2966/2020
Generalsanierung der Gemeinschaftsgrundschule Halfengasse 25 in 50739 Köln - Baubeschluss
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Anlage 8a - Antwort auf die Stellungnahme RPA
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant-
wor
tet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0
Dezernat VI
Stad
tentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft
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andt-Platz 2, 50679 Köln
143 über
Dez
. VI
Ihr Sc
hreiben Mein Zeichen Datum
261 -15 Kl 23.10.2020
Betreff : GS Halfengasse 25 in 50735 Köln,
Generalsanierung des Altgebäudes Halfengasse 25 , RPA-Nr. 2020/0905
Sehr geehrte
,
am 20.07.2020 bzw. mit der Korrektur der KBR am 30.07.2020 haben Sie die überarbeiteten
und ergänzten Unterlagen der Objektplanung des Phasenabschluss LPH 3 – Entwurfspla-
nung ( 5 Ordner) der Generalsanierung des unter Denkmalschutz stehenden Altgebäudes
Halfengasse 25, erhalten und unter RPA-Nr. 2020/0905 am 21.08.2020 geantwortet.
Beiliegend erhalten Sie nun den Entwurf der Beschlussvorlage.
Die hierzu zusammengestellte Kostenermittlung der Gesamtmaßnahme, in der auch die Kos-
ten der Auslagerung enthalten sind, erhalten Sie in der Anlage.
Zu Ihren Anmerkungen:
Die Kosten der Interimsmaßnahme sind nicht Teil der vorgelegten Kostenberechnung. Um den Kos-
ten
rahmen des Projektes jedoch möglichst vollständig abzubilden, sind sie als unvermeidliche Kosten
ebenfalls anzugeben. Mit zunächst noch vorläufigen Kosten in Höhe von 2,175 Mio. € netto (gemäß
26; Stand 13.08.2020), machen diese Kosten einen erheblichen Anteil (zusätzlich zu den Sanierungs-
kosten ca. 50%) aus.
Anlage 8a
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Die Kostenanteile für die Auslagerung der Schulgebäude wurden zwischen der geschäftsfüh-
renden Betriebsleitung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und der StEB in einem verhan-
delten Verteilungsschlüssel aufgeteilt und betragen rund 2.717.000 Euro.
Dieser Kostenverteilungsschlüssel beträgt 65 % für die Gesamtkosten zu Lasten der StEB,
35 % der Gesamtkosten übernimmt die GW.
Basis für diesen Kostenverteilungsschlüssel war die Kostenteilung (50:50) der Kosten für die
Auslagerung des Altgebäudes und zudem die Kosten für die Auslagerung des sog. Erweite-
rungsgebäudes.
Die StEB übernimmt alle weiteren Kosten wie die Herrichtung des Auslagerungsgrundstü-
ckes mit den aufwendigen Außenanlagen als Ersatzschulhof sowie die Auslagerung der
OGTS-Räume und der Mensa mit der Küche.
Abgezogen wurden bereits erbrachte Planungskosten für eine eigenständig geplante Ausla-
gerung auf dem Schulgrundstück, welche aufgrund der nunmehr erforderlichen Gesamtaus-
lagerung der Schule obsolet wurde.
Kann es bereits jetzt technische Vorrichtungen geben, die eine Aufstockung des Altbaus im Realisie-
rungsfall ermöglichen, wäre ggf. eine Aufstockung des separaten Neubaus möglich oder könnte die
Interimsschule langfristiger genutzt werden?
Das Altgebäude steht unter Denkmalschutz. Der vorliegende Entwurfsstand ist das Ergebnis
einer intensiv geführten Diskussion mit der Denkmalpflege, die Anbauten und Aufstockungen
des Altgebäudebestands grundsätzlich ausschließt.
Zur Erweiterung des in 2002 errichteten Schulgebäudes von zwei auf drei Geschosse gem.
der durchgeführten Machbarkeitsstudie liegt der GW bislang kein Planungsauftrag vom Amt
für Schulentwicklung vor.
Auch ist die Zeit für die Planung und Ausführung der Aufstockung in den zwei Jahren Ausla-
gerungszeit der Schule ab dem Sommer 2021 nicht möglich.
Die Auslagerungsdauer wird befristet beantragt, da es sich bei dem Auslagerungsgrundstück
um ein Landschaftsschutzgebiet handelt und hier keine längere Nutzungszeit genehmigt
wird.
Insbesondere für die KG 300 sind die Preise zum Teil sehr hoch angegeben. Hinzu kommen Pau-
schal- und Zulagepositionen, die nur schwer nachvollziehbar sind. Hier wird seitens des RPA davon
ausgegangen, dass ein gewisser Risikozuschlag bereits eingepreist wurde, der den Ungewissheiten
aus der Bestandssituation sowie überdurchschnittlichen Aufwand durch die Berücksichtigung des
Denkmalschutzes Rechnung trägt.
Ja. Die bei einigen Positionen hohen Kostenannahmen und Pauschalen beinhalten Zulagen
für Ausführungen gemäß den Vorgaben des Denkmalschutzes, den noch nicht sicheren
Grundbruchverhältnissen und einer damit wahrscheinlich aufwendigen Unterfangung der
Altbaufundamente, den schwierigen Umsetzungen der Vorgaben zur Barrierefreiheit sowie
für aufwendige Abstützungskonstruktionen während der Entkernung der Gebäude.
Trotz des sehr detaillierten Farb- und Materialkonzeptes, das die notwendigen Forderungen des
Denkmalschutzes berücksichtigt, ist bei der Ausschreibung der Ausführungsleistungen auf die Pro-
duktneutralität zu achten.
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Selbstverständlich wird in der Ausschreibung gem. der geltenden Vergabevorgaben auf Pro-
duktneutralität geachtet.
Die Baunebenkosten (KG 700) liegen mit insgesamt ca. 35 % auf die Kostengruppen 200 bis 500 –
insgesamt ca. 1,063 Mio. € netto – sehr hoch, was angesichts des hohen Planungs- und Abstim-
mungsbedarfs wegen der Faktoren Sanierung, Denkmalschutz und eingeschränktem Baufeld jedoch
nachvollziehbar scheint.
Ja. So wurde neben den für derzeitige Bauaufgaben üblichen Fachplanern z.B. auf Vorgabe
des Amtes für Denkmalschutz ein Restaurierungsfachplaner beauftragt, der die Fugensanie-
rung des Mauerwerks plant. Da Schadstoffe vorhanden sind, wurde eine Schadstoffsanie-
rungsfachplanung beauftragt. Ein Holzschutzsachverständiger wurde bei der Bestandsauf-
nahme hinzugezogen.
Zudem sind in der KGR 700 die Kosten für die Bauherrenaufgaben mit erfahrungsgemäß ca.
7% der anrechenbaren Kosten nach HOAI enthalten.
Ein Kostenanteil für die im Rahmen einer Sanierung nicht abschätzbaren Risiken ist zu berücksichti-
gen und im Eintrittsfall vom Rat zu genehmigen. Hier wird ein Umfang von ca. 10 % vorgeschlagen.
Weiterhin ist ein Preissteigerungsfaktor von ca. 5 % (Erfahrungsgemäß gemäß Destatis ein Durch-
schnittswert) auf die Kostengruppen 200 bis 600 anzurechnen.
In der Risikobewertung zur Baumaßnahme Generalsanierung Altgebäude Halfengasse ist
ein Risikozuschlag von 10% und ein Preissteigerungsfaktor von 5% übernommen.
Der Risikozuschlag ist in der Kostenberechnung enthalten und in der Beschlussvorlage be-
schrieben.
Im weiteren Projektverlauf sind weiterhin die Prüffeststellungen und Anmerkungen der Sonderfachleu-
te und der internen Qualitätssicherung zu berücksichtigen sowie die Blaueintragungen in den vorge-
legten Unterlagen.
Nach der LPH 3 wurde für die KGR 400 die Fachplaner gewechselt. Die Anmerkungen von
262/3 zur Entwurfsplanung werden wie auch die Blaueintragungen im weiteren Planungsver-
lauf beachtet.
Auch sind die Anordnungen zur Haushaltbewirtschaftung in der Corona-Krise vom 25.03.2020 zu be-
achten.
Aufgrund der maroden Gebäudesubstanz ist die Baumaßnahme erforderlich. Anderenfalls
müsste der Betrieb des Hauses gegebenenfalls eingestellt werden. Es besteht eine gesetzli-
che Verpflichtung des Schulträgers Stadt Köln zur Bereitstellung von hinreichend Schulplät-
zen (s. auch Stellungnahme in der Beschlussvorlage S. 8).
Zukünftig bitte ich die Kostenberechnungen über das Dezernat und mit einem Entwurf der Beschluss-
vorlage zur Stellungnahme vorzulegen.
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Bitte entschuldigen Sie dies. Bei der nächsten Vorlage einer KBR werden wir dies berück-
sichtigen.
Ich bitte nun um die Zustimmung zur vorgelegten Planung und deren Ausführung sowie um
die Genehmigung der KBR.
Sofern Rückfragen bestehen oder ggfs. zusätzliche Unterlagen erforderlich werden, stehe
ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Anlage 4a - Energiecheckliste
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Anlage 4 zu 2966/2020
Anlage 4b - Befreiungsbescheid EEWärmeG
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Anlage 4b
Anlage 1c - Projektablaufplanung Stand Juni 2020
1812 Zeichen
Arbeitsvorgang Dauer/Mo (Monate) Vorgänger Startdatum Enddatum Jul. Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mär. 2019 2020 2021 2022 2023 Jul. Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mär. Umlauf und Freigabe LPH 3 durch AG 12,50 01.07.2019 17.07.2020 Erstellung Bauantragsunterlagen LPH 4 1,68 1ES-3.00 17.04.2020 08.06.2020 Einreichung Bauantragsunterlagen 0,00 2 08.06.2020 08.06.2020 Ausführungsplanung LPH 5 Architekt 4,00 2ES+1.30 17.07.2020 18.11.2020 Ausführungsplanung LPH 5 Fachplaner 2,00 4ES-2.00 17.09.2020 18.11.2020 Ausschreibung Vergabe LPH 6/7 Architekt 10,00 4ES+1.00 18.12.2020 22.10.2021 Ausschreibung Vergabe LPH 6/7 Haustechnik 5,00 5ES+1.00 18.12.2020 21.05.2021 Erteilung Baugenehmigung 0,00 3ES+12.00 11.06.2021 11.06.2021 Teilrückbau und Schadstoffsanierung 2,00 8ES+1.60 02.08.2021 01.10.2021 Bauphase 15,00 9 01.10.2021 06.01.2023 Technische und behördliche Abnahmen, Mängelbeseitigung, Wiederherstellung Außenanlagen 2,00 10 06.01.2023 09.03.2023 Übergabe Objektcenter 0,00 11 09.03.2023 09.03.2023 Möbelierung 0,50 11 09.03.2023 24.03.2023 Bezugsfertigkeit 0,00 13 24.03.2023 24.03.2023 Terminplanung LPH 4-8 Generalsanierung Halfengasse 25 - Stand 02.06.2020 LK Architekten - Regina Leipertz und Martin Kostulski Partnerschaftgesellschaft mbB Anlage 1c Apr. 2023 Apr. Terminplanung LPH 4-8 Generalsanierung Halfengasse 25 - Stand 02.06.2020 LK Architekten - Regina Leipertz und Martin Kostulski Partnerschaftgesellschaft mbB
Anlage 3 - Risikoberechnung GI Altgebäude Halfengasse
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Risikobewertung zur Baumaßnahme Generalsanierung Altgebäude Halfengasse Anlage zur KBR
Anlage 3
Risikoklassen 0 / I / II / III / IV entspricht Eintrittswahrscheinlichkeit entfällt/ gering/ mittel/ groß/ erheblich
Risiko Beschreibung Bemerkungen / Maßnahmen Klasse Ansatz in € netto Faktor in % Bewertung
Baustelleneinrichtung Schulhof als Baustelleneinrichtung i st
zeitgleiche ca. zur Hälfte die Dükerbaustelle
der StEB
erhöhter Koordinationsaufwand, beengte
Verhältnisse auch wegen Schutz des
Naturdenkmals Platane auf dem Schulhof
II
in Risikozuschlag 20%
enthalten
- €
Preissteigerung KBR 200, KBR 300, KBR 400, KBR 500 und
KBR 600
gem. Vorschlag RPA Nr. 2020/0905 III in Risikozuschlag 20%
enthalten
- €
ggfs. Kostenerhöhung durch Planerwechsel in
der KGR 400 nach der LPH 3, hier besonders die
von den neuen Ingeneurbüros übernommenen
KBR; eine
Aktualisierung erfolgt hier erst in der LPH 6 mit
den bepreisten LVs
gem. Vorschlag RPA Nr.
2020/0905
III
in Risikozuschlag 20%
enthalten
- €
Altlasten Baugrund, ggfs. durch unbekannte
Kriegsschäden und Bombenfund
gem. Vorschlag RPA Nr.
2020/0905
I
in Risikozuschlag 20%
enthalten
- €
Unvorhergesehene statisch relevante
Ertüchtigungen Bestandsfassaden,
Unterfangungen wegen mangelnder
Grundbruchsicherheit
gem. Vorschlag RPA Nr.
2020/0905
III
in Risikozuschlag 20%
enthalten
- €
KBR 200, KBR 300, KBR 400, KBR 500
und KBR 600
3.294.304,20 € 20% 658.860,84 €
Risikozuschlag netto 658.860,84
19% MwST 125.183,56
Risikozuschlag
brutto 784.044,40 €
Bauliche Risiken durch Bauen im Bestand
Planungs- und Ausführungsrisiken
Risiken der Kostenermittlung
Allgemeine Risiken
nicht abschätzbare Risikien der KBR200, KBR 300, KBR 400 und KBR 500
1
Anlage 5 - Stellungnahme Untere Naturschutzbehörde
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/ 2 57 02.02.2018 571/2 AUFLAG~1.DOC 1. Schreiben an: ab: 57 574/1 Koordination Bauvorhaben Halfengasse 25 (Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurst. 3330 tlw., 3329) 63/V15/0006/2017 Änderung der Stellungnahme vom 07.04.2017 Sehr geehrte , 571/2 nimmt zu o. g. Vorhaben wie folgt Stellung: Freilandartenschutz: Nach Erhalt des ersten artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (Büro für Freiraumplanung, D. Liebert, 11.01.2018) bestehen bei Einhaltung der folgenden Nebenbestimmungen und Hin- weise gegen das Vorhaben keine artenschutzrechtlichen Bedenken mehr. Im Sommer 2018 wird eine Kartierung von Vögeln und Fledermäusen im Rahmen der Schulsanierung durch- geführt. Weitere Forderungen von etwaigen Ausgleichs-, Vermeidungsmaßnahmen (Resultat der Sommerkartierung) behalte ich mir vor. Nebenbestimmungen: Gehölze dürfen grundsätzlich nur in dem für das Vorhaben notwendigem Maße und nach Erhalt der Baugenehmigung entfernt werden; außerhalb des Baufelds ist keine Entfernung von Gehölzen gestattet. Rodungs- und Fällarbeiten haben außerhalb der Vogelbrutzeit zu erfolgen (Brutzeit 01.03. – 30.09. eines jeden Jahres). Sollten o. g. Arbeiten zwingend in die Vogelbrutzeit fallen, ist eine ökologische Baube- gleitung hinzu zu ziehen. Diese hat die Strukturen frühestens 2 Tage vor Beginn der Arbeiten auf Besatz durch Vögel und/ oder Fledermäuse zu untersuchen. Hierüber ist mit unaufgefordert ein Bericht zukommen zu lassen. Gerne per E-Mail: @stadt-koeln.de Bei der Verwendung transparenter oder spiegelnder flächiger Glaselemente (Glaswän- de, Absturzsicherungen, Fenster) oder anderer Baustoffe ist sicher zu stellen, dass diese für Vögel als Hindernis erkennbar sind (z.B. opake Materialien, Ornamentglas, Streifen- /Punkt- oder sonstige Muster). Zusätzlich ist der Außenreflexionsgrad sämtlicher Glaselemente auf max. 8 %, bei Iso- lierverglasung auf max. 15 % zu reduzieren. Anlage 5 - 2 - Das Bundesamt für Naturschutz verweist in diesem Zusammenhang auf den Leitfaden zum vogelfreundlichen Bauen mit Glas, dem wichtige Hinweise zur Ausgestaltung von Glasflächen entnommen werden können (vgl. http://www.vogelglas.info/public/voegel_glas_licht_2012.pdf ) Im Rahmen der Sanierungsarbeiten sind 2 Fledermausflachkästen an oder in der Fas- sade der Schule dauerhaft von einer fachkundigen Person zu Installieren. Diese Maß- nahme hat spätestens direkt nach Rohbaufertigstellung zu erfolgen und ist mir zu do- kumentieren. Gerne per E-Mail: @stadt-koeln.de Sollten auf den betroffenen Flächen Tiere besonders geschützter Arten festgestellt werden, so ist der Antragsteller verpflichtet, die weiteren (Bau)Tätigkeiten unverzüglich einzustellen und umgehend mit der Abteilung Untere Naturschutzbehörde (UNB) Kon- takt aufzunehmen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Die zuständige Ansprechpartnerin der v. g. Abteilung UNB für den Freilandartenschutz u. a. im Stadtbezirk 5 ist ). Hinweise: Die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG sind zu beachten. Hier- nach ist es insb. verboten, Tiere der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Gem. § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, le- bende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. Sep- tember abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 6 - Kostenverteilungsschlüssel
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Anlage 6
Vereinbarung über den Kostenverteilungsschlüssel für die Schulumsiedlung
der Gemeinschaftsgrundschule Halfengasse 25, 50735 Köln
zwischen
der Stadt Köln, Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, vertreten durch die Betriebsleitung,
Ottoplatz 1, 50679 Köln,
und
der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den
Vorstand Herrn Dipl.-Ing. Otto Schaaf, Ostmerheimer Straße 555, 51109 Köln.
Vorbemerkung:
Die Gebäudewirtschaft plant die Sanierung des Altgebäudes der Gemeinschaftsgrundschule
(GGS) Halfengasse 25, 50735 Köln. Für die Sanierung wäre eine Auslagerung dieses
Gebäudes auf dem Schulhof möglich. Somit könnten sowohl die Außenanlagen, als auch die
die Offene Ganztagsschule und die Mensa weiter genutzt werden.
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB Köln) beabsichtigen den Neubau des
Rheindükers. Durch diesen Neubau wird jedoch während der Baumaßnahme ein
Schulbetrieb auf dem Grundstück Halfengasse nicht mehr möglich sein, da die
Lärmemissionen für einen geregelten Schulbetrieb zu hoch wären.
Aus den vorher genannten Gründen haben sich die StEB Köln und die Gebäudewirtschaft
der Stadt Köln – vorbehaltlich der baurechtlichen Genehmigung - für eine gemeinsame
Komplettaussiedlung der Schule auf das Grundstück der StEB Köln (Ecke Bremerhavener
Straße/ Niehler Damm) entschieden.
Vereinbarung
Grundlage des Verteilungsschlüssels sind die derzeitige Schülerzahl und die durch die
Schüler genutzten Klassengebäude.
Derzeitige Schülerzahl: 180 Schüler verteilt auf ein Neugebäude und ein Altgebäude zu je 90
Schülern, dies bedingt eine Aufteilung der beiden Parteien betreffenden Kosten zu je 50%.
1. Ermittlung des Kostenverteilungsschlüssels:
Derzeit bekannte und geschätzte Kosten der Schulumsiedlung:
A. Kostenschätzung einer zweijährigen Anmietung des Interimsgebäudes
1. Schule 5.001.913,88 € brutto
2. Mensa 455.987,84 € brutto
3. OGS 884.078,00 € brutto
6.431.979,72 € brutto
4. Herstellung der Außenanlage 325.000,00 € brut to
Summe 6.666.979,72 € brutto
B. Kostenschätzung der Wiederherstellung des Schulh ofes der GGS Halfengasse
Außenanlage/ Schulhof 204.001,70 € brutto
Honorar Planung Schulhof 30.000,00 € brutto
(geschätzt)
Summe 234.001,70 € brutto
2. Kostenverteilungsschlüssel
Kostenart gesamt StEB Köln Gebäudewirtschaf
t (GW)
Aufteilung
Schule 5.001.913,88 € 2.500.956,94 € 2.500.956,94 € 50/50
Mensa 455.987,84 € 455.987,84 € 0,00 € 100 %
StEB
OGS 884.078,00 € 884.078,00 € 0,00 € 100 %
StEB
Außenanlagen
Niehler Damm
325.000,00 € 325.000,00 € 0,00 €
100 %
StEB
Wiederherrichtung
Außenanlagen
Halfengasse
204.001,70 € 127.847,87 € 76.153,83 €
62,67 %
StEB/
37,33 %
GW
Honorar
Außenanlagen
30.000,00 € 18.801,00 € 11.199,00 €
62,67 %
StEB/
37,33 %
GW
Summe 6.900.981,42 € 4.312.671,65 € 2.588.309,77 €
Daraus ergibt sich folgender Kostenverteilungsschlüssel:
StEB Köln 62,49 %
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 37,51 %
Seitens der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln wurde in der Vergangenheit bereits die Dauer
der Sanierung des Altgebäudes ein Interimsgebäude auf dem Schulgrundstück geplant. Die
Planung wurde aufgrund des vorgesehenen Rheindükers in der Leistungsphase 5
eingestellt. Einschließlich Eigenleistung belaufen sich die seinerzeitigen Planungskosten auf
95.288,51 Euro.
Unter Berücksichtigung dieser verlorenen Planungskosten wird der
Kostenverteilungsschlüssel wie folgt festgesetzt:
StEB Köln 65,00 %
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 35,00 %
Die anfallenden Betriebskosten der Schule bzw. des Schulbetriebes sind zu 100% von der
Schule/Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zu tragen. Diese Kosten beinhalten
Personalkosten (Hausmeister, Reinigungspersonal etc.) und Kosten für anstehendes
Verbrauchsmaterial zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes.
Sollten 2 Jahre nach Beginn des Mietverhältnisses des Interimsgebäudes einer der beiden
Veranlasser, hier: StEB Köln und Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, seine eigenen Arbeiten
(Schulgebäudesanierung bzw. Dükerneubau) nicht abgeschlossen haben und gleichzeitig
der andere Veranlasser seine Arbeiten beendet haben, so werden die anfallenden
Mietkosten von dem Veranlasser, der seine Arbeiten noch nicht beendet hat, vollständig
getragen.
Die Kosten für den gesamten Rückbau der Interimsschule sowie die Umzugskosten ( Ein–
und Auszug der Interimsschule) werden entsprechend dem ermittelten
Kostenverteilungsschlüssel unter den Veranlassern aufgeteilt.
Im Weiteren werden die anfallenden Schülertransportkosten (von der Interimsschule zur
Turnhalle am Standort Halfengasse) entsprechend dem ermittelten
Kostenverteilungsschlüsse unter den Veranlassern aufgeteilt.
In einer gemeinsamen Besprechung zwischen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und der
StEB Köln, am 06.05.2020, mit den beteiligten Architekten- und Ingenieurbüros wurde die
Flächenaufteilung der Wiederherstellung des Schulhofs Halfengasse abgesprochen und
abgestimmt.
Grundlage des oben aufgestellten Kostenverteilungsschlüssels sind die Flächen der jeweilig
genutzten Baustelleneinrichtungsflächen der Veranlasser.
3. Kostenverteilungsschlüssel von Mehr- oder Minder kosten
Mehr- oder Minderkosten werden entsprechend der Spalte „Aufteilung“ des
Kostenverteilungsschlüssels zugeordnet.
Die Maßnahme der Schulumsiedlung wird durch die StEB Köln vorfinanziert. Der
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln werden entsprechend des Baufortschrittes
Abschlagszahlungen bis zur Gesamtabrechnung durch die StEB Köln in Rechnung gestellt.
Köln, den ______________ Köln, den ____________ __
Stadt Köln Stadtentwässerungsbetriebe Köln
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
______________________ _______________________
Markus Greitemann Otto Schaaf
Erster Betriebsleiter Vorstand der Stadtentwäs serungs-
Betriebe Köln
______________________
Petra Rinnenburger
Technische Betriebsleiterin
Anlage 1b - Modelle
9 Zeichen
Anlage 1b
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
641 Zeichen
Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit Die notwendige Zustimmung des Naturschutzbeirates konnte wegen der Lage in einem Landschaftsschutzgebiet erst kurzfristig erlangt werden. Aufgrund der maroden Bausubstanz des Altgebäudes und des parallel durchzuführenden Dükerneubaus sind alle Vorkehrungen zu treffen, damit die Generalsanierung in den Sommerferien 2021 starten kann. Hierfür müssen zwingend die notwendigen Planungen und Ausschreibungsvorbereitungen durchgeführt werden. Ein Beschluss in der Ratssitzung am 23. März ist deshalb notfalls auch ohne vorherige Beteiligung der zur Vorberatung vorgesehenen Gremien erforderlich.
Beschlussvorlage Rat
27600 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 2966/2020 Freigabedatum 12.03.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Generalsanierung der Gemeinschaftsgrundschule Halfengasse 25 in 50739 Köln - Baubeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für die Generalsanierung des Altgebäudes der Gemeinschaftsgrundschule Halfengasse 25 in 50739 Köln gemäß der Energie- leitlinie mit Gesamtkosten inklusive Einrichtungskosten in Höhe von rund 5.186.000 Euro brutto. Er stellt den Bedarf zur Generalsanierung fest und beauftragt die Verwaltung mit der Beantragung der Baugenehmigung, der Submission, Baudurchführung und Einrichtung. Zudem genehmigt der Rat der Stadt Köln einen Risikozuschlag in Höhe von 20 Prozent bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten. Dies entspricht einem Betrag von rund 784.000 Euro brutto. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Generalsanierung der Schule mit dem Bau eines neuen unterhalb der Schulhoffläche verlaufenden Rheindükers der Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) überschneidet. Der vorgesehene Interimsstandort befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet. Bis zum Abschluss beider Maßnahmen wird die Schule auf das Grundstück der StEB am Niehler Damm / Bremerhavener Straße in eine Modulbauanlage ausgelagert. Die Kosten der Auslagerung werden zwischen StEB und Gebäudewirtschaft auf der Grundlage des als Anlage 6 beigelegten Kostenverteilungsschlüssels geteilt. Der Rat stimmt dem Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zu. Die anteiligen Kosten für die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln betragen rund 2.415.000 Euro brutto. Die Gesamtkosten der Maßnahme inklusive der Kosten für die Einrichtung, die Auslagerung und den Risikozuschlag betragen demnach rund 8.385.000 Euro brutto. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung der investiven Kosten von rund 4.886.000 Euro erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und sons- tige Nebenkosten in Höhe von rund 113.000 Euro, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2024 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, finanziert wird. Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 190.000 Euro sind im Haus- haltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen. Die Finanzierung Finanzausschuss 15.03.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 18.03.2021 Rat 23.03.2021 2 der investiven Einrichtungskosten von rund 110.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2023 aus zu ver- anschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben. Alternative (ohne Risikozuschlag): Der Rat der Stadt Köln genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für die Generalsanierung des Altgebäudes der Gemeinschaftsgrundschule Halfengasse 25 in 50739 Köln gemäß der Energie- leitlinie mit Gesamtkosten inklusive Einrichtungskosten in Höhe von rund 5.186.000 Euro brutto. Er stellt den Bedarf zur Generalsanierung fest und beauftragt die Verwaltung mit der Beantragung der Baugenehmigung, der Submission, Baudurchführung und Einrichtung. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Generalsanierung der Schule mit der Sanierung des unter- halb der Schulhoffläche vorhandenen Rheindükers der Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) über- schneidet. Bis zum Abschluss beider Maßnahmen wird die Schule auf das Grundstück der StEB am Niehler Damm / Bremerhavener Straße in eine Modulbauanlage ausgelagert. Die Kosten der Auslagerung werden zwischen StEB und Gebäudewirtschaft auf der Grundlage des als Anlage 6 beigelegten Kostenverteilungsschlüssels geteilt. Der Rat stimmt dem Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zu. Die anteiligen Kosten für die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln betragen rund 2.415.000 Euro brutto. Die Gesamtkosten der Maßnahme inklusive der Kosten für die Einrichtung und die Auslagerung be- tragen demnach rund 7.601.000 Euro brutto. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung der investiven Kosten von rund 4.886.000 Euro erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von rund 113.000 Euro, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2024 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, finanziert wird. Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 190.000 Euro sind im Haus- haltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten von rund 110.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2023 aus zu ver- anschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 110.000 € (Einrichtung) Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 190.000 € (Einrichtung) Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigungs- und sonstige Nebenkosten) 113.000 € c) bilanzielle Abschreibungen 7.333 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) X Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcenver- brauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung Die bauliche Sanierung des Altgebäudes der Gemeinschaftsgrundschule Halfengasse umfasst im Einzelnen folgende Maßnahmen, die in ihrer Gesamtheit positive Auswirkungen auf den Klimaschutz haben: - die energetische Erneuerung der gesamten Dachkonstruktion und Dacheindeckung, - den Einbau neuer isolierverglaster Fenster in Abstimmung mit dem Stadtkonservator, - die Reinigung, Instandsetzung und Neuverfugung des Ziegelmauerwerks, - die Innendämmung der Fensterlaibungen, - die Dämmung der Bodenplatte und der Geschossdecke zum Keller, - sowie die Erneuerung der gesamten Haustechnik inklusive der Heizungszentrale. Die energetische Sanierung des Gebäudes führt dazu, dass zukünftig weniger fossile Energieträger verbraucht werden. Die Maßnahme ist in der abgestimmten Schulbaumaßnahmenliste mit der Auftragsnummer 72 und der Priorität „0 – in Planung und Bau“ geführt. Grundlagen / Ausgangssituation Der vorhandene Altbestand der Grundschule in der Halfengasse soll saniert und ein zweiter Rettungsweg soll baulich hergestellt werden. 4 Der komplette Altbaubestand ist in seiner Bausubstanz heruntergewirtschaftet und sanierungsbedürftig. Das Gebäude entspricht heute weder bezogen auf den Brandschutz noch auf andere Anforderungen (Inklusion, Raumakustik, Schallschutz, Haustechnik et cetera) dem heutigen Standard für Schulgebäude. Diese Belange werden im Zuge der Sanierung mit umgesetzt. Der Altbestand steht unter Denkmalschutz. Der vorliegende Entwurfsstand ist das Ergebnis einer intensiv geführten Diskussion mit der Denkmalpflege, die weitere Schulerweiterungsbauten in Gebäudeflucht und Kubatur des vorhandenen Hausmeisterhauses nach Norden hin grundsätzlich ausschließt, jedoch den zentralen Erschließungsneubau zur Sicherstellung des baulichen zweiten Rettungsweges mitträgt. Bestandssituation Der Altbaubestand besteht aus einem dreigeschossigen Hauptgebäude und dem daran angebauten zweigeschossigen ehemaligen Hausmeisterhaus. Das Ensemble steht unter Denkmalschutz. Ein zusätzlicher eingeschossiger Anbau aus den sechziger Jahren mit den Pausen-WC-Anlagen ver- vollständigt das Gesamtensemble, steht aber nicht mit unter Denkmalschutz. Das Hauptgebäude ist ein klassischer Zweispänner mit jeweils zwei Klassenräumen auf jeder Etage, die über das zentral liegende Treppenhaus erschlossen werden. Das angebaute ehemalige Hausmeisterwohnhaus ist als klassisches zweigeschossiges Wohngebäude an den Hauptbaukörper angebaut und wird separat über eine interne Holztreppe erschlossen. Die interne Holztreppe - als ursprünglich innenliegende Erschließung eines kleinen Wohnhauses - entspricht nicht den Anforde- rungen an den Schulbau (Brandschutz, Unfallschutz et cetera). Daher sind die Räume in den Ober- geschossen heute nicht mehr für eine schulische Nutzung zugelassen. Der prägnante ursprüngliche Haupteingang der Schule hat seine Bedeutung verloren, da der Schulhof inzwischen nördlich des Altbestandes liegt und das Schulgebäude heute über den Schulhof erschlossen wird. Der Hauptzugang erfolgt dementsprechend heute über den ursprünglichen Neben- und Andienungseingang zum Hinterhof. Die unzureichende lichte Raumhöhe von weniger als zwei Meter Höhe im unmittelbaren Zugangsbereich ist signifikant für die unbefriedigende Haupterschlie- ßung. Das Erdgeschossniveau beider Gebäude liegt circa 50 cm über der Schulhoffläche und ist nicht barrierefrei erschlossen. Die WC-Anlagen der Schule sind in einem eingeschossigen Anbau aus den sechziger Jahren unter- gebracht. Die WC-Bereiche sind in einem desolaten Zustand, die einen kompletten Rückbau und eine Neuerrichtung des Gebäudes aus wirtschaftlichen Gründen erfordern. Die Qualität des Altbestandes liegt - neben den vorhandenen lichten Raumhöhen - in der architekto- nischen Ausformulierung der Ziegelfassaden, die auch die Giebelansichten durch eine ausgearbeitete Detailierung als Ziergiebel mit prägen und auszeichnen. Insbesondere die Südansichten und die Außenansicht des ehemaligen Hausmeister*innenhauses gegenüber der Kirche sind gestalterisch wertvoll. Ein zentraler dominanter Baum (Platane) prägt die besondere Qualität des Schulhofes und ist unter allen Umständen zu erhalten. Die Hauptansicht zum Schulhof wird durch den eingeschossigen WC-Anbau geprägt und verstellt. Dies ist als Haupteingangsfassade gestalterisch unbefriedigend. Auslagerung des Altgebäudes während der Generalsanierung Die Generalsanierung des Altgebäudes der Schule Halfengasse überschneidet sich mit dem Bau einer neuen Dükeranlage (linksrheinisches Abwasser-Sammelsystem) der Städtischen Entwässe- rungsbetriebe (StEB), die in großen Teilen unterhalb der Schulhoffläche verlaufen soll. 5 Während dem Bau des Rheindükers ist eine Nutzung des Schulgeländes nicht mehr möglich (vergleiche https://www.steb-koeln.de/rheindueker): Der vorgesehene Interimsstandort befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet. Die gesamte Schule mit ihren beiden Schulgebäuden (Altgebäude und Erweiterungsgebäude) wird während der Baumaßnahme von der StEB inklusive der OGTS- Räume auf dem Grundstück der StEB am Niehler Damm / Bremerhavener Straße in eine Modulbau- tenanlage ausgelagert. Die angedachten Parkplätze für Autos sollen auf bereits erstellten Flächen der StEB angeordnet werden. Diese Flächen dienen derzeit zur Aufstellung von Betriebsfahrzeugen der StEB. Die Parkplätze 3 bis 7 werden zwischen den oben genannten Flächen (Pflaster und Rasengitterstei- ne) mit Schotter aufgefüllt, um eine ausreichende Standfestigkeit zu erreichen. Eine Asphaltierung ist nicht vorgesehen. Die Roller und Fahrradstellplätze sind in Rasenwaben angeordnet und werden ebenfalls nicht asphaltiert. Der Naturschutzbeirat hat der Maßnahme im Rahmen einer Eilentscheidung unter Auflagen zugestimmt (Anlage 9). Die StEB hat sich bereit erklärt, die geforderten Auflagen zu erfüllen. Anders als ursprünglich geplant werden für die Generalsanierung des Altbaus keine Klassenersatz- modulbauten auf dem Schulhof mehr aufgebaut. Die Kosten für die Auslagerung werden zwischen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und der StEB nach einem Verteilungsschlüssel aufgeteilt und betragen anteilig für die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln rund 2.415.000 Euro brutto (35 % der Gesamtkosten der Auslagerung). Entwurfskonzept Kerngedanke der Entwurfskonzeption ist mit dem Neu- und Anbau eines neuen Haupttreppenhauses zukünftig alle Nutzungsbereiche des Altbestandes - Hauptgebäude und ehemaliges Hausmeister*innenwohnhaus - zentral neu zu erschließen und den baulichen zweiten Rettungsweg für alle Nutzungseinheiten über das heute vorhandene Treppenhaus sicher zu stellen. Die Planung sieht im Einzelnen folgende Maßnahmen vor: - Abbruch des vorhandenen eingeschossigen WC-Gebäudes. Die notwendigen Toiletten wer- den künftig dezentral im EG und OG des ehemaligen Hausmeister*innenhauses untergebracht. - Anbau eines neuen Erschließungsgebäudes auf der Hofseite des historischen Schulgebäudes unter Einbindung des ehemaligen Hausmeister*innenhauses. Damit soll der fehlende zweite Rettungsweg für alle Nutzungseinheiten hergestellt werden. Alle Nutzungseinheiten werden über den Neubau erschlossen. Das Bestandstreppenhaus im Altbestand wird zum zweiten Rettungsweg; die heutige Erschließung im ehemaligen Hausmeister*innenwohnhaus wird zurück gebaut. - Integration einer neuen Aufzugsanlage in dem neuen Erschließungsneubau und damit Gewährleistung der Barrierefreiheit für die Nutzungen EG bis 2. OG. Das UG, sowie der Differenzie- rungsraum im 2. OG des ehemaligen Hausmeister*innenhauses und die Räume im Dachgeschoss des Hauptgebäudes werden nicht mit dem Aufzug erschlossen. Ein Konzept zur barrierefreien Er- schließung wurde erstellt. - Anbindung des Dachgeschosses des Hauptbaukörpers ebenfalls über das neue Haupttreppenhaus durch einen zusätzlichen Treppenlauf seitlich des Altbaus vom 2. OG in das DG. Der Klassenraum im 2. OG erhält dadurch einen neuen Einbau, der den einschneidenden Treppen- lauf umkleidet. Das Dachgeschoss erhält damit ebenfalls seinen zweiten baulichen Rettungsweg über das Bestandstreppenhaus, wodurch eine langfristige Schulnutzung der Räume im Dachge- schoss möglich wird, auch wenn das Dachgeschoss nicht durch den Aufzug barrierefrei erschlossen werden kann. 6 - Die Außenanlagen erhalten einen neuen Vorbereich als erweiterte und erhöhte Schulhoffläche. Zur barrierefreien Erschließung des Erdgeschosses wird dort eine Rampe integriert. Die Gestaltung respektiert den vorhandenen zentralen Baum und dient neben der Erschließung des EG einer Nutzungserweiterung der vorhandenen Schulhoffläche mit zusätzlichen Sitzstufen et cete- ra. - Es entsteht eine identitätsbildende neue Hauptfassade durch den Erschließungsneubau zur Schulhoffläche, wodurch das gesamte Schulensemble aufgewertet wird. Im Innenraum des Neu- baus wird die vorhandene Ziegelfassade des Altbestandes durch Lufträume und Beleuchtung neu inszeniert. Die Qualitäten des Bestandes werden maßvoll und prägnant neu herausgearbeitet. Sanierungsmaßnahmen Eine grundlegende Sanierung des Altbestandes ist aufgrund des teilweise desolaten Zustandes der vorhandenen Bausubstanz möglichst umgehend notwendig. Fassaden: Die Qualität des denkmalgeschützten Bestandes liegt insbesondere an den sehr feingliederig detaillierten Ziegelfassaden. Die vorhandenen Ziegelfassaden werden im Rahmen der Sanierung unter der Aufsicht eines Fachplanungsbüros für Denkmalpflege gesichert, gesäubert und neu verfugt. Die Natursteingesimse und Sohlbänke werden komplett ausgetauscht. Die im Bestand vorhandenen Holzfenster (größtenteils Einfachverglasungen) werden unter Berück- sichtigung der bauphysikalischen Anforderungen in Abstimmung mit der Denkmalpflege ersetzt. Dächer: Das Dach des Hauptgebäudes ist als Nachkriegsneuaufbau gegenüber dem historischen Zustand erhöht wieder aufgebaut worden. Eine historisch wertvolle Dachkonstruktion ist heute nicht mehr vorhanden. Die Dächer sind größtenteils ohne Dämmung und ohne Unterspannbahn ausgeführt worden. Es ist eine komplette Neuerrichtung der Dachstühle geplant. Im Gegensatz zu einer Ertüchti- gung der vorhandenen Konstruktion ist dies wirtschaftlicher, sicherer und schneller. Die brandschutz- technisch anspruchsvollen Anschlussdetailpunkte (Treppenhaus/ Aufenthaltsräume / Flure) können damit im Vorfeld geplant und vor Ort umgesetzt werden. Decken: Bis auf die Decken im Treppenhaus sind alle Decken im Bestand als Holzbalkendecken aus einer Mischung aus Holzbalken und Stahlträgern (ohne brandschutztechnische Umkleidung). Sie werden zurück gebaut und als Stahlbetondecken neu errichtet, weil dies weniger aufwändig ist als eine Ertüchtigung der vorhandenen Konstruktion. Im ehemaligen Hausmeister*innenhaus wird durch den Rückbau der vorhandenen Holztreppe und durch die Integration der Aufzugsanlage ein Großteil der Decken entfernt und durch Stahlbetonde- cken ausgetauscht. Die zusammenhängende kompakte Neuerrichtung ist die wirtschaftlichste Lösung, durch die es gelingt, heute vorhandene Niveauunterschiede zum Hauptgebäude sinnvoll an- einander anzupassen. Decke über UG/ Bodenplatte: Die mangelhaften Böden werden komplett neu errichtet, um den heutigen bautechnischen und bauphysikalischen Anforderungen zu genügen. Innenausbau: Eine komplette Sanierung im Innenausbau steht unter Berücksichtigung der Ergebnis- se der vorgenommenen Schadstoffuntersuchung außer Frage. Die vorhandenen Türen entsprechen in der Regel nicht den Anforderungen an den Brandschutz. Die haustechnischen Anlagen und Elektroinstallationen sind sanierungsbedürftig und entsprechen in keiner Weise den heutigen Anforderungen. Raumaufteilungen und Zuordnungen werden verändert. Die WC-Bereiche werden dezentral im EG und 1. OG des ehemaligen Hausmeister*innenhauses untergebracht. Die Anforderungen der Inklusi- on werden ebenso wie raumakustische Maßgaben erfüllt. Haustechnik: Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ist für das vorliegende Bauvorhaben grundsätzlich anzuwenden, da die Sanierung des Gebäudes und der Austausch der 7 Anlagentechnik parallel stattfinden. Auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unter Berücksichtigung der Auflagen durch den Denkmalschutz wurde auf Empfehlung des Energiemana- gements aus wirtschaftlichen Gründen ein Abweichungsantrag zur Verpflichtung der Umsetzung nach EEWärmG bei der Bauaufsicht gestellt und am 26. Februar 2020 durch die Bauaufsicht der Stadt Köln - Aktenzeichen 63/A25/0217/2018 - genehmigt. Die vorhandene Heizungsanlage im UG des Altbaus wird komplett zurück gebaut und durch ein neu- es Gas-Brennwertgerät ersetzt. Die gesamte Haustechnik innerhalb der Altbausubstanz wird saniert und ausgetauscht. Die Elektroinstallationen werden im Zuge der Sanierung komplett erneuert und an den vorhandenen Erweiterungsneubau auch für die Sprachalarmierung mit angebunden. Bauliche Maßnahmen Brandschutz: Durch den Neubau eines zentralen neuen Haupttreppenhau- ses und damit der Erschließung sämtlicher Nutzungsbereiche wird mit einer kompakten Maßnahme der fehlende zweite Rettungsweg für den Altbestand hergestellt. Das vorhandene Treppenhaus im Altbestand wird damit zum zweiten baulichen Rettungsweg für alle Nutzungen in den Obergeschossen. Die Nutzungen im ehemaligen Hausmeister*innenhaus werden durch neue Türdurchbrüche an den benachbarten Klassenraum angebunden und erhalten so über eine ‚Bypass-Lösung‘ den zweiten baulichen Rettungsweg über das Treppenhaus des Altbestandes. Das Brandschutzkonzept wurde im Rahmen der Vorentwurfsplanung mit der Feuerwehr abgestimmt. Die Bypass-Lösung für den Altbestand im ehemaligen Hausmeister*innenhaus über den benachbar- ten Klassenraum wird von ihr mitgetragen. Bauliche Maßnahmen Inklusion: Die Anforderungen an ein inklusives und zeitgemäßes Schulge- bäude sind im Bestand komplett nachzurüsten. Der Altbestand ist heute nicht barrierefrei erschlos- sen. Eine neue Aufzuganlage sichert in Verbindung mit der Neuerrichtung der zentralen neuen Haupterschließung die barrierefreie Erschließung aller Nutzungsbereiche vom EG bis in das 2. OG des Hauptgebäudes sowie vom EG bis in das 1. OG des ehemaligen Hausmeisterhauses. Die Nutzungen im Dachgeschoss des Hauptbaukörpers können aufgrund der baulichen Gegebenheiten und aufgrund der Auflagen der Denkmalpflege nicht über den Aufzug barrierefrei er- schlossen werden. Das Dachgeschoss des ehemaligen Hausmeister*innenhauses könnte nur durch einen Aufzug als ‚Durchlader' erschlossen werden mit einem erhöhten Aufwand bezüglich der daraus resultierenden Brandschutzanforderungen. In Anbetracht der Kosten zum Nutzen wurde auf eine bar- rierefreie Erschließung der Dachgeschosse verzichtet. Organisatorisch wird sichergestellt, dass keine Klassen mit auf Rollstühle angewiesenen körperlich eingeschränkten Menschen in diesen Räumen unterrichtet werden. Die barrierefreie Erschließung des Erdgeschosses wird über ein neues vorgelagertes Außenpodest und durch Integration einer barrierefreien Rampe gewährleistet. Im Erdgeschoss wird ein zusätzliches behindertengerechtes WC vorgesehen. Abstimmung Denkmalpflege: Die Gestaltung und Gliederung der Fassade des neuen Anbaues mit der zukünftigen Haupterschließung wird in der vorliegenden Form durch die Denkmalpflege mit getra- gen. Sie berücksichtigt die Forderungen an einzuhaltende Gebäudeabstände und Höhenvorgaben und insbesondere Anforderungen an die architektonische Qualität als unmittelbarer neuer Anbau an das Baudenkmal. WC-Anlagen: Die heute vorhandenen Toiletten im eingeschossigen Anbau werden aufgrund ihres desolaten Zustandes komplett zurück gebaut. Die notwendigen Toiletten werden zukünftig dezentral im EG und 1.OG des Altbestandes neu errichtet. Abstimmung Unfallkasse NRW: Eine Abstimmung der geplanten Maßnahmen mit der Unfallkasse NRW ist erfolgt. Die Maßnahmen der vorliegenden Planungen werden durch die Unfallkasse als er- hebliche Verbesserung und Aufwertung der Bestandssituation begrüßt, befürwortet und mit getragen. 8 Tageslichtkonzept: Die bestehenden Fensteröffnungen können aufgrund des Denkmalschutzes nicht verändert werden. Die Fläche der Verglasung beträgt circa 1/8 der Grundfläche der Räume und entspricht damit den Vorgaben der Bau- und Qualitätsstandards der Stadt Köln (BQA). Die Steuerung der Leuchten in den Büro- und Klassenräumen erfolgt tageslichtabhängig über Präsenzmelder. Eine manuelle Steuerung zur Dimmung ist jedoch möglich. Fensteranlagen: Die im Bestand vorhandenen Holzfenster (größtenteils Einfachverglasungen) wer- den ausgetauscht und unter Berücksichtigung der bauphysikalischen Anforderungen in Abstimmung mit der Denkmalpflege ersetzt. Da ein außenliegender Sonnenschutz der Fenster innerhalb der be- stehenden Ziegelfassade aufgrund des Denkmalschutzes nicht möglich ist, wird die Verglasung als Sonnenschutzverglasung mit innenliegenden Sonnenschutzvorhängen ausgeführt. Im Zuge der Dacherneuerung können die zum Süden ausgerichteten Räume der Dachgeschosse aus Sicht der Denkmalpflege mit einem außenliegenden Sonnenschutz versehen werden. Der Sonnen- schutz wird automatisch betrieben, kann jedoch auch manuell gesteuert werden. Bei voller Schutz- funktion können die Lamellen des obersten Drittels separat eingestellt werden, so dass diese das Tageslicht weiterhin auch im geschlossenen Zustand an die Decke reflektieren. Farbkonzept: Grundsätzlich sind alle Räume in hellen Farbtönen vorgesehen. Der Bodenbelag wird nach Absprache mit der Denkmalpflege festgelegt. Artenschutzgutachten: Ein Artenschutzgutachten wurde erstellt. Die Auflagen gemäß Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde im Umwelt- und Verbraucherschutzamt werden vor Beginn der Baumaßnahmen umgesetzt. Finanzierung Die Planungskosten in Höhe von rund 1.266.000 Euro brutto sind in den genannten Gesamtbruttokosten enthalten. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und sonstige Nebenkosten in Höhe von rund 113.000 Euro, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2024 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert wird. Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 190.000 Euro sind im Haus- haltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten von rund 110.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln des Teilfi- nanzplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4010-0301-5-5001 - GGS Halfengasse - Einrichtung nach GI. Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 7.333 Euro pro Jahr erfolgt voraussichtlich ab 2024 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergeb- nisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen. Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel gegebenenfalls durch Um- schichtungen vorsehen. Stellungnahme zur Bewirtschaftung während der Corona-Krise Aufgrund der maroden Gebäudesubstanz ist die Baumaßnahme erforderlich. Anderenfalls müsste der Betrieb des Hauses gegebenenfalls eingestellt werden. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung des 9 Schulträgers Stadt Köln zur Bereitstellung von hinreichend Schulplätzen. Begründung der Dringlichkeit Aufgrund der maroden Bausubstanz des Altgebäudes und des parallel durchzuführenden Dükerbaus sind alle Vorkehrungen zu treffen, damit die Generalsanierung in den Sommerferien 2021 starten kann. Hierfür müssen zwingend die notwendigen Planungen und Ausschreibungsvorbereitungen durchge- führt werden. Anlagen: Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit Anlage 1 - Entwurfsplanung: Anlage 1a - Beispiel Grundriss 1. Obergeschoss Anlage 1b - Modelle Anlage 1c - Terminplan Anlage 2 - Kostenberechnung nach DIN Anlage 3 - Risikoberechnung zur Baumaßnahme nach Risikoklassen I-IV Anlage 4a - Energiecheckliste Anlage 4b - Befreiungsbescheid Anlage 5 - Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde Anlage 6 - Kostenverteilungsschlüssel Anlage 7 - Fotodokumentation des Bestands Anlage 8 - Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes Anlage 9 – Eilentscheidung des Naturschutzbeirates
Anlage 7 - Fotodokumentation
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ehem. Schuleingang Altbau Halfengasse | Süd-Fassade
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Anlage 7
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Schuleingang Hermesgasse Schulhof Altbau | West-Fassade
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Anordnung Neubau und Altbau
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Schulhof | Nord-Fassade
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Verbindung ehem. Hausmeistergebäude, Altbau Schule und Toiletten
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ehem. Hausmeistergebäude | Ost-Fassade
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Details Fassaden zum Schulhof | Nord- und West-Fassaden
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ehem. Haupteingang Altbau Schule | Süd-Fassade
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Fenster Altbau Schule | Süd-Fassade
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WC Lehrer
EG ehem. Hausmeistergebäude
links: Mädchentoilette
rechts: Jungentoilette
unten: Pausentoiletten Anbau Bestand
- vorh. Toiletten sind in einem desolaten Zustand
- Putzmittelräume sind nicht vorhanden
Anbau Pausen-WCs
Schuleingang Schulhof ehem. Hausmeistergebäude | West-Fassade
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Eingang TRH Altbau Schule | Nord-Fassade
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Eingang ehem. Hausmeistergebäude Schulhof | West-Fassade TRH ehem. Hausmeistergebäude EG
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Erdgeschoss TRH ehem. Hausmeistergebäude
Blick auf ehem. Eingangstür und Zugang Keller unter Treppe
Zugang Räume Obergeschoss Schwellen
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T R E P P E N H Ä U S E R | T R H E H E M. H A U S M E I S T E R G E B Ä U D E
TRH ehem. Hausmeistergebäude EG Zugang Schulhof TRH ehem. Hausmeistergebäude | Dachgeschoss
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Niveauversprung EG und Zugang Keller / WC Lehrer
Detail Holztreppe Bestand
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Stg. ca. 17.2 / 26.5
inkl. 5cm Unterschnitt
ca. 88.5 m
im Lichten
- vorh. Treppe war ehem. interne Erschließung Hausmeisterwohnung und entspricht nicht im Geringsten den Anforderungen an eine Schulnutzung
- Treppenlaufbreite ca. max. 88,5cm im Lichten / Geländer einseitig
- Geländerhöhe ungenügend; Geländerabstände größer 11-14 cm im Lichten - nur mit aufwendiger Maßnahme nachrüstbar
- Steigungsverhältnis (17.2/26.5 inkl. 5cm Verschnitt) insb. Unfallgefahr beim Herabgehen (21 cm Auftritt)
- Brandschutzproblematik: Holztreppe Brandlast; Anschluss zum UG mit Holzverschalung
- WC Lehrer unter Treppe beengt und ungenügend
- vmtl. nicht statisch nachweisbar / Schallschutz vmtl. nicht vorhanden
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Zustand Holztreppe Bestand Detail Befestigung Geländer DG
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Schulbücherei ehem. Hausmeistergebäude
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Hausmeisterloge
Raumeindrücke Klassenzimmer / Büro ehem. Hausmeistergebäude 1. OG
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- kein 2. RTW vorhanden, RTW über vorh. Holztreppe
- Anleiterung über Fenster notwendig = Raum nicht als Klassenraum nutzbar
ehem. Hausmeistergebäude Dachgeschoss
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Keller Gasheizung ehem. Hausmeistergebäude
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- Lager und Technikzentrale (Heizung)
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Hauptzugang
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TRH Altbau Schule EG - Kopfhöhe max. 1,91 m
Zugang Keller Altbau Schule
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1,91m
- Hauptzugang mit max. 1,91 m lichter Raumhöhe mehr als ungenügend
- Treppenlaufbreite entspricht nicht den Schulbaurichtlinien und Anforderungen an den Brandschutz mit ca. 1,11 m im Lichten
- Qualität liegt in der vorh. Deckenhöhe und Rundbögen - jedoch entspricht die Qualität im Bereich des Haupteingangs einem Kellerzugang
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ca. 1,11 m
im Lichten
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Zustand TRH Altbau Schule
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TRH Altbau Schule Dachgeschoss - nachgerüstete RWA-Anlage
lichte Höhe im Bereich des Austrittes max. 1,97 m
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1,97m
Raumeindrücke Klassenzimmer Altbau Schule
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Raumeindruck Klassenzimmer Altbau Schule - EG mit großflächigem Wasserschaden in der Hausecke
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D A C H G E S C H O S S | A L T B A U S C H U L E
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- Dachgauben im desolaten Zustand, Zustand Dachstuhl muss noch überprüft werden, Technik entspricht nicht heutigen Anforderungen
- lichte Raumhöhe Bestand max. 2,43m - nicht als Klassenräume nutzbar
Keller / Anschlüsse Altbau Schule
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Blick von der Halfengasse / vom DG Altbau Schule
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Anlage 10, Auszug BV 5 vom 15.03.2021
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax : (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 19.03.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 5. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 18.03.2021 öffentlich 9.2.12 Generalsanierung der Gemeinschaftsgrundschule Halfengasse 25 in 50739 Köln - Baubeschluss 2966/2020 Die Bezirksvertretung erweitert die Vorlage der Verwaltung und empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für die Generalsanierung des Altgebäudes der Gemeinschaftsgrundschule Halfengasse 25 in 50739 Köln gemäß der Energieleitlinie mit Gesamtkosten inklusive Einrichtungs- kosten in Höhe von rund 5.186.000 Euro brutto. Er stellt den Bedarf zur Generalsanierung fest und beauftragt die Verwaltung mit der Beantragung der Baugenehmigung, der Submission, Baudurchführung und Einrich- tung. Zudem genehmigt der Rat der Stadt Köln einen Risikozuschlag in Höhe von 20 Pro- zent bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten. Dies entspricht einem Be- trag von rund 784.000 Euro brutto. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Generalsanierung der Schule mit dem Bau eines neuen unterhalb der Schulhoffläche verlaufenden Rheindükers der Stadt- entwässerungsbetriebe (StEB) überschneidet. Der vorgesehene Interimsstandort befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet. Bis zum Abschluss beider Maßnah- men wird die Schule auf das Grundstück der StEB am Niehler Damm / Bremerhave- ner Straße in eine Modulbauanlage ausgelagert. Die Kosten der Auslagerung werden zwischen StEB und Gebäudewirtschaft auf der Grundlage des als Anlage 6 beigelegten Kostenverteilungsschlüssels geteilt. Der Rat stimmt dem Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zu. Die anteiligen Kosten für die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln betragen rund 2.415.000 Euro brutto. Die Gesamtkosten der Maßnahme inklusive der Kosten für die Einrichtung, die Aus- lagerung und den Risikozuschlag betragen demnach rund 8.385.000 Euro brutto. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung der investiven Kosten von rund 4.886.000 Euro erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrech- nungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und sonstige Nebenkosten in Höhe von rund 113.000 Euro, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2024 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, finanziert wird. Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 190.000 Euro sind im Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu ver- anschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten von rund 110.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln des Teilfi- nanzplans 0301, Schulträgeraufgaben. Interimslösungen, die städtische Grünflächen, wie bspw. Landschaftsschutzgebiete oder Parks, versiegeln bzw. für die Bäume gefällt werden müssen, werden in Zukunft abgelehnt. Als Interimslösungen sollen Sport- oder Parkplätze, oder ähnliches ge- funden werden. In allen Straßen um die Interimslösung soll Tempo 30, so nicht bereits vorhanden, eingeführt werden. Die Bezirksvertretungen sind ab sofort über etwaige Interimslösungen vorab und im Baubeschluss ausführlich zu informieren. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung von Herrn Beckhaus, Herrn Frank, Frau Feuser, Frau Havermeier und Herrn Schlieper mehrheitlich gegen die Stimme der FDP beschlossen.
Anlage 9 - Eilentscheidung Landschaftsbeirat Befreiung
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/ 2 57 23.02.2021 571/1 26 26-0 Auslagerung des Schulbetriebs der GS Halfengasse in Interimsgebäude an der Bre- merhavener Str./am Niehler Damm (Gemarkung Longerich, Flur 098, Flurstücke 575 und 571) für den Zeitraum von 2 Jahren Hier: Information zur Zustimmung zur Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans Köln durch den Beirat der Unteren Naturschutzbehörde per Eilentscheidung am 19.02.2021 Sehr geehrter , die Kölner Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) planen den Neubau des Rheindükers von Köln Stammheim nach Köln Niehl. Im Rahmen der geplanten Bauarbeiten wird auf dem Ge- lände der Grundschule an der Halfengasse in Köln Niehl eine Baugrube von 35 m Tiefe aus- gehoben. Aufgrund der dadurch entstehenden Lärm- und Luftemissionen sowie der beeng- ten Platzverhältnisse auf dem Schulgelände kann der Unterricht hier für diesen Zeitraum nicht stattfinden. Zeitgleich zur Dükersanierung soll nun das renovierungsbedürftige Schul- gebäude saniert werden. Während dieser Zeit soll der Unterricht für einen Zeitraum von 2 Jahren in Containerbauten auf den Standort an der Bremerhavener Str./am Niehler Damm ausgelagert werden. Teile der dafür vorgesehenen Fläche liegen im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Köln. Dieser setzt hier das Landschaftsschutzgebiet L8 „Äußerer Grüngürtel am Berg- heimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel“ fest. Das Vor- haben tangiert dabei die im Landschaftsplan festgelegten Verbote. Die StEB stellten daraufhin einen Antrag auf Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verbo- ten des Landschaftsplans der Stadt Köln. Das Vorhaben wurde dem Beirat der Unteren Naturschutzbehörde Köln vorgelegt. Dieser stimmte dem Vorhaben am 19.02.2021 unter den folgenden Auflagen per Eilentscheidung zu: - Die Abgabe der ergänzenden Dezernentenerklärung vom 17.02.2021 ist erfolgt und durch den Beirat am 19.02.2021 bestätigt worden - Die Zusicherung der StEB zur dauerhaften Freihaltung des betroffenen Grundstücks von Bebauung zur Anbindung des Grünzuges an den Rhein ist erfolgt. - Die doppelte Kompensation der auf dem Grundstück (Gemarkung Longerich, Flur 098, Flurstücke 575) zu fällenden Bäume, die bereits Bestandteil einer vorausgehen- Anlage 9 - 2 - den Kompensationsmaßnahme waren, soll gewährleistet sein. Diese sind als groß- kronige, solitäre Bäume zu pflanzen. - Eine Ökologische Baubegleitung im LSG-Bereich der Fläche durch das Landschafts- planungsbüro Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB Freiraum + Landschafts- planung auf der Grundlage der am 11.12.2020 vorgelegten Planung soll erfolgen. - Die Standzeit der Container ist auf zwei Jahre befristet. Die Untere Naturschutzbehörde hat den entsprechenden Befreiungsbescheid am 23.02.2021 gefertigt. Mit freundlichen Grüßen,
Anlage 8 -Stellungnahme RPA
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/ 2 14 21.08.2020 143 26 über Dez VI Generalsanierung Altbau Gemeinschaftsschule Halfengasse, Köln-Niehl Erneute Vorlage der Entwurfsplanungsunterlagen inkl. Kostenberechnung RPA-Nr.: 2020/0905 (Wv. zu RPA-Nr. 2019/1080) Summe eingereicht (200 bis 500 und 700) rund 4,105 Mio. € netto Summe gesamt (KG 600 nachgereicht) rund 4,358 Mio. € netto Kosten Interimsschule (vorläufiger Stand Aug. 2020) rund 2,175 Mio. € netto Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 20.07.2020 haben Sie die überarbeitete und ergänzte Entwurfsplanungs- unterlagen zu oben genanntem Projekt erneut zur Prüfung vorgelegt. Ziel der Prüfung ist die Erreichung des Baubeschlusses durch den Rat der Stadt Köln. Ein Entwurf der aktuellen Beschlussvorlage wurde, trotz Nachforderung, nicht eingereicht. Zu dem Projekt liegt kein Planungsbeschluss vor. Im Jahr 2011 erfolgte nach vorausgegan- genen Abstimmung eine Mitteilung in dem entsprechenden Ausschuss, dass einige notwen- dige bauliche Maßnahmen durchgeführt würden und die Planung für die Sanierung des Hausmeisterhauses begonnen werden soll, jedoch keine Generalsanierung des Objektes notwendig sei. 40 forderte dann im August 2015 die Gebäudewirtschaft auf, nunmehr die Planung für die Generalsanierung von Schulgebäude und Hausmeisterhaus aufzunehmen, damit auch eine Umnutzung des Hausmeisterhauses umzusetzen und eine entsprechende Mitteilung in die Ausschüsse einzubringen. Das unter Denkmal stehende Bestandsgebäude wird um einen Neubau ergänzt, der als Haupterschließung alle Bereiche miteinander verbindet. Ein notwendiger zweiter Rettungs- weg soll herstellt und das angrenzende ehemalige Hausmeisterwohnhaus auch für schuli- sche Zwecke genutzt werden. Der Altbau wird aufwendig saniert und den aktuellen Sicher- heits-, Brandschutz- und Arbeitsstättenstandards angepasst. Während der Schulsanierung wird im Bereich der Außenanlagen eine unterirdische Dükeran- lage der Stadtentwässerungsbetriebe StEB erneuert. Während dieser Baumaßnahme ist kein Schulbetrieb auf dem Grundstück möglich. Der Schulbetrieb findet für mindestens zwei Jahre in einem in Containerbauweise errichtetem Interimsgebäude auf einem separaten Grundstück statt. Die Kosten dieser Interimsmaßnahme sind nicht Teil der vorgelegten Kostenberechnung. Um den Kostenrahmen des Projektes jedoch möglichst vollständig abzubilden, sind sie als un- vermeidliche Kosten ebenfalls anzugeben. Mit zunächst noch vorläufigen Kosten in Höhe von 2,175 Mio. € netto (gemäß 26; Stand 13.08.2020), machen diese Kosten einen erhebli- chen Anteil (zusätzlich zu den Sanierungskosten ca. 50%) aus. Anlage 8 - 2 - Auch nach der abgeschlossenen Sanierung und der damit verbundenen Umorganisation des Schulgebäudes verbleibt gemäß Vortrag von 40 ein Bedarf an weiteren Klassenräumen. Ei- ne diesbezügliche Machbarkeitsstudie und die Umsetzung einer Erweiterung werden z. Z. jedoch mit geringer Priorität bewertet, so dass sie nicht Teil der hier betrachteten Generalsa- nierung sein können. Auch dann, wenn diese „Erweiterungsplanung“ zunächst nicht durchge- führt wird – auch um den Sanierungsbeginn im Sommer 2021 nicht zu gefährden – wären aus Sicht des RPA folgende Überlegungen zu prüfen: Kann es bereits jetzt technische Vor- richtungen geben, die eine Aufstockung des Altbaus im Realisierungsfall ermöglichen, wäre ggf. eine Aufstockung des separaten Neubaus möglich oder könnte die Interimsschule lang- fristiger genutzt werden? Insbesondere für die KG 300 sind die Preise zum Teil sehr hoch angegeben. Hinzu kommen Pauschal- und Zulagepositionen, die nur schwer nachvollziehbar sind. Hier wird seitens des RPA davon ausgegangen, dass ein gewisser Risikozuschlag bereits eingepreist wurde, der den Ungewissheiten aus der Bestandssituation sowie überdurchschnittlichen Aufwand durch die Berücksichtigung des Denkmalschutzes Rechnung trägt. Das tatsächliche Preisniveau wird durch den Wettbewerb im Rahmen der Ausschreibung festgestellt. Trotz des sehr detaillierten Farb- und Materialkonzeptes, das die notwendigen Forderungen des Denkmalschutzes berücksichtigt, ist bei der Ausschreibung der Ausführungsleistungen auf die Produktneutralität zu achten. Die gemäß Kostenberechnung vorgetragenen Gesamtkosten belaufen sich auf rund 4,358 Mio. € netto (KG 200 bis 700 ohne Preissteigerung). Die Baunebenkosten (KG 700) liegen mit insgesamt ca. 35 % auf die Kostengruppen 200 bis 500 – insgesamt ca. 1,063 Mio. € netto – sehr hoch, was angesichts des hohen Planungs- und Abstimmungsbedarfs wegen der Faktoren Sanierung, Denkmalschutz und einge- schränktem Baufeld jedoch nachvollziehbar scheint. Ein Kostenanteil für die im Rahmen einer Sanierung nicht abschätzbaren Risiken ist zu be- rücksichtigen und im Eintrittsfall vom Rat zu genehmigen. Hier wird ein Umfang von ca. 10 % vorgeschlagen. Weiterhin ist ein Preissteigerungsfaktor von ca. 5 % (Erfahrungsgemäß ge- mäß Destatis ein Durchschnittswert) auf die Kostengruppen 200 bis 600 anzurechnen. Im weiteren Projektverlauf sind weiterhin die Prüffeststellungen und Anmerkungen der Son- derfachleute und der internen Qualitätssicherung zu berücksichtigen sowie die Blaueintra- gungen in den vorgelegten Unterlagen. Auch sind die Anordnungen zur Haushaltbewirtschaf- tung in der Corona-Krise vom 25.03.2020 zu beachten. Zukünftig bitte ich die Kostenberechnungen über das Dezernat und mit einem Entwurf der Beschlussvorlage zur Stellungnahme (s. hierzu mein Schreiben vom 20.11.2019) vorzule- gen. Mit freundlichen Grüßen Gez.
Anlage 1a - Beispielhafter Grundriss 1. Obergeschoss
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Alt St. Katharina"Niehler Dömchen" Hermesgasse Tür neu X X Tür neu 2. RTW Klassen 3 + 4 über neue Tür über Klasse 6 2. RTW 3 Stg. 16,7/33 (Auftritt 3cm Unterschnitt) Klasse 3 a / Bestand Klasse 3 b / BestandOKFF 1.Podest +2,00 (48,08 ü.NN) OKFF 1.OG +3,99 (50,07 ü.NN) OKFF 1.OG +3,99 (50,07 ü.NN) Luftraum Diffenzierung Klasse 3 + OGS neu X X X XX ca. 30 m2 Bypass KlasseOKFF 1.OG neu +3,99 (50,07 ü.NN) Decken- und Bodenplatte neu nach Angabe Statik Pumi WC neu 1,25 X Raumspartür Treppe Bestand Hauptgebäude Altbau Bestand Anbau / ehem. Hausmeisterhaus Bestand Anbau / Neubau Treppenhaus neu 1.RTW 1.RTW 2.RTW 2.RTW 2.RTW XX X Öffnung neu herstellen nach Angabe Statik Öffnung neu herstellen nach Angabe Statik XX X X X X X X X X X X X X Decken- und Bodenplatte neu nach Angabe Statik Decken- und Bodenplatte neu nach Angabe Statik Decken- und Bodenplatte neu nach Angabe Statik Öffnung Bestand erweitern + Rückbau vorh. Brüstung Erweiterungsneubau nur zur Information dargestellt / zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit im Aufgabenbereich der geplanten Massnahme der Sanierung des Altbaubestandes der Schule Datum Gez. Blattgröße Maßstab Plan-Nr. Index 1/100 Titel Projekt Bauherr L K A R C H I T E K T E N Regina Leipertz und Martin Kostulski Partnerschaftsgesellschaft Schwalbengasse 32 50667 Köln Tel. 0221- 272 55 86-0 Fax 0221- 272 55 86-9 Architekt GRUNDSCHULE HALFENGASSE Generalsanierung Altbau Gemeinschaftsschule Halfengasse Halfengasse 25, 50735 Köln-Niehl 4.50 4.40 OK UK VK UK RD UK FD OK FF OK RD LH BRH 1.01 2.01 RH FH RS T30/ T60 T 90 RWA BA DA UZ ÜZ DV + 4.50 + 4.40 X X NA rauchdichte Tür feuerhemmende Tür feuerbeständige Tür Rauchwärmeabzug Bodenablauf Dachablauf Unterzug Überzug Deckenversprung Oberkante Unterkante Vorderkante UK Rohdecke UK Fertigdecke OK Fertigfussboden OK Rohdecke OK FF OK RD Fertighöhe Rohhöhe Lichte Höhe Brüstungshöhe ab OK FF bis OK Fertigbrüstung Türbreite x Türhöhe von OK FF bis UK Sturz Abbruch Fenster mit Panikverschluss Legende Änderungswolke Alle Maße sind vor Ausführung vom Auftragnehmer verantwortlich zu prüfen,soweit erforderlich örtlich zu messen. Differenzen sind vor Ausführung mit der Bauleitung zu klären. Ausser dieser Zeichnung ist die Ausschreibung und die statische Berechnung mit Positions- und Bewehrungsplänen verbindlich. Bei Abweichungen von den Architektenplänen ist dies der Bauleitung mitzuteilen. Ausführungspläne der Fachingenieure, ggf. auch Werkpläne von Fachfirmen, sind vom Ausführenden auf Übereinstimmung zu prüfen. Schlitze und Durchbrüche sind den Haustechnik- und Statikplänen zu entnehmen. Alle Maße sind, wenn nicht im Plan anders angegeben, Rohbaumaße . Alle Höhenmasze beziehen sich auf OKFF des jeweiligen Geschosses. Datum/ Unterschrift Architekt Datum/ zur Ausführung freigegeben Bestand Nachbarbestandsgebäude Mauerwerk/ Beton neu Trockenbau neu Datum Index Änderung Entwurfsplanung GRUNDRISS 1. OBERGESCHOSS Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Bauten - Management - Service 15-21121-002- B.3.1.03 87cm x 59,4cm01.10.2018 RL/CW Schulnutzung / Nutzung durch Schüler Verwaltung/ Lehrer Sanitärbereiche/ Pumi Hinweis: Achsen dienen lediglich der Orientierung und der Kommunikation. Achsen stellen keine maßlichen Bezüge dar! Hinweis: Bestandspläne auf Grundlage der durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zur Verfügung gestellten Bestandspläne. Bei den voliegenden Bestandsplänen handelt es sich nicht um genaue Aufmaßpläne . Änderungen / Abweichungen zum Bestand können aus diesem Grunde nicht ausgeschlossen werden. ca. 13,855 256,562544 652533 255645 1,265 785 1,26 775 1,265 785 1,275 785 25 473363 24 64 1,255 805 1,26 805 1,255 795 1,255 64 65255 1,3525 125 125 7,69 8,197 13 ca. 16,08 ca. 9,115 4,1671 44 7,69 50 Innen Gesamt 3,04 1,25 25 1,65 30 4,27 Innen Innen / Aufzugsschacht Gesamt Fassade aussen 14 9,695 40 12 Neubau aussen / Innenmaße HM 25 Fassade 13 136,50 Fassade aussen 9,37544 4,069,83 2,964259,4538 9,83 40 23,435 456,805405 7,94 1515 Gesamt Gesamt Innen Gesamt Giebel HM 9,695 Gesamt Aussen Altbau 40 Innenmaße Neubau/ Erschließung Gesamt 3,52 4,76 Gesamt 6,495 Innenmaße165145 1,16 1,535 1,155 4851,21 925 ca. 6,63 58 ca. 9,965 52 8,925 52 62 1,605835 14 Gesamt HM Gesamt Giebel HM 103,4052444 20 30ca. 4,50 ca. 4,05 - 4,1139 ca. 15,31 25 2,10 30 ca. 4,05 453,00ca. 7 1,40 20 1,40 25 20 427 Kamin neu OKF Brüstung ca. 89 cmOKF Brüstung ca. 89 cm OKF Brüstung neu ca. 65 cm OKF Brüstung neu ca. 65 cm Zur Gewährleistung der notwendigen Absturzsicherung ist im 1.OG HM eine zusätzliche Absturzsicherung in der Fensterleibung erforderlich Zur Gewährleistung der notwendigen Absturzsicherung ist im 1.OG HM eine zusätzliche Absturzsicherung in der Fensterleibung erforderlich HLS Schacht Anbindung Waschtisch DG TRH Bestand/ Erhalt Terrazzoboden Bestand ca. 3,195 325 Festverglasung neu F90 12 Stg 16,6/30 12 Stg 16,6/30 1,225 12 Stg 16,6/30 1,225 Stütze F90 Fenster neu, ohne Verglasung; in Abstimmung mit Denkmalpflege HZ HZ HZ HZ HZ HZ 1,385 2,385 lichte Durchgangsbreite mind. 1,2m 1,385 2,385 lichte Durchgangsbreite mind. 1,2m dT dT dT dT dT dT Nische für Feuerlöscher F Aufzug neu X X A B C D E F A B C D E F 1 2 3 4 5 1 2 3 4 5 1,00 1,00 HZHZHZHZ HZ HZ HZ HZ HZ RRRR RR RR RRRR Auflagertaschen Decke ü. EG nach Angabe Statik Auflagertaschen Decke ü. EG nach Angabe Statik 3xE.DD/DB.KB Ø 8 H.DD 35/20 S.BD 20/30 20 S.DD 20/20 H.BD 35/20H.DD 35/20 S.DD 20/30 S.BD 20/20 S.DD 25/40 S.DD 20/20 S.BD 20/20 H.BD 35/20 S.BD 20/30 19 S.DD 20/20 S.BD 20/30 S.BD 20/20 L.BD 20/20L.DD 20/20 S.DD 30/20 L.WD 20/20 OK=UKRD H.WD 20/10 OK=UKRFB S.WD 15/15 OK=10 OKFFB 1320 20 6 15 2xH.KB Ø6 RA=5 UKRFB4210 D C B B A A H D CE ca. 63,0 m2 ca. 62,0 m2 Anlage 1a
Anlage 2 - Kostenermittlung GI Altgebäude Halfengasse
1923 Zeichen
Eine Serviceeinric htung der
Kostenermittlung von Hochbauten nach DIN 276-2018-12 Anlage 2
Kostenberechnung Bauvorhaben Generalsanierung Altgebäude Halfengasse 25
Dienststelle: 261/15
Datum: 08.10.2020
Bauherr: 26 Bauherrenvertretung: Frau
Gebäudewirtschaft Stadt Köln
Ottoplatz 1 in 50676 Köln
Telefon: 0221-221-
Baumaßnahme: GI Altgebäude Halfengasse 25 Projektnummer: 15-21121-002
Kosten: 100% investiv
Umbauter Raum 4.749,39 m³
Raummeterpreis 728,42 €/m³ Baukosten brutto KGR 300 und 400: 3.459.540,17€
Bruttogrundfläche 1322,00 m²
Quadratmeterpreis 2616,90 €/m² Baukosten brutto KGR 300 und 400: 3.459.540,17€
Nutzfläche incl. KG 603,50 qm 63%
Verkehrsfläche 324,95 qm 34%
Technikfläche 29,40 qm
Gesamtkosten einschließlich Kosten KGR 600, ohne Kosten der Auslagerung
Summe 100 Grundstück
Summe 200 Herrichten und Erschließen 43.433,32 €
Summe 300 Bauwerk-Baukonstruktionen 2.399.448,50 €
Summe 400 Bauwerk-Technische Anlagen 507.728,11 €
Summe 500 Außenanlagen und Freiflächen 91.593,43 €
Summe 600 Ausstattung und Kunstwerke 252.100,84 €
Summe 700 Baunebenkosten 1.063.508,34 €
Summe netto 4.357.812,54 €
MwSt 19% 827.984,38 €
5.185.796,92 €
Rundung 3,08 €
Baukosten brutto gerundet 5.185.800,00 €
Risikozuschlag 20% gem. Anlage 784.044,40€
Gesamtkosten mit Risikozuschlag (brutto), gerundet 5.969.844,00 €
Seite 1
Seite 2
Gesamtkosten mit Risikozuschlag KGR 200-700(brutto) 5.969.844,00 €
Kosten der Auslagerung durch die StEB, anteilige Kos-
ten der GW nach vorläufiger Angabe 2.029.700,42 €
netto, incl. 19% MwSt = 2.415.000,00 € brutto, gerundet
2.415.000,00 €
Projektkosten KGR 200-700 brutto
incl. Auslagerungskosten brutto, gerundet
8.384.844,00 €
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2966/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 12.03.2021
- Erstellt
- 09.10.2020 07:09