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Aufruf zum Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021 im Juli 2020 – Qualität vor Schnelligkeit muss gewahrt werden
SPD Antrag nach § 3 AN/0904/2020 vom 03.08.2020
Stand: Am 17.08.2020 im Hauptausschuss endgültig zurückgezogen.
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SPD Antrag nach § 3
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An die Vorsitzende des Hauptausschusses Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.08.2020 AN/0904/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 17.08.2020 Aufruf zum Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021 im Juli 2020 – Qualität vor Schnelligkeit muss gewahrt werden Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Hauptaus- schusses zu nehmen: Beschluss: 1. Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, sich mit geeigneten Projekten und Maß- nahmen um die Fördermittel aus dem aktuellen Städtebauförderprogramm des Bundes und des Landes NRW „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ zu bewerben, um die 100%-Förderung und den Verzicht auf städtische Eigenanteile optimal zu nutzen. 2. Eine entsprechende Vorschlagsliste soll dem Sportausschuss zu seiner nächsten Sitzung am 27.08.2020 vorgelegt werden, falls es nicht gelingen sollte, in dieser Sitzung bereits die zwingend vorgeschriebenen Ratsvorlage über die Antragstellung zur Vorberatung vorzulegen. Die Verwaltung wird trotz der engen Fristen um eine sportfachlich fundierte Prioritätenset- zung bei der Antragstellung gebeten Begründung: Am 16.07.2020 hat das MHKBG des Landes NRW das neue Städtebauförderprogramm des Bundes und des Landes NRW „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021“ vorgestellt. Das Programm geht auf das umfangreiche Konjunktur- und Krisen- bewältigungspaket zurück, das der Koalitionsauschuss auf Bundesebene am 03.07.2020 beschlossen hat. Mit dem Projektaufruf sollen zur Abfederung wirtschaftlicher Folgen der - 2 - Corona-Pandemie „Wohlstand und Beschäftigung gesichert und mit Investitionen in Sport- stätten die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Infrastruktur gestärkt werden“. Die Bundes- und Landesmittel sollen durch die Kommunen noch in diesem Jahr abgerufen werden, darüber hinaus gilt der Aufruf auch für 2021 und – allerdings unter Haushaltsvorbe- halt des Landes gestellt – auch für die Jahre 2022 bis 2024. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes (MHKBG NRW) erklärt, für das Jahr 2020 auf den Eigenanteil der Kommunen zu verzichten und sich neben dem Bund – der zu 75% fördert – mit 25% zu beteiligen. Diesmal sind nur die Kommunalverwaltungen zur Antragstellung berechtigt - der Stadtsport- bund fällt demnach als koordinierende und inhaltlich bewertende Stelle aus. Die für Stadtpla- nung und Städtebauförderung zuständigen Stellen sind intern zu beteiligen, weiterhin wird erwartet, dass bis spätestens 30.10.2020 ein Ratsbeschluss über die Antragstellung einge- holt wird. Eine Sportinfrastrukturförderung auf Basis von sportfachlichen und qualitativen Prioritäten- setzungen wird auf diese Weise durch das Land NRW erschwert. Es ist zu befürchten, dass unter diesem Zeitdruck die organisatorischen und finanziellen Aspekte wichtiger werden als inhaltliche Schwerpunktsetzungen. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Joisten Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf
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