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3365/2025

Aufzeichnungen der Sitzungen

Beschlussvorlage Ausschuss 27.11.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 15.12.2025

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

839 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Der Beschluss über das Aufzeichnen der Sitzungen liegt im Kompetenzbereich des Ausschusses 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss

1513 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/03 
 
Vorlagen-Nummer 
 3365/2025 
Freigabedatum 
27.11.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufzeichnungen der Sitzungen  
Beschlussorgan 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Zur Unterstützung der Schriftführung werden Tonaufzeichnungen von den Sitzungen des Aus-
schusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern gefertigt. 
 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 15.12.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 34 Absatz 7 und 8 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 
der Stadt Köln vom 4. September 2025, kann die Verwaltung die Verhandlungen des Aus-
schusses – zur Erleichterung der Erstellung der Niederschrift – auf Tonband aufnehmen, 
wenn der Ausschuss dies beschließt.  
 
Der Tonmitschnitt darf nicht für andere Zwecke verwendet werden und ist spätestens drei Mo-
nate nach Erstellung der Niederschrift zu löschen, sofern er nicht als Beweismittel strafrechtli-
che Relevanz hat. 
 
Die Verwaltung weist darauf hin, dass lediglich die Wortbeiträge, die in die zur Verfügung ste-
henden Mikrofone gesprochen und so an die Tonanlage übermittelt werden, in der Nieder-
schrift Berücksichtigung finden können. Es wird daher gebeten, auf die Nutzung der Mikrofone 
zu achten.

Beratungsverlauf (1)

15.12.2025 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3365/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.11.2025
Erstellt
25.11.2025 11:06