3682/2019
Wie lassen sich Hindernisse beseitigen?
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/3 Vorlagen-Nummer 3682/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.12.2019 Wie lassen sich Hindernisse beseitigen? hier: Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 17.06.2019, TOP 7.6 Die Fraktion Die Linke bittet in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 07.06.2019 unter TOP 7.6 um die Beantwortung der folgenden Fragen: Fragen: 1.“Wie bewertet die Verwaltung den Nutzen der Aufpflasterungen? Werden bei Straßengrundsanie- rungen bzw. -erneuerungen neue Aufplasterungen geplant? 2.Existieren Richtlinien oder gesetzliche Bestimmungen, die derartige Aufpflasterungen empfehlen oder gar vorschreiben? a)Wenn ja: Wie müssen diese Hindernisse dimensioniert sein und entsprechen die vorhandenen Drempeln diesen Vorschriften? b)Wenn nein: Gibt es spezielle Planungen der Verwaltung zur Beseitigung dieser Aufpflasterungen? 3.)Sofern Planungen existieren, Aufplasterungen zu beseitigen: Werden die Kosten zur Beseitigung dieser Hindernisse, deren Bau im Regelfall nicht von den Anwohner*innen veranlasst war, bei ohne- hin durchzuführenden Straßengrundsanierungen bzw. - erneuerungen von der KAG-Berechnung ausgenommen? 4.)Ist die Beseitigung einzelner, besonders störender Aufpflasterungen ohne Kostenbeteiligung der Anwohner möglich?“ Antwort der Verwaltung: Zu 1. Die Aufpflasterungen wurden in der Vergangenheit zur Geschwindigkeitsreduktion im Rahmen der Verkehrsberuhigung auch im Kölner Stadtgebiet eingebaut. Die Einrichtung von sog. Bodenschwellen oder kleinflächigen Aufpflasterungen ist abzulehnen, da diese aufgrund der Probleme für die Rettungsdienste beim Überfahren (bei gleichzeitiger Behandlung von Notfallpatienten) aufgrund der möglichen Lärmbelästigung für die unmittelbaren Anwohnenden durch abruptes Bremsen und Anfahren (keine stetige Fahrweise) zu Beeinträchtigungen führen. Auf- pflasterungen werden im Kölner Stadtgebiet grundsätzlich nicht mehr zum Einsatz kommen. Alterna- tive Instrumente zur Verkehrsberuhigung sind beispielsweise alternierendes Parken, Minikreisel, Que- rungshilfen, Fahrbahneinengungen, usw. 2 Zu 2. Ja, in der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sind Aufpflasterungen als bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung aufgeführt. Eine Empfehlung für die Dimensionierung ist in Abschnitt 6.2.1.1 der RASt 06 gegeben (s. Anhang). Zu 3. Nein, bei Straßensanierungen ist die Entfernung der Aufpflasterungen in den Abbruchkosten enthal- ten. Zu 4. Ja, eine Beseitigung von störenden Aufpflasterungen ist ohne Kostenbeteiligung möglich. Anlage 1 - Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
Anlage 1 - Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen
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Versatz oder TA 1:20 ^ 50- ld CO TA 1:10 TA 1:7 oder PA Abstand A[m Bild 94: Geschwindigkeitsniveau V 85 in Abhängigkeit von Art (TA = Teilaufplasterung, PA = Plateaupflasterung) und Abstand baulicher Maßnahmen Gehweg max. 1,00 m min. 1,70 m max. 1.00 m Gehweg Einfache Plateaupflasterung 3 - 5 mGehweg max. 1,00 m 1.70 m max. 1,20 m 1.70 m max. 1.00 m Höhe 5 -7 cm Gehweg Geteilte P lateaupflasterung Bild 95: Abmessungen von Plateaupflasterungen der Achsabstand der regelmäßig vorkommenden Fahr zeuge zu wählen (vgl. Tabelle 42). Durch Teilaufpflaste- rungen werden Geschwindigkeiten zwischen 25 km/h und 35 km/h erreicht. Ihr Abstand soll dabei 50 m nicht überschreiten (vgl. Bild 94). Da Teilaufpflasterungen den Höhenunterschied zwischen Gehwegen und Fahrbahn deutlich vermindern, verbes sern sie auch den Komfort bei der Überquerbarkeit für Fußgänger. Die Bordsteinlage soll aber auch für sehbe hinderte Personen tastbar bleiben (anderes Material, klei ner Höhenunterschied). Soll ein Höhenunterschied ver mieden werden und haben Fußgänger Vorrang gegenüber Fahrzeugen, sollten Gehwegüberfahrten ausgebildet wer den (z. B. bei Anschlussknotenpunkten). Plateaupflasterungen haben eine Höhe von 5 cm bis 8 cm und eine Breite von 1,70 m bei Linienbusverkehr. Ohne Linienbusverkehr können sie so breit ausgebildet wer den, dass beidseits eine befahrbare Breite von 0,80 m bis 1,00 m für den Radverkehr verbleibt. Die Pkw-Ge- schwindigkeiten werden auf 25 km/h bis 30 km/h ge dämpft. Die Abmessungen von Plateaupflasterungen er geben sich nach dem Bild 95. In ausnahmsweise von Linienbussen befahrenen Er schließungsstraßen kommen fahrdynamische Elemente nur in Form von Plateaupflasterungen in Frage. Bei Rampenneigungen von 1 :25 bis 1:15 spricht man von optisch wirksamen Teilaufpflasterungen, bei Ram penneigungen von 1:10 bis 1:7 von fahrdynamisch wirksamen Teilaufpflasterungen (Tabelle 42). Tabelle 42: Teilaufpflasterungen Einsatzbereiche Rampen neigung Mindestlänge des horizon talen Bereichs fahrdynamische Geschwindigkeitsdämpfung 1 :1 0 bis 1 :7 5,00 m Befahrbarkeit durch Standardlinienbusse 1 :25 und flacher 7,00 m Befahrbarkeit durch Gelenkbusse 1 :25 und flacher 12,00 m Bei fahrdynamisch wirksamen Teilaufpflasterungen sol len die Rampen mit sinusförmigen Rampensteinen aus geführt werden. Für Plateaupflasterungen werden an ge schrägte Rampensteine empfohlen. Derartige Formsteine bieten Gewähr für die Einhaltung der richtigen Abmes sungen auch im laufenden Betrieb. Durch eine Höhendifferenz von 3 cm zwischen der Teil- aufpflasterung und den Rändern der einmündenden Er schließungsstraße können Sehbehinderte den Rand der Einmündung ertasten. Für die Oberflächen anwendbar sind in Struktur oder Helligkeit variierte Asphaltbeläge sowie Pflasterbeläge aus Beton, Klinker und ebenflächigem Naturstein. Bei Anwendung rauer Pflasterdecken können die Rollge- räusche - insbesondere bei kurzen Materialwechseln - wegen des veränderten Geräuschcharakters (Frequenz spektrum) selbst dann als große Störung empfunden wer den, wenn der Mittelungspegel unverändert bleibt. Auch bei Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn sind diese Materialien ungünstig. 104 Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3682/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 05.11.2019
- Erstellt
- 22.10.2019 13:55