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V/0974/2016

Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 2. Halbjahr 2016

Vorlagen 07.11.2016

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 15.11.2016, TOP 3.5

Beschlussvorlage

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Anlage 2

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Anlage 1

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Beschlussvorlage

2736 Zeichen

V/0974/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Südost 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-Südost für das 2. Halbjahr 2016 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen mit 
Ausnahme der unter 2. und 3. aufgeführten Anträge erhalten die aufgeführten Zuschüsse für Ju-
biläen, besondere Einzelveranstaltungen, gesellschaftli che Anlässe und Aktivi täten, die Pflege 
des Ortsbildes, Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen oder für Kulturförderung. 
2. Folgender Antrag wird abgelehnt:  
Antrag des Orts- und Schützenvereins Gremmendorf von 1923 e.V.  
(laufende Nr. 5 laut Anlage 1) 
 
3. Folgende Anträge werden zurück gestellt: 
 
3.1 Antrag der Theatergruppe der Kfd St. Bernhard (laufende Nr. 1 laut Anlage 1) 
 
3.2 Antrag des Kultur VorOrt Wolbeck e.V. (laufende Nr. 9 laut Anlage 1) 
 
3.3 Antrag des NIMA’s e.V. (laufende Nr. 10 laut Anlage 1) 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0974/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Stracke 
Ruf: 
02506/9319167 u. 0251/21097-0 
E-Mail: 
StrackeF@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.11.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0974/2016 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2016   
Zeile 15 Transferaufwendungen  2.450  
 
 
 
Begründung: 
 
Termingerecht gingen insgesamt 10 Anträge in der Bezirksverwaltung Südost ein. Sie sind in der T a-
belle (Anlage 1) zusammengefasst. 
 
Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksvertr e-
tung Münster -Südost am 03.06.2008 beschlossenen  Richtlinien (in der Fassung des Beschlu sses 
vom 17.11.2015)  für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereini-
gungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost (Anlage 2) bewilligt. 
 
Zu 1. 
 
Alle Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien. 
 
Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem 
Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins. 
 
Zu 2. 
 
Der Antragsinhalt entspricht nicht den Richtlinien. 
 
Zu 3. 
 
Bis zur endgültigen Klärung noch offener Fragen zu den Projekten wird die Entscheidung zurückg e-
stellt.  
 
 
 
Im Auftrag 
 
 
gez. 
Groh 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Übersicht der eingegangenen Anträge 
Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost

Anlage 2

3397 Zeichen

Anlage 2 
 
 
 
 
 
 
Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger 
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher  und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfä ltigen Projekte, einzelne Ve r-
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden 
 
Richtlinien 
 für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadt-
bezirk Münster-Südost 
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die Be-
zirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, d ie bezirksbezogenen , der Allgemeinheit dienenden  im Stadtteil 
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu fördern 
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. 
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen , 
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Bu chstabe d der Gemeindeordnung NRW in 
Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse 
 
   für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind 
   für besondere Einzelveranstaltungen 
   für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten 
   für die Pflege des Ortsbildes  
   für  Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen 
   für Kulturförderung. 
 
Die Anträge müssen begründet werden und sollen vor Durchführung des zu bezuschussenden Ereignisses ei n-
gereicht werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschü sse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmittel n und 
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ve r-
wendung des gewährten Zuschusses verlangen. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grundsätzlich nicht gewährt, wenn 
 
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt 
 
 Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen  und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den 
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden . 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für A n-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.  Die wiederholte Förderung für den identischen Zweck inner-
halb eines Kalenderjahres ist ausgeschlossen.  Antragsvordrucke sind in der Bezirksverwaltung Südost und im 
Internet verfügbar. 
 
10.  Die Änderungen der Richtlinien vom 01.07.2008 treten mit Wirkung vom 01.01.2016 in Kraft. 
Bezirksvertretung Münster-Südost

Anlage 1

836 Zeichen

Anlage 1 
 
Nr.  Verein Mit-
glieder 
Jubiläum Einzelver- 
anstaltung 
 
Besondere gesell-
schaftliche Anlässe 
und Aktivitäten 
Pflege des 
Ortsbildes  
 
Umwelt- und 
Naturschutz-
maßnahmen  
Kultur-
förderung  
Zuschuss  
in € 
1 Theatergruppe der Kfd St. Bernhard 12     
   X zurück-
gestellt 
 
2 Katholische Kirchengemeinde St. Nikolaus 
Seniorengemeinschaft St. Ida im HdB     
X    
200 
3 Kindergruppe Lauheide e.V. 43   
 
X    350 
4 Gartenbauverein Wolbeck e.V. 198 X  
 
    500 
5 Orts- und Schützenverein Gremmendorf  
von 1923 e.V. 132    
X    
./. 
6 Orts- und Schützenverein Gremmendorf 
von 1923 e.V. 132    
X    
150 
7 Katzenhilfe Münster e.V. 50 X   
    
250 
8 Gewerbeverein Wolbeck e.V. 126  X     1.000 
9 Kultur VorOrt Wolbeck e.V. 141   
 
   X zurück-
gestellt  
10 NIMA’s e.V. 35      X zurück-
gestellt

Beratungsverlauf (1)

15.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0974/2016
Typ
Vorlagen
Datum
07.11.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37