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0472/2023

Bürgereingabe nach § 24 GO - Platzierung von Sitzelementen und Erweiterung der städtschen Straßenraummöblierung um Begrünungselemente

Beschlussvorlage Ausschuss 22.03.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 11.05.2023, TOP 2.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Bürgereingabe nach Paragraf 24 GO NRW

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Beschlussvorlage Ausschuss

4033 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61 
 
Vorlagen-Nummer 
 0472/2023 
Freigabedatum 
 22.03.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe zur Erweiterung von Straßenraummöblierung um Begrünungselemente,  
Aktenzeichen 170/22 B  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für 
die Eingabe.  
 
Die Verwaltung wird weiterhin die Aufstellung von Sitzbänken entsprechend der Anregungen 
der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen und diese ebenfalls auch zueinander ausgerich-
tet aufstellen.  
 
Die Verwaltung plant zukünftig Sitzelemente mit Begrünungselementen in die Fortschreibung 
des Gestaltungshandbuchs als städtischen Standard aufzunehmen. 
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 11.05.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Anfragen und Vorschläge zu neuen Bankstandorten kommen in der Regel aus den Bezirks-
vertretungen.  
Zuständig für die Beschaffung, Aufstellung und Unterhaltung von Bänken im öffentlichen Stra-
ßenland ist das Amt für Straßen und Radwegebau. Die politischen Beschlüsse werden i.d.R. 
direkt an dieses Amt adressiert.  
Werden Bankanfragen ohne Beschluss an das Amt für Straßen und Radwegebau oder andere 
Dienststellen gerichtet, werden diese vom Amt für Straßen und Radwegebau aufgenommen 
und bearbeitet. 
Dieses Amt prüft Standortanfragen und Beschlüsse auf technische und gestalterische Um-
setzbarkeit und berücksichtigt die Gestaltungsstandards des Gestaltungshandbuchs (Zonie-
rung, Abstimmungsprozess). 
In besonders sensiblen Bereichen, wie z.B. der internationalen Zone oder Bereiche mit stadt-
weiter Bedeutung nach Bedeutungsplan des Gestaltungshandbuchs oder der Innenstadtbe-
reich, werden entsprechend die Bezirksplaner des Stadtplanungsamtes beratend in den Ab-
stimmungsprozess einbezogen. 
Nach verwaltungsinterner Abstimmung legt das Amt für Straßen und Radwegebau das Er-
gebnis zur genauen Standortbestimmung der Bezirksvertretung zur Freigabe vor. 
Sollte ein Rückbau oder eine Änderung von Bankstandorten z.B. auf Grund von Bürgerbe-
schwerden in Betracht gezogen, werden entsprechende Maßnahmen ebenfalls von den Be-
zirksvertretungen beschlossen. 
 
Das genannte Beispiel vom Eigelstein für ein Begrünungs-/Sitzelement ist mit den Ämtern für 
nachhaltige Mobilitätsentwicklung, für Landschaftspflege und Grünflächen und dem Stadtpla-
nungsamt gemeinsam entwickelt und eingesetzt worden. Dieses Stadtraumelement entspricht 
den Vorgaben aus dem Gestaltungshandbuch und soll bei der nächsten Fortschreibung des 
Gestaltungshandbuchs als Standardelement aufgenommen werden.  
Es ist im Interesse der Verwaltung weitere solcher Stadtraumelemente zur Verbesserung der 
Aufenthaltsqualität und zur gestalterischen Aufwertung des Stadtbildes zu implementieren.  
Jedoch muss zunächst geklärt werden, welches Amt für die Anschaffung solcher „Kombi-
Elemente“ zuständig ist, da für Begrünung i.d.R. von Amt für Landschaftspflege und Grünflä-
chen und Sitzelemente von Amt für Straßen und Radwegebau übernommen werden. Neben 
der Anschaffung müssen auch die Pflege der Begrünung und die Instandhaltung der Elemen-
te gewährleistet sein.  
Gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels ist Begrünung im öffentlichen Raum sinnvoll, 
jedoch muss besonders in trockenen Sommern die Pflege und Bewässerung der Begrünung 
regelmäßig, dauerhaft und nachhaltig durchgeführt werden.  
 
Die Kosten eines Pflanzkübels in den Abmessungen 150 x 150 x 90 cm hoch, mit entspre-
chender Technik zur Wasserrückhaltung wie auf dem Eigelstein kostet pro Element, mit Auf-
stellung und Bepflanzung ca. 5.100,- € netto in der Anschaffung. Die Pflegekosten pro Jahr 
und Pflanzelement liegen bei ca. 1240,- netto €. 
 
Anlagen 
Bürgereingabe

Anlage 1 Bürgereingabe nach Paragraf 24 GO NRW

3349 Zeichen

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und 
Beschwerden, 
mit einstimmigen Beschluss vom 24.01.2022 (Vorlage 2244/2021) in der Bezirksvertretung 
Lindenthal, wurde das Aufstellen von zwei Sitzelementen auf der Platzfläche zwischen 
Zülpicher Straße, Mommsenstraße und Hermeskeiler Straße beschlossen sowie „Die 
Verwaltung prüft die Verwendung eines Banktyps mit Berankungsgittern und eine 
Begrünung mit Sträuchern oder Pflanzkübeln “.  
Im August 2022 erfolgt die Aufstellung der beiden Sitzelemente: 
Nachfolgend gab es im September 2022 eine Einwohnerfrage an die BV Lindenthal, welche 
folgende beiden Fragen beinhaltete und entsprechend beantwortet wurden: 
* Wieso wurden die Bänke "Rücken an Rücken" gestellt und damit eine Kommunikation 
seitens der Bürger:innen untereinander erschwert? 
Antwort der Verwaltung: 
Die Ausrichtung der Bänke wurde seitens der Stadtverwaltung bewusst ‚Rücken an Rücken‘ 
gewählt. Grund hierfür waren zahlreiche Beschwerden aus der Vergangenheit von ähnlichen 
Situationen. Bei zugewandten Bänken ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass sich in den 
Abendstunden Gruppen von Jugendlichen an diesen Stellen treffen. Der erhöhte Lärmpegel 
führt dabei stets zu einer massiven Zunahme von Beschwerden der Anwohner.  
* Wieso kam die o.g. Prüfung der Verwaltung zu einem negativen Ergebnis? (hinsichtlich 
begrünter Sitzelemente) 
Antwort der Verwaltung: 
Bänke mit Berankungsgitter sind nicht im Portfolio der Straßenraummöblierung der Stadt 
Köln enthalten. Eine Sonderanschaffung wäre mit erheblichen Mehrkosten insb. deutlich 
erhöhten Kosten für den laufenden Betrieb verbunden.

In der Antwort der Stadtverwaltung auf die Einwohnerfrage zeigen sich leider pauschalisierte 
Generalisierungen. Im Rahmen der Beschlussfassung vom 24.01.22 wurde sowohl durch den 
Petenten als auch gestützt durch die politischen Vertreter:innen der BV Lindenthal die 
potentielle Lage der anvisierten Sitzbänke fernab der umgebenen Wohngebäuden 
hervorgehoben. Diese beträgt im kleinsten Fall 30 Meter. Auch ist allen mir bekannten 
Anwohner:innen sowie dem vor Ort ansässigen Kiosk kein einziger Fall einer Ruhestörung 
oder ähnlichem vor Ort in der Vergangenheit bekannt. 
 
Für mich ist die Argumentation seitens der Stadt Köln in diesem Falle unverständlich und ja, 
Bürger:innenunfreundlich. Geben wir den Kölner:innen doch bitte weiterhin Chancen und 
Möglichkeiten anstatt sie bereits von Anfang an pauschal und meist unbegründet zu sanktionieren. 
Daher rege ich an: 
x Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden motiviert die 
Stadtverwaltung mit diesem Beschluss, zukünftig kölnweit Bürger:innenfreundlicher 
zu agieren und bei der Platzierung von Sitzelementen den Austausch und die 
Kommunikation zu fördern. (Sollten im Zeitraum weniger Jahre regelmäßige

Verstöße, z.B. gegen die nächtliche Ruhestörung vorliegen, so sind in diesen 
Ausnahmefällen natürlich auch Rückbauten in Betracht zu ziehen.) 
x Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden stimmt für eine 
Erweiterung der städtischen Straßenraummöblierung um Sitzelemente mit 
Begrünungselementen (Beispiele kann und konnte man sich sehr schön im 
Severinsviertel, am Eigelstein, in der Ehrenstr. und in Deutz anschauen) 
Mit freundlichen Grüße n

Beratungsverlauf (1)

11.05.2023 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0472/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.03.2023
Erstellt
02.02.2023 12:05