0137/2018
Sachstand zur nutzungsunabhängigen Haldenstabilisierung des Kalkbergs und Prüfung alternativer Standorte einer Hubschrauberbetriebsstation in Köln
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/690/1 Vorlagen-Nummer 27.02.2018 0137/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 08.03.2018 Bauausschuss 12.03.2018 Gesundheitsausschuss 13.03.2018 Sachstand zur nutzungsunabhängigen Haldenstabilisierung des Kalkbergs und Prüfung alternativer Standorte einer Hubschrauberbetriebsstation in Köln; Anfrage der SPD-Fraktion AN/1911/2017 vom 22.12.2017 Die Anfrage der SPD-Fraktion AN/1911/2017 vom 22.12.2017 wird von der Verwaltung wie folgt be- antwortet: Frage 1: Bestehen derzeit mittelbare oder unmittelbare Gefahren für die Bevölkerung in den angrenzenden Wohnbereichen? Kann sicher ausgeschlossen werden, dass die bisher im Inneren der Kalkbergde- ponie entdeckten Chemikalien und chemischen Verbindungen nicht miteinander in Berührung kom- men und reagieren und neue umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe und Verbindungen bilden? Antwort der Verwaltung: Im Zusammenhang mit den Bauarbeiten zur Haldenstabilisierung wurden weitere Bodenuntersuchun- gen vorgenommen. Diese bestätigen die Befunde aus den vorherigen Jahren, als einerseits bei Oberbodenuntersuchungen Schadstoffbelastungen im Wesentlichen durch Arsen und Blei und ande- rerseits in vereinzelten Proben in größerer Tiefe weitere Schadstoffe festgestellt wurden. Bei den Bodenuntersuchungen wurden keine chemischen Verbindungen entdeckt, die durch Reaktio- nen untereinander neue umwelt- oder gesundheitsgefährdende Stoffe oder Verbindungen bilden könnten. Solche Reaktionen sind aufgrund der langen Ablagerungsgeschichte auch nicht mehr zu erwarten. Im Rahmen der Haldenstabilisierung wird der Kalkberg gegen eindringendes Niederschlagwasser abgedichtet. Hierdurch wird eine Reaktion von chemischen Substanzen mit Wasser verhindert und der Kontakt der Bevölkerung mit den im Kalkberg abgelagerten Materialien sicher unterbunden. Frage 2: Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Sanierung der Kalkbergdeponie? Ist davon auszugehen, dass alle aktuell vorgesehenen Maßnahmen weiterhin unabhängig von einer weiteren Nutzung für eine Hubschrauberbetriebsstation geplant und durchgeführt werden müssen? Ist auf Grundlage der nun 2 bereits gewonnenen Erkenntnisse mit weiteren zeitlichen Verzögerungen bei den nötigen baulichen Sicherungsmaßnahmen zu rechnen? Ist davon auszugehen, dass der aktuell mitgeteilte Kostenrah- men eingehalten werden kann? Falls nein, von welchem Umfang an Kostenerhöhung ist auszuge- hen? Antwort der Verwaltung: Im Los 1 (westliche Böschung) sind die mineralische Abdichtung und das Verlegen der Geokunststof- fe inklusive der Drainageschicht erfolgt. Der Auftrag des Rekultivierungsbodens steht noch aus. Im Los 4b (östliche Böschung oberhalb der Zufahrtsstraße) sind die Profilierungs- und Abtragungsarbei- ten der Bermen abgeschlossen. Nach den statischen Vorgaben wurden die Böschungen abgeflacht. Das noch ausstehende Verlegen der Abdichtungsbahnen kann nur bei trockener Witterung durchge- führt werden. Bis dorthin ist die Böschung mit einer Folie (Wintersicherung) abgedeckt. Im Los 5 (Südböschung parallel zur Zoobrücke) fanden im Dezember 2017 Vorbereitungen zur Grundlagener- mittlung und Prüfung der Standsicherheit statt. Sämtliche Ausführungsplanungen für die Lose 1, 2/3, 4a und 4b sind zur Bauausführung freigegeben und liegen der bauausführenden Firma vor. Grundsätzlich sind die Erdbauarbeiten und das Verlegen der Kunststoffabdichtungsbahnen sehr stark von der Witterung abhängig (trocken und frostfrei). Bei regnerischem Wetter müssen die Erdbauarbei- ten eingestellt werden. Es ist daher davon auszugehen, dass die Bauaktivitäten in den nächsten Wo- chen und möglicherweise Monaten zeitweise unterbrochen werden müssen. Es ist geplant, witte- rungsunabhängige Arbeiten durchzuführen. Die Verwaltung hat den Auftrag, im Rahmen der nutzungsunabhängigen Haldenstabilisierung Kalk- berg den bestehenden Status Quo zu berücksichtigen, um bei einer späteren Entscheidung für oder gegen einen Weiterbau und eine Inbetriebnahme der Hubschrauberbetriebsstation die notwendige Flexibilität zu erhalten. Das heißt, die bestehende Hubschrauberbetriebsstation ist in der Planung dahingehend zu berück- sichtigen, dass die aus dem Gebäude, den Nebenanlagen und der Zufahrtsstraße wirkenden Lasten und deren baulichen Abmessungen bei der statischen und planerischen Betrachtung der Böschungs- stabilisierung so angesetzt werden, dass diese Station betrieben werden könnte, sollte dies der Rat der Stadt Köln beschließen. Beschließt der Rat aber, diese Station zurück zu bauen, ist dies für die hergestellte Standsicherheit des Kalkberges nicht mehr relevant. Die Planung ist darauf auszulegen, dass beide Hauptvarianten möglich sind. Die Hubschrauberbetriebsstation bleibt bei der Sanierungs- betrachtung unangetastet. Die Detail-Terminpläne der bauausführenden Firma für die Lose 2/3, 4a und 4b werden derzeit von der bauausführenden Firma erstellt und liegen der Verwaltung daher noch nicht vor. Nachdem erste Nachträge aus geänderten und zusätzlichen Leistungen der bauausführenden Firma eingegangen sind, begründete sich die Notwendigkeit, eine Mehrkostenmitteilung den politischen Gremien vorzulegen (Vorlagen-Nr. 3458/2017). Aufgrund des gleichartigen Systemaufbaus der Bö- schungssicherung ist in den Losen 2/3, 4a und 4b und möglicherweise auch im Los 5 mit gleicharti- gen Kostenveränderungen zu rechnen. Diesem Umstand ist bereits in der Kostenprognose Rechnung getragen worden. Frage 3: Wie ist das derzeitige Verhältnis zwischen Stadtverwaltung und bisher in der Angelegenheit Kalkberg tätigen Gutachters? Gib es Seitens der Verwaltung Bestrebungen, Schadensersatzansprüche gegen die an Planung und Bau des Kalkbergs Beteiligten anzustrengen? Falls ja, welche Unternehmen sind davon betroffen und wie ist der Sachstand? Wird Seitens der Fachverwaltung weiterhin wie in der Presse angedeutet auf den fachlichen Ratschlag des Gutachters zurückgegriffen? 3 Antwort der Verwaltung: Die Stadt Köln hat in der Vergangenheit mit dem Ingenieurbüro WBG, vertreten durch Herrn Prof. Benner als Gutachter, zwei Ingenieurverträge abgeschlossen. Der Ingenieurvertrag zur Planung der nutzungsunabhängigen Haldenstabilisierung der Böschungen wurde im gegenseitigen Einverständnis im Frühjahr 2017 aufgelöst. Der Ingenieurvertrag zur Durchführung von messtechnischen Beobach- tungen sowie deren gutachterliche Bewertung besteht weiterhin, so dass sich aufgrund dieses lau- fenden Vertragsverhältnisses regelmäßige Gespräche mit dem Büro WBG, vertreten durch Herrn Prof. Benner, ergeben. Da in diesen Gesprächen auch der Prüfingenieur und das derzeitige Pla- nungsbüro GFP eingebunden sind, werden auch unterschiedliche Fragestellungen erörtert und tech- nisch diskutiert. Die Stadt Köln hat gegenüber verschiedenen Firmen, die an Planung und Errichtung der Hubschrau- berbetriebsstation auf dem Kalkberg beteiligt waren, eine Klage auf Schadensersatz am 11.12.2017 beim LG Köln eingereicht. Frage 4: Wie ist der Sachstand der Prüfung der alternativen Standorte für eine Hubschrauberbetriebsstation in Köln? Hat sich durch die zwischenzeitlich entdeckten Umweltgifte im Inneren des Kalkbergs, die da- mit zusammenhängende Neubewertung der Statik, Umwelt- und Gesundheitsgefährdung am Standort Kalkberg auch eine Neubewertung der alternativen Standorte im Vergleich zur letzten vorgenomme- nen Bewertung ergeben? Wenn ja, wie äußert sich diese? Wann werden Ergebnisse einer Prüfung der Alternativstandorte vorgelegt? Antwort der Verwaltung: Der Kalkberg ist eine Hochdeponie der ehemaligen Chemischen Fabrik Kalk (CFK). Die Bestandteile im Inneren der Deponie sind weitgehend seit längerem bekannt. Der Kalkberg wird derzeit stabilisiert. Unter der Voraussetzung einer erfolgreichen Stabilisierung des Kalkberges ist für eine Neubewertung kein Anlass gegeben. Zum Sachstand der Prüfung der Alternativstandorte für eine Hubschrauberbetriebsstation in Köln wird seitens der Verwaltung eine separate Vorlage erstellt. Frage 5: Wie weit fortgeschritten sind die Bemühungen der Verwaltung für den Betrieb einer möglichen alter- nativen Hubschrauberstation, auch eine dann nötige Betriebsgenehmigung zu erwirken. Werden dazu parallel zur Prüfung der Alternativstandorte Gespräche mit den zuständigen Landesbehörden geführt, um ggf. unnötige Verzögerungen bereits im Vorfeld zu vermeiden. Antwort der Verwaltung: Zu diesen Fragestellungen wird seitens der Verwaltung eine separate Vorlage erstellt.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0137/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 27.02.2018
- Erstellt
- 11.01.2018 11:33