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AN/0904/2020

Aufruf zum Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021 im Juli 2020 – Qualität vor Schnelligkeit muss gewahrt werden

SPD Antrag nach § 3 03.08.2020

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 17.08.2020, TOP 4.1

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

3364 Zeichen

An die Vorsitzende des Hauptausschusses 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker  
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.08.2020 
 
AN/0904/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 17.08.2020 
 
Aufruf zum Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021 im Juli 
2020 – Qualität vor Schnelligkeit muss gewahrt werden 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,  
 
wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Hauptaus-
schusses zu nehmen:  
 
 
Beschluss:  
 
1. Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, sich mit geeigneten Projekten und Maß-
nahmen um die Fördermittel aus dem aktuellen Städtebauförderprogramm des Bundes 
und des Landes NRW „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ zu bewerben, 
um die 100%-Förderung und den Verzicht auf städtische Eigenanteile optimal zu nutzen.  
 
2. Eine entsprechende Vorschlagsliste soll dem Sportausschuss zu seiner nächsten Sitzung 
am 27.08.2020 vorgelegt werden, falls es nicht gelingen sollte, in dieser Sitzung bereits 
die zwingend vorgeschriebenen Ratsvorlage über die Antragstellung zur Vorberatung 
vorzulegen.  
 
Die Verwaltung wird trotz der engen Fristen um eine sportfachlich fundierte Prioritätenset-
zung bei der Antragstellung gebeten 
  
 
Begründung:  
 
Am 16.07.2020 hat das MHKBG des Landes NRW das neue Städtebauförderprogramm des 
Bundes und des Landes NRW „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 
und 2021“ vorgestellt. Das Programm geht auf das umfangreiche Konjunktur- und Krisen-
bewältigungspaket zurück, das der Koalitionsauschuss auf Bundesebene am 03.07.2020 
beschlossen hat. Mit dem Projektaufruf sollen zur Abfederung wirtschaftlicher Folgen der

- 2 - 
 
Corona-Pandemie „Wohlstand und Beschäftigung gesichert und mit Investitionen in Sport-
stätten die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Infrastruktur gestärkt werden“.  
Die Bundes- und Landesmittel sollen durch die Kommunen noch in diesem Jahr abgerufen 
werden, darüber hinaus gilt der Aufruf auch für 2021 und – allerdings unter Haushaltsvorbe-
halt des Landes gestellt – auch für die Jahre 2022 bis 2024.  
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes (MHKBG 
NRW) erklärt, für das Jahr 2020 auf den Eigenanteil der Kommunen zu verzichten und sich 
neben dem Bund – der zu 75% fördert – mit 25% zu beteiligen.  
Diesmal sind nur die Kommunalverwaltungen zur Antragstellung berechtigt - der Stadtsport-
bund fällt demnach als koordinierende und inhaltlich bewertende Stelle aus. Die für Stadtpla-
nung und Städtebauförderung zuständigen Stellen sind intern zu beteiligen, weiterhin wird 
erwartet, dass bis spätestens 30.10.2020 ein Ratsbeschluss über die Antragstellung einge-
holt wird.   
Eine Sportinfrastrukturförderung auf Basis von sportfachlichen und qualitativen Prioritäten-
setzungen wird auf diese Weise durch das Land NRW erschwert. Es ist zu befürchten, dass 
unter diesem Zeitdruck die organisatorischen und finanziellen Aspekte wichtiger werden als 
inhaltliche Schwerpunktsetzungen.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Christian Joisten 
Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

17.08.2020 Hauptausschuss
TOP 4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0904/2020
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
03.08.2020
Erstellt
03.08.2020 10:33