Mandari Insight

2966/2020

Generalsanierung der Gemeinschaftsgrundschule Halfengasse 25 in 50739 Köln - Baubeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.03.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2021, TOP 10.17

Anlage 8a - Antwort auf die Stellungnahme RPA

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4a - Energiecheckliste

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4b - Befreiungsbescheid EEWärmeG

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1c - Projektablaufplanung Stand Juni 2020

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - Risikoberechnung GI Altgebäude Halfengasse

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 - Stellungnahme Untere Naturschutzbehörde

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6 - Kostenverteilungsschlüssel

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1b - Modelle

· application/pdf

Ansehen

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 7 - Fotodokumentation

· application/pdf

Ansehen

Anlage 10, Auszug BV 5 vom 15.03.2021

· application/pdf

Ansehen

Anlage 9 - Eilentscheidung Landschaftsbeirat Befreiung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 8 -Stellungnahme RPA

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1a - Beispielhafter Grundriss 1. Obergeschoss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Kostenermittlung GI Altgebäude Halfengasse

· application/pdf

Ansehen

Anlage 8a - Antwort auf die Stellungnahme RPA

8178 Zeichen

/ 2  
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant-
wor
tet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0  
 
 
  Dezernat VI 
Stad
tentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft 
Stadthaus Deutz - Westgebäude 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
Auskunft  
Telefon 0221 221-  
E-Mail Dezernat-Stadtentwicklung-Planen-Bauen-
Wirtschaft@stadt-koeln.de 
Internet www.stadt-koeln.de 
 
Sprechzeiten 
Nur nach besonderer Vereinbarung 
 
KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4, 9 
Bus Linien 150, 153, 156 
S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und 
Fernverkehr 
Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena 
 
 
Stadt Köln - Dezernat VI 
Willy-Br
andt-Platz 2, 50679 Köln 
 
143 über 
Dez
. VI 
 
Ihr Sc
hreiben Mein Zeichen   Datum 
 261 -15 Kl  23.10.2020 
 
Betreff : GS Halfengasse 25 in 50735 Köln,   
              Generalsanierung des Altgebäudes Halfengasse 25 , RPA-Nr. 2020/0905 
 
 
Sehr geehrte  
, 
 
am 20.07.2020 bzw. mit der Korrektur der KBR am 30.07.2020 haben Sie die überarbeiteten 
und ergänzten Unterlagen der Objektplanung des Phasenabschluss LPH 3 – Entwurfspla-
nung ( 5 Ordner) der Generalsanierung des unter Denkmalschutz stehenden Altgebäudes 
Halfengasse 25, erhalten und unter RPA-Nr. 2020/0905 am 21.08.2020 geantwortet. 
 
Beiliegend erhalten Sie nun den Entwurf der Beschlussvorlage.  
Die hierzu zusammengestellte Kostenermittlung der Gesamtmaßnahme, in der auch die Kos-
ten der Auslagerung enthalten sind, erhalten Sie in der Anlage. 
 
Zu Ihren Anmerkungen: 
 
Die Kosten der Interimsmaßnahme sind nicht Teil der vorgelegten Kostenberechnung. Um den Kos-
ten
rahmen des Projektes jedoch möglichst vollständig abzubilden, sind sie als unvermeidliche Kosten 
ebenfalls anzugeben. Mit zunächst noch vorläufigen Kosten in Höhe von 2,175 Mio. € netto (gemäß 
26; Stand 13.08.2020), machen diese Kosten einen erheblichen Anteil (zusätzlich zu den Sanierungs-
kosten ca. 50%) aus. 
 
Anlage 8a

Seite 2 
 
/ 3  
 
 
Die Kostenanteile für die Auslagerung der Schulgebäude wurden zwischen der geschäftsfüh- 
renden Betriebsleitung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und der StEB in einem verhan- 
delten Verteilungsschlüssel aufgeteilt und betragen rund 2.717.000 Euro.  
Dieser Kostenverteilungsschlüssel beträgt 65 % für die Gesamtkosten zu Lasten der StEB, 
35 % der Gesamtkosten übernimmt die GW. 
Basis für diesen Kostenverteilungsschlüssel war die Kostenteilung (50:50) der Kosten für die 
Auslagerung des Altgebäudes und zudem die Kosten für die Auslagerung des sog. Erweite- 
rungsgebäudes.  
Die StEB übernimmt alle weiteren Kosten wie die Herrichtung des Auslagerungsgrundstü- 
ckes mit den aufwendigen Außenanlagen als Ersatzschulhof sowie die Auslagerung der 
OGTS-Räume und der Mensa mit der Küche. 
Abgezogen wurden bereits erbrachte Planungskosten für eine eigenständig geplante Ausla- 
gerung auf dem Schulgrundstück, welche aufgrund der nunmehr erforderlichen Gesamtaus- 
lagerung der Schule obsolet wurde. 
 
Kann es bereits jetzt technische Vorrichtungen geben, die eine Aufstockung des Altbaus im Realisie- 
rungsfall ermöglichen, wäre ggf. eine Aufstockung des separaten Neubaus möglich oder könnte die 
Interimsschule langfristiger genutzt werden? 
 
Das Altgebäude steht unter Denkmalschutz. Der vorliegende Entwurfsstand ist das Ergebnis 
einer intensiv geführten Diskussion mit der Denkmalpflege, die Anbauten und Aufstockungen 
des Altgebäudebestands grundsätzlich ausschließt. 
Zur Erweiterung des in 2002 errichteten Schulgebäudes von zwei auf drei Geschosse gem. 
der durchgeführten Machbarkeitsstudie liegt der GW bislang kein Planungsauftrag vom Amt 
für Schulentwicklung vor.  
Auch ist die Zeit für die Planung und Ausführung der Aufstockung in den zwei Jahren Ausla- 
gerungszeit der Schule ab dem Sommer 2021 nicht möglich.  
Die Auslagerungsdauer wird befristet beantragt, da es sich bei dem Auslagerungsgrundstück 
um ein Landschaftsschutzgebiet handelt und hier keine längere Nutzungszeit genehmigt 
wird.  
 
Insbesondere für die KG 300 sind die Preise zum Teil sehr hoch angegeben. Hinzu kommen Pau- 
schal- und Zulagepositionen, die nur schwer nachvollziehbar sind. Hier wird seitens des RPA davon 
ausgegangen, dass ein gewisser Risikozuschlag bereits eingepreist wurde, der den Ungewissheiten 
aus der Bestandssituation sowie überdurchschnittlichen Aufwand durch die Berücksichtigung des 
Denkmalschutzes Rechnung trägt.  
 
Ja. Die bei einigen Positionen hohen Kostenannahmen und Pauschalen beinhalten Zulagen 
für Ausführungen gemäß den Vorgaben des Denkmalschutzes, den noch nicht sicheren 
Grundbruchverhältnissen und einer damit wahrscheinlich aufwendigen Unterfangung der 
Altbaufundamente, den schwierigen Umsetzungen der Vorgaben zur Barrierefreiheit sowie 
für aufwendige Abstützungskonstruktionen während der Entkernung der Gebäude. 
 
Trotz des sehr detaillierten Farb- und Materialkonzeptes, das die notwendigen Forderungen des 
Denkmalschutzes berücksichtigt, ist bei der Ausschreibung der Ausführungsleistungen auf die Pro- 
duktneutralität zu achten.

Seite 3 
 
/ 4  
 
 
 
Selbstverständlich wird in der Ausschreibung gem. der geltenden Vergabevorgaben auf Pro- 
duktneutralität geachtet. 
 
Die Baunebenkosten (KG 700) liegen mit insgesamt ca. 35 % auf die Kostengruppen 200 bis 500 – 
insgesamt ca. 1,063 Mio. € netto – sehr hoch, was angesichts des hohen Planungs- und Abstim- 
mungsbedarfs wegen der Faktoren Sanierung, Denkmalschutz und eingeschränktem Baufeld jedoch 
nachvollziehbar scheint. 
 
Ja. So wurde neben den für derzeitige Bauaufgaben üblichen Fachplanern z.B. auf Vorgabe 
des Amtes für Denkmalschutz ein Restaurierungsfachplaner beauftragt, der die Fugensanie- 
rung des Mauerwerks plant. Da Schadstoffe vorhanden sind, wurde eine Schadstoffsanie- 
rungsfachplanung beauftragt. Ein Holzschutzsachverständiger wurde bei der Bestandsauf- 
nahme hinzugezogen. 
Zudem sind in der KGR 700 die Kosten für die Bauherrenaufgaben mit erfahrungsgemäß ca. 
7% der anrechenbaren Kosten nach HOAI enthalten.  
 
Ein Kostenanteil für die im Rahmen einer Sanierung nicht abschätzbaren Risiken ist zu berücksichti- 
gen und im Eintrittsfall vom Rat zu genehmigen. Hier wird ein Umfang von ca. 10 % vorgeschlagen. 
Weiterhin ist ein Preissteigerungsfaktor von ca. 5 % (Erfahrungsgemäß gemäß Destatis ein Durch- 
schnittswert) auf die Kostengruppen 200 bis 600 anzurechnen. 
 
In der Risikobewertung zur Baumaßnahme Generalsanierung Altgebäude Halfengasse ist 
ein Risikozuschlag von 10% und ein Preissteigerungsfaktor von 5% übernommen. 
Der Risikozuschlag ist in der Kostenberechnung enthalten und in der Beschlussvorlage be- 
schrieben. 
 
Im weiteren Projektverlauf sind weiterhin die Prüffeststellungen und Anmerkungen der Sonderfachleu- 
te und der internen Qualitätssicherung zu berücksichtigen sowie die Blaueintragungen in den vorge- 
legten Unterlagen.  
 
Nach der LPH 3 wurde für die KGR 400 die Fachplaner gewechselt. Die Anmerkungen von 
262/3 zur Entwurfsplanung werden wie auch die Blaueintragungen im weiteren Planungsver- 
lauf beachtet. 
 
Auch sind die Anordnungen zur Haushaltbewirtschaftung in der Corona-Krise vom 25.03.2020 zu be- 
achten.  
 
Aufgrund der maroden Gebäudesubstanz ist die Baumaßnahme erforderlich. Anderenfalls 
müsste der Betrieb des Hauses gegebenenfalls eingestellt werden. Es besteht eine gesetzli- 
che Verpflichtung des Schulträgers Stadt Köln zur Bereitstellung von hinreichend Schulplät- 
zen (s. auch Stellungnahme in der Beschlussvorlage S. 8). 
 
Zukünftig bitte ich die Kostenberechnungen über das Dezernat und mit einem Entwurf der Beschluss- 
vorlage zur Stellungnahme vorzulegen.

Seite 4 
 
  
 
 
 
Bitte entschuldigen Sie dies. Bei der nächsten Vorlage einer KBR werden wir dies berück-
sichtigen. 
 
Ich bitte nun um die Zustimmung zur vorgelegten Planung und deren Ausführung sowie um 
die Genehmigung der KBR. 
 
Sofern Rückfragen bestehen oder ggfs. zusätzliche Unterlagen erforderlich werden, stehe 
ich gerne zur Verfügung. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag

Anlage 4a - Energiecheckliste

21 Zeichen

Anlage 4 zu 2966/2020

Anlage 4b - Befreiungsbescheid EEWärmeG

9 Zeichen

Anlage 4b

Anlage 1c - Projektablaufplanung Stand Juni 2020

1812 Zeichen

Arbeitsvorgang Dauer/Mo 
(Monate) Vorgänger Startdatum Enddatum
Jul. Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mär.
2019 2020 2021 2022 2023
Jul. Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan. Feb. Mär.
Umlauf und Freigabe LPH 3 durch AG 12,50 01.07.2019 17.07.2020
Erstellung Bauantragsunterlagen LPH 4 1,68 1ES-3.00 17.04.2020 08.06.2020
Einreichung Bauantragsunterlagen 0,00 2 08.06.2020 08.06.2020
Ausführungsplanung LPH 5 Architekt 4,00 2ES+1.30 17.07.2020 18.11.2020
Ausführungsplanung LPH 5 Fachplaner 2,00 4ES-2.00 17.09.2020 18.11.2020
Ausschreibung Vergabe LPH 6/7 
Architekt
10,00 4ES+1.00 18.12.2020 22.10.2021
Ausschreibung Vergabe LPH 6/7 
Haustechnik
5,00 5ES+1.00 18.12.2020 21.05.2021
Erteilung Baugenehmigung 0,00 3ES+12.00 11.06.2021 11.06.2021
Teilrückbau und Schadstoffsanierung 2,00 8ES+1.60 02.08.2021 01.10.2021
Bauphase 15,00 9 01.10.2021 06.01.2023
Technische und behördliche Abnahmen, 
Mängelbeseitigung, Wiederherstellung 
Außenanlagen
2,00 10 06.01.2023 09.03.2023
Übergabe Objektcenter 0,00 11 09.03.2023 09.03.2023
Möbelierung 0,50 11 09.03.2023 24.03.2023
Bezugsfertigkeit 0,00 13 24.03.2023 24.03.2023
Terminplanung LPH 4-8 Generalsanierung Halfengasse 25 - Stand 02.06.2020
LK Architekten - Regina Leipertz und Martin Kostulski Partnerschaftgesellschaft mbB
Anlage 1c

Apr.
2023
Apr.
Terminplanung LPH 4-8 Generalsanierung Halfengasse 25 - Stand 02.06.2020
LK Architekten - Regina Leipertz und Martin Kostulski Partnerschaftgesellschaft mbB

Anlage 3 - Risikoberechnung GI Altgebäude Halfengasse

2169 Zeichen

Risikobewertung zur Baumaßnahme Generalsanierung Altgebäude Halfengasse Anlage zur KBR 
Anlage 3
Risikoklassen 0 / I / II / III / IV entspricht Eintrittswahrscheinlichkeit entfällt/ gering/ mittel/ groß/ erheblich 
Risiko Beschreibung Bemerkungen / Maßnahmen Klasse Ansatz in € netto Faktor in % Bewertung 
Baustelleneinrichtung Schulhof als Baustelleneinrichtung i st 
zeitgleiche ca. zur Hälfte die Dükerbaustelle 
der StEB 
erhöhter Koordinationsaufwand, beengte 
Verhältnisse auch wegen Schutz des 
Naturdenkmals Platane auf dem Schulhof 
II 
in Risikozuschlag 20%                     
enthalten 
                       -   € 
Preissteigerung KBR 200, KBR 300, KBR 400, KBR 500 und  
KBR 600 
gem. Vorschlag RPA  Nr. 2020/0905 III in Risikozuschlag 20%                     
enthalten 
                       -   € 
ggfs. Kostenerhöhung durch Planerwechsel in 
der KGR 400 nach der LPH 3, hier besonders die 
von den neuen Ingeneurbüros übernommenen 
KBR;                                          eine 
Aktualisierung erfolgt hier erst in der LPH 6 mit 
den bepreisten LVs 
gem. Vorschlag RPA                                    Nr.  
2020/0905 
III 
in Risikozuschlag 20%                     
enthalten 
                       -   € 
Altlasten Baugrund, ggfs. durch unbekannte 
Kriegsschäden und Bombenfund 
gem. Vorschlag RPA                                    Nr.  
2020/0905 
I
in Risikozuschlag 20%                     
enthalten 
                       -   € 
Unvorhergesehene statisch relevante 
Ertüchtigungen Bestandsfassaden, 
Unterfangungen wegen mangelnder 
Grundbruchsicherheit 
gem. Vorschlag RPA                                    Nr.  
2020/0905 
III 
in Risikozuschlag 20%                     
enthalten 
                       -   € 
KBR 200, KBR 300, KBR 400, KBR 500 
und KBR 600 
       3.294.304,20 € 20%          658.860,84 € 
Risikozuschlag netto           658.860,84   
19% MwST           125.183,56   
Risikozuschlag 
brutto       784.044,40 € 
Bauliche Risiken durch Bauen im Bestand 
Planungs- und Ausführungsrisiken 
Risiken der Kostenermittlung 
Allgemeine Risiken 
nicht abschätzbare Risikien der KBR200, KBR 300, KBR 400 und KBR 500 
1

Anlage 5 - Stellungnahme Untere Naturschutzbehörde

3608 Zeichen

/ 2 
57 02.02.2018 
571/2  
  
 AUFLAG~1.DOC 
 
1. Schreiben an: ab: 
57 
574/1 
Koordination 
 
 
Bauvorhaben Halfengasse 25 (Gemarkung Longerich, Flur 99,  
Flurst. 3330 tlw., 3329) 
63/V15/0006/2017 
Änderung der Stellungnahme vom 07.04.2017 
 
Sehr geehrte , 
 
571/2 nimmt zu o. g. Vorhaben wie folgt Stellung: 
 
Freilandartenschutz: 
Nach Erhalt des ersten artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (Büro für Freiraumplanung, D. 
Liebert, 11.01.2018) bestehen bei Einhaltung der folgenden Nebenbestimmungen und Hin-
weise gegen das Vorhaben keine artenschutzrechtlichen Bedenken mehr. Im Sommer 2018 
wird eine Kartierung von Vögeln und Fledermäusen im Rahmen der Schulsanierung durch-
geführt. Weitere Forderungen von etwaigen Ausgleichs-, Vermeidungsmaßnahmen (Resultat 
der Sommerkartierung) behalte ich mir vor.  
 
Nebenbestimmungen: 
 Gehölze dürfen grundsätzlich nur in dem für das Vorhaben notwendigem Maße und 
nach Erhalt der Baugenehmigung entfernt werden; außerhalb des Baufelds ist keine 
Entfernung von Gehölzen gestattet. 
 Rodungs- und Fällarbeiten haben außerhalb der Vogelbrutzeit zu erfolgen (Brutzeit 
01.03. – 30.09. eines jeden Jahres).  
 Sollten o. g. Arbeiten zwingend in die Vogelbrutzeit fallen, ist eine ökologische Baube-
gleitung hinzu zu ziehen. Diese hat die Strukturen frühestens 2 Tage vor Beginn der 
Arbeiten auf Besatz durch Vögel und/ oder Fledermäuse zu untersuchen. Hierüber ist 
mit unaufgefordert ein Bericht zukommen zu lassen. Gerne per E-Mail:
@stadt-koeln.de  
 Bei der Verwendung transparenter oder spiegelnder flächiger Glaselemente (Glaswän-
de, Absturzsicherungen, Fenster) oder anderer Baustoffe ist sicher zu stellen, dass 
diese für Vögel als Hindernis erkennbar sind (z.B. opake Materialien, Ornamentglas, 
Streifen- /Punkt- oder sonstige Muster). 
 Zusätzlich ist der Außenreflexionsgrad sämtlicher Glaselemente auf max. 8 %, bei Iso-
lierverglasung auf max. 15 % zu reduzieren. 
Anlage 5

- 2 - 
 
 
 Das Bundesamt für Naturschutz verweist in diesem Zusammenhang auf den Leitfaden 
zum vogelfreundlichen Bauen mit Glas, dem wichtige Hinweise zur Ausgestaltung von 
Glasflächen entnommen werden können (vgl. 
http://www.vogelglas.info/public/voegel_glas_licht_2012.pdf ) 
 Im Rahmen der Sanierungsarbeiten sind 2 Fledermausflachkästen an oder in der Fas-
sade der Schule dauerhaft von einer fachkundigen Person zu Installieren. Diese Maß-
nahme hat spätestens direkt nach Rohbaufertigstellung zu erfolgen und ist mir zu do-
kumentieren. Gerne per E-Mail: @stadt-koeln.de 
 Sollten auf den betroffenen Flächen Tiere besonders geschützter Arten festgestellt 
werden, so ist der Antragsteller verpflichtet, die weiteren (Bau)Tätigkeiten unverzüglich 
einzustellen und umgehend mit der Abteilung Untere Naturschutzbehörde (UNB) Kon-
takt aufzunehmen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. 
 
Die zuständige Ansprechpartnerin der v. g. Abteilung UNB für den Freilandartenschutz u. a. 
im Stadtbezirk 5 ist ). 
 
Hinweise: 
 Die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG sind zu beachten. Hier-
nach ist es insb. verboten, Tiere der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie 
zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu 
entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. 
 Gem. § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten Bäume, die außerhalb des Waldes, von 
Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, le-
bende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. Sep-
tember abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 6 - Kostenverteilungsschlüssel

6254 Zeichen

Anlage 6 
 
 
 
Vereinbarung über den Kostenverteilungsschlüssel für die Schulumsiedlung 
der Gemeinschaftsgrundschule Halfengasse 25, 50735 Köln 
 
zwischen 
 
 
der Stadt Köln, Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, vertreten durch die Betriebsleitung, 
Ottoplatz 1, 50679 Köln, 
 
und 
 
der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den 
Vorstand Herrn Dipl.-Ing. Otto Schaaf, Ostmerheimer Straße 555, 51109 Köln. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorbemerkung: 
 
Die Gebäudewirtschaft plant die Sanierung des Altgebäudes der Gemeinschaftsgrundschule 
(GGS) Halfengasse 25, 50735 Köln. Für die Sanierung wäre eine Auslagerung dieses 
Gebäudes auf dem Schulhof möglich. Somit könnten sowohl die Außenanlagen, als auch die 
die Offene Ganztagsschule und die Mensa weiter genutzt werden. 
 
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB Köln) beabsichtigen den Neubau des 
Rheindükers. Durch diesen Neubau wird jedoch während der Baumaßnahme ein 
Schulbetrieb auf dem Grundstück Halfengasse nicht mehr möglich sein, da die 
Lärmemissionen für einen geregelten Schulbetrieb zu hoch wären. 
 
Aus den vorher genannten Gründen haben sich die StEB Köln und die Gebäudewirtschaft 
der Stadt Köln – vorbehaltlich der baurechtlichen Genehmigung - für eine gemeinsame 
Komplettaussiedlung der Schule auf das Grundstück der StEB Köln (Ecke Bremerhavener 
Straße/ Niehler Damm) entschieden.

Vereinbarung 
 
Grundlage des Verteilungsschlüssels sind die derzeitige Schülerzahl und die durch die 
Schüler genutzten Klassengebäude. 
 
Derzeitige Schülerzahl: 180 Schüler verteilt auf ein Neugebäude und ein Altgebäude zu je 90 
Schülern, dies bedingt eine Aufteilung der beiden Parteien betreffenden Kosten zu je 50%. 
 
 
1. Ermittlung des Kostenverteilungsschlüssels: 
 
Derzeit bekannte und geschätzte Kosten der Schulumsiedlung: 
 
A. Kostenschätzung einer zweijährigen Anmietung des  Interimsgebäudes 
  
1. Schule     5.001.913,88 € brutto 
2. Mensa        455.987,84 € brutto 
3. OGS        884.078,00 € brutto 
6.431.979,72 € brutto 
 
4. Herstellung der Außenanlage    325.000,00 € brut to 
Summe    6.666.979,72 € brutto 
 
 
B. Kostenschätzung der Wiederherstellung des Schulh ofes der GGS Halfengasse  
 
Außenanlage/ Schulhof  204.001,70 € brutto 
Honorar Planung Schulhof                  30.000,00 € brutto 
(geschätzt) 
                                                                                  
Summe     234.001,70 € brutto  
 
 
 
2. Kostenverteilungsschlüssel 
 
 
Kostenart gesamt StEB Köln Gebäudewirtschaf 
t (GW) 
Aufteilung 
Schule 5.001.913,88 € 2.500.956,94 €  2.500.956,94 € 50/50  
Mensa    455.987,84 €   455.987,84 € 0,00 € 100 % 
StEB 
OGS    884.078,00 €    884.078,00 €  0,00 € 100 % 
StEB 
Außenanlagen 
Niehler Damm 
   325.000,00 €  325.000,00 € 0,00 € 
100 % 
StEB 
Wiederherrichtung 
Außenanlagen 
Halfengasse 
    204.001,70 € 127.847,87 €  76.153,83 € 
62,67 % 
StEB/  
37,33 % 
GW 
Honorar 
Außenanlagen 
      30.000,00 € 18.801,00 €  11.199,00 € 
62,67 % 
StEB/  
37,33 % 
GW 
Summe  6.900.981,42 € 4.312.671,65 € 2.588.309,77 €

Daraus ergibt sich folgender Kostenverteilungsschlüssel: 
 
 
StEB Köln         62,49 % 
 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln   37,51 % 
 
Seitens der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln wurde in der Vergangenheit bereits die Dauer 
der Sanierung des Altgebäudes ein Interimsgebäude auf dem Schulgrundstück geplant. Die 
Planung wurde aufgrund des vorgesehenen Rheindükers in der Leistungsphase 5 
eingestellt. Einschließlich Eigenleistung belaufen sich die seinerzeitigen Planungskosten auf 
95.288,51 Euro.  
 
Unter Berücksichtigung dieser verlorenen Planungskosten wird der 
Kostenverteilungsschlüssel wie folgt festgesetzt: 
 
StEB Köln         65,00 % 
 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln   35,00 % 
 
 
Die anfallenden Betriebskosten der Schule bzw. des Schulbetriebes sind zu 100% von der 
Schule/Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zu tragen. Diese Kosten beinhalten 
Personalkosten (Hausmeister, Reinigungspersonal etc.) und Kosten für anstehendes 
Verbrauchsmaterial zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes. 
 
Sollten 2 Jahre nach Beginn des Mietverhältnisses des Interimsgebäudes einer der beiden 
Veranlasser, hier: StEB Köln und Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, seine eigenen Arbeiten 
(Schulgebäudesanierung bzw. Dükerneubau) nicht abgeschlossen haben und gleichzeitig 
der andere Veranlasser seine Arbeiten beendet haben, so werden die anfallenden 
Mietkosten von dem Veranlasser, der seine Arbeiten noch nicht beendet hat, vollständig 
getragen. 
 
Die Kosten für den gesamten Rückbau der Interimsschule sowie die Umzugskosten ( Ein– 
und Auszug der Interimsschule) werden entsprechend dem ermittelten 
Kostenverteilungsschlüssel unter den Veranlassern aufgeteilt. 
 
Im Weiteren werden die anfallenden Schülertransportkosten (von der Interimsschule zur 
Turnhalle am Standort Halfengasse) entsprechend dem ermittelten 
Kostenverteilungsschlüsse unter den Veranlassern aufgeteilt. 
 
In einer gemeinsamen Besprechung zwischen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und der 
StEB Köln, am 06.05.2020, mit den beteiligten Architekten- und Ingenieurbüros wurde die 
Flächenaufteilung der Wiederherstellung des Schulhofs Halfengasse abgesprochen und 
abgestimmt. 
Grundlage des oben aufgestellten Kostenverteilungsschlüssels sind die Flächen der jeweilig 
genutzten Baustelleneinrichtungsflächen der Veranlasser.

3. Kostenverteilungsschlüssel von Mehr- oder Minder kosten 
 
Mehr- oder Minderkosten werden entsprechend der Spalte „Aufteilung“ des 
Kostenverteilungsschlüssels zugeordnet.  
 
Die Maßnahme der Schulumsiedlung wird durch die StEB Köln vorfinanziert. Der 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln werden entsprechend des Baufortschrittes 
Abschlagszahlungen bis zur Gesamtabrechnung durch die StEB Köln in Rechnung gestellt. 
   
 
 
 
 
Köln, den ______________     Köln, den ____________ __ 
 
 
Stadt Köln       Stadtentwässerungsbetriebe Köln 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
 
 
______________________     _______________________ 
 
Markus Greitemann      Otto Schaaf 
Erster Betriebsleiter      Vorstand der Stadtentwäs serungs- 
        Betriebe Köln 
 
 
______________________ 
 
Petra Rinnenburger 
Technische Betriebsleiterin

Anlage 1b - Modelle

9 Zeichen

Anlage 1b

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

641 Zeichen

Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit 
 
Die notwendige Zustimmung des Naturschutzbeirates konnte wegen der Lage in einem 
Landschaftsschutzgebiet erst kurzfristig erlangt werden. 
Aufgrund der maroden Bausubstanz des Altgebäudes und des parallel durchzuführenden 
Dükerneubaus sind alle Vorkehrungen zu treffen, damit die Generalsanierung in den 
Sommerferien 2021 starten kann. 
Hierfür müssen zwingend die notwendigen Planungen und Ausschreibungsvorbereitungen 
durchgeführt werden. Ein Beschluss in der Ratssitzung am 23. März ist deshalb notfalls auch 
ohne vorherige Beteiligung der zur Vorberatung vorgesehenen Gremien erforderlich.

Beschlussvorlage Rat

27600 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 2966/2020 
Freigabedatum 
12.03.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Generalsanierung der Gemeinschaftsgrundschule Halfengasse 25 in 50739 Köln - 
Baubeschluss 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für die Generalsanierung 
des Altgebäudes der Gemeinschaftsgrundschule Halfengasse 25 in 50739 Köln gemäß der Energie-
leitlinie mit Gesamtkosten inklusive Einrichtungskosten in Höhe von rund 5.186.000 Euro brutto. 
Er stellt den Bedarf zur Generalsanierung fest und beauftragt die Verwaltung mit der Beantragung der 
Baugenehmigung, der Submission, Baudurchführung und Einrichtung.  
Zudem genehmigt der Rat der Stadt Köln einen Risikozuschlag in Höhe von 20 Prozent bezogen auf 
die nicht-indizierten Gesamtbaukosten. Dies entspricht einem Betrag von rund 784.000 Euro brutto. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Generalsanierung der Schule mit dem Bau eines neuen 
unterhalb der Schulhoffläche verlaufenden Rheindükers der Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) 
überschneidet. Der vorgesehene Interimsstandort befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet. 
Bis zum Abschluss beider Maßnahmen wird die Schule auf das Grundstück der StEB am Niehler 
Damm / Bremerhavener Straße in eine Modulbauanlage ausgelagert.  
Die Kosten der Auslagerung werden zwischen StEB und Gebäudewirtschaft auf der Grundlage des 
als Anlage 6 beigelegten Kostenverteilungsschlüssels geteilt. Der Rat stimmt dem Abschluss einer 
entsprechenden Vereinbarung zu. Die anteiligen Kosten für die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
betragen rund 2.415.000 Euro brutto. 
Die Gesamtkosten der Maßnahme inklusive der Kosten für die Einrichtung, die Auslagerung und den 
Risikozuschlag betragen demnach rund 8.385.000 Euro brutto. 
 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung der investiven Kosten von rund 4.886.000 Euro erfolgt aus 
dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen 
nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen 
Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und sons-
tige Nebenkosten in Höhe von rund 113.000 Euro, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2024 aus 
zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, finanziert wird.  
 
 
Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 190.000 Euro sind im Haus-
haltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen. Die Finanzierung 
Finanzausschuss 15.03.2021 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 18.03.2021 
Rat 23.03.2021

2 
der investiven Einrichtungskosten von rund 110.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2023 aus zu ver-
anschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben. 
 
Alternative (ohne Risikozuschlag): 
Der Rat der Stadt Köln genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für die Generalsanierung 
des Altgebäudes der Gemeinschaftsgrundschule Halfengasse 25 in 50739 Köln gemäß der Energie-
leitlinie mit Gesamtkosten inklusive Einrichtungskosten in Höhe von rund 5.186.000 Euro brutto. 
Er stellt den Bedarf zur Generalsanierung fest und beauftragt die Verwaltung mit der Beantragung der 
Baugenehmigung, der Submission, Baudurchführung und Einrichtung.  
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Generalsanierung der Schule mit der Sanierung des unter-
halb der Schulhoffläche vorhandenen Rheindükers der Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) über-
schneidet. Bis zum Abschluss beider Maßnahmen wird die Schule auf das Grundstück der StEB am 
Niehler Damm / Bremerhavener Straße in eine Modulbauanlage ausgelagert.  
Die Kosten der Auslagerung werden zwischen StEB und Gebäudewirtschaft auf der Grundlage des 
als Anlage 6 beigelegten Kostenverteilungsschlüssels geteilt. Der Rat stimmt dem Abschluss einer 
entsprechenden Vereinbarung zu. Die anteiligen Kosten für die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
betragen rund 2.415.000 Euro brutto. 
Die Gesamtkosten der Maßnahme inklusive der Kosten für die Einrichtung und die Auslagerung be-
tragen demnach rund 7.601.000 Euro brutto. 
 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung der investiven Kosten von rund 4.886.000 Euro erfolgt aus 
dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen 
nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen 
Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und 
Reinigung in Höhe von rund 113.000 Euro, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2024 aus zu 
veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, finanziert wird. 
 
Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 190.000 Euro sind im Haus-
haltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen. Die Finanzierung 
der investiven Einrichtungskosten von rund 110.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2023 aus zu ver-
anschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen  110.000 € (Einrichtung) 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 190.000 € (Einrichtung) 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigungs- und sonstige Nebenkosten) 113.000  € 
c) bilanzielle Abschreibungen   7.333 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 Nein 
 Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) 
X Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) 
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcenver-
brauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
Begründung 
Die bauliche Sanierung des Altgebäudes der Gemeinschaftsgrundschule Halfengasse umfasst im 
Einzelnen folgende Maßnahmen, die in ihrer Gesamtheit positive Auswirkungen auf den Klimaschutz 
haben: 
 
- die energetische Erneuerung der gesamten Dachkonstruktion und Dacheindeckung, 
- den Einbau neuer isolierverglaster Fenster in Abstimmung mit dem Stadtkonservator, 
- die Reinigung, Instandsetzung und Neuverfugung des Ziegelmauerwerks, 
- die Innendämmung der Fensterlaibungen, 
- die Dämmung der Bodenplatte und der Geschossdecke zum Keller, 
- sowie die Erneuerung der gesamten Haustechnik inklusive der Heizungszentrale. 
 
Die energetische Sanierung des Gebäudes führt dazu, dass zukünftig weniger fossile Energieträger 
verbraucht werden. 
 
Die Maßnahme ist in der abgestimmten Schulbaumaßnahmenliste mit der Auftragsnummer 72 und 
der Priorität „0 – in Planung und Bau“ geführt. 
 
Grundlagen / Ausgangssituation 
 
Der vorhandene Altbestand der Grundschule in der Halfengasse soll saniert und ein zweiter  
Rettungsweg soll baulich hergestellt werden.

4 
 
Der komplette Altbaubestand ist in seiner Bausubstanz heruntergewirtschaftet und  
sanierungsbedürftig. Das Gebäude entspricht heute weder bezogen auf den Brandschutz noch auf 
andere Anforderungen (Inklusion, Raumakustik, Schallschutz, Haustechnik et cetera) dem heutigen 
Standard für Schulgebäude. Diese Belange werden im Zuge der Sanierung mit umgesetzt. 
 
Der Altbestand steht unter Denkmalschutz. Der vorliegende Entwurfsstand ist das Ergebnis einer  
intensiv geführten Diskussion mit der Denkmalpflege, die weitere Schulerweiterungsbauten in  
Gebäudeflucht und Kubatur des vorhandenen Hausmeisterhauses nach Norden hin grundsätzlich 
ausschließt, jedoch den zentralen Erschließungsneubau zur Sicherstellung des baulichen zweiten 
Rettungsweges mitträgt.  
 
Bestandssituation 
 
Der Altbaubestand besteht aus einem dreigeschossigen Hauptgebäude und dem daran angebauten 
zweigeschossigen ehemaligen Hausmeisterhaus. Das Ensemble steht unter Denkmalschutz.  
Ein zusätzlicher eingeschossiger Anbau aus den sechziger Jahren mit den Pausen-WC-Anlagen ver-
vollständigt das Gesamtensemble, steht aber nicht mit unter Denkmalschutz.  
 
Das Hauptgebäude ist ein klassischer Zweispänner mit jeweils zwei Klassenräumen auf jeder Etage, 
die über das zentral liegende Treppenhaus erschlossen werden. Das angebaute ehemalige  
Hausmeisterwohnhaus ist als klassisches zweigeschossiges Wohngebäude an den Hauptbaukörper 
angebaut und wird separat über eine interne Holztreppe erschlossen. Die interne Holztreppe - als 
ursprünglich innenliegende Erschließung eines kleinen Wohnhauses - entspricht nicht den Anforde-
rungen an den Schulbau (Brandschutz, Unfallschutz et cetera). Daher sind die Räume in den Ober-
geschossen heute nicht mehr für eine schulische Nutzung zugelassen.   
 
Der prägnante ursprüngliche Haupteingang der Schule hat seine Bedeutung verloren, da der  
Schulhof inzwischen nördlich des Altbestandes liegt und das Schulgebäude heute über den Schulhof 
erschlossen wird. Der Hauptzugang erfolgt dementsprechend heute über den ursprünglichen Neben- 
und Andienungseingang zum Hinterhof. Die unzureichende lichte Raumhöhe von weniger als zwei 
Meter Höhe im unmittelbaren Zugangsbereich ist signifikant für die unbefriedigende Haupterschlie-
ßung. Das Erdgeschossniveau beider Gebäude liegt circa 50 cm über der Schulhoffläche und ist nicht 
barrierefrei erschlossen.  
 
Die WC-Anlagen der Schule sind in einem eingeschossigen Anbau aus den sechziger Jahren unter-
gebracht. Die WC-Bereiche sind in einem desolaten Zustand, die einen kompletten Rückbau und eine 
Neuerrichtung des Gebäudes aus wirtschaftlichen Gründen erfordern.  
 
Die Qualität des Altbestandes liegt - neben den vorhandenen lichten Raumhöhen - in der architekto-
nischen Ausformulierung der Ziegelfassaden, die auch die Giebelansichten durch eine ausgearbeitete 
Detailierung als Ziergiebel mit prägen und auszeichnen. Insbesondere die Südansichten und die  
Außenansicht des ehemaligen Hausmeister*innenhauses gegenüber der Kirche sind gestalterisch 
wertvoll.  
Ein zentraler dominanter Baum (Platane) prägt die besondere Qualität des Schulhofes und ist unter 
allen Umständen zu erhalten.  
 
Die Hauptansicht zum Schulhof wird durch den eingeschossigen WC-Anbau geprägt und verstellt. 
Dies ist als Haupteingangsfassade gestalterisch unbefriedigend.  
 
 
Auslagerung des Altgebäudes während der Generalsanierung 
 
Die Generalsanierung des Altgebäudes der Schule Halfengasse überschneidet sich mit dem Bau  
einer neuen Dükeranlage (linksrheinisches Abwasser-Sammelsystem) der Städtischen Entwässe-
rungsbetriebe (StEB), die in großen Teilen unterhalb der Schulhoffläche verlaufen soll.

5 
Während dem Bau des Rheindükers ist eine Nutzung des Schulgeländes nicht mehr möglich  
(vergleiche https://www.steb-koeln.de/rheindueker): Der vorgesehene Interimsstandort befindet sich 
in einem Landschaftsschutzgebiet. Die gesamte Schule mit ihren beiden Schulgebäuden (Altgebäude 
und Erweiterungsgebäude) wird während der Baumaßnahme von der StEB inklusive der OGTS-
Räume auf dem Grundstück der StEB am Niehler Damm / Bremerhavener Straße in eine Modulbau-
tenanlage ausgelagert.  
 
Die angedachten Parkplätze für Autos sollen auf bereits erstellten Flächen der StEB angeordnet  
werden. 
Diese Flächen dienen derzeit zur Aufstellung von Betriebsfahrzeugen der StEB.  
Die Parkplätze 3 bis 7 werden zwischen den oben genannten Flächen (Pflaster und Rasengitterstei-
ne) mit Schotter aufgefüllt, um eine ausreichende Standfestigkeit zu erreichen. Eine Asphaltierung ist 
nicht vorgesehen. Die Roller und Fahrradstellplätze sind in Rasenwaben angeordnet und werden 
ebenfalls nicht asphaltiert. 
 
Der Naturschutzbeirat hat der Maßnahme im Rahmen einer Eilentscheidung unter Auflagen  
zugestimmt (Anlage 9). Die StEB hat sich bereit erklärt, die geforderten Auflagen zu erfüllen.  
Anders als ursprünglich geplant werden für die Generalsanierung des Altbaus keine Klassenersatz-
modulbauten auf dem Schulhof mehr aufgebaut. 
 
Die Kosten für die Auslagerung werden zwischen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und der StEB 
nach einem Verteilungsschlüssel aufgeteilt und betragen anteilig für die Gebäudewirtschaft der Stadt 
Köln rund 2.415.000 Euro brutto (35 % der Gesamtkosten der Auslagerung).  
 
 
Entwurfskonzept 
 
Kerngedanke der Entwurfskonzeption ist mit dem Neu- und Anbau eines neuen Haupttreppenhauses 
zukünftig alle Nutzungsbereiche des Altbestandes - Hauptgebäude und ehemaliges  
Hausmeister*innenwohnhaus - zentral neu zu erschließen und den baulichen zweiten Rettungsweg 
für alle Nutzungseinheiten über das heute vorhandene Treppenhaus sicher zu stellen.  
 
Die Planung sieht im Einzelnen folgende Maßnahmen vor: 
 
- Abbruch des vorhandenen eingeschossigen WC-Gebäudes. Die notwendigen Toiletten wer-
den künftig dezentral im EG und OG des ehemaligen Hausmeister*innenhauses untergebracht. 
 
- Anbau eines neuen Erschließungsgebäudes auf der Hofseite des historischen Schulgebäudes 
unter Einbindung des ehemaligen Hausmeister*innenhauses. Damit soll der fehlende zweite  
Rettungsweg für alle Nutzungseinheiten hergestellt werden. Alle Nutzungseinheiten werden über 
den Neubau erschlossen. Das Bestandstreppenhaus im Altbestand wird zum zweiten Rettungsweg; 
die heutige Erschließung im ehemaligen Hausmeister*innenwohnhaus wird zurück gebaut.  
 
- Integration einer neuen Aufzugsanlage in dem neuen Erschließungsneubau und damit  
Gewährleistung der Barrierefreiheit für die Nutzungen EG bis 2. OG. Das UG, sowie der Differenzie-
rungsraum im 2. OG des ehemaligen Hausmeister*innenhauses und die Räume im Dachgeschoss 
des Hauptgebäudes werden nicht mit dem Aufzug erschlossen. Ein Konzept zur barrierefreien Er-
schließung wurde erstellt.  
 
- Anbindung des Dachgeschosses des Hauptbaukörpers ebenfalls über das neue  
Haupttreppenhaus durch einen zusätzlichen Treppenlauf seitlich des Altbaus vom 2. OG in das DG. 
Der Klassenraum im 2. OG erhält dadurch einen neuen Einbau, der den einschneidenden Treppen-
lauf umkleidet. Das Dachgeschoss erhält damit ebenfalls seinen zweiten baulichen Rettungsweg 
über das Bestandstreppenhaus, wodurch eine langfristige Schulnutzung der Räume im Dachge-
schoss möglich wird, auch wenn das Dachgeschoss nicht durch den Aufzug barrierefrei erschlossen 
werden kann.

6 
 
- Die Außenanlagen erhalten einen neuen Vorbereich als erweiterte und erhöhte  
Schulhoffläche. Zur barrierefreien Erschließung des Erdgeschosses wird dort eine Rampe integriert. 
Die Gestaltung respektiert den vorhandenen zentralen Baum und dient neben der Erschließung des 
EG einer Nutzungserweiterung der vorhandenen Schulhoffläche mit zusätzlichen Sitzstufen et cete-
ra. 
 
- Es entsteht eine identitätsbildende neue Hauptfassade durch den Erschließungsneubau zur 
Schulhoffläche, wodurch das gesamte Schulensemble aufgewertet wird. Im Innenraum des Neu-
baus wird die vorhandene Ziegelfassade des Altbestandes durch Lufträume und Beleuchtung neu 
inszeniert. Die Qualitäten des Bestandes werden maßvoll und prägnant neu herausgearbeitet.   
 
 
Sanierungsmaßnahmen 
 
Eine grundlegende Sanierung des Altbestandes ist aufgrund des teilweise desolaten Zustandes der 
vorhandenen Bausubstanz möglichst umgehend notwendig.  
 
Fassaden: Die Qualität des denkmalgeschützten Bestandes liegt insbesondere an den sehr  
feingliederig detaillierten Ziegelfassaden. Die vorhandenen Ziegelfassaden werden im Rahmen der 
Sanierung unter der Aufsicht eines Fachplanungsbüros für Denkmalpflege gesichert, gesäubert und 
neu verfugt. Die Natursteingesimse und Sohlbänke werden komplett ausgetauscht.  
Die im Bestand vorhandenen Holzfenster (größtenteils Einfachverglasungen) werden unter Berück-
sichtigung der bauphysikalischen Anforderungen in Abstimmung mit der Denkmalpflege ersetzt. 
 
Dächer: Das Dach des Hauptgebäudes ist als Nachkriegsneuaufbau gegenüber dem historischen 
Zustand erhöht wieder aufgebaut worden. Eine historisch wertvolle Dachkonstruktion ist heute nicht 
mehr vorhanden. Die Dächer sind größtenteils ohne Dämmung und ohne Unterspannbahn ausgeführt 
worden. Es ist eine komplette Neuerrichtung der Dachstühle geplant. Im Gegensatz zu einer Ertüchti-
gung der vorhandenen Konstruktion ist dies wirtschaftlicher, sicherer und schneller. Die brandschutz-
technisch anspruchsvollen Anschlussdetailpunkte (Treppenhaus/ Aufenthaltsräume / Flure) können 
damit im Vorfeld geplant und vor Ort umgesetzt werden.  
 
Decken: Bis auf die Decken im Treppenhaus sind alle Decken im Bestand als Holzbalkendecken aus 
einer Mischung aus Holzbalken und Stahlträgern (ohne brandschutztechnische Umkleidung).  
Sie werden zurück gebaut und als Stahlbetondecken neu errichtet, weil dies weniger aufwändig ist als 
eine Ertüchtigung der vorhandenen Konstruktion.  
 
Im ehemaligen Hausmeister*innenhaus wird durch den Rückbau der vorhandenen Holztreppe und 
durch die Integration der Aufzugsanlage ein Großteil der Decken entfernt und durch Stahlbetonde-
cken ausgetauscht. Die zusammenhängende kompakte Neuerrichtung ist die wirtschaftlichste  
Lösung, durch die es gelingt, heute vorhandene Niveauunterschiede zum Hauptgebäude sinnvoll an-
einander anzupassen.  
 
Decke über UG/ Bodenplatte: Die mangelhaften Böden werden komplett neu errichtet, um den  
heutigen bautechnischen und bauphysikalischen Anforderungen zu genügen.  
 
Innenausbau: Eine komplette Sanierung im Innenausbau steht unter Berücksichtigung der Ergebnis-
se der vorgenommenen Schadstoffuntersuchung außer Frage.  
Die vorhandenen Türen entsprechen in der Regel nicht den Anforderungen an den Brandschutz.  
Die haustechnischen Anlagen und Elektroinstallationen sind sanierungsbedürftig und entsprechen in 
keiner Weise den heutigen Anforderungen.  
Raumaufteilungen und Zuordnungen werden verändert. Die WC-Bereiche werden dezentral im EG 
und 1. OG des ehemaligen Hausmeister*innenhauses untergebracht. Die Anforderungen der Inklusi-
on werden ebenso wie raumakustische Maßgaben erfüllt. 
 
Haustechnik: Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ist für das vorliegende  
Bauvorhaben grundsätzlich anzuwenden, da die Sanierung des Gebäudes und der Austausch der

7 
Anlagentechnik parallel stattfinden. Auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unter  
Berücksichtigung der Auflagen durch den Denkmalschutz wurde auf Empfehlung des Energiemana-
gements aus wirtschaftlichen Gründen ein Abweichungsantrag zur Verpflichtung der Umsetzung nach 
EEWärmG bei der Bauaufsicht gestellt und am 26. Februar 2020 durch die Bauaufsicht der Stadt 
Köln - Aktenzeichen 63/A25/0217/2018 - genehmigt.  
 
Die vorhandene Heizungsanlage im UG des Altbaus wird komplett zurück gebaut und durch ein neu-
es Gas-Brennwertgerät ersetzt. Die gesamte Haustechnik innerhalb der Altbausubstanz wird saniert 
und ausgetauscht. Die Elektroinstallationen werden im Zuge der Sanierung komplett erneuert und an 
den vorhandenen Erweiterungsneubau auch für die Sprachalarmierung mit angebunden.  
 
Bauliche Maßnahmen Brandschutz: Durch den Neubau eines zentralen neuen Haupttreppenhau-
ses und damit der Erschließung sämtlicher Nutzungsbereiche wird mit einer kompakten Maßnahme 
der fehlende zweite Rettungsweg für den Altbestand hergestellt. 
 
Das vorhandene Treppenhaus im Altbestand wird damit zum zweiten baulichen Rettungsweg für alle 
Nutzungen in den Obergeschossen. Die Nutzungen im ehemaligen Hausmeister*innenhaus werden 
durch neue Türdurchbrüche an den benachbarten Klassenraum angebunden und erhalten so über 
eine ‚Bypass-Lösung‘ den zweiten baulichen Rettungsweg über das Treppenhaus des Altbestandes.  
 
Das Brandschutzkonzept wurde im Rahmen der Vorentwurfsplanung mit der Feuerwehr abgestimmt. 
Die Bypass-Lösung für den Altbestand im ehemaligen Hausmeister*innenhaus über den benachbar-
ten Klassenraum wird von ihr mitgetragen.  
 
Bauliche Maßnahmen Inklusion: Die Anforderungen an ein inklusives und zeitgemäßes Schulge-
bäude sind im Bestand komplett nachzurüsten. Der Altbestand ist heute nicht barrierefrei erschlos-
sen.  
 
Eine neue Aufzuganlage sichert in Verbindung mit der Neuerrichtung der zentralen neuen  
Haupterschließung die barrierefreie Erschließung aller Nutzungsbereiche vom EG bis in das 2. OG 
des Hauptgebäudes sowie vom EG bis in das 1. OG des ehemaligen Hausmeisterhauses.  
Die Nutzungen im Dachgeschoss des Hauptbaukörpers können aufgrund der baulichen  
Gegebenheiten und aufgrund der Auflagen der Denkmalpflege nicht über den Aufzug barrierefrei er-
schlossen werden. Das Dachgeschoss des ehemaligen Hausmeister*innenhauses könnte nur durch 
einen Aufzug als ‚Durchlader' erschlossen werden mit einem erhöhten Aufwand bezüglich der daraus 
resultierenden Brandschutzanforderungen. In Anbetracht der Kosten zum Nutzen wurde auf eine bar-
rierefreie Erschließung der Dachgeschosse verzichtet. Organisatorisch wird sichergestellt, dass keine 
Klassen mit auf Rollstühle angewiesenen körperlich eingeschränkten Menschen in diesen Räumen 
unterrichtet werden. 
 
Die barrierefreie Erschließung des Erdgeschosses wird über ein neues vorgelagertes Außenpodest 
und durch Integration einer barrierefreien Rampe gewährleistet.  
 
Im Erdgeschoss wird ein zusätzliches behindertengerechtes WC vorgesehen. 
 
Abstimmung Denkmalpflege: Die Gestaltung und Gliederung der Fassade des neuen Anbaues mit 
der zukünftigen Haupterschließung wird in der vorliegenden Form durch die Denkmalpflege mit getra-
gen. Sie berücksichtigt die Forderungen an einzuhaltende Gebäudeabstände und Höhenvorgaben 
und insbesondere Anforderungen an die architektonische Qualität als unmittelbarer neuer Anbau an 
das Baudenkmal.  
 
WC-Anlagen: Die heute vorhandenen Toiletten im eingeschossigen Anbau werden aufgrund ihres 
desolaten Zustandes komplett zurück gebaut. Die notwendigen Toiletten werden zukünftig dezentral 
im EG und 1.OG des Altbestandes neu errichtet. 
 
Abstimmung Unfallkasse NRW: Eine Abstimmung der geplanten Maßnahmen mit der Unfallkasse 
NRW ist erfolgt. Die Maßnahmen der vorliegenden Planungen werden durch die Unfallkasse als er-
hebliche Verbesserung und Aufwertung der Bestandssituation begrüßt, befürwortet und mit getragen.

8 
 
Tageslichtkonzept: Die bestehenden Fensteröffnungen können aufgrund des Denkmalschutzes 
nicht verändert werden. Die Fläche der Verglasung beträgt circa 1/8 der Grundfläche der Räume und 
entspricht damit den Vorgaben der Bau- und Qualitätsstandards der Stadt Köln (BQA).  
 
Die Steuerung der Leuchten in den Büro- und Klassenräumen erfolgt tageslichtabhängig über  
Präsenzmelder. Eine manuelle Steuerung zur Dimmung ist jedoch möglich. 
 
Fensteranlagen: Die im Bestand vorhandenen Holzfenster (größtenteils Einfachverglasungen) wer-
den ausgetauscht und unter Berücksichtigung der bauphysikalischen Anforderungen in Abstimmung 
mit der Denkmalpflege ersetzt. Da ein außenliegender Sonnenschutz der Fenster innerhalb der be-
stehenden Ziegelfassade aufgrund des Denkmalschutzes nicht möglich ist, wird die Verglasung als 
Sonnenschutzverglasung mit innenliegenden Sonnenschutzvorhängen ausgeführt. 
Im Zuge der Dacherneuerung können die zum Süden ausgerichteten Räume der Dachgeschosse aus 
Sicht der Denkmalpflege mit einem außenliegenden Sonnenschutz versehen werden. Der Sonnen-
schutz wird automatisch betrieben, kann jedoch auch manuell gesteuert werden. Bei voller Schutz-
funktion können die Lamellen des obersten Drittels separat eingestellt werden, so dass diese das 
Tageslicht weiterhin auch im geschlossenen Zustand an die Decke reflektieren. 
 
Farbkonzept: Grundsätzlich sind alle Räume in hellen Farbtönen vorgesehen. Der Bodenbelag wird 
nach Absprache mit der Denkmalpflege festgelegt. 
 
Artenschutzgutachten: Ein Artenschutzgutachten wurde erstellt. Die Auflagen gemäß Absprache 
mit der Unteren Naturschutzbehörde im Umwelt- und Verbraucherschutzamt werden vor Beginn der 
Baumaßnahmen umgesetzt. 
 
 
Finanzierung 
Die Planungskosten in Höhe von rund 1.266.000 Euro brutto sind in den genannten  
Gesamtbruttokosten enthalten. 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung 
der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen 
Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich 
eine jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und sonstige Nebenkosten in Höhe von rund 
113.000 Euro, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2024 aus zu veranschlagenden Mitteln im 
Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand  
finanziert wird.  
 
Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 190.000 Euro sind im Haus-
haltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen zu veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten 
von rund 110.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln des Teilfi-
nanzplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem 
Anlagevermögen bei Finanzstelle 4010-0301-5-5001 - GGS Halfengasse - Einrichtung nach GI. 
 
Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 
7.333 Euro pro Jahr erfolgt voraussichtlich ab 2024 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergeb-
nisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen. 
 
Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 
ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel gegebenenfalls durch Um-
schichtungen vorsehen. 
 
Stellungnahme zur Bewirtschaftung während der Corona-Krise 
 
Aufgrund der maroden Gebäudesubstanz ist die Baumaßnahme erforderlich. Anderenfalls müsste der 
Betrieb des Hauses gegebenenfalls eingestellt werden. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung des

9 
Schulträgers Stadt Köln zur Bereitstellung von hinreichend Schulplätzen. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Aufgrund der maroden Bausubstanz des Altgebäudes und des parallel durchzuführenden Dükerbaus 
sind alle Vorkehrungen zu treffen, damit die Generalsanierung in den Sommerferien 2021 starten 
kann. 
Hierfür müssen zwingend die notwendigen Planungen und Ausschreibungsvorbereitungen durchge-
führt werden.  
 
Anlagen: 
Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1 - Entwurfsplanung: 
 Anlage 1a - Beispiel Grundriss 1. Obergeschoss 
 Anlage 1b - Modelle 
 Anlage 1c - Terminplan 
Anlage 2 - Kostenberechnung nach DIN 
Anlage 3 - Risikoberechnung zur Baumaßnahme nach Risikoklassen I-IV  
Anlage 4a - Energiecheckliste 
Anlage 4b - Befreiungsbescheid 
Anlage 5 - Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde  
Anlage 6 - Kostenverteilungsschlüssel 
Anlage 7 - Fotodokumentation des Bestands 
Anlage 8 - Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes 
Anlage 9 – Eilentscheidung des Naturschutzbeirates

Anlage 7 - Fotodokumentation

12367 Zeichen

L K   A R C H I T E K T E N   -   R E G I N A   L E I P E R T Z    U N D   M A R T I N   K O S T U L S K I    P A R T N E R S C H A F T S G E S E L L S C H A F T  Seite 1 
G R U N D S C H U L E   H A L F E N G A S S E F O T O D O K U M E N T A T I O N 
ehem. Schuleingang Altbau Halfengasse | Süd-Fassade 
F A S S A D E 
Anlage 7
L K   A R C H I T E K T E N   -   R E G I N A   L E I P E R T Z    U N D   M A R T I N   K O S T U L S K I    P A R T N E R S C H A F T S G E S E L L S C H A F T
F A S S A D E 
  Seite 2 
G R U N D S C H U L E   H A L F E N G A S S E F O T O D O K U M E N T A T I O N 
Schuleingang Hermesgasse Schulhof Altbau | West-Fassade

L K   A R C H I T E K T E N   -   R E G I N A   L E I P E R T Z    U N D   M A R T I N   K O S T U L S K I    P A R T N E R S C H A F T S G E S E L L S C H A F TSeite 3 
G R U N D S C H U L E   H A L F E N G A S S E F O T O D O K U M E N T A T I O N 
Anordnung Neubau und Altbau 
Ü B E R S I C H T   S C H U L H O F 
L K   A R C H I T E K T E N   -   R E G I N A   L E I P E R T Z    U N D   M A R T I N   K O S T U L S K I    P A R T N E R S C H A F T S G E S E L L S C H A F T
F O T O D O K U M E N T A T I O N G R U N D S C H U L E   H A L F E N G A S S E 
G R U N D S C H U L E   H A L F E N G A S S E F O T O D O K U M E N T A T I O N 
Schulhof | Nord-Fassade 
F A S S A D E 
  Seite 4

L K   A R C H I T E K T E N   -   R E G I N A   L E I P E R T Z     U N D   M A R T I N   K O S T U L S K I    P A R T N E R S C H A F T S G E S E L L S C H A F T            Seite 5 
F O T O D O K U M E N T A T I O N G R U N D S C H U L E   H A L F E N G A S S E 
G R U N D S C H U L E   H A L F E N G A S S E F O T O D O K U M E N T A T I O N 
Verbindung ehem. Hausmeistergebäude, Altbau Schule und Toiletten 
F A S S A D E 
G R U N D S C H U L E   H A L F E N G A S S E 
           Seite 6 
F O T O D O K U M E N T A T I O N 
L K   A R C H I T E K T E N   -   R E G I N A   L E I P E R T Z     U N D   M A R T I N   K O S T U L S K I    P A R T N E R S C H A F T S G E S E L L S C H A F T 
ehem. Hausmeistergebäude | Ost-Fassade 
F A S S A D E

L K   A R C H I T E K T E N   -   R E G I N A   L E I P E R T Z     U N D   M A R T I N   K O S T U L S K I    P A R T N E R S C H A F T S G E S E L L S C H A F T            Seite 7 
F O T O D O K U M E N T A T I O N G R U N D S C H U L E   H A L F E N G A S S E 
G R U N D S C H U L E   H A L F E N G A S S E F O T O D O K U M E N T A T I O N 
F A S S A D E 
Details Fassaden zum Schulhof | Nord- und West-Fassaden 
L K   A R C H I T E K T E N   -   R E G I N A   L E I P E R T Z     U N D   M A R T I N   K O S T U L S K I    P A R T N E R S C H A F T S G E S E L L S C H A F T            Seite 8 
ehem. Haupteingang Altbau Schule  | Süd-Fassade 
F O T O D O K U M E N T A T I O N G R U N D S C H U L E   H A L F E N G A S S E 
G R U N D S C H U L E   H A L F E N G A S S E F O T O D O K U M E N T A T I O N 
F A S S A D E | D E T A I L S   E H E M .   H A U P T E I N G A N G   D E R   S C H U L E 
Fenster Altbau Schule | Süd-Fassade

L K   A R C H I T E K T E N   -   R E G I N A   L E I P E R T Z     U N D   M A R T I N   K O S T U L S K I    P A R T N E R S C H A F T S G E S E L L S C H A F T 
G R U N D S C H U L E   H A L F E N G A S S E F O T O D O K U M E N T A T I O N 
T O I L E T T E N | P A U S E N - W C - A N L A G E 
           Seite 9 
WC Lehrer 
EG ehem. Hausmeistergebäude 
links: Mädchentoilette 
rechts: Jungentoilette 
unten: Pausentoiletten Anbau Bestand 
- vorh. Toiletten sind in einem desolaten Zustand 
- Putzmittelräume sind nicht vorhanden 
Anbau Pausen-WCs 
Schuleingang Schulhof ehem. Hausmeistergebäude | West-Fassade 
L K   A R C H I T E K T E N   -   R E G I N A   L E I P E R T Z     U N D   M A R T I N   K O S T U L S K I    P A R T N E R S C H A F T S G E S E L L S C H A F T            Seite 10 
Eingang TRH Altbau Schule | Nord-Fassade 
G R U N D S C H U L E   H A L F E N G A S S E F O T O D O K U M E N T A T I O N 
E I N G Ä N G E

L K   A R C H I T E K T E N   -   R E G I N A   L E I P E R T Z     U N D   M A R T I N   K O S T U L S K I    P A R T N E R S C H A F T S G E S E L L S C H A F T 
Eingang ehem. Hausmeistergebäude Schulhof  | West-Fassade TRH ehem. Hausmeistergebäude EG 
F O T O D O K U M E N T A T I O N G R U N D S C H U L E   H A L F E N G A S S E 
G R U N D S C H U L E   H A L F E N G A S S E F O T O D O K U M E N T A T I O N 
T R E P P E N H Ä U S E R |T R H   E H E M.   H A U S M E I S T E R G E B Ä U D E 
           Seite 11 
L K   A R C H I T E K T E N   -   R E G I N A   L E I P E R T Z     U N D   M A R T I N   K O S T U L S K I    P A R T N E R S C H A F T S G E S E L L S C H A F T 
G R U N D S C H U L E   H A L F E N G A S S E F O T O D O K U M E N T A T I O N 
Erdgeschoss TRH ehem. Hausmeistergebäude 
Blick auf ehem. Eingangstür und Zugang Keller unter Treppe 
Zugang Räume Obergeschoss Schwellen 
T R E P P E N H Ä U S E R |T R H   E H E M.   H A U S M E I S T E R G E B Ä U D E 
           Seite 12

L K   A R C H I T E K T E N   -   R E G I N A   L E I P E R T Z     U N D   M A R T I N   K O S T U L S K I    P A R T N E R S C H A F T S G E S E L L S C H A F T 
T R E P P E N H Ä U S E R | T R H   E H E M.   H A U S M E I S T E R G E B Ä U D E 
TRH ehem. Hausmeistergebäude EG Zugang Schulhof TRH ehem. Hausmeistergebäude | Dachgeschoss 
G R U N D S C H U L E   H A L F E N G A S S E F O T O D O K U M E N T A T I O N 
Niveauversprung EG und Zugang Keller / WC Lehrer 
Detail Holztreppe Bestand 
           Seite 13 
Stg. ca. 17.2 / 26.5 
inkl. 5cm Unterschnitt 
ca. 88.5 m 
im Lichten 
- vorh. Treppe war ehem. interne Erschließung Hausmeisterwohnung und entspricht nicht im Geringsten den Anforderungen an eine Schulnutzung 
- Treppenlaufbreite ca. max. 88,5cm im Lichten / Geländer einseitig 
- Geländerhöhe ungenügend; Geländerabstände größer 11-14 cm im Lichten - nur mit aufwendiger Maßnahme nachrüstbar 
- Steigungsverhältnis (17.2/26.5 inkl. 5cm Verschnitt) insb. Unfallgefahr  beim Herabgehen (21 cm Auftritt) 
- Brandschutzproblematik:  Holztreppe Brandlast; Anschluss zum UG mit Holzverschalung 
- WC Lehrer  unter Treppe beengt und ungenügend 
- vmtl. nicht statisch nachweisbar / Schallschutz  vmtl. nicht vorhanden 
L K   A R C H I T E K T E N   -   R E G I N A   L E I P E R T Z     U N D   M A R T I N   K O S T U L S K I    P A R T N E R S C H A F T S G E S E L L S C H A F T 
G R U N D S C H U L E   H A L F E N G A S S E F O T O D O K U M E N T A T I O N 
Zustand Holztreppe Bestand Detail Befestigung Geländer DG 
T R E P P E N H Ä U S E R |T R H   E H E M.   H A U S M E I S T E R G E B Ä U D E 
           Seite 14

Schulbücherei ehem. Hausmeistergebäude 
L K   A R C H I T E K T E N   -   R E G I N A   L E I P E R T Z     U N D   M A R T I N   K O S T U L S K I    P A R T N E R S C H A F T S G E S E L L S C H A F T 
F O T O D O K U M E N T A T I O N 
K L A S S E N R Ä U M E   |   E G   E H E M .   H A U S M E I S T E R G E B Ä U D E  
G R U N D S C H U L E   H A L F E N G A S S E 
           Seite 15 
Hausmeisterloge 
Raumeindrücke Klassenzimmer / Büro ehem. Hausmeistergebäude 1. OG 
L K   A R C H I T E K T E N   -   R E G I N A   L E I P E R T Z     U N D   M A R T I N   K O S T U L S K I    P A R T N E R S C H A F T S G E S E L L S C H A F T 
F O T O D O K U M E N T A T I O N 
K L A S S E N R Ä U M E   |   1. O G   E H E M .   H A U S M E I S T E R G E B Ä U D E  
G R U N D S C H U L E   H A L F E N G A S S E 
           Seite 16 
- kein 2. RTW vorhanden, RTW über vorh. Holztreppe 
- Anleiterung über Fenster notwendig = Raum nicht als Klassenraum nutzbar

ehem. Hausmeistergebäude Dachgeschoss 
L K   A R C H I T E K T E N   -   R E G I N A   L E I P E R T Z     U N D   M A R T I N   K O S T U L S K I    P A R T N E R S C H A F T S G E S E L L S C H A F T 
G R U N D S C H U L E   H A L F E N G A S S E F O T O D O K U M E N T A T I O N 
D A C H G E S C H O S S   |   E H E M .   H A U S M E I S T E R G E B Ä U D E 
           Seite 17 
Keller Gasheizung ehem. Hausmeistergebäude 
L K   A R C H I T E K T E N   -   R E G I N A   L E I P E R T Z     U N D   M A R T I N   K O S T U L S K I    P A R T N E R S C H A F T S G E S E L L S C H A F T 
G R U N D S C H U L E   H A L F E N G A S S E F O T O D O K U M E N T A T I O N 
U N T E R G E S C H O S S   |   E H E M .   H A U S M E I S T E R G E B Ä U D E 
           Seite 18 
- Lager und Technikzentrale (Heizung)

L K   A R C H I T E K T E N   -   R E G I N A   L E I P E R T Z     U N D   M A R T I N   K O S T U L S K I    P A R T N E R S C H A F T S G E S E L L S C H A F T 
Hauptzugang 
G R U N D S C H U L E   H A L F E N G A S S E F O T O D O K U M E N T A T I O N 
H A U P T T R E P P E N H A U S | T R H   A L T B A U   S C H U L E 
TRH Altbau Schule EG  - Kopfhöhe max. 1,91 m 
Zugang Keller Altbau Schule 
           Seite 19 
1,91m 
- Hauptzugang mit max. 1,91 m lichter Raumhöhe mehr als ungenügend 
- Treppenlaufbreite entspricht nicht den Schulbaurichtlinien und Anforderungen an den Brandschutz mit ca. 1,11 m im Lichten 
- Qualität liegt in der vorh. Deckenhöhe und Rundbögen - jedoch entspricht die Qualität im Bereich des Haupteingangs einem Kellerzugang 
L K   A R C H I T E K T E N   -   R E G I N A   L E I P E R T Z     U N D   M A R T I N   K O S T U L S K I    P A R T N E R S C H A F T S G E S E L L S C H A F T 
G R U N D S C H U L E   H A L F E N G A S S E F O T O D O K U M E N T A T I O N 
T R E P P E N H Ä U S E R |T R H   A L T B A U   S C H U L E 
           Seite 20 
ca. 1,11 m 
im Lichten

L K   A R C H I T E K T E N   -   R E G I N A   L E I P E R T Z     U N D   M A R T I N   K O S T U L S K I    P A R T N E R S C H A F T S G E S E L L S C H A F T 
Zustand TRH Altbau Schule 
G R U N D S C H U L E   H A L F E N G A S S E F O T O D O K U M E N T A T I O N 
T R E P P E N H Ä U S E R |T R H   A L T B A U   S C H U L E 
           Seite 21 
L K   A R C H I T E K T E N   -   R E G I N A   L E I P E R T Z     U N D   M A R T I N   K O S T U L S K I    P A R T N E R S C H A F T S G E S E L L S C H A F T 
G R U N D S C H U L E   H A L F E N G A S S E F O T O D O K U M E N T A T I O N 
D A C H G E S C H O S S   |   A L T B A U   S C H U L E 
TRH Altbau Schule Dachgeschoss - nachgerüstete RWA-Anlage 
lichte Höhe im Bereich des Austrittes max. 1,97 m 
           Seite 22 
1,97m

Raumeindrücke Klassenzimmer Altbau Schule 
L K   A R C H I T E K T E N   -   R E G I N A   L E I P E R T Z     U N D   M A R T I N   K O S T U L S K I    P A R T N E R S C H A F T S G E S E L L S C H A F T 
F O T O D O K U M E N T A T I O N 
K L A S S E N R Ä U M E   |   H A U P T G E B Ä U D E 
G R U N D S C H U L E   H A L F E N G A S S E 
           Seite 23 
Raumeindruck Klassenzimmer Altbau Schule - EG mit großflächigem Wasserschaden in der Hausecke 
L K   A R C H I T E K T E N   -   R E G I N A   L E I P E R T Z     U N D   M A R T I N   K O S T U L S K I    P A R T N E R S C H A F T S G E S E L L S C H A F T 
G R U N D S C H U L E   H A L F E N G A S S E F O T O D O K U M E N T A T I O N 
K L A S S E N R Ä U M E   |   H A U P T G E B Ä U D E 
           Seite 24

L K   A R C H I T E K T E N   -   R E G I N A   L E I P E R T Z     U N D   M A R T I N   K O S T U L S K I    P A R T N E R S C H A F T S G E S E L L S C H A F T 
G R U N D S C H U L E   H A L F E N G A S S E F O T O D O K U M E N T A T I O N 
D A C H G E S C H O S S   |   A L T B A U   S C H U L E 
           Seite 25 
- Dachgauben im desolaten Zustand, Zustand Dachstuhl muss noch überprüft werden, Technik entspricht nicht heutigen Anforderungen 
- lichte Raumhöhe Bestand max. 2,43m - nicht als Klassenräume nutzbar 
Keller / Anschlüsse Altbau Schule 
L K   A R C H I T E K T E N   -   R E G I N A   L E I P E R T Z     U N D   M A R T I N   K O S T U L S K I    P A R T N E R S C H A F T S G E S E L L S C H A F T 
G R U N D S C H U L E   H A L F E N G A S S E F O T O D O K U M E N T A T I O N 
U N T E R G E S C H O S S    |   A L T B A U   S C H U L G E B Ä U D E 
           Seite 26

Blick von der Halfengasse / vom DG Altbau Schule 
L K   A R C H I T E K T E N   -   R E G I N A   L E I P E R T Z     U N D   M A R T I N   K O S T U L S K I    P A R T N E R S C H A F T S G E S E L L S C H A F T 
G R U N D S C H U L E   H A L F E N G A S S E F O T O D O K U M E N T A T I O N 
N A C H B A R G E B Ä U D E    |   A L T   S T .   K A T H A R I N A 
           Seite 27

Anlage 10, Auszug BV 5 vom 15.03.2021

3835 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313  
Fax       :  (0221) 221-95447 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 19.03.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 5. Sitzung der 
Bezirksvertretung Nippes  vom 18.03.2021  
öffentlich 
9.2.12 Generalsanierung der Gemeinschaftsgrundschule Halfengasse 25 in 
50739 Köln - Baubeschluss 
2966/2020 
Die Bezirksvertretung erweitert die Vorlage der Verwaltung und empfiehlt dem Rat, 
wie folgt zu beschließen: 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für die 
Generalsanierung des Altgebäudes der Gemeinschaftsgrundschule Halfengasse 25 
in 50739 Köln gemäß der Energieleitlinie mit Gesamtkosten inklusive Einrichtungs-
kosten in Höhe von rund 5.186.000 Euro brutto. 
 
Er stellt den Bedarf zur Generalsanierung fest und beauftragt die Verwaltung mit der 
Beantragung der Baugenehmigung, der Submission, Baudurchführung und Einrich-
tung.  
 
Zudem genehmigt der Rat der Stadt Köln einen Risikozuschlag in Höhe von 20 Pro-
zent bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten. Dies entspricht einem Be-
trag von rund 784.000 Euro brutto. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Generalsanierung der Schule mit dem 
Bau eines neuen unterhalb der Schulhoffläche verlaufenden Rheindükers der Stadt-
entwässerungsbetriebe (StEB) überschneidet. Der vorgesehene Interimsstandort 
befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet. Bis zum Abschluss beider Maßnah-
men wird die Schule auf das Grundstück der StEB am Niehler Damm / Bremerhave-
ner Straße in eine Modulbauanlage ausgelagert.  
Die Kosten der Auslagerung werden zwischen StEB und Gebäudewirtschaft auf der 
Grundlage des als Anlage 6 beigelegten Kostenverteilungsschlüssels geteilt. Der Rat 
stimmt dem Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zu. Die anteiligen Kosten 
für die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln betragen rund 2.415.000 Euro brutto.  
Die Gesamtkosten der Maßnahme inklusive der Kosten für die Einrichtung, die Aus-

lagerung und den Risikozuschlag betragen demnach rund 8.385.000 Euro brutto. 
 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung der investiven Kosten von 
rund 4.886.000 Euro erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der 
Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils 
gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrech-
nungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und 
sonstige Nebenkosten in Höhe von rund 113.000 Euro, die voraussichtlich ab dem 
Haushaltsjahr 2024 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, 
Schulträgeraufgaben, finanziert wird.  
 
Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 190.000 Euro 
sind im Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu ver-
anschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten von rund 110.000 
Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln des Teilfi-
nanzplans 0301, Schulträgeraufgaben. 
 
Interimslösungen, die städtische Grünflächen, wie bspw. Landschaftsschutzgebiete 
oder Parks, versiegeln bzw. für die Bäume gefällt werden müssen, werden in Zukunft 
abgelehnt. Als Interimslösungen sollen Sport- oder Parkplätze, oder ähnliches ge-
funden werden.  
 
In allen Straßen um die Interimslösung soll Tempo 30, so nicht bereits vorhanden, 
eingeführt werden.  
 
Die Bezirksvertretungen sind ab sofort über etwaige Interimslösungen vorab und im 
Baubeschluss ausführlich zu informieren. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Bei Enthaltung von Herrn Beckhaus, Herrn Frank, Frau Feuser, Frau Havermeier und 
Herrn Schlieper mehrheitlich gegen die Stimme der FDP beschlossen.

Anlage 9 - Eilentscheidung Landschaftsbeirat Befreiung

2884 Zeichen

/ 2 
57 23.02.2021 
571/1  
  
 
 
26 
26-0 
 
Auslagerung des Schulbetriebs der GS Halfengasse in Interimsgebäude an der Bre-
merhavener Str./am Niehler Damm (Gemarkung Longerich, Flur 098, Flurstücke 575 
und 571) für den Zeitraum von 2 Jahren 
Hier: Information zur Zustimmung zur Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz 
(BNatSchG) von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans Köln durch den Beirat der 
Unteren Naturschutzbehörde per Eilentscheidung am 19.02.2021 
 
Sehr geehrter , 
 
die Kölner Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) planen den Neubau des Rheindükers von 
Köln Stammheim nach Köln Niehl. Im Rahmen der geplanten Bauarbeiten wird auf dem Ge-
lände der Grundschule an der Halfengasse in Köln Niehl eine Baugrube von 35 m Tiefe aus-
gehoben. Aufgrund der dadurch entstehenden Lärm- und Luftemissionen sowie der beeng-
ten Platzverhältnisse auf dem Schulgelände kann der Unterricht hier für diesen Zeitraum 
nicht stattfinden. Zeitgleich zur Dükersanierung soll nun das renovierungsbedürftige Schul-
gebäude saniert werden. Während dieser Zeit soll der Unterricht für einen Zeitraum von 2 
Jahren in Containerbauten auf den Standort an der Bremerhavener Str./am Niehler Damm 
ausgelagert werden. 
 
Teile der dafür vorgesehenen Fläche liegen im Geltungsbereich des Landschaftsplans der 
Stadt Köln. Dieser setzt hier das Landschaftsschutzgebiet L8 „Äußerer Grüngürtel am Berg-
heimer Hof und Grünverbindungen zum Rhein und zum Inneren Grüngürtel“ fest. Das Vor-
haben tangiert dabei die im Landschaftsplan festgelegten Verbote. 
 
Die StEB stellten daraufhin einen Antrag auf Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verbo-
ten des Landschaftsplans der Stadt Köln. 
 
Das Vorhaben wurde dem Beirat der Unteren Naturschutzbehörde Köln vorgelegt. Dieser 
stimmte dem Vorhaben am 19.02.2021 unter den folgenden Auflagen per Eilentscheidung 
zu: 
 
- Die Abgabe der ergänzenden Dezernentenerklärung vom 17.02.2021 ist erfolgt und 
durch den Beirat am 19.02.2021 bestätigt worden 
 
- Die Zusicherung der StEB zur dauerhaften Freihaltung des betroffenen Grundstücks 
von Bebauung zur Anbindung des Grünzuges an den Rhein ist erfolgt. 
 
- Die doppelte Kompensation der auf dem Grundstück (Gemarkung Longerich, Flur 
098, Flurstücke 575) zu fällenden Bäume, die bereits Bestandteil einer vorausgehen-
Anlage 9

- 2 - 
 
 
den Kompensationsmaßnahme waren, soll gewährleistet sein. Diese sind als groß-
kronige, solitäre Bäume zu pflanzen. 
 
- Eine Ökologische Baubegleitung im LSG-Bereich der Fläche durch das Landschafts-
planungsbüro Rietmann Beratende Ingenieure PartG mbB Freiraum +  Landschafts-
planung auf der Grundlage der am 11.12.2020 vorgelegten Planung soll erfolgen. 
 
- Die Standzeit der Container ist auf zwei Jahre befristet. 
 
Die Untere Naturschutzbehörde hat den entsprechenden Befreiungsbescheid am 23.02.2021 
gefertigt. 
 
Mit freundlichen Grüßen,

Anlage 8 -Stellungnahme RPA

5588 Zeichen

/ 2 
 
14 21.08.2020 
143  
  
  
  
  
  
 
 
 
26 über Dez VI 
 
 
 
Generalsanierung Altbau Gemeinschaftsschule Halfengasse, Köln-Niehl 
Erneute Vorlage der Entwurfsplanungsunterlagen inkl. Kostenberechnung 
RPA-Nr.: 2020/0905 (Wv. zu RPA-Nr. 2019/1080) 
 
Summe eingereicht (200 bis 500 und 700)    rund  4,105 Mio. € netto 
Summe gesamt (KG 600 nachgereicht)   rund 4,358 Mio. € netto 
Kosten Interimsschule (vorläufiger Stand Aug. 2020) rund  2,175 Mio. € netto 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
mit Schreiben vom 20.07.2020 haben Sie die überarbeitete und ergänzte Entwurfsplanungs-
unterlagen zu oben genanntem Projekt erneut zur Prüfung vorgelegt. Ziel der Prüfung ist die 
Erreichung des Baubeschlusses durch den Rat der Stadt Köln. Ein Entwurf der aktuellen 
Beschlussvorlage wurde, trotz Nachforderung, nicht eingereicht. 
Zu dem Projekt liegt kein Planungsbeschluss vor. Im Jahr 2011 erfolgte nach vorausgegan-
genen Abstimmung eine Mitteilung in dem entsprechenden Ausschuss, dass einige notwen-
dige bauliche Maßnahmen durchgeführt würden und die Planung für die Sanierung des 
Hausmeisterhauses begonnen werden soll, jedoch keine Generalsanierung des Objektes 
notwendig sei. 
40 forderte dann im August 2015 die Gebäudewirtschaft auf, nunmehr die Planung für die 
Generalsanierung von Schulgebäude und Hausmeisterhaus aufzunehmen, damit auch eine 
Umnutzung des Hausmeisterhauses umzusetzen und eine entsprechende Mitteilung in die 
Ausschüsse einzubringen. 
Das unter Denkmal stehende Bestandsgebäude wird um einen Neubau ergänzt, der als 
Haupterschließung alle Bereiche miteinander verbindet. Ein notwendiger zweiter Rettungs-
weg soll herstellt und das angrenzende ehemalige Hausmeisterwohnhaus auch für schuli-
sche Zwecke genutzt werden. Der Altbau wird aufwendig saniert und den aktuellen Sicher-
heits-, Brandschutz- und Arbeitsstättenstandards angepasst. 
Während der Schulsanierung wird im Bereich der Außenanlagen eine unterirdische Dükeran-
lage der Stadtentwässerungsbetriebe StEB erneuert. Während dieser Baumaßnahme ist 
kein Schulbetrieb auf dem Grundstück möglich. Der Schulbetrieb findet für mindestens zwei 
Jahre in einem in Containerbauweise errichtetem Interimsgebäude auf einem separaten 
Grundstück statt. 
Die Kosten dieser Interimsmaßnahme sind nicht Teil der vorgelegten Kostenberechnung. Um 
den Kostenrahmen des Projektes jedoch möglichst vollständig abzubilden, sind sie als un-
vermeidliche Kosten ebenfalls anzugeben. Mit zunächst noch vorläufigen Kosten in Höhe 
von 2,175 Mio. € netto (gemäß 26; Stand 13.08.2020), machen diese Kosten einen erhebli-
chen Anteil (zusätzlich zu den Sanierungskosten ca. 50%) aus.  
Anlage 8

- 2 - 
 
 
Auch nach der abgeschlossenen Sanierung und der damit verbundenen Umorganisation des 
Schulgebäudes verbleibt gemäß Vortrag von 40 ein Bedarf an weiteren Klassenräumen. Ei-
ne diesbezügliche Machbarkeitsstudie und die Umsetzung einer Erweiterung werden z. Z. 
jedoch mit geringer Priorität bewertet, so dass sie nicht Teil der hier betrachteten Generalsa-
nierung sein können. Auch dann, wenn diese „Erweiterungsplanung“ zunächst nicht durchge-
führt wird – auch um den Sanierungsbeginn im Sommer 2021 nicht zu gefährden – wären 
aus Sicht des RPA folgende Überlegungen zu prüfen: Kann es bereits jetzt technische Vor-
richtungen geben, die eine Aufstockung des Altbaus im Realisierungsfall ermöglichen, wäre 
ggf. eine Aufstockung des separaten Neubaus möglich oder könnte die Interimsschule lang-
fristiger genutzt werden? 
Insbesondere für die KG 300 sind die Preise zum Teil sehr hoch angegeben. Hinzu kommen 
Pauschal- und Zulagepositionen, die nur schwer nachvollziehbar sind. Hier wird seitens des 
RPA davon ausgegangen, dass ein gewisser Risikozuschlag bereits eingepreist wurde, der 
den Ungewissheiten aus der Bestandssituation sowie überdurchschnittlichen Aufwand durch 
die Berücksichtigung des Denkmalschutzes Rechnung trägt. Das tatsächliche Preisniveau 
wird durch den Wettbewerb im Rahmen der Ausschreibung festgestellt. 
Trotz des sehr detaillierten Farb- und Materialkonzeptes, das die notwendigen Forderungen 
des Denkmalschutzes berücksichtigt, ist bei der Ausschreibung der Ausführungsleistungen 
auf die Produktneutralität zu achten.  
 
Die gemäß Kostenberechnung vorgetragenen Gesamtkosten belaufen sich auf rund 4,358 
Mio. € netto (KG 200 bis 700 ohne Preissteigerung). 
Die Baunebenkosten (KG 700) liegen mit insgesamt ca. 35 % auf die Kostengruppen 200 bis 
500 – insgesamt ca. 1,063 Mio. € netto – sehr hoch, was angesichts des hohen Planungs- 
und Abstimmungsbedarfs wegen der Faktoren Sanierung, Denkmalschutz und einge-
schränktem Baufeld jedoch nachvollziehbar scheint. 
Ein Kostenanteil für die im Rahmen einer Sanierung nicht abschätzbaren Risiken ist zu be-
rücksichtigen und im Eintrittsfall vom Rat zu genehmigen. Hier wird ein Umfang von ca. 10 % 
vorgeschlagen. Weiterhin ist ein Preissteigerungsfaktor von ca. 5 % (Erfahrungsgemäß ge-
mäß Destatis ein Durchschnittswert) auf die Kostengruppen 200 bis 600 anzurechnen. 
Im weiteren Projektverlauf sind weiterhin die Prüffeststellungen und Anmerkungen der Son-
derfachleute und der internen Qualitätssicherung zu berücksichtigen sowie die Blaueintra-
gungen in den vorgelegten Unterlagen. Auch sind die Anordnungen zur Haushaltbewirtschaf-
tung in der Corona-Krise vom 25.03.2020 zu beachten. 
 
Zukünftig bitte ich die Kostenberechnungen über das Dezernat und mit einem Entwurf der 
Beschlussvorlage zur Stellungnahme (s. hierzu mein Schreiben vom 20.11.2019) vorzule-
gen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez.

Anlage 1a - Beispielhafter Grundriss 1. Obergeschoss

5777 Zeichen

Alt St. Katharina"Niehler Dömchen"
Hermesgasse
Tür neu
X
X
Tür neu
2. RTW Klassen 3 + 4
über neue Tür über Klasse 6 
2. RTW
3 Stg. 16,7/33
(Auftritt  3cm Unterschnitt)  
Klasse 3 a / Bestand Klasse 3 b / BestandOKFF 1.Podest 
+2,00 (48,08 ü.NN)
OKFF 1.OG 
+3,99 (50,07 ü.NN)
OKFF 1.OG 
+3,99 (50,07 ü.NN)
Luftraum 
Diffenzierung
Klasse 3 
+ OGS neu
X
X
X
XX
ca. 30 m2 
Bypass
KlasseOKFF 1.OG neu 
+3,99 (50,07 ü.NN)
Decken-  und Bodenplatte  neu
nach Angabe Statik
Pumi
WC neu
1,25
X
Raumspartür
Treppe Bestand
Hauptgebäude Altbau Bestand
Anbau / ehem. Hausmeisterhaus
Bestand
Anbau / Neubau 
Treppenhaus neu
1.RTW 1.RTW
2.RTW
2.RTW
2.RTW
XX
X
Öffnung  neu herstellen
nach Angabe Statik
Öffnung  neu herstellen
nach Angabe Statik
XX
X
X
X X X
X X X
X X
X X
Decken-  und Bodenplatte  neu
nach Angabe Statik
Decken-  und Bodenplatte  neu
nach Angabe Statik
Decken-  und Bodenplatte  neu
nach Angabe Statik
Öffnung  Bestand  erweitern  +
Rückbau  vorh. Brüstung
Erweiterungsneubau nur zur Information 
dargestellt / zum jetzigen Zeitpunkt nicht 
mit im Aufgabenbereich der geplanten 
Massnahme der Sanierung des 
Altbaubestandes der Schule
Datum Gez. Blattgröße Maßstab Plan-Nr. Index
1/100
Titel
Projekt
Bauherr
L K  A R C H I T E K T E N 
Regina Leipertz und Martin Kostulski Partnerschaftsgesellschaft
Schwalbengasse 32  50667 Köln  Tel. 0221- 272 55 86-0  Fax 0221- 272 55 86-9
Architekt
GRUNDSCHULE HALFENGASSE
Generalsanierung Altbau Gemeinschaftsschule Halfengasse
Halfengasse 25, 50735 Köln-Niehl
4.50
4.40
OK
UK
VK
UK RD
UK FD
OK FF
OK RD
LH
BRH
1.01
2.01
RH
FH
RS
T30/ T60
T 90
RWA
BA
DA
UZ
ÜZ
DV
+ 4.50
+ 4.40
X X
NA
rauchdichte Tür
feuerhemmende Tür
feuerbeständige Tür
Rauchwärmeabzug
Bodenablauf
Dachablauf
Unterzug
Überzug
Deckenversprung
Oberkante
Unterkante
Vorderkante
UK Rohdecke
UK Fertigdecke
OK Fertigfussboden
OK Rohdecke
OK FF
OK RD
Fertighöhe
Rohhöhe
Lichte Höhe
Brüstungshöhe ab OK FF 
bis OK Fertigbrüstung
Türbreite x Türhöhe
von OK FF bis UK Sturz
Abbruch
Fenster mit Panikverschluss
Legende
Änderungswolke
Alle Maße sind vor Ausführung vom Auftragnehmer verantwortlich 
zu prüfen,soweit erforderlich örtlich zu messen. 
Differenzen sind vor Ausführung mit der Bauleitung zu klären.
Ausser dieser Zeichnung ist die Ausschreibung und die statische Berechnung mit 
Positions- und Bewehrungsplänen verbindlich. 
Bei Abweichungen von den Architektenplänen ist dies der 
Bauleitung mitzuteilen.
Ausführungspläne der Fachingenieure, ggf. auch Werkpläne 
von Fachfirmen, sind vom Ausführenden auf 
Übereinstimmung  zu prüfen.
Schlitze und Durchbrüche sind den Haustechnik- und 
Statikplänen zu entnehmen.
Alle Maße sind, wenn nicht im Plan anders angegeben, Rohbaumaße .
Alle Höhenmasze beziehen sich auf OKFF des jeweiligen 
Geschosses.
Datum/ Unterschrift Architekt
Datum/ zur Ausführung freigegeben
Bestand
Nachbarbestandsgebäude
Mauerwerk/ Beton neu
Trockenbau neu
Datum Index Änderung
Entwurfsplanung
GRUNDRISS 1. OBERGESCHOSS 
Gebäudewirtschaft
der Stadt Köln
Bauten - Management - Service
15-21121-002-
B.3.1.03
87cm x 59,4cm01.10.2018 RL/CW
Schulnutzung / Nutzung durch Schüler
Verwaltung/ Lehrer 
Sanitärbereiche/ Pumi
Hinweis:
Achsen dienen lediglich der Orientierung und der Kommunikation.
Achsen stellen keine maßlichen  Bezüge dar!
Hinweis:
Bestandspläne auf Grundlage der durch die 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln  zur Verfügung 
gestellten Bestandspläne. Bei den voliegenden 
Bestandsplänen handelt es sich nicht um genaue 
Aufmaßpläne .
Änderungen  / Abweichungen zum Bestand können 
aus diesem Grunde nicht ausgeschlossen werden.
ca. 13,855
256,562544
652533 255645 1,265 785 1,26 775 1,265 785 1,275 785 25 473363 24 64 1,255 805 1,26 805 1,255 795 1,255 64 65255 1,3525
125
125
7,69 8,197 13
ca. 16,08
ca. 9,115 4,1671
44 7,69 50 Innen
Gesamt
3,04
1,25 25 1,65 30 4,27
Innen
Innen / Aufzugsschacht
Gesamt
Fassade aussen
14 9,695
40 12 Neubau aussen / Innenmaße HM
25
Fassade
13 136,50
Fassade aussen
9,37544
4,069,83
2,964259,4538
9,83
40
23,435
456,805405
7,94
1515 Gesamt
Gesamt
Innen
Gesamt Giebel HM
9,695 Gesamt  Aussen Altbau
40 Innenmaße Neubau/ Erschließung
Gesamt
3,52 4,76 Gesamt
6,495 Innenmaße165145
1,16 1,535 1,155 4851,21
925
ca. 6,63
58
ca. 9,965
52 8,925 52
62
1,605835
14
Gesamt HM
Gesamt Giebel HM
103,4052444
20
30ca. 4,50 ca. 4,05 - 4,1139
ca. 15,31 25 2,10 30 ca. 4,05
453,00ca. 7
1,40 20 1,40 25 20
427
Kamin neu
OKF Brüstung  
ca. 89 cmOKF Brüstung  
ca. 89 cm
OKF Brüstung  neu 
ca. 65 cm
OKF Brüstung  neu ca. 65 cm
Zur Gewährleistung  der 
notwendigen  
Absturzsicherung  ist im 
1.OG HM eine  zusätzliche  
Absturzsicherung  in  der 
Fensterleibung  erforderlich
Zur Gewährleistung  der 
notwendigen  
Absturzsicherung  ist im 
1.OG HM eine  zusätzliche  
Absturzsicherung  in  der 
Fensterleibung  erforderlich
HLS Schacht   
Anbindung  Waschtisch  DG
TRH Bestand/  Erhalt
Terrazzoboden  Bestand  
ca. 3,195 325
Festverglasung  neu F90 
12 Stg 
16,6/30 
12 Stg 
16,6/30
1,225
12 Stg 
16,6/30 
1,225
Stütze F90
Fenster  neu, ohne Verglasung;
in Abstimmung  mit Denkmalpflege
HZ HZ
HZ HZ
HZ
HZ
1,385
2,385
lichte Durchgangsbreite  mind. 1,2m
1,385
2,385
lichte Durchgangsbreite  mind. 1,2m
dT
dT dT
dT
dT
dT
Nische für 
Feuerlöscher
F
Aufzug 
neu
X
X
A B C D E F
A B C D E F
1
2
3
4
5
1
2
3
4
5
1,00 1,00
HZHZHZHZ HZ HZ
HZ
HZ
HZ
RRRR
RR
RR
RRRR
Auflagertaschen
Decke ü. EG
nach Angabe Statik
Auflagertaschen
Decke ü. EG
nach Angabe Statik
3xE.DD/DB.KB Ø 8
H.DD 35/20
S.BD 20/30
20
S.DD 20/20
H.BD 35/20H.DD 35/20
S.DD 20/30
S.BD 20/20
S.DD 25/40
S.DD 20/20
S.BD 20/20
H.BD 35/20
S.BD 20/30
19
S.DD 20/20
S.BD 20/30
S.BD 20/20
L.BD 20/20L.DD 20/20
S.DD 30/20
L.WD 20/20
OK=UKRD
H.WD 20/10
OK=UKRFB
S.WD 15/15
OK=10 OKFFB
1320
20
6
15
2xH.KB Ø6
RA=5 UKRFB4210
D C
B B
A A
H
D CE
ca. 63,0 m2 ca. 62,0 m2
Anlage 1a

Anlage 2 - Kostenermittlung GI Altgebäude Halfengasse

1923 Zeichen

Eine Serviceeinric htung der  
 
 
 
Kostenermittlung von Hochbauten nach DIN 276-2018-12 Anlage 2 
 
Kostenberechnung Bauvorhaben Generalsanierung Altgebäude Halfengasse 25 
 
Dienststelle:  261/15 
 
   Datum: 08.10.2020  
Bauherr: 26  Bauherrenvertretung: Frau  
 Gebäudewirtschaft Stadt Köln 
Ottoplatz 1 in 50676 Köln 
 Telefon: 0221-221- 
Baumaßnahme:  GI Altgebäude Halfengasse 25   Projektnummer:  15-21121-002 
     
   Kosten: 100% investiv 
 
Umbauter Raum   4.749,39 m³   
Raummeterpreis   728,42 €/m³  Baukosten brutto KGR 300 und 400: 3.459.540,17€  
      
Bruttogrundfläche   1322,00  m²   
Quadratmeterpreis   2616,90  €/m²  Baukosten brutto KGR 300 und 400: 3.459.540,17€  
      
Nutzfläche incl. KG  603,50 qm  63% 
Verkehrsfläche   324,95 qm  34% 
Technikfläche   29,40 qm   
 
Gesamtkosten einschließlich Kosten KGR 600, ohne Kosten der Auslagerung 
 
Summe 100 Grundstück   
Summe 200 Herrichten und Erschließen  43.433,32 €  
Summe 300 Bauwerk-Baukonstruktionen 2.399.448,50 €  
Summe 400 Bauwerk-Technische Anlagen  507.728,11 €  
Summe 500 Außenanlagen und Freiflächen 91.593,43 €  
Summe 600 Ausstattung und Kunstwerke  252.100,84 €  
Summe 700 Baunebenkosten 1.063.508,34 €   
    
 Summe netto 4.357.812,54 €   
 MwSt 19% 827.984,38 €  
  5.185.796,92 €   
 Rundung 3,08 €  
 Baukosten brutto gerundet   5.185.800,00 €  
 
 
Risikozuschlag 20% gem. Anlage   784.044,40€ 
 
Gesamtkosten mit Risikozuschlag (brutto), gerundet 5.969.844,00 € 
 
 
                                                                                 Seite 1

Seite 2 
 
  
 
 
Gesamtkosten mit Risikozuschlag KGR 200-700(brutto) 5.969.844,00 € 
 
Kosten der Auslagerung durch die StEB, anteilige Kos-
ten der GW nach vorläufiger Angabe 2.029.700,42 € 
netto, incl. 19% MwSt = 2.415.000,00 € brutto, gerundet 
2.415.000,00 € 
 
Projektkosten KGR 200-700 brutto  
incl. Auslagerungskosten brutto, gerundet 
8.384.844,00 €

Beratungsverlauf (3)

15.03.2021 Finanzausschuss
TOP 10.20 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
18.03.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.12 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.03.2021 Rat
TOP 10.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2966/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.03.2021
Erstellt
09.10.2020 07:09