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Wahl des Vorsitzenden des Ältestenrates
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2975/2020 vom 19.11.2020
Stand: Am 03.12.2020 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01/1-2 Vorlagen-Nummer 2975/2020 Freigabedatum 19.11.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wahl des Vorsitzenden des Ältestenrates Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beruft Herrn Dr. Hans Custodis, Notar a. D., im Einvernehmen mit der Oberbürgermeisterin zum Vorsitzenden des Ältestenrates der Stadt Köln. Rat 03.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Nach § 21 a der Hauptsatzung wird bei der Stadt Köln ein Ältestenrat gebildet. Der Ältestenrat ist ein unabhängiges Kontrollgremium des Rates der Stadt Köln. Zu seinen Aufgaben gehört die Beratung der Gremienmitglieder zur Auslegung des vom Rat beschlossenen Leitfadens für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger (Mitglieder des Rates, der Ausschüsse sowie der Bezirksver- tretungen) zum Umgang mit mandatsbezogenen Vorteilen. Dem Ältestenrat obliegt eine Wächterfunk- tion bezüglich der Einhaltung dieses Leitfadens. Neben der Oberbürgermeisterin gehören dem Ältestenrat fünf weitere stimmberechtigte Mitglieder sowie sechs persönliche Vertreterinnen bzw. Vertreter an, die der Rat der Stadt Köln aus seiner Mitte wählt (§ 21 a Absatz 2 Hauptsatzung der Stadt Köln). Den Vorsitz führt eine oder ein vom Rat im Einvernehmen mit der Oberbürgermeisterin zu berufende Notarin oder ein zu berufender Notar. Berufen werden kann auch eine Notarin oder Notar a. D. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende ist beratendes Mitglied ohne Stimmrecht und wird durch eine im Amt der Oberbürgermeisterin angesiedelte Geschäftsstelle unterstützt. Der Ältestenrat ist gleichzeitig zuständige Stelle im Sinne des § 331 Absatz 3 StGB. Dies gilt auch für weitere vom Rat entsandte Vertreterinnen und Vertreter in Aufsichtsgremien. Der Ältestenrat wird mindestens einmal im Jahr einberufen sowie a) bei Bedarf einzelner Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zur Klärung von Fragen, die sich über den Leitfaden hinaus ergeben, b) bei Beschuldigungen gegen einzelne Mandatsträgerinnen und Mandatsträger oder c) auf Wunsch der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters oder des Rates. Herr Prof. Dr. Schmitz-Valckenberg, der seit 2005 Vorsitzender des Ältestenrates war, möchte das Amt in der Wahlperiode 2020/2025 nicht erneut übernehmen. Als Nachfolger für das Amt des Vorsitzenden des Ältestenrates hat die Rheinische Notarkammer Herrn Notar a. D. Dr. Hans Custodis vorgeschlagen. Herr Dr. Custodis hat sein Notariat in Köln von 1978 bis 2011 ausgeübt. Von 1989 bis 2009 gehörte er dem Ausschuss der Rheinischen Notarkammer für Personal- und Standesangelegenheiten an, ab 2003 als sogenannter Vertrauensnotar der Notare und Notarinnen des Landgerichtsbezirks Köln. Er ist Ehrenmitglied der Rheinischen Notarkammer. Von 1996 bis 2010 war er Präsident des Notarver- sorgungswerks Köln. Herr Dr. Custodis hat der Oberbürgermeisterin gegenüber seine Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt.
Beratungsverlauf
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