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Kommunale Förderung der Maßnahme "GREMBOX - Jugendtreff Gremberghoven" beim Träger "RheinFlanke Köln gGmbH"
Beschlussvorlage Ausschuss 0894/2020 vom 14.04.2020
Stand: Am 05.05.2020 im Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/62 Vorlagen-Nummer 0894/2020 Freigabedatum 14.04.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kommunale Förderung der Maßnahme "GREMBOX - Jugendtreff Gremberghoven" beim Träger "RheinFlanke Köln gGmbH" Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, dass die Förde- rung der Maßnahme „GREMBOX – Jugendtreff Gremberghoven“ des Trägers „RheinFlanke Köln gGmbH“ im Doppelhaushalt 2020/2021 und in den Folgejahren abweichend aus der Position „Zu- schuss an Jugendtreffs und Jugendangebote“ und nicht wie geplant aus der Position „Zuschuss an Jugendeinrichtungen“ zu fördern ist. Jugendhilfeausschuss 05.05.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 76.000,00 € 100 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 76.000,00 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Problemstellung / Begründung: In den vergangenen Jahren wurde die Maßnahme „GREMBOX“, durchgeführt vom Träger „Rhein- Flanke Köln gGmbH“, aus der Position „Zuschuss an Jugendtreffs und Jugendangebote“ gefördert. Zum Haushaltsjahr 2020 sollte der „Jugendtreff“ in eine „Jugendeinrichtung“ umgewandelt werden. Da die Qualifikation des beschäftigten Personals vor Ort derzeit keine Umwandlung in eine Jugend- einrichtung zulässt, soll die Maßnahme weiterhin als „Jugendtreff“ gefördert werden. Das Vorgehen erfolgt in Abstimmung mit dem Träger. Die Mittel stehen im Produktbereich 06 (Kinder-, Jugend- und Familienhilfen), Produktgruppe 0604 (Kinder- und Jugendarbeit), Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) zur Verfügung. Über eine Abweichende Verwendung von veranschlagten Zuschussmitteln entscheidet gemäß § 8 Nr.1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 der jeweilige Fachausschuss – hier der Jugendhilfeausschuss.
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