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AN/0015/2024

Herrenlose Einkaufswagen in Godorf

Antrag nach § 3 BV2 (SPD) 26.02.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 11.03.2024, TOP 8.2.3

Antrag nach § 3 (SPD BV2)

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Antrag nach § 3 (SPD BV2)

2016 Zeichen

SPD-Fraktion in der BV2 
Rathaus Rodenkirchen  
Industriestraße 161 – Haus 1 
50999 Köln 
Tel.: 0221 -221-92303 
Email: spd -bv2@stadt-koeln.de 
 
 
Gleichlautend: 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau 
Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0015/2024 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.03.2024 
 
Herrenlose Einkaufswagen in Godorf 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD-Fraktion bittet den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen am 11.03.2024 zu setzen. 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, mit den Verantwortlichen der in Godorf 
ansässigen Unternehmen IKEA, OBI, METRO Gespräche zu führen, um geeignete 
Maßnahmen zu treffen, die das wilde Abstellen von Einkaufswägen im Stadtteil 
Godorf unterbinden. 
Begründung: 
Im Stadtteil Godorf ist vermehrt zu beobachten, dass Einkaufswägen der genannten 
Unternehmen achtlos im Stadtteil abgestellt werden. 
Ursächlich dafür ist, dass Menschen ihre Einkäufe zu den umliegenden Haltestellen der 
KVB (sowohl Bus- als auch Bahnhaltestellen) mit den i.R.s. Einkaufswägen transportieren 
und diese dann achtlos stehenlassen.

- 2 - 
Diese findet man nicht nur an den betreffenden Haltestellen, sondern im ganzen Stadtteil. 
Dort werden sie sowohl auf der Fahrbahn als auch auf den Gehwegen abgestellt, was eine 
Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellt.  
Herrenlose Einkaufswagen haben in der Vergangenheit durch unkontrolliertes Wegrollen 
bereits Schäden an ordnungsgemäß geparkten Fahrzeugen verursacht.  
Daher ist es dringend angezeigt, dass die betreffenden Firmen ihre Einkaufswägen so 
sichern müssen, dass die unberechtigte Mitnahme außerhalb des Betriebsgeländes nicht 
mehr möglich ist. 
Gez. Dr. Jörg Klusemann gez. Mirko Hertel

Beratungsverlauf (1)

11.03.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.2.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0015/2024
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (SPD)
Datum
26.02.2024
Erstellt
08.01.2024 21:01