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1788/2021

Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 12.05.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 14.06.2021, TOP 9.1.3

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

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Anlage 3 BV 3 Zusammenfassung

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Anlage 2 BV 3 Legende

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 BV 3 Vorblatt

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

1771 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage 
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
X☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
X☐ Sonstiges Von der Entscheidung sind nur sehr wenige Bürger 
betroffen. Weiterhin würde eine 
Öffentlichkeitsbeteiligung einen erheblichen 
Zeitraum in Anspruch nehmen, so dass die 
notwendigen Änderungen nicht zeitnah 
vorgenommen werden könnten. 
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Anlage 3 BV 3 Zusammenfassung

2261 Zeichen

Bezirk: Lindenthal, Satzungsänderungen zum 01.01.2022 
Stadt Anlieger Stadt Anlieger 
alt: 
An der Alten Post 
Stichstraße entlang den Häusern 22-28 x
von Aachener Str. bis Ostlandstr. A 4 4
von Ostlandstr. bis Potsdamer Str. A 1 1
neu: 
An der Alten Post 
Stichstraße entlang den Häusern 22-28 x
von Aachener Str. bis Ostlandstr. A 3 3 4, 5 Senkung der Häufigkeit: Vorschlag Anlieger 
von Ostlandstr. bis Potsdamer Str. A 1 1
alt: 
Im Toennesfeld 
von der Stichstraße in Höhe Im Toennesfeld 6a entlang der 
Grundstücke Im Toennesfeld 8 bis 30, 38 bis 46, 54 bis 64 und 23 bis 
Am Aspelkreuz 
x
Verbindungsweg von Im Toennesfeld 1 bzw. 6a bis Auf der Aspel x
Verbindungsweg von Im Toennesfeld 29a bzw. 35 bis Auf der Aspel x
Verbindungsweg zwischen Im Tonnesfeld 30 bis 36 und 38 x
Verbindungsweg zwischen Im Tonnesfeld 46 und 48 bis 52 x
Verbindungsweg zum Strohblumenweg zwischen Im Toennesfeld 18a 
und 20 
x
Straße Straßen- 
art 
Art der 
Änderung 
Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit 
Fahrbahn Gehweg 
Seite 1

Bezirk: Lindenthal, Satzungsänderungen zum 01.01.2022 
Stadt Anlieger Stadt Anlieger 
Straße Straßen- 
art 
Art der 
Änderung 
Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit 
Fahrbahn Gehweg 
neu: 
Im Toennesfeld 
von der Stichstraße in Höhe Im Toennesfeld 6a entlang der 
Grundstücke Im Toennesfeld 8 bis 30, 38 bis 46, 54 bis 64 und 23 bis 
Am Aspelkreuz 
x
Verbindungsweg von Im Toennesfeld 1 bzw. 6a bis Auf der Aspel x
Verbindungsweg von Im Toennesfeld 29a bzw. 35 bis Auf der Aspel x
Verbindungsweg zwischen Im Toennesfeld 30 bis 36 und 38 x 8
Verbindungsweg zwischen Im Toennesfeld 46 und 48 bis 52 x 8
Verbindungsweg zum Strohblumenweg zwischen Im Toennesfeld 18a 
und 20 
x
alt: 
Piusstr. 
von Aachener Str. bis Woensamstr. A 2 2
Parkplatz Ecke Piusstr./Geleniusstr. A 1 2 Streichung 
neu: 
Piusstr. 
von Aachener Str. bis Woensamstr. A 2 2
alt: 
Stüttgerhofweg 
bis Stichstraße 44-48 und gegenüber A 1 x
Wohnwege zu Nr. 18 und 20, 22a und 22b x
Stichstraße zu Nr. 42-48 x x
Wohnwege zu Nr. 26a-28, 30a-32 und 34a-38 x
neu: 
Stüttgerhofweg 
von Salzburger Weg bis Wendehammer A 1 x 8
Wohnwege zu Nr. 18 und 20, 22a und 22b x
Stichstraße zu Nr. 42-48 x x
Wohnwege zu Nr. 26a-28, 30a-32 und 34a-38 x
Seite 2

Anlage 2 BV 3 Legende

664 Zeichen

L E G E N D E 
Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 3 
Straßenreinigung 
Kennziffer 
A Aus widmungstechnischen Gründen 
1. Zusetzungen 
2. Streichungen 
B Aus anderen rechtlichen Gründen 
3. Änderung der Kategorie 
C Aus sachlichen Gründen 
4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbah n 
5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 
6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinig ung (Reinigungspflicht) 
7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigun g 
D Aus redaktionellen Gründen 
8. Berichtigungen und Präzisierungen 
Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS 
A Anliegerstraße 
H Hauptstraße 
G Gehweg 
FG Fußgängergeschäftsstraße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2221 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/V/6 
 
Vorlagen-Nummer 
 1788/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur 
Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der 
Hauptsatzung 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der 
Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung ent-
sprechend dem Vorschlag der Verwaltung. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 14.06.2021

2 
Begründung: 
Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die 
Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2021 
den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung zuleitet. 
Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen mit 
Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufgenommen werden 
müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtlichen Tatbeständen (z.B. 
Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb ge-
schlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). 
Aufgrund von Überprüfungen, Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bürgern, Woh-
nungsgenossenschaften u.a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Reinigungshäufigkeiten und 
Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. 
Ein Teil der Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art und dienen der Klarstellung (Kennziffer 
8). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder –häufigkeit. 
Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die  
Straßenreinigungssatzung bereits in der Novembersitzung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt 
wird. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen in dieser Sitzung über die Fort-
schreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. 
 
 
Anlagen

Anlage 1 BV 3 Vorblatt

24 Zeichen

S T A D T B E Z I R K  3

Beratungsverlauf (1)

14.06.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1788/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
12.05.2021
Erstellt
12.05.2021 05:42