V/0974/2016
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 2. Halbjahr 2016
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Beschlussvorlage
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V/0974/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Bezirksverwaltung Münster-Südost Betrifft Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 2. Halbjahr 2016 Beratungsfolge 15.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen mit Ausnahme der unter 2. und 3. aufgeführten Anträge erhalten die aufgeführten Zuschüsse für Ju- biläen, besondere Einzelveranstaltungen, gesellschaftli che Anlässe und Aktivi täten, die Pflege des Ortsbildes, Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen oder für Kulturförderung. 2. Folgender Antrag wird abgelehnt: Antrag des Orts- und Schützenvereins Gremmendorf von 1923 e.V. (laufende Nr. 5 laut Anlage 1) 3. Folgende Anträge werden zurück gestellt: 3.1 Antrag der Theatergruppe der Kfd St. Bernhard (laufende Nr. 1 laut Anlage 1) 3.2 Antrag des Kultur VorOrt Wolbeck e.V. (laufende Nr. 9 laut Anlage 1) 3.3 Antrag des NIMA’s e.V. (laufende Nr. 10 laut Anlage 1) Vorlagen-Nr.: V/0974/2016 Auskunft erteilt: Herr Stracke Ruf: 02506/9319167 u. 0251/21097-0 E-Mail: StrackeF@stadt-muenster.de Datum: 07.11.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0974/2016 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2016 Zeile 15 Transferaufwendungen 2.450 Begründung: Termingerecht gingen insgesamt 10 Anträge in der Bezirksverwaltung Südost ein. Sie sind in der T a- belle (Anlage 1) zusammengefasst. Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksvertr e- tung Münster -Südost am 03.06.2008 beschlossenen Richtlinien (in der Fassung des Beschlu sses vom 17.11.2015) für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereini- gungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost (Anlage 2) bewilligt. Zu 1. Alle Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien. Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins. Zu 2. Der Antragsinhalt entspricht nicht den Richtlinien. Zu 3. Bis zur endgültigen Klärung noch offener Fragen zu den Projekten wird die Entscheidung zurückg e- stellt. Im Auftrag gez. Groh Anlagen: Anlage 1 Übersicht der eingegangenen Anträge Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost
Anlage 2
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Anlage 2 Präambel Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfä ltigen Projekte, einzelne Ve r- anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. Transparenz schafft Vertrauen. Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadt- bezirk Münster-Südost beschlossen. 1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die Be- zirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, d ie bezirksbezogenen , der Allgemeinheit dienenden im Stadtteil wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen , Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Bu chstabe d der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind für besondere Einzelveranstaltungen für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten für die Pflege des Ortsbildes für Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen für Kulturförderung. Die Anträge müssen begründet werden und sollen vor Durchführung des zu bezuschussenden Ereignisses ei n- gereicht werden. 4. Die Höhe der Zuschü sse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmittel n und der Anzahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ve r- wendung des gewährten Zuschusses verlangen. 5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grundsätzlich nicht gewährt, wenn eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden . 7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für A n- träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. Die wiederholte Förderung für den identischen Zweck inner- halb eines Kalenderjahres ist ausgeschlossen. Antragsvordrucke sind in der Bezirksverwaltung Südost und im Internet verfügbar. 10. Die Änderungen der Richtlinien vom 01.07.2008 treten mit Wirkung vom 01.01.2016 in Kraft. Bezirksvertretung Münster-Südost
Anlage 1
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Anlage 1
Nr. Verein Mit-
glieder
Jubiläum Einzelver-
anstaltung
Besondere gesell-
schaftliche Anlässe
und Aktivitäten
Pflege des
Ortsbildes
Umwelt- und
Naturschutz-
maßnahmen
Kultur-
förderung
Zuschuss
in €
1 Theatergruppe der Kfd St. Bernhard 12
X zurück-
gestellt
2 Katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus
Seniorengemeinschaft St. Ida im HdB
X
200
3 Kindergruppe Lauheide e.V. 43
X 350
4 Gartenbauverein Wolbeck e.V. 198 X
500
5 Orts- und Schützenverein Gremmendorf
von 1923 e.V. 132
X
./.
6 Orts- und Schützenverein Gremmendorf
von 1923 e.V. 132
X
150
7 Katzenhilfe Münster e.V. 50 X
250
8 Gewerbeverein Wolbeck e.V. 126 X 1.000
9 Kultur VorOrt Wolbeck e.V. 141
X zurück-
gestellt
10 NIMA’s e.V. 35 X zurück-
gestellt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0974/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.11.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37