Herrenlose Einkaufswagen in Godorf
Antrag nach § 3 BV2 (SPD) AN/0015/2024 vom 26.02.2024
Stand: Am 11.03.2024 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.
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Antrag nach § 3 (SPD BV2)
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SPD-Fraktion in der BV2 Rathaus Rodenkirchen Industriestraße 161 – Haus 1 50999 Köln Tel.: 0221 -221-92303 Email: spd -bv2@stadt-koeln.de Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0015/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.03.2024 Herrenlose Einkaufswagen in Godorf Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 11.03.2024 zu setzen. Beschluss: Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, mit den Verantwortlichen der in Godorf ansässigen Unternehmen IKEA, OBI, METRO Gespräche zu führen, um geeignete Maßnahmen zu treffen, die das wilde Abstellen von Einkaufswägen im Stadtteil Godorf unterbinden. Begründung: Im Stadtteil Godorf ist vermehrt zu beobachten, dass Einkaufswägen der genannten Unternehmen achtlos im Stadtteil abgestellt werden. Ursächlich dafür ist, dass Menschen ihre Einkäufe zu den umliegenden Haltestellen der KVB (sowohl Bus- als auch Bahnhaltestellen) mit den i.R.s. Einkaufswägen transportieren und diese dann achtlos stehenlassen. - 2 - Diese findet man nicht nur an den betreffenden Haltestellen, sondern im ganzen Stadtteil. Dort werden sie sowohl auf der Fahrbahn als auch auf den Gehwegen abgestellt, was eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellt. Herrenlose Einkaufswagen haben in der Vergangenheit durch unkontrolliertes Wegrollen bereits Schäden an ordnungsgemäß geparkten Fahrzeugen verursacht. Daher ist es dringend angezeigt, dass die betreffenden Firmen ihre Einkaufswägen so sichern müssen, dass die unberechtigte Mitnahme außerhalb des Betriebsgeländes nicht mehr möglich ist. Gez. Dr. Jörg Klusemann gez. Mirko Hertel -
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Beratungsverlauf
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11.03.2024
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.2.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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