Aufzeichnungen der Sitzungen
Beschlussvorlage Ausschuss 3365/2025 vom 27.11.2025
Stand: Am 15.12.2025 im Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern ungeändert beschlossen.
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Der Beschluss über das Aufzeichnen der Sitzungen liegt im Kompetenzbereich des Ausschusses Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle II/03 Vorlagen-Nummer 3365/2025 Freigabedatum 27.11.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufzeichnungen der Sitzungen Beschlussorgan Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern Gremium Datum Beschluss: Zur Unterstützung der Schriftführung werden Tonaufzeichnungen von den Sitzungen des Aus- schusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern gefertigt. Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 15.12.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß § 34 Absatz 7 und 8 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln vom 4. September 2025, kann die Verwaltung die Verhandlungen des Aus- schusses – zur Erleichterung der Erstellung der Niederschrift – auf Tonband aufnehmen, wenn der Ausschuss dies beschließt. Der Tonmitschnitt darf nicht für andere Zwecke verwendet werden und ist spätestens drei Mo- nate nach Erstellung der Niederschrift zu löschen, sofern er nicht als Beweismittel strafrechtli- che Relevanz hat. Die Verwaltung weist darauf hin, dass lediglich die Wortbeiträge, die in die zur Verfügung ste- henden Mikrofone gesprochen und so an die Tonanlage übermittelt werden, in der Nieder- schrift Berücksichtigung finden können. Es wird daher gebeten, auf die Nutzung der Mikrofone zu achten.
Beratungsverlauf
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15.12.2025
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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