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V/0496/2023/1

Antrag an den AUKB der CDU-Ratsfraktion vom 18.10.2022 „Friedhöfe: Alten und mobilitätseingeschränkten Menschen den Besuch von Grabstellen ermöglichen“

Vorlagen 25.03.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 16.04.2024, TOP 6.1

Anlage 1 - Antrag CDU-Ratsfraktion

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Anlage 2 - Ergänzungsantrag CDU-Ratsfraktion

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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Anlage 1 - Antrag CDU-Ratsfraktion

2479 Zeichen

CDU

Ratsfraktion Ms)

Friedhöfe: Alten und mobilitätseingeschränkten
Menschen den Besuch von Grabstellen ermöglichen

Der AUKB beschließt:

1. Die Stadtverwaltung prüft die Möglichkeiten, mit denen auch alte oder
mobilitätseingeschränkte Menschen die Gräber ihrer Angehörigen erreichen können.

2. Geprüft werden Friedhofsmobile mit Fahrer ebenso wie Selbstfahrlösungen. Die örtliche
Friedhofswirtschaft wird bei der Erstellung eines Finanzierungskonzepts mit einbezogen und
ein Pilotprojekt für einen besonders weitläufigen Friedhof soll entwickelt werden.

4. Die kommunale Seniorenvertretung und die KIB sind in die Konzeption einzubeziehen.

5. Die Kosten sollen ermittelt und ein Finanzierungsvorschlag unter Einbeziehung möglicher
Fördermittel unterbreitet werden. ö

Begründung:

Gerade für Menschen, die ihre Angehörigen oder Freunde verloren haben, ist der Besuch am
Grab ihrer Lieben oft der letzte Trost in einer zunehmend einsamer werdenden Welt. Wenn
dieses Grab aber nicht mehr zu Fuß erreicht werden kann, weil die Kräfte schwinden, ist das
mehr als traurig und führt nicht selten zu noch mehr Einsamkeit und Isolation. Gerade
Münsters größter städtischer Friedhof, der Waldfriedhof Lauheide, ist so weitläufig, dass die
Gräber bei Mobilitätseinschränkung oft nicht mehr erreicht werden können.

Manche Städte betreiben deshalb schon seit Jahren sogenannte Friedhofsmobile oder
verleihen Rollstühle, die von der Friedhofswirtschaft angeschafft wurden und von
Ehrenamtlichen bedient werden. Die Fahrten können telefonisch bei der
Friedhofsverwaltung bestellt werden. Auch Lösungen mit Fahrradrikschas, Seniorenmobile
oder Dreiräder zum Ausleihen sind zu prüfen.

Bebilderte Beispiele: Mobile mit Hilfe

Die Friedhofstaxis in Karlsruhe,
Mannheim oder Freiburg sind
dort seit Jahren etabliert. Sie
wurden von Genossenschaft
Badischer Friedhofsgärtner
angeschafft. Gefahren werden sie

von Ehrenamtlichen. Die Fahrten
kann man bei der
Friedhofsverwaltung telefonisch
ordern. j

CDU

Ratsfraktion Ms)

In Münsters City bieten Fahrrad-Rikschas ihre Dienste an. In Köln haben die Friedhofsgärtner
Rollstühle zum Ausleihen zur Verfügung gestellt.

Mobile zum Selbstfahren

Dreiräder zum Selbstfahren und E-Mobile erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Es gibt
auch Mobile, die für alte und mobilitätseingeschränkte Menschen sehr gut geeignet sind.
Diese könnte man gegen Gebühr vermieten

Münster, den 4. Oktober 2022

Gez.
Babette Lichtenstein van Lengerich und Fraktion

Anlage 2 - Ergänzungsantrag CDU-Ratsfraktion

2205 Zeichen

CDU

Ratsfraktion Ms)

Münster, 31. Oktober 2023

Ergänzungsantrag zu V/0496/2023 „Friedhöfe: Alten und mobilitätseingeschränkten Menschen den
Besuch von Grabstellen ermöglichen“

Beschluss:

1.

Die Entscheidung über die Vorlage wird bis zur Erstellung einer neuen Friedhofssatzung
(geplant für Ende 2023) vertagt.

Die Verwaltung prüft im Zuge der anstehenden Änderung dieser Friedhofssatzung, ob die
Vergabe von Einfahrtkarten für mobilitätseingeschränkte und alte Menschen es künftig
ermöglicht, dass die Gräber auch an einem Tag des Wochenendes sowie an einem Werktag
nach Feierabend auf diese Weise erreichbar sind, damit berufstätige Angehörige ggf. den
Fahrdienst zum Grab übernehmen können.

Die Verwaltung prüft, im Rahmen eines Pilotprojektes nach dem Vorbild des
Zentralfriedhofes Münster, testweise ein E-Mobil zum Transport alter und
mobilitätseingeschränkter Menschen anzuschaffen. Zunächst zweimal wöchentlich — davon
ein Tag am Wochenende - wird damit nach tel. Vorbestellung ein Fahrdienst angeboten. Den
Fahrdienst übernehmen im Rahmen des Pilotprojektes beispielsweise Ehrenamtliche oder
Angestellte auf Minijob-Basis oder Langzeitarbeitslose, die nach $ 16i oder 16e beschäftigt
werden (ggf. über freie Träger).

Damit Familienmitglieder / Freunde mobilitätseingeschränkte Menschen begleiten können,
prüft die Verwaltung an beiden Friedhofseingängen testweise die Bereitstellung von
„Beachrollstühlen“ o.ä., mit denen diese Personen eigenständig befördert werden können.

Es wird geprüft, ob ggf. kommunale oder private Stiftungen für dieses Projekt finanzielle
Mittel zur Verfügung stellen können. Weiterhin wird geprüft, ob zur Teil-Refinanzierung für
den Fahrdienst die Erhebung eines Entgelts sinnvoll und notwendig ist.

7 Fe Br A RN
Links: Mit Beachrollstühlen (Kosten p. Stk. ca.
1.300 EUR) an den beiden Eingängen könnten Angehörige mobilitätseingeschränkte
Menschen selbst zum Grab fahren.
Rechts: Auf dem Zentralfriedhof Münster (Bild) und auf vielen anderen Friedhöfe in NRW
und ganz Deutschland werden alte Menschen nach tel. Anmeldung mit E-Mobilen (Kosten p.
Stk. ca. 10.000 bis 25.000 EUR) zu den Gräbern gefahren.

Gerz. Babette Lichtenstein van Lengerich und Fraktion

Ergänzungsvorlage Beschluss

9381 Zeichen

V/0496/2023/1 
V/0496/2023/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Antrag an den AUKB der CDU-Ratsfraktion vom 18.10.2022 „Friedhöfe: Alten und 
mobilitätseingeschränkten Menschen den Besuch von Grabstellen ermöglichen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.04.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die unter den Punkten 1 bis 4 aufgeführten Maßnahmen zur 
Verbesserung der Mobilität auf dem Waldfriedhof Lauheide im Rahmen einer Pilotphase um-
zusetzen.  
 
2. Die Friedhofsverwaltung wird beauftragt, nach Abschluss der Pilotphase die Maßnahmen zu 
evaluieren und den politischen Gremien mit einem Vorschlag für die weitere Vorgehensweise 
zu berichten. 
 
3.  Der Antrag der CDU -Ratsfraktion an den AUKB „Friedhöfe: Alten und mobilitätseinge-
schränkten Menschen den Besuch von Gra bstellen ermöglichen“ (Anlage 1) sowie der Er-
gänzungsantrag der CDU -Ratsfraktion zu V/0496/2023 vom 31.10.2023 (Anlage 2) haben  
sich mit diesem Beschluss erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
keine 
 
 
Begründung: 
 
Im Ergänzungsantrag der CDU an den AUK B vom 31.10.2023 zur Vorlage V/0496/2023 „Friedhöfe: 
Alten und mobilitätseingeschränkten Menschen den Besuch von Grabstellen ermöglichen“ wurde die 
Verwaltung um Prüfung verschiedener Alternativen zur Verbesserung der Erreichbarkeit von Grab-
stätten auf dem Waldfriedhof Lauheide gebeten. Die Ergebnisse der Prüfungen stellen sich wie folgt 
dar: 
 
Amt für Grünflächen, Umw elt 
und Nachhaltigkeit 
 
02.04.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Niggemann 
Telefon: 492-6710 
Niggemann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0496/2023/1 
1. Die Möglichkeit der Befahrbarkeit des Waldfriedhofs Lauheide durch berechtigte Personen soll 
in einer Pilotphase zunächst bis zum 31.10.2024 an den Freitagen von bish er 14:00 Uhr auf 
16:00 Uhr (späteste Ausfahrzeit) ausgeweitet werden. Eine Öffnung an einem Werktag nach 
16:00 Uhr kann nicht angeboten werden, da aufgrund der einsetzenden Dämmerung bzw. 
Dunkelheit in den Wintermonaten der Friedhof geschlossen ist. In den Monaten April bis Ok-
tober wird der Friedhof nach 16:00 Uhr vermehrt durch Erholungssuchende frequentiert, so 
dass aus Sicherheitsgründen eine Freigabe durch den Individualverkehr unterbleiben muss. 
Dies trifft auch auf die Öffnung an den Wochenenden zu. Hier ist der Besucherverkehr, gera-
de bei gutem Wetter, noch einmal deutlich intensiver. Der Friedhofsverwaltung ist trotz um-
fangreicher Recherchen kein Friedhof bekannt, der eine Öffnung für den Individualverkehr an 
Wochenenden zulässt. Während der Öffnungs zeiten ist aus Sicherheitsgründen die Aufsicht 
durch Mitarbeitende erforderlich, so dass die aufgrund der Erweiterung der Öffnungszeiten 
zusätzlich anfallenden Kosten durch die Friedhofsgebühren gedeckt werden müssen. 
 
2. Trotz intensiver Recherche ist es der  Friedhofsverwaltung nicht gelungen, einen ehrenamtli-
chen Fahrdienst auf dem Waldfriedhof Lauheide zu etablieren. Vom Mangel an ehrenamtli-
chen Helferinnen und Helfern berichteten auch verschiedene Friedhofsverwaltungen und 
Vereine, die in diesem Bereich tä tig sind. Der Seniorenrat Münster und die Initiative „Alte für 
Alte“ hatten Anfang der 2000er Jahre einen Fahrdienst einmal pro Woche zum Waldfriedhof 
Lauheide für mobilitätseingeschränkte Menschen ins Leben gerufen, der vor geraumer Zeit 
mangels ehrenamtlicher Helfer/-innen, die dazu gesundheitlich in der Lage wären, eingestellt 
werden musste. Die Idee einer Neuauflage wird sowohl seitens des Seniorenrates als auch 
der Kommunalen Seniorenvertretung als sehr positiv gewertet, gleichwohl aus den zuvor ge-
nannten Gründen eine Neubelebung des Angebotes ausgeschlossen. 
 
Der Friedhofsverwaltung hat nun ein hiesiges Unternehmen gewinnen können, das bereit wä-
re, in 2024 für die Zeit von Mai bis Ende Oktober an den Werktagen zweimal wöchentlich, 
einmal vormittags und einmal nachmittags, einen Fahrdienst anzubieten. Das Fahrzeug wird 
dabei vom Friedhofsbetrieb gestellt. Die Fahrten müssen bis zum Vortage bei der Friedhofs-
verwaltung angemeldet werden, die Fahrzeiten richten sich nach der Taktung der Buslinie am 
Waldfriedhof Lauheide, da davon ausgegangen wird, dass die Nutzenden des Öffentlichen 
Personennahverkehrs die Zielgruppe des Angebots sind. Die mit dem PKW anreisenden Be-
sucherinnen und Besucher können bei Nachweis eines berechtigten Interesses eine kosten-
freie Fahrgenehmigung für den Friedhof erhalten. Sollte vor den Feiertagen an Ostern und Al-
lerheiligen eine erhöhte Nachfrage bestehen, könnte der Fahrdienst vor diesen Tagen aus-
geweitet werden. 
 
Bei der Franz Bröcker -Stiftung aus Münster wurde ein Antrag auf Förderung für die im Jahr 
2024 anfallenden Kosten in Höhe von rund 10.000 Euro für den Fahrdienst auf dem Wald-
friedhof Lauheide gestellt. Mit einer zeitnahen Entscheidung, ob die Stiftung dieses Projekt in 
2024 (mit-)finanziert, ist zu rechnen. Sollten die finanziellen Aufwendungen für den Fahrdienst 
nicht oder nicht vollständig aus Stiftungsmitteln gefördert werden, so müssten diese aus 
Friedhofsgebühren finanziert werden. Die Friedhofsverwaltung wird durch geeignete Öffent-
lichkeitsmaßnahmen auf das neue Angebot hinweisen. 
 
3. Die Friedhofsverwaltung hat die Einsatzmöglichkeit der im Ergänzungsantrag aufgeführten 
Beachrollstühle geprüft und festgestellt, dass diese für den Einsatz im hügeligen Gelände 
nicht geeignet sind. Aufgrund ihres hohen Eigengewichts von über 40 kg ist nicht sicherge-
stellt, dass der Beachrollstuhl von einer schiebenden Person jederzeit beherrscht und bewegt 
werden kann. Durch die Topografie auf dem Waldfriedhof Lauheide mit Steigungen und Ge-
fälle z.B. bei der Durchfahrt der Schlenke, kann  eine problem- und gefahrlose Nutzung des 
Beachrollstuhles nicht sichergestellt werden. Daher wäre es fahrlässig, Beachrollstühle auf 
dem Waldfriedhof Lauheide einzusetzen. 
 
Die Friedhofsverwaltung hat jedoch nach einer intensiven Marktrecherche einen sogenannten 
„Outdoor-Rollstuhl“ beschaffen können, der speziell für den Einsatz auch in unwegsamen

- 3 - 
V/0496/2023/1 
Terrain konzipiert wurde und ein Eigengewicht von lediglich 11 kg aufweist. Der auch zum 
Rollator umbaubare Rollstuhl befindet sich seit Anfang März 2024 in eine m Praxistest auf 
dem Waldfriedhof Lauheide. Sollte er sich im Einsatz bewähren, könnten bei entsprechender 
Nachfrage und Bedarf weitere Exemplare angeschafft werden. Auch dieser Rollstuhl/Rollator 
kann, wie die anderen, bereits vorhandenen Rollstühle/Rolla toren, kostenlos in der Verwal-
tung ausgeliehen werden. Eine Positionierung außerhalb der Verwaltung ist nicht möglich, da 
eine kurze Einweisung erfolgen muss und außerhalb geschlossener Räumlichkeiten die Ge-
fahr von Vandalismus und Diebstahl hoch ist. 
 
4. Auf dem Friedhof Lauheide werden sogenannte „Mitfahrbänke“ an strategisch sinnvollen Stel-
len aufgestellt. Hierbei handelt es sich um Sitzbänke, die speziell beschildert und gekenn-
zeichnet sind. Sie sind insbesondere bekannt aus Programmen zur Verbesserung der Mobili-
tät in ländlichen Räumen, um regionale Versorgungslücken informell zu schließen und könn-
ten hier auf dem Friedhof Lauheide möglicherweise ebenfalls gewinnbringend eingesetzt 
werden. 
 
Personen, die auf diesen Bänken Platz nehmen, signalisieren, dass Sie entsprechend des 
eingestellten Richtungsschildes in eine bestimmte Abteilung auf dem Friedhof oder von einer 
Abteilung zum Ausgang des Friedhofes mitgenommen werden möchten. Eine Mitnahmega-
rantie ist dabei nicht gegeben.  
 
Das System der Mitfahrbank ka nn unkompliziert eingeführt werden. Die Maßnahme beruht 
auf dem Engagement der Bevölkerung, hier der Besuchenden mit Pkw, die eine Einfahrge-
nehmigung haben. Die Mitfahrenden sind über die Kfz -Haftpflichtversicherung der Fahrerin 
bzw. des Fahrers geschützt,  so dass keine zusätzlichen Versicherungen für den Transport 
abgeschlossen werden müssen. Mitfahrbänke stärken zudem den Gemeinsinn. 
 
Begleitende Kommunikations- und Marketingmaßnahmen werden nach Aufstellung der Bän-
ke die Bekanntheit und die Akzeptanz der Mitfahrbänke sicher erhöhen. 
 
Die Kosten für zusätzliche Bänke und die Ausschilderung in Höhe von ca. 1.500  Euro pro 
Bank müssten durch die Friedhofsgebühren gedeckt werden. Es wird davon ausgegangen, 
dass zunächst die Anschaffung von drei bis vier Bänken nebst Beschilderung ausreicht. 
 
Die Friedhofsverwaltung wird die unter den Punkten 1 bis 4 aufgeführten zusätzlichen Angebote nach 
Beendigung der Pilotphase insbesondere hinsichtlich der Akzeptanz der Nutzenden evaluieren und 
den politischen Gremien Vorsc hläge für die weitere Vorgehensweise unterbreiten. Die gleichlauten-
den, abweichenden Beschlüsse der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen vom 19.10.2023 und der Kommunalen Seniorenvertretung vom 30.10.2023 zur Vorlage 
V/0496/2023 werden mit dieser Vorlage erweitert aufgegriffen. 
 
 
I.V. 
 
 
gez.  
Arno Minas 
Stadtrat 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 – Antrag der CDU-Ratsfraktion an den AUKB „Friedhöfe: Alten und mobilitätseingeschränk-
ten Menschen den Besuch von Grabstellen ermöglichen“ 
Anlage 2 – Ergänzungsantrag der CDU-Ratsfraktion zu V/0496/2023 „Friedhöfe: Alten und mobilitäts-
eingeschränkten Menschen den Besuch von Grabstellen ermöglichen“

Beratungsverlauf (1)

16.04.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Waldfriedhof

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0496/2023/1
Typ
Vorlagen
Datum
25.03.2024
Erstellt
25.03.2024 10:09