V/0496/2023/1
Antrag an den AUKB der CDU-Ratsfraktion vom 18.10.2022 „Friedhöfe: Alten und mobilitätseingeschränkten Menschen den Besuch von Grabstellen ermöglichen“
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Anlage 1 - Antrag CDU-Ratsfraktion
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CDU Ratsfraktion Ms) Friedhöfe: Alten und mobilitätseingeschränkten Menschen den Besuch von Grabstellen ermöglichen Der AUKB beschließt: 1. Die Stadtverwaltung prüft die Möglichkeiten, mit denen auch alte oder mobilitätseingeschränkte Menschen die Gräber ihrer Angehörigen erreichen können. 2. Geprüft werden Friedhofsmobile mit Fahrer ebenso wie Selbstfahrlösungen. Die örtliche Friedhofswirtschaft wird bei der Erstellung eines Finanzierungskonzepts mit einbezogen und ein Pilotprojekt für einen besonders weitläufigen Friedhof soll entwickelt werden. 4. Die kommunale Seniorenvertretung und die KIB sind in die Konzeption einzubeziehen. 5. Die Kosten sollen ermittelt und ein Finanzierungsvorschlag unter Einbeziehung möglicher Fördermittel unterbreitet werden. ö Begründung: Gerade für Menschen, die ihre Angehörigen oder Freunde verloren haben, ist der Besuch am Grab ihrer Lieben oft der letzte Trost in einer zunehmend einsamer werdenden Welt. Wenn dieses Grab aber nicht mehr zu Fuß erreicht werden kann, weil die Kräfte schwinden, ist das mehr als traurig und führt nicht selten zu noch mehr Einsamkeit und Isolation. Gerade Münsters größter städtischer Friedhof, der Waldfriedhof Lauheide, ist so weitläufig, dass die Gräber bei Mobilitätseinschränkung oft nicht mehr erreicht werden können. Manche Städte betreiben deshalb schon seit Jahren sogenannte Friedhofsmobile oder verleihen Rollstühle, die von der Friedhofswirtschaft angeschafft wurden und von Ehrenamtlichen bedient werden. Die Fahrten können telefonisch bei der Friedhofsverwaltung bestellt werden. Auch Lösungen mit Fahrradrikschas, Seniorenmobile oder Dreiräder zum Ausleihen sind zu prüfen. Bebilderte Beispiele: Mobile mit Hilfe Die Friedhofstaxis in Karlsruhe, Mannheim oder Freiburg sind dort seit Jahren etabliert. Sie wurden von Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner angeschafft. Gefahren werden sie von Ehrenamtlichen. Die Fahrten kann man bei der Friedhofsverwaltung telefonisch ordern. j CDU Ratsfraktion Ms) In Münsters City bieten Fahrrad-Rikschas ihre Dienste an. In Köln haben die Friedhofsgärtner Rollstühle zum Ausleihen zur Verfügung gestellt. Mobile zum Selbstfahren Dreiräder zum Selbstfahren und E-Mobile erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Es gibt auch Mobile, die für alte und mobilitätseingeschränkte Menschen sehr gut geeignet sind. Diese könnte man gegen Gebühr vermieten Münster, den 4. Oktober 2022 Gez. Babette Lichtenstein van Lengerich und Fraktion
Anlage 2 - Ergänzungsantrag CDU-Ratsfraktion
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CDU Ratsfraktion Ms) Münster, 31. Oktober 2023 Ergänzungsantrag zu V/0496/2023 „Friedhöfe: Alten und mobilitätseingeschränkten Menschen den Besuch von Grabstellen ermöglichen“ Beschluss: 1. Die Entscheidung über die Vorlage wird bis zur Erstellung einer neuen Friedhofssatzung (geplant für Ende 2023) vertagt. Die Verwaltung prüft im Zuge der anstehenden Änderung dieser Friedhofssatzung, ob die Vergabe von Einfahrtkarten für mobilitätseingeschränkte und alte Menschen es künftig ermöglicht, dass die Gräber auch an einem Tag des Wochenendes sowie an einem Werktag nach Feierabend auf diese Weise erreichbar sind, damit berufstätige Angehörige ggf. den Fahrdienst zum Grab übernehmen können. Die Verwaltung prüft, im Rahmen eines Pilotprojektes nach dem Vorbild des Zentralfriedhofes Münster, testweise ein E-Mobil zum Transport alter und mobilitätseingeschränkter Menschen anzuschaffen. Zunächst zweimal wöchentlich — davon ein Tag am Wochenende - wird damit nach tel. Vorbestellung ein Fahrdienst angeboten. Den Fahrdienst übernehmen im Rahmen des Pilotprojektes beispielsweise Ehrenamtliche oder Angestellte auf Minijob-Basis oder Langzeitarbeitslose, die nach $ 16i oder 16e beschäftigt werden (ggf. über freie Träger). Damit Familienmitglieder / Freunde mobilitätseingeschränkte Menschen begleiten können, prüft die Verwaltung an beiden Friedhofseingängen testweise die Bereitstellung von „Beachrollstühlen“ o.ä., mit denen diese Personen eigenständig befördert werden können. Es wird geprüft, ob ggf. kommunale oder private Stiftungen für dieses Projekt finanzielle Mittel zur Verfügung stellen können. Weiterhin wird geprüft, ob zur Teil-Refinanzierung für den Fahrdienst die Erhebung eines Entgelts sinnvoll und notwendig ist. 7 Fe Br A RN Links: Mit Beachrollstühlen (Kosten p. Stk. ca. 1.300 EUR) an den beiden Eingängen könnten Angehörige mobilitätseingeschränkte Menschen selbst zum Grab fahren. Rechts: Auf dem Zentralfriedhof Münster (Bild) und auf vielen anderen Friedhöfe in NRW und ganz Deutschland werden alte Menschen nach tel. Anmeldung mit E-Mobilen (Kosten p. Stk. ca. 10.000 bis 25.000 EUR) zu den Gräbern gefahren. Gerz. Babette Lichtenstein van Lengerich und Fraktion
Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0496/2023/1 V/0496/2023/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Antrag an den AUKB der CDU-Ratsfraktion vom 18.10.2022 „Friedhöfe: Alten und mobilitätseingeschränkten Menschen den Besuch von Grabstellen ermöglichen" Beratungsfolge 16.04.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die unter den Punkten 1 bis 4 aufgeführten Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität auf dem Waldfriedhof Lauheide im Rahmen einer Pilotphase um- zusetzen. 2. Die Friedhofsverwaltung wird beauftragt, nach Abschluss der Pilotphase die Maßnahmen zu evaluieren und den politischen Gremien mit einem Vorschlag für die weitere Vorgehensweise zu berichten. 3. Der Antrag der CDU -Ratsfraktion an den AUKB „Friedhöfe: Alten und mobilitätseinge- schränkten Menschen den Besuch von Gra bstellen ermöglichen“ (Anlage 1) sowie der Er- gänzungsantrag der CDU -Ratsfraktion zu V/0496/2023 vom 31.10.2023 (Anlage 2) haben sich mit diesem Beschluss erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Im Ergänzungsantrag der CDU an den AUK B vom 31.10.2023 zur Vorlage V/0496/2023 „Friedhöfe: Alten und mobilitätseingeschränkten Menschen den Besuch von Grabstellen ermöglichen“ wurde die Verwaltung um Prüfung verschiedener Alternativen zur Verbesserung der Erreichbarkeit von Grab- stätten auf dem Waldfriedhof Lauheide gebeten. Die Ergebnisse der Prüfungen stellen sich wie folgt dar: Amt für Grünflächen, Umw elt und Nachhaltigkeit 02.04.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Niggemann Telefon: 492-6710 Niggemann@stadt- muenster.de - 2 - V/0496/2023/1 1. Die Möglichkeit der Befahrbarkeit des Waldfriedhofs Lauheide durch berechtigte Personen soll in einer Pilotphase zunächst bis zum 31.10.2024 an den Freitagen von bish er 14:00 Uhr auf 16:00 Uhr (späteste Ausfahrzeit) ausgeweitet werden. Eine Öffnung an einem Werktag nach 16:00 Uhr kann nicht angeboten werden, da aufgrund der einsetzenden Dämmerung bzw. Dunkelheit in den Wintermonaten der Friedhof geschlossen ist. In den Monaten April bis Ok- tober wird der Friedhof nach 16:00 Uhr vermehrt durch Erholungssuchende frequentiert, so dass aus Sicherheitsgründen eine Freigabe durch den Individualverkehr unterbleiben muss. Dies trifft auch auf die Öffnung an den Wochenenden zu. Hier ist der Besucherverkehr, gera- de bei gutem Wetter, noch einmal deutlich intensiver. Der Friedhofsverwaltung ist trotz um- fangreicher Recherchen kein Friedhof bekannt, der eine Öffnung für den Individualverkehr an Wochenenden zulässt. Während der Öffnungs zeiten ist aus Sicherheitsgründen die Aufsicht durch Mitarbeitende erforderlich, so dass die aufgrund der Erweiterung der Öffnungszeiten zusätzlich anfallenden Kosten durch die Friedhofsgebühren gedeckt werden müssen. 2. Trotz intensiver Recherche ist es der Friedhofsverwaltung nicht gelungen, einen ehrenamtli- chen Fahrdienst auf dem Waldfriedhof Lauheide zu etablieren. Vom Mangel an ehrenamtli- chen Helferinnen und Helfern berichteten auch verschiedene Friedhofsverwaltungen und Vereine, die in diesem Bereich tä tig sind. Der Seniorenrat Münster und die Initiative „Alte für Alte“ hatten Anfang der 2000er Jahre einen Fahrdienst einmal pro Woche zum Waldfriedhof Lauheide für mobilitätseingeschränkte Menschen ins Leben gerufen, der vor geraumer Zeit mangels ehrenamtlicher Helfer/-innen, die dazu gesundheitlich in der Lage wären, eingestellt werden musste. Die Idee einer Neuauflage wird sowohl seitens des Seniorenrates als auch der Kommunalen Seniorenvertretung als sehr positiv gewertet, gleichwohl aus den zuvor ge- nannten Gründen eine Neubelebung des Angebotes ausgeschlossen. Der Friedhofsverwaltung hat nun ein hiesiges Unternehmen gewinnen können, das bereit wä- re, in 2024 für die Zeit von Mai bis Ende Oktober an den Werktagen zweimal wöchentlich, einmal vormittags und einmal nachmittags, einen Fahrdienst anzubieten. Das Fahrzeug wird dabei vom Friedhofsbetrieb gestellt. Die Fahrten müssen bis zum Vortage bei der Friedhofs- verwaltung angemeldet werden, die Fahrzeiten richten sich nach der Taktung der Buslinie am Waldfriedhof Lauheide, da davon ausgegangen wird, dass die Nutzenden des Öffentlichen Personennahverkehrs die Zielgruppe des Angebots sind. Die mit dem PKW anreisenden Be- sucherinnen und Besucher können bei Nachweis eines berechtigten Interesses eine kosten- freie Fahrgenehmigung für den Friedhof erhalten. Sollte vor den Feiertagen an Ostern und Al- lerheiligen eine erhöhte Nachfrage bestehen, könnte der Fahrdienst vor diesen Tagen aus- geweitet werden. Bei der Franz Bröcker -Stiftung aus Münster wurde ein Antrag auf Förderung für die im Jahr 2024 anfallenden Kosten in Höhe von rund 10.000 Euro für den Fahrdienst auf dem Wald- friedhof Lauheide gestellt. Mit einer zeitnahen Entscheidung, ob die Stiftung dieses Projekt in 2024 (mit-)finanziert, ist zu rechnen. Sollten die finanziellen Aufwendungen für den Fahrdienst nicht oder nicht vollständig aus Stiftungsmitteln gefördert werden, so müssten diese aus Friedhofsgebühren finanziert werden. Die Friedhofsverwaltung wird durch geeignete Öffent- lichkeitsmaßnahmen auf das neue Angebot hinweisen. 3. Die Friedhofsverwaltung hat die Einsatzmöglichkeit der im Ergänzungsantrag aufgeführten Beachrollstühle geprüft und festgestellt, dass diese für den Einsatz im hügeligen Gelände nicht geeignet sind. Aufgrund ihres hohen Eigengewichts von über 40 kg ist nicht sicherge- stellt, dass der Beachrollstuhl von einer schiebenden Person jederzeit beherrscht und bewegt werden kann. Durch die Topografie auf dem Waldfriedhof Lauheide mit Steigungen und Ge- fälle z.B. bei der Durchfahrt der Schlenke, kann eine problem- und gefahrlose Nutzung des Beachrollstuhles nicht sichergestellt werden. Daher wäre es fahrlässig, Beachrollstühle auf dem Waldfriedhof Lauheide einzusetzen. Die Friedhofsverwaltung hat jedoch nach einer intensiven Marktrecherche einen sogenannten „Outdoor-Rollstuhl“ beschaffen können, der speziell für den Einsatz auch in unwegsamen - 3 - V/0496/2023/1 Terrain konzipiert wurde und ein Eigengewicht von lediglich 11 kg aufweist. Der auch zum Rollator umbaubare Rollstuhl befindet sich seit Anfang März 2024 in eine m Praxistest auf dem Waldfriedhof Lauheide. Sollte er sich im Einsatz bewähren, könnten bei entsprechender Nachfrage und Bedarf weitere Exemplare angeschafft werden. Auch dieser Rollstuhl/Rollator kann, wie die anderen, bereits vorhandenen Rollstühle/Rolla toren, kostenlos in der Verwal- tung ausgeliehen werden. Eine Positionierung außerhalb der Verwaltung ist nicht möglich, da eine kurze Einweisung erfolgen muss und außerhalb geschlossener Räumlichkeiten die Ge- fahr von Vandalismus und Diebstahl hoch ist. 4. Auf dem Friedhof Lauheide werden sogenannte „Mitfahrbänke“ an strategisch sinnvollen Stel- len aufgestellt. Hierbei handelt es sich um Sitzbänke, die speziell beschildert und gekenn- zeichnet sind. Sie sind insbesondere bekannt aus Programmen zur Verbesserung der Mobili- tät in ländlichen Räumen, um regionale Versorgungslücken informell zu schließen und könn- ten hier auf dem Friedhof Lauheide möglicherweise ebenfalls gewinnbringend eingesetzt werden. Personen, die auf diesen Bänken Platz nehmen, signalisieren, dass Sie entsprechend des eingestellten Richtungsschildes in eine bestimmte Abteilung auf dem Friedhof oder von einer Abteilung zum Ausgang des Friedhofes mitgenommen werden möchten. Eine Mitnahmega- rantie ist dabei nicht gegeben. Das System der Mitfahrbank ka nn unkompliziert eingeführt werden. Die Maßnahme beruht auf dem Engagement der Bevölkerung, hier der Besuchenden mit Pkw, die eine Einfahrge- nehmigung haben. Die Mitfahrenden sind über die Kfz -Haftpflichtversicherung der Fahrerin bzw. des Fahrers geschützt, so dass keine zusätzlichen Versicherungen für den Transport abgeschlossen werden müssen. Mitfahrbänke stärken zudem den Gemeinsinn. Begleitende Kommunikations- und Marketingmaßnahmen werden nach Aufstellung der Bän- ke die Bekanntheit und die Akzeptanz der Mitfahrbänke sicher erhöhen. Die Kosten für zusätzliche Bänke und die Ausschilderung in Höhe von ca. 1.500 Euro pro Bank müssten durch die Friedhofsgebühren gedeckt werden. Es wird davon ausgegangen, dass zunächst die Anschaffung von drei bis vier Bänken nebst Beschilderung ausreicht. Die Friedhofsverwaltung wird die unter den Punkten 1 bis 4 aufgeführten zusätzlichen Angebote nach Beendigung der Pilotphase insbesondere hinsichtlich der Akzeptanz der Nutzenden evaluieren und den politischen Gremien Vorsc hläge für die weitere Vorgehensweise unterbreiten. Die gleichlauten- den, abweichenden Beschlüsse der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be- hinderungen vom 19.10.2023 und der Kommunalen Seniorenvertretung vom 30.10.2023 zur Vorlage V/0496/2023 werden mit dieser Vorlage erweitert aufgegriffen. I.V. gez. Arno Minas Stadtrat Anlagen Anlage 1 – Antrag der CDU-Ratsfraktion an den AUKB „Friedhöfe: Alten und mobilitätseingeschränk- ten Menschen den Besuch von Grabstellen ermöglichen“ Anlage 2 – Ergänzungsantrag der CDU-Ratsfraktion zu V/0496/2023 „Friedhöfe: Alten und mobilitäts- eingeschränkten Menschen den Besuch von Grabstellen ermöglichen“
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Am Waldfriedhof
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Details
- Aktenzeichen
- V/0496/2023/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.03.2024
- Erstellt
- 25.03.2024 10:09