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V/0019/2016

Helen-Keller-Schule, städt. Schule für Kranke

Vorlagen 13.01.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 26.01.2016, TOP 12

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

8238 Zeichen

V/0019/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Helen-Keller-Schule, städt. Schule für Kranke 
hier: Sachstandsbericht über die geplante Verlagerung auf dem Klinikgelände 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.01.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Das Universitätsklinikum Münster (UKM) beabsichtigt, in den nä chsten Jahren umfan g-
reiche Baumaßnahmen umzusetzen.  
Neben der Fassadensanierung der mehr als 30 Jahre alten Bettentürme sind An - und 
Neubauten geplant. Mit der energetischen Sanierung der Fassaden und dem Umbau der 
Bettentürme wurde vor kurzem begonnen. E ntsprechend dem Baufortschritt müssen die 
jeweiligen Etagen leergezogen werden. 
 
Davon betroffen ist auch die Helen -Keller-Schule, städt. Schule für Kranke. Die H elen-
Keller-Schule ist seit Mitte der 80er Jahre auf der Ebene 7 des westlichen Bettenturmes 
untergebracht. Die Schule nutzt dort eine Gesamtfläche von rd. 725 qm. Eine Teilfläche 
von ca. 115 qm wurde 2002/03 durch Überbauung einer an die Schulräume angrenze n-
den Dachfläche geschaffen. Die Maßnahme wurde vom UKM durchgeführt. Die Kosten 
in Höhe von rd. 400.000 € hat die Stadt Münster auf der Grundlage eines Zuschuss - und 
Investitionsvertrages getragen. Zur zweckgebundenen Absicherung der städtischen I n-
vestition wurde ein neuer Mie tvertrag über die gesamt Fläche von rd. 725 qm mit einer 
Festlaufzeit v on 30 Jahren mit anschließender Verlängerung auf unbestimmte Zeit g e-
schlossen. Das Mietverhältnis ist am 01.04.2003 in Kraft getreten.  
 
Aufgrund des Ausbaus der Kinder - und Jugendpsychiatrie sind in den letzten Jahren 2 
zusätzliche Standorte für die Helen-Keller-Schule hergerichtet worden: 
Im Zuge der Eröffnung der Tagesklinik der Kinder - und Jugendpsychiatrie in den Rä u-
men der ehemaligen Bezirksverwaltung West im Jahr 2010 wurden dort 3 kleinere Schul-
räume mit insgesamt ca. 70 qm eingerichtet. 
2011/12 hat das UKM auf dem Klinikgelände 2 neue Stationen der Kinder - und Jugend-
psychiatrie geschaffen. Um die Beschulung der Kinder und Jugendlichen gewährleisten 
zu können, hat das UKM für die Helen -Keller-Schule eine Teilfläche von ca. 330 qm des 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0019/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Haase 
Ruf: 
492 40 11 
E-Mail: 
Haase@stadt-muenster.de 
Datum: 
12.01.2016 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0019/2016 
 
Gebäudes der ehemaligen UKM-Kita auf dem Klinikgelände (Schmeddingstraße 54) be-
reitgestellt und hergerichtet.  
Die H elen-Keller-Schule nutzt im Bereich des UKM damit insgesamt rd. 1.1 20 qm, die 
reine Nutzfläche liegt bei rd. 800 qm (HNF) 
 
Trotz der Bereitstellung zusätzlicher Flächen ist die räumliche Situation der H elen-Keller-
Schule sehr beengt. Die vorhandenen Klassenräume sind sehr klein; Differenzierung s-
räume stehen nicht zur Verfügung, Fachräume fehlen und auch der Verwaltungsbereich 
ist sehr beengt. 
 
Nachdem das UKM  mitgeteilt hatte, dass eine Verlagerung der H elen-Keller-Schule aus 
der Ebene 7 der Bettentürme erforderlich ist, wurde gemeinsam mit der Schule ein 
Raumprogramm erarbeitet, das den heutigen pädagogischen Anforderungen entspricht. 
Es umfasst eine Gesamt-Hauptnutzfläche von rd. 1.400 qm.   
 
Das UKM beabsichtigt, mittel - bis langfristig das Gebäude Schmeddingstraße 56 für die 
Helen-Keller-Schule bereitzustellen. Das Gebäude ist jedoch sanierungsbedürftig. Neben 
den notwendigen umfangreichen inneren Umbauten zur Schaffung der für die Schule 
erforderlichen Raumstrukturen ist eine komplette Fassadensanierung vorgesehen. 
Außerdem müssen vorab die zz. dort untergebrachten Nutzungen (Krankenpflegeschule 
sowie Büronutzung) verlagert werden. Das UKM hatte zunächst vo rgesehen, die Kra n-
kenpflegeschule in das Gebäude der ehemaligen Wartburg -Hauptschule zu verlagern. 
Zuerst war seitens des UKM ein Ankauf, dann eine Anmietung für 5 Jahre geplant. 
Nachdem beide Varianten jedoch nicht zum Tragen kamen und das UKM keine zeitn ahe 
Alternative zur Unterbringung der Krankenpflegeschule gefunden hat, stand fest, dass für 
die Helen-Keller-Schule eine Übergangslösung gefunden werden muss. Ein Verbleib der 
Helen-Keller-Schule in der Ebene 7 bei gleichzeitiger Fassadensanierung und Umb au 
der Bettentürme wäre zwar eine theoretische Möglichkeit ; diese wird aber von allen B e-
teiligten als nicht tragbar angesehen. Eine Verlagerung der Helen -Keller-Schule aus der 
Ebene 7 ist mittelfristig ohnehin erforderlich, da das UKM diese Fläche in den B ettentür-
men für Klinikzwecke benötigt. 
 
Das UKM hat sich nach intensiven Verhandlungen bereit erklärt, auf eigene Kosten das 
heutige Flächen - bzw. Raumprogramm für die Helen -Keller-Schule auch in der Übe r-
gangslösung zu schaffen Dies betrifft die derzeit vo n der Helen -Keller-Schule genutzten 
Flächen auf der Ebene 7 (insgesamt rd. 725 qm) und die bereits jetzt genutzte Teilfläche 
in der ehemaligen Kita (rd. 330 qm), somit insgesamt rd. 1055 qm. 
 
Das UKM hat eine Planung erstellt, wie diese Fläche auf dem Gelä nde der ehemaligen 
Kita geschaffen werden kann. Das Konzept sieht die Bereitstellung des gesamten vo r-
handenen ehemaligen Kita -Gebäudes (rd. 570 qm) sowie eine Erweiterung des Gebä u-
des (knapp 500 qm) vor. Die Erweiterung ist als Massivbau geplant. Das UKM h at den 
Bauantrag bereits im Dezember 2015 eingereicht.  
Das Raumkonzept ist mit der H elen-Keller-Schule abgestimmt. Im Rahmen dieser Übe r-
gangslösung werden allerdings lediglich Räumlichkeiten entsprechend der bisherigen 
Flächen zur Verfügung gestellt. Eine Ausweitung des Raumprogramms erfolgt nicht. Auf-
grund der zusammengefassten Unterbringung an einem Standort, der Gebäudestruktur 
und der optimierten Grundrisse ist diese Lösung jedoch für eine Übergangszeit tragfähig. 
 
Das UKM strebt eine schnellstmögliche Fertigstellung des Umbaus und der Erweiterung 
des ehemaligen Kita-Gebäudes im Frühjahr/ Frühsommer 2016 an.

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V/0019/2016 
 
Aktuell finden Verhandlungen mit dem UKM über die Anpassung der mietvertraglichen 
Vereinbarungen statt.  
Im Rahmen dieser Anpassung sind auch Vere inbarungen grundsätzlicher Art zur  Per-
spektive für die endgültige Verlagerung in das Gebäude Schmeddingstraße 56 zu treffen, 
zumal die Restlaufzeit des bestehenden Vertrages über die geplante temporäre Nu t-
zungsdauer der Übergangslösung von 6 – 8 Jahren hinaus geht. Nur dadurch kann letzt-
lich für die H elen-Keller-Schule eine zeitgemäße, funktionsfähige und auch zukunftsfäh i-
ge Lösung erreicht werden.  
 
Die Konditionen für die endgültige Unterbringung der H elen-Keller-Schule in dem G e-
bäude Schmeddingstraße 56 konnten mit dem UKM noch nicht abschließend verhandelt 
werden. Es ist zu berücksichtigen , dass die Verlagerungsdiskussion durch das UKM 
ausgelöst wurde und für die H elen-Keller-Schule aktuell ein gültiger Mietvertrag bis zum 
Jahr 2032 b esteht, der unter Berücksichtigung des damaligen Investitionszuschusses 
durch günstige Konditionen für die Stadt Münster geprägt ist. Andererseits sind die erfor-
derliche Sanierung des Gebäudes sowie der Umbau und die Herrichtung für die H elen-
Keller-Schule einhergehend mit der Ausweitung des Raumprogramms mit einem erhebl i-
chen investiven Aufwand für das UKM verbunden.  
 
Für die Ausstattung der Räumlichkeiten im Rahmen der Übergangslösung sind im Haus-
halt 2015 in der Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen bei der Maßnahme Zi ffer 
4540 Mittel in Höhe von 250.000 € veranschlagt. Die Ausstattung der Räume mit Mobiliar 
ist auch nach den bisherigen vertraglichen Vereinbarungen Aufgabe des Schulträgers.  
 
Für die Verlagerung der H elen-Keller-Schule sind im Haushalt 2016 bei der Maßnahme 
Ziffer 4600 insgesamt 500.000 € veranschlagt. Für die Übergangslösung wird davon ein 
Teilbetrag für die Herrichtung des Außengeländes und Ausstattung mit Spielmöglichke i-
ten benötigt, da das UKM lediglich eine Rasenfl äche herstellen wird. Weitere i nvestive 
Mittel werden nach derzeitigem Stand erst im Rahmen der endgültigen Verlagerung der 
Helen-Keller-Schule in das Gebäude Schmeddingstraße 56 benötigt. Endgültig kann di e-
ses jedoch erst nach Abschluss der Verhandlungen mit dem UKM gesagt werden.  
 
 
 
 
I.V. 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

26.01.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 12 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Schmeddingstraße 54

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Details

Aktenzeichen
V/0019/2016
Typ
Vorlagen
Datum
13.01.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37