V/0019/2016
Helen-Keller-Schule, städt. Schule für Kranke
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Berichtsvorlage
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V/0019/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Helen-Keller-Schule, städt. Schule für Kranke hier: Sachstandsbericht über die geplante Verlagerung auf dem Klinikgelände Beratungsfolge 26.01.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht Bericht: Das Universitätsklinikum Münster (UKM) beabsichtigt, in den nä chsten Jahren umfan g- reiche Baumaßnahmen umzusetzen. Neben der Fassadensanierung der mehr als 30 Jahre alten Bettentürme sind An - und Neubauten geplant. Mit der energetischen Sanierung der Fassaden und dem Umbau der Bettentürme wurde vor kurzem begonnen. E ntsprechend dem Baufortschritt müssen die jeweiligen Etagen leergezogen werden. Davon betroffen ist auch die Helen -Keller-Schule, städt. Schule für Kranke. Die H elen- Keller-Schule ist seit Mitte der 80er Jahre auf der Ebene 7 des westlichen Bettenturmes untergebracht. Die Schule nutzt dort eine Gesamtfläche von rd. 725 qm. Eine Teilfläche von ca. 115 qm wurde 2002/03 durch Überbauung einer an die Schulräume angrenze n- den Dachfläche geschaffen. Die Maßnahme wurde vom UKM durchgeführt. Die Kosten in Höhe von rd. 400.000 € hat die Stadt Münster auf der Grundlage eines Zuschuss - und Investitionsvertrages getragen. Zur zweckgebundenen Absicherung der städtischen I n- vestition wurde ein neuer Mie tvertrag über die gesamt Fläche von rd. 725 qm mit einer Festlaufzeit v on 30 Jahren mit anschließender Verlängerung auf unbestimmte Zeit g e- schlossen. Das Mietverhältnis ist am 01.04.2003 in Kraft getreten. Aufgrund des Ausbaus der Kinder - und Jugendpsychiatrie sind in den letzten Jahren 2 zusätzliche Standorte für die Helen-Keller-Schule hergerichtet worden: Im Zuge der Eröffnung der Tagesklinik der Kinder - und Jugendpsychiatrie in den Rä u- men der ehemaligen Bezirksverwaltung West im Jahr 2010 wurden dort 3 kleinere Schul- räume mit insgesamt ca. 70 qm eingerichtet. 2011/12 hat das UKM auf dem Klinikgelände 2 neue Stationen der Kinder - und Jugend- psychiatrie geschaffen. Um die Beschulung der Kinder und Jugendlichen gewährleisten zu können, hat das UKM für die Helen -Keller-Schule eine Teilfläche von ca. 330 qm des Vorlagen-Nr.: V/0019/2016 Auskunft erteilt: Frau Haase Ruf: 492 40 11 E-Mail: Haase@stadt-muenster.de Datum: 12.01.2016 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0019/2016 Gebäudes der ehemaligen UKM-Kita auf dem Klinikgelände (Schmeddingstraße 54) be- reitgestellt und hergerichtet. Die H elen-Keller-Schule nutzt im Bereich des UKM damit insgesamt rd. 1.1 20 qm, die reine Nutzfläche liegt bei rd. 800 qm (HNF) Trotz der Bereitstellung zusätzlicher Flächen ist die räumliche Situation der H elen-Keller- Schule sehr beengt. Die vorhandenen Klassenräume sind sehr klein; Differenzierung s- räume stehen nicht zur Verfügung, Fachräume fehlen und auch der Verwaltungsbereich ist sehr beengt. Nachdem das UKM mitgeteilt hatte, dass eine Verlagerung der H elen-Keller-Schule aus der Ebene 7 der Bettentürme erforderlich ist, wurde gemeinsam mit der Schule ein Raumprogramm erarbeitet, das den heutigen pädagogischen Anforderungen entspricht. Es umfasst eine Gesamt-Hauptnutzfläche von rd. 1.400 qm. Das UKM beabsichtigt, mittel - bis langfristig das Gebäude Schmeddingstraße 56 für die Helen-Keller-Schule bereitzustellen. Das Gebäude ist jedoch sanierungsbedürftig. Neben den notwendigen umfangreichen inneren Umbauten zur Schaffung der für die Schule erforderlichen Raumstrukturen ist eine komplette Fassadensanierung vorgesehen. Außerdem müssen vorab die zz. dort untergebrachten Nutzungen (Krankenpflegeschule sowie Büronutzung) verlagert werden. Das UKM hatte zunächst vo rgesehen, die Kra n- kenpflegeschule in das Gebäude der ehemaligen Wartburg -Hauptschule zu verlagern. Zuerst war seitens des UKM ein Ankauf, dann eine Anmietung für 5 Jahre geplant. Nachdem beide Varianten jedoch nicht zum Tragen kamen und das UKM keine zeitn ahe Alternative zur Unterbringung der Krankenpflegeschule gefunden hat, stand fest, dass für die Helen-Keller-Schule eine Übergangslösung gefunden werden muss. Ein Verbleib der Helen-Keller-Schule in der Ebene 7 bei gleichzeitiger Fassadensanierung und Umb au der Bettentürme wäre zwar eine theoretische Möglichkeit ; diese wird aber von allen B e- teiligten als nicht tragbar angesehen. Eine Verlagerung der Helen -Keller-Schule aus der Ebene 7 ist mittelfristig ohnehin erforderlich, da das UKM diese Fläche in den B ettentür- men für Klinikzwecke benötigt. Das UKM hat sich nach intensiven Verhandlungen bereit erklärt, auf eigene Kosten das heutige Flächen - bzw. Raumprogramm für die Helen -Keller-Schule auch in der Übe r- gangslösung zu schaffen Dies betrifft die derzeit vo n der Helen -Keller-Schule genutzten Flächen auf der Ebene 7 (insgesamt rd. 725 qm) und die bereits jetzt genutzte Teilfläche in der ehemaligen Kita (rd. 330 qm), somit insgesamt rd. 1055 qm. Das UKM hat eine Planung erstellt, wie diese Fläche auf dem Gelä nde der ehemaligen Kita geschaffen werden kann. Das Konzept sieht die Bereitstellung des gesamten vo r- handenen ehemaligen Kita -Gebäudes (rd. 570 qm) sowie eine Erweiterung des Gebä u- des (knapp 500 qm) vor. Die Erweiterung ist als Massivbau geplant. Das UKM h at den Bauantrag bereits im Dezember 2015 eingereicht. Das Raumkonzept ist mit der H elen-Keller-Schule abgestimmt. Im Rahmen dieser Übe r- gangslösung werden allerdings lediglich Räumlichkeiten entsprechend der bisherigen Flächen zur Verfügung gestellt. Eine Ausweitung des Raumprogramms erfolgt nicht. Auf- grund der zusammengefassten Unterbringung an einem Standort, der Gebäudestruktur und der optimierten Grundrisse ist diese Lösung jedoch für eine Übergangszeit tragfähig. Das UKM strebt eine schnellstmögliche Fertigstellung des Umbaus und der Erweiterung des ehemaligen Kita-Gebäudes im Frühjahr/ Frühsommer 2016 an. 3 V/0019/2016 Aktuell finden Verhandlungen mit dem UKM über die Anpassung der mietvertraglichen Vereinbarungen statt. Im Rahmen dieser Anpassung sind auch Vere inbarungen grundsätzlicher Art zur Per- spektive für die endgültige Verlagerung in das Gebäude Schmeddingstraße 56 zu treffen, zumal die Restlaufzeit des bestehenden Vertrages über die geplante temporäre Nu t- zungsdauer der Übergangslösung von 6 – 8 Jahren hinaus geht. Nur dadurch kann letzt- lich für die H elen-Keller-Schule eine zeitgemäße, funktionsfähige und auch zukunftsfäh i- ge Lösung erreicht werden. Die Konditionen für die endgültige Unterbringung der H elen-Keller-Schule in dem G e- bäude Schmeddingstraße 56 konnten mit dem UKM noch nicht abschließend verhandelt werden. Es ist zu berücksichtigen , dass die Verlagerungsdiskussion durch das UKM ausgelöst wurde und für die H elen-Keller-Schule aktuell ein gültiger Mietvertrag bis zum Jahr 2032 b esteht, der unter Berücksichtigung des damaligen Investitionszuschusses durch günstige Konditionen für die Stadt Münster geprägt ist. Andererseits sind die erfor- derliche Sanierung des Gebäudes sowie der Umbau und die Herrichtung für die H elen- Keller-Schule einhergehend mit der Ausweitung des Raumprogramms mit einem erhebl i- chen investiven Aufwand für das UKM verbunden. Für die Ausstattung der Räumlichkeiten im Rahmen der Übergangslösung sind im Haus- halt 2015 in der Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen bei der Maßnahme Zi ffer 4540 Mittel in Höhe von 250.000 € veranschlagt. Die Ausstattung der Räume mit Mobiliar ist auch nach den bisherigen vertraglichen Vereinbarungen Aufgabe des Schulträgers. Für die Verlagerung der H elen-Keller-Schule sind im Haushalt 2016 bei der Maßnahme Ziffer 4600 insgesamt 500.000 € veranschlagt. Für die Übergangslösung wird davon ein Teilbetrag für die Herrichtung des Außengeländes und Ausstattung mit Spielmöglichke i- ten benötigt, da das UKM lediglich eine Rasenfl äche herstellen wird. Weitere i nvestive Mittel werden nach derzeitigem Stand erst im Rahmen der endgültigen Verlagerung der Helen-Keller-Schule in das Gebäude Schmeddingstraße 56 benötigt. Endgültig kann di e- ses jedoch erst nach Abschluss der Verhandlungen mit dem UKM gesagt werden. I.V. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Schmeddingstraße 54
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Details
- Aktenzeichen
- V/0019/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.01.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37