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2975/2020

Wahl des Vorsitzenden des Ältestenrates

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.12.2020, TOP 3.2

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3157 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01/1-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2975/2020 
Freigabedatum 
19.11.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Wahl des Vorsitzenden des Ältestenrates 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beruft Herrn Dr. Hans Custodis, Notar a. D., im Einvernehmen mit der Oberbürgermeisterin 
zum Vorsitzenden des Ältestenrates der Stadt Köln.  
 
Rat 03.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Nach § 21 a der Hauptsatzung wird bei der Stadt Köln ein Ältestenrat gebildet.  
 
Der Ältestenrat ist ein unabhängiges Kontrollgremium des Rates der Stadt Köln. Zu seinen Aufgaben 
gehört die Beratung der Gremienmitglieder zur Auslegung des vom Rat beschlossenen Leitfadens für 
Mandatsträgerinnen und Mandatsträger (Mitglieder des Rates, der Ausschüsse sowie der Bezirksver-
tretungen) zum Umgang mit mandatsbezogenen Vorteilen. Dem Ältestenrat obliegt eine Wächterfunk-
tion bezüglich der Einhaltung dieses Leitfadens.  
 
Neben der Oberbürgermeisterin gehören dem Ältestenrat fünf weitere stimmberechtigte Mitglieder 
sowie sechs persönliche Vertreterinnen bzw. Vertreter an, die der Rat der Stadt Köln aus seiner Mitte 
wählt (§ 21 a Absatz 2 Hauptsatzung der Stadt Köln).  
 
Den Vorsitz führt eine oder ein vom Rat im Einvernehmen mit der Oberbürgermeisterin zu berufende 
Notarin oder ein zu berufender Notar. Berufen werden kann auch eine Notarin oder Notar a. D. Die 
Vorsitzende oder der Vorsitzende ist beratendes Mitglied ohne Stimmrecht und wird durch eine im 
Amt der Oberbürgermeisterin angesiedelte Geschäftsstelle unterstützt.  
Der Ältestenrat ist gleichzeitig zuständige Stelle im Sinne des § 331 Absatz 3 StGB. Dies gilt auch 
für weitere vom Rat entsandte Vertreterinnen und Vertreter in Aufsichtsgremien. 
Der Ältestenrat wird mindestens einmal im Jahr einberufen sowie 
a) bei Bedarf einzelner Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zur Klärung von Fragen, 
die sich über den Leitfaden hinaus ergeben, 
b) bei Beschuldigungen gegen einzelne Mandatsträgerinnen und Mandatsträger oder 
c) auf Wunsch der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters oder des Rates. 
 
Herr Prof. Dr. Schmitz-Valckenberg, der seit 2005 Vorsitzender des Ältestenrates war, möchte das 
Amt in der Wahlperiode 2020/2025 nicht erneut übernehmen.  
 
Als Nachfolger für das Amt des Vorsitzenden des Ältestenrates hat die Rheinische Notarkammer 
Herrn Notar a. D. Dr. Hans Custodis vorgeschlagen.  
 
Herr Dr. Custodis hat sein Notariat in Köln von 1978 bis 2011 ausgeübt. Von 1989 bis 2009 gehörte 
er dem Ausschuss der Rheinischen Notarkammer für Personal- und Standesangelegenheiten an, ab 
2003 als sogenannter Vertrauensnotar der Notare und Notarinnen des Landgerichtsbezirks Köln. Er 
ist Ehrenmitglied der Rheinischen Notarkammer. Von 1996 bis 2010 war er Präsident des Notarver-
sorgungswerks Köln. Herr Dr. Custodis hat der Oberbürgermeisterin gegenüber seine Bereitschaft zur 
Übernahme des Amtes erklärt.

Beratungsverlauf (1)

03.12.2020 Rat
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2975/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.11.2020
Erstellt
12.10.2020 10:32