1788/2021
Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 X☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. X☐ Sonstiges Von der Entscheidung sind nur sehr wenige Bürger betroffen. Weiterhin würde eine Öffentlichkeitsbeteiligung einen erheblichen Zeitraum in Anspruch nehmen, so dass die notwendigen Änderungen nicht zeitnah vorgenommen werden könnten. Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlage 3 BV 3 Zusammenfassung
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Bezirk: Lindenthal, Satzungsänderungen zum 01.01.2022 Stadt Anlieger Stadt Anlieger alt: An der Alten Post Stichstraße entlang den Häusern 22-28 x von Aachener Str. bis Ostlandstr. A 4 4 von Ostlandstr. bis Potsdamer Str. A 1 1 neu: An der Alten Post Stichstraße entlang den Häusern 22-28 x von Aachener Str. bis Ostlandstr. A 3 3 4, 5 Senkung der Häufigkeit: Vorschlag Anlieger von Ostlandstr. bis Potsdamer Str. A 1 1 alt: Im Toennesfeld von der Stichstraße in Höhe Im Toennesfeld 6a entlang der Grundstücke Im Toennesfeld 8 bis 30, 38 bis 46, 54 bis 64 und 23 bis Am Aspelkreuz x Verbindungsweg von Im Toennesfeld 1 bzw. 6a bis Auf der Aspel x Verbindungsweg von Im Toennesfeld 29a bzw. 35 bis Auf der Aspel x Verbindungsweg zwischen Im Tonnesfeld 30 bis 36 und 38 x Verbindungsweg zwischen Im Tonnesfeld 46 und 48 bis 52 x Verbindungsweg zum Strohblumenweg zwischen Im Toennesfeld 18a und 20 x Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Seite 1 Bezirk: Lindenthal, Satzungsänderungen zum 01.01.2022 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg neu: Im Toennesfeld von der Stichstraße in Höhe Im Toennesfeld 6a entlang der Grundstücke Im Toennesfeld 8 bis 30, 38 bis 46, 54 bis 64 und 23 bis Am Aspelkreuz x Verbindungsweg von Im Toennesfeld 1 bzw. 6a bis Auf der Aspel x Verbindungsweg von Im Toennesfeld 29a bzw. 35 bis Auf der Aspel x Verbindungsweg zwischen Im Toennesfeld 30 bis 36 und 38 x 8 Verbindungsweg zwischen Im Toennesfeld 46 und 48 bis 52 x 8 Verbindungsweg zum Strohblumenweg zwischen Im Toennesfeld 18a und 20 x alt: Piusstr. von Aachener Str. bis Woensamstr. A 2 2 Parkplatz Ecke Piusstr./Geleniusstr. A 1 2 Streichung neu: Piusstr. von Aachener Str. bis Woensamstr. A 2 2 alt: Stüttgerhofweg bis Stichstraße 44-48 und gegenüber A 1 x Wohnwege zu Nr. 18 und 20, 22a und 22b x Stichstraße zu Nr. 42-48 x x Wohnwege zu Nr. 26a-28, 30a-32 und 34a-38 x neu: Stüttgerhofweg von Salzburger Weg bis Wendehammer A 1 x 8 Wohnwege zu Nr. 18 und 20, 22a und 22b x Stichstraße zu Nr. 42-48 x x Wohnwege zu Nr. 26a-28, 30a-32 und 34a-38 x Seite 2
Anlage 2 BV 3 Legende
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L E G E N D E Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 3 Straßenreinigung Kennziffer A Aus widmungstechnischen Gründen 1. Zusetzungen 2. Streichungen B Aus anderen rechtlichen Gründen 3. Änderung der Kategorie C Aus sachlichen Gründen 4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbah n 5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinig ung (Reinigungspflicht) 7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigun g D Aus redaktionellen Gründen 8. Berichtigungen und Präzisierungen Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS A Anliegerstraße H Hauptstraße G Gehweg FG Fußgängergeschäftsstraße
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/6 Vorlagen-Nummer 1788/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung ent- sprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 14.06.2021 2 Begründung: Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2021 den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung zuleitet. Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen mit Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufgenommen werden müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtlichen Tatbeständen (z.B. Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb ge- schlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). Aufgrund von Überprüfungen, Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bürgern, Woh- nungsgenossenschaften u.a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Reinigungshäufigkeiten und Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. Ein Teil der Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art und dienen der Klarstellung (Kennziffer 8). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder –häufigkeit. Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die Straßenreinigungssatzung bereits in der Novembersitzung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen in dieser Sitzung über die Fort- schreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. Anlagen
Anlage 1 BV 3 Vorblatt
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S T A D T B E Z I R K 3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1788/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 12.05.2021
- Erstellt
- 12.05.2021 05:42