AN/1891/2017
Beteiligung von Flüchtlingen an Reinigungsarbeiten in Sammelunterkünften
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AfD Anfrage nach § 4
2852 Zeichen
An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Frau Henriette Reker Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 stephan.boyens@stadt- koeln.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 14.12.2017 AN/1891/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 19.12.2017 Beteiligung von Flüchtlingen an Reinigungsarbeiten in Sammelunterkünften Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, wir nehmen Bezug zu unserer Anfrage vom 10.05.2016 und Ihre Antwort vom 28.06.2016: Die Plausibilität Ihrer Angaben zur Beteiligung bzw. Nichtbeteiligung von Flüchtlingen an Reinigungsarbeiten ist uns nach Informationen der Stadt Bonn nach deren Handhabe dazu wie auch nach Aussagen von leitenden Mitarbeitern des Wohnungsamtes der Stadt Köln nicht ausreichend nachvollziehbar. 1. Während Sie bezüglich der Reinigung von gemeinschaftlich genutzten Sanitär- anlagen auf die „zwingende Beachtung“ von Hygienevorschriften hinweisen, die eine Beteiligung der Bewohner ausschließt, lässt die Stadt Bonn auch die sanitären An- lagen von Bewohnern unter Anleitung und Kontrolle von Hausmeistern reinigen. 2. Ihre Angabe zur Reinigung von Turn-/Sporthallen sowie Außenbereichen durch die Bewohner ist insofern widersprüchlich, als sowohl Herr Ludwig als auch Frau Adams auf zwei Informationsveranstaltungen zum Bau der Flüchtlingshäuser in Porz öffentlich behaupteten, deren Beteiligung sei - nicht sinnvoll, da dieser Personenkreis mit Chemikalien arbeiten würde, die ihnen nicht vertraut wären (Herr Ludwig in Porz-Lind), - eine Beteiligung aus haftungsrechtlichen Gründen nicht möglich wäre (Frau Adams in Porz-Urbach). Ein Anschreiben an Herrn Ludwig als Leiter des Wohnungsamtes wurde von diesem nicht bearbeitet, er verwies an den Sessiondienst der Stadt Köln. - 2 - Vor diesem Hintergrund bittet die AfD im Rat der Stadt Köln um Auskunft, 1. ob die Aussagen Ihrer Mitarbeiter Ludwig und Adams den verwaltungsrechtlichen Vorgaben entsprechen, 2. die Umsetzung der entsprechenden Vorgaben vor Ort und auch bei der Rechnungs- legung kontrolliert und geprüft werden, 3. warum eine kostensparende Beteiligung von Bewohnern in gemeinschaftsdienlichen Bereichen ohne die Notwendigkeit zur Beachtung von Hygienevorschriften nicht or- ganisiert und überwacht wird. Im Antwortschreiben einer anderen Kommune wurde auf unsere Frage hin einge- räumt, dass es Akzeptanzprobleme bei moslemischen Männern gäbe, die solche Ar- beiten als „Frauenarbeiten“ ablehnten. In solchen Fällen würden die Reinigungs- arbeiten zwar gewerblichen Firmen übertragen, die Kosten dafür aber den Bewoh- nern von den finanziellen Zuwendungen abgezogen. gez. Wilhelm Geraedts (Fraktionsgeschäftsführer)
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Gülichplatz 1
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1891/2017
- Typ
- AfD Anfrage nach § 4
- Datum
- 14.12.2017
- Erstellt
- 13.12.2017 14:33