2010/0297
2. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 2.5 (Feststellungsbeschluss)
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2. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 2.5) Stand: 30.06.2010 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Offenlage Seite 1 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darm- stadt (Schreiben vom 10.06.2010): Aus regionalplanerischer Sicht wird wie folgt Stellung genommen: Im Zuge der zweiten Offenlage des Entwurfs des neuen Regionalplans Südhessen (RPS) wurde von Seiten der Stadt auf eine Ausweisung der Fläche als „Vorranggebiet Siedlung“ im künftigen RPS hingewirkt, um so das konzipierte Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel ohne den Widerspruch zu regional- und landesplanerischen Zielsetzungen entwi- ckeln zu können. Der Stellungnahme der Stadt konnte zwar im Be- schlussvorschlag des RP Darmstad t gefolgt werden, jedoch muss die Regionalversammlung Südhessen noch hierüber entscheiden. Wie in der Stellungnahme des RP Darmstadt vom 19.02.2010 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 35.2 in diesem Bereich bereits mitgeteilt, würden mit der geändert en Darstellung im neuen RPS nun- mehr keine regionalplanerischen Bedenken mehr bestehen. Es wird wei- terhin davon ausgegangen, dass di e Regionalversammlung Südhessen i m A u g u s t 2 0 1 0 ü b e r d e n A n t r a g der Stadt befürwortend entscheiden wird. Unter dieser Voraussetzung werden auch zum vorliegenden Ent- wurf des Flächennutzungsplans keine regionalplanerischen Bedenken vorgebracht. Aus Sicht der Abteilung Arbeit sschutz und Umwelt Darmstadt bestehen gegen den Entwurf keine grundsätzlichen Bedenken, so fern die Anmer- kungen und Hinweise aus der RP-Stellungnahme vom 29.06.2009 zur Darlegung im weiteren Verlauf berücksichtigt werden. Von Seiten des Kampfmittelräumdienstes haben die Inhalte der RP- Stellungnahme vom 29.06.2009 zur Darlegung weiterhin Gültigkeit. Der Anregung wird gefolgt. In der zweiten Offenlage des RPS wurde mit Magistratsbeschluss vom 21.10.2009 auf eine Änderung der Industrie- und Gewerbeflä- che in „Vorranggebiet Siedlung“ hingewirkt. Der Anregung wird gefolgt und sie wird im parallel durchgeführten Bauleitplanverfahren W 35.2 berücksichtigt. Der Anregung wird gefolgt und sie wird im parallel durchgeführten Bauleitplanverfahren W 35.2 berücksichtigt. Anlage 1 2. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 2.5) Stand: 30.06.2010 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Offenlage Seite 2 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.2 Amt für Straßen- und Verkehrswesen Darmstadt, Groß-Gerauer Weg 4, 64295 Darmstadt (Schreiben vom 25.05.2010): Es wird auf die Stellungnahmen vom 08.12.2008 und 23.11.2009 zum Bebauungsplanverfahren W 35. 2 verwiesen: Stellungnahme vom 08.12.2008: Der Geltungsbereich des vorhabenbe zogenen Bebauungsplans W 35.2 liegt im Verknüpfungsbereich der Ortsdurchfahrt. Die „rechts rein - rechts raus - Anbindung“ zur Karlsr uher Straße ist Bestandteil der ver- kehrlichen Erschließung des Vorhabens und wird mitgetragen. Die Ausgestaltung der Anbindung an die Karlsruher Straße ist bezüglich der Sichtverhältnisse (Bäume und Bu schwerk des Grünstreifens) und im Hinblick auf die querenden Radfahrer zu überprüfen. Es wird angeregt, die vorhandene Infobucht aufzugeben und diese Ver- kehrsfläche als Abbiegestreifen zur Anbindung des „Marktplatzes Bes- sungen“ mit abgesetztem Radweg- und Gehweg (in der Flucht hinter der Infobucht) fortzuführen. Hierdurch wird die Wartepflicht der Einbiegen- den gegenüber Radfahrern deutlicher. Stellungnahme vom 23.11.2009: Der Geltungsbereich des vorhabenbe zogenen Bebauungsplans W 35.2 liegt im Verknüpfungsbereich der Ortsdurchfahrt. Die „rechts rein - rechts raus - Anbindung“ zur Karlsruher Straße und zur Rüdesheimer Straße ist Bestandteil der verkehrlichen Erschließung des Vorhabens und wird mitgetragen. Jedoch sollte die Ausgestaltung der Anbindung hinsichtlich der Sichtver- hältnisse (Bäume und Buschwerk des Grünstreifens), und im Hinblick auf die querenden Radfahrer überprüft werden. Hierzu wird auf die Stellungnahme zum Vorentwurf vom 08.12.2008 verwiesen. Den Anregungen wird gefolgt und sie werden im parallel durchge- führten Bauleitplanverfahren W 35.2 berücksichtigt. 2. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 2.5) Stand: 30.06.2010 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Offenlage Seite 3 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.3 Bundesnetzagentur, Außenstelle Eschborn DLZ8, Auf der Ludwigshöhe 204, 64285 Darmstadt (Schreiben vom 09.06.2010): Allgemein wird darauf hingewiesen, dass die Betr eiber geplanter ortfes- ter Sendefunkanlagen (z.B. für GSM/ UMTS Mobilfunk, Rundfunksender, Richtfunkstrecken sowie Amateurfunkstellen) verpflichtet sind, rechtszei- tig vor Inbetriebnahme einen Antrag zur Ausstellung einer Standortbe- scheinigung gemäß der Verordnung zum Nachweis der Begrenzung e- lektromagnetischer Felder (BEMFV) bei der Bundesnetzagentur vorzule- gen. Sollten Bauwerke (Antennenträ ger) zum Betrieb von Sendefunkan- lagen beantragt werden, wird um frühzeitige Information gebeten. Die Stellungnahme bezieht sich laut telefonischer Anfrage bei der Bundesnetzagentur nur auf Bauvor haben im unmittelbaren Umfeld der Ludwigshöhe. Die dargelegten Änderungen des Fl ächennutzungsplanes betreffen Bereiche, die sich nicht im unmittelbaren Umfeld der Ludwigshöhe befinden. 1.4 6 Naturschutzverbände, gemeinsam vertreten durch Herrn Dr. Helmut Wolf, Pommernstraße 13, 64297 Darmstadt (Schreiben vom 11.06.2010): Es wird darum gebeten zu prüfen, wie das Plangebiet noch besser durchgrünt werden kann. Der Hinweis wird im parallel durc hgeführten Bebauungsplanverfah- ren W 35.2 aufgenommen.
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Lage im Stadtgebiet Abgrenzung der Änderung 2.5 mit Darstellung der neuen Sonderbauflächen Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F . vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F . vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) Hess. Bauordnung (HBO) vom 18.06.2002 (GVBl. I S. 274), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 15.12.2009 (GVBl. I S. 716) Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F . vom 17.04.2007 (GVBl. I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.10.2008 (GVBI. I S. 924) Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F . vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geän- dert durch Art. 3 des Gesetzes vom 24.03.2010 (GVBl. I S. 119) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F . vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542) Hess. Naturschutzgesetz (HENatG) i.d.F . vom 04.12.2006 (GVBl. I S. 619), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 12.12.2007 (GVBI. I S. 851) Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F . vom 06.05.2005 (GVBl. I S. 305), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.03.2010 (GVBI. I S. 85) Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F . vom 05.09.1986 (GVBl. I S. 262, 270), zu- letzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 04.03.2010 (GVBl. I S. 72) Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F . vom 26.09.2002 (BGBI. I S. 3830), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.08.2009 (BGBI. I S. 2723) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F . vom 24.02.2010 (BGBI. I S. 94). 2. Änderung des Flächennutzungsplans für einen Teilbereich (Änderung 2.5) Aufstellungsbeschluss Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.06.2009. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB im „Darmstädter Echo“ am 06.07.2009. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Beschluss des Magistrats vom 13.05.2009. Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Pla- nung und über die Gelegenheit zur Anhörung im „Darmstädter Echo“ am 20.05.2009. Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung gem. § 3 (1) BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom 20.05.2009 bis ein- schließlich 22.06.2009. Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur Äuße- rung bezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 (1) BauGB mit Schreiben vom 28.05.2009 und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB mit Schreiben vom 28.05.2009. Öffentliche Auslegung: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.04.2010. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am 03.05.2010 Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieser Änderung des Flächennutzungsplans mit Erläuterungs- bericht gem. § 3 (2) BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom 11.05.2010 bis einschließlich 11.06.2010. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB mit Schreiben vom 12.05.2010 Feststellungsbeschluss Feststellungsbeschluss der 2. Änderung des Flächennutzungsplans für einen Teilbereich (Ände- rung 2.5) mit dem zeichnerischen Teil und dem Erläuterungsbericht gem. § 10 (1) BauGB vom ________________ Ausgefertigt: Darmstadt, den ________________ Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt _____________________ Der Dezernent Genehmigungsvermerk In-Kraft-Treten Bekanntmachung der Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans für einen Teilbe- reich (Änderung 2.5) durch die Aufsichtsbehörde und der öffentlichen Auslegung im „Darmstäd- ter Echo“ am __________ Öffentliche Auslegung dieser Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und zusam- menfassender Erklärung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.V . mit § 7 (3) der Hauptsat- zung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom _________ bis einschließlich __________ In-Kraft-Treten der 2. Änderung des Flächennutzungsplans (Änderung 2.5) am _________ Darmstadt, den ___________ Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt _____________________ Der Dezernent Wissenschaftsstadt Darmstadt Stadtplanungsamt Legende zur Darstellung siehe Gesamtplan
2010/0297
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 20.07.2010 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2010/0297 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: 2. Änder ung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 2.5 (Feststellungsbeschluss) Vorlage vom: 7. 7.2010 Beschlussvorschlag: 1. Zum offen gelegten Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich 2.5, für den östlichen Bereich des Geländes der Technischen Überwachung Hessen (TÜH) südlich der Rüdesheimer Straße und östlich der Karlsruher Straße, gingen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB keine und im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB folgende Stellungnahmen ein (Anlage 1): 1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt vom 10.06.2010 1.2 Amt für Straßen- und Verkehrswesen Darmstadt, Groß-Gerauer Weg 4, 64295 Darmstadt vom 25.05.2010 1.3 Bundesnetzagentur, Außenstelle Eschborn DLZ8, Auf der Ludwigshöhe 204, 64285 Darmstadt vom 09.06.2010 1.4 6 Naturschutzverbände, gemeinsam vertreten durch Dr. H. Wolf, Pommernstr. 13, 64297 Darmstadt vom 11.06.2010 Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung entschieden. 2 ... 2. Die vorliegende 2. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 2.5 für den östlichen Bereich des Geländes der Technischen Überwachung Hessen (TÜH) südlich der Rüdesheimer Straße und östlich der Karlsruher Straße mit Erläuterungsbericht ( Anlagen 2 und 3 ) wird beschlossen (Feststellungsbeschluss). Anlagen: Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentliche Belange (Anlage 1) Übersichtsplan Änderung 2.5 des FNP Erläuterungsbericht mit Umweltbericht zur FNP-Änderung 2.5 Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage 2010/0297 vom 07.07.2010: Zum 1. April 2006 ist der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wirksam geworden. Nach § 8 (2) BauGB sind die Bauleitpläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Dies kann auch im so genannten Parallelverfahren geschehen. Der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst fünf Änderungsbereiche; mit dieser Magistratsvorlage wird der Teilbereich 2.5 Rüdesheimer Straße (ehemaliges TÜV-Gelände) abgeschlossen. Im Teilbereich 2.5 ist ein großflächiger Einzelhandel geplant, der nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden kann, und somit eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich macht. Der Magistrat hat der Darlegung am 13.05.2009 zugestimmt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand nach Bekanntmachung im „Darmstädter Echo“ am 20.05.2009 in der Zeit vom 20.5.2009 bis 22.6.2009 einschließlich statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am 28.05.2009 über die Darlegung benachrichtigt und gemäß § 4 (1) BauGB beteiligt. Am 30.06 2009 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Aufstellungsbeschluss der 2. Änderung zum Flächennutzungsplan zugestimmt. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 06.07.2009 im „Darmstädter Echo“ bekannt gemacht. Am 04.02.2010 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Offenlagebeschluss zugestimmt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand nach Bekanntmachung im „Darmstädter Echo“ am 15.02.2010 in der Zeit vom 23.02.2010 bis 23.03.2010 einschließlich statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am 18.02.2010 benachrichtigt und gemäß § 4 (2) BauGB beteiligt. Zu 1.: Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB gingen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich 2.5 keine Stellungnahmen ein. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden zusammengefasst und entsprechend geprüft. Die Ergebnisse der Prüfung sind in Anlage 1 dargestellt. Zu 2.: Im Rahmen der Offenlage wurden für den Flächennutzungsplan keine Stellungnahmen vorgebracht, die eine weitere Überarbeitung der Flächennutzungsplanänderung 2.5 erforderlich machten. Der offen gelegte Entwurf zur Änderung ( Anlage 2) und der Erläuterungsbericht ( Anlage 3), redaktionell überarbeitet am 30.06.2010, bleiben daher unverändert bestehen. Nach dem Verfahren gem. BauGB erfolgt nun der Beschluss der Änderung 2.5 des Flächennutzungsplanes (Feststellungsbeschluss). Dieser soll vorbehaltlich des befürwortenden 4 ... Entscheides der Regionalen Planungsversammlung im August 2010 zum Antrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt bzgl. der Ausweisung der Fläche als „Vorranggebiet Siedlung“ im künftigen Regionalplan Südhessen (RPS) erfolgen. Die Teilbereichsänderung 2.5 wird anschließend der Aufsichtsbehörde (RP Darmstadt) zur Genehmigung vorgelegt. Abschließend wird die Genehmigung der Änderung 2.5 des Flächennutzungsplanes im Darmstädter Echo bekannt gemacht, womit sie rechtswirksam wird. Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Vorab werden übersandt: Akten (z. Hd. des Berichterstatters) Hinweis: Der als Anlage 2 als Datei beigefügte Plan wird zu den Sitzungen ausgehängt. Er kann vorab in der Magistratsgeschäftsstelle im Original eingesehen werden. Darmstadt, den 07.07.2010 VI/61.1 la Nst. 2612 VI/61.2 zim Nst. 2603
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Anlage 3
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Erläuterun
gsbericht und Umweltbericht zur Änderung 2.5 des Flächennutzungsplanes
Rüdesheimer Straße (ehemaliges TÜV-Gelände)
Inhalt
1. Erläuterungsbericht
1.1 Rechtsgrundlagen
1.2 Geltungsbereich
1.3 Ziele und Zwecke der Planung
1.4 Übergeordnete Planungen
1.5 Flächenbilanz
2. Umweltbericht
2.1 Planungsanlass und Planungsziele
2.2. Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele un d Inhalte der Flächennutzungsplanänderung
2.3 Fachgesetzliche Vorgaben und Ziele des Umweltschutzes
2.4. Rahmen der Umweltprüfung und verwendete Verfahren
2.5 Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich
der Prognose bei Durchführung/Nichtdurchführung der Planung
2.6 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich
2.7 Planungsalternativen und Monitoring
2.8 Zusammenfassung
2
1. Erläuterun
gsbericht
1.1 Rechtsgrundlagen
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes richtet sich nach den Vorschriften des
Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).
1.2 Geltungsbereich
Das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes 2.5 umfasst den Teilbereich:
Teilbereich 2.5: Rüdesheimer St raße (ehemaliges TÜV-Gelände)
Das Verfahren des Teilbereiches 2.5 zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird nach § 8 (2)
BauGB als so genanntes Parallelverfahren zum Bebauungsplan W 35.2 durchgeführt.
Der Teilbereich 2.5 umfasst das ehemalige TÜV-Geländ e an der Rüdesheimer Straße. Die
Darstellung im Flächennutzungsplan weist diese Fläche als „Gewerbliche Fläche“ aus. Der
Bebauungsplan setzt hier großflächi gen Einzelhandel fest, der sich aus der gewerblichen Fläche
nicht entwickeln lässt. Die Änderung im Flächennutzungsplan erfolgt in „Sonderbaufläche
Einzelhandel“.
1.3 Ziele und Zwecke der Planung
Teilbereich 2.5
Das ehemalige TÜV-Gelände an der Rüdesheimer Straße wird nur noch in geringen Teilen vom
Technischen Überwachungsdienst Hessen (TÜH) genutzt. In der nahen Umgebung hat sich
mittlerweile ein Einzelhandelsstandort etabliert , die östliche Fläche des TÜV-Geländes soll
durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan entwickelt und gesichert werden. Die
Gesamtgröße beträgt ca. 1,9 ha. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Areal als
gewerbliche Fläche dargestellt. Durch die in Su mme entstehende Einzelhandelsfläche kann hier
von einem Sondergebiet Ei nzelhandel ausgegangen we rden. Die Änderung im
Flächennutzungsplan erfolgt in „Sonderbaufläche Einzelhandel“.
1.4 Übergeordnete Planungen
Regionalplan
Im Re
gionalplan Südhessen 2000, neu bekannt gemacht am 13.09.2004 (StAnz. 37/04), ist das
Plangebiet als „Bereich für Industrie und Gewerbe“ dargestellt.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb, entsprechend § 11
Abs. 3 BauNVO. Die Zulässigkeit von großflächigem Einzelhandel innerhalb der Bereiche für Industrie
und Gewerbe ist nicht gegeben.
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Di
e Abweichung vom Regionalplan wurde als Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum
Entwurf RPS 2009 in der zweiten Offenlage vorgebracht, um eine Realisierung des Vorhabens zu
ermöglichen.
Städtisches Einzelhandelskonzept
Das Ziel der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist, di e Einzelhandelsbetriebe auf die Innenstadt zu
konzentrieren. Der Bereich des ehemaligen TÜ V-Geländes ist im Einzelhandelskonzept der
Wissenschaftsstadt Darmstadt als Ergänzungszone zur quartiersbezogenen Nahversorgung
ausgewiesen.
1.5 Flächenbilanz
Durch die Änderung des Flächennutzungsplane s von ca. 2 ha gewerblicher Baufläche in
Sonderbaufläche Einzelhandel wird sich die geplante Nutzung nur unwesentlich ändern. Die Ziele
des Flächennutzungsplanes werden dadurch nicht in den Grundzügen berührt. (die geänderten
Werte sind kursiv gedruckt)
derzeitige Realnutzung geplante Nutzung 2015
Nutzungsart
ha % ha %
Wohnbaufläche 1.520 12 1.593 13
Gemischte Baufläche 115 1 168 1,5
Gewerbliche Baufläche 558 5 533 (vorher
535)
4
Sonderbaufläche 204 2 233 (vorher
231)
2
Gemeinbedarfsfläche 123 1 117 1
Bahn, S-Bahn, Depot 199 2 199 2
Hauptverkehrsstraßen 287 2 274 2
Ver- und Entsorgungsfläche 44 47
künstl.
Grundwasseranreicherung
10
10
Grünfläche 850 7 927 8
besiedelte Fläche 3.910 32,0 4.101 33,5
Wasserfläche 38 38
Landwirtschaft 1.592 13 1.307 11
Ökologisch wertvolles Grünland
595
5
713
6
Streuobstwiese 125 1 165 1
Waldfläche 5.668 47 5.640 46
Aufforstungsfläche 29
waldartige Brache 35 44
Dünen, Trockenrasen 158 1 187 2
Brache mit Gehölzgruppe 103 1
unbesiedelte Fläche 8.314 68,0 8.123 66,5
Gesamtfläche 12.224 100 12.224 100
4
2. Umw
eltbericht
2.1 Planungsanlass und Planungsziele
Auf brachliegenden Gewerbeflächen (ehemaliges Gelände der Technischen Überwachung Hessen
GmbH, TÜH) soll großflächiger Einzelhandel mit Schwerpunktsortiment Lebensmittel neu
entwickelt werden. Im Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist das Gebiet als
Gewerbliche Baufläche dargestellt. Um das Vorhaben realisieren zu können, ist eine Änderung des
Flächennutzungsplanes in Sondergebiet Einzelhandel notwendig.
Parallel zur Flächennutzungsplanänderung wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan W 35.2
Rüdesheimer Straße/Karlsruher Straße neu aufgestellt.
Lage, Größe
Das Änderungsgebiet zwischen der Rüdesheimer- und Noackstraße ist Teil einer Gewerbezone, die
am südlichen Rand des Stadtteils Bessungen liegt. Naturräumlich gehört es zum Flugsandgebiet
der Hessischen Rheinebene, das nach Osten in den Bessunger Hang (Bergstraße) übergeht.
Innerhalb der Gewerbezone, die an drei Seiten von Hauptverkehrsstrassen begrenzt wird, liegen
nur wenige Wohnungen. Größere Wohngebiete schließen sich nördlich der Rüdesheimer Straße
sowie südlich der Noackstraße (ehemaliges Wohngebiet der US-Streitkräfte, Konversionsgebiet)
an. Im Osten des Plangebietes liegen große Einzelhandelsbetriebe unter anderem ein
Schnellrestaurant, ein Baumarkt und ein Autohaus, im Westen Verwaltungsgebäude des TÜV. Das
Änderungsgebiet hat eine Gesamtgröße von 1,86 ha.
2.2 Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele und Inhalte der Flächennutzungsplanänderung
Das Gelände der Technischen Überwachung Hessen (TÜH) liegt nach dessen Rückzug seit Jahren
brach. Um die Flächen wieder nutzbar zu machen wurde der Bebauungsplan W 35.1 aufgestellt,
der für das Gebiet bereits Einzelhandel vorsah. Wegen einer veränderten Bedarfslage konnte diese
Planung aber nicht realisiert werden.
Auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes wird der vorhabenbezogene
Bebauungsplan W 35.2 neu aufgestellt, der eine Vergrößerung des Plangebietes nach Süden
sowie eine neue Erschließung von der Noackstraße vorsieht. Geplant sind großflächige
Einzelhandelsbetriebe, unter anderem ein Lebensmittel-Vollsortimentmarkt (1.800 m²
Verkaufsfläche), ein Lebensmitteldiscountermarkt (1.200 m² Verkaufsfläche) sowie ein
Drogeriemarkt (625 m² Verkaufsfläche). An der Rüdesheimer Straße ist eine Tankstelle
vorgesehen.
Nahezu alle Freiflächen werden für den ruhenden Verkehr vor allem als Parkplätze benötigt. Die
verkehrliche Erschließung des geplanten Sondergebietes erfolgt von drei Seiten: Noackstraße im
Süden, Rüdesheimer Straße im Norden, Karlsruher Straße (B 3) im Westen. Grünflächen sind nur
wenige ausgewiesen.
2.3 Fachgesetzliche Vorgaben und Ziele des Umweltschutzes
Der Regionalplan Südhessen 2004 definiert das Plangebiet als Bereich für Industrie und Gewerbe.
Aus dieser Vorgabe ist ein Sondergebiet nicht direkt zu entwickeln. Eine Änderung in
„Vorranggebiet Siedlung“ ist in der Offenlage zum Regionalplan und regionalen
Flächennutzungsplan vorgebracht worden und wird in die weitere Planung aufgenommen. Im
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Landschaftsrahme
nplan Südhessen 2000 ist das Gebiet als „Gebiet zur Erhöhung des
Durchgrünungsgrades“ festgesetzt.
Im Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind die stark versiegelten Bauflächen als
Bereiche für die Neuschaffung von Grün dargestellt. Auf der Ostseite der Karlsruher Straße liegt
eine Hauptwegeverbindung und auf der Südseite der Rüdesheimer Straße eine stadtbildprägende
Baumallee. Die übrigen Aussagen des Landschaftsplanes Darmstadt werden im Zusammenhang
mit den Schutzgütern erläutert.
2.4 Rahmen der Umweltprüfung und verwendete Verfahren
Der vorliegende Umweltbericht ist auf der Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu
§ 2 Absatz 4 und 2 a des Baugesetzbuches erstellt worden. Umfang und Detaillierungsgrad für die
Ermittlung der Umweltbelange entsprechen der Ebene des Flächennutzungsplanes.
Die Bewertungen beruhen insbesondere auf den ausführlichen Ermittlungen der
Umweltauswirkungen im parallelen Bebauungsplanverfahren, wobei die laut rechtskräftigem
vorhabenbezogenem Bebauungsplan zulässige Nutzung als Bestand zu Grunde gelegt wird.
Die Umweltprüfung erfolgt durch einen Vergleich der Darstellung im rechtskräftigen
Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet mit der geplanten Darstellung als Sondergebiet
Einzelhandel. Das Änderungsgebiet wird im Bezug auf die Landschaftspotenziale
verbalargumentativ bewertet.
2.5 Schutzgutbezogene Be schreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
einschließlich der Prognose bei Durchführung/Nichtdurchführung der Planung
Im Rahmen der Umweltprüfung sind vor allem die erheblichen Umweltauswirkungen zu
beschreiben und zu bewerten. Sofern sich bei der Prüfung im Hinblick auf die zu betrachtenden
Schutzgüter keine oder nur eine geringe Erheblichkeit ergibt, kann auf eine vertiefende
Beschreibung bzw. Wirkungsprognose verzichtet werden.
Im Folgenden wird die Bewertung getrennt nach Schutzgütern dargestellt:
Schutzgut Mensch/Gesundheit
Im Hinblick auf die Beurteilung der Wirkung des Vorhabens auf das Schutzgut Mensch sind
mögliche Beeinträchtigungen auf das menschliche Wohlbefinden im Wohn- und Arbeitsumfeld
sowie der Erholung und Freizeitfunktion der Landschaft relevant.
Die Flächen im Vorhabengebiet liegen nach Aufgabe der gewerblichen Nutzung überwiegend
brach. Es gibt nur sehr wenige Grünflächen.
Das Plangebiet wird durch Lärm und Immissionen stark belastet. Auf Grund der hohen Belastung
ist es als Wohn- und Arbeitsumfeld von allgemeiner und für die Naherholung von geringer
Bedeutung. Grund für die hohe Vorbelastung ist der Straßenverkehr mit hohen Lärm- und
Immissionswerten vor allem von den umschließenden Straßen sowie den großen Einkaufsmärkten
im Umfeld des Plangebietes.
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Bewertung der Flächennutzungsplanänderung
Durch eine neue Verkehrsführung und ein höheres Besucheraufkommen nimmt die Lärm- und
Immissionsbelastung durch den Verkehr zu.
Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurden Gutachten zu den
Lärm- und Immissionsbelastungen durchgeführt. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die zu
erwartenden Lärm- und Immissionsbelastungen nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der
empfindlichen Wohnnutzung führen und die Grenzwerte in den Wohngebieten nördlich der
Rüdesheimer Straße und südlich der Noackstraße (Lincoln-Siedlung) sowie bei den Wohnhäusern
an der Noackstraße nicht überschritten werden. In den Gutachten wird festgestellt, dass wegen
der hohen Vorbelastung die zu erwartenden zusätzlichen Belastungen kaum ins Gewicht fallen,
sondern sich nur die Verteilung und die Beeinträchtigungsintensität ändert.
Um die Grenzwerte einhalten zu können, sind örtlich verkehrslenkende Maßnahmen notwendig (u.
a. Begrenzung der Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h, zeitliche Beschränkung der
Andienungsvorgänge zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr). Die Beeinträchtigung von
Wohngebieten bzw. Wohnhäusern durch die geplante Nutzung kann als nicht erheblich eingestuft
werden, wenn diese verkehrslenkenden Maßnahmen durchgeführt werden.
Schutzgut Boden:
Das Plangebiet liegt im Flugsandgebiet der Hessischen Rheinebene mit durchlässigen, sandigen
und verschmutzungsempfindlichen Braunerden. Es dominieren im Plangebiet versiegelte und
stark anthropogen veränderte Böden. Laut Planung sind nahezu eine vollständige
Versiegelung/Teilversiegelung und nur wenige Grünflächen geplant.
In der Altflächendatei ALTIS sind keine Altstandorte eingetragen. In Teilbereichen werden schwach
belastete Auffüllungen und Bodenverunreinigungen vermutet. Besonders wertvolle oder seltene
Böden gibt es im Plangebiet nicht.
Bewertung der Flächennutzu ngsplanänderung:
Bei Realisierung des Vorhabens nimmt der Versiegelungsgrad bzw. der Bodenverlust geringfügig
zu, was nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Bodenfunktion führt. Davon betroffen
sind vor allem bereits versiegelte, teilversiegelte sowie anthropogen überprägte Böden.
Schutzgut Wasser:
Das Plangebiet liegt im Einflussbereich des Grundwasser-Bewirtschaftungsplanes Hessisches
Ried. Im Untergrund liegen eiszeitliche Kiese und Sande, die einen ergiebigen
Grundwasserspeicher darstellen. Das Grundwasser liegt mehr als 20 m unter Flur.
Wasserschutzgebiete und Oberflächengewässer fehlen.
Trotz guter Eignung der Sandböden für die Regenwasserversickerung ist wegen der hohen
Versieglung die Grundwasserneubildung im Plangebiet gering. Wegen der
Verschmutzungsempfindlichkeit der Böden (Nitrat, Schwermetalle) kann auch eine geringe
Belastung durch Quecksilber oder PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)
problematisch sein.
Bewertung der Flächennutzungsplan-Änderung
Durch die Planung wird sich die Grundwasserneubildung nicht wesentlich verändern, da das
Verhältnis von versiegelten Flächen zu Versickerungsflächen in etwa gleich bleibt. Durch die
geplante Versickerung vor allem auf den Stellplätzen kann die Grundwasserneubildung positiv
beeinflusst werden. Die potenzielle Gefährdung des Grundwassers durch Schadstoffe ist gering.
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Schutzgut Klima/Luft:
Das Änderungsgebiet liegt in einem dicht bebauten und stark versiegelten Siedlungsbereich der
durch Immissionen lufthygienisch und im Sommer durch Wärme belastet ist. Laut
Landschaftsplan Darmstadt ist die Neuschaffung von Grün auf diesen Flächen besonders wichtig.
Wegen des geringen Anteils an vegetationsbestimmten Flächen bzw. der hohen Versiegelung ist
die Wärme- und Luftbelastung sehr hoch. Klimaaktive Flächen und Kaltluftleitbahnen gibt es nicht.
Bewertung der Flächennutzu ngsplanänderung:
Durch die Planung nimmt die Luftbelastung deutlich zu. Wegen der hohen Vorbelastung ist aber
eine wesentliche Verschlechterung nicht zu erwarten. Die Luftbelastung kann durch
Begrünungsmaßnahme verbessert werden u. a. Dachbegrünung, Baumpflanzungen.
Schutzgut Landschaftsbild/Erholung:
Wegen der hohen Immissionsbelastung und fehlender Grünflächen oder Freizeiteinrichtungen hat
das Gebiet für die landschaftsgebundene Erholung keine Bedeutung. Im Norden (Rüdesheimer
Straße) und Westen (Karlsruher Straße) tangieren Fuß- und Radwege mit Grünstreifen und
Baumpflanzungen zum Teil mit einer stadtbildprägenden Allee das Ortsbild (Rüdesheimer
Strasse).
Bewertung der Flächennutzu ngsplanänderung:
An den Zufahrten kann es durch die Verkehrsführung zum Verlust einzelner Bäume und der
Behinderung des Fußgänger- und Radverkehrs kommen.
Schutzgut Pflanze und Tiere:
Der Anteil an vegetationsbestimmten Flächen im Plangebiet ist aktuell sehr gering. Nur vereinzelt
gibt es spontane Vegetation z. B. Trittrasen und lückige Ruderalfluren u. a. in Pflasterfugen, auf
Rohböden und Schotterflächen. Kleinflächig findet man Baum-Jungwuchs und kleinere
Gehölzstreifen. Die zulässige Planung lässt eine hohe Versiegelung/Teilversiegelung mit einem
sehr geringen Biotopwert zu.
Pauschal geschützte Biotope nach § 31 HeNatG oder Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-
Richtlinie sowie Lebensräume der Arten des Anhanges II und IV der genannten Richtlinie und
Lebensräume der Vogelarten des Anhang I sind nicht vorhanden. Schutzgebiete nach FFH-
Richtlinie sind nicht betroffen.
Bewertung der Flächennutzu ngsplanänderung:
Durch die Planung wird der Arten- und Biotopschutz wegen der hohen Versieglung nicht erheblich
beeinträchtigt. Durch die zusätzliche Schaffung von Grünanlagen z. B. an der nördlichen Zufahrt
(Rüdesheimer Straße) sowie Baumpflanzungen auf den Parkplätzen kann der Lebensraumwert
geringfügig verbessert werden.
Kulturgüter und sonstige Sachgüter:
Im Plangebiet befindet sich ein Kulturdenkmal, das gemäß § 2 (1) Hessisches
Denkmalschutzgesetz geschützt ist. Es handelt sich um eine offene Dachkonstruktion aus den
50er Jahren über den ehemaligen Kfz-Prüfeinrichtungen des TÜV.
Die Einzelanlage bleibt erhalten und wird in der Planung berücksichtigt.
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Entwicklung bei Nicht-Durchführung der P lanung (Prognose Null- Variante)
Durch die Planung werden brachliegende Gewerbeflächen einer neuen Nutzung zugeführt,
wodurch sich das Verkehrsaufkommen und damit die Belastung der Anwohner erhöht. Bei
Realisierung der laut rechtskräftigem vorhabenbezogenem Bebauungsplan zulässigen Bebauung
mit hoher Versiegelung und geringem Anteil an gärtnerischen Flächen ist die Beeinträchtigung der
Schutzgüter weitgehend in vergleichbarer Größenordnung wie bei der geplanten Neubebauung.
2.6 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich
Unter Berücksichtigung der geplanten Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen, die auf
Bebauungsplanebene zu realisieren sind, lassen sich die nachteiligen Umweltauswirkungen durch
die Flächennutzungsplanänderung kompensieren.
Grundlage für die Berechnung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs sind die laut
vorhabenbezogenem Bebauungsplan zulässigen Nutzungen. Bestehende Eingriffe können durch
Umsetzung der geplanten Maßnahme vollständig ausgeglichen werden u. a. durch extensive
Dachbegrünung, Einbau versickerungsfähiger Bodenbeläge, Baumpflanzungen.
2.7 Planungsalternativen und Monitoring
Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Wiedernutzbarmachung brachliegender Gewerbeflächen
(Flächenrecycling). Der Standort liegt in günstiger Nähe zu vorhandenen oder geplanten
Wohngebieten. Alternative Standorte wurden nicht untersucht.
Alternative Bau- und Erschließungskonzepte, die bei der Planaufstellung geprüft wurden, haben
keine unterschiedlichen Auswirkungen auf die Umweltgüter.
Monitoring (Überwachung):
Die gesetzliche Verpflichtung zur Überwachung des Flächennutzungsplanes spätestens nach 15
Jahren dient u. a. einem generellen Monitoring der Umweltfolgen auf FNP-Ebene. Da von der
vorliegenden Planung keine wesentlichen Umweltbeeinträchtigungen ausgehen, kann von einem
Monitoring abgesehen werden.
2.8 Zusammenfassung
Auf brachliegenden Gewerbeflächen innerhalb eines Gewerbegebietes konnte die laut
vorhabenbezogenem Bebauungsplan zulässige Folgenutzung nicht realisiert werden. Um die
Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel zu ermöglichen und weil sich Abgrenzung und
Erschließung geändert haben, soll ein neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt
werden.
Um diese Planung realisieren zu können, muss der Flächennutzungsplan geändert werden. An
Stelle von gewerblichen Bauflächen soll ein Sondergebiet Einzelhandel dargestellt werden. Der
Regionalplan Südhessen 2000 muss entsprechend angepasst werden.
Parallel zur Flächennutzungsplanänderung wird ein neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan
aufgestellt.
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Das Plangebiet ist stark vorbelastet, sodass die Auswirkungen der Planung insgesamt als gering
einzustufen sind. Die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild, Arten- und
Biotopschutz werden gar nicht oder nur wenig zusätzlich beeinträchtigt. Durch eine veränderte
Verkehrsführung und höheres Besucheraufkommen erhöhen sich die Lärm- und
Immissionsbelastung und die Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch / Gesundheit. Die
zusätzlichen Belastungen können jedoch durch verkehrslenkende Maßnahmen ausgeglichen
werden (u. a. Geschwindigkeitsreduzierung, Verkehrslenkung).
Andere negative Auswirkungen auf die Schutzgüter, die mit der Flächennutzungsplanänderung
verbunden sind, können durch Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan innerhalb
des Plangebietes vollständig vermieden bzw. ausgeglichen werden.
Der Dezernent VI:
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel
Stadtrat
Darmstadt, den 30. Juni 2010
61.1 la Nst. 2612
Beratungsverlauf (5)
Orte (7)
- Rüdesheimer Straße
- Karlsruher Straße
- Wilhelminenstraße 1
- Pommernstraße 13
- Noackstraße
- Groß-Gerauer Weg 4
- Auf der Ludwigshöhe 204
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0297
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.07.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00