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AN/1891/2017

Beteiligung von Flüchtlingen an Reinigungsarbeiten in Sammelunterkünften

AfD Anfrage nach § 4 14.12.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2018, TOP 4.1

AfD Anfrage nach § 4

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AfD Anfrage nach § 4

2852 Zeichen

An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln 
Frau Henriette Reker 
 
Haus Neuerburg 
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
stephan.boyens@stadt-
koeln.de 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 14.12.2017 
AN/1891/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 19.12.2017 
 
Beteiligung von Flüchtlingen an Reinigungsarbeiten in Sammelunterkünften 
 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
 
wir nehmen Bezug zu unserer Anfrage vom 10.05.2016 und Ihre Antwort vom 28.06.2016: 
Die Plausibilität Ihrer Angaben zur Beteiligung bzw. Nichtbeteiligung von Flüchtlingen an 
Reinigungsarbeiten ist uns nach Informationen der Stadt Bonn nach deren Handhabe dazu 
wie auch nach Aussagen von leitenden Mitarbeitern des Wohnungsamtes der Stadt Köln 
nicht ausreichend nachvollziehbar. 
 
 
1. Während Sie bezüglich der Reinigung von gemeinschaftlich genutzten Sanitär-
anlagen auf die „zwingende Beachtung“ von Hygienevorschriften hinweisen, die eine 
Beteiligung der Bewohner ausschließt, lässt die Stadt Bonn auch die sanitären An-
lagen von Bewohnern unter Anleitung und Kontrolle von Hausmeistern reinigen. 
2. Ihre Angabe zur Reinigung von Turn-/Sporthallen sowie Außenbereichen durch die 
Bewohner ist insofern widersprüchlich, als sowohl Herr Ludwig als auch Frau Adams 
auf zwei Informationsveranstaltungen zum Bau der Flüchtlingshäuser in Porz          
öffentlich behaupteten, deren Beteiligung sei  
 
- nicht sinnvoll, da dieser Personenkreis mit Chemikalien arbeiten würde, die ihnen 
nicht vertraut wären (Herr Ludwig in Porz-Lind), 
- eine Beteiligung aus haftungsrechtlichen Gründen nicht möglich wäre (Frau 
Adams in Porz-Urbach). 
 
Ein Anschreiben an Herrn Ludwig als Leiter des Wohnungsamtes wurde von diesem nicht 
bearbeitet, er verwies an den Sessiondienst der Stadt Köln.

- 2 - 
 
 
 
 
Vor diesem Hintergrund bittet die AfD im Rat der Stadt Köln um Auskunft, 
 
 
1. ob die Aussagen Ihrer Mitarbeiter Ludwig und Adams den verwaltungsrechtlichen 
Vorgaben entsprechen, 
2. die Umsetzung der entsprechenden Vorgaben vor Ort und auch bei der Rechnungs-
legung kontrolliert und geprüft werden, 
3. warum eine kostensparende Beteiligung von Bewohnern in gemeinschaftsdienlichen 
Bereichen ohne die Notwendigkeit zur Beachtung von Hygienevorschriften nicht or-
ganisiert und überwacht wird. 
 
Im Antwortschreiben einer anderen Kommune wurde auf unsere Frage hin einge-
räumt, dass es Akzeptanzprobleme bei moslemischen Männern gäbe, die solche Ar-
beiten als „Frauenarbeiten“ ablehnten. In solchen Fällen würden die Reinigungs-
arbeiten zwar gewerblichen Firmen übertragen, die Kosten dafür aber den Bewoh-
nern von den finanziellen Zuwendungen abgezogen. 
 
 
 
gez. Wilhelm Geraedts 
(Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

06.02.2018 Rat
TOP 4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Gülichplatz 1

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Details

Aktenzeichen
AN/1891/2017
Typ
AfD Anfrage nach § 4
Datum
14.12.2017
Erstellt
13.12.2017 14:33