.
Die Richtlinien für Planungswettbewerbe sind nicht Grundlage des
Verfahrens. Die Auswahl der Teilnehmenden wird durch die Aus-
loberin selbst getroffen. Die Ausloberin wird die Wettbewerbsergeb-
nisse prüfen und gemeinsam mit dem Preisgericht auf eigene Be-
lange hin bewerten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
es alleine dem Preisgericht und der Ausloberin obliegt, über die
Qualität und Wirtschaftlichkeit der Wettbewerbsergebnisse zu ent-
scheiden.
SPRACHE Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
TEILNAHMEBERECHTIGUNG Teilnahmeberechtigt sind Kooperationen aus Architekten und Land-
schaftsarchitekten. Die Zusammenarbeit mit Fachleuten für Ener-
giekonzeption wird empfohlen.
Die nominierten Architekturbüros gelten jeweils für sich als ein Wett-
bewerbsteilnehmer.
Falls Teilnehmende im Verlauf des Verfahrens ihre Teilnahme zu-
rückziehen verpflichten sie sich, dies unverzüglich dem wettbe-
werbsbetreuenden Büro mitzuteilen. Für diesen Fall behält sich die
Ausloberin vor, Büros nachzunominieren.
Die Verfasser und Verfasserinnen der Arbeiten, sämtliche Mitarbei-
ter und eventuell hinzugezogene Sachverständige / Fachingenieure
sind in der Verfassererklärung namentlich zu nennen.
Die Teilnahmeberechtigung wird nach Abschluss des Verfahrens
überprüft.
Auslobung
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GESETZTE TEILNEHMER Die Ausloberin und die Stadt Köln haben im Vorfeld des Verfahrens
die folgenden 8 Büros gesetzt.
Nieto Sobejano Arquitectos GmbH, Berlin
OMV Henke Schreieck Architekten ZT GmbH, Wien
BAID Architektur GmbH, Hamburg
kadawittfeldarchitektur gmbh, Aachen
Lengfeld & Wilisch Architekten PartG mbB
HPP Architekten GmbH
JSWD Architekten GmbH&Co.KG
N.N.
4. Preisgericht
Am Verfahren sind neben der Ausloberin und der BSMF mbH (mit
der Verfahrensdurchführung beauftragtes Büro) folgende Personen
beteiligt:
FACHPREISRICHTER Für das Verfahren wurden folgende Fachpreisrichter ausgewählt:
Dr. Carlo W Becker, bgmr Landschaftsarchitekten GmbH, Berlin
Prof. Ulrike Beuter, Planergruppe GmbH, Essen
Dipl.-Ing. Axel Bienhaus, AS+P Albert Speer + Partner GmbH,
Frankfurt am Main
Prof. Dipl.-Ing. Dörte Gatermann, Supergelb Architekten, Köln
Markus Greitemann, Dezernat VI – Planen und Bauen, Stadt Köln
Dipl.-Ing. Ferdinand Heide, Ferdinand Heide Architekt Planungs-
gesellschaft mbH, Frankfurt am Main
Prof. Anett-Maud Joppien, Dietz-Joppien Architekten, Frankfurt
am Main
Dipl.-Ing. Jean-Marc Minary, Fachgebietsmanager Immobilienan-
lagen / Hausarchitekt, DEVK Versicherungen, Köln
Dipl.-Ing. Jürgen Minkus, Gestaltungsbeirat, Stadt Köln, Köln
Prof. Zvonko Turkali, Turkali Architekten, Frankfurt am Main
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 11 von 83
STELLVERTRETENDE Für das Verfahren wurden folgende stellvertretende Fachpreisrichter
FACHPREISRICHTER ausgewählt:
Prof. Cornelia Bott, Planungsgruppe Landschaft und Raum Freie
Landschaftsarchitekten, Korntal
Dipl.-Ing. Arch. Sérgio Candeias, DEVK Versicherungen, Köln
Eva Herr, Leitung Stadtplanungsamt Köln, Köln
Christian Salewski, Salewski Nater Kretz AG, Zürich
Prof. Kerstin Schultz, liquid architekten, Reichelsheim-Landau
N.N., Gestaltungsbeirat, Stadt Köln, Köln
N.N.
SACHPREISRICHTER Für das Verfahren wurden folgende Sachpreisrichter ausgewählt:
Bernd Zens, Vorstand DEVK Versicherungen, Köln
Joachim Gallus, Leiter Hauptabteilung Kapitalanlagen, DEVK Ver-
sicherungen, Köln
N.N., Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Stadt Köln
Mike Homann, SPD Fraktion, Stadt Köln
N.N., CDU-Fraktion, Stadt Köln
Lothar Müller, Fraktion die Linke, Stadt Köln
Ralph Sterck, FDP Fraktion, Stadt Köln
Isabella Venturini, Volt Fraktion, Stadt Köln
Dr. Diana Siebert, Bezirksbürgermeisterin, Bezirksvertretung Nip-
pes, Stadt Köln
STELLVERTRETENDE Für das Verfahren wurden folgende stellvertretende Sachpreisrichter
SACHPREISRICHTER ausgewählt:
Ulrich Prang, Leiter der Abteilung direkte Immobilienanlagen,
DEVK Versicherungen, Köln
N.N., Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Stadt Köln
Henning Meier, SPD Fraktion, Stadt Köln
N.N., CDU-Fraktion, Stadt Köln
Michael Weisenstein, Fraktion die Linke, Stadt Köln
Maria Tillessen, FDP Fraktion, Stadt Köln
Manuel Jeschka, Volt Fraktion, Stadt Köln
N.N. (stellv. Bezirksbürgermeister), Bezirksvertretung Nippes,
Stadt Köln
Auslobung
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Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 13 von 83
SACHVERSTÄNDIGE Für das Verfahren wurden folgende Sachverständige ausgewählt:
Christoph Hölzer, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen,
Stadt Köln, Köln
Dr. Thomas Werner Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege,
Stadt Köln, Köln
N.N., Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, Stadt Köln, Köln
Dr. Ing. Günter Fischbach, Ingenieursgesellschaft Dr. Ing. Fisch-
bach mbH, Erftstadt-Lechenich
Tobias Göddecke, Niederlassungsleiter, ZWP Ingenieur-AG, Köln
Dipl.-Ing. Arch. Thorsten Franz, THinkForward architecture, Köln
Dipl.-Ing. Klaus Karow, ZWP Ingenieur-AG, Köln
Dipl.-Ing. Markus Kemper, Kempen Krause Beratende Ingenieure
GmbH, Köln
Prof. Dr.-Ing. Michael Kloos, michael kloos planning and heritage
consultancy, Aachen
Dipl.-Ing. Axel C. Springsfeld, BSV Büro für Stadt- und Verkehrs-
planung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH, Aachen
XXXX
XXXX
XXXX
VORPRÜFUNG BSM F
Beratungsgesellschaft
für Stadterneuerung und Modernisierung mbH
Uhlandstraße 11
60314 Frankfurt am Main
Laura Guthier, BSMF mbH
Arne Kilian, BSMF mbH
Linh Nguyen, BSMF mbH
Mareike Völp, BSMF mbH
Auslobung
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5. Wettbewerbsunterlagen Phase I
AUSLOBUNG Die Verfahrensunterlagen bestehen aus der vorliegenden Auslo-
bung und umfassen den Teil A „Allgemeine Verfahrensbedingun-
gen“, den Teil B „Beschreibung der Aufgabe“ sowie den Teil C „An-
lagen“. Ebenfalls Teil der Wettbewerbsunterlagen sind:
MODELLEINSATZPLATTEN Die Grundplatten für die Modelle (2x) im Maßstab 1 : 1.000
PROTOKOLL Das Rückfragenprotokoll wird Teil der Wettbewerbsunterlagen.
6. Ausgabe der Verfahrensunterlagen Phase I
VERSAND Die schriftlichen Verfahrensunterlagen werden am 01.09.2023 von
der BSMF mbH per Mail an die Teilnehmenden versendet.
DOWNLOAD Die Unterlagen stehen zudem im durch Passwort geschützten Be-
reich der durch BSMF mbH gepflegten Cloud zur Verfügung. Das
Passwort wird den Teilnehmenden rechtzeitig bekannt gegeben.
GRUNDPLATTE MODELL Die Grundplatten für die Modelle werden im Rahmen des Rückfra-
genkolloquiums Phase I am 12.09.2023 an die anwesenden Teil-
nehmenden ausgegeben.
ANFORDERUNG Diejenigen Teilnehmenden, die nicht am Rückfragenkolloquium
teilnehmen, können die Grundplatten bei der BSMF mbH zu den
üblichen Bürozeiten abholen (um telefonische Terminabsprache
wird gebeten) oder formlos per Mail bei der BSMF anfordern.
7. Bestätigung der Teilnahme
TEILNAHMEERKLÄRUNG Die Verfahrensteilnehmenden mussten vor Erhalt der Auslobung
ihre verbindliche Teilnahme erklären. Verfahrensteilnehmende,
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 15 von 83
die vom Verfahren zurücktreten, sind zur Teilnahme an selbigem
nicht mehr berechtigt.
NACHRÜCKER Für diesen Fall werden ggf. Nachrücker und Nachrücker:innen
zum Wettbewerb zugelassen. Die Nachrücker und Nachrückerin-
nen werden durch die BSMF mbH über ihre Zulassung informiert.
8. Rückfragenkolloquium Phase I
SCHRIFTLICHE RÜCKFRAGEN Schriftliche Rückfragen sind zur Beantwortung zugelassen.
Sie müssen bis zum 07.09.2023 - 12.00 Uhr bei der BSMF mbH
per Mail an rueckfragen@wettbewerbe-bsmf.de eingereicht wor-
den sein.
RÜCKFRAGENKOLLOQUIUM Am 12.09.2023, 13.30 bis 16.30 Uhr findet ein Rückfragenkollo-
quium statt. Zweck der Veranstaltung ist die Beantwortung der
schriftlichen und mündlichen Rückfragen.
Der Veranstaltungsort wird den Teilnehmenden rechtzeitig be-
kannt gegeben.
Die Teilnahme am Kolloquium ist obligatorisch.
Um die Teilnahme mit max. 4 Personen und vorherige Anmeldung
wird gebeten.
Am Kolloquium werden Vertreter und Vertreter:innen der Auslobe-
rin, der Stadt Köln, das Preisgericht und der BSMF mbH teilneh-
men.
ORTSBESICHTIGUNG Im Anschluss an das Rückfragenkolloquium besteht für die Teil-
nehmenden die Möglichkeit, Teile des Wettbewerbsgebietes zu
besichtigen. Die Ortsbesichtigung wird zur Bearbeitung der Wett-
bewerbsaufgabe dringend empfohlen. Das Preisgericht wird an
der Ortsbesichtigung nicht teilnehmen. Genauere Informationen
erhalten die Teilnehmenden vor der Veranstaltung.
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 16 von 83
RÜCKFRAGENPROTOKOLL Beim Kolloquium werden die Rückfragen der anwesenden Teil-
nehmenden und die schriftlichen Rückfragen gemeinsam mit den
Antworten protokolliert. Das Protokoll der Veranstaltung wird von
der BSMF mbH an alle Teilnehmenden per E-Mail versendet. Das
Protokoll des Rückfragenkolloquiums ist gemeinsam mit den Wett-
bewerbsunterlagen Bestandteil der Auslobung.
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 17 von 83
9. Wettbewerbsleistungen Phase I
ALLGEMEINE RAHMENBEDINGUNGEN
JE TEILNEHMENDE 1 ARBEIT Teilnehmende dürfen nur jeweils eine Arbeit einreichen.
KENNZEICHNUNG Alle schriftlichen und zeichnerischen Teile der einzureichenden Ar-
beit sind nur durch eine Kennzahl aus sechs arabischen Ziffern (1
cm hoch, 6 cm breit) zu kennzeichnen. Die Kennzahl ist auf den
Plänen und den textlichen Erläuterungen oben rechts anzubrin-
gen. Die textlichen Erläuterungen sind nur auf dem jeweiligen
Deckblatt mit der Kennzahl zu versehen.
MODELLKENNZEICHNUNG Die Kennzeichnung der Modelle ist auf der Unterseite anzubrin-
gen.
PLANGRUNDLAGE Grundlage für die Erarbeitung der Wettbewerbsleistungen ist der
Plan „Plangrundlage“ (Anlage 01).
NORDUNG LAGEPLAN Der Lageplan ist zu norden.
NICHT GEFORDERTE Nichtgeforderte Leistungen können ausgeschlossen und nicht be-
LEISTUNGEN urteilt werden.
ZEICHNUNGEN Die Pläne sind als Strichzeichnung einzureichen und können nach
UND KOLORIERUNG den Vorstellungen der Teilnehmenden koloriert werden.
LEISTUNGEN Alle Leistungen sind einzureichen. Die Pläne sind jeweils:
1 x gerollt (Präsentationsplansatz) und
2 x gefaltet (Prüfplansätze)
abzugeben.
VERZEICHNIS Ein Verzeichnis der eingereichten Unterlagen ist zur Selbstkon-
trolle zu führen und einzureichen.
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 18 von 83
PRÜFPLANSATZ Die gefalteten Prüfplansätze müssen farbige Kopien sein. Von den
zwei gefalteten Plansätzen ist mindestens einer als vermasster
Berechnungsplansatz beizufügen. Die Vermassung ist so zu wäh-
len, dass eine Prüfung leicht erfolgen kann. Die Darstellungen der
Prüfplansätze müssen den Darstellungen des Präsentationsplan-
satzes entsprechen. Alle gefalteten Prüf-Plansätze sind nach DIN
824 Form A zu falten und einzureichen.
DIN A3 Zusätzlich sind die Präsentationspläne 2 - fach auf DIN A 3 einzu-
DIGITALER PLANSATZ reichen. Alle Pläne und Verfahrensunterlagen sind zusätzlich in di-
gitaler Form auf einer CD / DVD als PDF-(Präsentationspläne) und
DWG-Datei (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) beizufügen.
PLÄNE Sämtliche Darstellungen sind im Einzelnen auf max. sechs (06)
Plänen im Format DIN A0 - Hochformat einzureichen. Die Vertei-
lung auf die einzelnen Blätter ist dabei frei wählbar. Der Lageplan
ist auf Blatt 01 zu positionieren.
In der Phase I sind 2 Varianten unter Berücksichtigung des Raum-
programms und der freiraumplanerischen Anforderungen zu ent-
wickeln und darzustellen.
Variante 1: ausgegangen von 100 – max. 145 m Höhe des DEVK-
Gebäudes, gem. Beschlussvorlage 2447/2022 deutlich unter 145
m
Variante 2: ausgegangen von max. 145 m Höhe des DEVK-Ge-
bäudes
Die Varianten sind unterschiedlich zu entwickeln und auszu-
gestalten.
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 19 von 83
2x Lageplan im Maßstab mit Dachaufsichten 1: 500
Darzustellen sind zwei (Höhen-) Varianten (Massenverteilung) un-
ter Berücksichtigung des Schüsselkonzeptes, sowie andererseits
entsprechend eines möglichen Alleinstellungsmerkmals bis maxi-
mal 145 m und der städtebaulichen und funktionalen in die umlie-
gende Umgebung sowie Eckpunkte zur Erschließung- und Nut-
zungsverteilung.
Grundlage zur Erstellung des Planes ist die bereitgestellte Plan-
grundlage (Anlage 01). Darzustellen sind für das Gebiet:
die städtebauliche und landschaftliche Einbindung
die geplante Bebauung und Nutzungszonierung
die Erschließung (Zugänge / Zufahrten zum Grundstück und zu
den Gebäuden)
Geschossigkeit der Gebäude
Anbindung und Umgang Bestandsgebäude
Konzeptplanung für die Außenanlagen des Grundstückes mit
Darstellung der Gestaltung, Nutzung und Wegeführung
PKW- und Fahrradabstellplätze
Gestaltung der Außenanlagen des Ideenteils, zzgl. schemati-
scher Darstellung von Nutzungsbereichen und Wegeführung
Illustrierte oder erläuternde Skizzen zum städtebaulichen und
landschaftlichen Entwurfskonzept, Leitidee
2x Lageplan im Maßstab M 1: 500 mit EG-Grundriss
Grundlage zur Erstellung des Planes ist die bereitgestellte Plan-
grundlage (Anlage 01). Darzustellen sind für das Gebiet:
die städtebauliche und landschaftliche Einbindung
die geplante Bebauung und Nutzungszonierung
Erschließung (Zugänge / Zufahrten zum Grundstück und zum
Gebäude) und Stellplätze
Anbindung und Umgang Bestandsgebäude
Gestaltung der Freianlagen, zzgl. schematischer Darstellung
der Nutzungsbereiche und Wegeführung
inkl. Darstellung angrenzende Bereiche Ideenteil
die Kennzeichnung der Unterbauung
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 20 von 83
2x Schematische Grundrisse im Maßstab M 1:500
In Phase I ist eine vereinfachte Darstellung der Nutzungsbereiche
und deren funktionaler Zusammenhang zu wählen. Die Nutzungs-
bereiche des Raumprogramms sind nach vorgegebenem Farb-
schema darzustellen (siehe Anlage 05).
2x Städtebauliche Schnitte und Ansichten im Maßstab M 1:500
In den Schnitten sind alle Fußbodenoberkanten (FOK) auf die
in der Plangrundlage (01) genannten Normal-Null-Höhen zu
beziehen. Schnitte und Ansichten müssen den ursprünglich
vorhandenen sowie den geplanten Verlauf der Geländeober-
kanten zeigen.
Alle zum Verständnis des Entwurfs erforderlichen Ansichten
und Schnitte
Die Nutzungszonen sind gemäß vorgegebenem Farbschema
darzustellen (siehe Anlage 05).
Darstellung des feststehenden Sonnenschutzes auf den Süd-
ansichten
Eine detailliertere Abgrenzung des Wettbewerbsgebietes kann der
Anlage 01 entnommen werden.
PIKTOGRAMME Piktogramme / Erläuterungsskizzen zu:
Städtebauliches Entwurfskonzept / Leitidee
Freiflächenkonzept und Nutzungszonierung
Darstellung der Verschattung (März: 9.00h, 13.00h, 16.00h;
Juni: 9.00h, 13.00h, 16.00h; Dezember: 9.00h, 13.00h, 16.00h)
Energiekonzept
Piktogramme mit Ausweisung der einzelnen Nutzungszonen
gemäß Flächenprogramm unter Verwendung des Farbsche-
mas (siehe Anlage 05)
Schematische Darstellung des Konzeptes zur Regenwas-
sernutzung/-rückhaltung
Schematische Darstellung des Konzeptes zum Mehrwert der
Hochhausbebauung für die Klimaanpassung, Zirkularität, bio-
logische Vielfalt und Nachhaltigkeit
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 21 von 83
VISUALISIERUNGEN Pro Variante sind vier räumliche Darstellungen der städtebaulichen
Situation in Form einer Visualisierung als Massenmodell zu zeigen.
Der Blick ist von der Fußgängerebene der Hohenzollernbrücke, der
Zoo-Brücke (Deutzer Seite) und der Mühlheimer Brücke und entlang
des Rheins sowie von der Mittelachse des Florahauptgebäudes in
Richtung Neubau der DEVK zu zeigen.
ERLÄUTERUNGSBERICHT Der Erläuterungsbericht hat maximal eine Länge von fünf DIN A 4
Seiten, er ist mit Erläuterungen der wesentlichen Entwurfsaussa-
gen zu versehen. Folgende Gliederungspunkte sollte der Erläute-
rungsbericht enthalten:
Städtebauliche Einbindung, Anbindung und Umgang mit Be-
standsbau
Städtebauliche und freiraumplanerische Leitidee und Image
des Gebäudes (Realisierungs- und Ideenteil)
Stadtbild / Stadtsilhouette – Erläuterung der jeweiligen Haltung
in den Varianten
Architektur und Freiraum
Nutzungskonzept: Erfüllung des Flächenprogramms und der
funktionalen Zusammenhänge
Büroflächen und Arbeitswelten
Verkehrliche Funktionalität
Nachhaltigkeit und Klimaanpassung
Klimaschutz und Kreislauffähigkeit/Zirkularität
Energiekonzept
Erläuterung des statischen Systems
Alle Punkte im Erläuterungsbericht sind schriftlich abzuhandeln.
VERMASSUNG Die Planunterlagen für die Vorprüfung sollen einige weitere Refe-
renzmaße enthalten.
BERECHNUNGEN Folgende Berechnungen sind erforderlich:
Formblatt Flächenangaben (Berechnungen der GRZ, GFZ,
BGF, BGF (R) o.i., BGF (R) u.i.
Stellplatznachweis
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 22 von 83
EHRENWÖRTLICHE Eine Verfassererklärung gemäß Anlage 14 ist in einem verschloss-
ERKLÄRUNG enen und undurchsichtigen Umschlag abzugeben.
VERZEICHNIS Ein Verzeichnis der eingereichten Unterlagen ist zur Selbst-
kontrolle zu führen und einzureichen.
MODELLE Die Modelle im Maßstab 1 : 1.000 sind auf der übergebenen
Grundplatte aufzubauen. Die Material- und Farbwahl ist den Ver-
fassern überlassen.
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 23 von 83
10. Abgabe der Wettbewerbsleistungen Phase I
LEISTUNGEN Die schriftlichen und zeichnerischen Teile der Entwürfe müssen
spätestens am 30.10.2023 (Poststempel) über ein vom Teilneh-
menden selbst gewähltes Beförderungsmittel verschickt werden.
Die Sendung muss vollständig bei BSMF mbH (Postanschrift siehe
Teil A, Pkt. 4.) auf Kosten des Teilnehmenden eingehen.
PERSÖNLICHE ABGABE Beabsichtigen Teilnehmende, die Entwurfsarbeit persönlich bei
der BSMF mbH abzugeben, so ist diese am 30.10.2023 spätes-
tens bis 16:00 Uhr abzuliefern.
FAX / MAIL Die Einsendung per Fax oder E-Mail ist ausgeschlossen.
MODELLE Die Modelle müssen spätestens am 06.11.2023 (Poststempel)
über ein vom Teilnehmenden selbst gewähltes Beförderungsmittel
verschickt werden.
Die Sendung muss vollständig bei BSMF mbH (Postanschrift siehe
Teil A, Pkt. 4.) auf Kosten des Teilnehmenden eingehen.
PERSÖNLICHE ABGABE Beabsichtigen Teilnehmende, die Modelle persönlich bei der
BSMF mbH abzugeben, so ist dieses am 06.11.2023 spätestens
bis 16:00 Uhr abzuliefern.
ZEITPUNKT DER Als Zeitpunkt der Ablieferung der Wettbewerbsunterlagen und der
ABLIEFERUNG Modelle gilt im Falle der Einlieferung bei Post oder anderen geeig-
neten Beförderungsmitteln das auf dem Einlieferungsschein ange-
gebene Datum (uhrzeitunabhängig). Teilnehmende sorgen dafür,
dass sie einen Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen
können. Da der (Datums-/Post-/Tages-) Stempel auf dem Ver-
sandgut oder der Begleitzettel ein Datum aufweisen kann, das
nach dem Abgabetermin liegt, ist der Einlieferungsschein maßge-
bend. Einlieferungsscheine sind daher bis zum Abschluss des Ver-
fahrens aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen. Bei per-
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 24 von 83
sönlicher Ablieferung bei der BSMF mbH gilt die auf der Emp-
fangsbestätigung vermerkte Datumsangabe. Teilnehmende ha-
ben dafür zu sorgen, dass das Ausgabedatum auf allen Versand-
papieren und dem Versandgut einheitlich und deutlich erkennbar
vermerkt ist.
WAHRUNG DER Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender der Sendung der
ANONYMITÄT Empfänger BSMF mbH mit vollständiger Postadresse anzugeben.
11. Beurteilungskriterien
KRITERIEN Alle zur Beurteilung zugelassenen Beiträge werden nach folgen-
den Gesichtspunkten beurteilt. Die Auflistung der Beurteilungskri-
terien erfolgt ohne Reihenfolge und Gewichtung.
Einbindung in die Umgebung, Anbindung und Umgang mit dem
Bestand und Erschließung
Stadtbild / Stadtsilhouette – Erläuterung der jeweiligen Haltung
in den Varianten
Architektonisch und gestalterische und räumliche Qualität
Freiraumplanerisch gestalterische und räumliche Qualität
Nutzungskonzept: Erfüllung des Raumprogramms und der
funktionalen Zusammenhänge
Gestalterische und räumliche Qualität der Büroflächen und Ar-
beitswelten
Verkehrliche Funktionalität
Nachhaltigkeit und Klimaanpassung
Klimaschutz und Kreislauffähigkeit/Zirkularität
Ressourcen und Energie (Energiekonzept inklusive Wasserre-
tention, Flächenversiegelung, Baustoffe, Energiebedarf, Ener-
giebedarfsdeckung)
Barrierefreiheit
Brandschutz
Beachtung der bau- und planungsrechtlichen Anforderungen
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 25 von 83
AUFGABENBESCHREIBUNG Die Beurteilung der Arbeiten und die Erfüllung der Vorgaben und
IN TEIL B Ziele erfolgt darüber hinaus auf der Grundlage der Rahmenbedin-
gungen, die im Teil B „Beschreibung der Aufgabe“ konkretisiert
werden.
VORPRÜFUNG Die Vorprüfung wird von BSMF mbH in Zusammenarbeit mit Sach-
verständigen durchgeführt.
12. Preise und Anerkennungen
WETTBEWERBSSUMME Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: Jede/r Teilnehmende,
der/die einen beurteilungsfähigen Entwurf in Phase I einreicht, er-
hält eine Aufwandsentschädigung von 10.000,00 €. Jede/r Teil-
nehmende, der/die einen beurteilungsfähigen Entwurf in Phase II
einreicht, erhält eine weitere Aufwandsentschädigung von
15.000,00 €.
Es werden folgende Preise ausgelobt (zzgl. MwSt.)
PREISE 1. Preis 60.000 €
REALISIERUNGSTEIL 2. Preis 40.000 €
3. Preis 20.000 €
PREISE 1. Preis 32.000 €
IDEENTEIL 2. Preis 20.000 €
3. Preis 13.000 €
13. Abschluss der Phase I des Verfahrens
SITZUNG PREISGERICHT Die Sitzung des Preisgerichtes findet am 15.12.2023 statt. Wäh-
rend der Sitzung werden die Ergebnisse der Vorprüfung vorgetra-
gen. Das Preisgericht entscheidet über die Vergabe der Preise an-
hand der Leistungen der Teilnehmenden.
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 26 von 83
Bei der Erfüllung dieser Aufgabe können die Sachverständigen
und Vorprüfenden zur Unterstützung des Preisgerichtes herange-
zogen werden.
PROTOKOLL Der Verlauf der Preisgerichtssitzung, die Ergebnisse sowie die Be-
urteilungen der Arbeiten werden von der BSMF mbH protokolliert.
BENACHRICHTIGUNG DER Die Ausloberin benachrichtigt die Teilnehmer am 15.12.2023
TEILNEHMENDEN BÜROS über die Entscheidung des Preisgerichtes.
ABSCHLUSS Die Phase I des Realisierungswettbewerbes ist mit der Benachrich-
tigung der teilnehmenden Büros abgeschlossen.
Die ausgewählten Wettbewerbsarbeiten erhalten in diesem Zuge
die Aufforderung zur Teilnahme an Phase II. Gegebenenfalls kann
das Wettbewerbsverfahren bereits nach Beendigung der Phase I
abgeschlossen sein.
14. Hinweise zur Wettbewerbsphase II
Die ausgewählten Büros (max. 04 Wettbewerbsarbeiten) erklären
verbindlich ihre Teilnahme. Gegenstand dieser Phase ist die Erar-
beitung von Teilen des Vorentwurfes gemäß Leistungsphase II der
HOAI. Die geforderten Wettbewerbsleistungen der zweiten Phase
werden den Teilnehmer:innen nach Abschluss der Phase I zur Ver-
fügung gestellt. Die Anonymität wird in der zweiten Phase nicht auf-
gehoben.
15. Weitere Bearbeitung nach Phase II
BEAUFTRAGUNG Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preis-
gerichtes die Preisträger küren. Im Falle der Realisierung des Pro-
jektes ist beabsichtigt einen der Preisträger gemäß HOAI zu beauf-
tragen.
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 27 von 83
Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich, im Falle einer Be-
auftragung durch die Ausloberin die weitere Bearbeitung zu über-
nehmen und durchzuführen.
Nach dem Wettbewerbsverfahren schließt sich voraussichtlich zu-
nächst eine Überarbeitungsphase zur Optimierung des eingereich-
ten Entwurfes an. Ein Verfahren für einen begleitenden Bebauungs-
plan ist bereits eingeleitet worden.
WEITERE Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb
BEAUFTRAGUNG bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur
Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbe-
werbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weite-
ren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
DOKUMENTATION Die Ausloberin behält sich vor, alle Wettbewerbsarbeiten im An-
schluss an das Wettbewerbsverfahren unter Angabe der Namen
der Verfasser und Mitarbeiter sowie dem Protokoll der Sitzung
des Preisgerichts zu dokumentieren.
16. Dokumentation
RÜCKGABE Nicht prämierte Arbeiten werden von der Ausloberin nur auf Anfor-
derung der Teilnehmer, die innerhalb 4 Wochen nach Zugang des
Protokolls eingegangen sein muss, zurückgesandt. Erfolgt keine An-
forderung innerhalb dieser Frist, erklärt damit der Teilnehmer, auf
sein Eigentum an der Wettbewerbsarbeit zu verzichten.
AUSSTELLUNGSRECHT Die Ausloberin ist berechtigt, alle Wettbewerbsbeiträge ohne wei-
tere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und selbst bzw.
über Dritte zu veröffentlichen. Die Namen der Verfasser werden da-
bei genannt.
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 28 von 83
Teil B BESCHREIBUNG DER WETTBEWERBSAUFGABE
1. Rahmenbedingungen / Bestandsbeschreibung
STADT
Die Stadt Köln ist Teil der Metropolregion Rhein-Ruhr und mit ca. 1,1 Mio.
Einwohner:innen die bevölkerungsreichste Kommune in Nordrhein-Westfa-
len. Im Norden grenzt die Stadt Köln an den Rhein-Kreis Neuss, den Kreis
Mettmann sowie die Stadt Leverkusen. Im Osten der Stadt Köln liegt der
Rhein-Bergische Kreis sowie die Stadt Bergisch Gladbach. Der Rhein-Sieg-
Kreis grenzt im Süden und der Rhein-Erft-Kreis im Osten an die Stadt Köln.
Durch die Lage des Rheins als wichtiger Verkehrsweg der europäischen
Binnenschifffahrt zeichnet sich die Stadt Köln als wichtige Industrie- und
Handelsstandort in Nordrhein-Westfalen aus. Köln gilt als internationale
Kongress- und Messestadt sowie Hauptsitz zahlreicher Akteure der nationa-
len Medienbranche.
Abb. 1: Lage des Wettbewerbsgebietes in der Stadtregion Köln, Quelle: Geoportal.nrw
März 2023, Darstellung BSMF mbH
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 29 von 83
STADTTEIL
Das zu beplanende Wettbewerbsgebiet befindet sich im Stadtteil Köln-Riehl
an der Riehler Straße 180/190 im Stadtbezirk Nippes. Das Plangebiet liegt
an stadtbildprägender Stelle am Auftakt des Inneren Grüngürtels am Rhein,
in direkter räumlicher Nähe zum Zoo und der Flora. Infrastrukturell sind die
Zoobrücke, die B55a und die Rhein-Seilbahn gebietsprägend.
Abb. 2: Derzeitige DEVK-Zentrale in Köln-Riehl, Quelle: DEVK RE 2023
Die verkehrliche Gesamtanbindung ist als sehr gut zu bewerten. Die B55a
führt in ihrem südwestlichen Verlauf zu den Bundesautobahnen A3 und A1,
in ihrem nordwestlichen Verlauf wird sie zur Inneren Kanalstraße. Die Innen-
stadt bzw. die Altstadt ist über das Niederländer Ufer zu erreichen. Damit ist
eine gute Anbindung für den Kfz-Verkehr an das lokale und regionale Stra-
ßenverkehrsnetz gegeben. Durch die innerhalb des Plangebietes auf der
Riehler Straße befindliche Stadtbahn- und Bushaltestelle Zoo/Flora besteht
ein sehr guter Anschluss an das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs
der Stadt Köln. Mit der Stadtbahn ist der Kölner Hauptbahnhof in 5 Minuten
zu erreichen. Das Plangebiet ist aufgrund der vorgenannten Erschließung
für den motorisierten Individualverkehr und den öffentlichen Personennah-
verkehr sehr gut an den örtlichen und überörtlichen Verkehr angebunden.
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 30 von 83
1.1. Lage in der Stadt und angrenzende Bereiche
Das zu beplanende Gebiet befindet sich in Köln-Riehl und wird im Nord-
Osten von der Tiergartenstraße, im Süd-Osten vom Niederländer Ufer, im
Süd-Westen von der Abfahrt der B55a sowie dem Fußgängerüberweg über
die Riehler Straße und im Nord-Westen von der Riehler Straße begrenzt.
Innerhalb des Plangebiets befindet sich im nordöstlichen Bereich zwischen
der Riehler Straße und dem Niederländer Ufer entlang der Tiergartenstraße
die bestehende 5-geschossige Konzern-Zentrale (einschließlich Staffelge-
schoss). Im südwestlichen Bereich des Plangebiets befindet sich aktuell das
2-geschossige öffentliche Parkhaus am Kölner Zoo. Entlang des Parkhau-
ses verläuft ein Fußgängerweg, der die Riehler Straße mit dem Niederländer
Ufer verbindet.
Das öffentliche Parkhaus ist von der Abfahrt der B55a über eine eigene Ab-
biegespur zu erreichen; gleiches gilt für die Riehler Straße und das Nieder-
länder Ufer. Die Tiefgarage der DEVK ist im Bestand über die Tiergarten-
straße angeschlossen.
Der Standort profitiert von seiner Lage im innerstädtischen Gefüge von Köln
unmittelbar am Rhein. Das Umfeld des Wettbewerbsgebiets ist durch den
Rhein, den Inneren Grüngürtel, die Flora, und den Kölner Zoo und die an-
grenzende Wohnbebauung geprägt. Kleinräumig betrachtet liegt das Wett-
bewerbsgebiet am Auftakt der Bebauung entlang der Rotterdamer Straße.
Die hier entstandenen Gebäude sind zwischen vier und zwölf Geschosse
hoch und dienen hauptsächlich der Wohnnutzung. Nördlich grenzt das Wett-
bewerbsgebiet an ein Quartier mit 4-5-geschossigen Mehrfamilienhäusern
an.
Wichtige Infrastruktureinrichtungen als Standortfaktor für ein größeres Ver-
waltungszentrum sind bedingt in der Umgebung vorhanden. Ein ausgepräg-
tes Angebot an Grünanlagen zur Naherholung ist gegeben.
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 31 von 83
1.2. Vorbereitende Bauleitplanung
FLÄCHENNUTZUNGS-
PLAN
Der Flächennutzungsplan stellt für das Gebiet südöstlich der Riehler Straße,
südwestlich der Tiergartenstraße sowie nordwestlich des Niederländer Ufers
eine gemischte Baufläche dar, lediglich entlang der Zoobrückenauffahrt im
Südwesten des Plangebietes stellt der Flächennutzungsplan einen Grün-
streifen dar. Bei Freihalten einer angemessenen Grünverbindung ist eine
Flächennutzungsplanänderung nicht erforderlich. Das im Ideenteil befindli-
che Gebiet wird im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt.
Abb. 3: Auszug aus dem regionalen Flächennutzungsplan, Quelle: www.stadt-koeln.de,
März 2023
1.3. Verbindliche Bauleitplanung
BEBAUUNGSPLAN
Ein Verfahren für einen begleitenden Bebauungsplan ist bereits eingeleitet
worden.
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 32 von 83
1.4. Übergeordnete Planungen / Rahmenpläne
MASTERPLAN INNEN-
STADT - INNERER GRÜN-
GÜRTEL
Zur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe sind mögliche Entwicklungen im
Gesamtkontext der Stadt Köln zu betrachten. Im Folgenden werden die
städtebaulichen Rahmenbedingungen erläutert.
Der Städtebauliche Masterplan Innenstadt definiert den Inneren Grüngürtel
als einer der drei bedeutendsten Stadträume Kölns, neben dem Rhein und
den Kölner Ringstraßen.
Im Rahmen der Fortschreibung des Städtebaulichen Masterplans wird aktu-
ell für die Innenstadt eine Gesamtstrategie für den Interventionsraum „Inne-
rer Grüngürtel“ erarbeitet. Hierbei wurden sogenannte „Spielregeln“, welche
den Bedarf einer Weiterentwicklung verdeutlichen festgesetzt. Die Spielre-
geln werden in vier Themenpunkte „Stadtraum“, „Vernetzung“, „Klima“ und
„Qualifizierungsverfahren“ gegliedert.
Im Rahmen der vorliegenden Wettbewerbsaufgabe sind folgende Spielre-
geln einzuhalten bzw. müssen entwurfliche Berücksichtigung finden:
Stadtraum:
„Rücksicht nehmen“: Hochbauprojekte sollen sich in die Höhenent-
wicklung der Inneren Stadt einfügen und angemessene Antworten
in Bezug auf die Schutzbereiche geben.
„Kontur ausbilden“ und „Eingänge stärken“: Die Kontur soll sich als
klar lesbares Wechselspiel zwischen bebauter Raumkante und
Grün ausbilden und die Adressen der Gebäude und des Inneren
Grüngürtel sowie die Eingangssituation zum Inneren Grüngürtel ge-
stärkt werden.
„Nutzungen verzahnen“: Die Nutzungsbelegung der Erdgeschosse
sowie die Architektur sollen mit den angrenzenden Freiräumen kor-
respondieren.
Vernetzung:
„Barrieren rückbauen“: Vorhandene Barrieren sollen im Zusammen-
hang mit Verkehrsstraßen geprüft und nach Möglichkeit zurückge-
baut werden.
Auslobung
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LANDSCHAFTSPLAN
LEITLINIEN ZUM KLIMA-
SCHUTZ IN DER UMSET-
ZUNG NICHT-STÄDTI-
SCHER NEUBAUVORHA-
BEN IN KÖLN
KÖLNER PERSPEKTIVEN
2030+
„Verbindungen gestalten“: Wegebeziehungen für Zufußgehende
und Radfahrende sind mit einem hohen Gestaltungsanspruch zu re-
alisieren.
„Mobilitätskonzept entwickeln“: Die vorgegebenen Kriterien des
städtischen Mobilitätskonzeptes sind zu berücksichtigen.
Klima:
„Grünbestand sichern“: Eingriffe in den Grünbestand sind möglichst
zu minimieren.
„Klimawirksame Flächen schaffen“: Frischluftschneisen, Re-
tentionsflächen, Verschattungsbereiche sollen erhalten bleiben
oder neu geschaffen werden.
„Klimastandards definieren“: Bei Hochbauvorhaben sollen mög-
lichst positive Beiträge für das Stadtklima definiert werden.
Das Wettbewerbsgebiet befindet sich in Randlage des Inneren Grüngürtels
(Landschaftsschutzgebiet) der Stadt Köln und zu einer Einhaltung und Wei-
terentwicklung vorhandenen Grünanlage. Das Plangebiet liegt, bis auf einen
kleinen Teilbereich im Bereich der Zoobrückenauffahrt außerhalb des Gel-
tungsbereiches des Landschaftsplans der Stadt Köln. Für das Plangebiet
selbst ist die Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissionsschut-
zes oder zur Verbesserung des Klimas vorgesehen. Daran schließt sich für
den Vorhabenbereich laut Landschaftsplan eine grünräumlich geprägte Ver-
bindung zum Rhein an.
Am 17. März 2022 hat der Rat der Stadt Köln die „Leitlinien zum Klimaschutz
in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln“ beschlossen.
Die Klimaschutzleitlinien finden in allen Bebauungsplanverfahren Anwen-
dung, in denen die förmlichen Beteiligungen nach § 4 Abs. 2 BauGB zum
Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht eingeleitet wurden. Für die zu
planenden Gebäude gelten die in den Leitlinien formulierten Anforderungen.
Die für den Wettbewerb zu berücksichtigenden Anforderungen werden im
Kapitel 2. Die Wettbewerbsaufgabe näher erläutert.
Vor den Herausforderungen der globalen Entwicklungen wie dem Stadt-
wachstum, dem Klimawandel, der Mobilitätswende, dem demografischen
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HÖHENKONZEPT FÜR
DIE LINKSRHEINISCHE
KÖLNER INNENSTADT
HÖHENENTWICKLUNGS-
KONZEPT FÜR DIE
INNERE STADT
Wandel und den Folgen der Globalisierung und Digitalisierung wurde die
Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ erarbeitet.
Diese beinhaltet sowohl ein gesamtstädtisches Zielgerüst, als auch ein
räumliches Leitbild mit strategischen Ansätzen. Im Rahmen des gesamt-
städtischen Zielgerüstes werden Leitsätze daraus abgeleitet und Teilziele
für das künftige Handeln formuliert. Diese können der Anlage 07 entnom-
men werden.
Das Stadtbild Kölns wird geprägt durch Kirchtürme, die sich wie ein Ring um
den Dom anordnen. Hierin liegt die Attraktivität der Stadt vor allem in Bezug
auf ihr bauliches Erbe. Vor diesem Hintergrund und dem Schutz des kultu-
rellen und stadtbildprägenden UNESCO Weltkulturerbes „Kölner Dom“
wurde 2007 das Höhenkonzept für die linksrheinische Kölner Innenstadt ver-
abschiedet.
Das Wettbewerbsgebiet liegt zwar außerhalb des Geltungsbereichs, den-
noch ist es eine Forderung an die Stadtplanung, dass das charakteristische
und unverwechselbare Stadtbild Kölns auch für die Zukunft bewahrt wird.
In Ergänzung zu dem bestehenden Höhenkonzept befindet sich gegenwär-
tig das Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt – bis zum Äußeren
Grüngürtel – in der Aufstellung. Hierfür wurde im April 2021 ein erstes Fach-
symposium als Auftaktveranstaltung inklusive einer Bürgerbeteiligung
durchgeführt, um die inhaltlichen Kernthemen für das Vorhaben zu klären.
Im Frühjahr 2023 wurde im Rahmen eines Beschlusses die vorläufigen Qua-
litätskriterien für das Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt fest-
legt.
Im Rahmen der vorliegenden Wettbewerbsaufgabe müssen die vorläufigen
Qualtitätskriterien entwurfliche Berücksichtigung finden. Die Kriterien glie-
dern sich hierbei in die drei Betrachtungsebenen Gesamtstadt, Quartier und
Objekt.
Stadtraum und Stadtgestaltung:
Stadtbildverträglichkeit: Berücksichtigung markanter Sichtachsen
und aussagekräftige Sichtbeziehungen
Baukörper: Berücksichtigung von Blickbeziehungen / Wahrnehmun-
gen aus der Fußgänger:innenperspektive sowie Darstellung der Ge-
bäudekubatur in seinem städtischen Kontext
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Anspruch: Materialität und Fassadengestalt mit dem Anspruch
höchster baulicher und qualitativer Standards
Nutzung:
Nutzungsmischung: Mischnutzung entweder innerhalb eines Ge-
bäudes oder innerhalb des städtebaulichen Kontextes
Öffentlicher Mehrwert: Öffentlicher Mehrwert für die gesamte Stadt,
insbesondere durch vielfältige Nutzungsangebote für unterschiedli-
che Zielgruppen
Flexibilität: Berücksichtigung der Aspekte einer langfristigen Nutz-
barkeit im baulichen Lebenszyklus des Gebäudes
Vernetzung:
Einbindung Umweltverband: Optimale Anbindung in das Fuß- und
Radwegenetz
Förderung Fuß- und Radverkehr: Bedingungen schaffen, die eine
größtmögliche Verlagerung von Verkehren auf ÖPNV sowie Fuß-
und Radverkehr bestärken
Mobilitätswende: Umsetzung der Ansprüche des Mobilitätskonzep-
tes (Reduzierung der Stellplatzzahl, Mobilitätsstation)
Klima:
Freiraum: Einhaltung der Vorgaben (max. Höhe, Standort, Ausrich-
tung) und Herstellung einer hohen Aufenthaltsqualität
Stadtklima: In Bezug auf Standort, Dimensionierung, Form und Aus-
richtung vorhandene Frischluft-/Kaltluftschneisen schützen und för-
dern
Nachhaltigkeit: Eine spätere positive Gesamtbilanz/Nachhaltigkeits-
zertifizierung begünstigen und einen möglichen Austausch von
Wärme oder Energie im Quartier berücksichtigen
Das Prozessschema zum Höhenentwicklungskonzept für die Innere Stadt
der Stadt Köln kann der Anlage 07 entnommen werden.
Ein abschließendes Konzept mit konkreten Anforderungen für den städte-
baulichen Wettbewerb liegt noch nicht vor.
Auslobung
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STERNENPLAN
ANZUWENDENDE BAU-
VORSCHRIFTEN
Vor dem Hintergrund des baulichen Erbes und dem Schutz des kulturellen
und stadtbildprägenden UNESCO Weltkulturerbes „Kölner Dom“ und be-
deutsamer Sichtachsenbezüge sind besondere Anforderungen zu berück-
sichtigen. Der in Anlage 07 beigefügte Plan mit Blickbeziehungen auf den
Kölner Dom (Sternenplan) und den Sektoren von „Tabuzonen“ lässt erken-
nen, dass das Vorhaben der Erweiterung der DEVK-Zentrale nicht in einer
Tabuzone liegt.
Zur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe ist die Landesbauordnung Nord-
rhein-Westfalens einzuhalten.
1.5. Verkehrserschließung
ÄUSSERE
ERSCHLIESSUNG
Das Wettbewerbsgebiet ist gut an das regionale und überregionale Ver-
kehrsnetz angebunden. Die Anbindung an den Fernverkehr ist als gut zu
bewerten. Es befinden sich drei Autobahnen (A1, A3, A4) in unmittelbarer
Nähe. Ebenen falls sind 2 Flughäfen (Köln-Bonn, Düsseldorf) im Umkreis
von 40 km vorhanden.
Abb. 4: Äußerliche verkehrliche Erschließung, Quelle: Open Infrastructure Map, April
2023, Darstellung BSMF mbH
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ÖFFENTLICHE
VERKEHRSMITTEL
RADVERKEHR UND FUSS-
VERKEHR
ERSCHLIESSUNG
GRUNDSTÜCK
Die DEVK-Unternehmenszentrale ist sehr gut an den Öffentlichen Perso-
nennahverkehr (ÖPNV) angebunden.
Die Anbindung an die Stadtbahn erfolgt über die Haltestelle Zoo/Flora auf
der Riehler Straße. Zukünftig werden die Bahnsteige der Haltestelle
Zoo/Flora um 10 m in Richtung Haltestelle Boltensternstraße verlängert.
Die Bushaltestelle befindet sich in 200 m Entfernung an der Stammheimer
Straße. Die Buslinie 140 verkehrt in beide Fahrtrichtungen, Ebertplatz und
Achener Str. / Gürtel, in 10-Minuten-Taktung. Die Straßenbahnlinie 18 ver-
kehrt ebenso in beide Fahrtrichtungen, Bonn Hauptbahnhof und Buchheim
Herler Str., morgens in der Berufsverkehrszeit in 5-Minuten-Taktung. Außer-
halb des Berufsverkehrs verkehrt die Stadtbahn in 10-Minuten-Taktung. Der
Kölner Hauptbahnhof ist von hieraus in 5 Minuten zu erreichen. Der Gesamt-
linienplan des öffentlichen Personennachverkehrs kann der Anlage 08 ent-
nommen werden. Im Zuge der Kapazitätserhöhung der Stadtbahn-Halte-
stelle Zoo/Flora sieht die Stadt Köln eine Verlängerung der Haltestelle vor.
Das Wettbewerbsgebiet ist ebenfalls sehr gut an das Radwegenetz ange-
bunden. Das Plangebiet wird nördlich über die Riehler Straße an das Rad-
wegenetz angeschlossen. Im Süden erfolgt die Anbindung an das Radwege-
netz über das Niederländer Ufer und im Westen parallel zur Zoobrücke.
Im Jahr 2021 wurde die Errichtung eines Radfahrstreifens auf der Riehler
Straße abgeschlossen. Hierbei wurde ein 2,50 Meter breiter Radfahrstreifen
zwischen dem Ebertplatz und Amsterdamer Straße auf jeweils einem Kilo-
meter Länge in beide Fahrtrichtungen errichtet. Bei der Maßnahme handelt
es sich um einen bedeutenden Baustein zur fahrradfreundlichen Umgestal-
tung der Nord-Süd-Fahrt. Mittelfristiges Ziel ist die Herstellung einer durch-
gehenden Radverkehrsverbindung auf der Nord-Süd-Fahrt von der Riehler
Straße im Norden bis zur Vorgebirgstraße im Süden.
Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Flora, dem Zoo, dem Inneren Grün-
gürtel und dem Rhein, sind Wegeverbindungen für den Fußverkehr vorhan-
den und vom Wettbewerbsgebiet aus gut zu erreichen.
Die derzeitige DEVK-Zentrale ist umschlossen und erschlossen von der Rie-
hler Straße, dem Niederländer Ufer und der Zoobrücke. Die Erschließung
erfolgt über drei Zugänge. Der Haupteingang des DEVK Bestandsgebäudes
befindet sich in der Riehler Straße. Das öffentliche Parkhaus am Zoo wird
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über die Riehler Straße und Zoobrücke erreicht. Die Ausfahrt erfolgt über
die Riehler Straße und das Niederländer Ufer.
Abb. 5: Verkehrliche Erschließung und derzeitige Zufahrtssituation, Quelle: Geoportal
NRW, März 2023, Darstellung BSMF mbH
1.6. Größe; Eigentums- und Besitzverhältnisse
EIGENTUM
GRÖSSE DES AREALS
Das Wettbewerbsgebiet befindet sich in Teilen im Eigentum der Ausloberin
und der Stadt Köln.
Das Wettbewerbsgebiet umfasst insgesamt ca. 161.680 m². Davon beträgt
die Fläche für den Realisierungsteil ca. 7.188 m² und für den Ideenteil
154.490 m². Der exakte Wettbewerbsumgriff kann der Anlage 01 entnom-
men werden. Die sich im Wettbewerbsgebiet (Realisierungs- und Ideenteil)
befindlichen Flurstücke können der Website www.Geoportal.nrw entnom-
men werden.
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Abb. 6: Flurstücke und Umgrenzung Wettbewerbsgebiet (Realisierungs- und Ideenteil),
Quelle: Geoportal NRW, April 2023, Darstellung BSMF mbH
1.7. Vorhandene Bebauung und derzeitige Nutzung des Gebietes
STÄDTEBAULICHE
UMGEBUNG
Das zu beplanende Gebiet befindet sich im Stadtteil Köln-Riehl an der Rie-
hler Straße 180/190 im Stadtbezirk Nippes. Dort befinden sich derzeit das
zwei-geschossige öffentliche Parkhaus und die fünf-geschossige Konzern-
zentrale der DEVK Versicherungen. Das Parkhaus ist stark sanierungsbe-
dürftig. Des Weiteren weist das Plangebiet private Zufahrten zum Parkhaus
und der Tiefgarage des DEVK-Gebäudes, Fußgängerwege sowie einen prä-
genden Baumbestand auf.
Das Wettbewerbsgebiet liegt an stadtbildprägender Stelle am Auftakt des
Inneren Grüngürtels am Rhein, in direkter räumlicher Nähe zum Zoo und der
Flora.
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Abb. 7: Städtebauliche Umgebung, Quelle: Geoportal.nrw, März 2023, Darstellung BSMF
mbH
1.8. Umweltbelange / Klima und vorhandener Freiraum
KLIMA / KLIMAWANDEL-
FOLGEN
ANGRENZENDER /
ÜBERGEORDNETER
FREIRAUM
Gemäß der synthetischen Klimafunktionskarte der Stadt Köln befindet sich
das Plangebiet im Siedlungsklimatop „Stadtklima II“. Dies ist geprägt durch
einen mittleren Belastungsgrad aufgrund mehrgeschossiger geschlossener
Bebauung mit wenig Grünflächenanteilen.
Gemäß der Planungshinweiskarte „Klimawandelgerechte Metropole Köln
21“ (s. Anlage 07) ist das Wettbewerbsgebiet bezogen auf die zukünftige
Wärmebelastung ist der Klasse 3 „belastete Siedlungsflächen“ zugeordnet.
Die Tabellen 6.4 – 6.8 des Abschlussberichtes „Klimawandelgerechte Met-
ropole Köln 21“ sind zu berücksichtigen, sofern auf das Projekt zutreffend
(s. Anlage 07).
Wie in Kapitel 1.4. Übergeordnete Planungen / Rahmenpläne – Land-
schaftsplan aufgeführt, befindet sich das Wettbewerbsgebiet in Randlage
zum Inneren Grüngürtel (Landschaftsschutzgebiet). In unmittelbarer Nähe
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FREIRAUM UND BAUMBE-
STAND DEVK
OBERFLÄCHEN-
GEWÄSSER
HOCHWASSER- UND
TRINKWASSERSCHUTZ
VERSCHATTUNG
des Plangebietes befinden sich die Flora, der Zoo, der Innere Grüngürtel
und das Rheinufer.
Das Wettbewerbsgebiet - Realisierungsteil ist vorwiegend durch Betonstein-
pflaster- und Betondecken versiegelt. Es sind vereinzelte Baumbepflanzun-
gen und Grünflächen entlang der Straßenzüge vorzufinden.
Weitere Informationen zum Baumbestand können der Bestandsaufnahme
zu den bestehenden Bäumen im Wettbewerbsgebiet unter Anlage 10 ent-
nommen werden.
Innerhalb des Wettbewerbsgebietes befinden sich keine Oberflächenge-
wässer.
Gemäß der Starkregengefahrenkarte der Stadtentwässerungsbetriebe
(StEB) Köln ist die Starkregengefährdung auch bei extremen Regenereig-
nissen innerhalb des bebauten Bereiches überwiegend gering, in kleineren
Teilflächen auch als mäßig eingestuft (s. Anlage 11).
Das Wettbewerbsgebiet liegt süd-östlich angrenzend zu einem festgesetz-
ten Überschwemmungsgebiet und in einem Hochwasserrisikogebiet des
Rheines. Gemäß der Hochwassergefahrenkarte der StEB Köln ist das Wett-
bewerbsgebiet bei Extremhochwasserereignis (Köln Pegel 12,90 m) betrof-
fen. Der Hochwasserschutz der Stadt Köln endet bei Pegelstand 11,90 m =
46,45 üNN. Der höchste Pegel im 100-Jährigen Ereignis lag 1995 bei 10,76
m = 45,21üNN. Für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe ist der Hoch-
wasserschutz der Stadt Köln zu übernehmen. Ein Betrieb des Gebäudes ist
auch bei Hochwasser bis 46,45 üNN. zu gewährleisten.
Das Wettbewerbsgebiet liegt in keinem gegenwärtig festgesetzten Trink-
wasserschutzgebiet.
Studien zur Verschattung kommen zum Ergebnis, dass das befindliche Um-
feld eine gute direkte Besonnung aufweist. Im Zuge einer Verortung eines
Hochpunktes auf dem Wettbewerbsgebiet ist weiterhin eine gute direkte Be-
sonnung im Umfeld der Planung zu gewährleisten.
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1.9. Topographie
TOPOGRAPHIE
Das Wettbewerbsgebiet weist einen Höhenversprung von ca. 1 m auf, siehe
Anlage 01.
1.10. Denkmalschutz / Weltkulturerbe-Verträglichkeitsprüfung
DENKMALSCHUTZ
SICHTACHSENBEZÜGE
UND VERTRÄGLICHKEIT
Innerhalb des Wettbewerbsgebietes im Realisierungsteil befindet sich keine
denkmalgeschützte Bebauung. Innerhalb des Wettbewerbsgebiets des Ide-
enteils hingegen befindet sich die Flora, der Botanische Garten der Stadt
Köln. Die Flora, die sich am Alten Stammheimer Weg verortet ist, steht unter
Denkmalschutz und besteht aus einer Grünanlage mit einem Hauptgebäude
sowie Kleindenkmälern. Zudem stehen weitere Gebäude des Zoos unter
Denkmalschutz. Nähere Informationen hinsichtlich des Denkmalschutzes
können auf der Website der Stadt Köln (s. Anlage 12) entnommen werden.
Bedeutsame Sichtachsenbezüge auf das zu beplanende Gebiet bestehen
von der Hohenzollernbrücke, der Zoo-Brücke (Deutzer Seite) und der Mühl-
heimer Brücke sowie entlang des Rheins und der denkmalgeschützten
Flora. Die Erweiterung der Konzernzentrale der DEVK Versicherungen
stärkt bezüglich der Verortung im Stadtraum den Zugangsbereich nach Nip-
pes und die Innenstadt über die Zoobrücke und fügt sich in die derzeitige
Hochhauskulisse entlang des Rheinufers ein. Die maßgebendere
Sichtachse ist jedoch auf den Kölner Dom, da bezüglich des Weltkulturerbe-
status besondere Anforderungen zu berücksichtigen sind. Der in der Anlage
07 beigefügte Plan mit Blickbeziehungen zum Kölner Dom („Sternenplan“)
mit den Sektoren von „Tabuzonen“ lässt erkennen, dass das Vorhaben nicht
in einer Tabuzone liegt. Dennoch ist eine Untersuchung notwendig, die sen-
sibel bewertet, welchen Einfluss ein höheres Gebäude auf den Kölner Dom
hat bzw. wie nahe ein höheres Gebäude an eine Tabuzone heranrücken
darf. Sämtliche Höhenvorgaben stehen unter dem Vorbehalt der Verträglich-
keit im Zusammenhang mit dem Welterbe Kölner Dom. Die Ergebnisse der
Weltkulturerbe-Verträglichkeitsprüfung sind zur Bearbeitung der Wettbe-
werbsaufgabe zu berücksichtigen. Voraussichtlich werden die Ergebnisse
Auslobung
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der Weltkulturerbe-Verträglichkeitsprüfung in der zweiten Phase des Wett-
bewerbsverfahrens zur Verfügung gestellt.
Abb. 8: Umliegende Hochpunkte der Stadt Köln, Quelle: Geoportal.nrw, März 2023, Dar-
stellung BSMF mbH
1.11. Altlasten und Kampfmittel
ALTLASTEN
KAMPFMITTEL
Innerhalb des Wettbewerbsgebietes befindet sich keine altlastenverdächtige
Fläche.
Am Standort des Wettbewerbsgebietes ist keine Kampfmitteluntersuchung
vorgenommen worden. Diese hat im Rahmen der Bauvorbereitung zu erfol-
gen.
1.12. Ver- und Entsorgung
ALLE MEDIEN
ENTWÄSSERUNG
Der Standort ist voll erschlossen. Alle Medien befinden sich in den umlie-
genden Straßenverkehrsflächen. Eine Plangrundlage mit dem verzeichne-
ten Verlauf der Medien befindet sich in Anlage 09.
Ein Anschluss an die Stadtentwässerung ist gegeben.
Auslobung
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FERNWÄRMELEITUNG
UMLEGUNG
Im Zuge der Erweiterung der DEVK-Zentrale ist die Verlegung der Fernwär-
meleitung vorgesehen. Eine mögliche Verortung der Verlegung der Fern-
wärmeleitung kann der Anlage 09 entnommen werden.
2. Die Wettbewerbsaufgabe
STÄDTEBAULICHE EIN-
ORDNUNG DER WETTBE-
WERBSAUFGABE
ENTWURFSAUFGABE
Die zentrale Aufgabenstellung des Wettbewerbsverfahrens ist die Erweite-
rung und der Konzernzentrale der DEVK Versicherungen und soll im Rah-
men eines zwei-stufigen Wettbewerbsverfahrens mit einem Realisierungs-
und Ideenteil entwickelt und dargestellt werden.
Die Erweiterung des Bestandsgebäudes auf der Fläche des derzeitigen
Parkhauses am Zoo ist mit einem städtebaulich markanten Hochpunkt zu
verknüpfen. Der zu beplanende Hochpunkt soll neben den notwendigen Bü-
roflächen für die DEVK auch mit einem für die Öffentlichkeit zugänglichen
Angebot ausgestattet werden. Die Gesamtkonzeption soll die Eingangssitu-
ation nach Köln entlang der B55a von der Zoobrücke kommend durch einen
städtebaulichen Hochpunkt markieren, welcher sich zugleich in die Hoch-
hausabfolge entlang der linksrheinischen Uferpromenade einfügt. Aufgrund
der stark touristisch geprägten Umgebung, ist hier ein besonderes Augen-
merk auf die qualitätsvolle Entwicklung des Standortes und die freiräumliche
Verbindung ins Umfeld zu legen. Hinsichtlich des Mehrwertes für die Mitar-
beitenden der DEVK und der Öffentlichkeit sind hochwertige Grünräume und
Wegeverbindungen von Rhein, Flora und Zoo auszubilden. Eine neue iden-
titätsstiftende und nachhaltige Unternehmenszentrale ist zu schaffen, die die
Arbeitssituation für die Mitarbeitenden verbessert und dem stetigen Wachs-
tum der DEVK-Versicherungen gerecht wird.
Gewünscht ist ein hochwertiger städtebaulicher Entwurf, der die anspruchs-
vollen Rahmenbedingungen, insbesondere Anforderungen an Nachhaltig-
keit berücksichtigt. Für die Baumaßnahme ist nach dem „Deutschen Güte-
siegel Nachhaltiges Bauen“ (DGNB) ein Gesamterfüllungsgrad größer 80%
vorgegeben. Die Prinzipien des energieoptimierten und nachhaltigen Bau-
ens sind zu beachten und nachfolgend eine Realisierung in der höchsten
DGNB Qualitätsstufe „Platin“ anzustreben.
Das Gesamtkonzept soll in Hinblick auf die räumlichen Anforderungen der
DEVK Versicherungen im höchsten Maß innovativ sein. Areal und Gebäude
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 45 von 83
müssen im Inneren wie im Äußeren eine hohe Attraktivität, Arbeitsplatz- und
Aufenthaltsqualität erreichen, um eine dauerhafte Attraktivität für die Mitar-
beitenden der DEVK Versicherungen bieten zu können als auch attraktive
Treffpunkte und Aufenthaltsflächen für die Öffentlichkeit schaffen.
2.1 Ziele
Ein zentraler Bestandteil der Aufgabe ist die Schaffung einer neuen identi-
tätsstiftenden Erweiterung der Konzernzentrale der DEVK Versicherungen.
Neben der Büronutzung sollen ergänzende Dienstleistungen und attraktive,
grüne und lebendige Aufenthaltsflächen vorgesehen werden, um die Ver-
weildauer für Mitarbeitende der DEVK am Arbeitsort und für Besucher:innen
des Zoos, der Flora und des Rheins zu erhöhen sowie ein gesundes Umfeld
zu schaffen.
Das Wettbewerbsgebiet soll als zentraler bürogenutzter Standort mit hoher
Aufenthaltsqualität dienen und durch die Bereicherung vielfältiger Nutzun-
gen ein attraktiver Aufenthaltsort für Besucher:innen der Stadt Köln werden.
Hierbei sind vielfältige Arbeitsformen und ein hohes Maß an räumlicher Fle-
xibilität bei der Gebäude- und Quartiersplanung zu berücksichtigen.
Insgesamt sind folgende Ziele zu nennen:
Entwurflich herausragende Qualitäten mit unverwechselbarer, iden-
titätsstiftender Architektur und Städtebau
Anforderungen der Sichtachsenbezüge, Höhenentwicklung und
Maß der baulichen Nutzung
Anforderungen der Qualitätskriterien des Höhenentwicklungskon-
zeptes „Innere Stadt“ der Stadt Köln
Anforderungen klimaangepasster Städtebau / Architektur
Wirtschaftlichkeit und niedrige Lebenszykluskosten
Anforderungen der Funktionalität und Gebäudeeffizienz unter opti-
maler Flächennutzung (Suffizienz) durch flexible Nutzungen in Ver-
bindung mit einer möglichst geringen Flächenversiegelung (bzw.
Entsiegelung)
o Klima- und ressourcenschonende Errichtung
o Prinzip – Kreislauffähigkeit der Materialien
Auslobung
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o Klimaneutraler Betrieb durch Minimierung des Energiebe-
darfs und maximale Ausschöpfung der lokal verfügbaren
erneuerbaren Energien
o Low-tech-fähig und technische Umsetzbarkeit
o Hoher visueller Komfort
o Hoher thermischer Komfort
Anforderungen der Büroflächen und Arbeitswelten
Qualitätsvolle und attraktive Gestaltung des Freiraums
o Repräsentative Gebäudeerschließung
o Hohe Aufenthaltsqualität innen und außen
o Vernetzung und Begegnung innerhalb und zwischen den
Gebäuden
o Vernetzung zwischen Innen- und Außenräumen zur Steige-
rung der Nutzungsqualität
o Qualitätsvolle freiräumliche Verbindung zum Umfeld
o Attraktive Wegeverbindungen von der Flora bis zum Rhein
o Biodiversität erhalten und fördern
Die städtebaulichen und funktionalen Rahmenbedingungen für die einzel-
nen Nutzungen folgen in den nachstehenden Kapiteln.
2.2 Allgemeine Anforderungen
SICHTACHSENBEZÜGE
UND HÖHENENTWICK-
LUNG
Aufgrund der zentralen Lage des Wettbewerbsgebietes unmittelbar am
Rheinufer und der Nähe zu wichtigen Grünräumen der Stadt Köln wie der
Flora, dem Kölner Zoo, dem Inneren Grüngürtel bestehen bedeutsame
Sichtachsenbezüge auf das Vorhaben der DEVK Versicherungen. Die Ver-
ortung der erweiterten Konzernzentrale im Stadtraum soll den Zugangsbe-
reich nach Nippes und die Innenstadt über die Zoobrücke stärken und sich
in die derzeitige Hochhauskulisse entlang des Rheinufers einfügen. Die
maßgebendere Sichtachse ist jedoch die auf den Kölner Dom, da hier be-
züglich des Weltkulturerbestatus besondere Anforderungen zu berücksich-
tigen sind. Mit dem sog. „Sternenplan“ sind Blickbeziehungen auf den Kölner
Dom mit „Tabuzonen“ kartiert. Das Wettbewerbsgebiet liegt nach dem „Ster-
nenplan“ nicht in einer „Tabuzone“. Dennoch ist die gutachterliche Untersu-
chung in Bezug auf den Kölner Dom sensibel zu berücksichtigen und für die
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 47 von 83
LANDSCHAFTSPLANERI-
SCHE ENTWICKLUNGS-
ZIELE
Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe heranzuziehen. Die gutachterliche
Untersuchung wird in der zweiten Phase des Wettbewerbsverfahrens zur
Verfügung gestellt.
Im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe sind zwei (Höhen-) Varianten (Mas-
senverteilung) unter Berücksichtigung des Schüsselkonzeptes, sowie ande-
rerseits entsprechend eines möglichen Alleinstellungsmerkmals bis 145 m
und der städtebaulichen und funktionalen Einbindung in die umliegende Um-
gebung sowie Eckpunkte zur Erschließungs- und Nutzungsverteilung.
Die zwei Höhenvarianten sind unterschiedlich zu entwickeln und auszuar-
beiten.
Variante 1: 1 x DEVK-Gebäude zwischen 100 m und 145 m, gem. Be-
schlussvorlage 2447/2022 deutlich unter 145 m
Variante 2: 1 x DEVK-Gebäude bis maximal 145 m
Hinsichtlich der Höhenentwicklung des zu planenden Gebäudes darf die ma-
ximale Bauhöhe von 145 m nicht überschritten werden.
Ein Höhenentwicklungskonzept (HEK) für die Gesamtstadt Köln ist derzeit
verwaltungsintern in Bearbeitung. Im Frühjahr 2023 wurde im Rahmen eines
Beschlusses die vorläufigen Qualitätskriterien für das Höhenentwicklungs-
konzept für die Innere Stadt festlegt. Die Qualitätskriterien zur Bewertung
aktueller Hochhausvorhaben sind ebenso zur Bearbeitung der Wettbe-
werbsaufgabe zu berücksichtigen. Das Prozessschema und das Bewer-
tungsinstrument des Höhenentwicklungskonzeptes für die Innere Stadt der
Stadt Köln können der Anlage 07 entnommen werden. Ein abschließendes
Konzept mit konkreten Anforderungen für den städtebaulichen Wettbewerb
liegt noch nicht vor.
Die abwechslungsreiche und intensive Begrünung der Außenanlagen des
zu beplanenden Gebietes soll neben der Architektur ein Alleinstellungsmerk-
mal schaffen. Generell sind folgende Anforderungen für die landschaftspla-
nerischen Rahmenbedingungen zur Erweiterung der DEVK-Zentrale zu be-
rücksichtigen:
Attraktive und betonte Wegeverbindungen von der Flora bis zum
Rhein, Stärkung der bestehenden Achse von der Flora bis zum
Rhein
Rückzugsbereiche und gemeinschaftliche Räume
Auslobung
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ATTRAKTIVES ARBEITS-
UMFELD
MOBILITÄT
Räume in den Erdgeschosszonen der Gebäude (evtl. als Multifunk-
tion)
Öffentlich zugängliche intensiv begrünte Dachgärten mit geschütz-
ten Aufenthaltsmöglichkeiten und Gastronomieangebot
Unmittelbare Nähe verschiedener Nutzungen (Arbeiten, Erholen,
Verweilen, Erkunden)
Nachhaltige Gebäudekonstruktion sowie herausragende Gebäude-
und Fassadenbegrünung, Dachbegrünung und hoher Photovoltai-
kanteil auf Dächern und an Gebäudefassaden sofern möglich
Blaugrüne Infrastruktur zum optimierten Umgang mit der Ressource
Wasser und Niederschlagshäufigkeiten auch auf dem Gelände
Begrünung mit Bäumen und Sträuchern mit natürlichem Bodenan-
schluss zur Verschattung und Verbesserung des Mikroklimas, mög-
lichst Berücksichtigung der Bestandsbäume
Förderung der Biodiversität und biologische Vernetzung
Mit der Erweiterung der DEVK-Zentrale soll ein Anziehungspunkt für Mitar-
beitende der DEVK mit Fokus auf einen modernen, gesunden und nachhal-
tigen Lebens- und Arbeitsstil entstehen. Somit soll ein innovativer und reprä-
sentativer Standort für Büronutzende geschaffen werden, der ein Höchst-
maß an Arbeitsproduktivität sowie das Wohlbefinden und den kommunikati-
ven Austausch fördert.
Um dem gerecht zu werden, sind folgende Anforderungen im Entwurf zu
berücksichtigen:
Förderung von Kreativität, Kommunikation und Identitätsstiftung
Hohe Arbeitsplatzattraktivität und Vielfältigkeit
Formsprache der Architektur
Anordnung der Nutzungen
Deutlich wahrnehmbarer Bezug zum intensiv begrünten und vielsei-
tig gestalteten Außenraum
Im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe wird ein qualitätsvolles Mobilitätskon-
zept für die Erweiterung der DEVK-Zentrale erwartet. Dies sollte folgende
Anforderungen erfüllen:
Vielseitiges, zukunftsorientiertes und flexibles Mobilitätsangebot mit
einem Fokus auf Rad- und Fußverkehr
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BARRIEREFREIHEIT
BRANDSCHUTZ UND BE-
LANGE DER FEUERWEHR
NACHHALTIGKEIT UND
WIRTSCHAFTLICHKEIT IM
LEBENSZYKLUS
ANBINDUNG UND UM-
GANG BESTANDSGE-
BÄUDE
Gute Erkennbarkeit, kurze Erreichbarkeit und unkomplizierte Nut-
zung der Mobilitätsangebote
Anforderungen Stellplatzbedarf
Schaffung barrierefreier Zugänge und Ausbau weitgehend barrierefreier
Wegeverbindungen für Fußgänger:innen in das Wettbewerbsreal und die
umliegenden Wege- und Freiraumstrukturen.
Im Kontext der Planungsaufgabe ist der Brandschutz zu beachten.
Im Zuge der Bearbeitung der vorliegenden Wettbewerbsaufgabe sind die
Nachweise zur Anleiterbarkeit, benötigte Aufstellflächen, Rettungswege /
Umfahrungen und ggf. des zweiten Rettungsweges aufzuzeigen.
Den Zielen und Prinzipien des nachhaltigen und lebenszyklusoptimierten
Bauens kommt bei der Aufgabenstellung eine besondere Bedeutung zu. Die
jeweiligen Anforderungen sind in den entsprechenden Abschnitten ausführ-
lich beschrieben. Zu beachten sind insbesondere die Passagen:
Kapitel 2.3.14: Anforderungen Komfort und Gesundheit
Kapitel 2.3.15: Anforderungen Wirtschaftlichkeit
Kapitel 2.3.16: Anforderungen Ressourcen und Energie
Im Zuge der Erweiterung der Konzern-Zentrale ist die Verbindung zwischen
dem Bestandsgebäude und der Neubebauung vorzusehen. Die Stelle der
Anbindung zum Bestandsgebäude ist der Anlage 04 zu entnehmen. Hierfür
ist ein minimaler Erschließungsgang zu schaffen. So ist eine attraktive Ver-
netzung ab der 2. oder 3. Etage über einen wettergeschützten und barriere-
freien Steg oder eine Brücke zu schaffen. Die Ausgestaltung ist konzeptab-
hängig zu entscheiden. Die bestehenden Lichthöfe sind für die Bearbeitung
zu erhalten.
Darüber hinaus ist die zu planende Tiefgarage für die Neubebauung an die
bestehende Tiefgarage anzubinden. Es ist dabei zu beachten, dass bauliche
Maßnahmen, welche die Sanierung am Bestandsgebäude betreffen, nicht
Teil der Aufgabenstellung sind. Es ist lediglich die Verbindung von der Neu-
bebauung zur Bestandsbebauung herzustellen. Hinsichtlich der freiraumpla-
nerischen Gestaltung sind ebenso die Flächen zwischen dem Bestandsge-
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 50 von 83
SANIERUNG BESTANDS-
GEBÄUDE
BAUABSCHNITTE
bäude und der Neubebauung in die gesamtheitliche Konzeption einzubin-
den. Es sind attraktive Wegeverbindungen auszuarbeiten, die eine Durch-
wegung gewährleisten und Sichtachsen stärken.
Der bestehende Tiefhof zwischen dem Bestandsgebäude der DEVK-Zent-
rale und des bestehenden öffentlichen Parkhauses am Zoo soll überbaut
werden, um attraktive Wegeverbindungen und grüne Aufenthaltsflächen im
Wettbewerbsgebiet zu schaffen.
Im Zuge der Erweiterung der Konzernzentrale wird das Bestandsgebäude
saniert. Die Sanierung des Bestandsgebäude ist nicht Teil der Wettbewerbs-
aufgabe. Dennoch sind folgende Aspekte zu berücksichtigen. Im Sinn der
Kreislauffähigkeit sind Alt und Neu integriert zu betrachten, bezogen auf die
Materialien und das Konzept der energetischen Versorgung. Dies sollte sich
auch in der Bearbeitung der Aufgabenstellung wiederfinden. Die Sanierung
des Bestandsgebäudes umfasst nicht nur innenräumliche bauliche Maßnah-
men, sondern auch die der Fassade. Die geplante Fassadensanierung des
Bestandsgebäudes wird im Rahmen des Rückfragenkolloquiums zur Verfü-
gung gestellt.
Im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe ist eine bauphasenweise Errichtung
zu berücksichtigen. Hierzu sind hinsichtlich der Parkraumsituation Überle-
gungen zu einem Parkraumkonzept während der Bauphasen darzulegen.
2.3.1 Realisierungsteil: Anforderungen Freiraum
FREIRAUM DEVK-ZENT-
RALE
Im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe werden Aussagen hinsichtlich einer
qualitätsvollen Freiraumkonzeption für das zu beplanende Gebiet erwartet,
die sowohl Rückzugsräume als auch öffentliche Bereiche vorsieht, die an-
gemessen einander zugeordnet und zoniert sind. Dies kann beispielsweise
durch betonte Wegeführungen und Modellierung der Freiraumflächen o.ä.
umgesetzt werden. Zur Stärkung der Achse zwischen Flora und Rhein sollen
öffentlich zugängliche Dachgärten das Alleinsteinstellungsmerkmal der
neuen Konzernzentrale sein und einen Mehrwert für die Stadt Köln bieten.
Für den Entwurf werden verschiedene qualitätsvolle Dachgärten erwartet.
So sind beispielsweise Dachgärten mit Restaurantnutzung, Biergartennut-
zung oder als Skybar auszuarbeiten. Die Dachfläche der aktuellen DEVK-
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 51 von 83
Zentrale steht hierfür nicht zur Verfügung. Hierbei ist das Flächenprogramm
der DEVK im Entwurf zu berücksichtigen und öffentlich zugängliche sowie
nur betriebsintern zugängliche Dachterrassen im Entwurf vorzusehen. Das
Flächenprogramm kann der Anlage 05 entnommen werden.
Generell ist darauf zu achten, dass die Prämisse „angstfreier Raum“ überall
umgesetzt wird. Das Freiraumkonzept soll durchlässig zur benachbarten Be-
bauungsstruktur sein und die Vernetzung und Anbindung an die umgeben-
den Freiraumstrukturen ermöglichen Eine attraktive Durchwegung zum
Rheinufer ist erstmalig zu schaffen. Der Neubau der Zentrale ist in das ge-
samte Umfeld städtebaulich einzufügen und soll durch ein innovatives Frei-
raumkonzept gestärkt werden.
Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass sensible Nutzungen nicht durch
die Verschattung des neu zu planenden Gebäudes beeinträchtigt werden.
Das zu beplanende Gebiet mit seinen Nutzungen ist der Öffentlichkeit zuge-
wandt und einladend zu planen. Durch offene Gebäudestellungen (Durch-
lüftung, thermischer Austausch) und einer Durchgrünung unter Einbezug
vorhandener Grünflächen sollte eine qualitativ hochwertige Grünflächenver-
netzung zum Umfeld angestrebt werden. Hinsichtlich der Verbindung des
Bestandsgebäudes und dem Neubau ist ein zusammenhängender identi-
tätsstiftender Raum zu schaffen. Die aktuell geplante Überbauung des Tief-
hofes schafft Ebenerdigkeit und soll der bestehenden Kantine den bisher
fehlenden Außenraum ermöglichen. Hierbei wird ein verbindender bedeut-
samer Raum geschaffen, der öffentliche, halb-öffentliche und private Nut-
zungen ermöglicht und in der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe Berück-
sichtigung finden muss.
Darüber hinaus soll das Wettbewerbsgebiet einen Beitrag zur Stadtklima-
verbesserung mit Regenwasserspeicherung und Förderung der biologi-
schen Vielfalt leisten. Die Entwürfe sollen eine stadtklimatisch wirksame üp-
pige Be- und Durchgrünung berücksichtigen, wobei auch Dachgärten als ge-
stalterische Elemente in das Konzept integriert werden sollen. Entspre-
chende Lösungen zu Sonnen- und Witterungsschutz (z.B. Pavillons, Lauben
o.ä.) sind vorzusehen.
Der vorhandene Baumbestand soll möglichst erhalten bleiben und zwingend
wegfallende Bäume vor Ort ersetzt werden. Bei der Auswahl der Bäume ist
darauf zu achten, dass diese hochstämmig sind und eine hohe Verduns-
tungsleistung aufweisen (entsprechend ausladende Äste und Blattflächen).
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 52 von 83
FLÄCHENVERSIEGELUNG
Der vorhandene Baumbestand wurde im Rahmen einer Bestandsaufnahme
aufgelistet. Die Bestandsaufnahme zu den bestehenden Bäumen im Wett-
bewerbsgebiet sind zur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe zu berück-
sichtigen und ist der Anlage 10 zu entnehmen.
Im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe sind die unterschiedlichen Qualitäten
des umliegenden Landschaftsraums zu berücksichtigen und das Neubau-
vorhaben der DEVK Versicherungen sich in das umliegende Umfeld zu in-
tegrieren. Mit der Erweiterung der DEVK-Zentrale ist ein großzügiger, öffent-
licher Durchgang vom Zoo, der Flora und zum Rhein zu versehen. Hierbei
kann auch ein öffentlicher Durchgang durch den Sockel des Neubaus mit-
bedacht werden. Eine attraktive, offene Durchwegung sowie ein Beleuch-
tungssystem zur Schaffung eines „angstfreien Raums“ sind hierbei ebenso
mit zu bedenken. Der vorgesehene freiraumplanerische Gestaltungsvor-
schlag des Realisierungsteil muss in den verkehrsplanerischen, freiraumpla-
nerischen und städtebaulichen Rahmen des Ideenteils eingebunden wer-
den.
Insgesamt soll das Vorhaben den Anforderungen nach Klimaanpassung ge-
recht werden und somit insbesondere das Mikroklima durch landschaftsge-
staltende bzw. bauliche Maßnahmen positiv beeinflussen. Seine Auswirkun-
gen auf den „Wärmeinseleffekt“, das Innenraumklima und das menschliche
Wohlbefinden sind von hoher Bedeutung. Daher sollte der Versiegelungs-
grad so gering wie möglich gehalten werden. Eine attraktive Freiraumgestal-
tung des Areals mit ausreichendem Begrünungsanteil inklusive Baumpflan-
zungen wirkt sich nicht nur positiv auf das Stadtklima aus, sondern bietet
den Nutzenden und Besucher:innen attraktive Aufenthaltsflächen und Frei-
flächen, die multifunktional genutzt werden können. Hierbei sind verschat-
tete Aufenthaltsmöglichkeiten in Hinblick auf den Sonnengang zu berück-
sichtigen.
Darüber hinaus sind alle Dächer möglichst intensiv und dauerhaft zu begrü-
nen, um zusätzlich den Niederschlagswasserabfluss zu reduzieren und die
Vorfluter zu entlasten. Das verbleibende Dachflächenwasser und der Ober-
flächenabfluss von den befestigten Freiflächen sind auf den Baugrundstü-
cken nach Möglichkeit zu versickern oder für Grünbewässerung zu verwer-
ten. Es wird empfohlen, die Möglichkeiten eines Biodiversitätsdaches mit
unterschiedlichen Substrathöhen und Begrünungsarten sowie Biotopstruk-
turen zu prüfen.
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 53 von 83
Zur Abmilderung von sommerlichen Hitzeereignissen sollte neben weiteren
Begrünungen eine intensive Dachbegrünung (vor allem an niedrigen Gebäu-
deteilen) vorgesehen werden, um eine bessere Verdunstungskühlung zu er-
zielen. Eine terrassenartige Begrünung der unteren Stockwerke ist in Hin-
blick auf die Versiegelung des Grundstückes durch das geplante Gebäude
sinnvoll und soll mitbedacht werden. Eine entsprechende Substratschichtdi-
cke bei der intensiven Dachbegrünung ist Grundvoraussetzung. Dazu soll-
ten Versickerungs- und Retentionsflächen mit Rückhaltemaßnahmen einge-
plant werden, sodass anfallendes Niederschlagswasser während Trocken-
perioden genutzt werden kann.
Es sind insbesondere Begrünungen zu wählen, die einen wertvollen Beitrag
zu Aufenthaltsqualität, zum Mikroklima und zur Artenvielfalt leistet.
2.3.2 Realisierungsteil: Anforderungen Gebäude und Flächenpro-
gramm
FLÄCHENPROGRAMM
Für die Bebauung der neuen DEVK-Zentrale wird der Raumbedarf für den
Hauptzweck der Büronutzung zugrunde gelegt und im Folgenden unter Ka-
pitel 2.3.3 – Anforderungen Büronutzung detaillierter beschrieben. Die Erfül-
lung der darin genannten Themen, Belegungen und Qualitäten wird ein
grundlegendes Beurteilungskriterium. Zur Bearbeitung der Wettbewerbsauf-
gabe ist das Flächenprogramm der DEVK Versicherungen zu erfüllen (s.
Anlage 05). Die folgenden Ausführungen beschreiben die Qualitäten der
Räumlichkeiten für das zu planende Bürogebäude.
Bei der Umsetzung des Raumprogrammes ist auf Flexibilität und Drittver-
wendungsmöglichkeit zu achten. Je nach Stand des Bezugs des Gebäudes
durch die DEVK kann der Anteil der Fremdnutzung bis zu 70% betragen.
Dies ist bei der Planung unbedingt zu beachten.
2.3.3 Realisierungsteil: Anforderungen Büronutzung
ANFORDERUNGEN
BÜRONUTZUNG
Ein zentraler Aspekt ist die hohe Grundrissflexibilität mit teilbaren und erwei-
terbaren / zusammenlegbaren Büroflächen bzw. Mietbereichen, die für die
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 54 von 83
ANFORDERUNG
KOMBINATION VON
BÜROBEREICHEN
FLEXIBLE ARBEITSPLATZ-
NUTZUNG
Büronutzung vorgesehen sind. Die Büroflächen sollen so dimensioniert wer-
den, dass ein zukunftsfähiges Wachstum der Zahl der Mitarbeitenden ge-
währleistet werden kann. Hierzu soll zunächst ein Teil der Flächen fremd-
vermietet werden, bis die Flächen durch die DEVK selbst benötigt werden.
Die Wettbewerbsaufgabe sieht die Darstellung der Kombinierbarkeit von Bü-
robereichen mit Angabe von Mietflächengrößen vor.
Um den Ansprüchen und dem Bedarf an Erlebnissen der Mitarbeitenden ge-
recht zu werden, sollen die Gebäude neben den Flächen für Arbeit auch
weitere Attraktoren erfüllen. Ein abwechslungsreiches und vielfältiges Food-
konzept ist ein essenzieller Attraktor und Mehrwert für Mitarbeitende und
Organisationen auf der Liegenschaft.
Arbeits- und Grünbereiche als Arbeits- und Erholungsflächen zugleich ge-
hen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Gebäude fließend ineinander
über und bilden eine Einheit, die die Attraktivität des Gebäudes nochmals
unterstreichen. Die Erkennbarkeit und Einzigartigkeit eines Gebäudes sind
wesentliche Auswahlkriterien für Organisationen bei der Wahl ihres Standor-
tes (Landmark). Neben der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit ist auch die öko-
logische Nachhaltigkeit ein wesentlicher Faktor. Bürogebäude werden zu-
künftig nur noch nachgefragt, wenn sie über den gesamten Lebenszyklus
klimaneutral funktionieren. Nutzende akzeptieren daher in der Breite Büro-
gebäude, die mit Low-Tech-Konzepten konditioniert werden.
Insbesondere gegenüber vorpandemischen »neuen« Bürokonzepten, ob
mit fester oder flexibler Arbeitsplatzzuordnung genutzt, wird der Anteil an
akustisch abgetrennten oder abtrennbaren Büroräumen innerhalb des Nut-
zungsmix einer Bürofläche deutlich zunehmen. Das bedeutet keinesfalls
eine Rückkehr zum klassischen Zellenbüro, sondern unter Beibehaltung so-
genannter Multi-Space oder Activity-based-Work-Konzepte eine deutliche
Steigerung des Anteils an zellularen Arbeitsplatzangeboten für einzelne Per-
sonen. Dieser Bedarf wird - wie oben beschrieben - durch zahlreiche Ent-
wicklungen gestützt; den erhöhten Bedarf an fokussiertem Arbeiten an sich,
die Zunahme an komplexen, Fokus erfordern den Aufgabenstellungen und
einem hohen Maß an virtuellen Kommunikations- und Zusammenarbeitssi-
tuationen mit Kunden und Kolleg:innen. Räumlich verteilte Teams und Be-
legschaften tragen zu einem erhöhten Bedarf an virtueller Kommunikation
zwischen den einzelnen Mitgliedern ebenjener räumlich-verteilten Teams
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 55 von 83
MEHR ZELLENSTRUKTU-
REN UND REDUKTION OF-
FENER ARBEITSPLATZ-
FLÄCHEN
KLEINERE MEETINGS IN
HYBRIDEN MEETINGRÄU-
MEN
bei ebenso wie ein reduziertes Geschäftsreiseaufkommen. Virtuelle Kom-
munikation erfordert Rückzug bzw. eine Vereinzelung von Arbeitsplätzen,
um den wechselseitigen Spracheintrag in die Büroumgebung zu reduzieren.
Die umfassende Nutzung beispielsweise von Headsets kann hier nur als
Hilfsoption, aber nicht als tragfähige Lösung in der Breite gesehen werden.
Räumliche Angebote für Fokusarbeit und virtuelle Kommunikation werden
von einem Teil der Mitarbeitenden eingefordert und es ist zu erwarten, dass
deren Anteil nach den Rückkehrerfahrungen in aktuelle, insbesondere sehr
offene Bürostrukturen noch weiter ansteigen wird. Zudem stellt mangelnder
Rückzug, wie oben beschrieben, ein wesentliches Hemmnis für die Rück-
kehr in Corporate Offices dar. In diesem Kontext darf nicht außer Acht ge-
lassen werden, dass ein hoher Anteil der mobilen Belegschaften zukünftig
zu Hause gute Arbeitsbedingungen, insbesondere für virtuelle Kommunika-
tion und Fokusarbeit, vorfindet. Der Ausstattungsstandard von Homeoffices
wird zudem weiter ansteigen. Finden diese Personenkreise nicht ebenso gut
geeignete Arbeitssituationen in ihrem Corporate Office vor dann ist zu er-
warten, dass sich die prognostizierten hohen Abwesenheitsanteile weiter
manifestieren. Mehr und mehr Organisationen wird zukünftig daran gelegen
sein, die Nutzungsraten durch attraktive Büroangebote zu erhöhen, damit
ausreichend viele Personen anwesend sind, um informelle Kommunikation,
Begegnung und eine Corporate-Experience überhaupt erst zu ermöglichen.
Die flexibel genutzten Raumeinheiten für Rückzug und virtuelle Zusammen-
arbeit sollten in einer Weise konzipiert sein, dass darin auch temporär zwei
Personen in gemeinsamer Präsenz mit virtuell zugeschalteten Gesprächs-
partnern in einer hybriden Situation kommunizieren bzw. zusammenarbeiten
können.
Arbeitstreffen, Projekttreffen oder auch regelmäßige Jour-fixes werden zu-
künftig überwiegend hybrid stattfinden. Das bedeutet, dass eine Gruppe in
gemeinsamer Präsenz mit virtuell eingebundenen Partnern virtuell kommu-
niziert. Das bedeutet auch, dass die Anzahl der Teilnehmenden vor Ort in
einem Besprechungsraum kleiner sein wird und nicht mehr die physischen
Gruppengrößen aus der Zeit vor der Pandemie erreicht werden. Hierfür sind
hybride Besprechungsräume zu entwickeln, die zwar weniger Personen vor
Ort im Corporate Office beherbergen, aber aufgrund der Schaffung einer
geeigneten hybriden Zusammenarbeitssituation (z. B. Blickbeziehungen,
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 56 von 83
OFFENE FLÄCHEN FÜR
KOOPERATION UND ZU-
SAMMENSETZUNG
MEHR FLÄCHE FÜR
ANWESENDE PERSONEN
Kamera- und Bildschirmausrichtungen) nicht proportional weniger Fläche
pro anwesende Person in Anspruch nehmen werden.
In der Zusammensetzung von Büroflächen wird auch zukünftig ein signifi-
kanter Anteil an offenen Büroflächen existieren. Diese Flächen werden teil-
weise - wie auch vor der Pandemie - als offene Arbeitsplatzflächen mit Ar-
beitsplätzen in Blockstellung oder mit Workbenches ausgestattet sein. Diese
Flächen sind dann geeignet für gemeinschaftliches Arbeiten mit geringeren
Kommunikations- und Konzentrationsanforderungen und können Teams in
Ergänzung mit weiteren Möblierungsangeboten als temporäre Basis im
Sinne von Projektflächen dienen. Ein Teil der Teams wird sich auch in Zu-
kunft zu gemeinsamen Arbeitstagen verabreden und entsprechende Flä-
chen nutzen. Ein anderer Teil der offenen Flächen dient für interaktive Grup-
pensituationen in Form von gemeinsamem Brainstorming, Workshops, Pro-
jekt-Kick-offs usw. und wird entsprechend möbliert und gestaltet sein. Teil-
weise werden solche Aktivitäten bewusst in den offenen Raum verlagert, um
Anknüpfungspunkte für andere Teams, Projektgruppen oder auch Kolleg:in-
nen und Kollegen zu bieten und damit Informalität, ungerichtete Information
und das spontane voneinander Lernen zu unterstützen. Die offenen Arbeits-
platzzonen dienen auch der Erhaltung einer gewissen Flächeneffizienz so-
wie der Abfederung von Nutzungsspitzen an einzelnen Wochentagen, die
sich auch in Zukunft und unter Nutzung digitaler Steuerungs- und Buchungs-
tools nicht vollständig reduzieren lassen können bzw. auch nicht umfassend
reduziert werden sollen, um Begegnungen zu ermöglichen.
Der durchschnittliche Flächenbedarf pro anwesende Person wird zukünftig
ansteigen, wobei der Flächenbedarf der Belegschaften insgesamt sinken
wird, bezogen auf vorwiegend offen gestaltete und teilweise stark verdich-
tete vorpandemische Bürokonzepte. Der steigende Flächenbedarf resultiert
aus der Erhöhung des Anteils an akustisch abgeschlossenen Raumeinhei-
ten, den Zuschnitten hybrider Meetingräume sowie Projektflächen mit ent-
weder unterschiedlichen vorgehaltenen Arbeitssituationen (z. B. Brainstor-
ming, Synthesen, Rückzug, Rekreation, Event) oder flexibel arrangierbaren
Möblierungssituationen. Projektflächen, welche durch die Nutzenden selbst
an unterschiedliche Arbeitssituationen angepasst bzw. für diese arrangiert
werden können, erfordern ebenfalls mehr Fläche als statische Möblierun-
gen.
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 57 von 83
MEHR ZELLENSTRUKTU-
REN INFOLGE INDIVIDUA-
LISIERUNG UND KLI-
MANEUTRALITÄT
GERINGER BEDARF AN
2-PERSONEN-BÜROS
Das Mehr an Flächeninanspruchnahme von im Corporate Office anwesen-
den Personen resultiert auch aus einem gestiegenen Komfort- und Individu-
alisierungsbedürfnis (Temperatur, Beleuchtung, Belüftung), das wiederum
aus einer in Deutschland teilweise sehr guten Situation in den Homeoffices
resultiert. Die Flächeninanspruchnahme pro anwesende Person steigt also
in Folge eines erhöhten Bedarfs an abgeschlossenen Einzelsituationen und
einem Mehr an großzügig möblierten Kollaborationsflächen.
Der gegenüber vorpandemischen, offenen Bürokonzepten erhöhte Bedarf
an Raumzellen wird nicht nur durch den beschriebenen Bedarf an Rückzug
für virtuelle Kommunikation und Fokusarbeiten, sondern auch durch den ge-
stiegenen Komfortanspruch bzw. Individualisierungsanspruch im Hinblick
auf die Raumkonditionierung begründet. Dies lässt sich in separierten
Raumeinheiten einfacher realisieren als in überwiegend offenen Strukturen.
Zudem kann die Konditionierung, insbesondere die Temperierung, entspre-
chender Strukturen vor dem Hintergrund steigender Anforderungen an den
Klimaschutz einfacher an den Auslastungsgrad einer Immobilie angepasst
werden.
Zellenbüros für zwei Personen, die sich vor der Pandemie einer hohen Ak-
zeptanz in den Belegschaften erfreuen konnten, werden zukünftig aufgrund
der wechselseitigen Störungen nicht mehr das Mittel der Wahl für die Allge-
meinheit sein. Der Bedarf an zumindest akustisch abgeschlossenen Arbeits-
räumen zur temporären Nutzung durch eine Person wird insbesondere im
Vergleich zu offenen und häufig stark verdichteten, vorpandemischen Büro-
konzepten deutlich zunehmen. Die Ein-Personen-Räume zur Nutzung für
Fokusarbeit oder zur virtuellen Zusammenarbeit mit räumlich entfernten
Kommunikationspartnern können kleiner sein als klassische Einzelbüros, da
bei flexibler Nutzung die Stauräume nicht mehr innerhalb des jeweiligen
Raumes, sondern beispielsweise an dezentralen Sammelstellen angeordnet
werden. Bei der Konzeption eines solchen Rückzugraumes für Fokusarbeit
oder virtuelle Kommunikation sollte auch die kurzzeitige Anwesenheit einer
weiteren Person berücksichtigt werden, damit beispielsweise zwei Personen
in räumlicher Präsenz mit entfernten Partnern virtuell kommunizieren bzw.
zusammenarbeiten können. Eine solche Raumsituation muss mindestens
eine Fläche von 8,0 m² aufweisen, wobei eine Größe von rund 10,00 m²
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 58 von 83
ARBEITSPLÄTZE UND IN-
TERAKTIONEN AUF OFFE-
NEN BÜROFLÄCHEN
FLEXIBILITÄT UND ADAP-
TIONSFÄHIGKEIT
ORGANISATORISCHE
FLEXIBILITÄT
angemessen erscheint, auch um eine gute Flächeneffizienz trotz des erhöh-
ten Anteils entsprechender Arbeitsplätze sicherzustellen.
Ein Teil der Arbeitnehmenden wird auch zukünftig gerne tages- und phasen-
weise an Arbeitsplätzen in offenen Situationen arbeiten, beispielsweise um
das gemeinsame Arbeiten zu erleben und an gemeinsamen Bürotagen in
den informellen Informationsfluss einzutauchen. Diese Arbeitsplätze können
beispielweise in blockweisen 4er- und 6er-Konstellationen angelegt werden.
Die empfundene Arbeitsplatzqualität, insbesondere bei einer flexiblen Zutei-
lung und Nutzung, ist in 6er-Konstellationen nur geringfügig geringer als bei
4er-Konstellationen einzuschätzen. Zugleich kann durch eine partielle Ein-
führung von 6er-Situationen die Flächeneffizienz erhöht werden, um an an-
derer Stelle Gestaltungsspielraum für großzügige Mehrwertangebote und
beispielsweise interaktionsförderliche, flexibel genutzte Projekt- oder Team-
flächen (z. B. Townhall-Meeting, Visualisierung, Workshop) zu erhalten.
Die Strukturierung der Büroflächen muss auch in Zukunft bis zu einem ge-
wissen Maße flexibel und adaptiv auf Anforderungen, die aus den Anforde-
rungen unterschiedlicher Organisationen resultieren, reagieren können.
Hierbei sind kurzfristige Anpassungsbedarfe z. B. durch Ummöblierung von
offenen Flächen oder eine angepasste Möblierung von Bürozellen oder Be-
sprechungsräumen ebenso gemeint wie beispielsweise temporäre Abgren-
zungen von Zonen durch verschiebbare Wände, Faltwände oder Vorhänge.
Die Bürostrukturen müssen unbedingt eine absolute räumlich-bauliche Fle-
xibilität zulassen. Insbesondere die räumlich-bauliche Anpassbarkeit soll im
Wettbewerb nachgewiesen werden.
Ein gegenüber vorpandemischen, teilweise sehr offen konzipierten Büroflä-
chen, erhöhter Anteil an kleinzelligen Strukturen kann zu veränderten archi-
tektonischen und gebäudetechnischen Voraussetzungen führen. Abwei-
chungen von „klassischen“ Büroannahmen wie Fassadenraster, Flächentie-
fen und Verkehrswegeführungen müssen dabei sorgfältig begründet sein.
So kann beispielweise eine außermittige Verkehrswegeführung zugleich die
flächeneffiziente Umsetzung von Fokusräumen in guter Proportion wie auch
die Realisierung tiefer zusammenhängender Projekt- und Interaktionsflä-
chen auf der gegenüberlegenden Seite begünstigen. Darüber hinaus kann
beispielweise das Vorsehen einer zweiten inneren Anschlusslinie für eine
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 59 von 83
zusätzliche Trennwandführung gegenüber dem Hauptverkehrsweg die Fle-
xibilität im Verhältnis offener Arbeitsplatz- sowie offener oder schließbarer
Projekt- und Interaktionsflächen gegenüber kleinzelligen Strukturen verbes-
sern und somit die Zukunfts- und Investitionssicherheit erhöht werden.
Die Entwürfe der neuen DEVK-Zentrale sollen dabei noch eine organisato-
rische Flexibilität ermöglichen.
2.3.4 Realisierungsteil: Anforderungen Konferenz-/Schulungsnut-
zung
Für die neue DEVK-Zentrale soll die Bedarfsdeckung des Flächenpro-
gramms optimal ausgearbeitet werden.
Durch das stetige Wachstum an Mitarbeitenden und der Erweiterung der
Unternehmenszentrale ist die Errichtung eines Konferenz- und Schulungs-
zentrums mit 5.000 m² Fläche vorzusehen. Hierfür sind entsprechende
Schulungsräume, kleinere Büroflächen für Ausbildungspersonal, Präsenta-
tionsflächen und Pausenräume zu berücksichtigen. Flächen für Bespre-
chungsräume sind ebenso vorzusehen. Hierbei sind die damit verbunden
technischen Ausstattungen wie beispielsweise für Videokonferenzen zu be-
achten und die damit verbundenen Lärmoutputs zu berücksichtigen. Die Bü-
roflächen sind so zu dimensionieren, dass ein zukunftsfähiges Wachstum
der Zahl der Mitarbeitenden gewährleistet werden kann. Flexible Nutzungs-
modelle können zur Innovationskraft als auch zur Ausbildung und Stabilisie-
rung persönlicher Netzwerke im Unternehmen beitragen. Durch eine flexible
Grundrissgestaltung sollen Zonen für fokussiertes Arbeiten, kreative Pro-
zesse und Kollaborationen sowie fachlichen und kollegialen Austausch und
Rückzug geschaffen werden. Zur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe ist
das Flächenprogramm der DEVK-Versicherungen zu berücksichtigen (s.
Anlage 05).
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 60 von 83
2.3.5 Realisierungsteil: Anforderungen Verkehr und Mobilität
PKW-STELLPLÄTZE
Im Rahmen der Gestaltung des Wettbewerbsareals sind die verkehrlichen
Rahmenbedingungen zu beachten. Mit der Erweiterung der Konzern-Zent-
rale ist ebenso das damit entstehende Verkehrsaufkommen zu berücksich-
tigen.
Daher ist ein vielfältiges und flexibles Mobilitätsangebot für das Wettbe-
werbsgebiet ausschlaggebend. Durch die direkte Nähe zum Kölner Zoo sind
die unterschiedlichen Verkehrsströme zum Zoo und zur DEVK zu beachten.
Aufgrund der direkten Nähe zur Straßenbahnhaltestelle „Zoo“ wird ein hoher
Anteil der Nutzenden die öffentlichen Verkehrsmittel verwenden. Es wird an-
gestrebt so wenig wie möglich zusätzliche MIV-Verkehre zu schaffen und ist
im Mobilitätskonzept zu berücksichtigen.
Hinsichtlich der sehr guten Anbindung an den übergeordneten Verkehr ist
auch mit einem hohen Verkehrsstrom durch den motorisierten Individualver-
kehr zu rechnen.
Für den Individualverkehr sind ausreichend Tiefgaragengeschosse im Neu-
bau, mit minimaler Anbindung an die Tiefgarage des Bestandsgebäudes
vorzusehen. Die zu planende Tiefgarage muss eine ausreichende Anzahl
an Kfz- und Radabstellplätzen gemäß Stellplatznachweis bieten und den
Stellplatzbedarf des Zoos erfüllen. Es ist zu berücksichtigen, dass die volle
Auslastung der Stellplätze des Zoos zu anderen Zeiten und Wochentagen
erfolgt als die der Büronutzung der DEVK Versicherungen.
Hierbei wünscht die Ausloberin, die E-Mobilität zu berücksichtigen. Hierbei
ist der vor Ort gewonnene Strom aus Photovoltaik mit zu bedenken. So wer-
den für den Entwurf Bike-Sharing-Angebote, E-Bikes, E-Roller und E-Autos
sowie ausreichende Ladestationen, die zu einer komfortablen Mobilitätsnut-
zung beitragen, vorgeschlagen. Da davon auszugehen ist, dass der Anteil
an Elektrofahrzeugen steigen wird, sind im Entwurf entsprechende Ladesta-
tionen vorzusehen. Vor diesem Hintergrund soll der Stellplatzbedarf ent-
wurfsmäßig ermittelt und nachgewiesen werden. Hierbei sind auch barriere-
freie Parkplätze zu berücksichtigen und diese mit möglichst kurzen Wegen
zu den Eingängen vorzusehen.
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 61 von 83
FAHRRAD-ABSTELL-
PLÄTZE
Die zu planende Tiefgarage soll den Neubau mit der Tiefgarage des Be-
standsgebäudes unterirdisch verbinden. Der Stellplatznachweis beider Ge-
bäude ist zusammenzulegen. Beide Tiefgaragen bilden eine Einheit. Im
Rahmen der Wettbewerbsaufgabe ist die Anbindung der bestehenden Tief-
garage mit der zu planenden Tiefgarage an bestimmter Stelle im Entwurf zu
berücksichtigen. Die definierte Stelle der vorzusehenden Anbindung kann
der Anlage 04 entnommen werden. Die Tiefgaragenausgänge für die Mitar-
beitenden der DEVK und der Besuchenden sind in unmittelbarer Nähe an-
zuordnen, so dass die Nutzenden von außen zu den zentralen Gebäudeein-
gängen geleitet werden. Ein unmittelbarer Gebäudezugang von den Stell-
plätzen ist auszuschließen. Die Erschließung muss für alle Verkehrsarten
funktional und verkehrssicher sein.
Für Gewerbeeinheiten und Dienstleistungen gilt die gültige Stellplatzsat-
zung. Die nachzuweisende Anzahl der Stellplätze wird mit der Verkehrsun-
tersuchung und das Mobilitätskonzept im Rahmen des Rückfragenkolloqui-
ums zur Verfügung gestellt und sind grundlegend für Erarbeitung des Stell-
platzbedarfes zu betrachten.
Hinsichtlich einer bauphasenweisen Betrachtung und des laufenden Betrie-
bes der DEVK Versicherungen und des Zoos ist der Umgang mit der Park-
raumsituation während der verschiedenen Bauphasen mit zu bedenken. Die
benötigten Stellplätze für die DEVK und den Zoo sind während allen Bau-
phasen zu gewährleisten. Hierzu können beispielsweise Ausweichstell-
plätze in der Tiefgarage des Bestandsgebäudes unterkommen oder der be-
stehende Parkplatz unter der Brücke der B55a genutzt werden.
Die Verkehrsuntersuchung, das Mobilitätskonzept und die Anzahl der nach-
zuweisenden Fahrradabstellplätze wird im Rahmen des Rückfragenkolloqui-
ums zur Verfügung gestellt und ist für die Erarbeitung des Stellplatzbedarfes
für Fahrradabstellplätze entsprechend zu berücksichtigen. Die Fahrradab-
stellplätze sollten leicht zugänglich (nutzerfreundlich, eingangsnah, ebener-
dig) sowie witterungs- und diebstahlgeschützt auf dem Grundstück angeord-
net werden. Über die Stellplatzsatzung hinaus können ggf. zusätzliche, bar-
rierefreie, gesicherte Fahrradabstellmöglichkeiten, u. a. mit Stromanschluss,
ausgewiesen werden.
Die verkehrliche Anbindung insbesondere klimafreundlicher und oder bewe-
gungsförderlicher Mobilitätsmittel wie Fahrrad, E-Bike, Lasten-E-Bikes aber
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 62 von 83
ERSCHLIESSUNG/
ANBINDUNG AN DIE UM-
GEBUNG
TIEFGARAGE
auch Sharing Angebote könnten in einem Mobilitätshub gebündelt werden
und ggf. zu einer Minimierung des Stellplatznachweises beitragen. Hierbei
ist beispielsweise der größere Platzbedarf von Lastenfahrrädern mit zu be-
denken.
Eine synergetische Kombination mit weiteren Einzelhandels-, Food- oder
Serviceangeboten kann mitbedacht werden, um sowohl auf das Gesamtge-
biet Köln-Riehl auszustrahlen als auch eine attraktive Nutzungsdichte für die
Nutzenden zu erzeugen.
Infrastrukturell sind die B55a und die Rhein-Seilbahn sowie die umliegenden
Grünflächen und die Nähe zum Rhein gebietsprägend. Das Wettbewerbs-
gebiet wird im Süd-Westen von der Abfahrt der B55a über eine eigene Ab-
biegespur erschlossen. Es ist zu berücksichtigen, dass bei geänderter Ver-
kehrsführung diese für den motorisierten Individualverkehr nicht durch die
umliegenden Grünflächen erfolgen soll. Die bestehenden Zufahrten zum
Wettbewerbsgebiet sollen auch mit der Neubebauung weiterhin bestehen
bleiben.
Im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe ist ein schlüssiges Erschließungskon-
zept zu entwickeln, dass einen attraktiven Übergang zwischen den benach-
barten Grünanlagen, Gebäudezugängen mit einem öffentlich-zugänglichen
und repräsentativen Entreé zur fußläufigen Erschließung der Firmenzentrale
berücksichtigt.
Die Zufahrt zur Tiefgarage der DEVK erfolgt im Bestand über die Tiergar-
tenstraße. Die Planung der Erschließung für die Erweiterung der Zentrale
ist plausibel und unter den Aspekten der Funktionalität und eines schlüssi-
gen Mobilitätskonzeptes zu begründen. Die genauen Vorgaben zur Erschlie-
ßung der Untergeschosse des Neubaus werden im Rahmen des Rückfra-
genkolloquiums mit den Erkenntnissen der Verkehrsuntersuchung und des
Mobilitätskonzeptes zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe ist eine Tiefgarage mit minimaler An-
bindung an die Tiefgarage des Bestandsgebäudes zu planen. In der zu pla-
nenden Tiefgarage sind die Stellplatzbedarfe für PKW sowie für Fahrräder
entsprechend des zum Rückfragenkolloquium zur Verfügung gestellten Mo-
bilitätskonzeptes und der Stellplatzsatzungen (s. Anlage 06) darzustellen.
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 63 von 83
ANDIENUNG / ANLIEFE-
RUNG
FUSS- UND RADWEGE-
VERBINDUNGEN
VEREKEHRSBEDINGTE
LUFTSCHADSTOFFE
Überlegungen zu Stellplatzreduzierungen aufgrund des vorhandenen Jobti-
ckets sowie nachhaltige und innovative Mobilitätskonzepte sind zur Bearbei-
tung der Wettbewerbsaufgabe anzustreben und darzulegen.
Im Zuge der Erweiterung Konzernzentrale sind eine praktikable Anlieferung
und Entsorgung auf dem Privatgelände entsprechend zu berücksichtigen
und ist ohne Behinderung des öffentlichen Raumes zu erfolgen.
Für das Wettbewerbsgebiet sind betonte und kurze Wegeführungen erstre-
benswert, um den umliegenden Nutzer:innen den Weg von der Straßen-
bahn-Haltestelle über das Plangebiet hindurch zu ermöglichen. Auch für Be-
sucher:innen von der Flora aus kommend kann die Attraktivität, Durch-
gangsfrequenz und Öffentlichkeitswahrnehmung durch betonte und kurze
Wege gesteigert werden.
Die Mehrbelastung durch die voraussichtlichen planbedingten Veränderun-
gen (Kapazitätserhöhung der Tiefgarage, Zu- und Ausfahrten etc.) im Be-
stand und für die Planung ist zu prüfen. Geeignete Maßnahmen zur Mini-
mierung von Verkehrsauswirkungen (Rückstauvermeidung, Flächenauftei-
lung des Straßenraums) und von Luftschadstoffen sollen mitbedacht wer-
den.
2.3.6 Realisierungsteil: Anforderungen Untergeschosse
TIEFGARAGE
LAGERFLÄCHEN
Die Ausloberin wünscht die Planung von Stellplätzen in einer kompakten
Tiefgarage gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Köln (s. Anlage 06). Eine Ver-
bindung zur bestehenden Tiefgarage des Bestandsgebäudes ist vorzuse-
hen. Für die Mindestbreite eines Stellplatzes sind 2,50 m zu berücksichtigen.
Es sollen keine Doppelparkanlagen entstehen.
Die Wettbewerbsaufgabe sieht vor, Flächen in den Untergeschossen der
zukünftigen Bebauung als Lagerflächen zu nutzen. Aufgrund der Hochwas-
sergefahr sind die Flächen für die haustechnischen Anlagen nicht in den
Untergeschossen vorzusehen.
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 64 von 83
2.3.7 Realisierungsteil: Anforderungen Einzelhandel und Dienstleis-
tungen
Da für das Wettbewerbsgebiet hauptsächlich Büronutzung vorgesehen ist,
sind bestimmte Anforderungen im Einzelhandel- und Dienstleistungsbereich
zu erfüllen. Darüber hinaus sind im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe at-
traktive Wegeverbindungen für Besucher:innen von der Flora bis zum Rhein
vorzusehen, weshalb auch diesbezüglich bestimmte Anforderungen zu er-
füllen sind.
Dies kann durch die Ansiedlung von Ticketshops für den Zoo und der öffent-
lich zugänglichen Dachterrasse, Gastronomie, Bäckereien, Kiosk, Nahver-
sorger umgesetzt werden. Eine Option für Vollgastronomie in einer Kantine
für eine Großanmietung ist vorzusehen.
Das übrige mögliche Gastronomieangebot kann auch z.B. mittels eines
wechselnden, saisonalen und temporären Angebots in den Außenanlagen
(Food-Trucks etc.) sinnvoll ergänzt werden.
Mit dem Ziel eine qualitätsvoll gestaltete erweiterte Konzern-Zentrale zu
schaffen, sind der Einzelhandel und die Dienstleistungen attraktiv, öffentlich
zugänglich und gut erkennbar zu gestalten. Kombinationen mit anderen An-
kerpunkten/Serviceangeboten wie einem ergänzenden Ticketshop des
Zoos, einem Nahversorger oder einem Mobilitätshub sind überlegenswert
um Personenfrequenz, Attraktivität für die Nutzenden sowie Urbanität und
Vielfältigkeit zu erzeugen.
Die öffentliche Durchwegung innerhalb des Wettbewerbsgebietes kann hier-
bei beispielsweise durch den Sockel des Neubaus geführt werden. Die für
die Öffentlichkeit attraktiv zu gestaltende begehbare Dachterrasse könnte
hierbei als begehbares Dach des Gebäudesockels oder als Plateau des
Neubaus ausgestaltet werden.
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 65 von 83
2.3.8 Realisierungsteil: Anforderungen soziale Infrastruktur
ANFORDERUNGEN
ÖFFENTLICH
ZUGÄNGLICHE BEREICHE
Die Wettbewerbsaufgabe sieht vor neben der der Erweiterung der Konzern-
Zentrale eine qualitätsvolle und attraktive Freiraumverbindung zwischen Zoo
und Rheinufer zu schaffen. Vor diesem Hintergrund ist eine attraktive soziale
Infrastruktur zu forcieren.
Auf dem zu beplanenden Gebiet sollen nutzugsübergreifende Begegnungs-
orte entstehen, die Arbeiten, Gastronomie, Versorgung, Erholung eng mitei-
nander verknüpfen. Die enge Vernetzung soll dabei vor allem im attraktiven
Außenbereich und in den öffentlichen sowie halböffentlichen Gebäudeberei-
chen gefördert werden. Grundsätzlich ist der Außenraum besucherfreund-
lich zu gestalten, der die zentrale Lage der Grundstücksfläche für das ge-
samte Areal in Köln-Riehl widerspiegelt. Wegeachsen sollen dabei berück-
sichtigt werden.
Die Lage der Zugänge zum Gebäude ist konzeptabhängig, jedoch sollte das
Gebäude signifikante, einladende Eingangssituationen erhalten und
Wegeachsen berücksichtigt werden, sodass die Vernetzung zwischen dem
Neubau und dem Bestandsgebäude der DEVK als auch mit dem gesamten
Areal gefördert wird. Für den Turm ist ein eigenständiger Eingang vorzuse-
hen.
Dies kann beispielsweise durch einen Quartiersplatz mit Gastronomie, be-
lebte EG-Zonen, öffentlich zugänglichen begrünten Dachgärten, Dachgär-
ten mit Gastronomieangebot, Aussichtsplattformen oder temporär genutzten
Veranstaltungs- oder Sportflächen für Foods Courts oder Sporttreffs umge-
setzt werden. Weitere wichtige Nutzungen für die DEVK sind ein Schulungs-
zentrum für die Weiterbildung der Mitarbeitenden, eine DEVK Agentur und
ein Betriebssportbereich. Im Kapitel 2.3.4. werden die Anforderungen zum
Schulungszentrum näher erläutert. Die Entwurfsverfasser sind außerdem
dazu aufgefordert ca. 500 m² Fläche für Betriebssport vorzusehen. So sind
Flächen für Sportgeräte und Kursräume für Betriebssportgruppen zu integ-
rieren.
Es werden sowohl Vorschläge im Gebäude für Sitz- und Aufenthaltsmög-
lichkeiten und anregende Sichtbeziehungen als auch ein differenziertes An-
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 66 von 83
gebot an Ausstattungsmerkmalen im Außenraum (z.B. Dachgärten, Sitz-
möglichkeiten, Schutz gegen Niederschlag, Aufenthaltsflächen unter Bäu-
men) begrüßt.
Das vorzusehende Schulungs- und Konferenzzentrum soll halböffentlich zu-
gänglich sein.
Die Anbindung an die Funktionen im Bestandsgebäude sind sicherzustellen
und die Flächenbedarfe der DEVK (s. Anlage 05) zu berücksichtigen.
Es gilt hinsichtlich des Flächenprogramms der DEVK darauf zu achten, dass
nur bestimmte Nutzungsbereiche für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Die
Differenzierung der öffentlichen und nicht-öffentlichen Nutzungsbereiche
sind dem Flächenprogramm zu entnehmen (s. Anlage 05).
Ebenso sind betonte und kurze Wegeführungen durch das Areal und zu den
angrenzenden Straßen und Gebäuden erstrebenswert, um den umliegen-
den Besucher:innen den Weg über das Areal vom Zoo bis zum Rheinufer
hindurch zu ermöglichen. Damit kann gleichzeitig die Durchgangsfrequenz
und Öffentlichkeitswahrnehmung des Quartiers gesteigert werden. Öffent-
lich zugängliche Nutzungen sind daher attraktiv zu gestalten und sollten gut
erkennbar sein. Eine einladende Wirkung und die Förderung des Wohlbe-
findens sowie des sozialen Austausches sind wesentliche Faktoren zur Be-
arbeitung der Wettbewerbsaufgabe. Die Anordnung weiterer Serviceange-
bote (z. B. E-Bike-Service), Gastronomie beispielsweise in Verbindung mit
einem Mobilitätshub soll dazu beitragen, sowohl eine möglichst hohe Fre-
quenz für die entsprechenden Services als auch eine urbane Qualität zu er-
zeugen.
Ein hohes Maß an öffentlicher Zugänglichkeit wirkt sich positiv auf die In-
tegration und Akzeptanz von neuen Gebäuden innerhalb des Quartiers aus
und ist ein zu berücksichtigendes Kriterium. Hierbei kann ein vielfältiges Nut-
zungsangebot im neuen Quartier einen integrativen Charakter verleihen und
die Kommunikation zwischen den Nutzenden erhöhen. Betreten Nutzende
den Eingangsbereich eines Bürogebäudes, sollen sie eine offene und einla-
dende Atmosphäre erwarten. So können Empfangstresen, ein großzügiger
Wartebereich mit Coffee-Point und Besucher WC, evtl. eine Work-Lounge
sowie ein Backoffice-Bereich, Informationsmöglichkeiten über das Gebäude
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 67 von 83
KOMMUNIKATIONSZONEN
bzw. das Tätigkeitsfeld des Nutzenden enthalten sein und zu einer ange-
nehmen Ankunft und einer besseren Orientierung dienen.
Exemplarisch sind öffentlich zugängliche Bereiche wie das Erdgeschoss
oder die Nutzungsbereiche für Gastronomie, Kiosk, Supermarkt, Tickets-
hops des Zoos und der öffentlich zugänglichen Dachterrasse, Reinigungen
oder Food Courts zu belegen. Dabei könnte das öffentlich zugänglich nut-
zungsgemischte Angebot so konzipiert sein, welches auch das umliegende
Gebiet anspricht und so nicht nur zur Vernetzung vom Zoo bis zum Rhein
beiträgt, sondern vor dem Hintergrund eine über die Wochentage unter-
schiedlichen Anwesenheit von Gästen wirtschaftlich betrieben werden kann.
Die Wettbewerbsteilnehmenden sind aufgefordert, die Flächen für Pflanzen
und Naturelemente in die Planung mit einzubeziehen, sowohl im Innen- als
auch Außenraum, um die Attraktivität, Aufenthalt- und Begegnungsqualität
des Gebäudes weiter zu steigern. Diese könnten beispielsweise mit der Er-
schließung und der Verkehrswegeführung kombiniert werden.
Eine entsprechend sichtbare und offene Lage auf dem Areal, welche Besu-
cher:innen aus den umliegenden Umgebung nicht abschreckt, sondern an-
lockt, sollte geprüft werden.
In Hinblick auf die öffentlich zugänglichen Dachterrassen ist die separate
innere Erschließung ein wichtiges Thema. Im Entwurf ist darauf zu achten,
dass der Zugang zu den öffentlich zugänglichen Aussichtsplattformen oder
Dachterrassen getrennt von der inneren Erschließung des Nutzungsberei-
ches der DEVK Versicherungen erfolgen muss. In diesem Zusammenhang
sind die Vorkehrungsmaßnahmen zur Unternehmenssicherheit, wie z.B.
physische Abtrennung der DEVK-Zentrale und Unzugänglichkeit für Dritte,
zu berücksichtigen.
Aufenthaltsbereiche im Inneren des Gebäudes sowie im unmittelbaren Au-
ßenraum dienen dem Allgemeinwohl, bieten alternative Aufenthalts- und Be-
wegungsflächen und fördern den kommunikativen Austausch der Nutzen-
den. Demnach sollen die Entwurfsbeiträge eine hohe Gestaltqualität von Er-
schließungs- und Begegnungsflächen gewährleisten sowie die sinnfällige
Positionierung von Kommunikationszonen (z.B. an Kreuzungspunkten der
Bewegungsachsen) berücksichtigen.
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 68 von 83
Es sind zentrale Bereiche (u.a. Foyer) und dezentrale Flächen in einer die
Arbeitsplatzqualität und Kommunikation fördernden Organisation, Gestal-
tung und Lichtführung auszubilden. Die interne Erschließung der Gebäude
ist insbesondere auch ein wichtiger Faktor, um Sichtbezüge, zufällige Be-
gegnungen und Transparenz zu schaffen und auch um die Vernetzung und
Kommunikation innerhalb und zwischen den Organisationen zu schaffen.
Zur Schaffung kurzer einladender Wege sowie einer besseren Vernetzung
können beispielweise einladende offene Verbindungstreppen sowie Stege,
Brücken, Galerien, Atrien, Lichthöfe, Magistralen beitragen, solange die Flä-
cheneffizienz gegeben ist.
Es wird ein erhöhter Anspruch an die Aufenthaltsqualität in den Verkehrsflä-
chen gelegt. Einer der Hauptgründe für die Rückkehr in das Büro ist die Ver-
netzung und Kommunikation mit Kolleg:innen und Kollegen und anderen
Nutzenden vom Areal und umliegenden Gebiet. Diese Flächen sollen ab-
wechslungsreich gestaltet sein und möglichst Erlebnis- und Aufenthaltsqua-
litäten bieten, sodass sie eher als Nutzflächen mit Kommunikations- und Fla-
nierqualität und somit als Bestandteil der Arbeits-//Büroflächen statt als Ver-
kehrsflächen wahrgenommen werden.
2.3.9 Realisierungsteil: Anforderungen Kantine
Eine Kantine bzw. das gastronomische Angebot ist für das vorwiegend
durch Büronutzung genutzte Gebäude ein wichtiger Aufenthaltsort- und Be-
gegnungsort im Arbeitsalltag der Mitarbeitenden der DEVK. Auch hier ist die
Unzugänglichkeit für Dritte zu gewährleisten. Ebenso sind die Räumlichkei-
ten der Kantine nicht für Veranstaltungen vorgesehen.
Die Größe der Kantine ist gemäß des Flächenprogramms der DEVK Versi-
cherungen vorzusehen (s. Anlage 05).
Eine praktikable Anlieferung und Entsorgung auf dem Privatgelände sind
entsprechend zu berücksichtigen.
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 69 von 83
2.3.10 Realisierungsteil: Anforderungen Wohnen
Im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe sind für die Erweiterung der DEVK-
Zentrale Übernachtungsmöglichkeiten für Mitarbeitende der DEVK vorzuse-
hen. Die vorgesehene Fläche für die Apartments für Mitarbeitende sind dem
Flächenprogramm (s. Anlage 05) zu entnehmen. Es gilt zu berücksichtigen,
dass hierbei keine reguläre Wohnnutzung vorgesehen wird und nur zur in-
ternen Nutzung als befristeten Übernachtungsmöglichkeit für Mitarbeitende
der DEVK dient.
Darüber hinaus ist keine ergänzende Wohnnutzung für das Plangebiet vor-
gesehen.
2.3.11 Realisierungsteil: Anforderungen Klima und Nachhaltigkeit
Die Auswahl von Materialien und Konstruktionen stellen wesentliche Krite-
rien von Klimaschutz und Klimaanpassung dar. Für die Umsetzung nicht-
städtischer Neubauvorhaben in Köln müssen im Rahmen des Beschlusses
(s. Anlage 07) Klimaschutzleitlinien Anwendung finden. Die vorgeschriebe-
nen Anforderungen sind als Mindestanforderungen zu verstehen.
Zusammenfassend sind folgende Leitlinien zu beachten:
Einhaltung des KfW-Effizienzhaus 40 EE oder besser:
Es ist aktuell der Standard eines KfW-Effizienzhauses 40
EE, sowie der verpflichtende Einsatz von Photovoltaik auf jedem
Gebäude einzuhalten. Nach KfW bzw. EH 40 NH förderfähige Kon-
zepte, die die Anforderungen der aktuellen Klimaschutz-Leitlinien
bezüglich der Energieversorgung (EE-Klasse = mind. 55% Energie-
versorgung aus erneuerbaren Energiequellen – mit Blick auf kom-
mende gesetzliche Vorgaben 65 % erneuerbare Energiequellen)
einhalten, werden ausdrücklich begrüßt.
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 70 von 83
Der Einsatz von Photovoltaik ist zu gewährleisten. So müssen pro
Gebäude mindestens 1 kWp an Leistung auf der Dachfläche instal-
liert werden.
Im Rahmen der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln (s. Anlage 07)
werden zudem folgende Empfehlungen aufgeführt:
Passive Maßnahmen zur Sicherstellung des Schutzes vor sommer-
licher Überhitzung sind aktiven Kühlmaßnahmen vorzuziehen
Darüber hinaus ist eine Förderung von klimaneutraler Mobilität und eine kli-
matisch wirksame intensive Dachbegrünung (Retentionsdach), auch vor
dem Hintergrund zukünftiger Starkregenereignisse sowie multifunktionale
Flächen (Schwammstadtkonzept) zu prüfen und darzustellen. Eine Fassa-
denbegrünung und zumindest helle Fassadenflächen sind einzuplanen.
Zudem ist mit der Anordnung des zu planenden Gebäudes eine gute Durch-
lüftung zu gewährleisten und der Versiegelungsgrad sollte so gering wie
möglich gehalten werden.
2.3.12 Realisierungsteil: Anforderungen Ver- / Entsorgung
HAUSTECHNIK
Zur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe sind eine attraktive bauliche Ge-
staltung und Adressbildung sowie eine sinnvolle Einfügung in das Gesamt-
erscheinungsbild des Areals zu beachten. Vor diesem Hintergrund werden
konzeptionelle und gestalterische Aussagen zum angrenzenden öffentli-
chen Raum, insbesondere zur Gestaltung der Freiflächen, der Erschließun-
gen, Andienung und Zufahrten sowie Versorgung und Abfallentsorgung auf
dem Privatgelände erwartet. Hierbei ist die Müllsatzung der Stadt Köln zu
berücksichtigen (s. Anlage 06). Flächen der Ver-/ und Entsorgung sind im
Wettbewerbsgebiet darzustellen.
Aufgrund der Hochwassergefahr sieht die Wettbewerbsaufgabe die Flächen
für die haustechnischen Anlagen in der zukünftigen Bebauung nicht in den
Untergeschossen vor. Technikflächen sind oberirdisch zu verorten.
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 71 von 83
2.3.13 Realisierungsteil: Anforderungen Weltkulturerbe-Verträglich-
keit
Im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe sind die bedeutsamen Sichtbeziehun-
gen auf das geplante Vorhaben der DEVK zu berücksichtigen. Wichtige
Sichtbeziehungen bestehen von der Hohenzollernbrücke, der Zoobrücke
(Deutzer Seite) und der Mühlheimer Brücke sowie die Sichtachse Flora/Neu-
bau DEVK. Die maßgebende Sichtachse ist jedoch auf den Kölner Dom (s.
Anlage 07 - Sternenplan). Welchen Einfluss eines höheren Gebäudes auf
den Kölner Dom hat, ist aufgrund des Weltkulturerbestatus des Kölner Dom
zu prüfen und sensibel zu bewerten. Aufgrund dessen ist die Berücksichti-
gung des Gutachtens zur Weltkulturerbe-Verträglichkeit für die Bearbeitung
der Wettbewerbsaufgabe unabdingbar. Das Gutachten wird in der zweiten
Phase des Wettbewerbsverfahrens zur Verfügung gestellt.
2.3.14 Realisierungsteil: Anforderungen Funktionalität
ERSCHLIESSUNG
Die Entwurfsaufgabe sieht vor, ein externes und internes Erschließungskon-
zept zu entwickeln, welches gute Orientierungsmöglichkeiten und kurze
Wege gewährleistet. Demnach sind zentral erreichbare innere Erschlie-
ßungskerne und repräsentative Eingänge des Gebäudes mit einer klaren
Adressbildung zu gestalten.
Die Ausloberin wünscht die Anordnung der Sanitärbereiche sowie IT- und
Elektroverteilerräume wirtschaftlich anzuordnen.
Öffentlich zugängliche Nutzungen wie Gastronomie, Serviceleistungen oder
Freizeitangebote sollen einladend und attraktiv gestaltet sowie gut auffind-
bar sein. Da die Rettung von Personen mit Geräten der Feuerwehr bei Hoch-
häusern grundsätzlich nur eingeschränkt möglich ist, sind den Fluchtwegen
und Treppenhäusern besondere Beachtung zu schenken und Nachweise
zur Anleiterbarkeit (wenn möglich), benötigte Aufstellflächen und ggf. des
zweiten Rettungsweges aufzuzeigen. Aufzüge sind in ausreichender Anzahl
zu planen. Die Aufzüge sind so zu dimensionieren, dass auch Lasten (Bü-
romöbel, technische Geräte, Europaletten etc.) transportiert werden können.
In unmittelbarer Nähe dazu sollte auch das Fluchttreppenhaus verortet sein.
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 72 von 83
SICHERHEIT
Der Zugang muss über Schleusen erfolgen. Die Aufzugsanlagen sollten
über alle Geschosse des Gebäudes (auch alle Untergeschosse) geführt
werden. Wichtig dabei ist, durch die Positionierung der Treppenhäuser / Auf-
zuganlagen eine größtmögliche Flexibilität bei der eventuellen Schaffung
voneinander unabhängiger Nutzungseinheiten zu gewährleisten. So ist für
die Erschließung der öffentlich zugänglichen Dachterrasse getrennt von der
Erschließung der Büronutzung der DEVK Versicherungen zu berücksichti-
gen.
Aufgrund des Sicherheitsaspektes, ist ein separater Zugang der öffentlichen
Dachterrasse für Besucher:innen vorzusehen.
Nebst der Berücksichtigung flexibler und multifunktionaler Nutzungsmög-
lichkeiten ist die Gewährleistung der Sicherheit für strategische, geschäfts-
kritischer Infrastruktur der DEVK Versicherungen, z.B. durch räumliche Ab-
grenzung, Ausbildung von Zonen unter flexiblen und ergänzenden Nutzun-
gen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sind die Vorkehrungs-
maßnahmen zur Unternehmenssicherheit, wie z.B. die physische Abtren-
nung der DEVK-Zentrale und Unzugänglichkeit für Dritte, zu beachten. Eine
räumliche Zuordnung der Flächenanteile ist dem Flächenprogramm der
DEVK unter Anlage 05 zu entnehmen. Die sicherheitsbedürftigen Bereiche
lassen sich durch elektronisch geregelte Schleusen gewährleisten. Eine
baulich differenzierte Struktur muss hierfür nicht abgebildet werden.
2.3.15 Realisierungsteil: Anforderungen Komfort und Gesundheit
SCHALLSCHUTZ
Durch geeignete konzeptionelle und bauliche Maßnahmen sind angenehme
akustische Bedingungen herzustellen. Dies betrifft gleichermaßen den
Schallschutz gegen Außenlärm, wie beispielsweise durch die angrenzend
verlaufende B55a, wie auch innerhalb des Wettbewerbsgebietes.
Demnach sind bauliche Vorkehrungen für einen leistungsfähigen Lärm-
schutz zu treffen, die einen hohen Nutzerkomfort bewirken (z.B. Orientie-
rung der Nutzungen, Öffnungsanteil, Ausbildung der Fassaden etc.) und
Lärmbelästigungen zwischen unterschiedlichen Nutzungseinheiten durch
eine abgestimmte Grundrissorganisation minimieren.
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 73 von 83
TAGESLICHT /
VISUELLER KOMFORT
RAUMKLIMA /
THERMISCHER KOMFORT
Vor diesem Hintergrund sind nicht nur besondere Anforderungen an die
Lärmminderung bzw. an den raumakustischen Komfort bei spezifischen Nut-
zungen wie Kantinen, Bibliotheken oder Pausenräumen zu berücksichtigen,
sondern zusätzlich gesunde Büroumgebungen bei Tag und Nacht für alle
Nutzenden zu gewährleisten.
Die grundlegenden Anforderungen des Lärmschutzes nach TA Lärm und
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) finden hierbei Anwendung. Als
besonderer möglicher Konfliktpunkt ist die Tiefgarageneinfahrt zur Tiergar-
tenstraße und direkt angrenzender Wohnnutzung zu sehen und bei der Be-
arbeitung der Wettbewerbsaufgabe zu berücksichtigen.
Eine zeitgemäße Tageslichtversorgung aller Hauptnutzungen soll optimale
Arbeitsplatz- und Aufenthaltsqualitäten ermöglichen. Zugleich trägt eine
günstige Tageslichtverfügbarkeit zur Reduktion des Kunstlichts und somit
des Energiebedarfs bei. Daher ist eine lichte Raumhöhe von mindestens
3,00 m zu berücksichtigen. Die entsprechenden Planungsprinzipien sind auf
Basis des Raumprogramms frühzeitig zu berücksichtigen. Hierzu zählen bei-
spielsweise die Orientierung des Gebäudes und der Nutzungen; Beachtung
max. Raum- bzw. Gebäudetiefen; angemessene Fensterflächenanteile;
günstige Öffnungspositionierung, die eine gleichmäßige Belichtung auch in
der Raumtiefe sicherstellt; die Vermeidung innenliegender, unbelichteter
Hauptnutzungen sowie - sofern zutreffend - die Gewährleistung vorteilhaft
proportionierter Lichthöfe.
Alle Büro- und Aufenthaltsbereiche sollen zudem über eine gute Sichtver-
bindung nach außen verfügen. Auch für die Erschließungsflächen ist auf
eine vorteilhafte Tageslichtversorgung und die Sichtverbindung nach außen
zu achten.
Es wird ein hoher Wert auf die zu erwartende Arbeitsplatz- und Aufenthalts-
qualität für Nutzende und Bewohner und Bewohnerinnen gelegt. Dazu zählt
insbesondere die Optimierung der thermischen Behaglichkeit sowie der
Raumluftqualität durch weitestgehend bauliche, passive Maßnahmen. Das
Innenraumklima von Aufenthaltsbereichen sollte reguliert werden, dazu ist
eine klimaneutrale heiz- und Kühlanlage (ggf. Kühldecken) anzustreben.
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 74 von 83
GESUNDES UND
SPORTLICHES BERUFS-
LEBEN
Zur Vermeidung von sommerlicher Überhitzung sind angemessene Fenster-
flächenanteile zu wählen, ggf. differenziert nach Himmelsrichtung und Nut-
zung, die möglichst 50 - 60% nicht überschreiten sollten. Auf den sonnen-
zugewandten Fassadenseiten sollen möglichst helle Materialien und Ober-
flächen verbaut werden, die sich bei starker Sonneneinstrahlung weniger
aufheizen. Dabei ist auch die vorteilhafte Orientierung der Hauptnutzungen
nach Himmelsrichtungen zu prüfen. Um den Aufwand für die Innenraumküh-
lung zu minimieren, ist ein in Verbindung mit Dachüberständen effektiver,
möglichst beweglicher Sonnenschutz obligatorisch. Dabei sind windbe-
dingte Fehlnutzungszeiten durch geeignete Maßnahmen zu minimieren.
Weitere passive Maßnahmen sollen zur Optimierung des Raumklimas bei-
tragen (z.B. Speicherfähigkeit der Bauteile bei gleichzeitiger Minimierung
von Bereichen mit vollflächig abgehängten Decken), die Möglichkeit zur
Nachtauskühlung ist vorzusehen (evtl. mittels Integration von Öffnungsele-
menten mit kontrolliert einstellbarem Öffnungsgrad bzw. einbruchs- und wit-
terungsgeschützten Fenstern). Passive Maßnahmen zur Sicherstellung des
Schutzes vor sommerlicher Überhitzung sind aktiven Kühlmaßnahmen vor-
zuziehen.
Um dem gesund-sportlichen Lebensstil von einer Vielzahl der Mitarbeiten-
den DEVK Rechnung zu tragen, sollte dieser im Gebäude und vor allem bei
der Planung von Funktions- und Sanitärbereichen mitbedacht werden. Sie
werden in Ihrer Bedeutung für die Planung zunehmen und eine Unterbrin-
gung an unattraktiven Randlagen wird ihrer wachsenden Bedeutung nicht
mehr gerecht. An einer gut zugänglichen, funktional-plausiblen Stelle sollten
Umkleiden und Duschen für Mitarbeitende eingeplant werden, um eine indi-
viduelle Anfahrt mit dem Fahrrad oder anderen bewegungsintensiven Ver-
kehrsmitteln zu ermöglichen. Dabei ist darauf zu achten, dass diese sowohl
angstfrei als auch dezentral verortet sind, um die Nutzung attraktiv zu ge-
stalten.
Darüber hinaus ist ein betriebsinterner Sportbereich mit einer Fläche von
500 m² im Entwurf zu integrieren (s. Anlage 05).
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2.3.16 Realisierungsteil: Anforderungen Wirtschaftlichkeit
FLÄCHENEFFIZIENZ
NUTZUNGSFLEXIBILITÄT
Der Umgang mit den Flächen stellt ein wesentliches Kriterium der Wirt-
schaftlichkeit dar. Auch wenn sich die Flächeneffizienz nicht uneinge-
schränkt optimieren lässt, ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rand-
bedingungen (z. B. Verkehrsflächen und Barrierefreiheit) und weiteren
Nachhaltigkeitszielen der Aufgabenstellung (z. B. Kommunikationszonen)
eine möglichst effiziente und wirtschaftliche Ausnutzung anzustreben und
dabei die Anforderungen des Raumprogramms der DEVK (s. Anlage 05) zu
berücksichtigen. Der Vorschlag eines Zwei-Turm-Hochpunktes wird nicht
ausgeschlossen, dennoch wäre dies unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit
auszugestalten.
Im neu zu errichtenden Gebäude ist die Geschosshöhe so zu wählen, dass
im Bedarfsfall herkömmliche technische Installationen wie mechanische Be-
und Entlüftung, HZ-/Kühldecken usw. nachgerüstet werden können. Die ma-
ximale Geschosshöhe wird auf 3,90 m beschränkt. Ausgenommen wird hier-
bei das Sockelgeschoss im Erdgeschoss. Zudem wird eine lichte Raumhöhe
von mindestens 3,00 m gefordert.
Übliche Gebäudetiefen und Achsraster für Bürogebäude sind vorzusehen
und Abweichungen sorgfältig zu begründen. Auch die Fassadengestaltung
ist auf eine flexible Grundrissanordnung abzustimmen (z.B. Fassadenraster
bzw. Fensterpositionierung). Darüber hinaus ist die Tragkonstruktion auf
eine flexible Grundrissgestaltung abzustimmen (neben den Erschließungs-
kernen sind die Stützen überwiegend in für Büronutzungen geeigneten Ras-
terabständen anzuordnen).
Es ist im Regelfall eine Einteilung in Nutzungseinheiten maximal ≤ 400m²
BGF vorzusehen. Demnach ist auch eine entsprechende Anzahl und Lage
der Erschließungs- bzw. Sanitärkerne (ggf. vorgerüstet) einzuplanen.
Die Möglichkeit der Verbindung und Abtrennung von Mietbereichen ist zu
berücksichtigen. Die erreichte Flexibilität und die verschiedenen damit er-
zielbaren Mietbereichsgrößen sind schematisch aufzuzeigen. Bei der Ver-
bindung von Mieteinheiten sollten möglichst keine Treppenhäuser und not-
wendige Flure einbezogen werden.
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 76 von 83
LEBENSZYKLUSKOSTEN
Die Wirtschaftlichkeit der Gebäude ist über den gesamten Lebenszyklus von
≥ 50 Jahren zu betrachten. Dies ist bei der gestalterischen Konzeption, der
Wahl von Materialien und der Konstruktion dringend zu beachten. Folglich
dürfen sich niedrige Investitionskosten nicht ungünstig auf Kosten der Dau-
erhaftigkeit, Instandhaltungsfreundlichkeit und des Energiebedarfs im Be-
trieb auswirken. Dementsprechend ist ein optimiertes Verhältnis von Inves-
titions- und Betriebskosten anzustreben. Hinsichtlich der Investitionskosten
ist die Angemessenheit der baulichen Maßnahmen zu beachten (v.a. Flä-
cheneffizienz, Kompaktheit, Baumasse unter Gelände, Gebäudevolumen
und -form, Tragwerk, Fassade etc.). Bei der Ausbildung der Gebäudehülle
sind Überlegungen zu den Reinigungs- und Instandhaltungskosten sowie
zur Dauerhaftigkeit einzubeziehen. Etwaige Fassadenbefahranlagen sind in
den Abgabeplänen darzustellen. Geringe Energiekosten sind durch einen
deutlich reduzierten Endenergiebedarf und durch die maximale Nutzung er-
neuerbarer Energien bzw. eigenerzeugtem PV-Strom sicherzustellen. Ins-
gesamt besteht die Aufgabe darin, die hohen Anforderungen an die Gestalt-
qualität, die Funktionalität, den technischen Gebäudestandard, die Nachhal-
tigkeitsanforderungen sowie den Kostenrahmen integriert zu betrachten und
die Aspekte konzeptionell untereinander sorgsam abzuwägen.
2.3.17 Realisierungsteil: Energiekonzept
ENERGIEKONZEPT
Das Gesamtkonzept der energetischen Gebäudeausrüstung muss bei ei-
nem nachhaltigen Gebäude dem Anspruch der Klimaneutralität entspre-
chen.
Der Begriff Klimaneutralität bezieht sich mindestens auf den Betrieb des Ge-
bäudes, besser noch über den gesamten Lebenszyklus.
Die Konzeption der energetischen Gebäudeausrüstung basiert daher auf
drei Grundprinzipien:
Bedarf reduzieren
Bedarf effizient bedienen
Regenerative Quellen nutzen
Aus diesem Grund ist das Ziel für das Gebäude eine DGNB Platin Zertifizie-
rung anzustreben.
Auslobung
Rev. Nr.: 01 Seite 77 von 83
BEDARFSREDUZIERUNG
WÄRMEERZEUGUNG
KÄLTEERZEUGUNG
Durch die optimierte Gebäudehülle sollen Transmissionswärmeverluste und
Infiltrationswärmeverluste der Räume minimiert werden. Ebenso wird der
solare Energieeintrag durch einen optimierten Glasflächenanteil und eine
hocheffiziente, intelligent gesteuerte außenliegende Verschattung mit Ta-
geslichtumlenkung optimiert.
Der verbleibende reduzierte Wärmebedarf wird durch eine Wasser-Wasser-
Wärmepumpe gedeckt, welche Grundwasser als Wärmequelle nutzt. Dazu
wird Grundwasser von einem Saugbrunnen in das Gebäude gepumpt und
diesem mittels der genannten Wärmepumpe thermische Energie entzogen.
Der Vorteil von Grundwasser als regenerative Wärmequelle liegt darin, dass
dieses mit ca. 8-18 °C schon ein hohes Temperaturniveau besitzt.
Zur Wärmeübergabe werden Flächenheizsysteme vorgesehen. Aufgrund
der großen aktiven Fläche werden mit solchen Heizsystemen nur geringe
Vorlauftemperaturen von max. 30°C benötigt. Das Heizsystem ist daher als
Low-Exergie-System besonders zukunftsträchtig.
Zusätzlich wird eine Abwärmenutzung der in den Gebäuden anfallenden
Dauerkältebedarfe, wie EDV- und Serverkühlung vorgesehen. Die dort pro-
duzierte Abwärme wird mittels Wasser-Wasser-Wärmepumpen den Heiz-
wasserspeichern zugeführt und kann im Sommer auch zur Trinkwarmwas-
servorerwärmung (falls erforderlich) genutzt werden. Durch dieses gezielte
Ernten von Abwärme aus nutzerspezifischen Lasten des Gebäudes kann
bereits ein großer Teil der Heizgrundlast gedeckt werden.
Die Trinkwarmwasserbereitung für die Büroflächen erfolgt dezentral
elektrisch.
Um dem hohen Anspruch eines klimaneutralen Gebäudes gerecht werden
zu können und gleichzeitig einen maximalen Nutzerkomfort zu bieten, wird
auch für die Kälteerzeugung ein zukunftsweisendes Konzept vorgesehen.
Zur Deckung des bereits minimierten Kältebedarfs wird eine passive Direkt-
kühlung mittels Grundwasser vorgesehen. Das Grundwasser wird im Kühl-
fall im Bypass an der Wärmepumpe vorbeigeführt und nimmt in einem Wär-
meübertrager die Wärme aus den Gebäuden auf. Der Strombedarf einer
derartigen Kälteerzeugung liegt in einer Größenordnung des Faktors 10 un-
ter dem Strombedarf klassischer luftgekühlter Kompressionskältemaschi-
nen.
Auslobung
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LÜFTUNG
BELEUCHTUNG / TAGES-
LICHTNUTZUNG
Die Grundwasservorkommen in Deutschland sind Teil eines komplexen
Ökosystems und als hohes gesellschaftliches Gut besonders schützens-
wert. Ein sorgsamer Umgang mit dieser Energiequelle ist daher Teil des ent-
wickelten Energiekonzepts des Bauvorhabens.
Insbesondere eine Erwärmung des Grundwassers sollte langfristig vermie-
den werden. Gebäudeseitig wird daher ein Regelkonzept vorgesehen, wel-
ches die sommerliche Wärmeabgabe an das Grundwasser im Sinne der
Umwelt effizient nutzt. So kann eine langfristige Erwärmung des Grundwas-
sers ausgeschlossen werden.
Anfallende Kältebedarfe in Lüftungsanlagen, Dauerkältebedarfe und Kälte-
bedarfe in Konferenz- und Sondernutzungsbereichen, sowie Bereichen mit
besonders hohen Kühllasten werden im Sinne eines verantwortungsvollen
Umgangs mit dem Grundwasser, bei Bedarf auch durch den reversiblen
Wärmepumpenbetrieb und zusätzliche hocheffiziente Kompressionskälte-
maschinen gedeckt. Dabei findet die Rückkühlung als Wärmeabgabe an die
Außenluft statt.
Dem natürlichen Lüften kommt wegen der hohen Nutzerakzeptanz ein im-
mens hoher Stellenwert zu. Aus diesem Grund sind, falls möglich, alle Fas-
saden unabhängig der Nutzung mit öffenbaren Fenstern realisiert.
Trotzdem gibt es flächendeckend ein maschinelles Lüftungssystem mit
hocheffizienter Wärmerückgewinnung und einer bedarfsgerechten CO2-Re-
gelung.
Durch eine smarte Fassade, welche Sensoren für die Lufttemperatur, Wind-
geschwindigkeiten und Lautstärke besitzt wird dem Nutzer angezeigt zu wel-
chen Zeitpunkten es energetisch sinnvoller ist natürlich zu lüften. Dies
könnte z.B. in der Übergangsjahreszeit sein, da dann der Vorteil der Wärme
(Kälte)-Rückgewinnung der Lüftungsanlage keinen Nutzen hat und Strom
für die Luftumwälzung eingespart werden kann.
Der außenliegende Sonnenschutz, wenn möglich, reduziert (im Sommer) ei-
nerseits zwar den direkten Wärmeeintrag, ermöglicht jedoch weiterhin die
intensive Nutzung von Tageslicht durch eine besondere Ausführung mit
lichtlenkenden Lamellen im oberen Bereich. Dadurch werden sowohl ex-
terne Lasten (Infrarotstrahlung), als auch interne Lasten (Kunstlichteinsatz)
reduziert, was die thermische Behaglichkeit im Sommer weiter verbessert.
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PHOTOVOLTAIK
GEBÄUDEAUTOMATION
IMMISSIONS- UND WAS-
SERSCHUTZ
BODEN- UND GRUND-
WASSERSCHUTZ
Bei geringem Lichtangebot ist die Nutzung von künstlichem Licht aber un-
vermeidlich. Durch tageslicht- und präsenzabhängige Regelung der Be-
leuchtung und der Nutzung von LED-Leuchten wird der Energiebedarf der
Beleuchtung und die daraus resultierende Abwärme wirksam reduziert. Dies
wirkt sich einerseits positiv auf den Energieverbrauch aus, andererseits
auch nachweislich auf die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Nutzer.
Die Photovoltaikanlage auf den Fassadenflächen des Hochhauses bietet,
als lokales und regeneratives „Strom-Kraftwerk“ die Möglichkeit, den Teil
des verbleibenden Strombedarfs der Gebäude zu decken und darüber hin-
aus ggf. Strom in das öffentliche Netz einzuspeisen.
Mit dem ganzheitlichen Energiekonzept kann der optimierte Energiebedarf
des Gebäudes zu großen Teilen durch die Erzeugung von elektrischem
Strom mit Photovoltaik kompensiert werden. Ein maximal klimafreundlicher
Betrieb ist bei Bezug von zertifiziertem grünem Strom somit sichergestellt.
Es kommt eine integrale Gebäudeautomation auf Basis des Busprotokolls
BACnet IP zum Einsatz. Ziel ist ein energieeffiziente und auf den Nutzer
ausgerichteter Anlagenbetrieb. In den Büro- und Arbeitsflächen kommt eine
präsenzabhängige und bedarfsgerechte Raumautomation zum Einsatz, die
eine kleinteilige Regelung ermöglich. Der Nutzer kann die Raumtemperatur,
die Beleuchtung und die Verschattung einstellen.
Im Rahmen der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe muss sichergestellt
werden, dass durch die Planung im Umfeld bereits angesiedelte Gewerbe-
betriebe nicht eingeschränkt werden (neue oder heranrückende Immission-
sorte). Es ist zu prüfen, inwieweit anfallendes unbelastetes Niederschlags-
wasser dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt werden kann.
Im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe sind die Bestimmungen des Bundes-
Bodenschutz-Gesetzes / der Bundes-Boden-Schutz-Verordnung sind zu
beachten.
Auslobung
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2.4.1 Ideenteil: Anforderungen Freiraum
ÜBERGEORDNETER FREI-
RAUM, ANBINDUNG AN
UMGEBUNG, IDEENTEIL
Der Ideenteil der Wettbewerbsaufgabe ist für einen ausgewählten Bereich
zu bearbeiten. Die exakte Gebietsabgrenzung kann der Anlage 01 entnom-
men werden.
Die Erarbeitung einer gesamtheitlichen freiraumplanerische Konzeption inkl.
Einbettung in das stadträumliche Umfeld mit dem Kölner Zoo und der Flora
sowie den Anschluss an den Rhein und die B55a ist vordergründig im Rah-
men des Ideenteils zu erbringen.
Die in Kapitel 2.2 genannten allgemeinen Anforderungen sind im Rahmen
der Wettbewerbsaufgabe zu berücksichtigen. Die ideenhafte Umgestaltung
des Ideenteils muss sich in ihren Eckpunkten in den verkehrsplanerischen,
freiraumplanerischen und städtebaulichen Rahmen sowie dem vorgesehe-
nen Gestaltungsvorschlag des Realisierungsteils einfügen. Ebenso ist die
Umgebung in Hinblick auf eine verkehrliche funktions- und verfolgungsfä-
hige Lösung sowie freiraumplanerische Lösung mit zu berücksichtigen. Die
planungsrechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten.
Wie in Kapitel 1.4. Übergeordnete Planungen / Rahmenpläne beschrieben
befindet sich das Wettbewerbsgebiet in Randlage zum Inneren Grüngürtel
(Landschaftsschutzgebiet) und zu einer zur Erhaltung und Weiterentwick-
lung vorhandenen Grünanlage. Für das angrenzende Gebiet des Zoos liegt
ein neu überarbeiteter Masterplan vor (s. Anlage 07).
Durch die im Rahmen des Entwurfes herzustellende Verbindung soll es
möglich sein, die Achse zwischen Flora und Rhein zu stärken. Daher ist im
Rahmen des Ideenteils ein Freiraumkonzept zu entwickeln, welches die un-
terschiedlichen Qualitäten dieses Landschaftsraums berücksichtigt und das
Neubauvorhaben noch besser in sein Umfeld integriert. Die Erweiterung der
DEVK soll mit einem großzügigen, öffentlichen Durchgang vom Zoo, der
Flora zum Rhein versehen werden, der diese Verbindung erstmalig schaffen
soll. Attraktive Wegeverbindungen sind auszuarbeiten, die eine Durchwe-
gung von der Flora bis zum Rheinufer gewährleistet und somit die
Sichtachse stärkt. Überlegungen für einen öffentlichen Durchgang durch
den Zoo oder eine Steg- oder Brückenverbindung zwischen Flora und
DEVK-Zentrale sind denkbar. Die Attraktivität des Wettbewerbsgebietes und
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seine Umgebung sollen somit erhöht werden und eine Durchgängigkeit für
die Öffentlichkeit erstmalig schaffen. Somit wird die Erkennbarkeit und Ein-
zigartigkeit des Neubaus nochmals unterstrichen und die Identität von für
Köln-Riehl geschaffen. Es gilt zu beachten, dass das Grundstück des Zoos
nicht im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe umgeplant werden soll. Ebenso
gilt es das westlich vom Zoo angrenzende Grundstück nicht umzuplanen.
Die Verortung des angrenzenden Gebietes kann der Anlage 08 entnommen
werden. Hierbei sind innovative und identitätsstiftende Konzepte zur Wege-
verbindung gefragt, die ein Alleinstellungsmerkmal für das Umfeld des Wett-
bewerbsgebiet schafft und einen Mehrwert für die Stadt Köln bietet.
Der Baumbestand soll weitestgehend erhalten bleiben. Neu angelegte Frei-
flächen müssen unter den Aspekten der Nachhaltigkeit und Klimaanpassung
konzipiert werden.
Im Rahmen der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe ist vor allem die frei-
räumliche Gestaltung von der Neubebauung der DEVK bis zum Rheinufer
ein zentraler Bestandteil des Ideenteils. Im Zuge dessen sind die Wegever-
bindungen zum Rheinufer gestalterisch attraktiv und qualitätsvoll aufzuwer-
ten. Hiermit soll eine hohe Aufenthaltsqualität am Rheinufer geschaffen wer-
den und attraktive und lebendige Aufenthaltsflächen anzusiedeln, die Besu-
cher:innen zum Flanieren und Verweilen einlädt. Die Aufenthaltsqualität
ebenso durch ein Café in Richtung Rheinufer erhöht werden.
Es gilt zu beachten, dass bei einer neuen Verkehrsführung bestehende
Grünflächen nicht durchschnitten werden dürfen. Hierbei ist keine Ausfahrt
innerhalb der kreisförmigen Abfahrt befindlichen Grünfläche von der B 55a
zu verorten. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass sich der Bereich innerhalb
des Hochwasserbereiches des Rheins befindet.
Der zu bearbeitende Ideenteil ist entsprechend des Höhenkonzeptes des
Realisierungsteils anzupassen und städtebaulich in das gesamte Umfeld
einzufügen. Sichtachsenbezüge zu der denkmalgeschützten Flora und dem
denkmalgeschützten Kölner Dom sind mit zu bedenken.
2.4.2 Ideenteil: Anforderungen Verkehr und Mobilität
Der Ideenteil ist ebenso unter der Berücksichtigung der komplexen verkehr-
lichen Anforderungen zu gestalten. Die Umgebung ist in Hinblick auf eine
Auslobung
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FUSSVERKEHR
RADVERKEHR
KFZ-VERKEHR
verkehrliche funktions- und verfolgungsfähige Lösung mit zu berücksichti-
gen. Dabei sind die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten.
Im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe sind attraktive Wegeverbindungen für
Zufußgehende von der Flora bis zum Rhein zu gestalten. Dadurch soll die
freiräumliche Achse gestärkt und bestehende Grünräume sowie die frei-
raumplanerische Gestaltung des Realisierungsteils verknüpft werden. Die
Schaffung barrierefreier Zugänge und der Ausbau weitgehend barrierefreier
Wegeverbindungen für Fußgänger:innen in das zu planende Gebiet und die
umliegenden Wegestrukturen sind einzuplanen.
Eine sichere und fahrradfreundliche Verkehrsführung ist im Rahmen des
Ideenteils zu gewährleisten und auch im Hinblick auf die Stärkung attraktiver
Wegeverbindungen und Verbindungsachsen zu gestalten. Ebenfalls sind at-
traktive und sichere Abstellflächen für den Radverkehr einzuplanen.
Die Verkehrsführung des KFZ-Verkehrs soll im Ideenteil weitestgehend be-
stehen bleiben. Es gilt zu beachten, dass die Auslastung der Verkehrs-
ströme zum Zoo und zur DEVK Versicherungen zu unterschiedlichen Wo-
chentagen und Zeiträumen zu differenzieren ist. Es ist zu prüfen, inwiefern
der bestehende Verkehr durch die Erweiterung der DEVK-Zentrale belastet
werden kann und, inwieweit die umliegenden Gebiete durch Lärm belastet
werden können. Besonders durch die im Nord-Osten angrenzende Wohn-
bebauung ist dieser Aspekt zu prüfen, da die Ausloberin die Zufahrt zur Tief-
garage an der Tiergartenstraße auch mit der Erweiterung der Konzern-Zent-
rale beibehalten möchte. Die Überlegung einer weiteren zusätzlichen Zu-
fahrt zur Tiefgarage ist sinnvoll und zu prüfen. Die Leistungsfähigkeit der
Erschließung ist über die Tiergartenstraße und an den Knotenpunkten des
Ideenteils für alle Verkehrsarten zu gewährleisten. Zusätzliche Erschlie-
ßungspunkte sind in diesem Falle unter Berücksichtigung einer verkehrssi-
cheren und reibungslosen Abwicklung auszuarbeiten. Hierzu werden detail-
lierte Vorgaben im Rahmen des Rückfragenkolloquiums eine Verkehrsun-
tersuchung und ein Mobilitätskonzept zur Bearbeitung der Wettbewerbsauf-
gabe zur Verfügung gestellt.
Im Ideenteil befindlichen Abschnitt zwischen Flora und Zoo werden von der
Stadt Köln Überlegungen für einen „Shared Space“- Bereich mit niveauglei-
chen Bürgersteigen auf der Stammheimer Straße in Höhe Zoo und Flora
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PKW-STELLPLÄTZE
VERKEHRSLÄRMSCHUTZ
angestrebt. Demzufolge ist dies in der Bearbeitung des Ideenteils zu berück-
sichtigen. Hierbei ist eine verkehrssichere und funktionsfähige Verkehrsfüh-
rung mit zu bedenken, die die Belange aller Verkehrsarten und den Aspekt
der Barrierefreiheit berücksichtigt.
Die Erweiterung der DEVK soll mit einem großzügigen, öffentlichen Durch-
gang vom Zoo, der Flora zum Rhein versehen werden, der diese Verbindung
erstmalig schafft.
Wie bereits in Kapitel 2.3.5 Realisierungsteil: Anforderungen Verkehr und
Mobilität beschrieben, ist der Entwurf bauphasenweise auszuarbeiten. Hin-
sichtlich der Stellplatzsituation sind die benötigten Stellplätze während allen
Bauphasen zu gewährleisten. Hierzu sind Überlegungen zum Umgang mit
der Parkraumsituation während der Bauzeit darzulegen. Beispielsweise kön-
nen die Tiefgaragenstellplätze des Bestandsgebäudes der DEVK oder der
im Ideenteil bislang vorhandene Parkplatz unter der Brücke der B55a mitbe-
dacht werden.
Lärmbelästigungen aus dem Straßen- und Schienenverkehr für Bestand und
Planung sind zu prüfen. Der Verkehrslärm ist besonders in der Tiergarten-
straße zu berücksichtigen. Zudem ist die Einflugschneise des Flughafen
Köln/Bonn zu beachten. Die Berücksichtigung von geeigneten Schallschutz-
maßnahmen sollten im Entwurf mit aufgenommen werden.
3. Zeitplanung des Projektes
PLANUNGSABLAUF
Es ist vorgesehen, unmittelbar nach der Beendigung des Wettbewerbs die
weitere Planung entsprechend den Ausführungen in Teil A zu beauftragen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungOrte (18)
- Riehler Straße 180
- Tiergartenstraße
- Uhlandstraße 11
- Rotterdamer Straße
- Herler Straße
- Vorgebirgstraße
- Stammheimer Straße
- Brückenstraße 5
- Niederländer Ufer
- Ebertplatz
- Hohenzollernbrücke
- Amsterdamer Straße
- Boltensternstraße
- Nord-Süd-Fahrt
- Am Rheinufer
- Straße 18
- Straße 19
- Zoobrücke
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2284/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 23.08.2023
- Erstellt
- 17.07.2023 13:46